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Beschlussvorlage GB (Beteiligung der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG (ene) an einem Gemeinschaftsprojekt mit der RWE Innogy GmbH („Green Gecco“-Projekt) gemeinsam mit weiteren Stadtwerken zur Realisierung von Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien in Deutschland und in EU-Mitgliedstaaten)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
43 kB
Datum
16.12.2009
Erstellt
25.11.09, 04:11
Aktualisiert
25.11.09, 04:11

Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 21/2009 17.11.2009 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Aussch.f.Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. 01.12.2009 Kreisausschuss 16.12.2009 Kreistag 16.12.2009 Beteiligung der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG (ene) an einem Gemeinschaftsprojekt mit der RWE Innogy GmbH („Green Gecco“-Projekt) gemeinsam mit weiteren Stadtwerken zur Realisierung von Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien in Deutschland und in EU-Mitgliedstaaten Sachbearbeiter/in: Frau Stopa Tel.: 15 438 Abt.: 20 X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: --Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: 1. Der Kreistag stimmt der Beteiligung der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG (ene) (a) als Gründungskommanditistin an der GREEN GECCO Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG unter Übernahme einer Pflichteinlage in Höhe von maximal EUR 4.000.000 sowie (b) als Gesellschafterin an der Komplementärin dieser Gesellschaft, der GREEN GECCO Beteiligungsgesellschaft-Verwaltungs GmbH unter Übernahme eines Geschäftsanteils mit einem -2Nennbetrag von maximal EUR 1.000 zu einem Kaufpreis in Höhe von maximal EUR 1.000 + Kosten; jeweils gemeinsam mit weiteren Stadtwerken zu. Die Beteiligungen dienen der unter Ziff. 2 beschriebenen anschließenden Beteiligung an einem Gemeinschaftsunternehmen im Rahmen des Green GECCO-Projekts mit der RWE Innogy GmbH. 2. Der Kreistag beschließt des Weiteren (a) den nachfolgenden Eintritt der neu gegründeten GREEN GECCO Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG als Kommanditistin in die Green GECCO GmbH & Co. KG unter Übernahme einer Pflichteinlage in Höhe von EUR 490.000, entspricht einer Kapitalbeteiligungsquote in Höhe von 49 Prozent, sowie (b) den Erwerb eines Geschäftsanteils an der Komplementärin dieser Gesellschaft, der Green GECCO Verwaltungs GmbH mit einem Nennbetrag von EUR 12.250 (entspricht 49 Prozent des Stammkapitals) zu einem Kaufpreis in Höhe von EUR 12.250 + Kosten durch die GREEN GECCO Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG; Zweck der Green GECCO GmbH & Co. KG ist es, auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien eine Vielzahl von Projekten durch Erwerb oder Gründung von einzelnen Projektgesellschaften durchzuführen. 3. Der Kreistag stimmt der Gründung solcher weiteren Projektgesellschaften durch die Green GECCO GmbH & Co. KG zur Beteiligung und/oder Entwicklung an Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien unter der Maßgabe zu, (a) dass eine regelmäßige Berichterstattung über die konkreten Projekte erfolgt, (b) dass sie als 100-prozentige Tochtergesellschaften der Green GECCO GmbH & Co. KG ausgestaltet werden, (c) dass eine Gesellschaftsform gewählt wird, die den kommunalrechtlichen Anforderungen hinsichtlich der Risikotragung Rechnung trägt und die wirtschaftliche Betätigung der zu gründenden Projektgesellschaften sich im Rahmen der einschlägigen kommunalrechtlichen Regelungen hält. 4. Zu den in Ziffer 3 genannten Maßgaben stimmt der Kreistag konkret der Gründung bzw. dem Erwerb von nachstehenden drei Projektgesellschaften durch die Green GECCO GmbH & Co. KG zu: š Biogas-Projekt in Sachsen-Anhalt (geplante Gesellschaftsform: Kommanditgesellschaft) š Biomasse-Heizkraftwerk im Kreis Siegen-Wittgenstein (geplante Gesellschaftsform: Kommanditgesellschaft) š Onshore Windpark in Schottland (geplante Gesellschaftsform: Limited) 5. Die Vertreter des Kreises Euskirchen in der Gesellschafterversammlung der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG sowie die Vertreter der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG in der Gesellschafterversammlung der GREEN GECCO Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG und der GREEN GECCO Beteiligungsgesellschaft-Verwaltungs GmbH werden ermächtigt und angewiesen, gemäß den o.g. Beschlüssen abzustimmen. 