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Beschlussvorlage (Einteilung des Wahlgebietes der Stadt Bedburg in Wahlbezirke (§ 4 Abs. 1 KWahlG i. V. m. § 2 Abs. 1 Ziffer 1 KWahlO))

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
31 kB
Datum
25.06.2013
Erstellt
18.06.13, 18:03
Aktualisiert
18.06.13, 18:03
Beschlussvorlage (Einteilung des Wahlgebietes der Stadt Bedburg in Wahlbezirke (§ 4 Abs. 1 KWahlG i. V. m. § 2 Abs. 1 Ziffer 1 KWahlO)) Beschlussvorlage (Einteilung des Wahlgebietes der Stadt Bedburg in Wahlbezirke (§ 4 Abs. 1 KWahlG i. V. m. § 2 Abs. 1 Ziffer 1 KWahlO)) Beschlussvorlage (Einteilung des Wahlgebietes der Stadt Bedburg in Wahlbezirke (§ 4 Abs. 1 KWahlG i. V. m. § 2 Abs. 1 Ziffer 1 KWahlO))

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP8108/2013 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: 12 91 10 öffentlich Beratungsfolge: Wahlausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 25.06.2013 Betreff: Einteilung des Wahlgebietes der Stadt Bedburg in Wahlbezirke (§ 4 Abs. 1 KWahlG i. V. m. § 2 Abs. 1 Ziffer 1 KWahlO) Beschlussvorschlag: Der Wahlausschuss der Stadt Bedburg beschließt, die im Entwurf vorgelegte Einteilung des Wahlgebietes Stadt Bedburg in 18 Wahlbezirke, welche Bestandteil der Niederschrift und als Anlage 1 beigefügt ist. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Die Wahlzeit des Rates der Stadt Bedburg endet am 31.05.2014. Der Europawahl und der Kommunalwahl 2014 kommt insofern eine besondere Bedeutung zu, als dass das Land Nordrhein-Westfalen durch das `Gesetz über die Zusammenlegung der allgemeinen Kommunalwahlen mit der Europawahl (KWahlZG) vom 24. Juni 2008´ eine gemeinsame Durchführung und damit auch einen einheitlichen `Wahltermin´ vorgegeben hat. Voraussichtlicher gemeinsamer Wahltermin ist der 25. Mai 2014; die abschließende Abstimmung im Ministerrat wird im Juni 2013 erwartet. Nach § 4 Abs. 1 KWahlG i. V. m. Art. 12 Sätze 2 und 3 KWahlZG müssen die Gemeinden spätestens mit Ablauf des 20.10.2013 - der Kreis spätestens mit Ablauf des 20.11.2013 - das jeweilige Wahlgebiet in so viele Wahlbezirke einteilen, wie Vertreter in Wahlbezirken zu wählen sind. Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 05.03.2013 beschlossen, keine Änderung der `Satzung zur Reduzierung der Anzahl der Ratsmitglieder und der Wahlbezirke der Stadt Bedburg vom 16.06.1998´ vorzunehmen; die bislang vorhandenen 18 Wahlbezirke bleiben somit bestehen. In den 18 Wahlbezirken wird jeweils eine Person direkt in den Rat gewählt (§§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz - KWahlG); die weiteren 18 Ratsmitglieder werden gemäß §§ 31, 33 KWahlG über Reservelisten gewählt. Nach § 4 Abs. 1 KWahlG und § 2 Kommunalwahlordnung (KWahlO) hat der Wahlausschuss u. a. die Aufgabe, über die Einteilung des Wahlgebiets in Wahlbezirke zu entscheiden. § 4 Abs. 1 KWahlG bestimmt, dass - auch wenn keine Veränderungen gegenüber der derzeitigen Einteilung erforderlich oder beabsichtigt sind - die Wahlbezirkseinteilung vom Wahlausschuss vor jeder Kommunalwahl neu festgestellt werden muss. Bei der Einteilung des Stadtgebietes in Wahlbezirke durch den Wahlausschuss ist gemäß § 4 Abs. 2 KWahlG darauf Rücksicht zu nehmen, dass räumliche Zusammenhänge möglichst gewahrt werden. Sind Bezirke nach der Gemeindeordnung vorhanden, so soll die Bezirkseinteilung nach Möglichkeit eingehalten werden. § 4 Abs. 2 Satz 3 des KWahlG bestimmt, dass bei der Einteilung des Wahlgebietes die Einwohnerzahl in den Wahlbezirken nur maximal 25 % von der durchschnittlichen Einwohnerzahl der Wahlbezirke nach oben oder unten abweichen darf. Die nach § 78 KWahlO für die Ermittlung der durchschnittlichen Einwohnerzahl der Wahlbezirke im Wahlgebiet maßgebliche Einwohnerzahl der Stadt Bedburg beträgt 24.608 (IT-NRW, Stand 30. Juni 2012). Unter Berücksichtigung der 18 zu bildenden Wahlbezirke beträgt die durchschnittliche Einwohnerzahl 1.367 Einwohner; die gesetzlich vorgeschriebene Untergrenze der Wahlbezirke somit 1.025, die Obergrenze 1.709 Einwohner. Um die gesetzlich vorgeschriebene Höchstabweichungsgrenze nicht zu tangieren und die räumlichen Zusammenhänge möglichst zu wahren, wird seitens der Verwaltung die Neuzuordnung von Straßen in den Wahl-/Stimmbezirken 0030, 0040, 0050, 0060, 0080, 0090, 0100, 0110, 0130, 0140 befürwortet. Die in den letzten Jahren im Stadtgebiet Bedburg neu hinzugekommenen Straßen wurden in diese Auflistung nicht mit einbezogen. Die (Neu-)Zuordnungen der einzelnen Straßen - incl. der im Stadtgebiet Bedburg neu hinzugekommenen Straßen - zu den jeweiligen Stimm-/ Wahlbezirken sind der Anlage 1 zu entnehmen. Beschlussvorlage WP8-108/2013 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Für die Parteien und Wählergruppen wird mit der öffentlichen Bekanntgabe der Wahlgebietseinteilung der Weg frei für die Wahl der Bewerber für die Wahlbezirke in Mitgliederoder Vertreterversammlungen (§§ 15 ff. KWahlG), frühestens allerdings 15 Monate vor Ablauf der Wahlperiode (§ 17 Abs. 4 KWahlG). Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: keine Finanzielle Auswirkungen: Nein 7 Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: ----------------------------------Courth ----------------------------------Kramer ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-108/2013 Seite 3