Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
656 kB
Datum
08.12.2009
Erstellt
27.11.09, 04:11
Aktualisiert
27.11.09, 04:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 1
Kommunale Gesundheitsberichterstattung
im Kreis Euskirchen
1. Basisgesundheitsbericht
Sept. 2009
Zusammenstellung von ausgewählten Basisdaten
zum Gesundheitszustand der Bevölkerung
im Kreis Euskirchen und umliegender Kommunen
Herausgeber:
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Abt. Gesundheit
2 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Impressum:
Herausgeber:
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Abt. Gesundheit
Redaktion und Gestaltung:
Dr. Klaus E. Ullmann
Abt 53 Gesundheit
Geschäftsstelle Gesundheitskonferenz
Jülicher Ring 32
D-53879 Euskirchen
Tel.:
Fax:
02251/ 15-455
02251/ 15-497
Email: klaus.ullmann@kreis-euskirchen.de
Druck:
Hausdruckerei
September 2009
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 3
Vorwort
Gesundheitsberichterstattung ist eine wichtige Voraussetzung für gesundheitspolitische Planungen und rückt
damit mehr denn je in den Mittelpunkt des Interesses.
Besonders gilt dies für den kommunalen Bereich, denn es
sind die Lebensbedingungen, die die Gesundheit der
Bevölkerung wesentlich beeinflussen.
Der Gesundheitsbericht dieses Jahres stellt erstmals einen
Basisbericht dar. Ausgewählte Basisdaten zur Gesundheit
der Bevölkerung im Kreis Euskirchen und der umliegenden
Kommunen sind nunmehr in einem umfangreichen Zahlenwerk zusammengefasst
und enthalten Informationen über die gesundheitliche Situation der Bevölkerung, über Gesundheitsrisiken und über die Versorgung mit Gesundheitsleistungen.
Eine Besonderheit hierbei ist die Möglichkeit des direkten Vergleichs zwischen dem
Kreis Euskirchen, den umliegenden Kommunen und dem Regierungsbezirk Köln sowie dem Land Nordrhein-Westfalen. Dies ermöglicht uns den berühmten "Blick über
den Tellerrand" und versetzt uns in die Lage, einen Vergleich zu unseren Nachbarkommunen zu ziehen und gegebenenfalls unsere eigene Einschätzung zu relativieren.
Dieser Bericht enthält so genannte „harte“ Daten. Er ist nicht als Bestandsaufnahme
zu verstehen und beansprucht daher nicht, konkrete, notwendige Maßnahmen für
einzelne Fragestellungen zu benennen. Er soll vielmehr als Diskussionsvorlage für
kommunale Gesundheitsplanungs- und Umsetzungsprozesse dienen.
Ich freue mich, Ihnen diesen ersten Basisbericht vorstellen zu können. Natürlich verbinde ich damit die Hoffnung, dass er in vielen Bereichen der gesundheitlichen Planung von Nutzen sein wird, und danke allen, die an der Erstellung mitgewirkt haben
für ihr eingebrachtes Engagement.
Günter Rosenke
Landrat des Kreises Euskirchen
4 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
der Arbeitsgemeinschaft der Leitenden Me-
Vorbemerkungen
dizinalbeamten des Bundes (AGLMB) ausge-
Für eine effiziente und effektive Gesundheitsversorgung der Bevölkerung ist eine
kontinuierliche Analyse der gesundheitlichen
Versorgungsfelder unerlässlich. Aus diesem
Grund ist die kommunale Gesundheits-
berichterstattung ein wichtiges Instrument
für gesundheitspolitische Planungen.
Im hier vorliegenden Basisgesundheitsbe-
richt finden Sie eine speziell für den Kreis
Euskirchen
vorgenommene
Auswahl
sundheitsrelevanter Basisdaten.
ge-
Hintergrund dieser Zusammenstellung von
Gesundheitsindikatoren im Rahmen eines
Basisgesundheitsberichtes ist die Aufgabe
der
kommunalen
Gesundheits-
berichterstattung für die Politik, die Fachöffentlichkeit und die Bevölkerung Informa-
tionen über die gesundheitliche Situation
der Bevölkerung, über Gesundheitsrisiken
und über die Versorgung mit Gesundheits-
arbeitet worden war. Dieser Indikatorensatz
stellt die Grundlage für eine Gesundheitsberichterstattung in allen Bundesländern
dar. Er wurde entwickelt, um eine Vergleichbarkeit von gesundheitsbezogenen Daten
auf verschiedenen Ebenen, z.B. national und
regional, zu erreichen.
Der „Indikatorensatz für die Gesundheitsberichterstattung der Länder“ wurde ständig
weiterentwickelt und ergänzt.
Die aktuelle dritte Fassung des Indikatorensatzes wurde 2003 unter der Federführung
Nordrhein-Westfalens
erarbeitet.
Dabei
wurde die Systematik verändert. Eine Vergleichbarkeit der in dem vorliegenden Bericht aufgeführten Indikatoren mit den vor
2003 geführten „alten“ Indikatoren ist daher,
wenn überhaupt, nur sehr eingeschränkt
möglich.
leistungen zur Verfügung zu stellen.