6. Der Kreistag beschließt, dass der Geschäftsführer der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG in die Gesellschafterversammlung der GREEN GECCO Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG sowie der GREEN GECCO Beteiligungsgesellschaft-Verwaltungs GmbH entsandt wird. Begründung: -3Der Kreistag des Kreises Euskirchen hat in seiner Sitzung am 10.12.2008 der grundsätzlichen Beteiligung der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG an einer Projektgesellschaft zur Realisierung von Projekten der regenerativen Energien zugestimmt. Aufgrund dieses Grundsatzbeschlusses erfolgen die weiteren v.g. Beschlüsse. I. Ausgangslage 1. Hintergrund Die Energie Nordeifel GmbH & Co. KG (ene) bezieht derzeit pro Jahr erhebliche Mengen an Strom, der vornehmlich unter Einsatz von fossilen Energieträgern wie Kohle und Gas gewonnen wird. Vor dem Hintergrund der anhaltenden Diskussionen und Herausforderungen durch den Klimawandel und der damit einhergehenden Verlagerung der konventionellen Stromerzeugung auf eine vermehrt CO2freie Stromproduktion haben die ene und weitere regionale Energieversorger in der Vergangenheit verschiedentlich Überlegungen zur nachhaltigen Stromproduktion aus erneuerbaren Energien angestellt. Ähnliches gilt für die vermehrte Erzeugung von Biogas. Diese Überlegungen waren dabei auch von dem Gedanken getragen, eine von der Stromproduktion aus konventionellen fossilen Energieträgern unabhängige Energieversorgung zu erzielen, die vor allem zu einer stärkeren Unabhängigkeit von der Lieferung der Primärenergieträger Kohle und Gas vornehmlich aus dem Ausland - beiträgt. Zu einer stärkeren autarken Versorgung tragen im Übrigen auch Biogas-Projekte bei. Auf diese Weise können die regionalen Energieversorger dazu beisteuern, eine nachhaltige und vor allem umweltfreundliche Energieversorgung zu etablieren und einen zusätzlichen Beitrag zu mehr Wettbewerb auf den Energiemärkten zu leisten. Beides, der größere Wettbewerb auf den Energiemärkten als auch die Etablierung einer nachhaltigen und vor allem umweltfreundlichen Energieversorgung, kommt dabei dem einzelnen Einwohner zugute. Zum einen dürfte sich der größere Wettbewerb in niedrigeren Preisen und einer höheren Transparenz auswirken, während eine umweltfreundlichere Energieerzeugung sich letztlich auch positiv auf das Kreisgebiet auswirken dürfte. Dies gilt umso mehr, als dass nicht nur in Deutschland, sondern insbesondere auch in Europa aufgrund der Vorgaben der Europäischen Kommission eine Reduktion des Klimagases CO2 um 20 Prozent bis zum Jahr 2020 vorgesehen ist. Der deutsche Gesetzgeber strebt demgegenüber sogar eine Reduktion um 30 Prozent bis zum Jahr 2020 an und hat diese Vorgabe nunmehr auch ausdrücklich in § 1 Abs. 2 EEG 2009 festgeschrieben. Diese Entwicklungen nehmen die regionalen Energieversorger zum Anlass, um in Projekte zur klimafreundlichen Erzeugung von Elektrizität und Biogas zu investieren. Dabei wird insbesondere die Beteiligung an solchen Projekten erwogen, die in Deutschland nach dem Erneuerbare-EnergienGesetz (EEG) gefördert werden. Danach werden vor allem Projekte zur Stromerzeugung aus Wasserkraft, Windkraft, Biomasse, solarer Strahlungsenergie sowie Geothermie gefördert. Für diese Arten der Energieerzeugung ist im EEG eine garantierte Mindestvergütung vorgesehen, die ein Betreiber einer solchen Anlage für einen garantierten Zeitraum von 20 Jahren vergütet bekommt. In Anbetracht des Umstands, dass die tatsächlichen Potentiale für Erneuerbare-Energien-Projekte in Deutschland beschränkt sind und da neben den nationalen Regelungen zur Förderung erneuerbarer