Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
13 kB
Datum
16.12.2009
Erstellt
25.11.09, 04:11
Aktualisiert
25.11.09, 04:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 22/2009
19.11.2009
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
02.12.2009
Kreisausschuss
16.12.2009
Kreistag
16.12.2009
Erlass der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen
Sachbearbeiter/in: Frau Zimmermann
Tel.: 15 234
Abt.: 60.11
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
X Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag bechließt die dritte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die
Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen in der als Anlage beigefügten Fassung.
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
-2Begründung:
Die Änderung der Gebührensatzung (Anlage 1) ist auf der Grundlage der neuen
Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 2) vorzunehmen.
Die Unterscheidung des Sperrmülls in „beraubt“ oder „unberaubt“ wurde erforderlich, da von der
Verwertungsanlage günstigere Konditionen für unberaubten Sperrmüll eingeräumt wurden.
Eine Gegenüberstellung der alten und neuen Gebührensatzung enthält die Anlage 3.
Bei den übrigen Änderungen handelt es sich um Anpassungen der Gebührensätze an die aktuellen
Entsorgungskosten.
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)