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Beschlusstext (Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Gemeinde Vettweiß für das Jahr 2015)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
76 kB
Datum
27.11.2014
Erstellt
10.12.14, 08:00
Aktualisiert
10.12.14, 08:00
Beschlusstext (Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Gemeinde Vettweiß für das Jahr 2015)

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Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 10.12.2014 Beschlussauszug aus der 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Vettweiß am Donnerstag, dem 27.11.2014, 18:00 Uhr. 18. Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Gemeinde Vettweiß für das Jahr 2015 (V-124/2014) Ratsmitglied Franzen fühlt sich als CDU bestätigt, dass man seinerzeit die Füße stillgehalten und die Hebesätze für 2015 vorerst nicht erhöht hat. Nun können, aufgrund von Einsparungen, die gleichen Hebesätze wie im Vorjahr beschlossen werden. Bürgermeister Kranz kann bei einem Fehlbetrag von 1,8 Mio € die Auffassung nicht teilen. Ratsmitglied Ruskowski stimmt der CDU grundsätzlich zu, gibt aber zu bedenken, dass man die Zukunft nicht aus den Augen verlieren darf. Es wird zu fehlenden Einnahmen bei den Windrädern und dem Verkauf der Schule Müddersheim kommen. Die Verantwortung liegt jetzt bei der Politik und nicht erst bei späteren Generationen. Herr Ruskowski beantragt daher folgende, wie bereits am 13.02.2014 gefordert, Hebesätze zu beschließen: Grundsteuer A: 420%, Grundsteuer B: 443% und Gewerbesteuer: 480%. Daraufhin werden die vorgenannten Hebesätze mit 5 Ja-Stimmen und 9 Nein-Stimmen abgelehnt. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt anschließend dem Rat der Gemeinde Vettweiß mit 9 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen, die anliegende Hebesatzung für das Jahr 2015 zu beschließen.