Energien und zum Klimaschutz diese Bereiche insbesondere auch durch EU-weite Vorgaben wesentlich geprägt sind, erwägen die regionalen Energieversorger darüber hinaus eine Beteiligung an Projekten in EU-Mitgliedstaaten. Auch dort existieren verschiedene Systeme, welche einen Anreiz zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien bieten und zur Erfüllung der gesamteuropäischen Klimaziele beitragen. Darüber hinaus bietet eine Betätigung im EU-Ausland die Möglichkeit, in solche Projekte zu investieren, die aufgrund der geographischen Gegebenheiten in Deutschland und der teilweise bereits weitgehenden Ausnutzung geeigneter Flächen für Projekte in diesem Bereich (wie z. B. im Bereich Onshore Wind) in Deutschland nicht zu realisieren wären. Diese Möglichkeit wollen die regionalen Energieversorger nutzen, um so zu einer nachhaltigen Stromproduktion aus erneuerbaren Energien unter zunehmender Verdrängung des Einsatzes fossiler Energieträger beizutragen und damit einen Beitrag zu einer klimafreundlichen Energieversorgung zu erbringen. -4Dieses Vorgehen erfüllt somit wie dargestellt auch einen dringenden öffentlichen Zweck, da – aufgrund der klimafreundlichen Energieerzeugung – das Verhalten der regionalen Energieversorger über eine reine Gewinnerzielungsabsicht hinaus am Wohl der Bevölkerung ausgerichtet ist. Der Klimawandel stellt eine der größten Herausforderungen unserer Zeit dar und betrifft das Wohl eines jeden Einzelnen. Als große Abnehmer elektrischer Energie, welche hauptsächlich aus fossilen Energieträgern gewonnen wird, können die regionalen Energieversorger einen Beitrag zum Klimaschutz und damit dem Wohl der Bevölkerung leisten. Dies kann insbesondere dadurch geschehen, dass die regionalen Energieversorger ihr Engagement in die Erzeugung elektrischer Energie aus Erneuerbaren Energien bzw. der Erzeugung von Biogas ausbauen und dadurch der Einsatz fossiler Energieträger weiter zurückgedrängt wird. Ein solches Engagement wird dabei vor allem auch von der Bevölkerung mitgetragen und teilweise sogar gefordert. Dies zeigt eindrucksvoll eine aktuelle repräsentative Meinungsumfrage der Forsa (Gesellschaft für Sozialforschung und statistische Analysen mbH), die im Auftrag der Agentur für Erneuerbare Energien im November 2008 eine bundesweite Befragung durchgeführt hat, wonach 97 % der Deutschen den verstärkten Ausbau erneuerbarer Energien unterstützen. Hinzu kommt, dass – zumindest unter dem EEG – nunmehr auch die Direktvermarktung von Strom aus erneuerbaren Energien möglich ist, so dass es durchaus möglich erscheint, dass die regionalen Energieversorger den so klimafreundlich erzeugten Strom unmittelbar in ihr Beschaffungsportfolio aufnehmen werden. Für diese Fälle entfällt der Vergütungsanspruch nach dem EEG. 2. Vorhaben Zur Umsetzung vorgenannter Ziele wollen sich eine Vielzahl von regionalen Energieversorgern einschl. Stadtwerken (siehe Anlage 1) in einer Gesellschaft zusammenschließen, um Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien bzw. der Erzeugung von Biogas zu realisieren. Vorgesehen ist insofern, gemeinsam mit der RWE Innogy GmbH ("RWE Innogy"), einem hundertprozentigen Tochterunternehmen der RWE AG, ein Portfolio an Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien aufzubauen, indem in bestehende Projekte anteilig investiert wird, Projekte entwickelt oder Projekte akquiriert werden. Hintergrund für die Zusammenarbeit mit der RWE Innogy ist vor allem die bestehende Expertise der RWE Innogy sowie deren Kenntnis der vorhandenen und in Entwicklung befindlichen Projekte auf den Märkten. Da die Entwicklung neuer Projekte im Vorfeld auch stets eine umfassende Bewertung, u. a. der geographischen Besonderheiten, des Potenzials etc. voraussetzt, um darauf aufbauend die dort in Betracht kommenden Projekte analysieren zu können, ist die Zusammenarbeit mit einem leistungsstarken und erfahrenen Partner auch in solchen Fragen von erheblichem Vorteil. Die Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien sind weiterhin dadurch gekennzeichnet, dass zwar