Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
14 kB
Datum
16.12.2009
Erstellt
21.11.09, 04:12
Aktualisiert
21.11.09, 04:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 20/2009
17.11.2009
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
02.12.2009
Kreisausschuss
16.12.2009
Kreistag
16.12.2009
Verleihung des Umweltpreises des Kreises Euskirchen 2010
hier: Berufung von Mitgliedern der Jury zur Ermittlung der Preisträger
Sachbearbeiter/in: Herr Mertens
Tel.: 15 372
Abt.: 60.3
X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
--Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beruft gemäß § 6 der Satzung über die Verleihung des Umweltpreises des Kreises
Euskirchen (Neufassung vom 04.05.2004) folgende Mitglieder in die Jury zur Ermittlung der
Preisträger 2010:
Vertreter der Fraktionen (§ 6 Abs. 2 der Satzung)
1.______________________________________
2.______________________________________
3.______________________________________
4.______________________________________
5.______________________________________
6.______________________________________
7.______________________________________
8.______________________________________
9.______________________________________
10.______________________________________
11.______________________________________
12.______________________________________
Begründung:
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 31.03.2004 die Neufassung der Satzung über die Verleihung
des Umweltpreises des Kreises Euskirchen beschlossen (siehe Anlage).
Der Preis ist mit 2.500,00 € dotiert und wird im Turnus von drei Jahren verliehen.
Gemäß § 5 der Satzung setzt der Kreistag zur Ermittlung der Preisträger eine unabhängige Jury ein.
Die Entscheidungen der Jury sind unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Jury
besteht nach § 6 der Satzung aus mindestens 11 Mitgliedern.
Der Jury gehören
1.
2.
3.
der Landrat oder sein Stellvertreter als Vorsitzender
die /der jeweilige Vorsitzende des Landschaftsbeirates
der/die jeweilige Vorsitzende des nach der Zuständigkeitsordnung des Kreistages für Fragen
des Umweltschutzes federführenden Fachausschusses
sowie
4.
je zwei Vertreter der Fraktionen an, die der Kreistag aus seiner Mitte beruft.
Im Bedarfsfalle können nach § 6 Abs. 3 und 4 der Satzung sowohl weitere Mitglieder der Jury als
auch Stellvertreter für die zu berufenden Mitglieder benannt werden.
Die mit Kreistagsbeschluss vom 04.07.2005 (Beschluß-Nr 151 zu V 79/2005) erfolgte Benennung von
Mitgliedern der Jury ist nachstehend aufgeführt.
-3-
Vertreter der Fraktionen (§ 6 Abs. 2 der Satzung):
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
Nolden, Hans-Josef
Schmitz, Helmut
Hürten, Matthias
Müller, Ingrid
Fiebrich, Ekkehard
Grutke, Jörg
Pankatz, Horst
Reiff, Hans
Kremer, Willi
Pick, Thomas
CDU
CDU
SPD
SPD
B 90/Grüne
B 90/Grüne
skB/FDP
FDP
skb/UWV
UWV
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)