Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
43 kB
Datum
16.12.2009
Erstellt
25.11.09, 04:11
Aktualisiert
25.11.09, 04:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 21/2009
17.11.2009
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Aussch.f.Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels.
01.12.2009
Kreisausschuss
16.12.2009
Kreistag
16.12.2009
Beteiligung der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG (ene) an einem Gemeinschaftsprojekt mit
der RWE Innogy GmbH („Green Gecco“-Projekt) gemeinsam mit weiteren Stadtwerken zur
Realisierung von Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien in Deutschland und in
EU-Mitgliedstaaten
Sachbearbeiter/in: Frau Stopa
Tel.: 15 438
Abt.: 20
X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
--Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
1. Der Kreistag stimmt der Beteiligung der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG (ene)
(a) als Gründungskommanditistin an der GREEN GECCO Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG
unter Übernahme einer Pflichteinlage in Höhe von maximal EUR 4.000.000 sowie
(b) als Gesellschafterin an der Komplementärin dieser Gesellschaft, der GREEN GECCO
Beteiligungsgesellschaft-Verwaltungs GmbH unter Übernahme eines Geschäftsanteils mit einem
-2Nennbetrag von maximal EUR 1.000 zu einem Kaufpreis in Höhe von maximal EUR 1.000 +
Kosten;
jeweils gemeinsam mit weiteren Stadtwerken zu.
Die Beteiligungen dienen der unter Ziff. 2 beschriebenen anschließenden Beteiligung an einem
Gemeinschaftsunternehmen im Rahmen des Green GECCO-Projekts mit der RWE Innogy GmbH.
2. Der Kreistag beschließt des Weiteren
(a) den nachfolgenden Eintritt der neu gegründeten GREEN GECCO Beteiligungsgesellschaft
mbH & Co. KG als Kommanditistin in die Green GECCO GmbH & Co. KG unter Übernahme einer
Pflichteinlage in Höhe von EUR 490.000, entspricht einer Kapitalbeteiligungsquote in Höhe von 49
Prozent, sowie
(b) den Erwerb eines Geschäftsanteils an der Komplementärin dieser Gesellschaft, der Green
GECCO Verwaltungs GmbH mit einem Nennbetrag von EUR 12.250 (entspricht 49 Prozent des
Stammkapitals) zu einem Kaufpreis in Höhe von EUR 12.250 + Kosten durch die GREEN
GECCO Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG;
Zweck der Green GECCO GmbH & Co. KG ist es, auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien
eine Vielzahl von Projekten durch Erwerb oder Gründung von einzelnen Projektgesellschaften
durchzuführen.
3. Der Kreistag stimmt der Gründung solcher weiteren Projektgesellschaften durch die Green
GECCO GmbH & Co. KG zur Beteiligung und/oder Entwicklung an Projekten im Bereich der
erneuerbaren Energien unter der Maßgabe zu,
(a) dass eine regelmäßige Berichterstattung über die konkreten Projekte erfolgt,
(b) dass sie als 100-prozentige Tochtergesellschaften der Green GECCO GmbH & Co. KG
ausgestaltet werden,
(c) dass eine Gesellschaftsform gewählt wird, die den kommunalrechtlichen Anforderungen
hinsichtlich der Risikotragung Rechnung trägt und die wirtschaftliche Betätigung der zu
gründenden Projektgesellschaften sich im Rahmen der einschlägigen kommunalrechtlichen
Regelungen hält.
4. Zu den in Ziffer 3 genannten Maßgaben stimmt der Kreistag konkret der Gründung bzw. dem
Erwerb von nachstehenden drei Projektgesellschaften durch die Green GECCO GmbH & Co. KG
zu:
Biogas-Projekt in Sachsen-Anhalt (geplante Gesellschaftsform: Kommanditgesellschaft)
Biomasse-Heizkraftwerk im Kreis Siegen-Wittgenstein (geplante Gesellschaftsform:
Kommanditgesellschaft)
Onshore Windpark in Schottland (geplante Gesellschaftsform: Limited)
5. Die Vertreter des Kreises Euskirchen in der Gesellschafterversammlung der Energie Nordeifel
GmbH & Co. KG sowie die Vertreter der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG in der
Gesellschafterversammlung der GREEN GECCO Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG und der
GREEN GECCO Beteiligungsgesellschaft-Verwaltungs GmbH werden ermächtigt und
angewiesen, gemäß den o.g. Beschlüssen abzustimmen.
6. Der Kreistag beschließt, dass der Geschäftsführer der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG in die
Gesellschafterversammlung der GREEN GECCO Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG sowie
der GREEN GECCO Beteiligungsgesellschaft-Verwaltungs GmbH entsandt wird.