zunächst eine Vielzahl möglicher Projekte zur Verfügung stehen, die wirtschaftlich realisierbaren und gleichzeitig lukrativen Projekte aber Gegenstand eines erheblichen Konkurrenzkampfs sind. Um an diesem Projektsegment partizipieren zu können, ist nicht nur der Zusammenschluss der teilnehmenden regionalen Energieversorger erforderlich, sondern insbesondere auch die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Partner unumgänglich. Der Zusammenschluss ermöglicht den sich beteiligenden regionalen Energieversorgern damit, sich zeitnah an kostenintensiven Projekten zu beteiligen, an denen eine isolierte Beteiligung, insbesondere aus Kostengründen, nicht möglich wäre. Die Betätigung der regionalen Energieversorger auf diesen Märkten erfordert dabei die Gründung und Beteiligung an den nachfolgend beschriebenen Gesellschaften. Durch die aufzuzeigende Konstruktion an Gesellschaften werden Risiken begrenzt, die typischerweise im Wirtschaftsverkehr und insbesondere bei den angedachten Geschäften auftreten, wobei gleichzeitig die für die Geschäftstätigkeit notwendige Handlungsfähigkeit der einzelnen Gesellschaften erhalten bleibt. Die letztlich zu realisierenden einzelnen Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien sollen von jeweils separat zu gründenden Gesellschaften geplant und durchgeführt werden. Diese Gründung operativer Gesellschaften für jedes einzelne Projekt dient nicht nur der Schaffung größtmöglicher -5Transparenz, sondern insbesondere auch dazu, die sich aus der Durchführung der Projekte ergebenden Risiken abzufedern sowie Projektfinanzierungen zu ermöglichen. Zwar werden diese Projekte größtenteils erst in der Zukunft realisiert und dementsprechend eine Gründung der jeweiligen Projektgesellschaften auch erst zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen. Die Notwendigkeit, auf diesen Märkten schnell und flexibel reagieren zu können – wie dies im beschriebenen Marktsegment unerlässlich erscheint – setzt allerdings voraus, dass auch eine solche Gesellschaftsgründung zeitnah nach Identifizierung eines geeigneten Projekts erfolgen kann. Der übliche Ablauf einer solchen Gesellschaftsgründung unter jeweils erneuter Beteiligung aller Räte der einzelnen Städte bzw. Kreistage würde aber ein solches flexibles und schnelles Vorgehen gerade unmöglich machen und damit das gesamte Geschäftsmodell verhindern. Aus diesem Grund ist es bereits im jetzigen Stadium erforderlich, auf der Basis der zu beschreibenden gesellschaftsrechtlichen Konstruktion einen Kreistagsbeschluss zu fassen, auf dessen Grundlage eine Gründung von Projektgesellschaften auch zu einem späteren Zeitpunkt für Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien erfolgen kann. Die durch diese Gesellschaften zu realisierenden Projekte müssen sich dabei in dem im Konsortialvertrag (Anlage 2) abgesteckten Rahmen halten. Zwingend ist daher eine Beschränkung der Betätigung auf Deutschland und die EU sowie die im Konsortialvertrag beschriebene Auswahl der verschiedenen Arten erneuerbarer Energien, welche die durchschnittliche Renditeerwartung von mindestens 7-8 Prozent nach Steuern erfüllen. Im einzelnen gilt dabei die folgende indikative Gewichtung: - Windkraft (On-/Offshore) - Biomasse (BMHKW [Biomasse-Heizkraftwerk] etc.) - Neue Anwendungen (Geothermie o.a.) - Biogas - Wasserkraft II. Umsetzung 1. Struktur der Gesellschaften ca. 20 Prozent ca. 30 Prozent ca. 20 Prozent ca. 20 Prozent ca. 10 Prozent Zur Verwirklichung des oben beschriebenen Vorhabens und zur Optimierung der Kommunikationsebenen im Hinblick auf die große Anzahl von beteiligten regionalen Energieversorgern haben sich die regionalen Energieversorger und RWE Innogy auf eine sog. doppelstöckige KG-Struktur verständigt. Das heißt, dass sich die regionalen Energieversorger nicht direkt an dem mit RWE Innogy zu formierenden Gemeinschaftsunternehmen in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG beteiligen, sondern ihre Interessen vorab in einer Beteiligungsgesellschaft, gleichfalls in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG, bündeln. a. Schritt 