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Beschlusstext (Prioritätenliste für Investitionen für das Haushaltsjahr 2011 und Feststellung der Unabweisbarkeit der beabsichtigten Investitionen nach § 82 GO NRW)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
25 kB
Datum
27.10.2010
Erstellt
03.11.10, 09:04
Aktualisiert
03.11.10, 09:04
Beschlusstext (Prioritätenliste für Investitionen für das Haushaltsjahr 2011 und Feststellung der Unabweisbarkeit der beabsichtigten Investitionen nach § 82 GO NRW)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 03.11.2010 A U S Z U G aus der 7. Sitzung des Rates der Gemeinde Vettweiß am Mittwoch, dem 27.10.2010, 18:00 Uhr in der Bürgerbegegnungsstätte Vettweiß. 6. Prioritätenliste für Investitionen für das Haushaltsjahr 2011 und Feststellung der Unabweisbarkeit der beabsichtigten Investitionen nach § 82 GO NRW (V-105/2010) Entsprechend der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschließt der R der Gemeinde Vettweiß einstimmig: 1. Im Teil A – Dringlichkeitsliste 2011 – rentierliche Maßnahmen/kostenrechne Einrichtungen – unter lfd. Nr. 1 beschriebenen Maßnahmen sind unabweisbar und können nicht verschoben werden. 2. Die im Teil B – Dringlichkeitsliste 2011 – unter lfd. Nr.: 1 – 22 beschriebenen Maßnahmen sind unabweisbar und können nicht verschoben werden. A2 3. Alle Maßnahmen werden in die Dringlichkeitsliste 2011 der Gemeinde Vettweiß aufgenommen und der Kommunalaufsicht zur Genehmigung vorgelegt. Die Liste ist als Anlage 2 beigefügt. Entsprechend der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschließt der Rat der Gemeinde Vettweiß einstimmig: 1. Im Teil A – Dringlichkeitsliste 2011 – rentierliche Maßnahmen/kostenrechnende Einrichtungen – unter lfd. Nr. 1 beschriebenen Maßnahmen sind unabweisbar und können nicht verschoben werden. 2. Die im Teil B – Dringlichkeitsliste 2011 – unter lfd. Nr.: 1 – 22 beschriebenen Maßnahmen sind unabweisbar und können nicht verschoben werden. 3. Alle Maßnahmen werden in die Dringlichkeitsliste 2011 der Gemeinde Vettweiß aufgenommen und der Kommunalaufsicht zur Genehmigung vorgelegt. Die Liste ist als Anlage 2 beigefügt.