Begründung:
-3Der Kreistag des Kreises Euskirchen hat in seiner Sitzung am 10.12.2008 der grundsätzlichen
Beteiligung der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG an einer Projektgesellschaft zur Realisierung von
Projekten der regenerativen Energien zugestimmt. Aufgrund dieses Grundsatzbeschlusses erfolgen
die weiteren v.g. Beschlüsse.
I.
Ausgangslage
1.
Hintergrund
Die Energie Nordeifel GmbH & Co. KG (ene) bezieht derzeit pro Jahr erhebliche Mengen an Strom,
der vornehmlich unter Einsatz von fossilen Energieträgern wie Kohle und Gas gewonnen wird. Vor
dem Hintergrund der anhaltenden Diskussionen und Herausforderungen durch den Klimawandel und
der damit einhergehenden Verlagerung der konventionellen Stromerzeugung auf eine vermehrt CO2freie Stromproduktion haben die ene und weitere regionale Energieversorger in der Vergangenheit
verschiedentlich Überlegungen zur nachhaltigen Stromproduktion aus erneuerbaren Energien
angestellt. Ähnliches gilt für die vermehrte Erzeugung von Biogas.
Diese Überlegungen waren dabei auch von dem Gedanken getragen, eine von der Stromproduktion
aus konventionellen fossilen Energieträgern unabhängige Energieversorgung zu erzielen, die vor
allem zu einer stärkeren Unabhängigkeit von der Lieferung der Primärenergieträger Kohle und Gas vornehmlich aus dem Ausland - beiträgt. Zu einer stärkeren autarken Versorgung tragen im Übrigen
auch Biogas-Projekte bei. Auf diese Weise können die regionalen Energieversorger dazu beisteuern,
eine nachhaltige und vor allem umweltfreundliche Energieversorgung zu etablieren und einen
zusätzlichen Beitrag zu mehr Wettbewerb auf den Energiemärkten zu leisten. Beides, der größere
Wettbewerb auf den Energiemärkten als auch die Etablierung einer nachhaltigen und vor allem
umweltfreundlichen Energieversorgung, kommt dabei dem einzelnen Einwohner zugute. Zum einen
dürfte sich der größere Wettbewerb in niedrigeren Preisen und einer höheren Transparenz
auswirken, während eine umweltfreundlichere Energieerzeugung sich letztlich auch positiv auf das
Kreisgebiet auswirken dürfte. Dies gilt umso mehr, als dass nicht nur in Deutschland, sondern
insbesondere auch in Europa aufgrund der Vorgaben der Europäischen Kommission eine Reduktion
des Klimagases CO2 um 20 Prozent bis zum Jahr 2020 vorgesehen ist. Der deutsche Gesetzgeber
strebt demgegenüber sogar eine Reduktion um 30 Prozent bis zum Jahr 2020 an und hat diese
Vorgabe nunmehr auch ausdrücklich in § 1 Abs. 2 EEG 2009 festgeschrieben.
Diese Entwicklungen nehmen die regionalen Energieversorger zum Anlass, um in Projekte zur
klimafreundlichen Erzeugung von Elektrizität und Biogas zu investieren. Dabei wird insbesondere die
Beteiligung an solchen Projekten erwogen, die in Deutschland nach dem Erneuerbare-EnergienGesetz (EEG) gefördert werden. Danach werden vor allem Projekte zur Stromerzeugung aus
Wasserkraft, Windkraft, Biomasse, solarer Strahlungsenergie sowie Geothermie gefördert. Für diese
Arten der Energieerzeugung ist im EEG eine garantierte Mindestvergütung vorgesehen, die ein
Betreiber einer solchen Anlage für einen garantierten Zeitraum von 20 Jahren vergütet bekommt.
In Anbetracht des Umstands, dass die tatsächlichen Potentiale für Erneuerbare-Energien-Projekte in
Deutschland beschränkt sind und da neben den nationalen Regelungen zur Förderung erneuerbarer
Energien und zum Klimaschutz diese Bereiche insbesondere auch durch EU-weite Vorgaben
wesentlich geprägt sind, erwägen die regionalen Energieversorger darüber hinaus eine Beteiligung
an Projekten in EU-Mitgliedstaaten. Auch dort existieren verschiedene Systeme, welche einen Anreiz
zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien bieten und zur Erfüllung der gesamteuropäischen Klimaziele beitragen. Darüber hinaus bietet eine Betätigung im EU-Ausland die
Möglichkeit, in solche Projekte zu investieren, die aufgrund der geographischen Gegebenheiten in
Deutschland und der teilweise bereits weitgehenden Ausnutzung geeigneter Flächen für Projekte in
diesem Bereich (wie z. B. im Bereich Onshore Wind) in Deutschland nicht zu realisieren wären. Diese
Möglichkeit wollen die regionalen Energieversorger nutzen, um so zu einer nachhaltigen
Stromproduktion aus erneuerbaren Energien unter zunehmender Verdrängung des Einsatzes fossiler
Energieträger beizutragen und damit einen Beitrag zu einer klimafreundlichen Energieversorgung zu
erbringen.
