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Beschlussvorlage GB (Erlass der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
13 kB
Datum
16.12.2009
Erstellt
25.11.09, 04:11
Aktualisiert
25.11.09, 04:11
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 22/2009 19.11.2009 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 02.12.2009 Kreisausschuss 16.12.2009 Kreistag 16.12.2009 Erlass der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen Sachbearbeiter/in: Frau Zimmermann Tel.: 15 234 Abt.: 60.11 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. X Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag bechließt die dritte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen in der als Anlage beigefügten Fassung. gez. Hessenius Kreiskämmerer -2Begründung: Die Änderung der Gebührensatzung (Anlage 1) ist auf der Grundlage der neuen Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 2) vorzunehmen. Die Unterscheidung des Sperrmülls in „beraubt“ oder „unberaubt“ wurde erforderlich, da von der Verwertungsanlage günstigere Konditionen für unberaubten Sperrmüll eingeräumt wurden. Eine Gegenüberstellung der alten und neuen Gebührensatzung enthält die Anlage 3. Bei den übrigen Änderungen handelt es sich um Anpassungen der Gebührensätze an die aktuellen Entsorgungskosten. gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)