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Beschlussvorlage GB (Bildung von Arbeitsgemeinschaften gem. § 78 SGB VIII)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
13 kB
Datum
03.12.2009
Erstellt
20.11.09, 04:14
Aktualisiert
20.11.09, 04:14
Beschlussvorlage GB (Bildung von Arbeitsgemeinschaften gem. § 78 SGB VIII) Beschlussvorlage GB (Bildung von Arbeitsgemeinschaften gem. § 78 SGB VIII)

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Kreis Euskirchen Der Landrat V 18/2009 12.11.2009 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 03.12.2009 Bildung von Arbeitsgemeinschaften gem. § 78 SGB VIII Sachbearbeiter/in: Herr Bierdel Tel.: 641 Abt.: 51 X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: --Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Jugendhilfeausschuss beschließt für die laufende Wahlperiode die Bildung folgender Arbeitsgemeinschaften gem. § 78 SGB VIII: Stationäre Erziehungshilfe und teilstationäre Hilfen zur Erziehung Ambulante Einrichtungen der Jugendhilfe Kindertageseinrichtungen / Kindertagespflege Pflegeeltern Offene Jugendarbeit Kreiskämmerer -2Begründung: Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe soll die Bildung von Arbeitsgemeinschaften anstreben: „§ 78 SGB VIII Arbeitsgemeinschaften Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen die Bildung von Arbeitsgemeinschaften anstreben, in denen neben ihnen die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sowie die Träger geförderter Maßnahmen vertreten sind. In den Arbeitsgemeinschaften soll darauf hingewirkt werden, dass die geplanten Maßnahmen aufeinander abgestimmt werden und sich gegenseitig ergänzen.“ Die Vorsitzenden sowie deren Vertreter gehören gem. Beschluss des Kreistages vom 11.11.2009 (V12/2009) zur Ausgestaltung des § 4 der Satzung des Jugendamtes i.V. m. § 5 Abs. 3 AG-KJHG als weitere beratende Mitglieder dem Jugendhilfeausschuss an. gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)