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Beschlussvorlage GB (Anlage 1 zur V 22/2009)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
15 kB
Datum
16.12.2009
Erstellt
25.11.09, 04:11
Aktualisiert
25.11.09, 04:11
Beschlussvorlage GB (Anlage 1 zur V 22/2009) Beschlussvorlage GB (Anlage 1 zur V 22/2009)

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Inhalt der Datei

Anlage 1 zu V 22/2009 Dritte Satzung vom 16.12.2009 zur Änderung der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen vom 21.12.2005 in der zur Zeit geltenden Fassung Aufgrund des § 5 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV.NRW. S. 646) - zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.06.2008 (GV. NRW. S. 514) -, der §§ 1,2,4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.10.1969 (GV.NRW. S. 712) - zuletzt geändert durch Verordnung vom 11.12.2007 (GV.NRW. 2008 S.8) -, des § 9 des Abfallgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesabfallgesetz) vom 21.06.1988 (GV.NRW.S 250/SGV.NRW. 74) - zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.05.2008 (GV. NRW. S: 460) - und des § 20 der Satzung über die Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen vom 21.12.2005 in der jeweils gültigen Fassung hat der Kreistag des Kreises Euskirchen in seiner Sitzung am 10.12.2008 folgende 2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen vom 21.12.2005 beschlossen: Artikel I § 4 Abs. 1 wird wie folgt geändert: Die Abfallart Sperrmüll wird unterschieden in „Sperrmüll unberaubt“ und „Sperrmüll beraubt“. Die Gebühr für „Sperrmüll beraubt“ beträgt weiterhin 177,40 €/t. Die Gebühr für „Sperrmüll unberaubt“ wird von 177,40 €/t auf 131,00 €/t geändert. Die Gebühr für Abfälle nach Buchstabe b) wird von 205,00 €/t auf 228,60 €/t geändert. Artikel II § 5 wird wie folgt geändert: Die Gebühren für schadstoffhaltige Abfälle ändern sich wie folgt: Laborchemikalien von 4,90 €/kg auf 3,50 €/kg Pflanzenschutzmittel von 4,90 €/kg auf 3,70 €/kg Altmedikamente aus Gewerbebetrieben von 0,80 €/kg auf 1,10 €/kg. Für Abfälle nach Anlage II c der Abfallentsorgungssatzung ändern sich die Gebühren wie folgt: asbesthaltige Baustoffe (ASN 17 06 05) Abfälle aus der Asbestverarbeitung (ASN 06 13 04) gebrauchte Geräte, die freies Asbest enthalten(ASN 16 02 12) von 178,90 €/t auf 213,30 €/t anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solches enthält (ASN 17 06 03) von 200,00 €/t auf 268,00 €/t. Artikel III § 6 Abs. 1 Buchstabe c) Die Gebühr für „Sulfathaltige Baustoffe“ (Gasbetonsteine, Gipsputz etc.) wird von 56,00 €/t auf 108,50 €/t geändert. § 6 Abs. 1 Buchstabe d) wird wie folgt geändert: Die Gebühr für Altholz, Kat. I-III wird von 37,00 €/t auf 34,00 €/t geändert. § 6 Abs. 1 Buchstabe e) wird wie folgt geändert: Die Gebühr für Flachglas wird von 55,00 €/t auf 45,00 €/t geändert. Bei gewichtsmäßiger Erfassung der Abfälle nach b) wird die Mindestgebühr von bisher 10,00 € auf 5,00 € geändert. Artikel IV Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2010 in Kraft.