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Info GB (Anlage 1 zur Info GB Info 6/2009)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
656 kB
Datum
08.12.2009
Erstellt
27.11.09, 04:11
Aktualisiert
27.11.09, 04:11

Inhalt der Datei

Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 1 Kommunale Gesundheitsberichterstattung im Kreis Euskirchen 1. Basisgesundheitsbericht Sept. 2009 Zusammenstellung von ausgewählten Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen und umliegender Kommunen Herausgeber: Kreis Euskirchen Der Landrat Abt. Gesundheit 2 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Impressum: Herausgeber: Kreis Euskirchen Der Landrat Abt. Gesundheit Redaktion und Gestaltung: Dr. Klaus E. Ullmann Abt 53 Gesundheit Geschäftsstelle Gesundheitskonferenz Jülicher Ring 32 D-53879 Euskirchen Tel.: Fax: 02251/ 15-455 02251/ 15-497 Email: klaus.ullmann@kreis-euskirchen.de Druck: Hausdruckerei September 2009 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 3 Vorwort Gesundheitsberichterstattung ist eine wichtige Voraussetzung für gesundheitspolitische Planungen und rückt damit mehr denn je in den Mittelpunkt des Interesses. Besonders gilt dies für den kommunalen Bereich, denn es sind die Lebensbedingungen, die die Gesundheit der Bevölkerung wesentlich beeinflussen. Der Gesundheitsbericht dieses Jahres stellt erstmals einen Basisbericht dar. Ausgewählte Basisdaten zur Gesundheit der Bevölkerung im Kreis Euskirchen und der umliegenden Kommunen sind nunmehr in einem umfangreichen Zahlenwerk zusammengefasst und enthalten Informationen über die gesundheitliche Situation der Bevölkerung, über Gesundheitsrisiken und über die Versorgung mit Gesundheitsleistungen. Eine Besonderheit hierbei ist die Möglichkeit des direkten Vergleichs zwischen dem Kreis Euskirchen, den umliegenden Kommunen und dem Regierungsbezirk Köln sowie dem Land Nordrhein-Westfalen. Dies ermöglicht uns den berühmten "Blick über den Tellerrand" und versetzt uns in die Lage, einen Vergleich zu unseren Nachbarkommunen zu ziehen und gegebenenfalls unsere eigene Einschätzung zu relativieren. Dieser Bericht enthält so genannte „harte“ Daten. Er ist nicht als Bestandsaufnahme zu verstehen und beansprucht daher nicht, konkrete, notwendige Maßnahmen für einzelne Fragestellungen zu benennen. Er soll vielmehr als Diskussionsvorlage für kommunale Gesundheitsplanungs- und Umsetzungsprozesse dienen. Ich freue mich, Ihnen diesen ersten Basisbericht vorstellen zu können. Natürlich verbinde ich damit die Hoffnung, dass er in vielen Bereichen der gesundheitlichen Planung von Nutzen sein wird, und danke allen, die an der Erstellung mitgewirkt haben für ihr eingebrachtes Engagement. Günter Rosenke Landrat des Kreises Euskirchen 4 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen der Arbeitsgemeinschaft der Leitenden Me- Vorbemerkungen dizinalbeamten des Bundes (AGLMB) ausge- Für eine effiziente und effektive Gesundheitsversorgung der Bevölkerung ist eine kontinuierliche Analyse der gesundheitlichen Versorgungsfelder unerlässlich. Aus diesem Grund ist die kommunale Gesundheits- berichterstattung ein wichtiges Instrument für gesundheitspolitische Planungen. Im hier vorliegenden Basisgesundheitsbe- richt finden Sie eine speziell für den Kreis Euskirchen vorgenommene Auswahl sundheitsrelevanter Basisdaten. ge- Hintergrund dieser Zusammenstellung von Gesundheitsindikatoren im Rahmen eines Basisgesundheitsberichtes ist die Aufgabe der kommunalen Gesundheits- berichterstattung für die Politik, die Fachöffentlichkeit und die Bevölkerung Informa- tionen über die gesundheitliche Situation der Bevölkerung, über Gesundheitsrisiken und über die Versorgung mit Gesundheits- arbeitet worden war. Dieser Indikatorensatz stellt die Grundlage für eine Gesundheitsberichterstattung in allen Bundesländern dar. Er wurde entwickelt, um eine Vergleichbarkeit von gesundheitsbezogenen Daten auf verschiedenen Ebenen, z.B. national und regional, zu erreichen. Der „Indikatorensatz für die Gesundheitsberichterstattung der Länder“ wurde ständig weiterentwickelt und ergänzt. Die aktuelle dritte Fassung des Indikatorensatzes wurde 2003 unter der Federführung Nordrhein-Westfalens erarbeitet. Dabei wurde die Systematik verändert. Eine Vergleichbarkeit der in dem vorliegenden Bericht aufgeführten Indikatoren mit den vor 2003 geführten „alten“ Indikatoren ist daher, wenn überhaupt, nur sehr eingeschränkt möglich. leistungen zur Verfügung zu stellen. Der Darstellung von „harten“ Daten, wie es im Landesgesundheitsbericht (Bardehle & Eine Tabelle für „Umsteiger“ zur Vergleich- Basis von Indikatorensätzen zusammenge- rensatz findet sich unter Annuß, 1993) formuliert wurde, die auf der stellt wurden, kommt im Rahmen der kom- munalen Gesundheitsberichterstattung eine barkeit des alten mit dem neuen Indikatowww.liga.nrw.de (Stand Oktober 2008). besondere Bedeutung zu. Sie ermöglicht Aktuell sind in diesem Bericht nunmehr 59 nicht nur eine Vergleichbarkeit zwischen kommunale Indikatoren aus 6 von 10 The- den Kommunen und dem Land, sondern ebenso durch langfristige Fortschreibungen der einzelnen Indikatoren einen Vergleich über die Zeit (vergleiche Bardehle & Annuß, 1993). Der Ursprung der hier dargestellten Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung auf der Grundlage des GMK- Indikatorensatzes liegt im Jahre 1991, als die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) der Länder einen Indikatorensatz für einen Ge- sundheitsrahmenbericht beschloss, der von menfeldern dargestellt. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 5 Tabelle 1. Indikatoren nach Themenfeldern Themen- Beschreibung feld 2 Bevölkerung und bevölkerungsspezifische Rahmenbedingungen des Gesundheitswesens 3 Gesundheitszustand der Bevölkerung I Allgemeine Übersicht zur Mortalität und Morbidität II Krankheiten/ Krankheitsgruppen 4 Gesundheitsrelevante Verhaltensweisen 5 Gesundheitsrisiken aus der natürli- 6 Einrichtungen des Gesundheitswe- 7 Inanspruchnahme von Leistungen chen und technischen Umwelt sens des Gesundheitswesen 8 Beschäftigte im Gesundheitswesen 9 Ausbildung im Gesundheitswesen 10 Ausgaben und Finanzierung 11 Kosten Quelle: www.loegd.nrw.de (Stand 15. Oktober 2008) Herkunft Alle im vorliegenden Bericht dargestellten Daten und zugehörigen Kommentare wur- den den Veröffentlichungen des Landesin- stituts für Gesundheit und Arbeit NordrheinWestfalens - LIGA NRW - (früher: Landesin- stitut für den öffentlichen Gesundheitsdienst - lögd nrw) entnommen. Angaben zu den Datenhaltern und Datenquellen finden sich an entsprechender Stelle und sind als solche kenntlich gemacht. Auswahl Die Auswahl der hier dargestellten Indikato- ren richtet sich in erster Linie nach der Ver- fügbarkeit des vorhandenen Datenmaterials für den Kreis Euskirchen. Alle ausgewählten Daten werden mit möglichst aktuellem Zeitbezug dargestellt: In der Regel ist das Bezugsjahr für diesen Bericht das Jahr 2007, in einzelnen Fällen noch das Bezugsjahr 2005 bzw. 2006. 6 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Aktualität Die Aktualität der Daten ist bedingt durch die Bearbeitungszeit in den verschiedenen Institutionen, da alle Daten validiert, korrigiert, z. T. standardisiert und auf Plausibili- tät überprüft werden müssen. Dies ist bei der enormen Datenmenge sehr zeitintensiv. Indikatoren, deren aktueller Bezug vor 2005 lag, wurden nicht berücksichtigt. Alle hier dargestellten Daten geben den Stand vom 31.Mai 2009 wieder (Redaktions- wie sie vom LIGA NRW publiziert wurde, vorangestellt. Diese beinhalten in der vorliegenden, verkürzten Form    die Bezeichnung des Indikators, die genaue Definition, den Datenhalter,  die Datenquelle,  die Periodizität,   die Validität sowie den Kommentar des LIGA NRW mit schluss). Hinweisen zur Bedeutung des Indika- Vergleichsoptionen richterstattung. tors im Rahmen der Gesundheitsbe- Die Daten für den Kreis Euskirchen werden zur Vergleichbarkeit und besseren Einschät- Systematik den Kreis Euskirchen liegenden Kommunen Indikatornummer identifiziert. Die ersten Kreis Heinsberg - s. Abbildung 1) gegen- nach dem Trennzeichen folgen zwei bzw. Ebenfalls zum Vergleich sind die Daten des merierung der Indikatoren. Als Beschreibung Nordrhein-Westfalen in den Tabellen mit angegeben. zung den entsprechenden Werten der um Jeder Indikator wird durch eine eindeutige (Kreis Aachen, Stadt Aachen, Kreis Düren, zwei Stellen bezeichnen das Themenfeld, übergestellt. drei weitere Stellen für die laufende Num- Regierungsbezirkes Köln und des Landes wird eine Kurzfassung des Indikator-Titels aufgeführt. Weiteren Informationen und die vollständi- Wenn es möglich ist und sinnvoll erscheint, gen Kommentare zu den jeweiligen Indika- werden die Tabellen durch eine grafische toren können den entsprechenden Veröf- Euskirchen im zeitlichen Verlauf über meh- auch Darstellung der Daten für den Kreis fentlichungen entnommen werden bzw. sind im Internet unter rere Jahre ergänzt, um eine mögliche Ent- http://www.liga.nrw.de einzusehen. Hierbei wird z.B. mit dem Land NRW vergli- Geplant ist, dass dieser Basisbericht in den wicklung bzw. einen Trend aufzuzeigen. chen. kommenden Jahren fortgeschrieben wird, Informationen zu den Indikatoren als themenbezogene Berichte wiedergege- Den Darstellungen der Datentabellen zu den einzelnen Indikatoren ist jeweils eine ver- kürzte Form der ausführlichen und umfangreichen, nach einheitlichen Kriterien vorge- nommenen Kommentierung des Indikators, teilweise werden dann die Basisdaten auch ben. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 7 Abbildung 1: Regierungsbezirk Köln: Der Kreis Euskirchen und umliegende Kommunen 8 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Inhaltsverzeichnis Vorbemerkungen 4 Inhaltsverzeichnis 8 Themenfeld 2: Bevölkerung und bevölkerungsspezifische Rahmenbedingungen des Gesundheitswesens 02.03_01 Demographische Basistabelle, Nordrhein-Westfalen, Kreisschlüssel: 05366000, Euskirchen, Kreis, 2007 02.05 Bevölkerung nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2007 02.05_01 Fläche und Bevölkerungsdichte, Nordrhein-Westfalen, 2005 - 2007 02.06 Ausländische Bevölkerung, Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2007 02.07 Altersstruktur der Bevölkerung, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2007 02.08 Mädchen und Frauenanteil in der Bevölkerung nach Alter, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2007 02.10_01 Lebendgeborene, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2004 - 2007 02.11 Wanderungen der Bevölkerung, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2007 02.12 Bevölkerung am 01.01.2005 und Prognose am 01.01.2025 nach Lastenquotienten, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2005 02.16 Verfügbares Einkommen der privaten Haushalte, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2006 02.18 Erwerbstätige nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Regionen, 2007 02.21 Arbeitslose nach Personengruppen und Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, Ende September 2007 02.23 Empfänger von ausgewählten Sozialleistungen (Raten) nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2006 02.23_02 Obdachlose Haushalte und Personen, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2007 (30.6.d.J.) 02.24 Wohngeldempfänger (Haushalte), Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2006 Themenfeld 3: Gesundheitszustand der Bevölkerung I Allgemeine Mortalität und Morbidität Sterbefälle nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2007 03.10 Lebenserwartung nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2005 - 2007, 3-Jahres-Mittelwert 03.14 Vermeidbare Sterbefälle nach ausgewählten Diagnosen, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2003 - 2007, 5-Jahres-Mittelwert 03.27 Krankenhausfälle nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2006 03.27_01 Behandlungsfälle in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2006 03.36 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und sonstige Leistungen zur Teilhabe nach Geschlecht (unter 65 Jahre), Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2006 03.40 Rentenzugänge und -bestand wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2007 03.45 Schwerbehinderte Menschen (Grad der Behinderung von 50 und mehr) nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2007 11 12 14 16 18 20 22 24 26 28 30 32 34 36 38 40 43 03.07 44 46 48 52 54 56 58 62 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 9 03.45_01 Schwerbehinderte Kinder unter 15 Jahren (Grad der Behinderung von 50 und mehr) nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2007____ 03.45_02 Schwerbehinderte Menschen von 65 und mehr Jahren (Grad der Behinderung von 50 und mehr) nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2007 03.48_01 MDK-Pflegebegutachtungen nach Pflegestufen, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2007 03.49 Pflegebedürftige nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2007 03.49_01 Pflegebedürftige nach Art der Pflege, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2005 03.49_02 MDK-Pflegebegutachtungen nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2007 64 66 68 70 72 74 Themenfeld 3: Gesundheitszustand der Bevölkerung II Krankheiten / Krankheitsgruppen Allgemeine Mortalität und Morbidität 77 03.51 Lebendgeborene nach Geburtsgewicht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2007 03.53_01 Säuglingssterbefälle nach Neonatal- und Postneonatalsterblichkeit, NordrheinWestfalen nach Verwaltungsbezirken, 2007 03.54 Säuglingssterblichkeit im ersten Lebensjahr je 1 000 Lebendgeborene, NordrheinWestfalen nach Verwaltungsbezirken, 2000-2007, 3-Jahres-Mittelwerte 03.54_01 Säuglingssterblichkeit im ersten Lebensjahr nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2005 - 2007, 3-Jahres-Mittelwert 03.59_01 Neuerkrankungen an Masern der 0- 14-Jährigen nach Geschlecht, NordrheinWestfalen nach Verwaltungsbezirken, 2007 03.62 Neuerkrankungen an bakteriell gesicherter Lungentuberkulose nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2005 - 2007, 3Jahres-Mittelwert 03.62_01 Neuerkrankungen an bakteriell gesicherter Lungentuberkulose nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2007 03.87_01 Einweisungen nach dem PsychKG und Betreuungsgesetz, nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen, 2007 03.89 Gestorbene infolge vorsätzlicher Selbstbeschädigung (Suizidsterbefälle) nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2005 - 2007, 3Jahres-Mittelwert 03.111_01 Krankenhausfälle infolge von Verbrennungen und Vergiftungen bei Kindern unter 15 Jahren nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2006 03.118 Im Straßenverkehr verunglückte Personen nach Geschlecht, NordrheinWestfalen nach Verwaltungsbezirken, 2007 Themenfeld 4: Gesundheitsrelevante Verhaltensweisen 78 80 82 84 86 88 90 92 94 96 98 101 04.01_02 Rauchverhalten nach Alter und Geschlecht, Mikrozensus, Nordrhein-Westfalen, 2005 102 04.08_02 Body Mass Index (BMI) der erwachsenen Bevölkerung nach Alter und Geschlecht, Mikrozensus, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2005 104 Themenfeld 6: Einrichtungen des Gesundheitswesens 06.02 06.05 107 Versorgungsgrad mit an der vertragsärztlichen Tätigkeit teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte nach Fachgebieten, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 31.12.2007 108 Versorgungsgrad mit an der vertragszahnärztlichen Tätigkeit teilnehmenden Zahnärztinnen und Zahnärzten, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2005 2007 110 10 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 06.15 06.18 06.21 Wichtige Krankenhausangebote, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 112 2007 Ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen nach Art der Pflegeeinrichtung bzw. verfügbaren Plätzen, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2005 114 Apotheken, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2007 116 Themenfeld 7: Inanspruchnahme von Leistungen des Gesundheitswesens 119 07.06 Inanspruchnahme des Krankheitsfrüherkennungsprogramms für Kinder, NordrheinWestfalen nach Verwaltungsbezirken, 2006 120 07.10 Anteil der durch Karies-Prophylaxemaßnahmen erreichten Kinder nach Einrichtungstyp, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2007 122 07.23_01 Substitutionsbehandlung mit Methadon und anderen Opiatersatzmedikamenten Substituierende Ärzte, substituierte Patienten, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2007 (Zeitraum 01.01. bis 31.12.2007) 124 07.34 Pflegegeldempfänger nach Pflegestufen und Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2005 126 07.34_01 MDK-Pflegebegutachtungen nach Pflegeart, Nordrhein-Westfalen nach 128 Verwaltungsbezirken, 2007 07.35 Von ambulanten Pflegeeinrichtungen betreute Pflegebedürftige nach Pflegestufen und Geschlecht, Nordrhein-Westfalen, 2005 130 07.36 In stationären und teilstationären Pflegeeinrichtungen betreute Pflegebedürftige nach Pflegestufen und Geschlecht, Nordrhein-Westfalen, 2005 132 Themenfeld 8: Beschäftigte im Gesundheitswesen 08.08 135 Ärztinnen/Ärzte und Zahnärztinnen/Zahnärzte in ambulanten Einrichtungen, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2007 136 08.13 Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in ambulanten Einrichtungen, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2006 138 08.16_01 Ambulant tätige Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker nach Geschlecht, NordrheinWestfalen nach Verwaltungsbezirken, 2005 140 08.19 Personal im Pflegedienst in allgemeinen und sonstigen Krankenhäusern nach Berufen, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2006 142 08.27 Personal kommunaler Dienststellen (Gesundheitsverwaltung u. sonst. Einrichtungen der Gesundheitspflege) nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2007 144 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 11 Gesundheitsindikatoren Themenfeld 2: Bevölkerung und bevölkerungsspezifische Rahmenbedingungen des Gesundheitswesens 12 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 02.03_01 Demographische Basistabelle: Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Deutsche, Ausländer, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken Definition Die Struktur der Bevölkerung nach Altersgruppen und Geschlecht wird für die Berechnung regionaler alters- und geschlechtsspezifischer Raten, speziell zur gesundheitlichen Lage der Bevölkerung, benötigt. Als die gebräuchlichste Form der Darstellung hat sich die 5-JahresAltersgruppierung, gegliedert nach Geschlecht, durchgesetzt. Säuglinge werden gesondert betrachtet. Bis Ende des 20. Jahrhunderts war die Begrenzung bis auf die Bevölkerungsgruppe 85 Jahre und älter festgelegt. Aufgrund der gestiegenen Lebenserwartung werden die Bevölkerungsdaten bis zur Altersgruppe 90 und älter für die Kreise und kreisfreien Städte ausgewiesen. Datenhalter Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik des Landes NordrheinWestfalen Datenquelle Fortschreibung des Bevölkerungsstandes Periodizität Jährlich, 31.12. Validität Zur Qualitätsbewertung gibt es seitens der Statistischen Landesämter keine strukturierte und dokumentierte Information. Bevölkerungszahlen werden aus der Fortschreibung der Bevölkerung entnommen, deshalb sind kleinere Abweichungen zu einer Zensus-Population möglich. Kommentar Die Altersgruppen entsprechen denen der europäischen Standardbevölkerung, ergänzt um die Altersgruppen von 85 - 89 und 90 Jahre und älter. Gegenwärtig ist es nicht möglich, die Altersgruppen bis auf 95 Jahre und älter zu erhöhen. Die demographische Basistabelle zur Altersstruktur der Bevölkerung wird pro Kreis/kreisfreier Stadt bei Bedarf als Länderindikator im Hintergrund (sog. Indikator der zweiten Reihe) geführt. Der Indikator zählt zu den demographischen Gesundheitsdeterminanten. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 13 Demographische Basistabelle 2007, Kreisschlüssel: 05366000, Kreis Euskirchen Indikator 02.03_01 Alter Bevölkerung am 31.12.2007 von ... bis ... Jahren weiblich 0- 1 1- 4 5- 9 10 - 14 15 - 19 20 - 24 25 - 29 30 - 34 35 - 39 40 - 44 45 - 49 50 - 54 55 - 59 60 - 64 65 - 69 70 - 74 75 - 79 80 - 84 85 - 89 90 u. mehr Insgesamt männlich darunter: Ausländer insgesamt 758 3.266 4.881 5.521 5.958 4.837 4.742 4.820 6.918 8.569 8.229 7.009 6.326 4.818 6.021 5.062 3.878 3.358 1.926 876 775 3.369 5.126 5.891 6.276 5.393 4.880 4.834 6.937 8.795 8.378 7.175 6.554 4.798 5.647 4.521 3.105 1.748 683 288 1.533 6.635 10.007 11.412 12.234 10.230 9.622 9.654 13.855 17.391 16.607 14.184 12.880 9.616 11.668 9.583 6.983 5.106 2.609 1.164 38 203 448 555 689 771 860 911 1.009 979 892 722 664 449 325 209 138 87 54 58 97.800 95.173 192.973 10.061 Datenquelle: Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW Fortschreibung des Bevölkerungsstandes Die Bevölkerung in Euskirchen am 31.12.2007 90 80 70 60 50 40 30 20 10 2.500 2.000 1.500 1.000 500 0 500 1.000 1.500 Abbildung 2: Bevölkerung im Kreis Euskirchen am 31.12.2007 2.000 2.500 14 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 02.05 Bevölkerung nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken Definition Die Struktur der Bevölkerung auf regionaler Ebene nach Geschlecht und der Anteil ausländischer Bevölkerung in den Kommunen sind wichtige Grundlagen für die Planung der medizinischen Versorgung und gleichzeitig stellen sie die Nennerpopulation für die Bildung von Kennziffern (Raten, Ratios) zur gesundheitlichen Lage in den Kommunen dar. Zur Bevölkerung gehören alle Personen, die in Deutschland ihren (ständigen) Wohnsitz haben einschließlich der hier gemeldeten Ausländerinnen und Ausländer sowie Staatenlosen. Nicht zur Bevölkerung zählen hingegen die Angehörigen der ausländischen Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen. Gezählt wird die Bevölkerung am Ort der alleinigen bzw. Hauptwohnung im Sinne von § 12 Abs. 2 des Ersten Gesetzes zur Änderung des Melderechtsrahmengesetzes (MRRG) vom 11. März 1994 (BGBl. I S. 529). Für die Kreise und kreisfreien Städte kann ein vereinfachtes Verfahren zur Berechnung der Durchschnittsbevölkerung angewendet werden, bei dem die arithmetischen Mittelwerte aus dem Bevölkerungsstand jeder Altersgruppe am 31.12. des Vorjahres und am 31.12. des Berichtsjahres gebildet werden. Datenhalter Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik des Landes NordrheinWestfalen Datenquelle Fortschreibung des Bevölkerungsstandes Periodizität Jährlich, 31.12. Validität Zur Qualitätsbewertung gibt es seitens der Statistischen Landesämter keine strukturierte und dokumentierte Information. Bevölkerungszahlen werden aus der Fortschreibung der Bevölkerung entnommen, deshalb sind kleinere Abweichungen zu einer Zensus-Population möglich. Kommentar Für den Regionalvergleich ist eine demographische Basistabelle der Kreise und kreisfreien Städte erforderlich. Der Indikator enthält die gesamte Bevölkerung, die Ausländer sind als Bevölkerungsanteil in Prozent ausgewiesen. Im Indikator 2.6 ist die ausländische Bevölkerung nach Geschlecht im Regionalvergleich dargestellt. Der Indikator zählt zu den demographischen Gesundheitsdeterminanten. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 15 Bevölkerung nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2007 Indikator 02.05 Bevölkerung am 31.12. des Jahres weibl. Verwaltungsbezirk Kreis Euskirchen männl. insg. 192 973 Durchschnittliche Bevölkerung dar.: Ausländer Anteil in % 5,2 weibl. 97 793 männl. insg. 95 177 192 969 dar.: Ausländer Anteil in % 97 800 95 173 5,2 Kreis Aachen 158 164 151 765 309 929 10,1 158 205 151 888 310 093 10,2 Stadt Aachen 126 237 132 793 259 030 17,0 126 057 132 188 258 245 17,1 Kreis Düren 135 915 134 810 270 725 9,8 136 054 134 776 270 829 9,8 Kreis Heinsberg 130 162 126 688 256 850 9,9 130 233 126 816 257 049 9,8 Reg.-Bez. Köln 2 241 920 2 149 142 4 391 062 11,7 2 239 888 2 146 804 4 386 692 11,7 Nordrhein-Westfalen 9 221 824 8 774 797 17 996 621 10,6 9 230 949 8 781 007 18 011 957 10,6 Datenquelle/Copyright: Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW: Tausend Fortschreibung des Bevölkerungsstandes 97 2002 2003 2004 2005 2006 2007 Männer Frauen 94 Abbildung 3: Durchschnittliche Bevölkerung nach Geschlecht in Tausend Einwohner im Kreis Euskirchen, 2002 - 2007 16 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 02.05_01 Fläche und Bevölkerungsdichte, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken Definition Der Nachweis der ausgewiesenen Flächen erfolgt seit 1979 nach katasteramtlichen Gesichtspunkten unter Zugrundelegung des Nutzungsartenkatalogs der Arbeitsgemeinschaft für Vermessungsverwaltung und nach dem Belegenheitsprinzip. Zur Bevölkerung gehören alle Personen, die in Deutschland ihren (ständigen) Wohnsitz haben einschließlich der hier gemeldeten Ausländerinnen und Ausländer sowie Staatenlosen. Nicht zur Bevölkerung zählen hingegen die Angehörigen der ausländischen Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen (s. a. Ind. 02.05). Datenhalter Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik des Landes NordrheinWestfalen Datenquelle  Feststellung des Gebietsstands  Fortschreibung des Bevölkerungsstandes Periodizität Jährlich, 31.12. Validität Zur Qualitätsbewertung der Bevölkerung gibt es seitens der Statistischen Landesämter keine strukturierte und dokumentierte Information. Bevölkerungszahlen werden aus der Fortschreibung der Bevölkerung entnommen, deshalb sind kleinere Abweichungen zu einer Zensus-Population möglich. Kommentar Für den Regionalvergleich ist eine demographische Basistabelle der Kreise und kreisfreien Städte erforderlich. Der Indikator enthält die Fläche jeden Kreises bzw. jeder kreisfreien Stadt. Zum Berechnen der Einwohner je km2 wurde die Stichtagsbevölkerung herangezogen. Der Indikator zählt zu den demographischen Gesundheitsdeterminanten. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 17 Indikator 02.05_01 Fläche und Bevölkerungsdichte, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2005 - 2007 Fläche und Bevölkerung am 31.12. des Jahres ... Verwaltungsbezirk 2005 Fläche in km2 Kreis Euskirchen 2006 Einwohner je km2 Fläche in km2 2007 Einwohner je km2 Fläche in km2 Einwohner je km2 1 248,86 154,8 1 248,86 154,7 1 248,85 154,5 Kreis Aachen Stadt Aachen Kreis Düren Kreis Heinsberg 546,32 160,83 941,39 628,01 567,9 1 605,5 289,4 409,7 546,33 160,82 941,39 628,01 567,6 1 609,0 287,8 409,7 546,33 160,83 941,39 628,00 567,3 1610,6 287,6 409,0 Reg.-Bez. Köln 7 364,62 594,5 7 364,60 595,4 7 364,62 596,2 528,9 34 086,51 528,0 Nordrhein-Westfalen 34 085,26 526,3 34 086,01 Datenquelle/Copyright: Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW: Feststellung des Gebietsstands, Fortschreibung des Bevölkerungsstandes 18 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 02.06 Ausländische Bevölkerung nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken Definition Die Struktur der ausländischen Bevölkerung und die Differenzierung nach Geschlecht auf regionaler Ebene sind wichtige Grundlagen für die Planung und Organisation der medizinischen Versorgung und gleichzeitig stellen sie die Nennerpopulation für die Bildung von Kennziffern (Raten, Ratios) zur gesundheitlichen Lage in den Kommunen dar. Zur Bevölkerung gehören alle Personen, die in Deutschland ihren (ständigen) Wohnsitz haben einschließlich der hier gemeldeten Ausländerinnen und Ausländer sowie Staatenlosen. Nicht zur Bevölkerung zählen hingegen die Angehörigen der ausländischen Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen. Gezählt wird die Bevölkerung am Ort der alleinigen bzw. Hauptwohnung im Sinne von § 12 Abs. 2 des Ersten Gesetzes zur Änderung des Melderechtsrahmengesetzes (MRRG) vom 11. März 1994 (BGBl. I S. 529). Für die Kreise und kreisfreien Städte wurde bis 2001 ein vereinfachtes Verfahren zur Berechnung der Durchschnittsbevölkerung angewendet, bei dem die arithmetischen Mittelwerte aus dem Bevölkerungsstand jeder Altersgruppe am 31.12. des Vorjahres und am 31.12. des Berichtsjahres gebildet werden. Ab dem Jahr 2002 werden Daten zur Durchschnittsbevölkerung vom Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW bereitgestellt, die monatsscharf berechnet sind, auch für die ausländische Bevölkerung. Datenhalter Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik des Landes NordrheinWestfalen Datenquelle Fortschreibung des Bevölkerungsstandes Periodizität Jährlich, 31.12. Validität Zur Qualitätsbewertung gibt es seitens der Statistischen Landesämter keine strukturierte und dokumentierte Information. Bevölkerungszahlen werden aus der Fortschreibung der Bevölkerung entnommen, deshalb sind kleinere Abweichungen zu einer Zensus-Population möglich. Kommentar Für den Regionalvergleich ist eine Basistabelle zur ausländischen Bevölkerung der Kreise und kreisfreien Städte erforderlich. Der Indikator enthält nur die ausländische Bevölkerung; ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung der entsprechenden Region ist im Indikator 02.05 ausgewiesen. Der Indikator zählt zu den demographischen Gesundheitsdeterminanten. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 19 Ausländische Bevölkerung nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2007 Indikator 02.06 Ausländische Bevölk. am 31.12.d. J. Verwaltungsbezirk weiblich Kreis Euskirchen männlich insgesamt Durchschnittl. ausländische Bevölk. weiblich männlich insgesamt 5 123 4 938 10 061 5 121 4 987 10 108 Kreis Aachen Stadt Aachen Kreis Düren Kreis Heinsberg 15 403 20 459 11 673 12 143 15 837 23 686 14 877 13 206 31 240 44 145 26 550 25 349 15 508 20 400 11 676 12 051 16 041 23 717 14 777 13 200 31 549 44 117 26 454 25 252 Reg.-Bez. Köln 253 056 260 413 513 469 253 312 261 760 515 072 Nordrhein-Westfalen 932 514 975 679 1 908 193 933 903 980 643 1 914 546 Datenquelle/Copyright: Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW: Fortschreibung des Bevölkerungsstandes Anzahl 5400 Männer Frauen 4900 2002 2003 2004 2005 2006 2007 Abbildung 4: Ausländische Bevölkerung nach Geschlecht im Kreis Euskirchen, Anzahl, jeweils am 31.12. d. J., 2002 - 2007 20 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 02.07 Altersstruktur der Bevölkerung, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken Definition In dem vorliegenden Indikator werden im Rahmen der Altersstruktur der Bevölkerung die Phasen des Lebenszyklus an ihrem Bevölkerungsanteil dargestellt. Die Altersstruktur heute hat einen weit reichenden Einfluss auf die medizinische Versorgung in den nächsten Jahrzehnten. Eine übersichtliche Beschreibung der Altersstruktur der Bevölkerung orientiert sich an den Phasen des Lebenszyklus Kindheit und Jugend, Erwerbs- und Familienphase sowie Ruhestand. Die Abgrenzung zwischen diesen drei Gruppen wird unterschiedlich vorgenommen. Im vorliegenden Indikator wurden als Grenzen für die Kindheit 17 Jahre (unter 18 Jahre) gewählt, für die Erwerbsphase 18 - 64 Jahre und in Verbindung mit dem gesetzlichen Rentenalter die Ruhestandsphase ab 65 Jahre. Aus diesen drei Anteilen der Bevölkerung errechnen sich der Jugendund der Altenquotient. Der Jugendquotient errechnet sich aus dem Quotient der Kinder und Jugendlichen dividiert durch die 18- bis 64-Jährigen, der Altenquotient aus dem Quotient der 65-Jährigen und Älteren dividiert durch die 18- bis 64-Jährigen in Prozent. Der Gesamtlastquotient beinhaltet die Relation von Jungen und Alten im Verhältnis zu der erwerbsfähigen Bevölkerung in Prozent. Der Gesamtlastquotient ist ein Maß für die Solidarpotenziale einer Gesellschaft und beeinflusst die Beitrags- und Steuerbelastung der Bevölkerung. Datenhalter Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik des Landes NordrheinWestfalen Datenquelle   Periodizität Jährlich, 31.12. Validität Die zu Grunde liegenden Bevölkerungszahlen werden aus der Forschreibung des Bevölkerungsstandes entnommen, deshalb sind kleinere Abweichungen zu einer Zensus-Bevölkerung möglich. Kommentar Aufgrund der vorliegenden Bevölkerungszahlen sind auch andere Gruppierungen für die Bildungen von Lastenquotienten möglich, z. B. für die Altersgruppen 0 - 14 Jahre, 15 - 64 Jahre und 65 Jahre und älter. Derartige Tabellen sollten bei Bedarf zusätzlich geführt werden. Der Indikator 02.07 wurde in der vorliegenden Form von allen Ländern als Länderindikator vereinbart, da er auf der Ebene der Kreise/kreisfreien Städte/ (Stadt-)Bezirke geführt wird. Es werden Stichtagszahlen vom 31.12. des Jahres verwendet. Der Indikator zählt zu den demographischen Gesundheitsdeterminanten. Fortschreibung des Bevölkerungsstandes Eigene Berechnung für NRW durch das lögd Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 21 Altersstruktur der Bevölkerung, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2007 Indikator 02.07 Kinder und Jugendliche (0 - 17 Jahre) Verwaltungsbezirk ältere Menschen (65 und mehr Jahre) Personen im erwerbsfähigen Alter (18 - 64 Jahre) Hochbetagte (80 und mehr Jahre) Jugendquotient* Altenquotient** je 100 18- bis 64Jährige insgesamt Anteil in % Kreis Euskirchen 37 011 19,2 118 849 61,6 37 113 19,2 8 879 4,6 31,1 31,2 Kreis Aachen Stadt Aachen Kreis Düren Kreis Heinsberg 58 488 37 457 50 929 50 481 18,9 14,5 18,8 19,7 189 949 175 909 168 848 158 899 61,3 67,9 62,4 61,9 61 492 45 664 50 948 47 470 19,8 17,6 18,8 18,5 14 047 12 019 11 609 10 832 4,5 4,6 4,3 4,2 30,8 21,3 30,2 31,8 32,4 26,0 30,2 29,9 Reg.