1: Gründung der Beteiligungsgesellschaft Im ersten Schritt wollen sich verschiedene regionale Energieversorger (grafisch als SW1 bis SWn dargestellt) zunächst in einer Beteiligungsgesellschaft, der GREEN GECCO Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG (nachfolgend bezeichnet als "BG KG") zusammenschließen. Diese Gesellschaft soll dazu dienen, die einzelnen Interessen der verschiedenen sich beteiligenden regionalen Energieversorger zu bündeln und das auf Ebene des Gemeinschaftsunternehmens erforderliche Kapital entsprechend der Pflichteinlagen der einzelnen regionalen Energieversorger einzusammeln und dem Gemeinschaftsunternehmen auf Grundlage entsprechender Gesellschafterbeschlüsse zur Verfügung zu stellen. An dieser Gesellschaft beteiligen sich die regionalen Energieversorger als Kommanditisten, d. h. ihre Haftung im Außenverhältnis ist auf die im Handelsregister eingetragene Haftsumme begrenzt. Im Innenverhältnis bemisst sich die Haftung jedes Kommanditisten nach der Höhe seiner Verpflichtung zur Leistung einer Pflichteinlage. -6Persönlich haftende Gesellschafterin (d.h. Komplementärin) dieser Gesellschaft wird die GREEN GECCO Beteiligungsgesellschaft-Verwaltungs GmbH (nachfolgend bezeichnet als "BG-Verwaltungs GmbH"), die mit einem Stammkapital von EUR 25.000 ausgestattet wird. Die Entwürfe der Gesellschaftsverträge sind als Anlage 3 und 4 beigefügt. Grafische Darstellung: Schritt 1 SW 1 SW 2 SW 3 … SW n BG-Verwaltungs GmbH BG KG b. Schritt 2: Eintritt in das Gemeinschaftsunternehmen mit RWE Innogy In einem zweiten Schritt soll die BG KG sodann als Kommanditistin in die von der RWE Innogy bereits gegründete Green GECCO GmbH & Co. KG (nachfolgend bezeichnet als "GG KG" oder das "Gemeinschaftsunternehmen") eintreten. Mit ihrem Eintritt wird sie eine Pflichteinlage in Höhe von EUR 490.000 übernehmen, dem eine Pflichteinlage der RWE Innogy in Höhe von EUR 510.000 gegenübersteht, so dass sich ein Beteiligungsverhältnis von 49/51 Prozent ergibt. Daneben soll ein Erwerb von 49 Prozent der Geschäftsanteile an der zugehörigen KomplementärGmbH, der bereits von RWE Innogy gegründeten Green GECCO Verwaltungs GmbH (nachfolgend bezeichnet als "GG Verwaltungs GmbH") erfolgen, welche ein Stammkapital von EUR 25.000 aufweist. Unternehmensgegenstand der GG KG sollen sämtliche Aktivitäten auf dem Gebiet der Erzeugung und Bereitstellung von Energie aus regenerativen Energieträgern in Deutschland und den weiteren EU-Mitgliedstaaten sein, insbesondere die Planung, die Errichtung und/oder der Betrieb von Anlagen zur Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien. Der aktuelle Gesellschaftsvertrag der GG KG ist als Anlage 5, der aktuelle Gesellschaftsvertrag der GG Verwaltungs GmbH als Anlage 6, beigefügt. c. Schritt 3: Gründung oder Erwerb von Projektgesellschaften -7Für jedes Einzelprojekt zur regenerativen Energieerzeugung soll sodann eine separate Projektgesellschaft als Zweckgesellschaft gegründet oder erworben werden. Deren Rechtsform, gesellschaftsrechtliche Ausgestaltung und weitere gesellschaftsrechtliche Prägung wird vornehmlich aus steuerrechtlichen Gründen erst zum gegebenen Zeitpunkt von den Partnern festgelegt; eine Haftungsschranke zur nächsthöheren Ebene der GG KG soll in jedem Falle sichergestellt werden. In diesen Projektgesellschaften soll schließlich die konkrete Entwicklung bzw. Durchführung der verschiedenen Projekte auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien erfolgen. Die separate Gründung von Projektgesellschaften dient dabei nicht nur der größtmöglichen Transparenz, sondern auch dazu, etwaige sich aus den Projekten ergebende Risiken abzufedern sowie Projektfinanzierungen zu ermöglichen. Diese Projekte werden als 100-prozentige Tochtergesellschaften der GG KG geführt. Grafische Darstellung: Schritte 2 und 3 RWE Innogy Konsortialvertrag 51% GG Verwaltungs GmbH BG KG 49% 51% 49% GG GmbH & Co. KG 100% Projekt Projekt -8- d. Willensbildung und Möglichkeit der Einflussnahme durch die Stadtwerke Auch