Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
13 kB
Datum
16.12.2009
Erstellt
25.11.09, 04:11
Aktualisiert
25.11.09, 04:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 3 zu V 22/2009
Gegenüberstellung Gebührensatzung
Alte Fassung
Neue Fassung
§ 4 Abs. 1 Buchstabe a)
§ 4 Abs. 1 Buchstabe a)
Die Gebühr für Sperrmüll nach § 4 Abs. 1 Buchstabe a)
beträgt
Die Gebühr für beraubten Sperrmüll nach § 4 Abs. 1 Buchstabe a)
177,40 €/t beträgt ab dem 01.01.2010
Die Gebühr für unberaubten Sperrmüll nach § 4 Abs. 1 Buchstabe a)
beträgt ab dem 01.01.2010
§ 4 Abs. 1 Buchstabe b)
Die Gebühr für Abfälle nach § 4 Abs. 1 Buchstabe b)
beträgt
§5
Die Gebühren für schadstoffhaltige Abfälle betragen derzeit für
Laborchemikalien
Pflanzenschutzmittel
Altmedikamente aus Gewerbebetrieben
§5
Für Abfälle der Anlage II c der Abfallentsorgungssatzung werden
derzeit folgende Gebühren erhoben:
177,40 €/t
131,00 €/t
§ 4 Abs. 1 Buchstabe b)
Die Gebühr für Abfälle nach § 4 Abs. 1 Buchstabe b) beträgt ab
205,00 €/t 01.01.2010
228,60 €/t
§5
Ab dem 01.01.2010 betragen die Gebühren für
4,90 €/kg Laborchemikalien
4,90 €/kg Pflanzenschutzmittel
0,80 €/kg Altmedikamente aus Gewerbebetrieben
3,50 €/kg
3,70 €/kg
1,10 €/kg
§5
Für Abfälle der Anlage II c der Abfallentsorgungssatzung werden
ab dem 01.01.2010 folgende Gebühren erhoben:
asbesthaltige Baustoffe (ASN 17 06 05)
Abfälle aus der Asbestverarbeitung (ASN 06 13 04)
gebrauchte Geräte, die freies Asbest enthalten
(ASN 16 02. 12)
178,90 €/t asbesthaltige Baustoffe (ASN 17 06 05)
178,90 €/t Abfälle aus der Asbestverarbeitung (ASN 06 13 04)
178,90 €/t gebrauchte Geräte, die freies Asbest enthalten
(ASN 16 02. 12)
anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen
besteht oder solche enthält (ASN 17 06 03)
anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen
200,00 €/t besteht oder solche enthält (ASN 17 06 03)
213,30 €/t
213,30 €/t
213,30 €/t
268,00 €/t
19.11.2009
i.A. Zimmermann
Anlage 3 zu V 22/2009
Gegenüberstellung Gebührensatzung
Alte Fassung
Neue Fassung
§ 6 Abs. 1 Buchstabe c)
§ 6 Abs. 1 Buchstabe c)
Die Gebühr für die Entsorgung Sulfathaltiger Baustoffe
ASN 17 08 02) beträgt derzeit
§ 6 Abs. 1 Buchstabe d)
Die Gebühren für die Verwertung von Altholz, Kat. I-III beträgt
derzeit
§ 6 Abs. 1 Buchstabe e)
Die Gebühr für die Entsorgung von Flachglas beträgt
derzeit
Die Gebühr für die Entsorgung Sulfathaltiger Baustoffe
56,00 €/t ASN 17 08 02) beträgt ab dem 01.01.2010
108,50 €/t
§ 6 Abs. 1 Buchstabe d)
Die Gebühren für die Verwertung von Altholz, Kat. I-III beträgt
37,00 €/t ab dem 01.01.2010
34,00 €/t
§ 6 Abs. 1 Buchstabe e)
Die Gebühr für die Entsorgung von Flachglas beträgt
55,00 €/t ab dem 01.01.2010
45,00 €/t
19.11.2009
i.A. Zimmermann