-Bez. Köln 780 372 17,8 2 777 978 63,3 832 712 19,0 196 040 4,5 28,1 30,0 3 235 725 18,0 11 173 810 62,1 3 587 086 19,9 857 260 4,8 29,0 32,1 NordrheinWestfalen insgesamt Anteil in % * Datenquelle/Copyright: Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW: ** Fortschreibung des Bevölkerungsstandes, Eigene Berechnung für NRW durch das lögd Anteil in % insgesamt insgesamt Anteil in % Jugendquotient: Zahl der 0- bis 17-jährigen Personen je 100 18- bis 64-Jährige Altenquotient: Zahl der 65-jährigen und älteren Personen je 100 18- bis 64-Jährige 70 60 Prozent 50 0-17 J. 18-64 J. >=65 J. >=80 J. 40 30 20 10 0 2002 2003 2004 2005 2006 2007 Abbildung 5: Anteil von Altersgruppen an der Bevölkerung im Kreis Euskirchen in Prozent, 2002 - 2007 22 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 02.08 Mädchen- und Frauenanteil in der Bevölkerung nach Alter, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken Definition Die Generationensolidarität hängt davon ab, ob ausreichendes Potenzial (vor allem Frauen) in der mittleren Generation vorhanden ist, um die Kinder und die Betagten zu versorgen. Absehbare Überlastungen der bislang gewissermaßen unauffällig funktionierenden Solidarpotenziale werden vor allem auf der kommunalen Ebene auftreten. Aus diesem Grunde ist die Beobachtung der Bevölkerungsanteile nach Geschlecht auf kommunaler Ebene erforderlich. Der Mädchen- und Frauenanteil an der Bevölkerung in fünf Altersgruppen beschreibt die Geschlechtsverteilung bei Kindern (0 - 14 Jahre), jungen (15 - 44 Jahre, fertile Phase von Frauen) und älteren Frauen (45 - 64 Jahre) und den Frauenanteil in der Ruhestandsphase (65 – 79 Jahre) sowie der hochbetagten Frauen ab 80 Jahre. Aus der Differenz lässt sich für jede Altersgruppe der Männeranteil errechnen, der bei der jüngeren Bevölkerung über 50 %, bei der älteren Bevölkerung unter 50 % liegt. Datenhalter Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik des Landes NordrheinWestfalen Datenquelle  Fortschreibung des Bevölkerungsstandes  Eigene Berechnung für NRW durch das lögd Periodizität Jährlich, 31.12. Validität Die zugrunde liegenden Bevölkerungszahlen werden aus der Fortschreibung des Bevölkerungsstandes entnommen, deshalb sind kleinere Abweichungen zu einer Zensus-Bevölkerung möglich. Kommentar Mit dem Alter nimmt der Anteil der Frauen in der Bevölkerung erheblich zu. Es werden Stichtagszahlen vom 31.12. des Jahres verwendet. Der Indikator zählt zu den demographischen Gesundheitsdeterminanten. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 23 Mädchen- und Frauenanteil in der Bevölkerung nach Alter, NordrheinWestfalen nach Verwaltungsbezirken, 2007 Indikator 02.08 Mädchen- und Frauenanteil in der Bevölkerung Verwaltungsbezirk insgesamt 0 - 14 J. 15 - 44 J. 45 - 64 J. 65 - 79 J. 80 u. m. J. Anteil in % Kreis Euskirchen 50,7 48,8 49,1 49,5 53,0 69,4 Kreis Aachen Stadt Aachen Kreis Düren Kreis Heinsberg 51,0 48,7 50,2 50,7 48,8 49,1 48,4 48,8 49,4 45,4 48,2 49,5 50,1 47,9 49,4 49,4 53,5 54,3 53,5 53,3 69,2 68,9 68,6 68,3 Reg.-Bez. Köln 51,1 48,7 49,6 50,3 53,4 68,7 Nordrhein-Westfalen 51,2 48,7 49,4 50,3 54,2 69,7 Datenquelle/Copyright: Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW: Fortschreibung des Bevölkerungsstandes, Eigene Berechnung für NRW durch das lögd 80 70 Prozent 0-14 J. 15-44J. 45-64J. 60 65-79J. 80 u.m.J 50 40 2002 2003 2004 2005 2006 2007 Abbildung 6: Mädchen- und Frauenanteil in der Bevölkerung im Kreis Euskirchen in Prozent, 2002 - 2007 24 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 02.10_01 Lebendgeborene, Nordrhein-Westfalen, im Zeitvergleich Definition Die Zahl der Lebendgeborenen und die Geburtenziffer zeigen an, ob das jeweils aktuelle Geburtenverhalten langfristig ausreichen würde, um die Bevölkerung zahlenmäßig auf einem gleich bleibenden Stand zu halten. Die Konstanz der Geburtenziffer gegenüber der Mortalitätsrate gilt als Kriterium einer stabilen Bevölkerung. Die Erfassung der Lebendgeborenen erfolgt nach der Wohngemeinde der Mütter (Wohnortprinzip). Das Verhältnis der in einem Jahr lebend geborenen Kinder zu 1 000 der 15- bis 44-jährigen Frauen (durchschnittliche weibliche Bevölkerung) ergibt die allgemeine Fruchtbarkeitsziffer (Fertilitätsrate). Die durchschnittliche Fertilitätsziffer besagt, wie viele Kinder im Berichtsjahr je 1 000 Frauen der Altersgruppe 15 - 44 Jahre lebend geboren wurden. Datenhalter Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik des Landes NordrheinWestfalen Datenquelle Statistik der Geburten Periodizität Jährlich, 31.12. Validität Es liegt eine vollständige Erfassung der Lebendgeborenen vor. Kommentar Der Indikator wird zusätzlich pro Kreis/kreisfreier Stadt geführt. Der Indikator zählt zu den demographischen Gesundheitsdeterminanten. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 25 Lebendgeborene, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2004 2007 Indikator 02.10_01 Lebendgeborene 2004 Verwaltungsbezirk insges. 2005 je 1 000 15-44j. Frauen insges. 2006 je 1 000 15-44j. Frauen insges. 2007 je 1 000 15-44j. Frauen insges. je 1 000 15-44j. Frauen Kreis Euskirchen 1 634 43,5 1 545 41,5 1 506 40,9 1 536 42,5 Kreis Aachen Stadt Aachen Kreis Düren Kreis Heinsberg 2 651 2 208 2 286 2 124 44,0 39,8 42,8 41,2 2 675 2 195 2 256 2 135 44,8 39,8 42,7 41,8 2 464 2 144 2 190 2 107 41,6 39,1 42,0 41,7 2 527 2 148 2 184 1 906 43,1 39,7 42,5 38,2 Reg.-Bez. Köln 38 981 43,5 38 236 42,7 37 532 42,1 38 148 43,1 42,2 151 168 43,1 Nordrhein-Westfalen 158 054 43,8 153 372 42,8 149 925 Datenquelle/Copyright: Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW: Statistik der Geburten Anzahl je 1000 15-44j. Frauen 60 50 40 Kr. EU 30 NRW 20 10 0 2002 2003 2004 2005 2006 2007 Abbildung 7: Lebendgeborene im Kreis Euskirchen je 1000 15-44 j. Frauen im Vergleich zu NRW, 2002 - 2007 26 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 02.11 Wanderungen der Bevölkerung, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken Definition Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen über die Meldepflicht bei einem Wohnungswechsel wird jeder Umzug von einer Gemeinde zu einer anderen mittels der An- und Abmeldescheine erfasst. Wohnungswechsel innerhalb einer Gemeinde finden keine Berücksichtigung. Als Zuzüge gelten behördliche Anmeldungen von Personen, die ihre Hauptwohnung in einer Gemeinde bezogen haben. Diese Personen werden im Rahmen der Binnenwanderung als Fortzug aus der bisherigen Wohnung gezählt. Personen, die aus dem Ausland zuziehen oder ins Ausland ziehen, werden ebenfalls gezählt. Zu Wanderungen insgesamt zählen somit alle Zu- und Fortzüge über Gemeindegrenzen hinaus. Bei der Berechnung je 1 000 Einwohner werden Wanderungen insgesamt sowie Wanderungen der Ausländer jeweils auf die gesamte durchschnittliche Bevölkerung bezogen. Datenhalter Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik (LDS) des Landes Nordrhein-Westfalen Datenquelle Wanderungsstatistik Periodizität Jährlich, 31.12. Validität Die zugrunde liegenden Zahlen werden aus der Fortschreibung des Bevölkerungsstandes und der Wanderungsstatistik entnommen. Die Validität der Zahlen setzt voraus, dass zwischen den Ländern ein vollständiger Abgleich der An- und Abmeldungen erfolgt. Kleinere Abweichungen zu einer Zensus-Bevölkerung sind möglich. Zusätzlich sind die Daten von der Qualität der Wanderungsstatistik abhängig. Kommentar Um eine Größenvorstellung von der durch Umzüge verursachten Veränderung der Einwohnerzahl zu erhalten, ist der Wanderungssaldo auch in absoluten Zahlen ausgewiesen, während die Darstellung von Zu- und Fortzügen sich auf die vergleichbaren Maßzahlen je 1 000 Einwohner beschränkt. Die Spalte darunter: Ausländer je 1 000 Einwohner zeigt, in welchem Maße ausländische Bürger an den Wanderungsbewegungen der gesamten Bevölkerung beteiligt sind. Da die kreisfreien Städte einer Gemeinde gleichzusetzen sind, werden nur die Zu- und Fortzüge aus der kreisfreien Stadt gezählt. Kreise enthalten dagegen eine Vielzahl von Gemeinden. Der Bezug einer Nebenwohnung gilt ab 1983 nicht mehr als Wanderungsfall. Die Binnenwanderung umfasst sämtliche Wanderungsvorgänge (Zu- und Fortzüge), die nicht über die Grenzen des Landes hinausführen. Die Außenwanderung umfasst die Zu- und Fortzüge über die Grenzen des Landes. Nicht erfasst werden Gäste in Beherbergungsstätten, Soldaten im Grundwehrdienst, in Anstalten untergebrachte Personen u. a. Es werden Stichtagszahlen zum 31.12. des Jahres verwendet. Der Indikator zählt zu den demographischen Gesundheitsdeterminanten. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 27 Wanderungen der Bevölkerung, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2007 Indikator 02.11 Zuzüge Verwaltungsbezirk Überschuss der Zu- (+) bzw. Fortzüge (–) Fortzüge darunter: darunter: darunter: je 1 000 Ausländer je 1 000 Ausländer insgesamt je 1 000 Ausländer Einwohner je 1 000 Einwohner je 1 000 Einwohner je 1 000 Einwohner Einwohner Einwohner Kreis Euskirchen 52,2 7,1 51,0 6,3 + 321 + 1,2 + 0,7 Kreis Aachen Stadt Aachen Kreis Düren Kreis Heinsberg 46,5 63,0 51,2 51,0 8,6 19,4 10,2 9,5 45,0 61,4 49,8 50,4 7,6 18,1 7,7 7,8 + + + + 468 418 357 155 + + + + + + + + Reg.-Bez. Köln 53,3 13,2 51,1 11,6 + 9 631 + 2,2 + 1,6 Nordrhein-Westfalen 43,6 11,1 43,5 9,8 + 1 618 + 0,1 + 1,3 Datenquelle/Copyright: Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW: Wanderungsstatistik Anzahl je 1000 Einwohner 60 50 40 Zuzüge Fortzüge 30 20 10 0 2002 2003 2004 2005 2006 2007 Abbildung 8: Wanderungen je 1 000 Einwohner im Kreis Euskirchen, 2002-2007 1,5 1,6 1,3 0,6 1,0 1,3 2,5 1,7 28 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 02.12 Bevölkerung am 01.01.2005 und Prognose am 01.01.2025 nach Lastenquotienten, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken Definition Bevölkerungsprognosen sind Vorausberechnungen der Bevölkerung, die im Auftrag der Landesregierung in der Regel alle zwei bis drei Jahre durchgeführt werden. In der Prognose wird der Bevölkerungsbestand - gegliedert nach 100 Altersjahren und Geschlecht - zu einem Stichtag in die Zukunft fortgeschrieben. Dies geschieht wie in der Bevölkerungsfortschreibung durch die Addition von Geburten und Zuzügen sowie die Subtraktion von Fortzügen und Sterbefällen. Als Ausgangsjahr werden die Daten der Bevölkerungsfortschreibung zum 1.1. eines festzulegenden Jahres genutzt sowie die Entwicklung der diesem Stichtag vorausgegangenen fünf Jahre. Bevölkerungsprognosen werden überwiegend mit drei Modellen durchgeführt: einer Basisvariante, die von einem berechneten positiven Wanderungssaldo ausgeht und zwei Modellen mit reduzierter und erhöhter Zuwanderung. Im Indikator 02.12 wird die Basisvariante verwendet. Eine Berechnung nach Deutschen und Ausländern ist nicht möglich. Datenhalter Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik (LDS) des Landes Nordrhein-Westfalen Datenquelle Bevölkerungsprognose Periodizität Zwei- bis dreijährlich Validität Die Qualität einer Bevölkerungsprognose ist abhängig von dem Prognosemodell, den Ausgangsdaten sowie den Prognoseannahmen. Wenn für die Datenbasis die prognoserelevanten Prozesse über einen zurückliegenden Zeitraum von mehreren Jahren berücksichtigt werden, sind Fehler infolge zufälliger Schwankungen oder einmaliger Besonderheiten deutlich reduziert. Um eine möglichst hohe Qualität der Prognoseannahmen - dem größten Unsicherheitsfaktor in einer Prognose - sicherzustellen, werden die Annahmen unter Berücksichtigung qualitativer Faktoren (zusätzliche Rahmenbedingungen, nichtdemographische Aspekte), die die künftige Bevölkerungsentwicklung beeinflussen, vergangener Entwicklungen, von Kenntnissen über zu erwartende Trends und dazu eingeholter Gutachten getroffen. Die Realitätsnähe der Prognoseannahmen ist entscheidend für die Qualität der Prognoseergebnisse. Kommentar Prognosen sind Wenn-dann-Aussagen: Wenn die Entwicklung der Prognoseparameter - also der Fruchtbarkeit, der Sterblichkeit und der Wanderungen - so verläuft wie angenommen, dann treten die prognostizierten Tendenzen ein. Prognoseergebnisse sind also vor dem Hintergrund der zugrunde liegenden Annahmen und Hypothesen zu sehen. Der Indikator zählt zu den demographischen Gesundheitsdeterminanten. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 29 Bevölkerung am 01.01.2005 und Prognose am 01.01.2025 nach Lastenquotienten, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2005 Indikator 02.12 Bevölkerung und Prognose nach Lastenquotienten Verwaltungsbezirk Jugendquotient* je 100 18- bis 64-Jährige Insgesamt Ausgangsjahr (A) Prognosejahr (P) Veränd. von P zu A in % Ausgangsjahr Prognosejahr Altenquotient** je 100 18- bis 64-Jährige Ausgangsjahr Prognosejahr Kreis Euskirchen 193 199 203 000 + 5,1 32,7 26,7 29,1 40,8 Kreis Aachen Stadt Aachen Kreis Düren Kreis Heinsberg 310 216 257 821 272 908 256 956 318 400 282 500 280 200 275 200 + + + + 2,6 9,6 2,7 7,1 32,3 22,3 32,1 34,0 27,1 19,5 26,3 27,6 30,3 24,8 28,1 28,0 38,2 29,0 38,6 37,7 Reg.-Bez. Köln 4 363 797 4 601 200 + 5,4 29,3 25,2 27,9 35,5 18 075 352 17 608 000 – 2,6 30,3 25,8 30,0 39,0 Nordrhein-Westfalen *Jugendquotient: Anteil der 0- bis 17-jährigen Datenquelle/Copyright: Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW: Personen je 100 18- bis 64-Jährige **Altenquotient: Anteil der 65-jährigen und älteren Bevölkerungsprognose Personen je 100 18- bis 64-Jährige Die Bevölkerung in Euskirchen am 31.12.2007 und Prognose für 2025 90 80 70 60 50 40 30 20 10 2.500 2.000 1.500 1.000 500 0 500 1.000 1.500 2.000 2.500 30 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 02.16 Verfügbares Einkommen der privaten Haushalte, NordrheinWestfalen nach Verwaltungsbezirken Definition Das verfügbare Einkommen der privaten Haushalte einschließlich privater Organisationen ohne Erwerbszweck ergibt sich dadurch, dass dem Primäreinkommen die empfangenen Transferleistungen hinzugefügt und die geleisteten Transferleistungen von diesem Einkommen abgezogen werden. Als empfangene Transferleistungen gelten: empfangene monetäre Sozialleistungen, darunter Alters- und Hinterbliebenenversorgung sowie Leistungen für Arbeitslosigkeit und Sozialhilfe, außerdem sonstige laufende Transfers. Als geleistete Transferleistungen gelten: die geleisteten Sozialbeiträge, Einkommenund Vermögensteuern sowie die geleisteten sonstigen laufenden Transfers. Das verfügbare Einkommen der privaten Haushalte entspricht damit dem Einkommen, das den privaten Haushalten letztendlich zufließt und das sie für Konsum- und Sparzwecke verwenden können. Das verfügbare Einkommen wird alle fünf Jahre an aktuelle Gegebenheiten angepasst. Die Einkommenswerte je Einwohner erlauben den Vergleich mit anderen Regionen. Datenhalter Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik des Landes NordrheinWestfalen Datenquelle Verfügbares Einkommen der privaten Haushalte (einschließlich privater Organisationen ohne Erwerbszweck) Periodizität Jährlich zur Jahresmitte Validität Alle verfügbaren Informationen und Datenquellen werden gemäß des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen 1995 (ESVG 95) genutzt. Kommentar Für die Berechnungen des verfügbaren Einkommens liegen den statistischen Landesämtern eine Vielzahl unterschiedlicher Datenquellen zu Grunde, die zu unterschiedlichen Zeiten zur Verfügung stehen. Die nach bestimmten Verfahren fortgeschriebenen Zahlen werden daher laufend an präzisere Datenquellen angepasst. In fünfjährigem Abstand werden so genannte Revisionen durchgeführt, in denen mittel- bis langfristige Korrekturbedarfe berücksichtigt werden. Im Rahmen der Revision 2007 wurden alle bisher berechneten Ergebnisse ab 2002 nach aktuellen Erkenntnissen und teilweise auch mit geeigneteren Quellen neu berechnet. Außerhalb der Revision wird ein neues Datenjahr immer zur Jahresmitte erstellt. Dabei ist es so, dass die letzten drei bis fünf zurückliegenden Jahre auch mit aktuelleren Schlüsseln überarbeitet werden und es dadurch immer wieder einen neuen Berechnungsstand gibt. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 31 Verfügbares Einkommen der privaten Haushalte, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2006 Indikator 02.16 Verfügbares Einkommen Verwaltungsbezirk insgesamt (in Mio. €) je Einwohner in € Landeswert = 100 Bundeswert = 100 Kreis Euskirchen 3 453 17 870 93,5 98,5 Kreis Aachen Stadt Aachen Kreis Düren Kreis Heinsberg 5 497 4 664 4 769 4 357 17 722 18 072 17 543 16 931 92,8 94,6 91,8 88,6 97,7 99,7 96,7 93,4 Reg.-Bez. Köln 83 784 19 126 100,1 105,5 344 651 19 104 100,0 105,3 1 493 720 18 135 94,9 100,0 Nordrhein-Westfalen Deutschland Datenquelle/Copyright: Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW: Verfügbares Einkommen der privaten Haushalte (einschl. priv. Org. o. Erwerbszweck) 20000 100 19000 96 18000 92 17000 88 16000 84 15000 Prozent Euro Kr. Euskirchen in % des Landeswertes in % des Bundeswertes 80 2002 2003 2004 2005 2006 Abbildung 10: Verfügbares Einkommen der privaten Haushalte in Euro je Einwohner im Kreis Euskirchen im Vergleich zum Landes- und Bundeswert (je= 100), 2000 - 2005 32 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 02.18 Erwerbstätige nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Regionen Definition Die Erwerbstätigen erwirtschaften den größten Anteil der finanziellen Grundlagen für das Sozialversicherungssystem in Deutschland. Erwerbstätige sind Personen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen (einschließlich Soldaten und mithelfende Familienangehörige), selbstständig ein Gewerbe oder eine Landwirtschaft betreiben oder einen freien Beruf ausüben. Die Erwerbstätigenquote wird als prozentualer Anteil der Erwerbstätigen im Alter von 15 bis 64 Jahren an der Bevölkerung der gleichen Altersund Geschlechtsgruppe berechnet. Regional werden die Erwerbstätigen an ihrem Wohnort nachgewiesen. Datenhalter Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik des Landes NordrheinWestfalen Datenquelle Mikrozensus Periodizität Jährlich, März bis Mai Validität Je höher die Ausschöpfungsquote einer Zufallsstichprobe ist, desto geringer ist das Risiko, dass die ermittelten Stichprobenergebnisse im Hinblick auf die Grundgesamtheit Verzerrungen aufweisen. In der Mikrozensus-Stichprobe wird eine hohe Ausschöpfung erzielt durch die Kombination von mündlicher Befragung durch Interviewer (als Erhebungsmethode erster Wahl) und schriftlicher Befragung (auf Wunsch des ausgewählten Haushalts bzw. bei Nichterreichbarkeit durch die Interviewer). Der Nonresponse wird möglichst gering gehalten durch mehrmalige Versuche der Interviewer, die Interviewpartner anzutreffen und durch Überprüfung und Nachfragen bei Antwortausfällen bzw. unplausiblen Antworten. Felder mit hochgerechneten Besetzungszahlen von unter 5 000, d. h. mit weniger als 50 Fällen in der Stichprobe, sollten für Vergleiche nicht herangezogen werden, da sie bei einem einfachen relativen Standardfehler von über 15 % nur noch einen geringen Aussagewert haben. Kommentar Im Mikrozensus werden im Zeitraum März bis Mai jeden Jahres ein Prozent der Haushalte befragt, deren Auswahl durch eine repräsentative Zufallsstichprobe zuverlässige Hochrechnungen auf die Gesamtheit aller Bundesbürger erlaubt. Der Indikator beschränkt die Zahl der Erwerbstätigen auf die Altersgruppe der 15- bis 64-Jährigen, da es nur wenige über 65-jährige Erwerbstätige und keine unter 15 Jahren gibt und die entsprechende Quote mit Bezug auf die gesamte Bevölkerung ein verzerrtes Bild (wesentlich niedrigere Quote) vermitteln würde. Beim Mikrozensus wird von der Größe einer Region von ca. 500 000 Einwohnern ausgegangen, so dass z. T. Kreise und kreisfreie Städte zusammengelegt werden. Der Indikator zählt zu den demographischen Gesundheitsdeterminanten. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 33 Erwerbstätige nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Regionen, 2007 Indikator 02.18 Davon: Erwerbstätige* Regionen (Mikrozensus) Anzahl in 1 000 Kreis Euskirchen und Rhein-Erft-Kreis Kreisfreie Stadt Aachen und Kreis Aachen Kreise Düren und Heinsberg Frauen Quote in % Anzahl in 1 000 Männer Quote in % Anzahl in 1 000 Quote in % 277 65,5 124 58,6 154 72,4 245 227 63,2 65,2 107 94 57,0 55,4 138 133 69,0 74,5 Reg.-Bez. Köln 1 944 66,7 874 60,0 1 069 73,5 Nordrhein-Westfalen 7 852 66,4 3 523 59,7 4 329 73,1 * Datenquelle/Copyright: Erwerbstätige im Alter von 15 bis 64 Jahren, Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW: Erwerbstätigenquote in Bezug auf die Mikrozensus 15- bis 64-jährige Bevölkerung 75 70 Prozent 65 Rhein-Erft-Kr. Und Kr. Euskirchen Frauen Rhein-Erft-Kr. Und Kr. Euskirchen Männer NRW Frauen 60 55 50 45 2002 2003 2004 2005 2006 2007 NRW Männer Abbildung 11: Quote der Erwerbstätigen im Rhein-Erft-Kreis und Kreis Euskirchen in Prozent, im Vergleich zu NRW, nach Geschlecht, 2002 - 2007 34 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 02.21 Definition Arbeitslose nach Personengruppen und Geschlecht, NordrheinWestfalen nach Verwaltungsbezirken Indikatoren zur Arbeitslosigkeit werden als grundlegende Aussagen zur sozioökonomischen Lebenssituation genutzt. Regionale Unterschiede des Armutsniveaus werden in der Regel mit unterschiedlichen Arbeitslosenquoten in den Regionen in Verbindung gebracht. Zu Arbeitslosen zählen Personen, die - abgesehen von einer geringfügigen Beschäftigung - ohne Arbeitsverhältnis sind, die sich als Arbeitsuchende bei den Agenturen für Arbeit gemeldet haben, eine Beschäftigung von mindestens 18 und mehr Stunden für mehr als drei Monate suchen, für eine Arbeitsaufnahme sofort zur Verfügung stehen, nicht arbeitsunfähig erkrankt sind und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Langzeitarbeitslose sind Personen, die ein Jahr und mehr arbeitslos und bei den Agenturen für Arbeit gemeldet sind. Die Arbeitslosenquote ist der Prozentanteil der Arbeitslosen an den abhängigen zivilen Erwerbspersonen. Mit dem Begriff Erwerbspersonen sind sowohl Erwerbstätige als auch Erwerbslose erfasst. Als abhängige Erwerbspersonen werden alle sozialversicherungspflichtigen und geringfügig Beschäftigte, Beamte und Arbeitslose gezählt. Mit der Einführung des Arbeitslosengeldes II ab dem 01.01.2005 werden erwerbsfähige ehemalige Sozialhilfeempfänger zusätzlich zu den bisher in der Arbeitslosenstatistik erfassten Arbeitslosen geführt, sofern sie nach den o.g. Kriterien arbeitslos sind, also insbesondere für eine Arbeitsaufnahme zur Verfügung stehen. Arbeitslosengeld II (Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt) setzt sich zusammen aus der bis zum Jahre 2004 geleisteten Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbstätige. Es ist Bestandteil des als Hartz IV bezeichneten Gesetzgebungsverfahrens zur Einführung des Zweiten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB II), das am 1.1.2005 in Kraft trat. Der wesentliche Inhalt des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ist die Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II). Die Leistung wird von zwei Trägern erbracht: Bundesagentur für Arbeit und kommunale Träger. Kommunen können sich verpflichten, anstelle der Bundesagentur für Arbeit alle Aufgaben nach SGB II wahrzunehmen (Optionskommunen). Die bisherige Arbeitsmarktstatistik unter Einbeziehung der Grundsicherung für Arbeitssuchende wird weiterhin die Bundesagentur für Arbeit führen. Datenhalter Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen der Bundesagentur für Arbeit Datenquelle Statistik der Bundesagentur für Arbeit Periodizität Jährlich, Ende September des Jahres Validität Grundsätzlich sind in der Arbeitslosenstatistik nur diejenigen erfasst, die sich als Arbeitssuchende melden. Daneben gibt es in großem Umfang verdeckte Arbeitslosigkeit („Stille Reserve“), die sich der statistischen Erfassung naturgemäß entzieht. Im Jahr 2005 haben 10 Kommunen in Nordrhein-Westfalen als Optionskommunen die Betreuung von Arbeitslosen übernommen (sog. „zugelassene kommunale Träger“, s. Kennzeichnung „****“ in der Indikatortabelle). Ab dem Berichtsjahr 2005 enthält die Tabelle Zahlen ohne ergänzende Werte der Optionskommunen: Die Datenlage bei den Ausländern ist bei den „zugelassenen kommunalen Trägern“ teilweise unvollständig. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 35 Bei den Schwerbehinderten kann z. Z. die Arbeitslosenzahl nur für den Bestand in den Merkmalen Alter, Geschlecht und Nationalität (Deutsche/Ausländer) ausgewiesen werden. Weitere Differenzierungen sowie der vollständige Nachweis von Zu- und Abgängen in und aus Arbeitslosigkeit sind noch nicht möglich, da hierzu nur wenig verwertbare Meldungen von zugelassenen kommunalen Träger vorliegen. Deshalb werden ergänzende Auswertungen zur Verfügung gestellt, die allein auf dem IT-Vermittlungssystem beruhen. Die Begriffe Erwerbslose (Mikrozensus) und Arbeitslose (Statistik der Arbeitsvermittlung) sind nicht unmittelbar vergleichbar: Während bei den Arbeitslosen die Meldung bei den Agenturen für Arbeit als Arbeitsuchender erforderlich ist, ist dies bei den Erwerbslosen nicht von Bedeutung. Der Begriff der Erwerbslosen ist daher umfassender. Da die Arbeitslosenzahlen je nach Jahreszeit sehr schwanken, ist die Angabe des Jahresdurchschnitts den Stichtagsangaben vorzuziehen. Langzeitarbeitslose und schwerbehinderte Arbeitslose werden als prozentuale Anteile an allen Arbeitslosen berechnet. Die Bundesagentur für Arbeit führt zusätzlich in der Statistik der Arbeitsvermittlung ab dem 1. 1. 2005 arbeitssuchende Sozialhilfeempfänger, die bis zum Jahr 2004 in der Sozialhilfestatistik verzeichnet waren. Dadurch hat sich die Zahl der Arbeitslosen in den vorliegenden Indikatoren erhöht. Der Indikator zählt zu den demographischen Gesundheitsdeterminanten. Kommentar Indikator 02.21 Arbeitslose nach Personengruppen und Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, Ende Sept. 2007 Darunter: Arbeitslose Verwaltungsbezirk insgesamt Anzahl Kreis Euskirchen Frauen Quote in %*** Männer Ausländer* Jugendl. bis 19 J. Langzeitarbeitslose** Schwerbehind.* Anteil an Arbeitslosen in % Quote in %*** 6 005 7,1 7,5 6,7 16,2 4,6 36,3 5,1 Kreis Aachen Stadt Aachen Kreis Düren**** Kreis Heinsberg 14 735 13 446 11 477 11 273 10,6 12,5 9,5 10,2 11,3 12,1 10,5 11,4 9,9 12,9 8,7 9,1 23,2 23,0 23,5 20,5 6,3 7,9 7,6 6,7 50,6 51,8 26,5 40,8 5,5 4,6 7,8 5,9 Reg.-Bez. Köln 193 905 9,9 10,0 9,7 22,2 5,9 44,6 4,9 Nordrhein-Westfalen 811 409 10,0 10,4 9,6 23,3 6,1 44,1 5,5 Datenquelle/Copyright: Regionaldirekt. NRW d. Bundesagentur f. Arb.: Statistik der Arbeitsvermittlung * ** *** Erklärung s. Metadatenbeschreibung ein Jahr und mehr arbeitslos in % der abhängigen zivilen Erwerbspers. d. jeweil. Gruppe 36 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 02.23 Empfänger von ausgewählten öffentlichen Sozialleistungen nach Alter und Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken Definition Die Indikatoren über Empfänger von ausgewählten öffentlichen Sozialleistungen werden zu Aussagen zur sozioökonomischen Lebenssituation genutzt. Sie schließen Sozialhilfeempfänger mit laufender Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen und Empfänger von Regelleistungen nach dem Asylbewerbereistungsgesetz ein. Sozialhilfe soll nach dem Bundessozialhilfegesetz eine Lebensführung ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht. Sozialhilfe wird gegliedert nach Hilfe zum Lebensunterhalt und als Hilfe in besonderen Lebenslagen. Die Gliederung von Sozialhilfeleistungsempfängern nach Alter und Geschlecht soll aufzeigen, wo die Schwerpunkte des Sozialhilfebezuges liegen. Im vorliegenden Indikator wird die Hilfe in besonderen Lebenslagen nicht berücksichtigt. Hilfe zum Lebensunterhalt ist dem zu gewähren, der seinen notwendigen Lebensnterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, vor allem aus seinem Einkommen und Vermögen oder aus Ansprüchen gegenüber Dritten beschaffen kann. Leistungen anderer Sozialleistungsträger haben gegenüber der Sozialhilfe Vorrang. Zu den Empfängern zählt jede Person, die im Laufe des Berichtszeitraumes mindestens einen Monat lang laufende Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen (Definition gemäß § 93 Bundessozialhilfegesetz) erhalten hat. Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen schließt Anstalten, Pflegeeinrichtungen und gleichartige Einrichtungen aus. Als Sozialhilfedichte wird der Bezug von Sozialhilfeempfängern auf 1 000 Einwohner am 31.12. bezeichnet. Asylbewerber und abgelehnte Bewerber, die zur Ausreise verpflichtet sind, sowie geduldete Ausländer erhalten seit dem 1.11.1993 anstelle der Sozialhilfe Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Zur Deckung des täglichen Bedarfs an Ernährung, Kleidung, Unterkunft usw. werden den Leistungsberechtigten Regelleistungen in Form von Grundleistungen oder in besonderen Fällen in Form von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt analog zu den Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz gewährt. Die Zahl der Empfänger wird auf die fortgeschriebene Bevölkerung zum Stichtag 31.12. des Berichtsjahres bezogen. Datenhalter  Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik des Landes Nordrhein-Westfalen  Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen Datenquelle  Statistik der Sozialhilfe nach SGB XII  Asylbewerberleistungsstatistik  Leistungsempfänger nach SGB II Periodizität Jährlich, 31.12. Validität Die Erhebung über die Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt, denen Leistungen für mindestens einen Monat gewährt werden, wird - wie auch die Erhebung zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - als Bestandserhebung (Totalerhebung) jährlich zum 31.12. durchgeführt. Mit den Erhebungen sollen umfassende und zuverlässige Daten über die sozialen und finanziellen Auswirkungen des SGB XII sowie über den Personenkreis der Leistungsempfänger bereitgestellt werden. Die Daten zu Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beziehen sich auschließlich auf Leistungsfälle. Sie stehen derzeit nur für diejenigen Kreise zur Verfügung, die zusammen mit den Agenturen eine Arbeitsgemeinschaft gegründet und das EDVVerfahren A2LL für alle SGB-II-Leistungsfälle vollständig genutzt haben. Für die Erhebungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz besteht Auskunftspflicht. Kommentar Anspruchsberechtigt auf Sozialhilfe ist jeder Bürger, der in eine Notlage gerät, die er nicht aus eigenen Kräften und Mitteln bewältigen kann und die auch nicht mit Hilfe von anderen, besonders von Angehörigen oder von anderen Sozialleistungsträgern, behoben werden kann. Zu den Sozialhilfeempfängern zählt jede Person, die am 31.12. des Jahres Sozialhilfe bezieht. Kurzzeitempfänger von Sozialhilfe, überwiegend Nichtsesshafte, werden gesondert erfasst. Die Sozialhilfe nach SGB XII wird von örtlichen (Kreise, kreisfreie Städte) und überörtlichen Trägern (Länder oder Landesverbände) geleistet. Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalt nach SGB II wird von der Bundesagentur für Arbeit geleistet sowie von den Kommunen, die mit der Bundesagentur eine Arbeitsgemeinschaft gegründet haben. Der Indikator zählt zu den demographischen Gesundheitsdeterminanten. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 37 Indikator 02.23 Empfänger von ausgewählten öffentlichen Sozialleistungen (Raten) nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2006 Verwaltungsbezirk Hilfe z. Lebensunterhalt außerh. v. Einrichtungen (SGB XII, Kap. 3) Grundsich. im Alter u. b. Erwerbsmind. außerh. v. Einrichtungen (SGB XII, Kap. 4) weiblich weiblich männlich insgesamt männlich insgesamt je 100 000 Einwohner Kreis Euskirchen 83,8 91,3 87,5 551,9 366,1 460,2 Kreis Aachen Stadt Aachen Kreis Düren Kreis Heinsberg 110,0 122,6 110,1 109,7 95,5 121,6 103,2 103,2 102,9 122,1 106,7 106,5 874,2 1 470,2 838,6 700,6 482,6 876,2 510,6 437,2 682,4 1 166,3 675,5 570,6 Reg.-Bez. Köln 114,8 120,3 117,5 878,4 583,0 733,8 Nordrhein-Westfalen 107,0 108,1 107,5 879,7 579,0 733,1 Datenquelle/Copyright: Regionaldirekt. NRW d. Bundesagentur für Arbeit: LeistungsLandesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW: Statistik empfänger nach SGB II der Sozialhilfe nach SGB XII, Asylbewerberleistungsstatistik Indikator 02.23 Empfänger von ausgewählten öffentlichen Sozialleistungen (Raten) nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2006 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (SGB II)* Verwaltungsbezirk Arbeitslosengeld II** weibl. männl. Sozialgeld*** insges. weibl. männl. Empfänger v. Regelleistungen nach d. Asylbewerberleistungsgesetz insges. weibl. männl. je 100 000 Einwohner Kreis Euskirchen 4 282,0 4 195,6 4 239,3 1 835,4 1 862,8 1 848,9 185,0 368,2 Kreis Aachen Stadt Aachen Kreis Düren Kreis Heinsberg 6 595,7 7 353,3 • 5 728,8 6 329,1 7 360,0 • 5 266,3 6 465,2 7 356,7 • 5 500,6 2 691,4 2 869,9 • 2 400,2 3 011,5 2 847,6 • 2 559,1 2 848,2 2 858,5 • 2 478,6 321,7 289,6 232,0 168,8 443,8 253,0 417,9 315,1 Reg.-Bez. Köln 6 202,9 6 308,9 6 254,7 2 425,4 2 651,5 2 535,9 248,6 338,8 Nordrhein-Westfalen 6 977,1 7 135,6 7 054,3 2 727,5 3 001,2 2 860,8 290,1 359,7 * ohne die Zahlen der zugelassenen und der unvollständig gelieferten kommunalen Träger **erwerbsfähige Hilfsbedürftige ***nicht erwerbsfähige Angehörige 38 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 02.23_02 Obdachlose Haushalte und Personen, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken Definition Entsprechend der Obdachlosenerhebung (RdErl. d. Innenministers v. 19.12.1973) sind Obdachlose aufgrund ordnungsbehördlicher Verfügung, Einweisung oder sonstiger Maßnahmen der Obdachlosenaufsicht untergebrachte Haushalte/Personen. Gründe für die Obdachlosigkeit können z. B. sein: dringender Eigenbedarf des Vermieters, fristlose Kündigung infolge Zahlungsverzug oder bei unzumutbaren Mietverhältnissen, Kündigung aufgrund behördlicher Maßnahmen (z. B. Baufälligkeit), Zerstörung der Wohnung durch Unglücksfälle. Zu Obdachlosen zählen demzufolge Menschen, die ihre Wohnung verloren haben und die in Einrichtungen für Obdachlose untergebracht sind. Hilfeleistungen für Obdachlose erfolgen auf der Grundlage von § 72 des Bundessozialhilfegesetzes. Nach diesem Gesetz wird Hilfe für Personen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, gewährt, wenn sie aus eigener Kraft hierzu nicht fähig sind. Obdachlos ist nicht, wer nicht sesshaft ist, wer sich um politisches Asyl bewirbt und wer als Aussiedler vorübergehend untergebracht ist. Datenhalter Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik des Landes NordrheinWestfalen Datenquelle Obdachlosenerhebung Periodizität Jährlich, 30.06. Validität Die Obdachlosenerhebung gibt es nur in Nordrhein-Westfalen, nicht in anderen Bundesländern. Daten können nur erfasst werden, wenn sich die Wohnungslosen bei dem zuständigen Ordnungsamt melden, das die entsprechende Meldung vornimmt. Kommentar Obdachlosigkeit stellt eine von mehreren Kenngrößen der sozialen Lage in den Kommunen dar. Die dargestellte Anzahl der obdachlosen Haushalte gliedert sich auf in Mehr- und Einpersonenhaushalte. Unter Mehrpersonenhaushalte fallen die Haushalte junger Ehepaare, kinderreicher Familien, alter Ehepaare und sonstige Mehrpersonenhaushalte. Der Indikator zählt zu den demographischen Gesundheitsdeterminanten. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 39 Obdachlose Haushalte und Personen, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2007 (30.6.d.J.) Indikator 02.23_02 Verwaltungsbezirk Obdachlose Davon: Haushalte Mehrpersonen- Einpersonenhaushalte* haushalte insgesamt Kreis Euskirchen Obdachlose Personen insgesamt je 100 000 Einw.** 46 24 22 109 56,5 Kreis Aachen Stadt Aachen Kreis Düren Kreis Heinsberg 108 229 51 108 25 51 16 27 83 178 35 81 166 356 86 168 53,6 137,4 31,8 65,4 Reg.-Bez. Köln 3 846 1 466 2 380 6 849 156,0 Nordrhein-Westfalen 8 277 2 544 5 733 13 807 76,7 * Datenquelle/Copyright: Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW: Haushalte junger Ehepaare, kinderreicher Familien, alter Ehepaare, sonstige Mehrpersonenhaushalte ** Obdachlosenerhebung Stichtag: 31.12. des Vorjahres 135 je 100.000 Einwohner 120 105 90 75 Kr. Eu 60 NRW 45 30 15 0 2002 2003 2004 2005 2006 2007 Abbildung 12: Obdachlose Personen je 100.000 Einwohner im Kreis Euskirchen im Vergleich zu NRW, 2002 - 2007 40 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 02.24 Wohngeldempfänger (Haushalte), Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken Definition Der Indikator Wohngeldempfänger wird als Indikator der Armutsgefährdung verstanden. Wohngeld ist ein von Bund und Ländern getragener Zuschuss zu den Wohnkosten. Dieser wird - gemäß des Wohngeldgesetzes - einkommensschwächeren Haushalten gewährt, damit diese die Wohnkosten für angemessenen und familiengerechten Wohnraum tragen können. Anders als bei der Sozialhilfestatistik wird seit dem Jahr 2001 nicht der einzelne Empfänger als Merkmalsträger erfasst, sondern die wohnberechtigte Personengruppe (Haushalt), bei der es sich häufig um eine Wohn- oder Wirtschaftgemeinschaft handelt. Die Höhe des Wohngeldes bestimmt sich im Einzelfall nach Haushaltsgröße, Familieneinkommen und Wohnkosten, die bei zu bestimmenden Höchstbeträgen berücksichtigt werden. Mieter erhalten das Wohngeld als Mietzuschuss, selbst nutzende Eigentümer erhalten Lastenzuschuss. Im Zuge der Reformierung des Sozialhilferechts gilt ab dem 1.1.2005 das Wohngeldgesetz (WoGG) vom 7.7.2005 (BGBl I). Ab dem Berichtsjahr 2005 entfällt für Empfänger staatlicher Transferleistungen (z. B. Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nach dem SGB II, Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, Asylbewerberleistungen) sowie für Mitglieder ihrer Bedarfsgemeinschaft das Wohngeld. Dies hat auch zur Folge, dass Bezieher von Sozialhilfe und Kriegsopferfürsorge seit dem 1.1.2005 nicht mehr zu den Wohngeldempfängern zählen. Die angemessenen Unterkunftskosten der Empfänger dieser Transferleistungen werden seitdem im Rahmen der jeweiligen Sozialleistungen berücksichtigt, so dass sich für die einzelnen Leistungsberechtigten keine Nachteile ergeben. Neben den „reinen“ Wohngeldhaushalten gibt es noch wohngeldrechtliche Teilhaushalte in sog. Mischhaushalten. Dabei kann es sich einerseits um einen Haushalt handeln, in dem ein Empfänger von staatlichen Transferleistungen, der selbst nicht wohngeldberechtigt ist, mit wenigstens einer Person zusammen lebt, die wohngeldberechtigt ist. Andererseits kann der Antragsteller selbst wohngeldberechtigt sein, allerdings lebt im selben Haushalt wenigstens ein Transferleistungsempfänger. Auskunftspflichtig sind die Bewilligungsbehörden der Städte und Gemeinden. Die Wohngeldempfängerhaushalte werden auf die Einwohner bezogen. Datenhalter Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik des Landes NordrheinWestfalen Datenquelle Wohngeldstatistik Periodizität Jährlich, 31.12. Validität Es wird von einer ausreichenden Datenqualität ausgegangen. Kommentar Der Indikator ist relativ ungenau, weil die regionale Haushaltsgröße unterschiedlich sein kann. Ist der Anteil der Ein-Personen-Haushalte sehr hoch, so ist die Wohngeldquote ggf. überhöht ausgewiesen. Die Höchstbeträge der zuschussfähigen Mieten bzw. Belastungen werden durch gesetzliche Bestimmungen in Abständen geändert. Dies ist bei der Betrachtung einer längeren Zeitreihe zu berücksichtigen. Auf Wohngeld besteht bei Erfüllung der Voraussetzungen ein Rechtsanspruch. Wohngeld wird in der Regel für einen Zeitraum von 12 Monaten bewilligt, beginnend mit dem Ersten des Monats, in dem der Antrag gestellt wird. Die Zählung der Wohngeldempfängerhaushalte erfolgt am 31.12. des Jahres. Sie können nicht nach Geschlecht untergliedert werden. Mit den neuen Bestimmungen am dem Jahr 2005 hat sich die Zahl der Wohngeldberechtigten erheblich verringert und ist mit den Jahren davor nicht mehr vergleichbar. Der Indikator zählt zu den demographischen Gesundheitsdeterminanten. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 41 Wohngeldempfänger (Haushalte), Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2005 - 2006 Indikator 02.24 Wohngeldempfänger 2005 Verwaltungsbezirk Anzahl* 2006 je 1 000 Einwohner je 1 000 Einwohner Anzahl* Kreis Euskirchen 1 894 9,8 1 666 8,6 Kreis Aachen Stadt Aachen Kreis Düren Kreis Heinsberg 3 001 3 241 2 108 2 437 9,7 12,6 7,7 9,5 2 528 2 258 1 585 2 276 8,2 8,7 5,9 8,8 Reg.-Bez. Köln 39 317 9,0 32 083 7,3 173 773 9,6 145 048 8,0 Nordrhein-Westfalen * Datenquelle/Copyright: berechtigte Haushalte Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW: Wohngeldstatistik 10 je 1000 Einwohner 8 6 Kr. Euskirchen NRW 4 2 0 2005 2006 Abbildung 13: Wohngeldempfänger (Haushalte) je 1000 Einwohner im Kreis Euskirchen im Vergleich zu NRW, 2005 bis 2006 42 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 43 Themenfeld 3: Gesundheitszustand der Bevölkerung I Allgemeine Übersicht zur Mortalität und Morbidität 44 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 03.07 Sterblichkeit nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken Definition Alters- und geschlechtsspezifische Sterbeziffern im Regionalvergleich weisen auf geschlechtsbezogene und regionale Unterschiede in der Sterblichkeit zwischen Kommunen hin. Geschlechtsspezifische Sterbeziffern geben die Anzahl der gestorbenen Frauen und Männer je 100 000 Einwohner desselben Geschlechtes an. Die Zahl der Gestorbenen enthält nicht die Totgeborenen, die nachträglich beurkundeten Kriegssterbefälle und die gerichtlichen Todeserklärungen. Unberücksichtigt bleiben außerdem alle Gestorbenen, die Angehörige der im Bundesgebiet stationierten ausländischen Streitkräfte sind, sowie minderjährige Verstorbene, deren Väter bzw. bei Nichtehelichen, deren Mütter Angehörige der im Bundesgebiet stationierten ausländischen Streitkräfte sind. Für die Registrierung der Sterbefälle ist die letzte Wohngemeinde, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung des Gestorbenen maßgebend. Bei der indirekten Standardisierung (nach dem Standardized-Mortality-RatioKonzept (SMR)) werden die beobachteten Fälle der Verwaltungsbezirke in Beziehung gesetzt zu den erwarteten Fällen, die sich aus den altersspezifischen Sterberaten von Nordrhein-Westfalen ergeben. Unter Berücksichtigung der Altersstruktur der untersuchten Verwaltungsbezirke ergeben sich prozentuale Abweichungen vom Landesdurchschnitt bei den Kreisen und kreisfreien Städte. Datenhalter Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik des Landes NordrheinWestfalen Datenquelle   Periodizität Jährlich, 31.12. Validität Die Zahlen werden der Bevölkerungsstatistik und der Todesursachenstatistik eines Landes entnommen. Die Validität setzt die Weiterleitung einer Todesbescheinigung an das zuständige Einwohnermeldeamt voraus, so dass Verstorbene in die Statistik der Kommune und des Bundeslandes eingehen, in der/dem sie mit ihrem Hauptwohnsitz gemeldet waren. Informationen über die Zahl der Todesfälle und die Todesursachen gelten in der Bundesrepublik aufgrund der sorgfältig geführten Bevölkerungsstatistik und den zentralen Kodierungen in der Todesursachenstatistik in den Statistischen Landesämtern als zuverlässig. Kommentar Die absolute Zahl Gestorbener ebenso wie die Sterberate (Zahl der Gestorbenen pro Jahr je 100 000 Einwohner) berücksichtigt nicht die Altersstruktur der Bevölkerung. Diese ist jedoch maßgeblich für eine zwischen den Regionen vergleichbare Sterberate. Besteht etwa ein Zuzug nicht mehr Erwerbstätiger aus den Industriegebieten in eher ländlich geprägte Verwaltungsbezirke, so erhöht sich der Altersdurchschnitt der Bevölkerung und damit auch die Sterblichkeit der Bevölkerung in diesen Verwaltungsbezirken. Durch die Altersstandardisierung wird dieser Struktureffekt eliminiert, dadurch sind die Regionen unabhängig von ihrer Altersstruktur vergleichbar. Die indirekte Standardisierung durch das SMR-Konzept erbringt bei kleineren Fallzahlen, die in einer Region zu erwarten sind, stabilere Vergleichsdaten als die direkte Standardisierung. Bei SMR-Berechnungen ist der Standardwert des Bundeslandes = 1,0 (beobachtete gleich erwartete Fälle), die Ergebnisse der Kreise und kreisfreier Städte lassen sich als prozentuale Abweichung von diesem Landesdurchschnitt interpretieren. Die SMRQuotienten lassen sich nur innerhalb des Landes vergleichen, nicht zwischen den Ländern. Der Indikator ist ein Ergebnisindikator. Statistik der Sterbefälle Fortschreibung der Bevölkerung Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 45 Indikator 03.07 Sterbefälle nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2007 Sterbefälle weiblich Verwaltungsbezirk je 100 000 weibl. Einw. Anzahl Euskirchen 1 000 1 022,6 Aachen Stadt 1 231 976,5 Aachen Kreis 1 600 1 011,3 Düren 1 420 1 043,7 Heinsberg 1 237 Reg.-Bez. Köln Nordrhein-Westfalen SMR*  1,01   0,94  1,01  Anzahl je 100 000 männl. Einw. 988 1 038,1 1 072 811,0 1 560 1 027,1 974,2 949,8 1,08  1 313 1,02  1 256 21 632 965,8  0,98  96 920 1 049,9  1,00  Datenquelle/Copyright: Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW: Todesursachenstatistik männlich * insgesamt SMR* Anzahl  1,05   0,90  1,03  je 100 000 Einw. 1 988 1 030,2 2 303 891,8 3 160 1 019,0 SMR*  1,03   0,92  1,02  2 733 1 009,1 990,4 1,03  1,04  2 493 969,9 1,06  1,04  19 769 920,9  0,94  41 401 943,8  0,96  88 034 1 002,6 1,00  184 954 1 026,8  1,00  Signifikant über dem Lan- Standardized Mortality Ratio: standardisiert an der Mortalitätsrate des Landes (siehe Kommentar) desdurchschnitt Signifikant unter dem Lan- desdurchschnitt (Signifikanzniveau 0,01) 46 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 03.10 Lebenserwartung nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 3-Jahres-Mittelwert Definition Die mittlere Lebenserwartung erlaubt allgemeine Rückschlüsse auf die gesundheitliche Lage, die medizinische Versorgung und den Lebensstandard einer Bevölkerung. Da die Lebenserwartung im Prinzip der um die Alterseffekte bereinigten Sterblichkeit entspricht, ist sie besonders geeignet für die vergleichende Analyse regionaler Unterschiede. Die Abweichung vom Landesdurchschnitt ermöglicht hierbei eine schnelle Orientierung bezüglich der relativen Position der einzelnen Regionen zueinander. Die mittlere Lebenserwartung (bzw. Lebenserwartung bei der Geburt) gibt an, wie viele Jahre ein Neugeborenes bei unveränderten gegenwärtigen Sterberisiken im Durchschnitt noch leben würde. Berechnungsgrundlage für die Lebenserwartung ist die so genannte Sterbetafel, die modellhaft anhand der alters- und geschlechtsspezifischen Sterberaten des untersuchten Kalenderzeitraums (ein oder mehrere zusammengefasste Jahre) berechnet wird. Signifikante Abweichungen vom NRWDurchschnitt werden mit Pfeilen gekennzeichnet. Datenhalter   Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen lögd Datenquellen   Statistik der Sterbefälle Sterbetafeln, Eigene Berechnung für NRW durch das lögd Periodizität Jährlich Validität Vollständige Sterbetafeln werden in der Regel im Anschluss an eine Volkszählung zur Verfügung gestellt. Dazwischen werden sog. abgekürzte Sterbetafeln erstellt, die jeweils für drei Jahre berechnet werden. Abgekürzte Sterbetafeln erfahren im Unterschied zu den vollständigen Sterbetafeln keine Glättung (Ausgleichung) und unterliegen im stärkeren Maß kurzfristigen Schwankungen. Die Validität ist durch die größeren Zeitabstände zwischen der Erstellung der herangezogenen Sterbetafel und dem Berechnungszeitpunkt der Lebenserwartung eingeschränkt. Für die Berechnung der Lebenserwartung auf Regionalebene sollten die aggregierten Daten mehrerer Jahre (3 - 5) verwendet sowie ein Streuungsparameter (Konfidenzintervall) angegeben werden Kommentar Die Lebenserwartung ist in Deutschland im letzten Jahrhundert um etwa 30 Jahre angestiegen und weist auch in den letzten Jahrzehnten noch einen kontinuierlichen Zugewinn von mehr als zwei Jahren pro Jahrzehnt auf. Die Lebenserwartung von Frauen und Männern weist deutliche Unterschiede auf, sie wird daher geschlechtsspezifisch angegeben. Für die Deutung regionaler Unterschiede der Lebenserwartung müssen die vielfältigen, Einfluss nehmenden Faktoren wie ökonomische Situation, medizinische Versorgung, ethnische Zusammensetzung etc. berücksichtigt werden. Die Lebenserwartung im Regionalvergleich wird aus abgekürzten Sterbetafeln berechnet. Wegen der geringen Bevölkerungszahlen in den Kreisen und kreisfreien Städten wird die Berechnung grundsätzlich auf der Basis von drei zusammengefassten Jahren vorgenommen. Der Indikator zählt zu den Ergebnisindikatoren. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 47 Lebenserwartung nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2005 - 2007¹, 3-Jahres-Mittelwert Indikator 03.10 Mittlere Lebenserwartung bei der Geburt in Jahren Verwaltungsbezirk weiblich männlich Abweichung vom Landesdurchschnitt in Jahren weiblich männlich Euskirchen 81,48 75,85 – 0,36 Aachen Stadt Aachen Kreis Düren Heinsberg 82,44 81,59 81,68 81,54 77,38 77,11 76,58 77,16 + – – – Reg.-Bez. Köln 82,09 77,27 + 0,25 + 0,71 Nordrhein-Westfalen 81,73 76,45 x x 0,60  0,24 0,15 0,30 – 0,71 + + + + 0,82  0,55  0,02 0,60 ¹ 3-Jahres-Mittelwerte Abweichung größer 1 Jahr und signifikant über Datenquelle/Copyright: Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW: dem Landesdurchschnitt Statistik der Sterbefälle Abweichung größer 1 Jahr und signifikant unter lögd: Sterbetafeln, Eigene Berechnung 83 81 Kr. EU Männer 79 Kr. EU Frauen NRW Männer 77 NRW Frauen 20 07 20 05 - 20 06 20 04 - 20 05 20 03 - 20 02 - 20 01 - 20 04 75 20 03 Lebenserwartung in Jahren d. Landesdurchschnitt (Signifikanzniveau 0,01) Abbildung 14: Lebenserwartung nach Geschlecht in Jahren, Kreis Euskirchen im Vergleich zu NRW; 2001 - 2007 48 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 03.14 Vermeidbare Sterbefälle nach ausgewählten Diagnosen, NordrheinWestfalen nach Verwaltungsbezirken, 5-Jahres-Mittelwert Definition Der Begriff Vermeidbare Sterbefälle bezieht sich auf ausgewählte Todesursachen, die unter adäquaten Behandlungs- und Vorsorgebedingungen als vermeidbar (für die jeweils betrachtete Altersgruppe) gelten. Der Indikator 03.14 greift gezielt die sechs häufigsten Todesursachen bei den vermeidbaren Sterbefällen auf und stellt sie im regionalen Vergleich dar. Da die vermeidbaren Sterbefälle indirekt die Qualität und Effektivität der gesundheitlichen Versorgung im Hinblick auf adäquate Inanspruchnahme, Diagnostik und Therapie widerspiegeln, können durch die regionale Aufsplittung Auswirkungen unterschiedlicher Versorgungs- und Inanspruchnahmestrukturen aufgezeigt werden. Gleichzeitig kann ein erhöhter Bedarf an präventiven Maßnahmen identifiziert werden und die Effektivität solcher Maßnahmen bewertet werden. Bei der indirekten Standardisierung (nach dem Standardized-MortalityRatio-Konzept (SMR)) werden die beobachteten Fälle der Region in Beziehung gesetzt zu den erwarteten Fällen, die sich aus den altersspezifischen Sterberaten der Bezugsbevölkerung (in diesem Fall die Bevölkerung des jeweiligen Bundeslandes insgesamt) und der Altersstruktur der untersuchten Region ergeben. Das Ergebnis wird als prozentuale Abweichung vom Durchschnitt der Bezugsbevölkerung interpretiert. Datenhalter Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen Datenquellen   Periodizität Jährlich, 31.12. Validität Die Fallzahlen sind im Regionalvergleich mit jährlicher Angabe zu gering. Um zeitliche Schwankungen auszugleichen, wird deshalb der 5-JahresMittelwert ermittelt (s. Anlage 1: Statistische Methoden). Zum 1.1.1998 wurde die 10. Revision der ICD-Klassifikation eingeführt. Dies erforderte die Umstellung der Kodierung. Kommentar Die ausgewählten Todesursachen lassen sich klassifizieren als:  primärpräventiv vermeidbar (Lebensweise, z. B. Lungenkrebs, Leberzirrhose);  sekundärpräventiv vermeidbar (Früherkennung, z. B. Brustkrebs);  tertiärpräventiv vermeidbar (Qualität der medizinischen Versorgung, z. B. ischämische Herzkrankheiten, Hypertonie und zerebrovaskuläre Krankheiten). Unter der Voraussetzung, dass sowohl die präventiven als auch die kurativen Maßnahmen zur Vermeidung existieren, eingesetzt und in Anspruch genommen werden, ist zu erwarten, dass die Sterblichkeit an diesen Todesursachen im Zeitvergleich zurückgeht oder zumindest nicht zunimmt. Die Daten der indirekten Standardisierungen können nur innerhalb des Bundeslandes verglichen werden. Die vermeidbare Sterblichkeit zählt zu den Ergebnisindikatoren. Todesursachenstatistik Fortschreibung des Bevölkerungsstandes Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 49 Indikator 03.14 Vermeidbare Sterbefälle nach ausgewählten Diagnosen, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2003 - 2007, 5-Jahres-Mittelwert Vermeidbare Sterbefälle Verwaltungsbezirk Bösart. Neubild. d. Luftröhre, Bronchien u. d. Lunge (C33 - C34) Brustkrebs (C50) Ischämische Herzkrankheit (I20 - I25) 15 - 64 Jahre, insg. 25 - 64 Jahre, weibl. 35 - 64 Jahre, insg. Mittelwert* Mittelwert* Mittelwert* SMR** SMR**  Euskirchen 34 0,96  15 1,07  42 59 55 52 0,98 1,04 1,12 1,14 789 0,99 17 20 17 18     1,02 0,90 0,89 1,02 3 283 1,00 Datenquelle/Copyright: Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW: Todesursachenstatistik, Fortschreibung d. Bevölk.standes 645 0,79 3 377 1,00     5-Jahres-Mittelwert Standardized Mortality Ratio: standardisiert an der Mortalitätssrate des Landes       1 285 1,00    309 0,99  ** 0,65 0,86 0,88 0,88   * 28 50 44 41   Nordrhein-Westfalen 0,82   Reg.-Bez. Köln  30   Aachen Stadt Aachen Kreis Düren Heinsberg SMR**    signifikant über dem Lan desdurchschnitt signifikant unter dem Landesdurchschnitt (Signifikanzniveau 0,01) Vermeidbare Sterbefälle Verwaltungsbezirk Hypertonie und zerebrovask. Krankh. (I10 - I15 u. I60 - I69) Krankheiten der Leber (K70 - K77) Transportmittelunfälle inner- u. außerhalb des Verkehrs (V01 - V99) 35 - 64 Jahre, insg. 15 - 74 Jahre, insg. alle Altersgruppen, insg. Mittelwert* SMR** Mittelwert* SMR**  Euskirchen 15 0,97 12 23 16 19 0,64 0,94 0,78 0,95 0,93   32 35 28 25 1,08 0,90 0,84 0,79  Reg.-Bez. Köln 306 0,90  1 407 1,00 Datenquelle/Copyright: Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW: Todesursachenstatistik, Fortschreibung d. Bevölk.standes  * **  15 1,61     547 1,02  0,59 1,07 1,06 1,07 1,00  5-Jahres-Mittelwert Standardized Mortality Ratio: standardisiert an der Mortalitätssrate des Landes     193 0,93   861 1,00    2 252   8 16 14 13   Nordrhein-Westfalen     SMR**  22   Aachen Stadt Aachen Kreis Düren Heinsberg Mittelwert* signifikant über dem Lan desdurchschnitt signifikant unter dem Landesdurchschnitt (Signifikanzniveau 0,01) 50 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 1,2 1 SMR 0,8 Bös. Neubildungen EU 0,6 0,4 Krankheiten der Leber EU 0,2 20 07 20 02 - 20 06 20 01 - 20 05 20 00 - 20 04 19 99 - 19 98 - 20 03 0 Abbildung 15: Vermeidbare Sterbefälle nach ausgewählten Diagnosen im Kreis Euskirchen im Vergleich zu NRW (Bezugswert NRW = 1), dargestellt als StandardizedMortality-Ratio - SMR (siehe Definition zum Indikator), 5-Jahres-Mittelwerte, 1998 - 2007, Hier: Bösartige Neubildungen Luftröhre, Bronchien und der Lunge, 15 - 64 Jahre, insg. und Krankheiten der Leber, 15 - 74 Jahre, insg. 1,2 1 SMR 0,8 0,6 Brustkrebs EU 0,4 0,2 20 07 20 02 - 20 06 20 01 - 20 05 20 00 - 20 04 19 99 - 19 98 - 20 03 0 Abbildung 16: Vermeidbare Sterbefälle nach ausgewählten Diagnosen im Kreis Euskirchen im Vergleich zu NRW (Bezugswert NRW = 1), dargestellt als StandardizedMortality-Ratio - SMR (siehe Definition zum Indikator), 5-Jahres-Mittelwerte, 1998 - 2007, Hier: Brustkrebs, 25 - 64 Jahre, weibl. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 51 1,2 1 SMR 0,8 Ischämische Herzkrankheiten EU 0,6 0,4 Hypertonie und zerebrovaskuläre Krankheiten EU 0,2 20 07 20 02 - 20 06 20 01 - 20 05 20 00 - 20 04 19 99 - 19 98 - 20 03 0 Abbildung 17: Vermeidbare Sterbefälle nach ausgewählten Diagnosen im Kreis Euskirchen im Vergleich zu NRW (Bezugswert NRW = 1), dargestellt als StandardizedMortality-Ratio - SMR (siehe Definition zum Indikator), 5-Jahres-Mittelwerte, 1998 - 2007, Hier: Ischämische Herzkrankheiten sowie Hypertonie und zerebrovaskuläre Krankheiten, 35 - 64 Jahre, insg. 1,8 SMR 1,6 1,4 Transportmittelunfälle EU 1,2 1 20 07 20 02 - 20 06 20 01 - 20 05 20 00 - 20 04 19 99 - 19 98 - 20 03 0,8 Abbildung 18: Vermeidbare Sterbefälle nach ausgewählten Diagnosen im Kreis Euskirchen im Vergleich zu NRW (Bezugswert NRW = 1), dargestellt als StandardizedMortality-Ratio - SMR (siehe Definition zum Indikator), 5-Jahres-Mittelwerte, 1998 - 2007, Hier: Transportmittelunfälle inner- und außerhalb des Verkehrs, alle Altersgruppen, insg. 52 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 03.27 Krankenhausfälle nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken Definition Daten über stationäre Behandlungen sind wichtige Strukturdaten für die Planung und Gestaltung der Krankenhausversorgung. Sie ermöglichen zudem eine Einschätzung, wie hoch der Anteil der stationären Versorgung am gesamten medizinischen Versorgungssystem ist und ob es im Zeitverlauf zu Veränderungen der stationären Morbidität kommt. Die Krankenhausfälle berechnen sich aus der Anzahl der Patienten, die in ein Krankenhaus aufgenommen, stationär behandelt und im Berichtsjahr entlassen wurden. Im vorliegenden Indikator sind Stundenfälle nicht enthalten. Stundenfälle bezeichnen Patienten, die stationär aufgenommen, aber am gleichen Tag wieder entlassen bzw. verlegt wurden oder verstorben sind. Die Daten werden Teil II der Krankenhausstatistik, Diagnosen, entnommen und sind auf die Wohnbevölkerung bezogen. Datenhalter Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen Datenquellen Krankheitsartenstatistik, Teil II - Diagnosen Periodizität Jährlich, 31.12. Validität Rechtsgrundlage ist die Verordnung über die Bundesstatistik für Krankenhäuser vom 10.4.1990. Alle Krankenhäuser sind berichtspflichtig, d. h. es liegt eine Totalerhebung vor. Nicht enthalten sind Krankenhäuser im Straf-/Maßregelvollzug sowie Polizei- und Bundeswehrkrankenhäuser (sofern sie nicht oder nur im eingeschränkten Umfang für die zivile Bevölkerung tätig sind). Es wird von einer vollständigen Datenerfassung und einer ausreichenden Datenqualität ausgegangen. Kommentar Die Entwicklung der Krankenhausfälle über einen längeren Zeitraum lässt durch den Bezug auf 100 000 der Einwohnerzahl weiblich/männlich und die indirekte Standardisierung an der Behandlungshäufigkeit des Landes einen Vergleich der Kommunen mit dem Bundesland zu. Ein Vergleich der standardisierten Raten zwischen den Bundesländern ist nicht möglich. Änderungen in der Häufigkeit von Krankenhausfällen können nicht zwangsläufig auf eine Veränderung der Morbidität zurückgeführt werden. Der erhöhte Frauenanteil bei der stationären Versorgung kann zum Teil durch die stationären Entbindungen erklärt werden. Mehrfachbehandlungen von Patienten zu derselben Krankheit führen zu Mehrfachzählungen. Die Diagnosenstatistik liegt nach Behandlungs- und Wohnort vor. Der Indikator 03.27 basiert auf dem Wohnortprinzip. Der vorliegende Indikator ist ein Ergebnisindikator. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 53 Krankenhausfälle nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2006 Indikator 03.27 Stationär behandelte Kranke Verwaltungsbezirk weiblich Anzahl* männlich je 100 000 SMR weibl. ** Einw. Anzahl* insgesamt je 100 000 männl. Einw. SMR ** Anzahl* je 100 000 Einw. SMR ** Euskirchen 21 845 22 323,4 0,99 19 671 20 629,0 0,99 41 516 21 487,2 0,99 Aachen Stadt 25 352 20 076,8 0,87 20 840 15 814,2 0,81 46 192 17 900,1 0,83 Aachen Kreis 35 845 22 647,6 0,99 30 672 20 189,0 0,96 66 517 21 443,5 0,98 Düren 31 423 23 008,4 1,02 28 795 21 283,1 1,04 60 218 22 149,8 1,03 Heinsberg 27 283 20 920,3 0,94 24 271 19 124,3 0,93 51 554 20 034,5 0,94 474 817 21 220,7 0,93 407 274 19 002,7 0,92 882 091 20 135,5 0,93 2 138 513 23 120,0 1,00 1 841 373 20 944,7 1,00 3 979 886 22 060,0 1,00 Reg.-Bez. Köln NordrheinWestfalen * ohne Stundenfälle, ohne Patienten mit unbekanntem Wohnsitz bzw. Geschlecht Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW: Krankenhausstatistik, Teil II - Diagnosen (Krankenhäuser) ** Standardized Morbidity Ratio: standardisiert an der stationären Behandlungshäufigkeit des Landes 24000 22000 Kr. EU Männer 20000 Kr. EU Frauen NRW Männer 18000 NRW Frauen 20 06 20 05 20 04 20 03 20 02 16000 20 01 je 100.000 weibl. bzw. männl. Einwohner Datenquelle/Copyright: Abbildung 19: Krankenhausfälle je 100.000 weibl./ männl. Einwohner nach Geschlecht im Kreis Euskirchen im Vergleich zu NRW, 2001 - 2006 54 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 03.27_01 Behandlungsfälle in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken Definition Die alters- und geschlechtsspezifischen Behandlungsfälle reflektieren die Morbiditätssituation der Bevölkerung und stellen gleichzeitig wichtige Grundlagen für die Planung und Gestaltung der Versorgung in Vorsorgeoder Rehabilitationseinrichtungen dar. Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, wie z. B. Sanatorien, Kurkliniken oder -heime und andere Spezialeinrichtungen, die sich auf bestimmte Krankheitsgruppen spezialisiert haben, stellen diagnostische und therapeutische Hilfen der verschiedensten Art im Vorfeld oder im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung bereit, um den Gesundheitszustand der Patientinnen/Patienten zu verbessern. Die Behandlungsfälle in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen berechnen sich aus der Anzahl der Patienten, die in eine Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung aufgenommen, behandelt und im Berichtsjahr entlassen wurden. Rechtsgrundlage für die Erhebung der Diagnosedaten ist die Krankenhausstatistik-Verordnung (KHStatV) in der für das Berichtsjahr gültigen Fassung. Sie gilt in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BstatG). Die Änderungen der KHStatV durch die Verordnung vom 13. August 2001 (BGBl. I) sind, soweit sie die Diagnosedaten der Krankenhauspatientinnen/-patienten betreffen, am 1. Januar 2003 in Kraft getreten. Damit umfasst die Diagnosestatistik erstmals die Daten der Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen mit mehr als 100 Betten, das entspricht 58 % aller Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen. Die Darstellung ermöglicht Aussagen über die für Frauen und Männer differenzierte Inanspruchnahme von Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen nach Geschlecht sowie nach Kreisen und kreisfreien Städten. Im vorliegenden Indikator sind Stundenfälle nicht enthalten. Stundenfälle bezeichnen Patienten, die stationär aufgenommen, aber am gleichen Tag wieder entlassen bzw. verlegt wurden oder verstorben sind. Die Daten werden Teil II der Krankenhausstatistik, Diagnosen, entnommen und sind auf die Wohnbevölkerung bezogen. Es ist zu beachten, dass. ca. 40 % der Behandlungsfälle in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen nicht erfasst sind. Datenhalter Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik des Landes NordrheinWestfalen Datenquelle Krankenhausstatistik, Teil II - Diagnosen (Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen) Periodizität Jährlich, 31.12. Validität Ab 2003 sind alle Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen über 100 Betten berichtspflichtig, d. h. es liegt keine Totalerhebung vor. Es wird von einer vollständigen Datenerfassung und einer ausreichenden Datenqualität ausgegangen. Kommentar In Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen werden deutlich weniger Patienten behandelt als in Krankenhäusern. Durch die Begrenzung der Erfassung auf Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen mit 100 und mehr Betten liegen die Behandlungsfälle um 30 - 40 % höher. Die Diagnosestatistik liegt nach Behandlungs- und Wohnort vor. Der vorliegende Indikator basiert auf dem Wohnortprinzip und wurde zusätzlich in den Indikatorensatz aufgenommen. Die Diagnosedaten der Vorsorgeoder Rehabilitationseinrichtungen werden ab dem Berichtsjahr 2003 jährlich erhoben. Der vorliegende Indikator ist ein Prozessindikator. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 55 Behandlungsfälle in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2006 Indikator 03.27_01 Behandlungsfälle in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen* Verwaltungsbezirk weiblich männlich je Anzahl** SMR *** 100 000 weibl. Einw. Anzahl** je 100 000 männl. Einw. insgesamt SMR *** Anzahl** je 100 000 Einwohner SMR *** Euskirchen 1 457 1 488,9 0,88 1 503 1 576,2 1,01 2 960 1 532,0 0,94 Aachen Stadt 1 695 1 342,3 0,83 1 297 984,2 0,71 2 992 1 159,4 0,77 Aachen Kreis 2 394 1 512,6 0,89 2 148 1 413,9 0,91 4 542 1 464,2 0,90 Düren 1 840 1 347,3 0,80 1 940 1 433,9 0,94 3 780 1 390,4 0,87 Heinsberg 1 859 1 425,5 0,86 1 821 1 434,9 0,94 3 680 1 430,1 0,90 32 325 1 444,7 0,87 28 906 1 348,7 0,89 61 231 1 397,7 0,88 156 877 1 696,0 1,00 135 559 1 541,9 1,00 292 436 1 620,9 1,00 * ** nur Einrichtungen mit mehr als 100 Betten ohne Stundenfälle, ohne Patienten mit unbekanntem Wohnsitz bzw. Geschlecht *** Standardized Morbidity Ratio: standardisiert an der stationären Behandlungshäufigkeit des Landes 1800 1600 Kr. EU Männer Kr. EU Frauen 1400 NRW Männer NRW Frauen 20 06 1200 20 03 je 100.000 weibl. bzw. männl. Einwohner Datenquelle/Copyright: LDS NRW: Krankenhausstatistik, Teil II - Diagnosen (Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen)* 20 05 NordrheinWestfalen 20 04 Reg.-Bez. Köln Abbildung 20: Behandlungsfälle in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen je 100.000 weibl./ männl. Einwohner nach Geschlecht im Kreis Euskirchen im Vergleich zu NRW, 2003 - 2006 56 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 03.36 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und sonstige Leistungen zur Teilhabe nach Geschlecht (unter 65 Jahre), NordrheinWestfalen nach Verwaltungsbezirken Definition Die medizinische Rehabilitation ist ein wichtiger Bestandteil der medizinischen Versorgung. Ihr Ziel ist es, eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, zu beseitigen oder einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung entgegenzuwirken (Vorsorge) oder eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten und Krankheitsbeschwerden zu lindern oder im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung den dabei erzielten Behandlungserfolg zu sichern. Dabei soll auch eine drohende Behinderung oder Pflegebedürftigkeit abgewendet, beseitigt, gemindert oder ausgeglichen werden, um eine Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern. Rehabilitative Maßnahmen werden unterteilt in medizinische, berufsfördernde und soziale Rehabilitation zur Teilhabe. Häufige Rehabilitationsmaßnahmen sind z. B. Anschlussheilbehandlungen im Anschluss an eine stationäre Behandlung, Kinderheilbehandlungen und Entwöhnungsbehandlungen. Die medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen werden als stationäre, ambulante oder gemischt stationär/ ambulante Behandlungen in Einrichtungen durchgeführt. Die Organisation der gesetzlichen Rentenversicherung wurde durch das Gesetz zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung (RVOrgG) ab 1.10.2005 grundlegend neu strukturiert. Die Aufgaben der gesetzlichen Rentenversicherung werden ab dem Zeitpunkt von zwei Bundesträgern sowie Regionalträgern unter dem Dach der Deutschen Rentenversicherung wahrgenommen. Einer der Bundesträger und gleichzeitig Datenhalter für die Indikatoren zu Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und sonstige Leistungen zur Teilhabe ist die Deutsche Rentenversicherung Bund, ein Zusammenschluss der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) und des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR). Grundlagen der Statistik der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung sind im Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) enthalten. Datenhalter Deutsche Rentenversicherung Bund Datenquelle Statistik über abgeschlossene Leistungen zur Teilhabe Periodizität Jährlich, 31.12. Validität Es besteht für alle Rehabilitationsleistungen Berichtspflicht, so dass von einer Vollständigkeit der Daten ausgegangen werden kann. Die Qualität der Daten wird durch Qualitätssicherungsprogramme der Deutschen Rentenversicherung Bund gewährleistet. Kommentar Rehabilitationsleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen sich nur auf Personen im arbeitsfähigen Alter, d. h. die Altersgruppen 15 bis 64 Jahre. Die Angaben der Rehabilitation liegen auf Länder- und kommunaler Ebene nach Wohnort der Rehabilitanden vor. Als Bezugspopulation werden die aktiv versicherten Personen der gesetzlichen Rentenversicherung genommen. Ab dem Jahre 1999 werden zu den aktiv Versicherten auch die geringfügig Verdienenden gezählt. Dadurch ist es zu einem starken Anstieg der Versichertenzahl, insbesondere bei den Frauen gekommen. Dies führt durch die Zunahme der Nenner-Population zu niedrigeren Raten der Rehabilitationsleistungen. Der vorliegende Indikator ist ein Ergebnisindikator. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 57 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und sonstige Leistungen zur Teilhabe nach Geschlecht (unter 65 Jahre), Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2006 Indikator 03.36 Leistungen zur med. Rehabilitation und sonstige Leistungen zur Teilhabe Verwaltungsbezirk weiblich Anzahl männlich je 100 000 weibl. aktiv Versicherte Anzahl insgesamt je 100 000 männl. aktiv Versicherte Anzahl je 100 000 aktiv Versicherte Euskirchen 572 1 394,5 831 1 849,0 1 403 1 632,1 Aachen Stadt Aachen Kreis Düren Heinsberg 567 996 762 682 1 113,5 1 464,2 1 348,9 1 258,2 669 1 293 1 107 955 1 159,7 1 746,0 1 734,5 1 619,8 1 236 2 289 1 869 1 637 1 138,0 1 611,1 1 553,5 1 446,6 Reg.-Bez. Köln 12 321 1 283,8 15 614 1 519,0 27 935 1 405,5 Nordrhein-Westfalen 55 316 1 402,2 70 456 1 639,0 125 772 1 525,7 Datenquelle/Copyright: Deutsche Rentenversicherung Bund: 2000 1800 Kr. EU Männer 1600 Kr. EU Frauen 1400 NRW Männer NRW Frauen 20 06 20 05 20 04 20 03 1200 20 02 je 100.000 weibl. bzw. männl. aktiv Versicherte Statistik über abgeschlossene Leistungen zur Teilhabe Abbildung 21: Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und sonstige Leistungen zur Teilhabe nach Geschlecht (unter 65 Jahre), Anzahl je 100.000 weibl./ männl. aktiv Versicherte im Kreis Euskirchen im Vergleich zu NRW, 2002 - 2006 58 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 03.40 Rentenzugänge und -bestand wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken Definition Eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erhalten Versicherte bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres auf Antrag, wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Die Anzahl der Frühberentungen wird krankheitsspezifisch in der Statistik der Rentenversicherer ausgewiesen. Seit dem 1.1.2001 können wegen Erwerbsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit keine neuen Ansprüche entstehen, sondern nur noch wegen Erwerbsminderung. Der vorliegende Indikator enthält teilweise und voll erwerbsgeminderte Personen. Teilweise erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Voll erwerbsgemindert sind Versicherte, die nach vorhergehender Definition außerstande sind, mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Die Organisation der gesetzlichen Rentenversicherung wurde durch das Gesetz zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung (RVOrgG) ab 1.10.2005 grundlegend neu strukturiert. Durch die Zusammenführung der Rentenversicherung für Arbeiter und der Rentenversicherung der Angestellten zur allgemeinen Rentenversicherung gliedert sich die gesetzliche Rentenversicherung in nur noch zwei Versicherungszweige: die allgemeine Rentenversicherung und die knappschaftliche Rentenversicherung. Die Aufgaben der gesetzlichen Rentenversicherung werden ab 1.10.2005 von zwei Bundesträgern sowie Regionalträgern unter dem Dach der Deutschen Rentenversicherung wahrgenommen. Bundesträger ist zum einen die sich aus dem Zusammenschluss von Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) und dem Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR) ergebende Deutsche Rentenversicherung Bund und zum anderen die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, die aus dem Zusammenschluss der bislang eigenständigen Versicherungsträger Bahnversicherungsanstalt, Bundesknappschaft und Seekasse hervorgegangen ist. Für die Betreuung der Versicherten in der allgemeinen Rentenversicherung sind zudem Regionalträger (ehemalige Landesversicherungsanstalten) zuständig. Mit der neuen Organisation wird die traditionelle Trennung zwischen Arbeitern und Angestellten in der Rentenversicherung aufgegeben. Im vorliegenden Indikator werden sowohl die Neuzugänge als auch der Bestand wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zum 31.12. des Berichtsjahres nach Kreisen und kreisfreien Städten und Geschlecht in absoluten Zahlen und je 100 000 der aktiv Versicherten ausgewiesen. Datenhalter Deutsche Rentenversicherung Bund Datenquelle   Periodizität Jährlich, 31.12. Validität Alle Rentenzugänge wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden statistisch erfasst. Vollständigkeit und Qualität der Daten werden durch Plausibilitäts- und Qualitätssicherungsprüfungen kontrolliert, so dass von einer guten Datenqualität ausgegangen werden kann. Kommentar Durch das Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit wurde zum 1. Januar 2001 das bisherige System der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit durch ein einheitliches und abgestuftes System einer Erwerbsminderungsrente abgelöst. Ebenfalls sind die persönlichen Anspruchsvoraussetzungen der Erwerbsminderungsrenten verschärft worden. Die Angaben zu Rentenzugängen und zum Rentenbestand liegen auf Länder- und kommunaler Ebene nach Wohnort des Frührentners vor. Als Bezugspopulation werden die aktiv versicherten Personen der gesetzlichen Rentenversicherung genommen. Ab dem Jahre 1999 werden zu den aktiv Versicherten auch die geringfügig Verdienenden gezählt. Dadurch ist es zu einem starken Anstieg der Versichertenzahl, insbesondere bei den Frauen gekommen. Dies führt durch die Zunahme der Nenner-Population zu niedrigeren Raten der Rentenzugänge und -bestände. Der vorliegende Indikator ist ein Ergebnisindikator. Statistik über Rentenzugänge Statistik über Rentenbestand Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 59 Indikator 03.40 Rentenzugänge und -bestand wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2007 Rentenzugänge wegen verminderter Erwerbsfähigkeit Verwaltungsbezirk weiblich männlich je 100 000 weibl. aktiv Versicherte Anzahl Anzahl insgesamt je 100 000 männl. aktiv Versicherte Anzahl je 100 000 aktiv Versicherte Euskirchen 160 383,4 219 482,9 379 435,2 Aachen Stadt Aachen Kreis Düren Heinsberg 193 291 234 207 374,5 422,2 406,6 377,3 209 336 278 270 357,9 451,7 433,8 458,3 402 627 512 477 365,6 437,5 420,9 419,3 3 233 332,4 3 702 357,9 6 935 345,5 14 127 353,2 17 644 407,5 31 771 381,4 Reg.-Bez. Köln Nordrhein-Westfalen Datenquelle/Copyright: Deutsche Rentenversicherung Bund: Statistik über Rentenzugänge, Statistik über Rentenbestand Rentenbestand wegen verminderter Erwerbsfähigkeit Verwaltungsbezirk weiblich Anzahl männlich je 100 000 weibl. aktiv Versicherte Anzahl je 100 000 männl. aktiv Versicherte insgesamt Anzahl je 100 000 aktiv Versicherte Euskirchen 1 469 3 520,0 1 940 4 277,7 3 409 3 914,6 Aachen Stadt Aachen Kreis Düren Heinsberg 1 738 2 518 2 135 1 805 3 372,1 3 653,5 3 709,4 3 290,4 1 873 3 249 2 808 2 943 3 206,9 4 367,4 4 381,6 4 995,9 3 611 5 767 4 943 4 748 3 284,3 4 024,1 4 063,5 4 173,5 29 418 3 024,2 33 586 3 246,6 63 004 3 138,8 130 168 3 254,7 166 250 3 839,5 296 418 3 558,7 Reg.-Bez. Köln Nordrhein-Westfalen Datenquelle/Copyright: Deutsche Rentenversicherung Bund: Statistik über Rentenzugänge, Statistik über Rentenbestand 800 600 Kr. EU Männer 400 Kr. EU Frauen 200 NRW Männer NRW Frauen 0 20 01 20 02 20 03 20 04 20 05 20 06 20 07 je 100.000 weibl. bzw. männl. aktiv Versicherter 60 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Abbildung 22: Rentenzugänge wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nach Geschlecht, Anzahl je 100.000 weibl./ männl. aktiv Versicherte im Kreis Euskirchen im Vergleich zu NRW, 2001 - 2007 6000 5000 4000 Kr. EU Männer 3000 Kr. EU Frauen 2000 1000 NRW Männer NRW Frauen 0 20 01 20 02 20 03 20 04 20 05 20 06 20 07 je 100.000 weibl. bzw. männl. aktiv Versicherter Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 61 Abbildung 23: Rentenbestand wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nach Geschlecht, Anzahl je 100.000 weibl./ männl. aktiv Versicherte im Kreis Euskirchen im Vergleich zu NRW, 2001 - 2007 62 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 03.45 Schwerbehinderte Menschen (Grad der Behinderung von 50 und mehr) nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken Definition Schwerbehinderung führt zu einer Einschränkung der gesunden Lebenserwartung und der Lebensqualität der Betroffenen. Um das Ausmaß von Schwerbehinderung auf regionaler Ebene zu erkennen, wurde der vorliegende Indikator in den Indikatorensatz aufgenommen. Schwerbehinderte Menschen im Sinne des Schwerbehindertengesetzes vom 19. Juni 2001 (BGBl. I S. 1046, 1047) sind Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50. Als Behinderung gilt die Auswirkung einer über sechs Monate andauernden Funktionsbeeinträchtigung, die auf einem regelwidrigen körperlichen, geistigen oder seelischen Zustand beruht. Unter Behinderung im Sinn des Schwerbehindertengesetzes ist die Auswirkung einer nicht nur vorübergehenden Funktionsbeeinträchtigung zu verstehen, die auf einem nicht der Regel entsprechenden körperlichen, geistigen oder seelischen Zustand beruht. Darunter ist der Zustand zu verstehen, der von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. Im vorliegenden Indikator wird die Zahl der zum 31.12. in den für die kreisfreien Städte und Kreise zuständigen Versorgungsämtern registrierten schwerbehinderten Menschen (Bestandszahlen) im Abstand von zwei Jahren erhoben. Zur Vergleichbarkeit der Angaben wird eine indirekte Altersstandardisierung vorgenommen (SMR). Als Standard gilt die Schwerbehindertenrate des Landes. Datenhalter Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik des Landes Nordrhein-Westfalen Datenquellen Statistik über schwerbehinderte Menschen Periodizität zweijährlich, 31.12. Validität Die zuständigen Versorgungsämter führen Übersichten über die schwerbehinderten Menschen nach deren Wohnort. Schwerbehinderte Menschen sind Personen, deren Behinderungsgrad mindestens 50 beträgt und die diesen amtlich haben feststellen lassen, also einen gültigen Ausweis besitzen. Verschiedene Gründe, z. B. Unwissenheit, können dazu führen, dass eine Schwerbehinderung zwar faktisch vorliegt, aber nicht beantragt und somit nicht anerkannt wurde. Bei Bürgern im höheren Lebensalter ist von einer Untererfassung auszugehen. Kommentar Versorgungsämter sind in der Regel für mehrere kreisfreie Städte, Kreise oder Stadtbezirke zuständig. Da die Schwerbehindertenrate proportional zum Alter ansteigt, ist zu erwarten, dass Regionen mit einem entsprechenden Altersaufbau mehr schwerbehinderte Menschen ausweisen. Durch die indirekte Altersstandardisierung soll der Altersstruktureffekt ausgeglichen werden. Durch einen Vergleich mit den Schwerbehindertenraten im Landesdurchschnitt ist ersichtlich, in welchem Ausmaß die Schwerbehindertenraten in den Regionen von diesem Durchschnittswert abweichen. Regionale Unterschiede sind insbesondere im Hinblick auf bereitzustellende Versorgungsstrukturen z. B. behindertengerechte und behinderungsspezifische Einrichtungen relevant. Der vorliegende Indikator ist ein Ergebnisindikator. Zu Beginn des Jahres 2008 wurden die Versorgungsämter kommunalisiert. Im Vorgriff auf die Städteregion Aachen haben Stadt Aachen und Kreis Aachen die Aufgaben einem gemeinsamen bei der Kreisverwaltung Aachen angesiedelten Versorgungsamt übertragen. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 63 Schwerbehinderte Menschen (Grad der Behinderung von 50 und mehr) nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2007 Indikator 03.45 Schwerbehinderte Menschen Verwaltungsbezirk weiblich männlich je Anzahl je SMR * 100 000 weibl. Einw. Anzahl 6 833 6 986,7 0,83 NordrheinWestfalen Anzahl 15 537 1,18 1,08 0,98 0,84 11 802 17 602 13 755 11 715 8 887,5 11 598,2 10 203,2 9 247,1 1,03 1,19 1,08 0,99 24 054 32 243 24 879 20 592 168 888 7 533,2 0,91 185 479 8 630,4 0,91 354 367 845 994 9 641,2 1,00 1 640 212 9 705,6 9 256,8 8 184,5 6 820,0 8 612,4 Datenquelle/Copyright: Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW: Statistik über schwerbehinderte Menschen * 1,00 100 000 Einw. 0,95 794 218 9 286,2 10 403,4 9 189,8 8 017,1 9 114,0 Kr. EU Männer Kr. EU Frauen NRW Männer NRW Frauen 6000 20 03 1,10 1,14 1,04 0,92 8 070,2 0,91 Standardized Morbidity Ratio: standardisiert an der Schwerbehindertenrate des Landes 8000 SMR * 8 051,4 0,89 10000 20 01 je 100.000 weibl. bzw. männl. Einwohner je SMR* 9 145,5 12 252 14 641 11 124 8 877 Reg.-Bez. Köln männl. Einw. 20 07 Aachen Stadt Aachen Kreis Düren Heinsberg 100 000 8 704 20 05 Euskirchen insgesamt Abbildung 24: Schwerbehinderte Menschen (Grad der Behinderung von 50 und mehr) nach Geschlecht je 100.000 weibl. bzw. männl. Einwohner, Kreis Euskirchen im Vergleich zu NRW, 2001 - 2007 1,00 64 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 03.45_01 Schwerbehinderte Kinder unter 15 Jahren (Grad der Behinderung von 50 und mehr) nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken Definition Schwerbehinderung führt zu einer Einschränkung der gesunden Lebenserwartung und der Lebensqualität der Betroffenen. Um das Ausmaß von Schwerbehinderung bei Kindern auf regionaler Ebene zu erkennen, wurde der vorliegende Indikator zusätzlich in den Indikatorensatz aufgenommen. Schwerbehinderte Menschen im Sinne des Schwerbehindertengesetzes vom 19. Juni 2001 (BGBl. I. S. 1046, 1047) sind Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50. Als Behinderung gilt die Auswirkung einer über sechs Monate andauernden Funktionsbeeinträchtigung, die auf einem regelwidrigen körperlichen, geistigen oder seelischen Zustand beruht. Unter Behinderung im Sinn des Schwerbehindertengesetzes ist die Auswirkung einer nicht nur vorübergehenden Funktionsbeeinträchtigung zu verstehen, die auf einem nicht der Regel entsprechenden körperlichen, geistigen oder seelischen Zustand beruht. Darunter ist der Zustand zu verstehen, der von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. Schwerbehinderung bei Kindern ist häufig durch angeborene Fehlbildungen bedingt. Im vorliegenden Indikator wird die Zahl der schwerbehinderten Kinder (Bestandszahlen) angegeben, die zum 31.12. in den für die Kreise und kreisfreien Städtezuständigen Versorgungsämtern registriert sind. Datenhalter Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik des Landes Nordrhein-Westfalen Datenquellen Statistik über schwerbehinderte Menschen Periodizität zweijährlich, 31.12. Validität Die zuständigen Versorgungsämter führen Übersichten über die schwerbehinderten Menschen nach deren Wohnort. Schwerbehinderte Kinder haben einen Behinderungsgrad von mindestens 50 und besitzen einen gültigen Ausweis. Die Anträge werden in der Regel von den Eltern gestellt. Kommentar Versorgungsämter sind in der Regel für mehrere Kreise und kreisfreie Städte zuständig. Regionale Unterschiede sind insbesondere im Hinblick auf bereitzustellende Versorgungsstrukturen z. B. behindertengerechte und behinderungsspezifische Einrichtungen relevant. Der vorliegende Indikator ist ein Ergebnisindikator. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 65 Schwerbehinderte Kinder unter 15 Jahren (Grad der Behinderung von 50 und mehr) nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2007 Indikator 03.45_01 Schwerbehinderte Kinder unter 15 Jahren Verwaltungsbezirk weiblich je 100 000 der weiblichen Altersgruppe männlich je 100 000 der männlichen Altersgruppe insgesamt je 100 000 der Altersgruppe Euskirchen 120 831,8 197 1 299,4 317 1 071,4 Aachen Stadt Aachen Kreis Düren Heinsberg 164 231 212 171 1 093,9 1 004,7 1 079,2 876,3 227 326 314 247 1 460,1 1 351,4 1 498,1 1 206,6 391 557 526 418 1 280,3 1 182,2 1 295,4 1 045,4 2 899 941,0 4 211 1 297,1 7 110 1 123,7 11 926 939,8 16 983 1 271,7 28 909 1 110,0 Reg.-Bez. Köln Nordrhein-Westfalen Datenquelle/Copyright: Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW: 1500 1200 Kr. EU Jungen Kr. EU Mädchen 900 NRW Jungen NRW Mädchen 20 07 20 05 20 03 600 20 01 je 100.000 der weibl. bzw. männl. Altersgruppe Statistik über schwerbehinderte Menschen Abbildung 25: Schwerbehinderte Kinder unter 15 Jahren (Grad der Behinderung von 50 und mehr) nach Geschlecht je 100.000 der weibl. bzw. männl. Altersgruppe, Kreis Euskirchen im Vergleich zu NRW, 2001 - 2007 66 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 03.45_02 Schwerbehinderte Menschen von 65 und mehr Jahren (Grad der Behinderung von 50 und mehr) nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken Definition Schwerbehinderung führt zu einer Einschränkung der gesunden Lebenserwartung und der Lebensqualität der Betroffenen. Um das Ausmaß von Schwerbehinderung bei über 65-Jährigen auf regionaler Ebene zu erkennen, wurde der vorliegende Indikator zusätzlich in den Indikatorensatz aufgenommen. Schwerbehinderte Menschen im Sinne des Schwerbehindertengesetzes vom 19. Juni 2001 (BGBl. I, S. 1046, 1047) sind Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50. Als Behinderung gilt die Auswirkung einer über sechs Monate andauernden Funktionsbeeinträchtigung, die auf einem regelwidrigen körperlichen, geistigen oder seelischen Zustand beruht. Unter Behinderung im Sinn des Schwerbehindertengesetzes ist die Auswirkung einer nicht nur vorübergehenden Funktionsbeeinträchtigung zu verstehen, die auf einem nicht der Regel entsprechenden körperlichen, geistigen oder seelischen Zustand beruht. Darunter ist der Zustand zu verstehen, der von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. Im vorliegenden Indikator wird die Zahl der schwerbehinderten älteren Bürger (Bestandszahlen) ausgewiesen, die zum 31.12. in den für die Kreise und kreisfreien Städtezuständigen Versorgungsämter registriert sind. Schwerbehinderung steigt mit dem Alter an und führt zu erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen. Datenhalter Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik des Landes Nordrhein-Westfalen Datenquellen Statistik über schwerbehinderte Menschen Periodizität zweijährlich, 31.12. Validität Die zuständigen Versorgungsämter führen Übersichten über die schwerbehinderten Menschen nach deren Wohnort. Schwerbehinderte ältere Personen haben einen Behinderungsgrad von mindestens 50 und besitzen einen gültigen Ausweis. Verschiedene Gründe, z. B. Unwissenheit oder Schwierigkeiten bei der Antragstellung können dazu führen, dass vor allem bei Bürgern im höheren Lebensalter eine Untererfassung vorliegt. Kommentar Versorgungsämter sind in der Regel für mehrere Kreise und kreisfreie Städte zuständig. Da die Schwerbehindertenrate proportional zum Alter ansteigt, ist zu erwarten, dass Regionen mit einem entsprechenden Altersaufbau mehr schwerbehinderte Menschen ausweisen. Regionale Unterschiede sind insbesondere im Hinblick auf bereitzustellende Versorgungsstrukturen z. B. behindertengerechte und behinderungsspezifische Einrichtungen relevant. Der vorliegende Indikator ist ein Ergebnisindikator. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 67 Schwerbehinderte Menschen von 65 und mehr Jahren (Grad der Behinderung von 50 und mehr) nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2007 Indikator 03.45_02 Schwerbehinderte Menschen von 65 und mehr Jahren Verwaltungsbezirk weiblich je 100 000 der weiblichen Altersgruppe männlich je 100 000 der männlichen Altersgruppe insgesamt je 100 000 der Altersgruppe Euskirchen 3 706 17 546,5 4 517 28 245,4 8 223 22 156,7 Aachen Stadt Aachen Kreis Düren Heinsberg 7 924 9 027 6 487 4 889 29 824,2 25 704,8 22 358,9 18 153,1 6 888 9 985 7 218 6 241 36 072,3 37 859,3 32 906,3 30 387,6 14 812 19 012 13 705 11 130 32 436,9 30 917,8 26 900,0 23 446,4 98 025 20 656,5 99 154 27 684,0 197 179 23 679,1 477 225 22 960,6 453 950 30 090,1 931 175 25 959,1 Reg.-Bez. Köln Nordrhein-Westfalen Datenquelle/Copyright: Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW: 36000 31000 Kr. EU Männer 26000 Kr. EU Frauen NRW Männer 21000 NRW Frauen 20 07 20 05 20 03 16000 20 01 je 100.000 der weibl. bzw. männl. Altersgruppe Statistik über schwerbehinderte Menschen Abbildung 26: Schwerbehinderte Menschen von 65 und mehr Jahren (Grad der Behinderung von 50 und mehr) nach Geschlecht je 100.000 der weibl. bzw. männl. Altersgruppe, Kreis Euskirchen im Vergleich zu NRW, 2001 - 2007 68 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 03.48_01 MDK-Pflegebegutachtungen nach Pflegestufen, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken Definition Das Risiko der Pflegebedürftigkeit wird durch die soziale Pflegeversicherung (SGB XI) abgesichert. Pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI § 14) sind Menschen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Erkrankung mindestens sechs Monate lang nicht in der Lage sind, die regelmäßig wiederkehrenden Tätigkeiten des täglichen Lebens auszuführen. Zuständig für Leistungen nach dem SGB XI sind die Pflegekassen (Krankenkassen). Stellt ein Versicherter einen Antrag auf Leistungen bei Pflegebedürftigkeit, erfolgt zunächst eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) nach den durch die Pflegebedürftigkeitsrichtlinien konkretisierten gesetzlichen Vorgaben. Das Ergebnis seiner Prüfung teilt der MDK der Pflegekasse in einem Gutachten mit, dessen Inhalt durch die Begutachtungs-Richtlinien der Spitzenverbände der Pflegekassen vorgeschrieben wird. Dadurch soll eine Begutachtung nach einheitlichen Kriterien sichergestellt werden. Der MDK ordnet den Versicherten, je nach Schweregrad der Pflegebedürftigkeit eine der drei folgenden Pflegestufen zu (SGB XI § 15):  Pflegestufe I = erheblich Pflegebedürftige  Personen mit mindestens einmal täglich Hilfebedarf bei mindestens 2 Verrichtungen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung oder Mobilität.  Pflegestufe II = Schwerpflegebedürftige  Personen mit mindestens dreimal täglichem Hilfebedarf zu verschiedenen Tageszeiten bei der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität.  Pflegestufe III = Schwerstpflegebedürftige  Personen mit einem täglichen Hilfebedarf rund um die Uhr, auch nachts, bei der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität. Darüber hinaus wird in besonders schwerwiegenden Fällen die Pflegestufe III und ein außergewöhnlich hoher Pflegeaufwand (Härtefall) festgestellt. Die Entscheidung über das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit und die Pflegestufe trifft die Pflegekasse unter maßgeblicher Berücksichtigung des MDKGutachtens. Erstbegutachtungen beziehen sich auf die Neueinstufung (Ersteinstufung) in eine Pflegestufe im Berichtsjahr. Wiederholungsbegutachtungen werden in dem vorliegenden Indikator ausgeschlossen. Datenhalter  Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Nordrhein  Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Westfalen-Lippe Datenquellen Ergebnisse der Pflege-Begutachtungen Periodizität jährlich, 31.12. Validität Der MDK führt ein internes Qualitätssicherungsprogramm durch, so dass eine gute Datenqualität vorliegt. Kommentar Der vorliegende Indikator gibt Auskunft über die Zahl der durchgeführten Erstbegutachtungen im regionalen Vergleich. Die Angaben erfolgen sowohl in absoluter Fallzahl als auch bezogen auf je 100 000 Einwohner. Es werden alle Erstbegutachtungen gezählt, für die eine der Pflegestufen I - III empfohlen wurde. Nicht im Indikator enthalten sind die als nicht erheblich pflegebedürftig eingestuften Fälle. Während die Pflegestatistik eine Bestandsstatistik darstellt, gibt die Statistik der Pflege-Begutachtungen einen Überblick über die jährlich neu hinzukommenden Pflegebedürftigen (Zugangsstatistik). Deshalb kann der Verlauf der Pflegebedürftigkeit mit Wechsel zwischen den Pflegestufen nicht dokumentiert werden. Der vorliegende Indikator ist ein Ergebnisindikator. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 69 MDK-Pflegebegutachtungen nach Pflegestufen, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2007 Indikator 03.48_01 Durchgeführte Erstgutachten nach Pflegestufen Stufe I Verwaltungsbezirk insgesamt Euskirchen Stufe II je 100 000 Einw. insgesamt Stufe III je 100 000 Einw. insgesamt je 100 000 Einw. 788 408,4 276 143,0 110 57,0 1 039 1 141 1 126 1 040 402,3 368,0 415,8 404,6 392 454 377 406 151,8 146,4 139,2 157,9 45 59 82 56 17,4 19,0 30,3 21,8 Reg.-Bez. Köln 15 644 356,62 6 547 149,2 1 400 31,9 Nordrhein-Westfalen 67 042 372,2 27 517 152,8 4 130 22,9 Aachen Aachen Düren Heinsberg Datenquelle/Copyright: Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Westfalen-Lippe, Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Nordrhein: Ergebnisse der Pflege-Begutachtungen 450 je 100.000 Einwohner 400 350 300 Kr. EU Stufe I 250 Kr. EU Stufe II 200 Kr. EU Stufe III 150 NRW Stufe I 100 NRW Stufe II 50 NRWStufe III 20 07 20 06 20 05 20 04 20 03 20 02 0 Abbildung 27: MDK-Pflegebegutachtungen nach Pflegestufen je 100.000 Einwohner, Kreis Euskirchen im Vergleich zu NRW, 2002 - 2007 70 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 03.49 Pflegebedürftige nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken Definition Der Indikator gibt Auskunft über die Zahl von Pflegebedürftigen nach kreisfreien Städten/Kreisen/Stadtbezirken, nach Geschlecht und je 100.000 der Bevölkerung insgesamt bzw. der weiblichen oder der männlichen Bevölkerung. Als pflegebedürftig gelten alle Personen, die aufgrund der Entscheidung der Pflegekasse bzw. privater Versicherungsunternehmen eine Pflegestufe (einschließlich Härtefälle) haben. Pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes sind Menschen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Erkrankung mindestens sechs Monate lang nicht in der Lage sind, die regelmäßig wiederkehrenden Tätigkeiten des täglichen Lebens auszuführen. Solche Tätigkeiten beinhalten die Bereiche der Mobilität, der Ernährung, der Körperpflege oder der hauswirtschaftlichen Versorgung. Der Grad der Pflegebedürftigkeit wird in drei Stufen unterschieden (s. Indikator 3.48). Zur Vergleichbarkeit der Angaben wird eine indirekte Altersstandardisierung vorgenommen. Als Standard gilt die Rate der Pflegebedürftigen des Landes. Bei den Angaben im Indikator handelt es sich um Bestandsdaten. Der Bezug auf die Wohnbevölkerung erfolgt mit Stichtagsdaten zum 31.12. des Jahres. Datenhalter Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik des Landes NordrheinWestfalen Datenquellen   Periodizität zweijährlich, 31.12. Validität Bei der Pflegestatistik handelt es sich um eine Totalerhebung mit Auskunftspflicht. Die Bestätigung einer Pflegestufe erfolgt durch eine soziale gesetzliche Pflegeversicherung oder eine private Pflegeversicherung auf der Grundlage eines Gutachtens, das durch Ärzte oder Pflegefachpersonal des Medizinischen Dienstes der (gesetzlichen und privaten) Krankenversicherungen (MDK) in der Wohnung bzw. in der Pflegeeinrichtung auf Antrag des möglicherweise Pflegebedürftigen erstellt wird. Die Daten gelten als valide. Kommentar Aufgrund der demographischen Entwicklung ist die Pflegestatistik eine wichtige Entscheidungsgrundlage für die Planung pflegerischer Versorgungsstrukturen. Die Pflegestatistik wurde im Jahre 1999 erstmalig in Deutschland erstellt, die Daten liegen bis zur Kreisebene vor. Im Indikator sind alle Personen mit einer anerkannten Pflegestufe nach dem zuständigen Wohnort des Pflegebedürftigen enthalten. Bei der Zahl der Leistungsempfängerinnen und -empfänger insgesamt können Doppelerfassungen entstehen, sofern Empfängerinnen und Empfänger von Tages- bzw. Nachtpflege, also teilstationärer Pflege zusätzlich auch ambulante Pflege oder Pflegegeld erhalten. Der vorliegende Indikator ist ein Ergebnisindikator. Pflegestatistik Fortschreibung des Bevölkerungsstandes Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 71 Pflegebedürftige nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2005 Indikator 03.49 Pflegebedürftige* Verwaltungsbezirk Anzahl weiblich männlich je 100 000 weibl. Einw. je 100 000 männl. Einw. SMR** SMR** Anzahl insgesamt Anzahl je 100 000 Einw. SMR** Euskirchen 4 088 4 173,7 1,30 1 997 2 094,2 1,28 6 085 3 147,9 1,29 Aachen Stadt Aachen Kreis Düren Heinsberg 4 503 6 562 5 529 4 831 561,3 4 144,9 4 040,8 3 702,1 1,05 1,30 1,33 1,25 1 995 514,1 3 181 2 093,4 2 761 2 035,4 2 485 1 959,3 0,99 1,27 1,31 1,25 6 498 9 743 8 290 7 316 2 516,6 3 140,2 3 042,4 2 843,1 1,03 1,29 1,32 1,25 Reg.