wenn RWE Innogy die Mehrheit der Anteile am Gemeinschaftsunternehmen hält, ist die Wahrung der Interessen der regionalen Energieversorger über einen umfangreichen Katalog von Maßnahmen, über die weder die Geschäftsführung des Gemeinschaftsunternehmens noch eine Gesellschafterversammlung mit einfacher Mehrheit entscheiden darf, sichergestellt: So ist insbesondere die Entscheidung über die Annahme neuer Projekte sowie Beendigung, Abbruch oder Aufgabe bestehender Projekte einem Beschluss der Gesellschafterversammlung vorbehalten, dem beide Partner - auch was die Finanzausstattung der Projektgesellschaft sowie die Art der Finanzierung angeht - zustimmen müssen. RWE Innogy kann daher nicht eigenmächtig Projekte einbringen, sondern ist stets auf die Zustimmung der regionalen Energieversorger angewiesen. Da die regionalen Energieversorger nicht direkt an der GG KG beteiligt sind, sind sie nicht direkt in deren Gesellschafterversammlung stimmberechtigt, sondern werden durch den Geschäftsführer der geschäftsführenden Komplementärin der BG KG, vertreten. Dieser ist aufgrund des Gesellschaftsvertrages der BG KG verpflichtet, vor Beschlussfassung über eine wesentliche Maßnahme auf Ebene des Gemeinschaftsunternehmens einen entsprechenden Beschluss der Gesellschafterversammlung der BG KG herbeizuführen. Hinsichtlich zukünftiger neuer Projekte gilt dabei, dass die Beteiligung an einem neuen Projekt grundsätzlich einen Beschluss mit 75 Prozent der Stimmen verlangt, soweit das entsprechende Projekt die oben unter Ziffer I. Nr. 2 letzter Absatz aufgeführten Parameter erfüllt. Werden die Parameter nicht erfüllt, so ist die Beteiligung an diesem Projekt grundsätzlich nicht möglich, es sei denn die regionalen Energieversorger beschließen unter Erwirkung eines weiteren Rats- bzw. Kreistagsbeschlusses einstimmig (100 Prozent), sich ausnahmsweise an dem Projekt zu beteiligen. 2. Investitionsvolumina und Finanzierung Die Projekte sollen in dem dargestellten Rahmen bis zu einem Gesamtinvestitionsvolumen von EUR 400 Mio. bis zum Jahr 2012 und EUR 1 Mrd. bis zum Jahr 2020 realisiert werden. Der Anteil der BG KG am Investitionsvolumen beläuft sich gemäß ihrem 49-Prozent-Anteil daher auf maximal EUR 196 Mio. bis 2012 bzw. EUR 490 Mio. bis 2020. Die Pflichteinlagen der einzelnen regionalen Energieversorger in die BG KG bemessen sich an dem bis 2012 vereinbarten Zielvolumen, d.h. jeder regionale Energieversorger leistet den seiner Beteiligungsquote entsprechenden Betrag auf Anfordern nach Bedarf zur Realisierung von Projekten. Die finanzielle Ausstattung der Projektgesellschaften soll für die Partner möglichst bilanzschonend im Regelfall über eine Projektfremdfinanzierung erfolgen. Liegt der von beiden Partnern prognostizierte Kapitalbedarf für ein Einzelprojekt jedoch unter EUR 30 Mio., so erscheint eine Projektfinanzierung insbesondere bei der heutigen Wirtschaftslage unrealistisch. Daher sollen bei solchen kleineren Projekten die Partner des Gemeinschaftsunternehmens für eine entsprechende Eigenkapitalausstattung der Projektgesellschaft entsprechend ihrer Beteiligungsquoten sorgen. Das finanzielle Engagement der ene wird sich bis 2012 nach derzeitigem Planungsstand auf EUR 2.555.000, maximal jedoch auf rd. EUR 4.000.000,-- (ggfs. abzüglich anteiliger Projektfinanzierungen) belaufen. Mit einer dem derzeitigen Planungsstand entsprechenden Pflichteinlage in die BG KG ergibt dies einen Anteil von 2,04 % an der BG KG bzw. 1 % an der GG KG. Auch wenn sich nicht alle der derzeit an dem Projekt interessierten regionalen Energieversorger beteiligen können und daher die Summe der Pflichteinlagen bzw. der maximalen Investitionsvolumina der verbleibenden Stadtwerke nicht ausreichen, um den 49%-Anteil des vorstehend genannten Gesamtinvestitionsvolumen der GG KG bis zum Jahr 2012 (EUR 400 Mio.) abzudecken, würde dieses Gesamtinvestitionsvolumen entsprechend abgesenkt. Eine Liste der interessierten regionalen Energieversorger (Stand 17.11.2009) ist als Anlage 1 beigefügt. -9Auch für die Beteiligung an der Komplementärin