-4Dieses Vorgehen erfüllt somit wie dargestellt auch einen dringenden öffentlichen Zweck, da –
aufgrund der klimafreundlichen Energieerzeugung – das Verhalten der regionalen Energieversorger
über eine reine Gewinnerzielungsabsicht hinaus am Wohl der Bevölkerung ausgerichtet ist. Der
Klimawandel stellt eine der größten Herausforderungen unserer Zeit dar und betrifft das Wohl eines
jeden Einzelnen. Als große Abnehmer elektrischer Energie, welche hauptsächlich aus fossilen
Energieträgern gewonnen wird, können die regionalen Energieversorger einen Beitrag zum
Klimaschutz und damit dem Wohl der Bevölkerung leisten. Dies kann insbesondere dadurch
geschehen, dass die regionalen Energieversorger ihr Engagement in die Erzeugung elektrischer
Energie aus Erneuerbaren Energien bzw. der Erzeugung von Biogas ausbauen und dadurch der
Einsatz fossiler Energieträger weiter zurückgedrängt wird.
Ein solches Engagement wird dabei vor allem auch von der Bevölkerung mitgetragen und teilweise
sogar gefordert. Dies zeigt eindrucksvoll eine aktuelle repräsentative Meinungsumfrage der Forsa
(Gesellschaft für Sozialforschung und statistische Analysen mbH), die im Auftrag der Agentur für
Erneuerbare Energien im November 2008 eine bundesweite Befragung durchgeführt hat, wonach 97
% der Deutschen den verstärkten Ausbau erneuerbarer Energien unterstützen. Hinzu kommt, dass –
zumindest unter dem EEG – nunmehr auch die Direktvermarktung von Strom aus erneuerbaren
Energien möglich ist, so dass es durchaus möglich erscheint, dass die regionalen Energieversorger
den so klimafreundlich erzeugten Strom unmittelbar in ihr Beschaffungsportfolio aufnehmen werden.
Für diese Fälle entfällt der Vergütungsanspruch nach dem EEG.
2.
Vorhaben
Zur Umsetzung vorgenannter Ziele wollen sich eine Vielzahl von regionalen Energieversorgern
einschl. Stadtwerken (siehe Anlage 1) in einer Gesellschaft zusammenschließen, um Projekte im
Bereich der erneuerbaren Energien bzw. der Erzeugung von Biogas zu realisieren.
Vorgesehen ist insofern, gemeinsam mit der RWE Innogy GmbH ("RWE Innogy"), einem
hundertprozentigen Tochterunternehmen der RWE AG, ein Portfolio an Projekten im Bereich der
erneuerbaren Energien aufzubauen, indem in bestehende Projekte anteilig investiert wird, Projekte
entwickelt oder Projekte akquiriert werden.
Hintergrund für die Zusammenarbeit mit der RWE Innogy ist vor allem die bestehende Expertise der
RWE Innogy sowie deren Kenntnis der vorhandenen und in Entwicklung befindlichen Projekte auf
den Märkten. Da die Entwicklung neuer Projekte im Vorfeld auch stets eine umfassende Bewertung,
u. a. der geographischen Besonderheiten, des Potenzials etc. voraussetzt, um darauf aufbauend die
dort in Betracht kommenden Projekte analysieren zu können, ist die Zusammenarbeit mit einem
leistungsstarken und erfahrenen Partner auch in solchen Fragen von erheblichem Vorteil.
Die Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien sind weiterhin dadurch gekennzeichnet, dass
zwar zunächst eine Vielzahl möglicher Projekte zur Verfügung stehen, die wirtschaftlich realisierbaren
und gleichzeitig lukrativen Projekte aber Gegenstand eines erheblichen Konkurrenzkampfs sind. Um
an diesem Projektsegment partizipieren zu können, ist nicht nur der Zusammenschluss der
teilnehmenden regionalen Energieversorger erforderlich, sondern insbesondere auch die
Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Partner unumgänglich. Der Zusammenschluss ermöglicht den
sich beteiligenden regionalen Energieversorgern damit, sich zeitnah an kostenintensiven Projekten zu
beteiligen, an denen eine isolierte Beteiligung, insbesondere aus Kostengründen, nicht möglich wäre.