-Bez. Köln 73 014 3 263,4 1,03 35 347 1 650,8 1,02 108 361 2 474,8 1,03 NordrheinWestfalen 310 622 3 354,1 1,00 146 506 1 665,4 1,00 457 128 2 531,4 1,00 * ohne Pflegebedürftige, die noch keiner Pflegestufe zugeordnet sind ** Standardized Morbidity Ratio: standardisiert an der Rate der Pflegebedürftigen des Landes 5000 4000 Kr. EU Männer 3000 Kr. EU Frauen NRW Männer 2000 NRW Frauen 20 05 20 03 1000 20 01 je 100.000 weibl. bzw. männl. Einwohner Datenquelle/Copyright: Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW: Pflegestatistik Abbildung 28: Pflegebedürftige nach Geschlecht je 100.000 weibl. bzw. männl. Einwohner, Kreis Euskirchen im Vergleich zu NRW, 2001 - 2005 72 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 03.49_01 Pflegebedürftige nach Art der Pflege, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken Definition Der Indikator gibt Auskunft über die Zahl von Pflegebedürftigen nach Art der durchgeführten Pflege (ambulant, stationär, Pflegegeldempfänger). Dargestellt werden neben dem Landesergebnis auch die entsprechenden Zahlen für die einzelnen Regionen (Kreise, kreisfreie Städte, Regierungsbezirke). Die Angaben erfolgen sowohl in absoluter Fallzahl als auch bezogen auf je 100 000 Einwohner. Als pflegebedürftig werden alle Personen erfasst, die aufgrund der Entscheidung der Pflegekasse bzw. privater Versicherungsunternehmen eine Pflegestufe (einschließlich Härtefälle) haben. Ambulante Pflegeeinrichtungen sind selbstständige Einrichtungen, die durch Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI zur ambulanten Pflege zugelassen sind und unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft Pflegebedürftige in ihren Wohnungen pflegen und hauswirtschaftlich versorgen. Stationäre Pflegeeinrichtungen sind selbstständig wirtschaftende Einrichtungen, die aufgrund eines Versorgungsvertrages nach § 72 SGB XI zugelassen sind und in denen Pflegebedürftige unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft gepflegt werden und vollstationär (ganztägig) und/oder teilstationär (tagsüber bzw. nachts) untergebracht und verpflegt werden können. Während in Indikator 3.49 die Pflegebedürftigen nach Geschlecht aufgeführt sind, wird im vorliegenden Indikator eine Untergliederung der Pflegebedürftigen nach der Art der Pflege vorgenommen. Datenhalter Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik des Landes NordrheinWestfalen Datenquellen   Periodizität zweijährlich, 31.12., erstmalig 1999 Validität Bei der Pflegestatistik handelt es sich um eine Totalerhebung mit Auskunftspflicht. Zur Qualitätssicherung werden von den Statistischen Landesämtern Eingangskontrollen der Statistikbelege auf Vollständigkeit vorgenommen. Eine hohe Datenqualität ist nur schwer zu erreichen, da es sich um eine Datenerhebung bei einer Vielzahl von Auskunftspflichtigen handelt, die sich durch das Ausscheiden oder durch das Gründen neuer Pflegeeinrichtungen ständig verändert. Die Daten gelten als valide. Kommentar In der Kategorie durch ambulante Pflegeeinrichtungen betreut sind Pflegebedürftige enthalten, die ausschließlich durch ambulante Pflegedienste versorgt werden, sowie Pflegebedürftige, die sowohl durch ambulante Pflegedienste als auch durch (Familien-)Angehörige versorgt werden (sog. Kombinationsleistungen). Um Doppelzählungen zu vermeiden, werden Personen, die ambulant bzw. stationär/teilstationär betreut werden und Pflegegeld erhalten (sog. Kombinationsleistungen), bei der Zahl der Pflegegeldempfänger nicht erfasst. Sie sind grundsätzlich bei den Zahlen der durch ambulante bzw. stationäre/teilstationäre Pflegeeinrichtungen Betreuten enthalten. Bei den Angaben im Indikator handelt es sich um Bestandsdaten, der Bezug auf die Wohnbevölkerung erfolgt mit Stichtagsdaten zum 31.12. des Jahres. Der vorliegende Indikator ist ein Ergebnisindikator. Pflegestatistik Fortschreibung des Bevölkerungsstandes Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 73 Pflegebedürftige nach Art der Pflege, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2005 Indikator 03.49_01 Pflegebedürftige davon: Verwaltungsbezirk Insgesamt* je 100 000 Einwohner davon: durch ambulante Pflegeeinrichtungen betreut Anzahl je 100 000 Einw. in stationären/ teilstationären Pflegeeinrichtungen betreut Anzahl je 100 000 Einw. Pflegegeldempfänger** Anzahl je 100 000 Einw. Euskirchen 6 085 3 147,9 1 065 550,9 1 845 954,5 3 175 1 642,5 Stadt Aachen Aachen Kreis Düren Kreis Heinsberg 6 498 9 743 8 290 7 316 2 516,6 3 140,2 3 042,4 2 843,1 1 312 1 550 1 434 1 173 508,1 499,6 526,3 455,8 2 193 2 475 2 355 2 176 849,3 797,7 864,3 845,6 2 993 5 718 4 501 3 967 1 159,1 1 842,9 1 651,9 1 541,6 Reg.-Bez. Köln 108 361 2 474,8 21 376 488,2 34 069 778,1 52 916 1 208,5 NordrheinWestfalen 457 128 2 531,4 98 166 543,6 146 474 811,1 212 488 1 176,7 Datenquelle/Copyright: Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW: Pflegestatistik, Fortschreibung des Bevölkerungsstandes * ohne Pflegebedürftige, die noch keiner Pflegestufe zugeordnet sind ** Pflegebedürftige, die ausschl. Pflegegeld erhalten je 100.000 Einwohner 2000 1500 Kr. EU Pflegegeldempf. NRW Pflegegeldempf. 1000 20 05 20 03 20 01 500 Abbildung 29: Pflegegeldempfänger je 100.000 Einwohner im Kreis Euskirchen im Vergleich zu NRW, 2001 - 2005 74 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 03.49_02 MDK-Pflegebegutachtungen nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken Definition Das Risiko der Pflegebedürftigkeit wird durch die soziale Pflegeversicherung (SGB XI) abgesichert. Pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI § 14) sind Menschen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Erkrankung mindestens sechs Monate lang nicht in der Lage sind, die regelmäßig wiederkehrenden Tätigkeiten des täglichen Lebens auszuführen. Zuständig für die Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz sind die Pflegekassen (Krankenkassen). Für die zu erbringenden Leistungen sind pflegebedürftige Personen gemäß § 15 SGB XI einer der drei folgenden Pflegestufen zuzuordnen:  Pflegestufe I = erheblich Pflegebedürftige  Pflegestufe II = Schwerpflegebedürftige  Pflegestufe III = Schwerstpflegebedürftige. Darüber hinaus wird in besonders schwerwiegenden Fällen die Pflegestufe III und ein außergewöhnlich hoher Pflegeaufwand (Härtefall) festgestellt. Stellt ein Versicherter einen Antrag auf Leistungen bei Pflegebedürftigkeit, erfolgt zunächst eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) nach den durch die Pflegebedürftigkeitsrichtlinien konkretisierten gesetzlichen Vorgaben. Versicherte können bei der Antragstellung u. a. zwischen Leistungen für ambulante Pflege und Leistungen für vollstationäre Pflege wählen. Die Leistungsart ambulant bezieht sich auf die Pflege im häuslichen Umfeld. Stationäre Leistungen werden von Versicherten beantragt, die in einem Alten- oder Pflegeheim leben (wollen). Das Ergebnis seiner Prüfung teilt der MDK der Pflegekasse in einem Gutachten mit, dessen Inhalt durch die Begutachtungs-Richtlinien der Spitzenverbände der Pflegekassen vorgeschrieben wird. Das Pflegegutachten konkretisiert und dokumentiert die Feststellungen des Gutachters u. a. zu den Voraussetzungen und zum Beginn der Pflegebedürftigkeit sowie zur empfohlenen Pflegestufe. Die Entscheidung über das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit und Pflegestufe trifft die Pflegekasse unter maßgeblicher Berücksichtigung des MDK-Gutachtens. Erstbegutachtungen beziehen sich auf die Neueinstufung (Ersteinstufung) in eine Pflegestufe im Berichtsjahr. Wiederholungsbegutachtungen werden in dem vorliegenden Indikator ausgeschlossen. Datenhalter   Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Nordrhein Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Westfalen-Lippe Datenquellen  Ergebnisse der Pflege-Begutachtungen Periodizität jährlich, 31.12. Validität Der MDK führt ein internes Qualitätssicherungsprogramm durch, so dass eine gute Datenqualität vorliegt. Kommentar Der vorliegende Indikator gibt Auskunft über die Zahl der durchgeführten Erstbegutachtungen differenziert nach Geschlecht im regionalen Vergleich. Die Angaben erfolgen sowohl in absoluter Fallzahl als auch bezogen auf je 100 000 Einwohner. Es werden alle Erstbegutachtungen gezählt, für die eine der Pflegestufen I - III empfohlen wurde. Nicht im Indikator enthalten sind die als nicht erheblich pflegebedürftig eingestuften Fälle. Während die Pflegestatistik eine Bestandsstatistik darstellt, gibt die Statistik der PflegeBegutachtungen einen Überblick über die jährlich neu hinzukommenden Pflegebedürftigen (Zugangsstatistik). Der Indikator 03.49_02 weist somit geschlechtsspezifische Inzidenzraten der GKV - Versicherten aus, während der Indikator 03.49 Prävalenzangaben aller Pflichtversicherten, d. h. inklusive der privat Versicherten, enthält. Der vorliegende Indikator ist ein Ergebnisindikator. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 75 MDK-Pflegebegutachtungen nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2007 Indikator 03.49_02 Durchgeführte Erstgutachten nach Geschlecht* Frauen Verwaltungsbezirk Anzahl Euskirchen Männer je 100 000 weibl. Einw. Insgesamt je 100 000 männl. Einw. Anzahl Anzahl je 100 000 Einw. 649 663,6 525 551,6 1 174 608,4 915 1 005 959 878 725,9 635,3 704,9 674,2 561 649 626 624 424,4 427,3 464,5 492,1 1 476 1 654 1 585 1 502 571,6 533,4 585,2 584,3 Reg.-Bez. Köln 14 171 632,7 9 420 438,8 23 591 537,8 Nordrhein-Westfalen 59 923 649,2 38 766 441,5 98 689 547,9 Aachen Aachen Düren Heinsberg * Datenquelle/Copyright: Einstufung in Pflegestufen I-III Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Westfalen-Lippe, 800 600 Kr. EU Männer 400 Kr. EU Frauen NRW Männer 200 NRW Frauen 20 07 20 06 20 05 20 04 20 03 0 20 02 je 100.000 der weibl. bzw. männl. Einwohner Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Nordrhein: Ergebnisse der Pflege-Begutachtungen Abbildung 30: MDK-Pflegebegutachtungen nach Pflegestufen und Geschlecht je 100.000 weibl. bzw. männl. Einwohner, Kreis Euskirchen im Vergleich zu NRW, 2002 2007 76 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 77 Themenfeld 3: Gesundheitszustand der Bevölkerung II Krankheiten / Krankheitsgruppen 78 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 03.51 Lebendgeborene nach Geburtsgewicht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken Definition Das Geburtsgewicht der Lebendgeborenen ist ein wichtiger Indikator für den Gesundheitszustand und Ausdruck der pränatalen gesundheitlichen Versorgung und der sozialen Bedingungen. Das Geburtsgewicht stellt einen international üblichen Gesundheitsindikator dar, der vergleichsweise exakt bestimmt wird. Als Lebendgeborene gelten Kinder, bei denen nach der Trennung vom Mutterleib Atmung eingesetzt hat oder irgend ein anderes Lebenszeichen wie Herzschlag, Pulsation der Nabelschnur oder deutliche Bewegung der willkürlichen Muskulatur beobachtet wurden. Das Geburtsgewicht ist das nach der Geburt des Neugeborenen zuerst festgestellte Gewicht. Untergewichtig Lebendgeborene (low-birthweight infants) haben ein Geburtsgewicht bis 2 499 g, Lebendgeborene mit einem Geburtsgewicht bis 1 499 g haben ein sehr niedriges Geburtsgewicht (very low birthweight). Normales Geburtsgewicht beträgt 2 500 g und mehr. Die Darstellung der Lebendgeborenen nach Geburtsgewicht weist Unterschiede zwischen den kreisfreien Städten und Kreisen und einen deutlichen Zusammenhang zur sozialen Lage auf. Der Indikator eignet sich mit der für Nordrhein-Westfalen erarbeiteten Methode zur Bestimmung soziodemographischer Unterschiede zwischen den Regionen eines Landes (soziodemografische Clusteranalyse). Datenhalter Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik des Landes NordrheinWestfalen Datenquellen Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung Periodizität jährlich, 31.12. (ab 2002) Validität Im vorliegenden Indikator werden die in der Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung erhobenen Lebendgeborenen nach dem Wohnort der Mutter erfasst. Die Angaben sind vollständig, nur für einige Lebendgeborene (ca. 2 ‰) fehlt das Geburtsgewicht. Im Indikator sind Kinder mit deutscher und ausländischer Staatsbürgerschaft enthalten. Kommentar Das Geburtsgewicht ist von der Reife eines Neugeborenen zu unterscheiden. Dennoch bedeutet ein erniedrigtes Geburtsgewicht häufig auch eine mangelnde Reife und eine stationäre Aufnahme in einer Kinderklinik, um das Neugeborene zu überwachen und mit entsprechender Unterstützung (Inkubator und andere medizinische Maßnahmen) sein weiteres Gedeihen sicherzustellen. Die Ursachen für untergewichtig Neugeborene sind vielfältig und reichen von sozialen Faktoren (Status der Alleinerziehenden) über das Gesundheitsverhalten (Nikotinabusus, mangelhafte Inanspruchnahme der Schwangerschaftsvorsorge) bis zu gesundheitlichen Faktoren (Infektionen oder andere Erkrankungen der Mutter und des Kindes). Der vorliegende Indikator ist ein Ergebnisindikator. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 79 Lebendgeborene nach Geburtsgewicht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2007 Indikator 03.51 Lebendgeborene Verwaltungsbezirk insg. darunter mit einem Geburtsgewicht: zus. mit ohne Angaben z. bis 2 499 g bis 1 499 g GewichtsGeburtsje 1 000 je 1 000 angabe Anzahl Anzahl gewicht Lebendgeb. Lebendgeb. Kreis Euskirchen 1536 1534 112 73,0 29 18,9 2 Kreis Aachen Stadt Aachen Kreis Düren Kreis Heinsberg 2527 2148 2184 1906 2526 2137 2182 1906 165 171 158 113 65,3 80,0 72,4 59,3 28 27 32 27 11,1 12,6 14,7 14,2 1 11 2 - Reg.-Bez. Köln 38148 38059 2696 70,8 507 13,3 89 150823 10912 72,3 214 0 14,2 345 Nordrhein-Westfalen 151168 Datenquelle/Copyright: Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW: Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung je 1.000 Lebendgeborene 90 75 60 Kr. EU bis 1499g 45 Kr. EU bis 2499g 30 NRW bis 1499g 15 NRW bis 2499g 20 07 20 06 20 05 20 04 20 03 20 02 0 Abbildung 31: Sehr untergewichtige und untergewichtige Lebendgeborene bis 1499 g und bis 2499 g Geburtsgewicht je 1.000 Lebendgeborene, Kreis Euskirchen im Vergleich zu NRW, 2002 - 2007 80 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 03.53_01 Säuglingssterbefälle nach Neonatal- und Postneonatalsterblichkeit, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken Definition Die Säuglingssterblichkeit wird meist zeitlich und international verglichen und ist ein Indikator für die allgemeine Qualität der Lebensverhältnisse und der medizinischen (insbesondere der geburtshilflichen) Betreuung. Die Säuglingssterblichkeit beinhaltet lebend geborene Kinder, die nachgeburtlich verstorben sind. Totgeborene Kinder sind darin nicht eingeschlossen. Die Säuglingssterblichkeit bezieht sich auf im ersten Lebensjahr Gestorbene je 1 000 Lebendgeborene eines Kalenderjahres. Die Frühsterblichkeit (auch frühe Neonatalsterblichkeit) bezeichnet Säuglinge, die zwischen dem Tag der Entbindung (Tag 0) bis zum 6. Lebenstag einschließlich verstorben sind, die späte Neonatalsterblichkeit bezieht sich auf verstorbene Säuglinge im Alter von 7 bis 27 Tagen einschließlich und die Nachsterblichkeit (auch Postneonatalsterblichkeit genannt) beinhaltet verstorbene Säuglinge im Alter von 28 bis 364 Tagen. Im internationalen Vergleich ist der Begriff Neonatalsterblichkeit gebräuchlich, dieser beinhaltet verstorbene Säuglinge im Alter von 0 bis 27 Tagen. Datenhalter Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik des Landes NordrheinWestfalen Datenquellen Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung Periodizität jährlich, 31.12. Validität Alle Lebendgeborenen werden ins Geburtenregister eingetragen, so dass eine vollständige Erfassung und eine gute Datenqualität vorliegt. Für verstorbene Lebendgeborene wird eine Todesbescheinigung ausgestellt. Kommentar Die Säuglingssterblichkeit gilt auch im internationalen Vergleich als Indikator für die medizinische und geburtshilfliche Versorgung von Müttern und Säuglingen. Mit der Einführung von Maßnahmen, die die Versorgungsqualität vor und nach der Entbindung verbessert haben (z. B. Einführung des Apgar-Schemas bei Neugeborenen, Mutterschutzgesetz, Mutterschaftsrichtlinien, Mutterpass, neonatologische Versorgung), konnte die Säuglingssterblichkeit erheblich gesenkt werden. Der vorliegende Indikator ist ein Ergebnisindikator. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 81 Indikator 03.53_01 Säuglingssterbefälle nach Neonatal- und Postneonatalsterblichkeit, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2007 Gestorbene Säuglinge im Alter von … Verwaltungsbezirk Lebendgeborene insgesamt 0* - 6 Tagen 7 - 27 Tagen (frühe Neonatalsterb.) (späte Neonatalsterb.) je 1 000 Leb.geb. insgesamt insges. je 1 000 Leb.geb. Kreis Euskirchen 1536 4 2,6 1 0,7 Kreis Aachen Stadt Aachen Kreis Düren Kreis Heinsberg 2527 2148 2148 1906 3 5 4 5 1,2 2,3 1,8 2,6 2 4 3 - 0,8 1,9 1,4 0,0 Reg.-Bez. Köln 38148 85 2,2 29 0,8 151168 388 2,6 104 0,7 Nordrhein-Westfalen * Datenquelle/Copyright: am Tag der Geburt gestorben LDS NRW: Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung Gestorbene Säuglinge im Alter von … Verwaltungsbezirk 28 - 364 Tagen unter 1 Monat (Postneonatalsterb.) (Neonatalsterblichkeit) je 1 000 Leb.geb. insges. insges. je 1 000 Leb.geb. unter 1 Jahr insges. je 1 000 Leb.geb. Kreis Euskirchen - 0,0 5 3,3 5 3,3 Kreis Aachen Stadt Aachen Kreis Düren Kreis Heinsberg 3 2 4 2 1,2 0,9 1,8 1,0 5 9 7 5 2,0 4,2 3,2 2,6 8 11 11 7 3,2 5,1 5,0 3,7 Reg.-Bez. Köln 47 1,2 114 3,0 161 4,2 236 1,6 492 3,3 728 4,8 Nordrhein-Westfalen Datenquelle/Copyright: LDS NRW: Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung 82 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 03.54 Säuglingssterblichkeit im ersten Lebensjahr je 1 000 Lebendgeborene, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 3-Jahres-Mittelwerte Definition Die Säuglingssterblichkeit im zeitlichen und internationalen Vergleich ist ein Indikator für die allgemeine Qualität der Lebensverhältnisse und der medizinischen Betreuung. Die Säuglingssterblichkeit bezieht sich auf im ersten Lebensjahr Gestorbene je 1 000 Lebendgeborene eines Kalenderjahres. Sie beinhaltet lebend geborene Kinder, die nachgeburtlich verstorben sind. Totgeborene Kinder sind darin nicht eingeschlossen. Aufgrund der geringen Fallzahl der Säuglingssterblichkeit werden für regionale Angaben gleitende Mittelwerte über drei Jahreswerte gebildet. Der gleitende Mittelwert über drei Jahre wird durch den arithmetischen Mittelwert aus den zwei Vorjahreswerten und dem Berichtsjahr gebildet. Die Angaben der Lebendgeborenen und der verstorbenen Säuglinge sind auf den Wohnort bezogen. Datenhalter Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik des Landes NordrheinWestfalen Datenquellen Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung Periodizität jährlich, 31.12. Validität Die Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung ist auf den Wohnort der Mutter bezogen, nicht auf die entbindende Klinik. Dies ergibt sich über die Meldung des Kindes durch die Eltern beim zuständigen Standesamt gemäß Personenstandsgesetz. Insofern ist die regionale Zuordnung nicht von der Lokalisation der Entbindungsklinik abhängig. Die Angaben werden an das Statistische Landesamt weitergeleitet. Verstorbene Säuglinge werden durch eine Todesbescheinigung erfasst und von den Standesämtern beurkundet. Es ist davon auszugehen, dass die Angaben zu Lebendgeborenen und verstorbenen Säuglingen vollständig und valide sind. Kommentar In die Säuglingssterblichkeit gehen alle Todesfälle von lebend geborenen Kindern ein, auch wenn ein sehr niedriges Geburtsgewicht vorgelegen hat. Um Fehlinterpretationen aufgrund von zeitlichen und regionalen Schwankungen der Zahlenwerte zu vermeiden, werden gleitende 3Jahres-Mittelwerte gebildet (s. auch Anhang 1 Statistische Methoden). Die Säuglingssterblichkeit wird in Promille berechnet. Der vorliegende Indikator ist ein Ergebnisindikator. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 83 Säuglingssterblichkeit im ersten Lebensjahr je 1 000 lebend Geborene, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2000 - 2007, 3-Jahres-Mittelwerte Indikator 03.54 Säuglingssterblichkeit in ‰, gleitendes Mittel Verwaltungsbezirk 2000 – 2002 2001 – 2003 2002 – 2004 2003 – 2005 2004 – 2006 2005 2007 Kreis Euskirchen 4,0 4,9 5,8 5,1 4,7 3,7 Kreis Aachen Stadt Aachen Kreis Düren Kreis Heinsberg 6,6 4,1 5,4 4,1 5,2 3,6 5,0 4,2 5,4 5,6 5,9 4,4 4,9 6,0 5,5 4,9 4,2 6,1 5,2 5,2 3,1 5,5 4,4 4,4 Reg.-Bez. Köln 4,8 4,7 4,8 4,5 4,2 4,1 Nordrhein-Westfalen 4,9 5,0 5,0 4,9 4,7 4,7 Datenquelle/Copyright: Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW: je 1.000 lebend Geborene Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung 7 6 5 Kreis EU 4 NRW 20 00 - 20 02 20 01 -2 00 20 3 02 -2 00 20 4 03 -2 00 20 5 04 -2 00 20 6 05 -2 00 7 3 Abbildung 32: Säuglingssterblichkeit im ersten Lebensjahr je 1 000 lebend Geborene, Kreis Euskirchen im Vergleich zu NRW, 3-Jahres-Mittelwerte 2000 - 2007 84 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 03.54_01 Säuglingssterblichkeit im ersten Lebensjahr nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 3-Jahres-Mittelwert Definition Die Säuglingssterblichkeit im zeitlichen und internationalen Vergleich ist ein Indikator für die allgemeine Qualität der Lebensverhältnisse und der medizinischen Betreuung. Da sich die Säuglingssterblichkeit bei Mädchen und Knaben unterscheidet, wird in Ergänzung zum Indikator 3.54 die geschlechtsspezifische Säuglingssterblichkeit berechnet. Die Säuglingssterblichkeit bezieht sich auf im ersten Lebensjahr Gestorbene je 1 000 Lebendgeborene eines Kalenderjahres. Sie beinhaltet lebend geborene Kinder, die nachgeburtlich verstorben sind. Totgeborene Kinder sind darin nicht eingeschlossen. Aufgrund der geringen Fallzahl der Säuglingssterblichkeit werden für regionale Angaben Mittelwerte über drei Jahreswerte gebildet. Der Mittelwert über drei Jahre wird durch den arithmetischen Mittelwert aus den zwei Vorjahreswerten und dem Berichtsjahr gebildet. Die Angaben der Lebendgeborenen und der verstorbenen Säuglinge sind auf den Wohnort bezogen. Datenhalter Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik des Landes NordrheinWestfalen Datenquellen Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung Periodizität jährlich, 31.12. Validität Die Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung ist auf den Wohnort der Mutter bezogen, nicht auf die entbindende Klinik. Dies ergibt sich über die Meldung des Kindes durch die Eltern beim zuständigen Standesamt gemäß Personenstandsgesetz. Insofern ist die regionale Zuordnung nicht von der Lokalisation der Entbindungsklinik abhängig. Die Angaben werden an das Statistische Landesamt weitergeleitet. Verstorbene Säuglinge werden durch eine Todesbescheinigung erfasst und von den Standesämtern beurkundet. Es ist davon auszugehen, dass die Angaben zu Lebendgeborenen und verstorbenen Säuglingen vollständig und valide sind. Kommentar In die Säuglingssterblichkeit gehen alle Todesfälle von lebend geborenen Kindern ein, auch wenn ein sehr niedriges Geburtsgewicht vorgelegen hat. Um Fehlinterpretationen aufgrund von zeitlichen und regionalen Schwankungen der Zahlenwerte zu vermeiden, werden 3-JahresMittelwerte gebildet (s. auch Anhang 1 Statistische Methoden). Die Säuglingssterblichkeit wird in Promille berechnet. Der vorliegende Indikator ist ein Ergebnisindikator. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 85 Säuglingssterblichkeit im ersten Lebensjahr nach Geschlecht, NordrheinWestfalen nach Verwaltungsbezirken, 2005 - 2007, 3-Jahres-Mittelwert Indikator 03.54_01 Im ersten Lebensjahr Gestorbene Verwaltungsbezirk weiblich Anzahl* männlich je 1 000 weibl. Lebendgeb. Anzahl* insgesamt je 1 000 männl. Lebendgeb. Anzahl* je 1 000 Lebendgeb. Kreis Euskirchen 2 2,6 4 4,8 6 3,7 Kreis Aachen Stadt Aachen Kreis Düren Kreis Heinsberg 5 3 3 6 4,3 2,5 3,2 5,9 3 9 6 3 2,0 8,4 5,4 2,9 8 12 10 9 3,1 5,5 4,4 4,4 Reg.-Bez. Köln 65 3,6 89 4,5 154 4,1 310 4,2 396 5,1 706 4,7 Nordrhein-Westfalen * Datenquelle/Copyright: 3-Jahres-Mittelwert Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW: Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung je 1.000 Lebendgeborene 7 6 5 Kreis EU männlich 4 Kreis EU weiblich 3 NRW männlich NRW weiblich 20 00 - 20 02 20 01 -2 00 20 3 02 -2 00 20 4 03 -2 00 20 5 04 -2 00 20 6 05 -2 00 7 2 Abbildung 33: Säuglingssterblichkeit im ersten Lebensjahr nach Geschlecht im Kreis Euskirchen im Vergleich zu NRW, 3-Jahres-Mittelwerte 2000 - 2007 86 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 03.59_01 Neuerkrankungen an Masern der 0- bis 14-Jährigen nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken Definition Die Masernerkrankung gehört zu den hochkontagiösen systemischen Viruserkrankungen, die aerogen übertragen wird. Sie ist nicht durch kausale Therapie behandelbar. Es können Komplikationen wie Mittelohrentzündung, Lungenentzündung (Bronchopneumonie) und schlimmstenfalls Masernenzephalitis auftreten. Letztere tritt bei jedem 1000sten bis 2000sten Erkrankten auf, kann zu einer dauerhaften Schädigung des Gehirns führen und weist eine Letalitätsrate von 20 % bis 30 % auf. Die einzige Möglichkeit der Primärprävention ist die Schutzimpfung. Deutschland gehört noch immer zu den europäischen Ländern, in denen die Masern verbreitet und die Durchimpfungsraten zum Teil unzureichend sind. Seit In-Kraft-Treten des Infektionsschutzgesetzes am 1.1.2001 besteht für Masern eine Meldepflicht. Die bundesweite Inzidenz lag im Jahr 2002 bei 5,7 Erkrankungen/100 000 Einwohnern. Die Masern (ICD-10: B05.-, B05.0 - B05.4, B05.8 und B05.9) sind charakterisiert durch einen mehr als drei Tage anhaltenden, generalisierten Ausschlag (makulopapulös) und Fieber sowie zusätzlich mindestens durch Husten oder Katarrh oder Kopliksche Flecken oder Konjunktivitis. In den Indikator gehen Virusisolierungen und Nukleinsäurenachweise in Zellen des Nasen-Rachen-Raumes, Konjunktiven, Urin oder Blut sowie Antikörpernachweise ein. Masernerkrankungen bei Kindern sind Ausdruck fehlenden oder unzureichenden Impfschutzes. Im vorliegenden Indikator werden Masernerkrankungen bei 0- bis 14-jährigen Kindern erfasst. Datenhalter Landesinstitut für den Öffentlichen Gesundheitsdienst NRW Datenquellen Statistik der meldepflichtigen Krankheiten Periodizität Jährlich, 31.12. Validität Die Meldecompliance unter Ärzten wird als sehr niedrig angesehen. Es wird davon ausgegangen, dass weniger als 10 % der Fälle erfasst werden. Bei einem Abgleich der Masern-Daten des IfSG-Meldesystems mit den Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen Vereinigungen im Rahmen einer RKI-Studie lag die Sensitivität des Systems nur bei 1 bis 2 Prozent. Die Daten werden aus der Landesdatenbank für Infektionskrankheiten Nordrhein-Westfalen genommen, die identisch mit den Daten des Robert Koch-Instituts sind. Kommentar Die Fallzählung erfolgt nach den vom Robert Koch-Institut festgelegten Referenzdefinitionen, die sowohl das klinische Bild, den labordiagnostischen Nachweis als auch die epidemiologische Bestätigung berücksichtigen. Daten liegen bis zur Kreisebene vor. Im vorliegenden Indikator werden Masernerkrankungen nach dem Wohnort des Kindes ausgewiesen. Als Nennerpopulation wird die durchschnittliche Zahl der Kinder und Jugendlichen der ausgewählten Altersgruppen des Berichtsjahres verwendet. Es handelt sich um einen Ergebnisindikator. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 87 Neuerkrankungen an Masern der 0- bis 14-Jährigen nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2007 Indikator 03.59_01 Neuerkrankungen an Masern der 0- bis 14-Jährigen Verwaltungsbezirk weiblich Anzahl männlich je 100 000 weibl. Kinder Anzahl insgesamt je 100 000 männl. Kinder Anzahl je 100 000 Kinder Kreis Euskirchen - - - - - - Kreis Aachen Stadt Aachen Kreis Düren Kreis Heinsberg - - 1 - 4,7 - 1 - 2,4 - Reg.-Bez. Köln 1 0,3 6 1,8 7 1,1 86 6,7 74 5,5 160 6,1 Nordrhein-Westfalen "–" Datenquelle/Copyright: genau Null Landesinstitut für den Öffentlichen Gesundheitsdienst NRW: Statistik der meldepflichtigen Krankheiten je 100 000 Kinder 150 751,3 120 90 Kr. EU 60 30 NRW 20 07 20 06 20 05 20 04 20 03 20 02 0 Abbildung 35: Neuerkrankungen an Masern je 100.000 der 0-14-jährigen Kinder, Kreis Euskirchen im Vergleich zu NRW, 2002 - 2007 88 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 03.62 Neuerkrankungen an bakteriell gesicherter Lungentuberkulose nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 3-Jahres-Mittelwert Definition Tuberkulose weist eine enge Wechselwirkung mit der sozialen Lage der Bevölkerung auf. Der jährliche Rückgang der Tuberkulose-Inzidenz beträgt in Deutschland über die letzten 10 Jahre eine Neuerkrankung je 100 000 Einwohner. Deutschland weist eine niedrige Inzidenzrate mit weniger als 10 Neuerkrankungen je 100 000 Einwohner auf. Das Risiko von Ausländern, die in Deutschland leben, an Tuberkulose zu erkranken, ist erhöht. Meldepflichtige übertragbare Krankheiten basieren auf dem am 1.1.2001 in Kraft getretenen Infektionsschutzgesetz (IfSG). Alle Formen von Tuberkuloseerkrankungen sind nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtig. Im Indikator 03.62 werden die Neuerkrankungen an bakteriell gesicherter Lungentuberkulose regional dargestellt. Die Lungentuberkulose (ICD-10: A15.0 und A15.1) ist charakterisiert durch den Befall des Lungenparenchyms oder des Tracheo-Bronchialbaums. In die Indikatoren gehen alle kulturell- oder mikroskopisch-positiven Fälle von Lungentuberkulose ein. Tuberkulose-Erkrankungen für Deutsche und Ausländer beziehen sich auf den aktuellen Stand der Staatsbürgerschaft. Demzufolge werden die Daten der Bevölkerungsstatistik (durchschnittliche Bevölkerung) als Bezugspopulation herangezogen. Bis zum Jahr 2000 wurden die Neuerkrankungen an offener Lungentuberkulose aus der Tuberkulosestatistik der Statistischen Landesämter bereitgestellt. Tuberkulose-Erkrankungen für Deutsche und Ausländer bezogen sich wie im vorliegenden Indikator auf den aktuellen Stand der Staatsbürgerschaft und basierten auf der Bevölkerungsstatistik. Datenhalter Abteilung für Infektionsepidemiologie des Robert Koch-Instituts Datenquellen Statistik der meldepflichtigen Krankheiten Periodizität Jährlich, 31.12., qualitätsgesicherte und verbindliche Zahlen ab 30.06. des Folgejahres Validität Die Vollständigkeit der Meldungen wird durch die Meldedisziplin der Ärzte und weiterer meldepflichtiger Einrichtungen beeinflusst. Einige Erkrankungen lassen sich aufgrund unvollständiger Meldungen Ländern nicht zuordnen. Deshalb kann die Summe der von den 16 Bundesländern gemeldeten Krankheiten von der Gesamtsumme der Erkrankungen der Bundesrepublik Deutschland abweichen. Zur besseren Vergleichbarkeit der Erkrankungshäufigkeiten im Trend und im regionalen Vergleich werden zusätzlich altersstandardisierte Raten berechnet. Kommentar Die Meldungen von Tuberkulose-Erkrankungen erfolgen nach den vom Robert Koch-Institut festgelegten Referenzdefinitionen, die sowohl das klinische Bild, den labordiagnostischen Nachweis als auch den epidemiologischen Zusammenhang berücksichtigen. Daten liegen bis zur Kreisebene vor. Es besteht der Bezug zum Wohnort. Als Nennerpopulation wird die durchschnittliche Bevölkerung des Berichtsjahres, für den Landesindikator getrennt für Deutsche und Ausländer, verwendet. Die Inzidenzraten von Tuberkulose-Erkrankungen wurden auch im bisherigen Indikatorensatz altersstandardisiert. Wegen der geringen Zahl an Neuerkrankungen in den Kreisen werden 3-Jahres-Mittelwerte berechnet. Für den Vergleich von regionalen Angaben zur Tuberkulose-Inzidenz wird die indirekte Standardisierung durchgeführt. Es handelt sich bei beiden Indikatoren um Ergebnisindikatoren. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 89 Neuerkrankungen an bakteriell gesicherter Lungentuberkulose, NordrheinWestfalen nach Verwaltungsbezirken, 2005 - 2007¹, 3-Jahres-Mittelwert Indikator 03.62 Bakteriell gesicherte Lungentuberkulose (A15.0 und A15.1) Verwaltungsbezirk weiblich männlich Anzahl je 100 000 weibl. Einw. SMR* Anzahl je 100 000 männl. Einw. SMR* Anzahl 2 2,0 0,64 7 7,3 1,27 9 4,7 1,05 Kreis Aachen Stadt Aachen Kreis Düren Kreis Heinsberg 45 4 3 6 2,3 4,3 2,2 4,3 0,72 0,98 0,68 1,36 4, 8, 6 4 2,6 6,3 4,2 3,2 0,45 1,04 0,73 0,55 8 13 9 10 2,5 4,9 3,2 3,8 0,55 1,03 0,71 0,85 Bez.-Reg. Köln 85 3,8 1,16 141 6,6 1,12 226 5,2 1,13 304 3,3 1,00 ,516 5,9 1,00 820 4,5 1,00 Kreis Euskirchen NordrheinWestfalen Datenquelle/Copyright: Abteilung für Infektionsepidemiologie des Robert Koch-Instituts: Statistik der meldepflichtigen Krankheiten insgesamt je 100 000 Einw. SMR* * Standardized Morbidity Ratio: standardisiert an der Tbc-Inzidenz des Landes (s. Kommentar) ¹ 2007 vorläufige Zahlen je 100 000 Einwohner 7 6 5 4 Kr. EU 3 2 1 NRW 20 07 20 05 - 20 06 20 04 - 20 05 20 03 - 20 02 - 20 04 0 Abbildung 36: Neuerkrankungen an bakteriell gesicherter Lungentuberkulose je 100.000 Einwohner, Kreis Euskirchen im Vergleich zu NRW, 3-Jahres-Mittelwerte 2002 - 2007 90 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 03.62_01 Neuerkrankungen an bakteriell gesicherter Lungentuberkulose nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken Definition Tuberkulose weist eine enge Wechselwirkung mit der sozialen Lage der Bevölkerung auf. Der jährliche Rückgang der Tuberkulose-Inzidenz beträgt in Deutschland über die letzten 10 Jahre eine Neuerkrankung je 100 000 Einwohner. Deutschland weist eine niedrige Inzidenzrate mit weniger als 10 Neuerkrankungen je 100 000 Einwohner auf. Das Risiko von Ausländern, die in Deutschland leben, an Tuberkulose zu erkranken, ist erhöht. Meldepflichtige übertragbare Krankheiten basieren auf dem am 1.1.2001 in Kraft getretenen Infektionsschutzgesetz (IfSG). Alle Formen von Tuberkuloseerkrankungen sind nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtig. Im vorliegenden Indikator 3.62_01 werden die Neuerkrankungen an bakteriell gesicherter Lungentuberkulose (ICD-10: A15.0 und A15.1) der Bevölkerung für die Kreise und kreisfreien Städte des Landes Nordrhein-Westfalen für ein Berichtsjahr aufgeführt, während im Indikator 3.62 drei Berichtsjahre zusammengezählt werden und zusätzlich die SMR (indirekte Altersstandardisierung) ausgewiesen wird. Die Lungentuberkulose (ICD-10: A15.0 und A15.1) ist charakterisiert durch den Befall des Lungenparenchyms oder des Tracheo-Bronchialbaums. In die Indikatoren gehen alle kulturell- oder mikroskopischpositiven Fälle von Lungentuberkulose ein. Tuberkulose-Erkrankungen für Deutsche und Ausländer zusammen beziehen sich auf den aktuellen Stand der Staatsbürgerschaft. Demzufolge werden die Daten der Bevölkerungsstatistik (durchschnittliche Bevölkerung) als Bezugspopulation herangezogen. Bis zum Jahr 2000 wurden die Neuerkrankungen an offener Lungentuberkulose aus der Tuberkulosestatistik der Statistischen Landesämter bereitgestellt. Tuberkulose-Erkrankungen bezogen sich wie im vorliegenden Indikator auf den aktuellen Stand der Staatsbürgerschaft und basierten auf der Bevölkerungsstatistik. Im Indikator 3.59 werden alle Erkrankungen an Tuberkulose (A15 - A19) aufgeführt. Die bakteriell gesicherte Lungentuberkulose (A15.0 und A15.1) ist eine Teilmenge aller Tuberkulose-Erkrankungen. Datenhalter Abteilung für Infektionsepidemiologie des Robert Koch-Instituts Datenquellen Statistik der meldepflichtigen Krankheiten Periodizität Jährlich, 31.12., qualitätsgesicherte und verbindliche Zahlen ab 30.06. des Folgejahres Validität Die Vollständigkeit der Meldungen wird durch die Meldedisziplin der Ärzte und weiterer meldepflichtiger Einrichtungen beeinflusst. Einige Erkrankungen lassen sich aufgrund unvollständiger Meldungen Ländern nicht zuordnen. Deshalb kann die Summe der von den 16 Bundesländern gemeldeten Krankheiten von der Gesamtsumme der Erkrankungen der Bundesrepublik Deutschland abweichen. Kommentar Die Meldungen von Tuberkulose-Erkrankungen erfolgen nach den vom Robert Koch-Institut festgelegten Referenzdefinitionen, die sowohl das klinische Bild, den labordiagnostischen Nachweis als auch den epidemiologischen Zusammenhang berücksichtigen. Daten liegen bis zur Kreisebene vor. Es besteht der Bezug zum Wohnort. Als Nennerpopulation wird die durchschnittliche Bevölkerung des Berichtsjahres verwendet. Es handelt sich bei dem Indikator um einen Ergebnisindikator. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 91 Neuerkrankungen an bakteriell gesicherter Lungentuberkulose, NordrheinWestfalen nach Verwaltungsbezirken, 2007¹ Indikator 03.62_01 Bakteriell gesicherte Lungentuberkulose (A 15.0 und A 15.1) Verwaltungsbezirk weiblich männlich je 100 000 weibl. Einw. Anzahl Anzahl insgesamt je 100 000 männl. Einw. je 100 000 Einwohner Anzahl Kreis Euskirchen - - 7 7,4 7 3,6 Kreis Aachen Stadt Aachen Kreis Düren Kreis Heinsberg 3 6 2 4 1,9 4,8 1,5 3,1 4 4 5 3 2,6 3,0 3,7 2,4 7 10 7 7 2,3 3,9 2,6 2,7 Reg.-Bez. Köln 80 3,6 119 5,5 199 4,5 297 3,2 493 5,6 790 4,4 Nordrhein-Westfalen Datenquelle/Copyright: ¹ vorläufige Zahlen Abteilung für Infektionsepidemiologie des Robert Koch-Instituts: "–" genau Null Statistik der meldepflichtigen Krankheiten 8 je 100 000 Einwohner 7 6 5 Kr. EU 4 3 2 NRW 1 20 02 20 03 20 04 20 05 20 06 20 07 0 Abbildung 37: Neuerkrankungen an bakteriell gesicherter Lungentuberkulose je 100.000 Einwohner, Kreis Euskirchen im Vergleich zu NRW, 2002- 2007 92 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 03.87_01 Einweisungen nach dem PsychKG*, nach Geschlecht, NordrheinWestfalen Definition In jedem Bundesland gibt es ein Gesetz, das die Unterbringung von psychisch Kranken ermöglicht, die eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen, weil sie sich selbst oder bedeutende Rechtsgüter anderer in erheblichem Maße gegenwärtig gefährden (PsychKG: Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke). Vorgesehene Maßnahmen sind vorsorgende Hilfe zur Vermeidung einer Unterbringung und rechtzeitige ärztliche Behandlung einer Störung oder beginnenden Krankheit, nachsorgende Hilfe nach Abschluss stationärer Behandlung in Gestalt individueller Beratung und Betreuung, Auflagen und Weisungen des Gesundheitsamtes. Maßnahmen zur Gefahrenabwehr sind Zwangsmaßnahmen, die nicht der Heilung von psychischer Krankheit oder Sucht, sondern allein zur Abwendung einer Gefahr für Leib oder Leben des Untergebrachten oder seiner Umgebung dienen. Die Unterbringung wird von den Ordnungsbehörden beantragt, wobei das ärztliche Gutachten durch Klinikärzte (überwiegend) oder niedergelassene Neurologen ausgestellt wird. Im Indikator 3.87 werden Einweisungen nach dem Betreuungsgesetz bzw. den Unterbringungsgesetzen der Länder nach Alter und Geschlecht in Absolutzahlen und als Rate je 100 000 der durchschnittlichen Bevölkerung im Zeitvergleich ausgewiesen. Die Angaben werden auf den Wohnort des Untergebrachten/ Eingewiesenen bezogen. Daten zur Unterbringung nach dem PsychKG liegen teilweise in den Gesundheitsämtern und teilweise in den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe vor. Im vorliegenden Indikator sind bis zum Jahre 2002 nur die Angaben der Gesundheitsämter enthalten. Ab dem Berichtsjahr 2003 werden Angaben der Landschaftsverbände mit aufgeführt. Datenhalter    Landesinstitut für den Öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen Landschaftsverband Rheinland (ab 2003) Landschaftsverband Westfalen-Lippe (ab 2003) Datenquellen Dokumentation zu den Unterbringungsgesetzen der Länder (PsychKG) Periodizität Jährlich, 31.12. Validität Seit dem Inkrafttreten des Betreuungsgesetzes (Betreuung) im Jahr 1992 ist das Verfahren bei zivilrechtlichen Unterbringungen (nach dem Betreuungsrecht) und öffentlich-rechtlichen Unterbringungen (nach Unterbringungsgesetz des Landes bzw. PsychKG) bundesweit einheitlich geregelt. Ein Landesgesetz in Nordrhein-Westfalen regelt das Unterbringungsverfahren. Die zuständigen Amtsgerichte melden in Zusammenarbeit mit den örtlichen Ordnungsbehörden und den Gesundheitsämtern den jeweiligen Justizministerien der Länder die Fallübersichten über die Unterbringung nach dem PsychKG. Die Zahlen sind nur auf Amtsgerichtsbezirksebene verfügbar, diese decken sich aber nicht immer mit den Grenzen der Gebietskörperschaften. In den Angaben können auch Fälle enthalten sein, die nicht zu einer Unterbringung geführt haben. Die Daten sind nicht vollständig und nur begrenzt aussagefähig. Es gehen nur die Angaben der Kommunen in diesen Indikator ein, die die Daten entsprechend den Vorgaben geliefert haben. Kommentar Voraussetzung für die Einrichtung einer Betreuung ist nach § 1896 BGB, dass ein Volljähriger aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen kann. Das Psychischkrankengesetz sieht einen Katalog staatlicher Maßnahmen vor, solche Kranke notfalls zur Therapie zu zwingen (Unterbringung nach PsychKG). *Beschreibung des Indikators gekürzt, zivilrechtliche Unterbringungen sind nicht dargestellt, da als aktuelle Daten für den Kreis Aachen nur Angaben aus dem Jahr 2003 vorliegen. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 93 Einweisungen nach dem PsychKG¹, nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2007 Indikator 03.87_01 Unterbringungen nach dem PsychKG Verwaltungsbezirk davon: insgesamt weiblich je 100 000 Einwohner Anzahl männlich je 100 000 weibl. Einw. Anzahl Anzahl je 100 000 männl. Einw. Kreis Euskirchen 335 173,6 139 142,1 195 204,9 Kreis Aachen Stadt Aachen Kreis Düren Kreis Heinsberg 203 340 560 204 65,5 131,3 206,9 79,4 71 155 218 86 44,9 122,8 160,4 66,1 129 185 339 118 85,0 139,3 251,5 93,1 Reg.-Bez. Köln 5739 130,7 2484 110,8 3151 146,6 20380 113,2 8829 95,7 11330 129,1 Nordrhein-Westfalen ¹ Datenquelle/Copyright: Landesinstitut für den Öffentlichen Gesundheitsdienst NRW: Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten 210 180 150 Kr. EU männlich 120 90 Kr. EU w eibl. 60 NRW männlich 30 NRW w eiblich 20 07 20 06 20 05 20 04 0 20 03 je 100 000 männl./weibl. Einwohner Dok. zum PsychKG, Dok. zum Betreuungsgesetz Abbildung 38: Einweisungen nach dem PsychKG nach Geschlecht je 100.000 männl./ weibl. Einwohner, Kreis Euskirchen im Vergleich zu NRW, 2003 - 2007 94 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 03.89 Gestorbene infolge vorsätzlicher Selbstbeschädigung (Suizidsterbefälle) nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 3-Jahres-Mittelwert Definition Der Indikator 03.89 enthält die gemittelten absoluten Todesfälle, die auf die jeweilige durchschnittliche Wohnbevölkerung bezogenen geschlechtsspezifischen Mortalitätsraten und die auf die Gesamtsuizidrate des Landes normierten Mortalitätsziffern (SMR) infolge vorsätzlicher Selbstbeschädigung (Suizidsterbefälle) als 3-Jahres-Mittelwert für die Kreise und kreisfreien Städte des Landes Nordrhein-Westfalen. Grundlage für die Tabelle bildet die amtliche Todesursachenstatistik. Die Anzahl der jugendlichen Selbstmorde ist in Großstädten doppelt so hoch wie auf dem Land. Die Zahl der Suizide in ländlichen Gebieten mit hoher Drogenkriminalität liegt 50 % über dem Durchschnitt. Aufschlussreich ist, dass die Rate der Suizidversuche bei Mädchen dreimal höher ist als bei Jungen. Dagegen führen jedoch bei Jungen die Suizidversuche dreimal öfter zum Tode als beim weiblichen Geschlecht. Ein Anstieg von Suizidsterbefällen wird in höherem Lebensalter beobachtet. Regionalisierte geschlechtsspezifische Sterbeziffern infolge vorsätzlicher Selbstbeschädigung (Suizidsterbefälle) machen diese besondere Form geschlechtsspezifischer Sterblichkeit und ihren Anteil an der Gesamtsterblichkeit deutlich und lassen die Unterschiede im Vergleich der Zahlen Gestorbener nach Geschlecht durch die entsprechenden Häufigkeiten je 100 000 Einwohner zwischen den Verwaltungseinheiten des Bundeslandes deutlich werden. Datenhalter Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik des Landes NordrheinWestfalen Datenquellen Todesursachenstatistik Periodizität Jährlich, 31.12. Validität Für die Registrierung der Sterbefälle ist die letzte Wohngemeinde, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung des Gestorbenen maßgebend. Die Zahlen werden der Bevölkerungsstatistik und der Todesursachenstatistik der Länder entnommen. Die Validität setzt die Weiterleitung der Todesbescheinigungen an das zuständige Einwohnermeldeamt voraus, so dass Verstorbene in die Statistik der Kommunen und des Bundeslandes eingehen, wo sie mit ihrem Hauptwohnsitz gemeldet waren. Die Kodierung der Todesbescheinigungen erfolgt in den Statistischen Landesämtern. Daten über die Suizidsterbefälle gelten als relativ zuverlässig. Kommentar Die im Indikator ausgewiesenen vorsätzlichen Selbstbeschädigungen enthalten per Definition keine Suizidfälle der unter 10-Jährigen. Regionalisierte Suizidraten bilden den Grundstock einer kommunalen Berichterstattung über Suizidfälle. Für die Berechnung von Raten als Mehrjahresmittelwert (z. B. drei Jahre) sind die Verfahren der Mittelwertbildung mit der Methode der gleitenden Durchschnitte kombinierbar. Neben der Berechnung je 100 000 Einwohner wird die indirekte Altersstandardisierung (SMR) als Methode zur Vergleichsrate verwendet. Der Landesdurchschnitt liegt bei der SMR bei 1,00, die Kreise können diese Werte überoder unterschreiten. Es handelt sich um einen Ergebnisindikator. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 95 Gestorbene infolge vorsätzlicher Selbstbeschädigung (Suizidsterbefälle) nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2005 - 2007, 3-Jahres-Mittelwert Indikator 03.89 Gestorbene infolge vorsätzlicher Selbstbeschädigung (X60 - X84) Verwaltungsbezirk weiblich Anzahl* je 100 000 weibl. Einw. männlich SMR** Anzahl* je 100 000 männl. Einw. insgesamt SMR** Anzahl* je 100 000 Einw. SMR** Kreis Euskirchen 4 3,7 0,86 16 16,8 1,27 20 10,2 1,18 Kreis Aachen Stadt Aachen Kreis Düren Kreis Heinsberg 7 7 6 5 4,4 5,8 4,2 4,1 1,01 1,35 0,97 0,97 21 16 19 18 13,8 12,1 13,8 13,9 1,05 0,91 1,06 1,08 28 23 24 23 9,0 9,0 9,0 8,9 1,04 1,04 1,04 1,06 Reg.-Bez. Köln 118 5,3 1,22 345 16,1 1,21 463 10,6 1,22 Nordrhein-Westfalen 407 4,4 1,00 1168 13,3 1,00 1575 8,7 1,00 Datenquelle/Copyright: Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW:   an der Suizidrate des Landes Todesursachenstatistik 18 15 12 Kr. EU männlich 9 6 Kr. EU weiblich NRW männlich 0 NRW weiblich 20 02 20 01 -2 00 20 3 02 -2 00 20 4 03 -2 00 20 5 04 -2 00 20 6 05 -2 00 7 3 20 00 - je 100 000 männl./weibl. Einwohner * 3-Jahres-Mittelwert ** Standardized Mortality Ratio: standardisiert Abbildung 39: Gestorbene infolge vorsätzlicher Selbstbeschädigung (Suizidsterbefälle) nach Geschlecht je 100.000 männl./ weibl. Einwohner, Kreis Euskirchen im Vergleich zu NRW, 3-Jahres-Mittelwert 2000 - 2007 96 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 03.111_01 Krankenhausfälle infolge von Verbrennungen und Vergiftungen bei Kindern unter 15 Jahren nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken Definition Die alters- und geschlechtsspezifischen stationären Behandlungsraten infolge von Verbrennungen und Vergiftungen reflektieren die Morbiditätssituation der unter 15-jährigen Bevölkerung. Schwere Verbrennungen und Vergiftungen bei Kindern sollten kleinräumig analysiert werden, weil sie prinzipiell durch präventive Maßnahmen ausgeschlossen werden können, und weil sie bei sozial ungünstigen Verhältnissen häufiger auftreten. Nach der geltenden Klassifikation der Krankheiten zählen zu Verbrennungen und Verätzungen (T20 – T32) und Vergiftungen (T36 – T65) Verletzungen verschiedenen Grades und Umfanges der Körperoberfläche und Vergiftungen durch Medikamente, Betäubungsmittel, Chemikalien, Rauchvergiftungen und Nahrungsmittel. Bei stationären Behandlungen wird die Hauptdiagnose von den behandelnden Ärzten bei der stationären Entlassung kodiert. Der Indikator weist die Krankenhausfälle infolge von Verbrennungen und Vergiftungen insgesamt und nach Geschlecht mit Bezug auf die Wohnbevölkerung der Altersgruppe und des Berichtsjahres aus, leichtere ambulant behandelte Verletzungen sind somit in dem Indikator nicht enthalten. Stundenfälle sind nicht enthalten. Stundenfälle bezeichnen Patienten, die stationär aufgenommen, aber am gleichen Tag wieder entlassen bzw. verlegt wurden oder verstorben sind. Die Krankenhausfälle berechnen sich aus der Anzahl der Patienten, die in ein Krankenhaus aufgenommen, stationär behandelt und im Berichtsjahr mit einer der erwähnten Diagnosen entlassen wurden. Als Bezugspopulation wird die durchschnittliche Bevölkerung verwendet. Datenhalter Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik des Landes NordrheinWestfalen Datenquellen Krankenhausstatistik, Teil II, Diagnosen Periodizität Jährlich, 31.12. Validität Rechtsgrundlage ist die Verordnung über die Bundesstatistik für Krankenhäuser vom 10.4.1990. Alle Krankenhäuser sind berichtspflichtig, d. h. es liegt eine Totalerhebung vor. Nicht enthalten sind Krankenhäuser im Straf-/Maßregelvollzug sowie Polizei- und Bundeswehrkrankenhäuser (sofern sie nicht oder nur im eingeschränkten Umfang für die zivile Bevölkerung tätig sind). Es wird von einer vollständigen Datenerfassung und einer ausreichenden Datenqualität ausgegangen. Kommentar Daten über die Inzidenz von Verbrennungen und Vergiftungen sind derzeit nicht verfügbar. Es werden hier stattdessen die Krankenhausfälle berichtet. Die Diagnosestatistik liegt nach Behandlungs- und Wohnort vor. Für den vorliegenden Indikator werden die stationären Behandlungsfälle nach Wohnort zu Grunde gelegt. Leichte Verbrennungen und Vergiftungen werden ambulant behandelt, so dass die Morbidität wesentlich höher ist. Es handelt sich um einen Ergebnisindikator. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 97 Krankenhausfälle infolge von Verbrennungen und Vergiftungen bei Kindern unter 15 Jahren nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken¹, 2006 Indikator 03.111_01 Krankenhausfälle infolge von Verbrennungen (T20 - T32) und Vergiftungen (T36 - T65) bei Kindern unter 15 Jahren weiblich Verwaltungsbezirk Anzahl* männlich je 100 000 weibl. Einw. <15 J. Anzahl* insgesamt je 100 000 männl. Einw. <15 J. Anzahl* je 100 000 Einw. <15 J. Kreis Euskirchen 17 113,8 33 209,8 50 163,1 Kreis Aachen Stadt Aachen Kreis Düren Kreis Heinsberg 41 20 26 22 172,4 130,0 125,7 107,6 30 26 25 20 120,2 163,3 114,0 92,9 71 46 51 42 145,7 147,0 119,7 100,0 Reg.-Bez. Köln 352 111,5 412 123,9 764 117,9 1542 117,7 1944 141,0 3486 129,6 Nordrhein-Westfalen ¹ * Datenquelle/Copyright: Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW: ohne Patienten mit unbekanntem Wohnsitz bzw. Geschlecht Krankenhausstatistik, Teil II - Diagnosen (Krankenhäuser) 200 150 Kr.EU männlich 100 Kr. EU weiblich NRW männlich 50 NRW weiblich 20 06 20 05 20 04 20 03 0 20 02 je 100 000 männl./weibl. Einw. <15 Jahre Wohnbevölkerung Abbildung 40: Krankenhausfälle infolge von Verbrennungen und Vergiftungen bei Kindern unter 15 Jahren nach Geschlecht je 100.000 der männl./ weibl. Altersgruppe, Kreis Euskirchen im Vergleich zu NRW, 2002 - 2006 98 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 03.118 Im Straßenverkehr verunglückte Personen nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken Definition Aus den Straßenverkehrsberichten geht hervor, dass in dicht besiedelten Gebieten mehr Personen im Straßenverkehr verunglücken, jedoch in Großstädten weniger tödliche Verkehrsunfälle registriert werden. Die Zahl verletzter und getöteter Personen infolge von Straßenverkehrsunfällen unterscheidet sich sowohl zwischen Kreisen, kreisfreien Städten, Stadtbezirken als auch zwischen Bundesländern. Betrachtet man das Unfallgeschehen nach Regionen, so fallen vor allem die Ballungszentren und jene Regionen entlang von Hauptverkehrsrouten durch hohe Unfallzahlen auf. Bezieht man die Zahl der Unfälle auf die Einwohner, so zeigt sich auch hier, dass die Ballungszentren - vor allem aufgrund der hohen Verkehrsdichte - erhöhte Unfallraten aufweisen. Im Gegensatz dazu ist die auf Einwohner bezogene Getötetenrate in den Städten niedrig. Hier konzentrieren sich die hohen Werte auf die höheren Fahrgeschwindigkeiten auf den Außerortstraßen (Fernstraßen, Autobahnen). Um Gebiete mit unterschiedlichen Einwohnerzahlen in Bezug auf die Anzahl von Unfallverletzten und –getöteten nach Geschlecht vergleichen zu können, werden die Unfallzahlen im vorliegenden Indikator für beide Geschlechter auf jeweils 100 000 weibliche bzw. männliche Einwohner bezogen. Der Bezug auf die Wohnbevölkerung ist ungenau, da die Straßenverkehrsunfälle nach dem Ereignisort des Unfalls registriert werden. Datenhalter Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik des Landes NordrheinWestfalen Datenquellen Statistik der Straßenverkehrsunfälle Periodizität Jährlich, 31.12. Validität Die Daten der Straßenverkehrsunfälle zu tödlichen Unfällen gelten als valide, wohingegen die Datenqualität hinsichtlich der Verletzten je nach Schwere und Verkehrsbeteiligung etc. schwankt. Kommentar Die Straßenverkehrsunfallstatistik der verunglückten Personen (verunglückte Beteiligte sowie Mitfahrer)ist nach dem Ereignisprinzip (Unfallort) einem Land oder Kreis zugeordnet. Trotzdem ist hier zu Vergleichszwecken ein Bezug auf die Wohnbevölkerung vorgesehen. Es ist davon auszugehen, dass Unfälle bei Fußgängern und in eingeschränktem Umfang bei Fahrradfahrern häufiger am Wohnort passieren, dagegen sollten die Raten bei Berufspendlern in den Stadtstaaten/Städten systematisch gegenüber dem Umland erhöht sein. Bei der Darstellung und Interpretation ist dies zu berücksichtigen. Der Indikator zählt zu den Ergebnisindikatoren. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 99 Im Straßenverkehr verunglückte Personen nach Geschlecht, NordrheinWestfalen nach Verwaltungsbezirken, 2007 Indikator 03.118 Im Straßenverkehr verunglückte Personen Verwaltungsbezirk weiblich männlich Dar.: tödlich insgesamt* weibl. männl. Anzahl je 100 000 weibl. Einw. Anzahl je 100 000 männl. Einw. Kreis Euskirchen 456 466,3 648 680,8 1105 572,6 3 9 Kreis Aachen Stadt Aachen Kreis Düren Kreis Heinsberg 537 691 644 548 339,4 548,2 473,3 420,8 822 879 914 725 541,2 665,0 678,2 571,7 1360 1572 1559 1274 438,6 608,7 575,6 495,6 1 4 6 1 11 8 10 6 Reg.-Bez. Köln 9488 423,6 12958 603,6 22457 511,9 46 119 36862 399,3 49027 558,3 85923 477,0 205 536 Nordrhein-Westfalen je 100 000 Einw. Anzahl * Datenquelle/Copyright: Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW: Anzahl ohne Personen unbekannten Geschlechts 800 725 650 Kr. EU männlich 575 Kr. EU weiblich 500 NRW männlich 425 NRW weiblich 20 07 20 06 20 05 20 04 20 03 350 20 02 je 100 000 männl./weibl. Einwohner Statistik der Straßenverkehrsunfälle Abbildung 41: Im Straßenverkehr verunglückte Personen nach Geschlecht je 100.000 männl./weibl. Einwohner, Kreis Euskirchen im Vergleich zu NRW, 2002 2007 100 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 101 Themenfeld 4 Gesundheitsrelevante Verhaltensweisen 102 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 04.01_02 Rauchverhalten nach Alter und Geschlecht, Mikrozensus, NordrheinWestfalen Definition Das Rauchen von Tabakwaren – am häufigsten werden Zigaretten geraucht – gilt als das Risikoverhalten mit den deutlichsten Auswirkungen auf die Gesundheit der Bevölkerung: Kein anderes Verhalten hat einen vergleichbar starken Einfluss auf die Gesamtsterblichkeit. Rauchen fördert die Entstehung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen (u. a. Herzinfarkt, Schlaganfall) und von Krankheiten der Atmungsorgane (insbesondere Lungenkrebs und chronische Lungenerkrankungen). Nach dem Mikrozensusgesetz 2005 vom 24. Juni 2004 (BGBl. I S. 1350) findet alle vier Jahre eine Zusatzerhebung Gesundheitszustand der Bevölkerung zum Mikrozensus statt. Sie liefert u. a. Informationen über Rauchgewohnheiten. Das Rauchverhalten ist geschlechts-, und altersabhängig. Unter regelmäßigem Rauchen wird tägliches Rauchen verstanden, auch wenn es sich nur um geringe Tabakmengen handelt. Datenhalter Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik des Landes NordrheinWestfalen Datenquellen Mikrozensus, Zusatzerhebung Gesundheit Periodizität Ab 2005 vierjährlich Validität Da die Fragen zum Rauchverhalten für Kinder und Jugendliche stellvertretend vom Haushaltsvorstand beantwortet werden, sind teilweise ungenaue Angaben möglich. Das betrifft im besonderen Maße die Angaben der 10- bis 19-Jährigen. Kommentar Der Indikator zum Rauchverhalten nach Alter und Geschlecht wird als Länderindikator geführt Der Indikator zählt zur Gruppe der Gesundheitsdeterminanten. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 103 Indikator 04.01_02 Rauchverhalten der Bevölkerung¹, Mikrozensus, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2005 Verwaltungsbezirk Nichtraucher Anteil der Raucher, die täglich mehr als 20 Zigaretten rauchen, an allen Rauchern Raucher Anteil der Befragten in %* Kreis Euskirchen 75,9 24,1 18,4 Kreis Aachen Stadt Aachen Kreis Düren Kreis Heinsberg 69,3 70,7 71,4 72,6 30,7 29,3 28,6 27,4 15,5 15,2 19,1 19,4 Reg.-Bez. Köln 71,7 28,3 16,3 Nordrhein-Westfalen 71,1 28,9 16,9 Datenquelle/Copyright: Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW: Mikrozensus, Zusatzerhebung ¹ * 15 Jahre u. älter 1 %-Mikrozensus-Stichprobe 104 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 04.08_02 Body Mass Index (BMI) der erwachsenen Bevölkerung nach Alter und Geschlecht, Mikrozensus, Nordrhein-Westfalen Definition Durch Adipositas werden sowohl die Gesundheit als auch die Lebensdauer negativ beeinflusst. Übergewicht wird mit Herz-KreislaufRisikofaktoren wie Bluthochdruck (Hypertonie), erhöhten Blutfettwerten (Hypercholesterinämie) sowie der Entstehung von Krankheiten (insbesondere Diabetes mellitus und bestimmte Malignome) in Verbindung gebracht. Darüber hinaus kann das Übergewicht den Knochen- und Bandapparat überlasten und so arthrotische Gelenkschäden verstärken. Das andere Extrem ist Untergewicht, das ebenfalls zu gesundheitlichen Störungen führt. Zur Definition von Gewichtskategorien wie Untergewicht, Normalgewicht, Übergewicht und Adipositas (Fettleibigkeit) wird der sogenannte Body Mass Index (BMI) benutzt. Der Body Mass Index wird aus dem Quotienten des Gewichtes in kg und dem Quadrat der Größe in m2 berechnet. Nach dem Mikrozensusgesetz 2005 vom 24. Juni 2004 (BGBl. I S. 1350) findet alle vier Jahre eine Zusatzerhebung Gesundheitszustand der Bevölkerung zum Mikrozensus statt. Sie liefert u. a. Informationen über Körpergröße und Körpergewicht sowie daraus resultierend erstmalig Berechnungen des Body-Mass-Index. Im Bundesgesundheitssurvey wurde der BMI nach Messungen der Körpergröße und des Gewichtes exakt berechnet (Ind. 4.8). Die im vorliegenden Indikator angegebenen Maße der Befragten wurden nach derselben Methode berechnet. Die Zahl der Befragten resultiert aus einer Hochrechnung der 1 %-Stichprobe auf die Bevölkerung des Landes Nordrhein-Westfalen. Datenhalter Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik des Landes NordrheinWestfalen Datenquellen Mikrozensus, Zusatzerhebung Periodizität Ab 2005 vierjährlich Validität Durch ungenaue Angaben der Befragten liegt ein systematischer bias vor, so dass der berechnete BMI zu gering ausgewiesen wird. Kommentar Im Mikrozensus werden Angaben zu den Körpermaßen nicht gemessen, sondern erfragt. Die Ergebnisse des im Mikrozensus berechneten BMI liegen deutlich unter den gemessenen Werten beim Bundes-Gesundheitssurvey. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 105 Indikator 04.08_02 Body Mass Index (BMI) der erwachsenen Bevölkerung, Mikrozensus, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2005 Body Mass Index (BMI) in % der Befragten (15 J. und älter)* Verwaltungsbezirk untergewichtig normalgewichtig übergewichtig darunter: adipös Kreis Euskirchen 4,4 41,9 53,6 12,0 Kreis Aachen Stadt Aachen Kreis Düren Kreis Heinsberg 4,9 6,9 5,2 5,4 40,3 50,2 44,3 38,7 54,9 42,9 50,5 56,0 12,5 9,4 12,9 13,3 Reg.-Bez. Köln 5,8 44,0 50,2 12,4 Nordrhein-Westfalen 5,4 42,4 52,2 13,1 Männer Datenquelle/Copyright: * Frauen Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW: untergewichtig bis 18,9 bis 19,9 Mikrozensus, Zusatzerhebung normalgewichtig 19,0 - 24,0 20,0 - 25,0 (1 %-Mikrozensus-Stichprobe) übergewichtig 24,1 - 29,9 25,1 - 29,9 >=30,0 >=30,0 adipös 106 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 107 Themenfeld 6: Einrichtungen des Gesundheitswesens 108 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 06.02 Versorgungsgrad mit an der vertragsärztlichen Tätigkeit teilnehmenden Ärztinnen und Ärzten, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken Definition Der Versorgungsgrad dient als Maßzahl zur Beschreibung von Ressourcenmengen, die für die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung zur Verfügung stehen. Der Versorgungsgrad mit an der vertragsärztlichen Tätigkeit teilnehmenden Ärztinnen und Ärzten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten wird anhand der Verhältniszahlen der Bedarfsplanung der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) dargestellt. Zur Arztgruppe der Psychotherapeuten gehören gemäß § 101 Abs. 4 Satz 1 SGB V die überwiegend oder ausschließlich psychotherapeutisch tätigen Ärzte sowie die Psychologischen Psychotherapeuten und die Kinder- und Jugendlichentherapeuten. Auf der Grundlage von Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung werden Verhältniszahlen für den allgemeinen bedarfsgerechten Versorgungsgrad herausgegeben (Grundlage §§ 99 – 105 SGB V). Die Bundesrepublik wird in Raumordnungsregionen nach unterschiedlichen Verdichtungsräumen gegliedert. Kreise und kreisfreie Städte werden verschiedenen Kreisgruppen zugeordnet. Auf dieser Grundlage wird ein differenzierter Versorgungsgrad als Ausgangsrelation für die Feststellung von Überversorgung oder Unterversorgung ermittelt. Eine Unterversorgung liegt vor, wenn der Stand der hausärztlichen Versorgung den in den Planungsblättern ausgewiesenen Bedarf um mehr als 25 % bzw. denjenigen der fachärztlichen Versorgung um mehr als 50 % unterschreitet. Eine Überversorgung liegt vor, wenn eine Überschreitung der örtlichen Verhältniszahl von mehr als 10 % vorliegt (bezogen auf örtliche Einwohner/Arztrelation). Datenhalter   Datenquelle Planungsdaten für die ärztliche Versorgung Periodizität Jährlich Validität Durch vertragliche Bindungen zwischen den Einrichtungen und den KVen auf der Grundlage des SGB V sind die Daten als valide anzusehen. Kommentar Für den Regionalvergleich des Versorgungsgrades mit an der vertragsärztlichen Tätigkeit teilnehmenden Ärztinnen und Ärzten nach Fachgebieten ist eine Basistabelle der Kreise und kreisfreien Städte erforderlich. Die Berechnung des Versorgungsgrades erfolgt mit allgemeinen Verhältniszahlen – Einwohner je Arzt – nach definierten Raumgliederungen. Der Versorgungsgrad ist festgelegt in den Bedarfsplanungsrichtlinien-Ärzte vom 09. März 1993, zuletzt geändert am 31. Dezember 2004, in Kraft getreten am 15. Mai 2005. Der vorliegende Indikator ist ein Prozessindikator. Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein, Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 109 Indikator 06.02 Versorgungsgrad mit an der vertragsärztlichen Tätigkeit teilnehmenden Ärztinnen und Ärzten nach Fachgebieten, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 31.12.2007 Versorgungsgrad in % Verwaltungsbezirk Hausärzte Anästhesisten Augenärzte Frauenärzte Chirurgen HNOÄrzte Hautärzte Kreis Euskirchen 110,8 111,5 120,8 115,0 114,2 122,6 131,1 Kreis Aachen Stadt Aachen Kreis Düren Kreis Heinsberg 110,4 114,1 110,2 110,7 117,4 261,6 211,9 141,7 114,2 112,4 129,1 113,5 168,8 170,7 180,2 131,0 119,4 136,7 113,0 113,5 110,76 111,3 124,8 111,3 116,2 145,2 124,6 124,7 Reg.-Bez. Köln • • • • • • • NordrheinWestfalen • • • • • • • Datenquelle/Copyright: Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein, Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe: Planungsdaten für die ärztliche Versorgung Versorgungsgrad in % Verwaltungsbezirk Fä. Internisten Kinderärzte Nervenärzte Orthopäden Psychotherap.