Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
76 kB
Datum
27.11.2014
Erstellt
10.12.14, 08:00
Aktualisiert
10.12.14, 08:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 10.12.2014
Beschlussauszug
aus der 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
der Gemeinde Vettweiß
am Donnerstag, dem 27.11.2014, 18:00 Uhr.
18.
Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer
in der Gemeinde Vettweiß für das Jahr 2015
(V-124/2014)
Ratsmitglied Franzen fühlt sich als CDU bestätigt, dass man seinerzeit die Füße
stillgehalten und die Hebesätze für 2015 vorerst nicht erhöht hat. Nun können, aufgrund
von Einsparungen, die gleichen Hebesätze wie im Vorjahr beschlossen werden.
Bürgermeister Kranz kann bei einem Fehlbetrag von 1,8 Mio € die Auffassung nicht
teilen.
Ratsmitglied Ruskowski stimmt der CDU grundsätzlich zu, gibt aber zu bedenken, dass
man die Zukunft nicht aus den Augen verlieren darf. Es wird zu fehlenden Einnahmen
bei den Windrädern und dem Verkauf der Schule Müddersheim kommen. Die
Verantwortung liegt jetzt bei der Politik und nicht erst bei späteren Generationen.
Herr Ruskowski beantragt daher folgende, wie bereits am 13.02.2014 gefordert,
Hebesätze zu beschließen: Grundsteuer A: 420%, Grundsteuer B: 443% und
Gewerbesteuer: 480%.
Daraufhin werden die vorgenannten Hebesätze mit 5 Ja-Stimmen und 9 Nein-Stimmen
abgelehnt.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt anschließend dem Rat der Gemeinde
Vettweiß mit 9 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen, die anliegende Hebesatzung für das
Jahr 2015 zu beschließen.