der BG KG, der BG-Verwaltungs GmbH, gilt: Die endgültige Beteiligungsquote am Stammkapital der GmbH (EUR 25.000) steht erst dann fest, sobald die Beteiligungsquote an der BG KG feststeht. Der Nennbetrag des Geschäftsanteils der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG würde bei derzeitigem Planungsstand EUR 511 betragen, sollte jedoch EUR 1.000 nicht überschreiten. An der Komplementärin der GG KG wird sich die BG KG durch Übernahme eines Geschäftsanteils in Höhe von EUR 12.250 beteiligen – hier wird das finanzielle Engagement auf die Zahlung des Kaufpreises für diesen Anteil beschränkt sein. 3. Geplante Projekte Wie sich aus den vorstehenden Ausführungen ergibt, dient die dargestellte gesellschaftsrechtliche Konstruktion ausschließlich der Beteiligung der regionalen Energieversorger an Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien in Deutschland und im EU-Ausland. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind insbesondere drei konkrete Projekte geplant, die die Gründung oder den Erwerb einer jeweiligen Projektgesellschaft erforderlich machen: 1 š Im Bereich der Erzeugung von Energie aus Biomasse hat RWE Innogy in NordrheinWestfalen ein Projekt geplant und entwickelt, welches bereits im Herbst 2009 in Betrieb genommen wurde. Die installierte elektrische Leistung des dort betriebenen BiomasseHeizkraftwerkes beträgt 7,6 MW. Jährlich sollen 50 GWh Strom produziert werden. Die auf Basis der Kraft-Wärme-Kopplung im Heizkraftwerk produzierte Wärme wird für die in unmittelbarer Nähe angesiedelte Holzpelletsfabrik genutzt. Rd. 70 GWh Wärme sollen pro Jahr ausgekoppelt und zur Trocknung der Holzpellets genutzt werden. Das BiomasseHeizkraftwerk befindet sich im Kreis Siegen-Wittgenstein, einer waldreichen Region mit attraktiven Holzbezugs-möglichkeiten. Die Brennstoffversorgung wird vertraglich gesichert. Die Vergütung für den in der Biomasseanlage produzierten Strom richtet sich nach dem EEG und ist für einen Zeitraum von 20 Jahren garantiert. Bei einem Projektvolumen von rd. EUR 45 Mio. liegt die geplante Rendite nach Steuern bei ca. 8 Prozent. š Weiterhin plant und entwickelt RWE Innogy ein Projekt im Bereich der Biogasproduktion zur Einspeisung in das Erdgasnetz. Dieses in Sachsen-Anhalt gelegene Projekt soll in der ersten Jahreshälfte 2010 in Betrieb genommen werden. Die Energieerzeugungskapazität der Biogasanlage beträgt rd. 6,5 MW bzw. 1.200 Nm3/h Rohgaserzeugung. Jährlich sollen rd. 51 GWh Bioerdgas in das Netz der Erdgas Mittelsachsen GmbH (EMS) gespeist werden. Als Einsatzstoffe kommen dabei vornehmlich Mais- und Grassilage sowie Rindergülle und Hühnertrockenkot in Betracht, wobei auch hier die Lage durch die landwirtschaftlich geprägte Region im Bereich dieses Vorhabens vorteilhaft ist und eine langfristige Versorgung mit diesen Einsatzstoffen vertraglich gesichert wird. Bei einem geplanten Projektvolumen von ca. EUR 14 Mio. liegt die geplante Rendite nach Steuern bei ca. 8,5 Prozent. š Bei dem dritten von RWE Innogy geplanten und entwickelten Projekt handelt es sich um einen Onshore Windpark in Schottland (geplante Gesellschaftsform: Limited1), der aufgrund der unmittelbaren Küstenlage günstige Rahmenbedingungen für die Stromproduktion aus Windkraft aufweist. Der Windpark soll im ersten Quartal 2011 in Betrieb genommen werden und weist eine installierte elektrische Leistung von 19,3 MW auf. Aufgrund des Einsatzes bekannter deutscher Anlagentechnik ist mit einer hohen Anlagenverfügbarkeit zu rechnen. Das in Schottland geltende Zertifikatesystem für die Produktion von Strom aus erneuerbaren Energien eröffnet dabei den Anlagenbetreibern attraktive Chancen aufgrund steigender Private company limited by shares – vergleichbar mit GmbH; Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Aktiengesellschaft_(Vereinigtes_K%C3%B6nigreich) - 10 Zertifikatepreise. Das geplante Projektvolumen von EUR 37 Mio. erlaubt daher eine voraussichtliche Rendite nach Steuern von ca. 8 Prozent. 