Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
14 kB
Datum
02.12.2009
Erstellt
24.11.09, 04:10
Aktualisiert
24.11.09, 04:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
X Öffentliche Sitzung
Datum:
Info 7/2009
23.11.2009
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
02.12.2009
Stilllegung und Nachsorge der Zentralen Mülldeponie Mechernich
hier: Sachstand zum Stilllegungszeitraum 2005 - 2009
Die Zentrale Mülldeponie Mechernich befindet sich seit Juni 2005 in der Stilllegungsphase. Die
Bezirksregierung Arnsberg hat mit Datum vom 28.06.2007 die in der Stilllegungsanzeige beantragten
Maßnahmen zur Stilllegung und Nachsorge der ZMM (siehe Anlage 2) genehmigt.
Mit dem Bescheid ist der Kreis Euskirchen gem. § 36 Abs. 2 KrW-/AbfG verpflichtet, entsprechend
den vorgelegten Unterlagen sowie der festgelegten Nebenbestimmungen die Zentrale Mülldeponie
Mechernich stillzulegen und abschließend zu gestalten sowie die erforderlichen Überwachungs- und
Kontrollmaßnahmen bis zur Beendigung der Nachsorgephase durchzuführen.
Das Ingenieurbüro für Abfallwirtschaft, Prof. R. Stegmann und Partner, Hamburg, wurde mit der
Auswertung der Monitoring- und Betriebsdaten des Stilllegungszeitraumes vom 01.06.2005 bis
31.05.2009 beauftragt, um die Wirksamkeit der ausgeführten Maßnahmen überprüfen zu können und
ggf. die geplanten Maßnahmen so zu korrigieren, dass die mit Beschluss zur Vorlage V254/2004
verfolgten Ziele erreicht werden können.
Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass
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die Errichtung der temporären Oberflächendeckung weitestgehend abgeschlossen ist und
die von dieser Maßnahme ausgehende Reduzierung der Sickerwassermengen entsprechend
der Prognosen eingetreten ist.
eine eindeutige Reduzierung der Sickerwasserinhaltsstoffe ist noch nicht erkennbar (Anlage
3).
die Befeuchtung der abgelagerten Abfälle mit den neu errichteten 15 Infiltrationsfeldern in
Betrieb genommen wurde.
sich die erfassten Gasmengen erwartungsgemäß reduziert haben (Anlage 4), weil zum einen
kein Abfall mehr abgelagert wird und zum anderen das horizontale Gasfassungssystem zur
Steigerung des Erfassungsgrades ertüchtigt werden muss. (Die Bauausführung erfolgt gemäß
V 501/2009 ab dem Frühjahr 2010).
die derzeit noch zu erwartenden Setzungen in Höhe von bis zu 1,80 m ein Aufbringen der
endgültigen Oberflächenabdichtung noch nicht zulässt.
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die geplante Belüftung der Deponie für die Reduzierung des Schadstoffpotentials unerlässlich
und für die Errichtung einer alternativen Abdichtungsform Grundvoraussetzung ist.
Das Grundwassermonitoring wurde um 2 Grundwassermessstellen (Anlage 5) erweitert.
Anhand der laufenden Grundwasseruntersuchungen ergibt sich keine veränderte Bewertung der
Grundwasserbeschaffenheit, die auch im Jahresbericht 2008 des Erftverbandes zur Beschaffenheit
der Wasserqualität am Stollenmundloch des Burgfeyer Stollens vom 19.03.2009 bestätigt wird:
....„Eine mit Anlage und Betrieb der Deponie verbundene Konzentrationserhöhung der Schadstoffe ist
nicht zu beobachten.“....
Insofern wird sowohl vom Gutachter, Herrn Prof. Stegmann und Partner, als auch von der Verwaltung
das Fazit gezogen, dass
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das Deponie-/Emissionsverhalten sich so entwickelt wie erwartet.
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die Stilllegungsmaßnahmen somit wie beantragt/genehmigt ausgeführt werden.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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