Die Betätigung der regionalen Energieversorger auf diesen Märkten erfordert dabei die Gründung und
Beteiligung an den nachfolgend beschriebenen Gesellschaften. Durch die aufzuzeigende
Konstruktion an Gesellschaften werden Risiken begrenzt, die typischerweise im Wirtschaftsverkehr
und insbesondere bei den angedachten Geschäften auftreten, wobei gleichzeitig die für die
Geschäftstätigkeit notwendige Handlungsfähigkeit der einzelnen Gesellschaften erhalten bleibt.
Die letztlich zu realisierenden einzelnen Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien sollen von
jeweils separat zu gründenden Gesellschaften geplant und durchgeführt werden. Diese Gründung
operativer Gesellschaften für jedes einzelne Projekt dient nicht nur der Schaffung größtmöglicher
-5Transparenz, sondern insbesondere auch dazu, die sich aus der Durchführung der Projekte
ergebenden Risiken abzufedern sowie Projektfinanzierungen zu ermöglichen. Zwar werden diese
Projekte größtenteils erst in der Zukunft realisiert und dementsprechend eine Gründung der
jeweiligen Projektgesellschaften auch erst zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen. Die
Notwendigkeit, auf diesen Märkten schnell und flexibel reagieren zu können – wie dies im
beschriebenen Marktsegment unerlässlich erscheint – setzt allerdings voraus, dass auch eine solche
Gesellschaftsgründung zeitnah nach Identifizierung eines geeigneten Projekts erfolgen kann. Der
übliche Ablauf einer solchen Gesellschaftsgründung unter jeweils erneuter Beteiligung aller Räte der
einzelnen Städte bzw. Kreistage würde aber ein solches flexibles und schnelles Vorgehen gerade
unmöglich machen und damit das gesamte Geschäftsmodell verhindern. Aus diesem Grund ist es
bereits im jetzigen Stadium erforderlich, auf der Basis der zu beschreibenden gesellschaftsrechtlichen Konstruktion einen Kreistagsbeschluss zu fassen, auf dessen Grundlage eine Gründung
von Projektgesellschaften auch zu einem späteren Zeitpunkt für Projekte im Bereich der
erneuerbaren Energien erfolgen kann.
Die durch diese Gesellschaften zu realisierenden Projekte müssen sich dabei in dem im
Konsortialvertrag (Anlage 2) abgesteckten Rahmen halten. Zwingend ist daher eine Beschränkung
der Betätigung auf Deutschland und die EU sowie die im Konsortialvertrag beschriebene Auswahl der
verschiedenen Arten erneuerbarer Energien, welche die durchschnittliche Renditeerwartung von
mindestens 7-8 Prozent nach Steuern erfüllen. Im einzelnen gilt dabei die folgende indikative
Gewichtung:
- Windkraft (On-/Offshore)
- Biomasse (BMHKW [Biomasse-Heizkraftwerk] etc.)
- Neue Anwendungen (Geothermie o.a.)
- Biogas
- Wasserkraft
II.
Umsetzung
1.
Struktur der Gesellschaften
ca. 20 Prozent
ca. 30 Prozent
ca. 20 Prozent
ca. 20 Prozent
ca. 10 Prozent
Zur Verwirklichung des oben beschriebenen Vorhabens und zur Optimierung der
Kommunikationsebenen im Hinblick auf die große Anzahl von beteiligten regionalen
Energieversorgern haben sich die regionalen Energieversorger und RWE Innogy auf eine sog.
doppelstöckige KG-Struktur verständigt. Das heißt, dass sich die regionalen Energieversorger nicht
direkt an dem mit RWE Innogy zu formierenden Gemeinschaftsunternehmen in der Rechtsform einer
GmbH & Co. KG beteiligen, sondern ihre Interessen vorab in einer Beteiligungsgesellschaft,
gleichfalls in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG, bündeln.
a. Schritt 1: Gründung der Beteiligungsgesellschaft
Im ersten Schritt wollen sich verschiedene regionale Energieversorger (grafisch als SW1 bis SWn
dargestellt) zunächst in einer Beteiligungsgesellschaft, der GREEN GECCO Beteiligungsgesellschaft
mbH & Co. KG (nachfolgend bezeichnet als "BG KG") zusammenschließen. Diese Gesellschaft soll
dazu dienen, die einzelnen Interessen der verschiedenen sich beteiligenden regionalen
Energieversorger zu bündeln und das auf Ebene des Gemeinschaftsunternehmens erforderliche
Kapital entsprechend der Pflichteinlagen der einzelnen regionalen Energieversorger einzusammeln
und dem Gemeinschaftsunternehmen auf Grundlage entsprechender Gesellschafterbeschlüsse zur
Verfügung zu stellen. An dieser Gesellschaft beteiligen sich die regionalen Energieversorger als
Kommanditisten, d. h. ihre Haftung im Außenverhältnis ist auf die im Handelsregister eingetragene
Haftsumme begrenzt. Im Innenverhältnis bemisst sich die Haftung jedes Kommanditisten nach der
Höhe seiner Verpflichtung zur Leistung einer Pflichteinlage.