* Radiologen Urologen Kreis Euskirchen 226,0 132,2 126,8 111,4 120,9 260,1 128,4 Kreis Aachen Stadt Aachen Kreis Düren Kreis Heinsberg 167,5 140,4 204,4 178,4 122,1 140,3 113,5 113,9 165,6 117,7 180,7 117,6 124,4 112,9 119,0 114,8 125,8 120,9 133,7 164,5 189,6 118,8 185,3 192,7 128,5 113,6 128,1 135,7 Reg.-Bez. Köln • • • • • • • Nordrhein-Westfalen • • • • • • • Datenquelle/Copyright: Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein, Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe: Planungsdaten für die ärztliche Versorgung * ärztl. Psychotherap. u. psychol. Psychotherap., Kinderu. Jugendlichenpsych. 110 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 06.05 Versorgungsgrad mit an der vertragszahnärztlichen Tätigkeit teilnehmenden Zahnärztinnen und Zahnärzten, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken Definition Der Versorgungsgrad dient als Maßzahl zur Beschreibung von Ressourcenmengen, die für die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung zur Verfügung stehen. Der Versorgungsgrad mit an der vertragszahnärztlichen Tätigkeit teilnehmenden Zahnärztinnen und Zahnärzten wird anhand der Verhältniszahlen der Bedarfsplanung der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZV) dargestellt. Auf der Grundlage von Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Bedarfsplanung in der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung werden Verhältniszahlen für den allgemeinen bedarfsgerechten Versorgungsgrad herausgegeben (Grundlage §§ 99 – 105 SGB V). Die Bundesrepublik wird in Raumordnungsregionen nach unterschiedlichen Verdichtungsräumen gegliedert. Kreise und kreisfreie Städte werden verschiedenen Kreisgruppen zugeordnet. Auf dieser Grundlage wird ein differenzierter Versorgungsgrad als Ausgangsrelation für die Feststellung von Überversorgung oder Unterversorgung ermittelt. Eine Unterversorgung in der vertragszahnärztlichen Versorgung liegt vor, wenn der Bedarf den Stand der zahnärztlichen Versorgung um mehr als 100 v. H. überschreitet. Eine Überversorgung in der vertragszahnärztlichen Versorgung ist anzunehmen, wenn der allgemeine bedarfsgerechte Versorgungsgrad um 10 v. H. überschritten ist. Die Feststellung, ob eine Unter- oder Überversorgung vorliegt, obliegt dem Landesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen. Zulassungen dürfen nur in dem Umfang erfolgen, bis Überversorgung eingetreten ist. Als Bezugsbasis für die Berechnung von Überversorgung und Unterversorgung dient die Relation Wohnbevölkerung/Zahnarzt bzw. Kieferorthopäde. Datenhalter   Datenquelle Planungsdaten für die zahnärztliche Versorgung Periodizität Jährlich, 31.12. Validität Durch vertragliche Bindungen auf der Grundlage des SGB V sind die Daten als valide anzusehen. Kommentar Für den Regionalvergleich des Versorgungsgrades mit an der vertragszahnärztlichen Tätigkeit teilnehmenden Zahnärzten und Kieferorthopäden ist eine Basistabelle der Kreise und kreisfreien Städte erforderlich. Die Berechnung des Versorgungsgrades erfolgt mit allgemeinen Verhältniszahlen – Einwohner je Zahnarzt – nach definierten Raumgliederungen. Der Versorgungsgrad ist festgelegt in den Bedarfsplanungsrichtlinien-Ärzte/Zahnärzte vom 09. März 1993 in ihrer jeweils gültigen Fassung. Der vorliegende Indikator ist ein Prozessindikator. Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein, Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 111 Indikator 06.05 Versorgungsgrad mit an der vertragszahnärztlichen Tätigkeit teilnehmenden Zahnärztinnen und Zahnärzten nach Fachgebieten, NordrheinWestfalen nach Verwaltungsbezirken, 2005 - 2007 Versorgungsgrad in % Verwaltungsbezirk 2005 Zahnärzte 2006 2007 KieferKieferKieferZahnärzte Zahnärzte orthopäden orthopäden orthopäden Kreis Euskirchen 69,3 49,6 67,5 48,8 70,9 48,8 Kreis Aachen Stadt Aachen Kreis Düren Kreis Heinsberg 85,2 94,4 73,4 67,5 60,9 86,4 40,9 61,3 83,6 96,3 76,0 67,1 61,2 82,3 41,4 67,5 85,5 96,6 76,0 69,4 66,0 88,6 35,5 64,4 Reg.-Bez. Köln • • • • • • Nordrhein-Westfalen • • • • • • Datenquelle/Copyright: Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein/ Kassenzahnärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe: Planungsdaten für die zahnärztliche Versorgung 112 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 06.15 Wichtige Krankenhausangebote, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken Definition Indikator 06.15 zeigt das Bettenangebot der wichtigsten Fachabteilungen der Grundversorgung bezogen auf die zu versorgenden Bevölkerungsgruppen im Regionalvergleich. Die Fachabteilung Chirurgie schließt nach der Ersten Verordnung zur Änderung der Krankenhausstatistik-Verordnung vom 13.08.2001 die Subspezialisierungen Gefäß-, Thorax-, Unfall-, Viszeral-, sonstige und allgemeine Chirurgie ein. Zur Inneren Medizin zählen die Richtungen Angiologie, Endokrinologie, Gastroenterologie, Hämatologie und internistische Onkologie, Kardiologie, Klinische Geriatrie, Nephrologie, Pneumologie, Rheumatologie und sonstige und allgemeine Innere Medizin. Frauenheilkunde und Geburtshilfe hat die Unterabteilungen Frauenheilkunde, Geburtshilfe sowie sonstige und allgemeine Frauenheilkunde und Geburtshilfe. Kinderheilkunde beinhaltet die Gebiete Kinderkardiologie, Neonatologie und sonstige und allgemeine Kinderheilkunde. Für die vier aufgeführten Fachabteilungen wird der Bezug je 100 000 zu versorgende Einwohner bzw. Frauen oder Kinder in den Verwaltungsbezirken hergestellt. Datenhalter Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik des Landes NordrheinWestfalen Datenquelle Krankenhausstatistik, Teil I: Grunddaten Periodizität Jährlich, 31.12. Validität Kommen alle Einrichtungen ihrer Meldepflicht nach, kann von einer hohen Datenqualität für die Krankenhäuser des Geltungsbereiches der Krankenhausstatistik-Verordnung (d. h. mit Ausnahme der Krankenhäuser der Bundeswehr, Polizei und des Maßregelvollzugs) ausgegangen werden. Kommentar Die Darstellung der Fachabteilungen entspricht der Ersten Verordnung zur Änderung der Krankenhausstatistik-Verordnung vom 13.08.2001. Die aufgestellten Betten werden im Jahresdurchschnitt ermittelt und zum Stichtag 31.12. jeden Jahres erfasst. Der vorliegende Indikator ist ein Prozessindikator. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 113 Wichtige Krankenhausangebote nach Bettenangebot, NordrheinWestfalen nach Verwaltungsbezirken, 2007 Indikator 06.15 Aufgestellte Betten in den Fachabteilungen Verwaltungsbezirk Chirurgie Innere Medizin je 100 000 Einw. insges. je 100 000 Einw. insges. Frauenheilkunde/ Kinderheilkunde Geburtshilfe insges. je 100 000 Einw.* insges. Kreis Euskirchen 231 119,7 325 168,4 80 96,2 Kreis Aachen Stadt Aachen Kreis Düren Kreis Heinsberg 390 458 375 238 125,8 177,4 138,5 92,6 560 635 602 356 180,6 245,9 222,3 138,5 148 172 115 93 109,7 155,0 99,1 84,2 Reg.-Bez. Köln 5653 128,9 7827 178,4 2164 112,2 1021 160,2 27039 150,1 38762 215,2 9420 118,5 4770 181,3 Nordrhein-Westfalen * ** Datenquelle/Copyright: je 100.000 Einwohner LDS NRW: Krankenhausstatistik, Teil I - Grunddaten 33 je 100 000 Einw.** 110,2 44 92,3 114 371,5 108 261,9 - Frauen im Alter von 15 und mehr Jahren Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren 200 Chirurgie 160 Innere Medizin Frauenheilkunde/ Geburtshilfe Kinderheilkunde 120 20 07 20 06 20 05 20 04 20 03 20 02 80 Abbildung 46: Wichtige Krankenhausangebote: aufgestellte Betten in den Fachabteilungen je 100.000 Einwohner im Kreis Euskirchen, 2002 - 2007 114 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 06.18 Ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen nach Art der Pflegeeinrichtung bzw. verfügbaren Plätzen, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken Definition Der Indikator gibt einen Überblick über die regionale Verteilung von ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen und den Versorgungsgrad der Bevölkerung (der über 65-Jährigen) mit stationären Pflegeplätzen. Die Daten sind Teil der alle zwei Jahre jeweils zum Stichtag 15.12. eines Berichtsjahres (erstmals im Dezember 1999) durchgeführten Pflegestatistik. Die hier erfassten Daten zum pflegerischen Versorgungsangebot dienen zusammen mit den Daten zur personellen Ausstattung (Themenfeld 8) und zur Struktur der Pflegebedürftigen (Themenfeld 3) sowie den erbrachten Leistungen (Themenfeld 7) als Grundlage für Planungsentscheidungen. Auskunftspflichtig sind die Träger der Pflegeeinrichtungen mit Versorgungsvertrag nach SGB XI. Ambulante Pflegeeinrichtungen sind selbstständige Einrichtungen mit mindestens einer ausgebildeten Pflegefachkraft, die aufgrund eines Versorgungsvertrages nach SGB XI Pflegebedürftige in ihren Wohnungen pflegen und hauswirtschaftlich versorgen. Stationäre Pflegeeinrichtungen sind selbstständig wirtschaftende Einrichtungen, die aufgrund eines Versorgungsvertrages nach SGB XI Pflegebedürftige ganz- bzw. halbtäglich versorgen. Stationäre Pflege umfasst vollstationäre Lang- und Kurzzeitpflege sowie teilstationäre Tages- und Nachtpflege. Als verfügbare Plätze zählen alle Plätze, die von der (teil-)stationären Einrichtung gemäß Versorgungsvertrag angeboten werden. Während die Pflege nach SGB XI in eingliedrigen Einrichtungen ausschließlich stationär oder ambulant geleistet wird, erfolgt sie in mehrgliedrigen Einrichtungen sowohl (teil- und/oder voll)stationär als auch ambulant. Im vorliegenden Indikator werden unter ambulanten Pflegeeinrichtungen sowohl eingliedrige als auch mehrgliedrige Einrichtungen verstanden. Die Differenz aus der Gesamtzahl ambulanter Pflegeeinrichtungen und eingliedriger Einrichtungen stellen die mehrgliedrigen Einrichtungen dar. Die Statistik unterscheidet außerdem nach Einrichtungen ohne andere und mit anderen Sozialleistungen (gemischte Einrichtungen), zu denen z. B. häusliche Krankenpflege oder Haushaltshilfe nach SGB V, Hilfe zur Pflege nach BSHG oder Mobiler Sozialer Dienst gehören. Datenhalter Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik des Landes NordrheinWestfalen Datenquelle   Periodizität Zweijährlich, 15.12., erstmalig ab 1999 Validität Bei der Pflegestatistik handelt es sich um eine Totalerhebung mit Auskunftspflicht. Zur Qualitätssicherung werden von den Statistischen Landesämtern Eingangskontrollen der Statistikbelege auf Vollständigkeit vorgenommen. Eine hohe Datenqualität ist nur schwer zu erreichen, da es sich um eine Datenerhebung bei einer Vielzahl von Auskunftspflichtigen handelt, die sich durch das Ausscheiden oder durch das Gründen neuer Pflegeeinrichtungen ständig verändert. Kommentar Die verwendeten Zahlen sind Stichtagszahlen des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik NRW zum 15.12. bzw. 31.12. des jeweiligen Berichtsjahres. Die verfügbaren Plätze werden im Jahresdurchschnitt ermittelt und zum 15.12. des Berichtsjahres erfasst. Der Bevölkerungsbezug erfolgt auf die Stichtagsbevölkerung vom 31.12. des Berichtsjahres. Der vorliegende Indikator ist ein Prozessindikator. Pflegestatistik Fortschreibung des Bevölkerungsstandes Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 115 Ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen nach Art der Pflegeeinrichtung bzw. verfügbaren Plätzen, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2005 Indikator 06.18 Ambulante Pflegeeinr. Stationäre Pflegeeinrichtungen dar.: Eingliedrige Verwaltungsbezirk insgesamt ohne mit andere(n) Sozialleistungen verfügbare Plätze insgesamt insgesamt Anzahl je 100 000 ältere E.* vollstationäre Pflege teilstationäre Pflege Kreis Euskirchen 28 1 25 31 2 030 5 652 1 992 38 Kreis Aachen Stadt Aachen Kreis Düren Kreis Heinsberg 28 21 35 25 – – – – 27 20 34 24 35 33 45 37 2 683 2 357 2 584 2 360 4 514 5 293 5 235 5 145 2 659 2 295 2 524 2 334 24 62 60 26 Reg.-Bez. Köln 475 7 451 475 37 012 4 622 36 351 661 2 039 14 1 938 2 008 161 083 4 627 157 471 3 612 Nordrhein-Westfalen * Datenquelle/Copyright: 65 Jahre und mehr Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW: 6500 6000 5500 Kr. EU 5000 NRW 20 05 20 03 4500 20 01 je 100.000 Einwohner >64 Jahre Pflegestatistik, Fortschreibung des Bevölkerungsstandes Abbildung 47: Stationäre Pflegeeinrichtungen, verfügbare Plätze je 100 00 Einwohner über 64 Jahre, Kreis Euskirchen im Vergleich zu NRW, 2001 - 2005 116 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 06.21 Apotheken, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken Definition Der Indikator erfasst öffentliche Apotheken, die der ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung dienen, die Versorgungsdichte sowie die Zahl der Krankenhausapotheken auf regionaler Ebene. Der Betrieb einer Apotheke bedarf der Erlaubnis durch die zuständige Verwaltungsbehörde. Die Erlaubnis wird einem Apotheker erteilt. Die Versorgung von Krankenhäusern und allen ihnen gleichgestellten Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen durch Krankenhausapotheken ist aufgrund von Arzneimittelverträgen nach § 14 Apothekengesetz geregelt. Datenhalter    Apothekerkammer Nordrhein Apothekerkammer Westfalen-Lippe Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik des Landes NordrheinWestfalen Datenquelle   Statistik der Apotheken Fortschreibung des Bevölkerungsstandes Periodizität Jährlich, 31.12. Validität Da die Apothekerkammern von den Landesbehörden über die zum Betrieb einer Apotheke erteilten Erlaubnisse informiert werden, ist von einer guten Datenqualität auszugehen. Kommentar Die verwendeten Daten sind Stichtagszahlen der Apothekerkammern bzw. für den Bevölkerungsbezug des Statistischen Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik NRW. Der vorliegende Indikator ist ein Prozessindikator. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 117 Apotheken, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2007 Indikator 06.21 Öffentliche Apotheken Verwaltungsbezirk Krankenhausapotheken Einwohner je Apotheke Anzahl Kreis Euskirchen 54 3574 0 Kreis Aachen Stadt Aachen Kreis Düren Kreis Heinsberg 79 75 61 61 3923 3454 4438 4211 2 3 3 0 Reg.-Bez. Köln 1 159 3789 22 Nordrhein-Westfalen 4756 3784 116 Datenquelle/Copyright: Apothekerkammer Nordrhein, Apothekerkammer Westfalen-Lippe: Statistik der Apotheken Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW: Fortschreibung des Bevölkerungsstandes Einwohner je Apotheke 3900 3800 Kr. EU 3700 3600 NRW 20 07 20 06 20 05 20 04 20 03 20 02 3500 Abbildung 48: Einwohner je Apotheke im Kreis Euskirchen im Vergleich zu NRW, 2002 - 2007 118 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 119 Themenfeld 7: Inanspruchnahme von Leistungen des Gesundheitswesens 120 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 07.06 Inanspruchnahme des Krankheitsfrüherkennungsprogramms für Kinder, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken Definition Das gesetzliche Krankheitsfrüherkennungsprogramm für Kinder ist ein der Entwicklungsdynamik des Kindes angepasstes mehrteiliges ScreeningProgramm, das eine möglichst frühzeitige Aufdeckung wesentlicher Entwicklungsstörungen und Erkrankungen zum Ziel hat. Dadurch werden Therapiemöglichkeiten früher einsetzbar. Das Programm umfasst insgesamt 10 Untersuchungen. Zuletzt wurde am 1.7.1997 die J1 (1. Jugendgesundheitschutzuntersuchung) in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen als Pflichtleistung aufgenommen. Die Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen ist freiwillig. Die Inanspruchnahme und Ergebnisse dieser Früherkennungsuntersuchungen werden im Vorsorgeheft dokumentiert. Die Neugeborenen-Untersuchungen U1 (Erstuntersuchung) und U2 (Basisuntersuchung am 3. - 10. Lebenstag) werden in der Regel noch in der Geburtsklinik und damit bei nahezu allen Kindern durchgeführt; die folgenden Untersuchungen werden beim niedergelassenen (Kinder-)Arzt angeboten. Über ihre Inanspruchnahme im Regionalvergleich berichtet Indikator 07.06. Dabei wird eine Differenzierung nach den Untersuchungen im 1. Lebensjahr (U3: 4. - 6. Lebenswoche, U4: 3. - 4. Lebensmonat, U5: 6. - 7. Lebensmonat, U6: 10. - 12. Lebensmonat) sowie den in den folgenden Lebensjahren bis zum Schuleintritt angebotenen Untersuchungen (U7: 21. - 24. Lebensmonat, U8: 43. - 48. Lebensmonat (3 ½ 4 Jahre), U9: 60. - 64. Lebensmonat (5 – 5 ½ Jahre)) vorgenommen. Im Rahmen der Einschulungsuntersuchungen werden die Eintragungen im Vorsorgeheft durch den öffentlichen Gesundheitsdienst erfasst. Indikator 07.06 bezieht sich auf die Anzahl der Schulanfänger, die das Vorsorgeheft zur Einschulungsuntersuchung vorgelegt haben. Die Bewertung erfolgt ausschließlich im Hinblick auf die Inanspruchnahme. Datenhalter Landesinstitut für den Öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes NordrheinWestfalen Datenquelle Dokumentation der schulischen Eingangsuntersuchungen (Regelschule) Periodizität Jährlich, bezogen auf den Einschulungsjahrgang Validität Der Indikator 07.06 enthält für einige wenige Kreise, bzw. kreisfreie Städte nur unvollständige oder keine Daten, da für die Inanspruchnahme der Krankheitsfrüherkennungsuntersuchungen bei Schulanfängern keine Meldepflicht besteht. Die Validität der Daten ist davon abhängig, ob alle Schulanfänger oder nur eine Teilmenge untersucht wurden und wie hoch der Anteil der untersuchten Schulanfänger ist, die das Vorsorgeheft vorgelegt haben. Da die Zahl der Anspruchsberechtigten (gesetzlich wie privat krankenversicherte Kinder) nicht vorliegt, wird auf die Zahl der Schulanfänger als Bevölkerungsbezug zurückgegriffen. Die Variable untersuchte Schulanfänger kann bei den Indikatoren, die auf der schulischen Eingangsuntersuchung als Datenquelle basieren, infolge von Datenübermittlungsfehlern schwanken. Kommentar Der Indikator informiert über die Inanspruchnahme von Leistungen der Gesundheitsversorgung in den Kreisen und kreisfreien Städten. Darüber hinaus kann die vollständige Teilnahme am Untersuchungsangebot als Maß für gesundheitsbewusstes Verhalten der Eltern interpretiert werden. Es handelt sich um einen Prozessindikator. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 121 Inanspruchnahme des Krankheitsfrüherkennungsprogramms für Kinder, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2007¹ Indikator 07.06 Inanspruchnahme der Früherkennungsuntersuchungen Lfd. Nr. Verwaltungsbezirk Untersuchte darunter: ... wahrgenommen SchulDokuin %: anfänger mentation insgesamt vorhanden* U3 - U6 U7 U8 U9 Keine Dokumentation vorhanden** 24 Kreis Euskirchen 2069 1919 89,6 92,1 88,2 85,4 139 21 17 22 25 Kreis Aachen Stadt Aachen Kreis Düren Kreis Heinsberg 3119 2037 2688 2617 2665 1872 2428 2244 91,5 88,7 90,9 96,6 92,6 92,2 92,1 96,1 89,0 89,2 88,2 91,4 88,4 88,9 87,5 88,9 431 155 252 348 29 Reg.-Bez. Köln • • • • • • • 168389 149945 91,1 92,8 88,8 87,1 17805 60 Nordrhein-Westf.*** Datenquelle/Copyright: Landesinstitut für den öffentlichen Gesundheitsdienst NRW: Dokumentation der schulischen Eingangsuntersuchungen (Regelschule) ¹ * ** *** Einschulungsjahrgang Vorsorgeheft vorgelegt Vorsorgeheft nicht vorgelegt Summe der meldenden Kreise 95 in Prozent 90 85 Kr. EU U8 80 Kr. EU U9 75 NRW U8 70 20 07 20 06 20 05 20 04 20 03 NRW U9 Abbildung 49: Inanspruchnahme der Krankheitsfrüherkennungsuntersuchungen U 8 und U9 für Kinder bezogen auf Kinder mit vorhandener Vorsorgedokumentation, Kreis Euskirchen im Vergleich zu NRW, Einschulungsjahrgänge 2002 - 2007 122 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 07.10 Anteil der durch Karies-Prophylaxemaßnahmen erreichten Kinder nach Einrichtungstyp, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken Definition Unter dem Begriff Kariesprophylaxe werden Maßnahmen zur Verhinderung von Zahnerkrankungen (Karies) zusammengefasst. Sie werden unterschieden in Gruppenprophylaxe und Individualprophylaxe. Gesetzliche Grundlage sind für die Gruppenprophylaxe § 21 SGB V, für die Individualprophylaxe § 22 SGB V. Gemäß § 21 SGB V haben die Krankenkassen im Zusammenwirken mit den Zahnärzten und den für die Zahngesundheitspflege in den Ländern zuständigen Stellen Maßnahmen zur Erkennung und Verhütung von Zahnerkrankungen bei Versicherten, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zu fördern und sich an den Kosten zur Durchführung zu beteiligen. Die Maßnahmen werden vorrangig in Gruppen, insbesondere in Kindergärten und Schulen durchgeführt und sollen sich insbesondere auf Ernährungsberatung, Zahnschmelzhärtung und Mundhygiene erstrecken. Indikator 07.10 stellt die Anzahl der durch ein- bis viermalige Prophylaxemaßnahmen bzw. -impulse tatsächlich erreichten Vorschul- und Schulkinder dar und weist den Anteil der durch wenigstens eine Karies-Prophylaxemaßnahme erreichten Kinder nach Einrichtungstyp im Regionalvergleich aus. Bezugszahl ist die Anzahl der in allen Einrichtungen gemeldeten Kinder und das Schuljahr. Datenhalter Landesarbeitsgemeinschaften zur Förderung der Jugendzahnpflege Nordrhein und Westfalen-Lippe Datenquelle Dokumentation der Maßnahmen in der Gruppenprophylaxe Periodizität Jährlich, nach Schuljahren Validität Da sich der Indikator ausschließlich auf die Durchführung von ProphylaxeMaßnahmen bezieht, ist von einer ausreichenden Vollständigkeit und guten Validität auszugehen. Kommentar Der Indikator informiert über die Anzahl und den Anteil von Vorschul- und Schulkindern, die von Maßnahmen der Karies-Gruppenprophylaxe erreicht wurden. Mehrfachzählungen sind möglich, da bis zu 4 Prophylaxemaßnahmen/Schuljahr, in einzelnen Kreisen sogar bis zu 5 Prophylaxemaßnahmen/Schuljahr, durchgeführt werden. Es handelt sich um einen Prozessindikator. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 123 Indikator 07.10 Anteil der durch Karies-Prophylaxemaßnahmen erreichten Kinder nach Einrichtungstyp, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2007¹ Zahl der durch 1- bis 4-malige Prophylaxemaßnahmen bzw. -impulse erreichten Kinder in Verwaltungs-bezirk Kindergärten gemeldete Kinder3 ein Prophylaxeimpuls4 Grundschulen zwei - vier Prophylaxe- Impulse6 gemeldete Kinder3 ein Prophylaxeimpuls4 zwei - vier Prophylaxe- Impulse6 Kreis Euskirchen 5687 4573 7469 8543 8192 5647 Kreis Aachen Stadt Aachen Kreis Düren Kreis Heinsberg 9739 6894 8315 7918 9690 5676 6741 4325 6405 277 8989 • 13682 8431 11950 9365 12616 6143 10974 135 12041 43 10961 • Reg.-Bez. Köln 125545 98442 61862 173083 135339 100602 NordrheinWestfalen 518156 396313 320850 700403 556025 304635 Zahl der durch 1- bis 4-malige Prophylaxemaßnahmen bzw. -impulse erreichten Kinder in Lfd. Nr. Verwaltungsbezirk Kreis Euskir24 chen weiterführenden Schulen² gemeldete Kinder3 ein Prophylaxeimpuls4 Förderschulen zwei - vier Prophylaxe- Impulse6 gemeldete Kinder3 ein Prophylaxeimpuls4 zwei - vier Prophylaxe- Impulse6 2681 2540 214 886 742 789 19869 14951 15294 4304 • 3972 2672 • 1757 1775 1682 1422 850 405 342 1021 • • 14748 • • 1 407 • • 29 Reg.-Bez. Köln 160665 25053 5734 19136 9380 3210 Nordrhein60 Westfalen 896199 120547 13963 84937 46030 19981 21 Kreis Aachen 17 Stadt Aachen 22 Kreis Düren Kreis Heins25 berg Datenquelle/Copyright: Landesarbeitsgemeinschaften zur Förderung der Jugendzahnpflege Dokumentation der Maßnahmen in der Gruppenprophylaxe 1 Schuljahr 2006/2007 2 Zahlenwerte nicht vollständig 3 in allen Einrichtungen gemeldete Kinder 4 durch 1 Impuls tatsächlich erreichte Kinder 5 Anteil der durch 1 Prophylaxeimpuls erreichten Kinder an der Zahl der gemeldeten Kinder durch zwei- bis viermalige Prophylaxeimpulse tatsächlich erreichte Kinder insgesamt 6 124 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 07.23_01 Methadon-Substitutionsbehandlung - Substituierende Ärzte, substituierte Patienten nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken Definition In NRW ab 1987 zunächst als wissenschaftlich begleitetes Erprobungsverfahren eingeführt, hat sich die Substitutionsbehandlung opiatabhängiger Personen inzwischen etabliert und bewährt. Zu beachten sind die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) und der Betäubungsmittelverschreibungs-Verordnung (BtMVV). Voraussetzung für die Substitution Opiatabhängiger ist gemäß § 5 Abs. 2 BtMVV das Vorliegen einer suchttherapeutischen Qualifikation des behandelnden Arztes. Diese wird von den Ärztekammern nach dem allgemeinen anerkannten Stand der Wissenschaft festgelegt (s. Richtlinie der Bundesärztekammer vom 22.März 2002). Ausnahme: bis zu drei Substitutionspatienten können bei regelmäßiger Hinzuziehung eines Konziliarius auch von einem Arzt ohne Fachkundenachweis betreut werden (§ 5 Abs. 3 BtMVV). Gesonderte Richtlinien des Bundesausschusses Ärzte und Krankenkassen sind für die Substitution zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung zu berücksichtigen (BUB-Richtlinien vom 28. Oktober 2002). Gemäß § 5 a BtMVV führt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (Bundesopiumstelle) für die Länder als vom Bund entliehenes Organ ein Register mit Daten über das Verschreiben von Substitutionsmitteln (Substitutionsregister). Seit dem 1.7.2002 ist jeder Arzt, der eine Substitutionsbehandlung bei einem opiatabhängigen Patienten durchführt, verpflichtet, diese unverzüglich dem Substitutionsregister zu melden. Ebenfalls verpflichtend ist die Abmeldung, wenn die Behandlung beendet ist. Die An- und Abmeldeverpflichtung gegenüber dem Substitutionsregister besteht unabhängig vom Versicherungsstatus des Patienten (privat, KV, ect.). Im Indikator werden die Anzahl der substituierenden Ärzte insgesamt (gemäß § 5 Abs. 2 und 3 BtMVV) und die Anzahl der mit Methadon bzw. anderen Opiat-Ersatzmedikamenten substituierten Patienten im Regionalvergleich für den Zeitraum 1.1 bis 31.12. des jeweiligen Berichtsjahres dargestellt. Dabei wird die Anzahl der Patienten nicht nach dem Wohnsitz der Patienten ausgewiesen, sondern dem Kreis oder der kreisfreien Stadt zugeordnet, in der sie substituiert werden. Datenhalter Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) - Bundesopiumstelle Datenquelle Substitutionsregister Periodizität Jährlich Validität Wegen der erforderlichen Genehmigung zur Substitutionsbehandlung wird eine vollständige Erfassung der substituierenden Ärzte vorausgesetzt. Die Vollständigkeit der Patientenzahlen hängt von der Einhaltung der An- und Abmeldepflicht der behandelnden Ärztinnen und Ärzte ab. Da das Substitutionsregister alle gemeldeten Patienten, unabhängig vom Versicherungsstatus des Patienten (privat, KV, ect.), ausweist, ist die Zahl der behandelten Patienten deutlich höher als im Indikator 7.23_01 des Jahres 2004, da in den dort genutzten Zahlen der Kassenärztlichen Vereinigungen Privatpatienten nicht mit einbezogen waren. Kommentar Aufgelistet sind alle Ärzte, die nach § 5 Abs. 2 BtMVV mit suchttherapeutischer Qualifikation und nach § 5 Abs. 3 ohne Fachkundenachweis im jeweiligen Berichtszeitraum Substitutionsmittel verschrieben haben. Es handelt sich um einen Prozessindikator. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 125 Substitutionsbehandlung mit Methadon und anderen Opiatersatzmedikamenten - Substituierende Ärzte, substituierte Patienten, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2007 (Zeitraum 01.01. bis 31.12.2007) Indikator 07.23_01 Substituierende Ärzte* Verwaltungsbezirk Substituierte Patienten nach dem Verwaltungsbezirk, in dem sie substituiert werden insgesamt Kreis Euskirchen insgesamt je Arzt je 100 000 Einw. 6 233 38,8 120,7 Stadt Aachen Kreis Aachen Kreis Düren Kreis Heinsberg 15 6 10 3 851 206 438 150 56,7 34,3 43,8 50,0 329,5 66,4 161,7 58,4 Reg.-Bez. Köln 147 7676 52,2 175,0 Nordrhein-Westfalen 793 33841 42,7 187,9 * Datenquelle/Copyright: mit u. ohne suchttherapeutische(r) Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte-(Bundesopiumstelle): Qualifikation gemäß § 5 Abs. 2, 3 BtMVV Substitutionsregister (Zeitraum 01.01. - 31.12.2007) je 100 000 Einwohner 240 160 Kr. EU 80 NRW 20 07 6 20 0 20 05 20 0 4 0 Abbildung 51: Substituierte Patienten je 100 000 Einwohner, Kreis Euskirchen im Vergleich zu NRW, 2004 - 2007 126 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 07.34 Pflegegeldempfänger nach Pflegestufen und Geschlecht, NordrheinWestfalen nach Verwaltungsbezirken Definition Der Indikator gibt Auskunft über die absolute Anzahl von Pflegegeldempfängern und über die prozentuale Verteilung auf die einzelnen Pflegestufen. Dargestellt wird neben dem Landesergebnis auch die Häufigkeit von Pflegegeldempfängern in den einzelnen Regionen (Kreisen, kreisfreien Städten und Regierungsbezirken). Die Angaben erfolgen für Frauen und Männer getrennt. Als pflegebedürftig werden alle Personen erfasst, die aufgrund der Entscheidung der Pflegekasse bzw. privater Versicherungsunternehmen eine Pflegestufe I - III (einschließlich Härtefälle) haben. Der Grad der Pflegebedürftigkeit wird unterschieden in:  Pflegebedürftige der Pflegestufe I (erheblich Pflegebedürftige) sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens einmal täglich der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.  Pflegebedürftige der Pflegestufe II (Schwerpflegebedürftige) sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.  Pflegebedürftige der Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürftige) sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund um die Uhr, auch nachts, der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Die Definitionen und Abgrenzungen der Statistik beruhen auf dem Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI). Die Rechtsgrundlage für die Statistik bildet ebenfalls das SGB XI (§ 109 Abs. 1 in Verbindung mit der Pflegegeldstatistikverordnung vom 24.11.1999, BGBL. I S. 2282). Die Zahl der Pflegegeldempfänger wird vom Statistischen Bundesamt bei den Spitzenverbänden der Pflegekassen erhoben, die Ergebnisse werden den Ländern zur Verfügung gestellt. Datenhalter Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik des Landes NordrheinWestfalen Datenquelle Pflegestatistik Periodizität Zweijährlich, 15.12., erstmalig 1999 Validität Bei der Pflegestatistik handelt es sich um eine Totalerhebung mit Auskunftspflicht. Zur Qualitätssicherung werden vom Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW Eingangskontrollen der Statistikbelege auf Vollständigkeit vorgenommen. Eine hohe Datenqualität ist nur schwer zu erreichen, da es sich um eine Datenerhebung bei einer Vielzahl von Auskunftspflichtigen handelt, die sich durch das Ausscheiden oder durch das Gründen neuer Pflegeeinrichtungen ständig verändert. Kommentar Um Doppelzählungen zu vermeiden, werden Empfängerinnen und Empfänger von Pflegegeld, die bereits bei der ambulanten oder der vollstationären Dauer- bzw. Kurzzeitpflege berücksichtigt sind, bei der Zahl der Pflegegeldempfänger und Pflegegeldempfängerinnen nicht erfasst. Der vorliegende Indikator ist ein Prozessindikator. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 127 Pflegegeldempfänger nach Pflegestufen und Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2005 Indikator 07.34 Pflegegeldempfänger* davon: Verwaltungsbezirk Insgesamt weibl. Pflegestufe I in % Pflegestufe II in % Pflegestufe III in % männl. weibl. männl. weibl. männl. weibl. männl. Kreis Euskirchen 1 989 1 186 64,4 57,3 28,7 32,5 6,9 10,1 Stadt Aachen Kreis Aachen Kreis Düren Kreis Heinsberg 1 815 3 568 2 784 2 452 1 178 2 150 1 717 1 515 66,8 64,7 67,1 63,9 59,8 59,1 59,4 62,0 27,3 29,8 26,9 29,4 32,5 32,9 32,4 30,0 5,9 5,5 6,0 6,7 7,6 8,0 8,2 8,0 Reg.