4. Marktanalyse Gem. § 107 Abs. 5 GO wurde eine Marktanalyse erstellt (Anlage 7), den örtlichen Selbstverwaltungsorganisationen von Handwerk, Industrie und Handel und der für die Beschäftigten der jeweiligen Branche handelnden Gewerkschaft wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Stellungnahmen werden entsprechend nachgereicht. Die Beteiligung an der BG KG ermöglicht der ene, ihren Beitrag zur klimafreundlichen Produktion von elektrischer Energie zu leisten. Die Gründung einer Beteiligungsgesellschaft und die Zusammenarbeit mit der RWE Innogy erlauben es der ene dabei, sich an Projekten in einem Rahmen zu beteiligen, der die finanzielle Leistungsfähigkeit des Kreises nicht übersteigt und gleichzeitig einen für den Kreis attraktiven wirtschaftlichen Anreiz bietet. Gleichzeitig wird durch die Beteiligung der ene an solchen Projekten die Wirtschaft in den jeweiligen betroffenen Gemeinden nicht negativ beeinflusst. Dies ergibt sich maßgeblich daraus, dass nach dem Fördermechanismus des EEG ein Anlagenbetreiber einen Anspruch auf Einspeisung des in der Anlage erzeugten Stroms gegen den jeweiligen Netzbetreiber hat. Die in das Netz eingespeiste Energie dient der Berechnung der daraus resultierenden Vergütung. Damit ist aber auch klargestellt, dass anders als auf wettbewerblich geprägten Märkten hier gerade keine Konkurrenzsituation zu möglicherweise bestehenden privaten Betreibern von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien besteht. Unabhängig von der Qualifizierung und Eigenschaft des jeweiligen Anlagenbetreibers hat dieser jedenfalls einen Abnahme- und Vergütungsanspruch, so dass ein unter der Beteiligung der ene betriebenes Projekt im Bereich der erneuerbaren Energien ein daneben bestehenden, von einem privaten Investor betriebenes Projekt nicht verdrängt oder sonst gefährdet. Die Vergütungen sind wie dargestellt durch das EEG geregelt und gesetzlich garantiert. Diese Erwägungen spiegeln sich auch in der Marktanalyse wider. 5. Abstimmung mit der Kommunalaufsicht Entscheidungen des Kreises über die Gründung oder Beteiligung an einer Gesellschaft sind gemäß § 115 Abs. 1 GO NRW der Aufsichtsbehörde unverzüglich und spätestens sechs Wochen vor Beginn des Vollzugs schriftlich anzuzeigen. Da aufgrund der Beteiligung mehrerer regionaler Energieversorger an dem darzustellenden Projekt auch verschiedene Aufsichtsbehörden zuständig wären, erfolgte eine Bündelung der aufsichtsrechtlichen Zuständigkeit bei der Bezirksregierung Köln auf Anordnung des Innenministeriums. Der Beschlussvorschlag wurde bereits in seinen Grundzügen mit der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde erörtert. Dabei ist das Projekt auf grundsätzliche Zustimmung gestoßen. Sofern einzelne Projekte im Ausland betrieben werden sollen und diese Tätigkeit durch eine Projektgesellschaft ausgeübt wird, an der auch der Kreis Euskirchen über die Energie Nordeifel GmbH & Co. KG mittelbar beteiligt ist, bedarf eine solche Betätigung zusätzlich der Genehmigung nach § 107 Abs. 3 GO NRW. Dies gilt vornehmlich für das vorstehend dargestellte Projekt in Schottland. 6. Finanzielle Auswirkungen Der Haushalt des Kreises Euskirchen wird durch die Maßnahme nicht unmittelbar berührt. - 11 7. Zuständigkeit Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 26 Abs. 1 lit. l) KrO NRW. - 12 Anlagen: Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3: Anlage 4: Anlage 5: Anlage 6: Anlage 7: Anlage 8: Auflistung der am Gemeinschaftsprojekt interessierten regionalen Energieversorger Entwurf des Konsortialvertrages (Stand 08.07.2009) incl. Anlagen Entwurf des Gesellschaftsvertrages der Green Gecco Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG Entwurf des Gesellschaftsvertrages der Green Gecco BeteiligungsgesellschaftVerwaltungs GmbH Gesellschaftsvertrag der Green Gecco GmbH & Co. KG Gesellschaftsvertrag der Green Gecco Verwaltungs GmbH Marktanalyse Übersicht Investitionsbedarf / Verzinsung / Wirtschaftlichkeit In Vertretung I. V. gez. Adams Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Sachbearbeiterin: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)