-6Persönlich haftende Gesellschafterin (d.h. Komplementärin) dieser Gesellschaft wird die GREEN
GECCO Beteiligungsgesellschaft-Verwaltungs GmbH (nachfolgend bezeichnet als "BG-Verwaltungs
GmbH"), die mit einem Stammkapital von EUR 25.000 ausgestattet wird.
Die Entwürfe der Gesellschaftsverträge sind als Anlage 3 und 4 beigefügt.
Grafische Darstellung:
Schritt 1
SW 1
SW 2
SW 3
…
SW n
BG-Verwaltungs GmbH
BG KG
b. Schritt 2: Eintritt in das Gemeinschaftsunternehmen mit RWE Innogy
In einem zweiten Schritt soll die BG KG sodann als Kommanditistin in die von der RWE Innogy
bereits gegründete Green GECCO GmbH & Co. KG (nachfolgend bezeichnet als "GG KG" oder das
"Gemeinschaftsunternehmen") eintreten. Mit ihrem Eintritt wird sie eine Pflichteinlage in Höhe von
EUR 490.000 übernehmen, dem eine Pflichteinlage der RWE Innogy in Höhe von EUR 510.000
gegenübersteht, so dass sich ein Beteiligungsverhältnis von 49/51 Prozent ergibt.
Daneben soll ein Erwerb von 49 Prozent der Geschäftsanteile an der zugehörigen KomplementärGmbH, der bereits von RWE Innogy gegründeten Green GECCO Verwaltungs GmbH (nachfolgend
bezeichnet als "GG Verwaltungs GmbH") erfolgen, welche ein Stammkapital von EUR 25.000
aufweist.
Unternehmensgegenstand der GG KG sollen sämtliche Aktivitäten auf dem Gebiet der Erzeugung
und Bereitstellung von Energie aus regenerativen Energieträgern in Deutschland und den weiteren
EU-Mitgliedstaaten sein, insbesondere die Planung, die Errichtung und/oder der Betrieb von Anlagen
zur Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien. Der aktuelle Gesellschaftsvertrag der GG KG ist
als Anlage 5, der aktuelle Gesellschaftsvertrag der GG Verwaltungs GmbH als Anlage 6, beigefügt.
c. Schritt 3: Gründung oder Erwerb von Projektgesellschaften
-7Für jedes Einzelprojekt zur regenerativen Energieerzeugung soll sodann eine separate
Projektgesellschaft als Zweckgesellschaft gegründet oder erworben werden. Deren Rechtsform,
gesellschaftsrechtliche Ausgestaltung und weitere gesellschaftsrechtliche Prägung wird vornehmlich
aus steuerrechtlichen Gründen erst zum gegebenen Zeitpunkt von den Partnern festgelegt; eine
Haftungsschranke zur nächsthöheren Ebene der GG KG soll in jedem Falle sichergestellt werden. In
diesen Projektgesellschaften soll schließlich die konkrete Entwicklung bzw. Durchführung der
verschiedenen Projekte auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien erfolgen. Die separate Gründung
von Projektgesellschaften dient dabei nicht nur der größtmöglichen Transparenz, sondern auch dazu,
etwaige sich aus den Projekten ergebende Risiken abzufedern sowie Projektfinanzierungen zu
ermöglichen. Diese Projekte werden als 100-prozentige Tochtergesellschaften der GG KG geführt.
Grafische Darstellung:
Schritte 2 und 3
RWE Innogy
Konsortialvertrag
51%
GG Verwaltungs GmbH
BG KG
49%
51%
49%
GG GmbH & Co. KG
100%
Projekt
Projekt
-8-
d. Willensbildung und Möglichkeit der Einflussnahme durch die Stadtwerke
Auch wenn RWE Innogy die Mehrheit der Anteile am Gemeinschaftsunternehmen hält, ist die
Wahrung der Interessen der regionalen Energieversorger über einen umfangreichen Katalog von
Maßnahmen, über die weder die Geschäftsführung des Gemeinschaftsunternehmens noch eine
Gesellschafterversammlung mit einfacher Mehrheit entscheiden darf, sichergestellt: So ist
insbesondere die Entscheidung über die Annahme neuer Projekte sowie Beendigung, Abbruch oder
Aufgabe bestehender Projekte einem Beschluss der Gesellschafterversammlung vorbehalten, dem
beide Partner - auch was die Finanzausstattung der Projektgesellschaft sowie die Art der
Finanzierung angeht - zustimmen müssen. RWE Innogy kann daher nicht eigenmächtig Projekte
einbringen, sondern ist stets auf die Zustimmung der regionalen Energieversorger angewiesen.
