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Beschlusstext (Papierloser Sitzungsdienst und Änderung der Geschäftsordnung für den Rat)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
23 kB
Datum
27.10.2010
Erstellt
03.11.10, 09:04
Aktualisiert
03.11.10, 09:04
Beschlusstext (Papierloser Sitzungsdienst und Änderung der Geschäftsordnung für den Rat)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 03.11.2010 A U S Z U G aus der 7. Sitzung des Rates der Gemeinde Vettweiß am Mittwoch, dem 27.10.2010, 18:00 Uhr in der Bürgerbegegnungsstätte Vettweiß. 13. Papierloser Sitzungsdienst und Änderung der Geschäftsordnung für den Rat (V-88/2010) Ratsmitglied Volker Franzen fragt an, ob bestellte Lizenzen für die Software SD.NET.RICH zurückgegeben werden können, falls ein Ratsmitglied sich nicht mehr am papierlosen Sitzungsdienst beteiligen möchte. Herr Müller erläutert, dass die Lizenzen im Fünferpack beschafft werden und Rückgaben sich deswegen nicht immer auswirken werden. Bürgermeister Kranz bittet darum, dass die Nutzer Verbesserungsvorschläge an die Verwaltung heran tragen sollen. des Programms Der Rat der Gemeinde Vettweiß beschließt aufgrund der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschuss mit 19 Stimmen bei 5 Gegenstimme und 2 Enthaltungen, die Einführung des papierlosen Sitzungsdienstes. Die Ratsvertreter und sachkundigen Bürger können entscheiden, ob sie sich dem papierlosen Sitzungsdienst anschließen möchten. Sie erhalten dann auf Wunsch ein gemeindeeigenes Notebook, welches nach Beendigung der Gremiendienstzeit an die Gemeinde zurückzugeben ist. Über die Haftung für das Notebook ist eine noch aufzustellende Vereinbarung abzuschließen. In § 1 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Rates vom 14.12.1999 wird hinter Satz 1 der Satz 2 „Die Übergabe der Einladung kann auch in digitaler Form erfolgen.“ eingefügt. Die Einführung erfolgt möglichst mit der ersten Sitzungsperiode im Jahre 2011. Die Mittel für die Miete der Notebooks (und die Kosten für Modul und Wartung der Software SD.NET RICH) werden im Haushalt 2011 bereitgestellt. Entsprechende Einsparungen bei den sächlichen und geschäftlichen Mitteln sind zu berücksichtigen. Die personelle Einsparung wird zur teilweisen Deckung der nicht mehr besetzten Stellen genutzt.