-Bez. Köln 32 055 20 861 64,5 59,2 28,6 32,2 6,9 8,6 128 527 83 961 66,4 60,5 27,5 31,6 6,1 7,9 Nordrhein-Westfalen * Datenquelle/Copyright: Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW: Ohne Pflegegeldempfäng., die zusätzlich auch ambul. oder vollstat. Dauer- bzw. Kurzzeitpflege erhalten. Pflegestatistik 2500 Anzahl 2000 männlich 1500 weiblich 05 20 3 20 0 20 01 1000 Abbildung 52: Anzahl der Pflegegeldempfänger nach Geschlecht im Kreis Euskirchen, 2001 - 2005 128 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 07.34_01 MDK-Pflegebegutachtungen nach Pflegeart, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken Definition Das Risiko der Pflegebedürftigkeit wird durch die soziale Pflegeversicherung (SGB XI) abgesichert. Pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI § 14) sind Menschen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Erkrankung mindestens sechs Monate lang nicht in der Lage sind, die regelmäßig wiederkehrenden Tätigkeiten des täglichen Lebens auszuführen. Zuständig für die Leistungen für Versicherte der Pflegestufen I - III nach dem Pflegeversicherungsgesetz sind die Pflegekassen (Krankenkassen). Ca. 85 90 % der Bevölkerung in NRW sind in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert. Da die Daten der in privaten Pflegeversicherungen Versicherten in diesem Indikator nicht enthalten sind, ist zu beachten, dass die Rate Pflegebedürftiger je 100 000 Einwohner um ca. 10 - 15 % zu gering ausgewiesen ist. Versicherte können bei der Antragstellung u. a. zwischen Leistungen für ambulante Pflege und Leistungen für vollstationäre Pflege wählen. Die Leistungsart ambulant bezieht sich auf die Pflege im häuslichen Umfeld, wobei zwischen Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfe, Pflegesachleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst und Kombinationsleistungen (eine Mischung aus den beiden vorgenannten Pflegeformen) unterschieden wird. Stationäre Leistungen werden von Versicherten beantragt, die in einem Alten- oder Pflegeheim leben (wollen). Erstbegutachtungen beziehen sich auf die Neueinstufung (Ersteinstufung) in eine Pflegestufe im Berichtsjahr. Wiederholungsbegutachtungen werden in dem vorliegenden Indikator ausgeschlossen. Datenhalter   Datenquelle Ergebnisse der Pflege-Begutachtungen Periodizität Jährlich, 31.12. Validität Der MDK führt ein internes Qualitätssicherungsprogramm durch, so dass eine gute Datenqualität vorliegt. Kommentar Der vorliegende Indikator gibt Auskunft über die Zahl der Pflegebedürftigen, die sich bei den Erstbegutachtungen für die ambulante Pflege (Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Kombinationsleistungen) oder stationäre Pflege entscheiden. Die Angaben erfolgen sowohl in absoluter Fallzahl als auch bezogen auf je 100 000 Einwohner im regionalen Vergleich. Während die Pflegestatistik eine Bestandsstatistik darstellt, gibt die Statistik der Pflege-Begutachtungen einen Überblick über die jährlich neu hinzukommenden Pflegebedürftigen (Zugangsstatistik). Die Indikatoren 07.34, 07.35 und 07.36 enthalten Prävalenzdaten aller Pflichtversicherten, d. h. inklusive der privat Versicherten, während der vorliegende Indikator Inzidenzdaten der GKV - Versicherten ausweist. Der vorliegende Indikator ist ein Ergebnisindikator. Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Nordrhein Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Westfalen-Lippe Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 129 MDK-Pflegebegutachtungen nach Pflegeart, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2007 Indikator 07.34_01 Durchgeführte Erstgutachten nach Pflegeart Verwaltungsbezirk ambulante Pflege insgesamt Kreis Euskirchen vollstationäre Pflege je 100 000 Einw. insgesamt je 100 000 Einw. alle Pflegefälle insgesamt je 100 000 Einw. 909 471,1 265 137,3 1174 608,4 Stadt Aachen Kreis Aachen Kreis Düren Kreis Heinsberg 1153 1409 1306 1273 446,5 454,4 482,2 495,2 323 245 279 229 125,1 79,0 103,0 89,1 1476 1654 1585 1502 571,6 533,4 585,2 584,3 Reg.-Bez. Köln 17475 398,4 6116 139,4 23591 537,8 Nordrhein-Westfalen 74835 415,5 23854 132,4 98689 547,9 Datenquelle/Copyright: Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Westfalen-Lippe, Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Nordrhein: Ergebnisse der Pflege-Begutachtungen je 100 000 Einwohner 500 400 300 Kreis EU ambulant Kreis EU vollstationär 200 NRW ambulant 100 NRW vollstationär 7 20 0 06 20 05 20 4 20 0 03 20 20 02 0 Abbildung 53: MDK-Pflegebegutachtungen je 100.000 Einwohner nach Pflegeart, Kreis Euskirchen im Vergleich zu NRW, 2002 - 2007 130 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 07.35 Von ambulanten Pflegeeinrichtungen betreute Pflegebedürftige nach Pflegestufen und Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken Definition Der Indikator gibt Auskunft über die absolute Zahl von Pflegebedürftigen, die von ambulanten Pflegeeinrichtungen betreut werden, und über die prozentuale Verteilung der Pflegebedürftigen nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe). Einbezogen sind auch Pflegebedürftige, die Kombinationsleistungen in Anspruch nehmen, d. h. Pflegegeld beziehen und zusätzlich eine ambulante Pflegeeinrichtung in Anspruch nehmen. Dargestellt werden neben dem Landesergebnis auch die entsprechenden Zahlen für die einzelnen Regionen (Kreise, kreisfreie Städte, Regierungsbezirke und Stadtbezirke). Die Angaben erfolgen für Frauen und Männer getrennt. Als pflegebedürftig werden alle Personen erfasst, die aufgrund der Entscheidung der Pflegekasse bzw. privater Versicherungsunternehmen eine Pflegestufe I - III (einschließlich Härtefälle) haben. Der Grad der Pflegebedürftigkeit wird unterschieden in:  Pflegebedürftige der Pflegestufe I (erheblich Pflegebedürftige) sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens einmal täglich der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.  Pflegebedürftige der Pflegestufe II (Schwerpflegebedürftige) sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.  Pflegebedürftige der Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürftige, einschließlich Härtefalle) sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund um die Uhr, auch nachts, der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Ambulante Pflegeeinrichtungen (Pflegedienste) sind Einrichtungen, die unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft Pflegebedürftige in ihrer Wohnung pflegen und hauswirtschaftlich versorgen. Rechtsgrundlage für die Pflegestatistik bildet die Verordnung zur Durchführung der Bundesstatistik über Pflegeeinrichtungen sowie über die häusliche Pflege (Pflegestatistik-Verordnung (PflegeStatV)) vom 29. November 1999 (BGBl. I S. 2282) nach § 109 Pflege-Versicherungsgesetz (PflegeVG) vom 26. Mai 1994 (BGBl. I S. 1014 SGB XI), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Juli 1999 (BGBl. I S.1656) geändert worden ist, in Verbindung mit dem Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (BstatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 565), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Juni 1998 (BGBl. I S. 1300). Auskunftspflichtig sind die Träger der ambulanten Pflegeeinrichtungen (Pflegedienste), mit denen ein Versorgungsvertrag gemäß SGB XI § 72 besteht bzw. die gemäß § 73 Abs. 3 und 4 Bestandsschutz genießen und danach zugelassen sind. Datenhalter Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik des Landes Nordrhein-Westfalen Datenquelle Pflegestatistik Periodizität Zweijährlich, 15.12., erstmalig 1999 Validität Bei der Pflegestatistik handelt es sich um eine Totalerhebung mit Auskunftspflicht. Zur Qualitätssicherung werden vom Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW Eingangskontrollen der Statistikbelege auf Vollständigkeit vorgenommen. Eine hohe Datenqualität ist nur schwer zu erreichen, da es sich um eine Datenerhebung bei einer Vielzahl von Auskunftspflichtigen handelt, die sich durch das Ausscheiden oder durch das Gründen neuer Pflegeeinrichtungen ständig verändert. Kommentar Der Anteil der Personen, der Kombinationsleistungen in Anspruch nimmt, kann in dem vorliegenden Indikator nicht gesondert ausgewiesen werden. Der Indikator zählt zu den Prozessindikatoren. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 131 Von ambulanten Pflegeeinrichtungen betreute Pflegebedürftige nach Pflegestufen und Geschlecht, Nordrhein-Westfalen, 2005 Indikator 07.35 Von ambulanten Pflegeeinrichtungen betreute Pflegebedürftige* davon: Verwaltungsbezirk Insgesamt weibl. Kreis Euskirchen Pflegestufe I in % männl. weibl. männl. Pflegestufe II in % weibl. männl. Pflegestufe III in % weibl. männl. 754 311 48,5 39,5 39,9 38,3 11,5 22,2 Stadt Aachen Kreis Aachen Kreis Düren Kreis Heinsberg 947 1 053 949 805 365 497 485 368 58,8 50,0 49,0 48,2 47,4 35,2 41,4 29,9 33,9 38,7 40,3 39,5 39,2 48,7 41,4 49,7 7,3 11,4 10,7 12,3 13,4 16,1 17,1 20,4 Reg.-Bez. Köln 14 630 6 746 53,9 41,9 34,9 41,0 11,2 17,1 Nordrhein-Westfalen 67 215 30 951 55,3 44,8 35,4 41,6 9,3 13,6 * Datenquelle/Copyright: Inkl. Kombinationsleistungen Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW: Pflegestatistik 1200 Anzahl 1000 800 Kr. EU männlich 600 Kr. EU weiblich 400 05 20 3 20 0 20 01 200 Abbildung 54: Von ambulanten Pflegeeinrichtungen betreute Pflegebedürftige nach Geschlecht im Kreis Euskirchen, 2001 - 2005 132 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 07.36 In stationären und teilstationären Pflegeeinrichtungen betreute Pflegebedürftige nach Pflegestufen und Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken Definition Der Indikator gibt Auskunft über die absolute Zahl von Pflegebedürftigen, die in stationären und teilstationären Pflegeeinrichtungen betreut werden, und über die prozentuale Verteilung der Pflegebedürftigen nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe). Dargestellt werden neben dem Landesergebnis auch die entsprechenden Zahlen für die einzelnen Regionen (Kreise, kreisfreie Städte, Regierungsbezirke). Die Angaben erfolgen für Frauen und Männer getrennt. Als pflegebedürftig werden alle Personen erfasst, die aufgrund der Entscheidung der Pflegekasse bzw. privater Versicherungsunternehmen eine Pflegestufe I - III (einschließlich Härtefälle) haben. Der Grad der Pflegebedürftigkeit wird unterschieden in:  Pflegebedürftige der Pflegestufe I (erheblich Pflegebedürftige) sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens einmal täglich der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.  Pflegebedürftige der Pflegestufe II (Schwerpflegebedürftige) sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.  Pflegebedürftige der Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürftige, einschließlich Härtefalle) sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund um die Uhr, auch nachts, der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen (Pflegeheime) sind Einrichtungen, in denen Pflegebedürftige unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft gepflegt werden und ganztägig (vollstationär) und/oder nur tagsüber oder nur nachts (teilstationär) untergebracht und verpflegt werden können. Die Definitionen und Abgrenzungen der Statistik beruhen auf dem Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI). Die Rechtsgrundlage für die Statistik bildet ebenfalls das SGB XI (§ 109 Abs. 1 in Verbindung mit der Pflegegeldstatistikverordnung vom 24.11.1999, BGBL. I S. 2282). Auskunftspflichtig sind die Träger der stationären und teilstationären Pflegeeinrichtungen (Pflegeheime), mit denen ein Versorgungsvertrag gemäß SGB XI § 72 besteht bzw. die gemäß § 73 Abs. 3 und 4 Bestandsschutz genießen und danach zugelassen sind. Datenhalter Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik des Landes Nordrhein-Westfalen Datenquelle Pflegestatistik Periodizität Zweijährlich, 15.12., erstmalig 1999 Validität Bei der Pflegestatistik handelt es sich um eine Totalerhebung mit Auskunftspflicht. Zur Qualitätssicherung werden vom Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW Eingangskontrollen der Statistikbelege auf Vollständigkeit vorgenommen. Eine hohe Datenqualität ist nur schwer zu erreichen, da es sich um eine Datenerhebung bei einer Vielzahl von Auskunftspflichtigen handelt, die sich durch das Ausscheiden oder durch das Gründen neuer Pflegeeinrichtungen ständig verändert. Kommentar Im Indikator sind Personen, die sich in stationären Pflegeeinrichtungen befinden und keiner Pflegestufe zugeordnet sind (Pflegestufe 0), nicht enthalten. Der Anteil der Personen, der Kombinationsleistungen in Anspruch nimmt, kann in dem vorliegenden Indikator nicht gesondert ausgewiesen werden. Der Indikator zählt zu den Prozessindikatoren. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 133 In stationären und teilstationären Pflegeeinrichtungen betreute Pflegebedürftige nach Pflegestufen und Geschlecht, Nordrhein-Westfalen, 2005 Indikator 07.36 Pflegebedürftige in stationären und teilstationären Pflegeeinrichtungen* davon: Verwaltungsbezirk Insgesamt** weibl. Pflegestufe I in % Pflegestufe II in % Pflegestufe III in % männl. weibl. männl. weibl. männl. weibl. männl. Kreis Euskirchen 1 345 500 35,2 39,6 40,9 34,8 23,9 25,6 Stadt Aachen Kreis Aachen Kreis Düren Kreis Heinsberg 1 741 1 941 1 796 1 574 452 534 559 602 33,3 32,8 39,0 32,0 34,3 33,3 46,3 33,1 40,9 46,0 44,4 43,3 40,0 48,1 40,3 43,9 25,8 21,2 16,5 24,8 25,7 18,5 13,4 23,1 Reg.-Bez. Köln 26 329 7 740 35,9 37,6 42,2 41,5 21,8 20,9 114 880 31 594 34,8 37,3 45,3 43,9 19,9 18,8 Nordrhein-Westfalen Datenquelle/Copyright: Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW: Pflegestatistik * ** inkl. Kombinationsleistungen ohne Pflegebedürftige, die noch keiner Pflegestufe zugeord. sind 2000 Anzahl 1600 1200 Kr. EU männlich 800 Kr. EU weiblich 400 05 20 3 20 0 20 01 0 Abbildung 55: In stationären und teilstationären Pflegeeinrichtungen betreute Pflegebedürftige nach Geschlecht im Kreis Euskirchen, 2001 - 2005 134 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 135 Themenfeld 8: Beschäftigte im Gesundheitswesen 136 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 08.08 Ärztinnen/Ärzte und Zahnärztinnen/Zahnärzte in ambulanten Einrichtungen, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken Definition Im Indikator 08.08 werden die Ärzte in Personen ausgewiesen, die an der vertragsärztlichen Versorgung als Haus-, Fach- und Zahnärzte teilnehmen sowie die regionale Versorgungsdichte. Ab 2002 enthält der Indikator auch die Anzahl der an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Anästhesisten und ärztlichen Psychotherapeuten. Die in ambulanten Einrichtungen tätigen psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten mit psychotherapeutischem Versorgungsauftrag sind im Indikator 08.13 enthalten. Unter Zahnärzten versteht man Zahnärzte, Kieferorthopäden und Oralchirurgen. Datenhalter      Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein Kassenzahnärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW Datenquelle    Ärzteregister der KV Nordrhein und der KV Westfalen-Lippe Zahnärzteregister der der KZV Nordrhein und der KZV Westfalen-Lippe Fortschreibung des Bevölkerungsstandes Periodizität Jährlich, 31.12. Validität § 95 SGB V Abs. 2 regelt die Eintragung der Ärzte und Zahnärzte in Ärzteregister der Kassenärztlichen/Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KV/KZV) als Voraussetzung für die Zulassung als Vertragsarzt/ Vertragszahnarzt. Bedingt durch die Meldepflicht sowie Zulassungs- bzw. Ermächtigungsordnung ist von einer guten Datenqualität auszugehen. Kommentar Im vorliegenden Indikator sind in ambulanten Einrichtungen tätige Ärzte und Zahnärzte mit vertragsärztlichem/vertragszahnärztlichem Versorgungsauftrag enthalten, einschließlich der bei ihnen gemäß Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV), bzw. gemäß Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte (Zahnärzte-ZV) angestellten Ärzte und Zahnärzte. Praktische Ärzte sowie Ärzte ohne Gebietsbezeichnung sind in der Regel als Hausärzte tätig. Die verwendeten Zahlen sind Stichtagszahlen der Kassenärztlichen/ Kassenzahnärztlichen Vereinigungen, bezogen auf die Gesamtbevölkerungszahl zum 31.12. jeden Jahres. Der Bezug auf die Wohnbevölkerung lässt außer Acht, dass Patienten auch von Ärzten/Zahnärzten einer angrenzenden Region versorgt werden können. Der vorliegende Indikator ist ein Prozessindikator. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 137 Ärztinnen/ Ärzte¹ und Zahnärztinnen/Zahnärzte¹ in ambulanten Einrichtungen, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2007 Indikator 08.08 Davon: Lfd. Nr. Verwaltungsbezirk Ärzte insgesamt* Hausärzte Einw. je Arzt Anzahl Einw. je Arzt Anzahl Zahnärzte** Fachärzte Anzahl Einw. je Arzt Anzahl Einw. je Arzt 24 Kreis Euskirchen 228 846,4 121 1594,8 107 1803,5 89 2168,2 17 21 22 25 Stadt Aachen Kreis Aachen Kreis Düren Kreis Heinsberg 503 381 326 308 515,5 814,5 829,8 833,9 186 183 169 152 1393,4 1693,6 1603,8 1689,8 317 198 157 156 818,2 1569,3 1719,4 1646,5 209 174 129 119 1242,4 1786,3 2106,8 2167,5 29 Reg.-Bez. Köln 6396 686,6 2792 1572,7 3603 1218,6 2907 1510,5 24 191 743,9 10 763 1672,0 13428 1340,2 11286 1594,5 Nordrhein60 Westfalen Datenquelle/Copyright: KV Nordrhein, Westfalen-Lippe: Ärzteregister der KV NR und WL KZV Nordrhein, Westfalen-Lippe: Zahnärzteregister der KZV NR und WL Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW: Fortschreibung des Bevölkerungsstandes ¹ * ** Haus-, Fach- u. Zahnärzte, die an d. vertragsärztl. Versorgung teiln. ab 2004 ohne Ärzte im Praktikum inklusive Kieferorthopäden und Oralchirurgen Einwohner je Arzt 1800 1600 Kr. EU Hausarzt Kr. EU Facharzt 1400 NRW Hausarzt NRW Facharzt 07 20 06 20 5 20 0 4 20 0 03 20 20 02 1200 Abbildung 56: Einwohner je Hausarzt / je Facharzt, Kreis Euskirchen im Vergleich zu NRW, 2002 - 2007 138 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 08.13 Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in ambulanten Einrichtungen, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken Definition Im Indikator 08.13 werden alle Psychotherapeuten in Personen ausgewiesen, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen. Der Indikator reflektiert den Versorgungsgrad und inwieweit eine ausgewogene Relation zwischen ärztlichen Psychotherapeuten(40 %) und psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichentherapeuten (60 %) besteht. Im § 72 SGB V und in dem am 1.1.1999 in Kraft getretenen Psychotherapeutengesetz ist die Teilnahme der psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- u. Jugendlichentherapeuten an der vertragsärztlichen Versorgung geregelt. § 101 (4) SGB V setzt den Anteil der ärztlichen Psychotherapeuten an der vertragsärztlichen Versorgung mit 40 % fest. Da der Versorgungsgrad für Psychotherapeuten insgesamt errechnet wird, kann es, trotz einer sich aus diesem Wert ergebenen Überversorgung, noch zu möglichen Neuniederlassungen ärztlicher Psychotherapeuten kommen, um den Anspruch auf den Mindestversorgungsanteil jeder Fachgruppe zu berücksichtigen. Datenhalter   Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe Datenquelle   Ärzteregister der KV Nordrhein Ärzteregister der KV Westfalen-Lippe Periodizität Jährlich, 31.12. Validität § 95 SGB V Abs. 2 regelt die Eintragung der Ärzte/ Zahnärzte/ Psychotherapeuten in Ärzteregister der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) als Voraussetzung für die Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung. Bedingt durch die Meldepflicht sowie Zulassungs- bzw. Ermächtigungsordnung ist von einer guten Datenqualität auszugehen. Kommentar Im vorliegenden Indikator sind nur in ambulanten Einrichtungen tätige Psychotherapeuten mit vertragsärztlichem Versorgungsauftrag enthalten. Die verwendeten Zahlen sind Stichtagszahlen der Kassenärztlichen Vereinigungen Nordrhein und Westfalen-Lippe bezogen auf die Gesamtbevölkerungszahl am 31.12. jeden Jahres. Der vorliegende Indikator ist ein Prozessindikator. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 139 Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in ambulanten Einrichtungen, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2007 Indikator 08.13 Lfd. Nr. Verwaltungsbezirk Psychotherapeuten insgesamt Anzahl 24 Kreis Euskirchen Einw. je Psychoth. Davon: ärztliche psychologische* Anzahl Anzahl Relation von ärztlichen zu psychologischen Psychotherapeuten Richtwert 40 : 60 % 23 8390,1 8 15 35 65 Stadt Aachen Kreis Aachen Kreis Düren Kreis Heinsberg 121 48 36 52 2140,7 6456,9 7583,3 4939,4 41 16 12 13 80 32 24 39 34 33 33 25 66 67 67 75 29 Reg.-Bez. Köln 1546 2839,7 420 1126 27 73 Nordrhein60 Westfalen 4524 3978,0 1312 3212 29 71 Datenquelle/Copyright: KV Nordrhein, KV Westfalen-Lippe: Ärzteregister der KV NR und WL Einwohner je Psychotherapeut/in approbierte Psychologische Psychotherap. u. approb. Kinder- u. Jugendl.psychoth. gemäß Psychotherapeutengesetz 07 06 20 05 20 3 4 20 0 20 0 20 02 * 20 17 21 22 25 11500 9500 7500 Kr. EU 5500 NRW 3500 Abbildung 57: Einwohner je Psychotherapeuten, Kreis Euskirchen im Vergleich zu NRW, 2002 - 2007 140 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 08.16_01 Ambulant tätige Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken Definition Der Indikator 08.16_01 gibt Auskunft über Heilpraktiker und die Versorgungsdichte. Heilpraktiker ist die Berufsbezeichnung für Personen, die eine staatliche Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde besitzen. Die staatliche Erlaubnis zur Berufsausübung wird nach Überprüfung zum Ausschluss einer Gefahr für die Volksgesundheit durch die untere Gesundheitsbehörde erteilt. Die Erlaubnis kann nur erteilt werden, wenn der Antragsteller das 25. Lebensjahr erreicht hat, Bürger eines EU-Staates ist, eine abgeschlossene Schulbildung nachweisen kann und die Zuverlässigkeit zur Berufsausübung gegeben ist. Grundlage für die Erteilung der o. g. Erlaubnis ist das Heilpraktikergesetz von 1939 in Verbindung mit der ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz und die Richtlinie zur Durchführung des Heilpraktikergesetzes des Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit des Landes Nordrhein-Westfalen vom 18.05.1999. Der moderne Heilpraktikerberuf gliedert sich nach der Neufassung des Psychotherapeutengesetzes in den allgemein praktizierenden Heilpraktiker und den 1993 eingeführten eingeschränkten Heilpraktiker mit Zulassung auf dem Gebiet der Psychotherapie. Heilpraktiker mit Vollzulassung sind zu beschränkter diagnostischer und therapeutischer Tätigkeit berechtigt. Sie wenden u. a. Methoden der Naturheilkunde oder andere Lehren der sogenannten Alternativmedizin an und führen Zusatzbezeichnungen zur obligatorischen Berufsbezeichnung Heilpraktiker wie z. B. Homöopathie, Akupunktur, Bioenergetik oder Atemtherapie. Maximal dürfen 3 Zusatzbezeichnungen (Heilverfahren) angegeben werden, eine verbindliche gesetzliche Grundlage besteht nicht. Heilpraktikern für Psychotherapie ist generell jede Verordnung von Medikamenten und jede körperliche Behandlung untersagt. Sie dürfen nur psychotherapeutisch wirken. Von ihnen werden z. B. die systemische Familientherapie, autogenes Training und Hypnose angeboten. Datenhalter Untere Gesundheitsbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen Datenquelle Heilpraktikererhebung Periodizität Jährlich, erstmals ab 2005 Validität Wegen der zum Teil nicht wahrgenommenen An- oder Abmeldungen durch die Heilpraktiker geben die Zahlenangaben nur den gemeldeten Stand wieder, jedoch nicht unbedingt die Anzahl der tatsächlich tätigen Heilpraktiker. Angaben zu Heilpraktikern, zur Nebenberuflichkeit und zu Praxisgemeinschaften liegen nicht für alle Kreise und kreisfreien Städte vor und sind auch nicht vollständig. Kommentar Die Kreise und kreisfreien Städte sind als untere Gesundheitsbehörde für die Kenntnisüberprüfung und Erteilung der Erlaubnis zuständig. Die Zulassung wird aufgrund einer amtlich durchgeführten Kenntnisüberprüfung gewährt, die in dem für den Wohnsitz des Antragstellers zuständigen Gesundheitsamt durchgeführt wird. Mit dieser Untersuchung wurden, erstmals nach mehrjähriger Unterbrechung durch das Aussetzen der Statistik der Berufe des Gesundheitswesens, Daten zur Anzahl von Heilpraktikern in Nordrhein-Westfalen erhoben. Der vorliegende Indikator ist ein Prozessindikator. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 141 Indikator 08.16_01 Ambulant tätige Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2005 Neuzugänge ab dem 01.10.2004 bis zum 30.09.2005 Verwaltungsbezirk weiblich männlich insgesamt Kreis Euskirchen 6 – 6 Kreis Aachen Stadt Aachen Kreis Düren Kreis Heinsberg 8 9 3 8 – 2 1 3 8 11 4 11 Reg.-Bez. Köln* 195 48 243 Nordrhein-Westfalen* 604 145 749 Datenquelle/Copyright: Untere Gesundheitsbehörden NRW: Heilpraktikererhebung ¹ "–" "•" * HP allg. u. HP Psychotherapie genau Null Zahlenwert unbekannt Summe meldender Kreise Bestand zugelassener Heilpraktiker zum Stichtag 30.06.2005 darunter: Verwaltungsbezirk weiblich männlich insgesamt Kreis Euskirchen Einw. je nebenberuflich tätig in Praxisgemeinschaften Heilprakt. 73 18 91 2 3 2 119 70 108 48 63 24 54 21 23 94 162 69 86 • 9 • 5 • 21 • 14 3 295 1 585 3 953 2 983 Reg.-Bez. Köln* 1 912 798 2 710 30 72 1 607 Nordrhein-Westfalen* 5 550 2 260 7 810 101 354 2 314 Kreis Aachen Stadt Aachen Kreis Düren Kreis Heinsberg Datenquelle/Copyright: Untere Gesundheitsbehörden NRW: Heilpraktikererhebung ¹ "–" "•" * HP allg. u. HP Psychotherapie genau Null Zahlenwert unbekannt Summe meldender Kreise 142 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 08.19 Personal im Pflegedienst in allgemeinen und sonstigen Krankenhäusern nach Berufen, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken Definition Grundlage für eine hohe Pflegequalität ist gut ausgebildetes Pflegepersonal. Im Indikator 08.19 wird das Pflegepersonal der allgemeinen und, ab dem Berichtsjahr 2004, der sonstigen Krankenhäuser nach Krankenhausstatistikverordnung (KHStV) nach Berufen und Geschlecht differenziert im Regionalvergleich dargestellt. Die Zahl der ausgewiesenen Pflegekräfte enthält vollund teilzeitbeschäftigte Personen. Sonstige Pflegepersonen beinhaltet Krankenpflegepersonal (ohne staatliche Prüfung) einschließlich Zivildienstleistende und Praktikanten. Das Personal im Pflegedienst in Krankenhäusern ist in der Gesundheitspersonalrechnung des Bundes in den übrigen Gesundheitsdienstberufen enthalten. Datenhalter Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik des Landes NordrheinWestfalen Datenquelle Krankenhausstatistik, Teil I: Grunddaten Periodizität Jährlich, 31.12. Validität Kommen alle Einrichtungen ihrer Meldepflicht nach, kann von einer hohen Datenqualität für die Krankenhäuser des Geltungsbereiches der KHStV (d. h. mit Ausnahme der Krankenhäuser der Bundeswehr, Polizei und des Maßregelvollzugs) ausgegangen werden. Kommentar Da die Ergebnisse für die allgemeinen und sonstigen Krankenhäuser in NRW ab dem Berichtsjahr 2004 nur noch zusammengefasst, d. h. für die Krankenhäuser insgesamt, veröffentlicht werden, weist der Indikator 08.19 ab dem Berichtsjahr 2004 zusätzlich zu dem Pflegepersonal der allgemeinen Krankenhäuser auch das Pflegepersonal der sonstigen Krankenhäuser aus. Das neue Krankenpflegegesetz (KrPflG) verändert die bisherigen Berufsbezeichnungen Krankenschwester/-pfleger und Kinderkrankenschwester/pfleger. Die neuen Berufsbezeichnungen lauten ab 1. Januar 2004 „Gesundheits- und Krankenpfleger/-in“, bzw. „Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in“. Nach altem Gesetz examinierte Pflegekräfte dürfen die alte Berufsbezeichnung weiterführen. Die verwendeten Zahlen sind Stichtagszahlen der Krankenhausstatistik des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik NRW zum 31.12. jeden Jahres. Der vorliegende Indikator ist ein Prozessindikator. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 143 Personal im Pflegedienst in allgemeinen und sonstigen Krankenhäusern¹ nach Berufen, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2007 Indikator 08.19 Davon Lfd. Nr. Verwaltungsbezirk Pflegedienst GesundheitsGesundheits- u. Helferinnen/ sonstige insgesamt und KrankenKinderkrankenHelfer in der Pflegepfleger/pfleger/-innen* Krankenpflege personen innen* 24 Kreis Euskirchen 814 661 59 30 64 Stadt Aachen Kreis Aachen Kreis Düren Kreis Heinsberg 2025 1307 1338 638 1605 1090 1075 490 198 101 122 35 59 52 66 25 163 64 75 88 29 Reg.-Bez. Köln 20037 15673 2106 864 1394 Nordrhein60 Westfalen 94643 73923 9692 5246 5782 17 21 22 25 ¹ Datenquelle/Copyright: Ab Berichtsjahr 2004 werden die Ergebnisse für die Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW: allg./sonst. Krankenhäuser in NRW zusammengefasst, Krankenhausstatistik, Teil I - Grunddaten d. h. für Krankenhäuser insgesamt, veröffentlicht. * ab 2004 neue Berufsbezeichnung für Kranken- bzw. Kinderkrankenschwestern/-pfleger Anzahl 120 90 sonstige Pflegepersonen 60 Kinderkrankenschw./-pfleger Helfer/innen 30 7 20 0 06 20 05 20 4 20 0 03 20 20 0 2 0 Abbildung 58: Pflegedienstpersonal in allgemeinen und sonstigen Krankenhäusern nach ausgewählten Berufsgruppen im Kreis Euskirchen, 2002 - 2007 144 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 08.27 Personal kommunaler Dienststellen (Gesundheitsverwaltung und sonstige Einrichtungen der Gesundheitspflege) nach Geschlecht, NordrheinWestfalen nach Verwaltungsbezirken Definition Indikator 08.27 fasst das Personal kommunaler Dienststellen der Gesundheitsverwaltung und der Einrichtungen der Gesundheitspflege, differenziert nach kreisfreien Städten und Kreisen, Geschlecht und dem Umfang des Beschäftigungsverhältnisses zusammen. Gemäß den Zuordnungsvorschriften zum Gliederungsplan kommunaler Haushalte gehören zur Gesundheitsverwaltung:  Gesundheitsamt, Medizinalaufsicht, Apothekenaufsicht  Verwaltungsaufgaben des  Gesundheitsschutzes, z. B. Seuchenvorsorge, Desinfektionen, Seuchenabwehr, Impfwesen,  der Gesundheitspflege, z. B. schulärztlicher und schulzahnärztlicher Dienst,  der Gesundheitserziehung und der Gesundheitsberatung, zu Sonstigen Einrichtungen und Maßnahmen der Gesundheitspflege:  Ambulatorien, Bakteriologische und Chemische Untersuchungsanstalten als Einrichtungen des Gesundheitsdienstes, Desinfektionsanstalten, Entseuchungsanstalten  Gemeindepflegestationen, Gemeindeschwesternstationen, Hebammenfortbildungskurse, Krankenpflegestationen  Mütterberatungsstellen, Mütterschulungskurse  Sanitätsdienst  Ärztliche Auskunfts- und Beratungsstellen  Rettungsstationen, Rettungsstellen, Unfallmeldestellen, Unfallstationen  Als Einrichtungen der Gesundheitspflege: Drogenberatung, Sozialstationen, Altenpflegeseminar u. ä.  Fleischbeschau Zu den Teilzeitbeschäftigten zählen auch die geringfügig Beschäftigten sowie Altersteilzeitbeschäftigte in der Arbeitsphase des Blockmodells (sofern nicht Vollzeitbeschäftigt) sowie des Teilzeitmodells. Altersteilzeitbeschäftigte in der Freistellungsphase des Blockmodells bleiben ebenso unberücksichtigt wie beurlaubte Bedienstete. Vollzeitäquivalente sind das Aggregat der Vollzeitbeschäftigten sowie der über die Arbeitszeitfaktoren (AZF) auf Vollzeitstellen umgerechneten Anzahl der Teilzeitbeschäftigten; geringfügig Beschäftigte, die keine Kennung des AZF haben, mussten dabei unberücksichtigt bleiben. Datenhalter Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik des Landes NordrheinWestfalen Datenquelle Personalstandstatistik Periodizität Jährlich, 30. Juni Validität Die Personalstandstatistik wird jährlich zum Stichtag 30. Juni als Vollerhebung durchgeführt. Folglich sind stichprobenbedingte Fehler ausgeschlossen. Bei einer Vollerhebung sind nicht- stichprobenbedingte Fehler (z. B. Messfehler) nicht völlig zu vermeiden, werden aber durch die Anbindung an die Personalabrechnungsstellen sowie durch entsprechend konzipierte Plausibilitätsprüfungen im Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW minimiert, so dass die Ergebnisse der Personalstandstatistik den hohen Qualitätsstandards der amtlichen Statistik im vollen Umfang genügen. Kommentar Gem. § 6 des Gesetzes über die Statistiken der öffentlichen Finanzen und des Personals im öffentlichen Dienst (Finanz- und Personalstatistikgesetz – Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 145 FPStatG) vom 6. März 2006 (BGBl. I S. 439) führt das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW jährlich zum Stichtag 30.Juni eine Erhebung über die Beschäftigten der öffentlichen Arbeitgeber und dabei u. a. der Gemeinden und Gemeindeverbände durch (Personalstandstatistik). Im Indikator dargestellt werden ausschließlich Beschäftigte, die von den Kommunen bezahlt werden. Vom Land, den Bezirksregierungen und den Landschaftsverbänden bezahlte Beschäftigte sind derzeit nicht enthalten. Alle voll- und teilzeitbeschäftigten Personen werden auch auf Vollzeitäquivalente umgerechnet. Indikator 08.27 Personal kommunaler Dienststellen (Gesundheitsverwaltung u. sonst. Einrichtungen der Gesundheitspflege) nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2007 Personal der Gesundheitsverwaltung und der sonstigen kommunalen Einrichtungen der Gesundheitspflege Lfd. Nr. Verwaltungsbezirk Vollzeitbeschäftigte weibl. Teilzeitbeschäftigte* männl. weibl. männl. Vollzeitäquivalente** weibl. männl. 24 Kreis Euskirchen 10 7 19 1 21 8 21 17 22 25 Kreis Aachen Stadt Aachen Kreis Düren Kreis Heinsberg 12 20 12 22 10 10 7 21 37 25 41 21 3 1 2 2 33 33 36 33 11 10 8 23 29 Reg.-Bez. Köln 307 204 468 32 577 223 1584 1272 2240 352 2866 1471 Nordrhein60 Westfalen Datenquelle/Copyright: Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW: Personalstandstatistik * ** inkl. geringfügig Beschäftigte über die Arbeitszeitfaktoren (AZF) jedes einzelnen Beschäftigten errechnet