Da die regionalen Energieversorger nicht direkt an der GG KG beteiligt sind, sind sie nicht direkt in
deren Gesellschafterversammlung stimmberechtigt, sondern werden durch den Geschäftsführer der
geschäftsführenden Komplementärin der BG KG, vertreten. Dieser ist aufgrund des
Gesellschaftsvertrages der BG KG verpflichtet, vor Beschlussfassung über eine wesentliche
Maßnahme auf Ebene des Gemeinschaftsunternehmens einen entsprechenden Beschluss der
Gesellschafterversammlung der BG KG herbeizuführen.
Hinsichtlich zukünftiger neuer Projekte gilt dabei, dass die Beteiligung an einem neuen Projekt
grundsätzlich einen Beschluss mit 75 Prozent der Stimmen verlangt, soweit das entsprechende
Projekt die oben unter Ziffer I. Nr. 2 letzter Absatz aufgeführten Parameter erfüllt. Werden die
Parameter nicht erfüllt, so ist die Beteiligung an diesem Projekt grundsätzlich nicht möglich, es sei
denn die regionalen Energieversorger beschließen unter Erwirkung eines weiteren Rats- bzw.
Kreistagsbeschlusses einstimmig (100 Prozent), sich ausnahmsweise an dem Projekt zu beteiligen.
2.
Investitionsvolumina und Finanzierung
Die Projekte sollen in dem dargestellten Rahmen bis zu einem Gesamtinvestitionsvolumen von EUR
400 Mio. bis zum Jahr 2012 und EUR 1 Mrd. bis zum Jahr 2020 realisiert werden. Der Anteil der BG
KG am Investitionsvolumen beläuft sich gemäß ihrem 49-Prozent-Anteil daher auf maximal EUR 196
Mio. bis 2012 bzw. EUR 490 Mio. bis 2020.
Die Pflichteinlagen der einzelnen regionalen Energieversorger in die BG KG bemessen sich an dem
bis 2012 vereinbarten Zielvolumen, d.h. jeder regionale Energieversorger leistet den seiner
Beteiligungsquote entsprechenden Betrag auf Anfordern nach Bedarf zur Realisierung von Projekten.
Die finanzielle Ausstattung der Projektgesellschaften soll für die Partner möglichst bilanzschonend im
Regelfall über eine Projektfremdfinanzierung erfolgen. Liegt der von beiden Partnern prognostizierte
Kapitalbedarf für ein Einzelprojekt jedoch unter EUR 30 Mio., so erscheint eine Projektfinanzierung
insbesondere bei der heutigen Wirtschaftslage unrealistisch. Daher sollen bei solchen kleineren
Projekten die Partner des Gemeinschaftsunternehmens für eine entsprechende Eigenkapitalausstattung der Projektgesellschaft entsprechend ihrer Beteiligungsquoten sorgen.
Das finanzielle Engagement der ene wird sich bis 2012 nach derzeitigem Planungsstand auf EUR
2.555.000, maximal jedoch auf rd. EUR 4.000.000,-- (ggfs. abzüglich anteiliger Projektfinanzierungen) belaufen. Mit einer dem derzeitigen Planungsstand entsprechenden Pflichteinlage in
die BG KG ergibt dies einen Anteil von 2,04 % an der BG KG bzw. 1 % an der GG KG. Auch wenn
sich nicht alle der derzeit an dem Projekt interessierten regionalen Energieversorger beteiligen
können und daher die Summe der Pflichteinlagen bzw. der maximalen Investitionsvolumina der
verbleibenden Stadtwerke nicht ausreichen, um den 49%-Anteil des vorstehend genannten
Gesamtinvestitionsvolumen der GG KG bis zum Jahr 2012 (EUR 400 Mio.) abzudecken, würde
dieses Gesamtinvestitionsvolumen entsprechend abgesenkt. Eine Liste der interessierten regionalen
Energieversorger (Stand 17.11.2009) ist als Anlage 1 beigefügt.
-9Auch für die Beteiligung an der Komplementärin der BG KG, der BG-Verwaltungs GmbH, gilt: Die
endgültige Beteiligungsquote am Stammkapital der GmbH (EUR 25.000) steht erst dann fest, sobald
die Beteiligungsquote an der BG KG feststeht. Der Nennbetrag des Geschäftsanteils der Energie
Nordeifel GmbH & Co. KG würde bei derzeitigem Planungsstand EUR 511 betragen, sollte jedoch
EUR 1.000 nicht überschreiten.
