Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
25 kB
Datum
27.10.2010
Erstellt
03.11.10, 09:04
Aktualisiert
03.11.10, 09:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 03.11.2010
A U S Z U G
aus der 7. Sitzung des Rates
der Gemeinde Vettweiß
am Mittwoch, dem 27.10.2010, 18:00 Uhr
in der Bürgerbegegnungsstätte Vettweiß.
6.
Prioritätenliste für Investitionen für das Haushaltsjahr 2011 und Feststellung der
Unabweisbarkeit der beabsichtigten Investitionen nach § 82 GO NRW
(V-105/2010)
Entsprechend der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschließt der R
der Gemeinde Vettweiß einstimmig:
1.
Im Teil A – Dringlichkeitsliste 2011 – rentierliche Maßnahmen/kostenrechne
Einrichtungen – unter lfd. Nr. 1 beschriebenen Maßnahmen sind unabweisbar und
können nicht verschoben werden.
2.
Die im Teil B – Dringlichkeitsliste 2011 – unter lfd. Nr.: 1 – 22 beschriebenen
Maßnahmen sind unabweisbar und können nicht verschoben werden.
A2
3. Alle Maßnahmen werden in die Dringlichkeitsliste 2011 der Gemeinde Vettweiß
aufgenommen und der Kommunalaufsicht zur Genehmigung vorgelegt.
Die Liste ist als Anlage 2 beigefügt.
Entsprechend der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschließt der Rat
der Gemeinde Vettweiß einstimmig:
1.
Im Teil A – Dringlichkeitsliste 2011 – rentierliche Maßnahmen/kostenrechnende
Einrichtungen – unter lfd. Nr. 1 beschriebenen Maßnahmen sind unabweisbar und
können nicht verschoben werden.
2.
Die im Teil B – Dringlichkeitsliste 2011 – unter lfd. Nr.: 1 – 22 beschriebenen
Maßnahmen sind unabweisbar und können nicht verschoben werden.
3. Alle Maßnahmen werden in die Dringlichkeitsliste 2011 der Gemeinde Vettweiß
aufgenommen und der Kommunalaufsicht zur Genehmigung vorgelegt.
Die Liste ist als Anlage 2 beigefügt.