Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage GB (Anlage 3 zur V 22/2009)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
13 kB
Datum
16.12.2009
Erstellt
25.11.09, 04:11
Aktualisiert
25.11.09, 04:11
Beschlussvorlage GB (Anlage 3 zur V 22/2009) Beschlussvorlage GB (Anlage 3 zur V 22/2009)

öffnen download melden Dateigröße: 13 kB

Inhalt der Datei

Anlage 3 zu V 22/2009 Gegenüberstellung Gebührensatzung Alte Fassung Neue Fassung § 4 Abs. 1 Buchstabe a) § 4 Abs. 1 Buchstabe a) Die Gebühr für Sperrmüll nach § 4 Abs. 1 Buchstabe a) beträgt Die Gebühr für beraubten Sperrmüll nach § 4 Abs. 1 Buchstabe a) 177,40 €/t beträgt ab dem 01.01.2010 Die Gebühr für unberaubten Sperrmüll nach § 4 Abs. 1 Buchstabe a) beträgt ab dem 01.01.2010 § 4 Abs. 1 Buchstabe b) Die Gebühr für Abfälle nach § 4 Abs. 1 Buchstabe b) beträgt §5 Die Gebühren für schadstoffhaltige Abfälle betragen derzeit für Laborchemikalien Pflanzenschutzmittel Altmedikamente aus Gewerbebetrieben §5 Für Abfälle der Anlage II c der Abfallentsorgungssatzung werden derzeit folgende Gebühren erhoben: 177,40 €/t 131,00 €/t § 4 Abs. 1 Buchstabe b) Die Gebühr für Abfälle nach § 4 Abs. 1 Buchstabe b) beträgt ab 205,00 €/t 01.01.2010 228,60 €/t §5 Ab dem 01.01.2010 betragen die Gebühren für 4,90 €/kg Laborchemikalien 4,90 €/kg Pflanzenschutzmittel 0,80 €/kg Altmedikamente aus Gewerbebetrieben 3,50 €/kg 3,70 €/kg 1,10 €/kg §5 Für Abfälle der Anlage II c der Abfallentsorgungssatzung werden ab dem 01.01.2010 folgende Gebühren erhoben: asbesthaltige Baustoffe (ASN 17 06 05) Abfälle aus der Asbestverarbeitung (ASN 06 13 04) gebrauchte Geräte, die freies Asbest enthalten (ASN 16 02. 12) 178,90 €/t asbesthaltige Baustoffe (ASN 17 06 05) 178,90 €/t Abfälle aus der Asbestverarbeitung (ASN 06 13 04) 178,90 €/t gebrauchte Geräte, die freies Asbest enthalten (ASN 16 02. 12) anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche enthält (ASN 17 06 03) anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen 200,00 €/t besteht oder solche enthält (ASN 17 06 03) 213,30 €/t 213,30 €/t 213,30 €/t 268,00 €/t 19.11.2009 i.A. Zimmermann Anlage 3 zu V 22/2009 Gegenüberstellung Gebührensatzung Alte Fassung Neue Fassung § 6 Abs. 1 Buchstabe c) § 6 Abs. 1 Buchstabe c) Die Gebühr für die Entsorgung Sulfathaltiger Baustoffe ASN 17 08 02) beträgt derzeit § 6 Abs. 1 Buchstabe d) Die Gebühren für die Verwertung von Altholz, Kat. I-III beträgt derzeit § 6 Abs. 1 Buchstabe e) Die Gebühr für die Entsorgung von Flachglas beträgt derzeit Die Gebühr für die Entsorgung Sulfathaltiger Baustoffe 56,00 €/t ASN 17 08 02) beträgt ab dem 01.01.2010 108,50 €/t § 6 Abs. 1 Buchstabe d) Die Gebühren für die Verwertung von Altholz, Kat. I-III beträgt 37,00 €/t ab dem 01.01.2010 34,00 €/t § 6 Abs. 1 Buchstabe e) Die Gebühr für die Entsorgung von Flachglas beträgt 55,00 €/t ab dem 01.01.2010 45,00 €/t 19.11.2009 i.A. Zimmermann