An der Komplementärin der GG KG wird sich die BG KG durch Übernahme eines Geschäftsanteils in
Höhe von EUR 12.250 beteiligen – hier wird das finanzielle Engagement auf die Zahlung des
Kaufpreises für diesen Anteil beschränkt sein.
3.
Geplante Projekte
Wie sich aus den vorstehenden Ausführungen ergibt, dient die dargestellte gesellschaftsrechtliche
Konstruktion ausschließlich der Beteiligung der regionalen Energieversorger an Projekten im Bereich
der erneuerbaren Energien in Deutschland und im EU-Ausland.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind insbesondere drei konkrete Projekte geplant, die die Gründung
oder den Erwerb einer jeweiligen Projektgesellschaft erforderlich machen:
1
Im Bereich der Erzeugung von Energie aus Biomasse hat RWE Innogy in NordrheinWestfalen ein Projekt geplant und entwickelt, welches bereits im Herbst 2009 in Betrieb
genommen wurde. Die installierte elektrische Leistung des dort betriebenen BiomasseHeizkraftwerkes beträgt 7,6 MW. Jährlich sollen 50 GWh Strom produziert werden. Die auf
Basis der Kraft-Wärme-Kopplung im Heizkraftwerk produzierte Wärme wird für die in
unmittelbarer Nähe angesiedelte Holzpelletsfabrik genutzt. Rd. 70 GWh Wärme sollen pro
Jahr ausgekoppelt und zur Trocknung der Holzpellets genutzt werden. Das BiomasseHeizkraftwerk befindet sich im Kreis Siegen-Wittgenstein, einer waldreichen Region mit
attraktiven Holzbezugs-möglichkeiten. Die Brennstoffversorgung wird vertraglich gesichert.
Die Vergütung für den in der Biomasseanlage produzierten Strom richtet sich nach dem EEG
und ist für einen Zeitraum von 20 Jahren garantiert. Bei einem Projektvolumen von rd. EUR 45
Mio. liegt die geplante Rendite nach Steuern bei ca. 8 Prozent.
Weiterhin plant und entwickelt RWE Innogy ein Projekt im Bereich der Biogasproduktion zur
Einspeisung in das Erdgasnetz. Dieses in Sachsen-Anhalt gelegene Projekt soll in der ersten
Jahreshälfte 2010 in Betrieb genommen werden. Die Energieerzeugungskapazität der
Biogasanlage beträgt rd. 6,5 MW bzw. 1.200 Nm3/h Rohgaserzeugung. Jährlich sollen rd. 51
GWh Bioerdgas in das Netz der Erdgas Mittelsachsen GmbH (EMS) gespeist werden. Als
Einsatzstoffe kommen dabei vornehmlich Mais- und Grassilage sowie Rindergülle und
Hühnertrockenkot in Betracht, wobei auch hier die Lage durch die landwirtschaftlich geprägte
Region im Bereich dieses Vorhabens vorteilhaft ist und eine langfristige Versorgung mit
diesen Einsatzstoffen vertraglich gesichert wird. Bei einem geplanten Projektvolumen von ca.
EUR 14 Mio. liegt die geplante Rendite nach Steuern bei ca. 8,5 Prozent.
Bei dem dritten von RWE Innogy geplanten und entwickelten Projekt handelt es sich um einen
Onshore Windpark in Schottland (geplante Gesellschaftsform: Limited1), der aufgrund der
unmittelbaren Küstenlage günstige Rahmenbedingungen für die Stromproduktion aus
Windkraft aufweist. Der Windpark soll im ersten Quartal 2011 in Betrieb genommen werden
und weist eine installierte elektrische Leistung von 19,3 MW auf. Aufgrund des Einsatzes
bekannter deutscher Anlagentechnik ist mit einer hohen Anlagenverfügbarkeit zu rechnen.
Das in Schottland geltende Zertifikatesystem für die Produktion von Strom aus erneuerbaren
Energien eröffnet dabei den Anlagenbetreibern attraktive Chancen aufgrund steigender
Private company limited by shares – vergleichbar mit GmbH;
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Aktiengesellschaft_(Vereinigtes_K%C3%B6nigreich)
- 10 Zertifikatepreise. Das geplante Projektvolumen von EUR 37 Mio. erlaubt daher eine
voraussichtliche Rendite nach Steuern von ca. 8 Prozent.
4.
Marktanalyse
Gem. § 107 Abs. 5 GO wurde eine Marktanalyse erstellt (Anlage 7), den örtlichen
Selbstverwaltungsorganisationen von Handwerk, Industrie und Handel und der für die Beschäftigten
der jeweiligen Branche handelnden Gewerkschaft wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die
Stellungnahmen werden entsprechend nachgereicht.
Die Beteiligung an der BG KG ermöglicht der ene, ihren Beitrag zur klimafreundlichen Produktion von
elektrischer Energie zu leisten. Die Gründung einer Beteiligungsgesellschaft und die Zusammenarbeit
mit der RWE Innogy erlauben es der ene dabei, sich an Projekten in einem Rahmen zu beteiligen, der
die finanzielle Leistungsfähigkeit des Kreises nicht übersteigt und gleichzeitig einen für den Kreis
attraktiven wirtschaftlichen Anreiz bietet.
Gleichzeitig wird durch die Beteiligung der ene an solchen Projekten die Wirtschaft in den jeweiligen
betroffenen Gemeinden nicht negativ beeinflusst. Dies ergibt sich maßgeblich daraus, dass nach dem
Fördermechanismus des EEG ein Anlagenbetreiber einen Anspruch auf Einspeisung des in der
Anlage erzeugten Stroms gegen den jeweiligen Netzbetreiber hat. Die in das Netz eingespeiste
Energie dient der Berechnung der daraus resultierenden Vergütung.
Damit ist aber auch klargestellt, dass anders als auf wettbewerblich geprägten Märkten hier gerade
keine Konkurrenzsituation zu möglicherweise bestehenden privaten Betreibern von Anlagen zur
Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien besteht. Unabhängig von der Qualifizierung und
Eigenschaft des jeweiligen Anlagenbetreibers hat dieser jedenfalls einen Abnahme- und
Vergütungsanspruch, so dass ein unter der Beteiligung der ene betriebenes Projekt im Bereich der
erneuerbaren Energien ein daneben bestehenden, von einem privaten Investor betriebenes Projekt
nicht verdrängt oder sonst gefährdet. Die Vergütungen sind wie dargestellt durch das EEG geregelt
und gesetzlich garantiert.
Diese Erwägungen spiegeln sich auch in der Marktanalyse wider.
5.
Abstimmung mit der Kommunalaufsicht
Entscheidungen des Kreises über die Gründung oder Beteiligung an einer Gesellschaft sind gemäß
§ 115 Abs. 1 GO NRW der Aufsichtsbehörde unverzüglich und spätestens sechs Wochen vor Beginn
des Vollzugs schriftlich anzuzeigen.
Da aufgrund der Beteiligung mehrerer regionaler Energieversorger an dem darzustellenden Projekt
auch verschiedene Aufsichtsbehörden zuständig wären, erfolgte eine Bündelung der
aufsichtsrechtlichen Zuständigkeit bei der Bezirksregierung Köln auf Anordnung des
Innenministeriums. Der Beschlussvorschlag wurde bereits in seinen Grundzügen mit der zuständigen
Kommunalaufsichtsbehörde erörtert. Dabei ist das Projekt auf grundsätzliche Zustimmung gestoßen.
Sofern einzelne Projekte im Ausland betrieben werden sollen und diese Tätigkeit durch eine
Projektgesellschaft ausgeübt wird, an der auch der Kreis Euskirchen über die Energie Nordeifel
GmbH & Co. KG mittelbar beteiligt ist, bedarf eine solche Betätigung zusätzlich der Genehmigung
nach § 107 Abs. 3 GO NRW. Dies gilt vornehmlich für das vorstehend dargestellte Projekt in
Schottland.
6.
Finanzielle Auswirkungen
Der Haushalt des Kreises Euskirchen wird durch die Maßnahme nicht unmittelbar berührt.
- 11 7.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 26 Abs. 1 lit. l) KrO NRW.
- 12 Anlagen:
Anlage 1:
Anlage 2:
Anlage 3:
Anlage 4:
Anlage 5:
Anlage 6:
Anlage 7:
Anlage 8:
Auflistung der am Gemeinschaftsprojekt interessierten regionalen Energieversorger
Entwurf des Konsortialvertrages (Stand 08.07.2009) incl. Anlagen
Entwurf des Gesellschaftsvertrages der Green Gecco Beteiligungsgesellschaft mbH
& Co. KG
Entwurf des Gesellschaftsvertrages der Green Gecco BeteiligungsgesellschaftVerwaltungs GmbH
Gesellschaftsvertrag der Green Gecco GmbH & Co. KG
Gesellschaftsvertrag der Green Gecco Verwaltungs GmbH
Marktanalyse
Übersicht Investitionsbedarf / Verzinsung / Wirtschaftlichkeit
In Vertretung
I. V.
gez. Adams
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Sachbearbeiterin:
Kreistagsbüro:
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)