Der Darstellung von „harten“ Daten, wie es
im Landesgesundheitsbericht (Bardehle &
Eine Tabelle für „Umsteiger“ zur Vergleich-
Basis von Indikatorensätzen zusammenge-
rensatz findet sich unter
Annuß, 1993) formuliert wurde, die auf der
stellt wurden, kommt im Rahmen der kom-
munalen Gesundheitsberichterstattung eine
barkeit des alten mit dem neuen Indikatowww.liga.nrw.de (Stand Oktober 2008).
besondere Bedeutung zu. Sie ermöglicht
Aktuell sind in diesem Bericht nunmehr 59
nicht nur eine Vergleichbarkeit zwischen
kommunale Indikatoren aus 6 von 10 The-
den Kommunen und dem Land, sondern
ebenso durch langfristige Fortschreibungen
der einzelnen Indikatoren einen Vergleich
über die Zeit (vergleiche Bardehle & Annuß,
1993).
Der Ursprung der hier dargestellten Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung
auf
der
Grundlage
des
GMK-
Indikatorensatzes liegt im Jahre 1991, als
die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) der
Länder einen Indikatorensatz für einen Ge-
sundheitsrahmenbericht beschloss, der von
menfeldern dargestellt.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 5
Tabelle 1. Indikatoren nach Themenfeldern
Themen- Beschreibung
feld
2
Bevölkerung und bevölkerungsspezifische Rahmenbedingungen des
Gesundheitswesens
3
Gesundheitszustand der Bevölkerung
I Allgemeine Übersicht zur Mortalität
und Morbidität
II Krankheiten/ Krankheitsgruppen
4
Gesundheitsrelevante Verhaltensweisen
5
Gesundheitsrisiken aus der natürli-
6
Einrichtungen des Gesundheitswe-
7
Inanspruchnahme von Leistungen
chen und technischen Umwelt
sens
des Gesundheitswesen
8
Beschäftigte im Gesundheitswesen
9
Ausbildung im Gesundheitswesen
10
Ausgaben und Finanzierung
11
Kosten
Quelle: www.loegd.nrw.de (Stand 15. Oktober 2008)
Herkunft
Alle im vorliegenden Bericht dargestellten
Daten und zugehörigen Kommentare wur-
den den Veröffentlichungen des Landesin-
stituts für Gesundheit und Arbeit NordrheinWestfalens - LIGA NRW - (früher: Landesin-
stitut für den öffentlichen Gesundheitsdienst
- lögd nrw) entnommen.
Angaben zu den Datenhaltern und Datenquellen finden sich an entsprechender Stelle
und sind als solche kenntlich gemacht.
Auswahl
Die Auswahl der hier dargestellten Indikato-
ren richtet sich in erster Linie nach der Ver-
fügbarkeit des vorhandenen Datenmaterials
für den Kreis Euskirchen.
Alle ausgewählten Daten werden mit möglichst aktuellem Zeitbezug dargestellt: In der
Regel ist das Bezugsjahr für diesen Bericht
das Jahr 2007, in einzelnen Fällen noch das
Bezugsjahr 2005 bzw. 2006.
6 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Aktualität
Die Aktualität der Daten ist bedingt durch
die Bearbeitungszeit in den verschiedenen
Institutionen, da alle Daten validiert, korrigiert, z. T. standardisiert und auf Plausibili-
tät überprüft werden müssen. Dies ist bei
der enormen Datenmenge sehr zeitintensiv.
Indikatoren, deren aktueller Bezug vor 2005
lag, wurden nicht berücksichtigt.
Alle hier dargestellten Daten geben den
Stand vom 31.Mai 2009 wieder (Redaktions-
wie sie vom LIGA NRW publiziert wurde, vorangestellt.
Diese beinhalten in der vorliegenden, verkürzten Form
die Bezeichnung des Indikators,
die genaue Definition,
den Datenhalter,
die Datenquelle,
die Periodizität,
die Validität sowie
den Kommentar des LIGA NRW mit
schluss).
Hinweisen zur Bedeutung des Indika-
Vergleichsoptionen
richterstattung.
tors im Rahmen der Gesundheitsbe-
Die Daten für den Kreis Euskirchen werden
zur Vergleichbarkeit und besseren Einschät-
Systematik
den Kreis Euskirchen liegenden Kommunen
Indikatornummer identifiziert. Die ersten
Kreis Heinsberg - s. Abbildung 1) gegen-
nach dem Trennzeichen folgen zwei bzw.
Ebenfalls zum Vergleich sind die Daten des
merierung der Indikatoren. Als Beschreibung
Nordrhein-Westfalen in den Tabellen mit
angegeben.
zung den entsprechenden Werten der um
Jeder Indikator wird durch eine eindeutige
(Kreis Aachen, Stadt Aachen, Kreis Düren,
zwei Stellen bezeichnen das Themenfeld,
übergestellt.
drei weitere Stellen für die laufende Num-
Regierungsbezirkes Köln und des Landes
wird eine Kurzfassung des Indikator-Titels
aufgeführt.
Weiteren Informationen und die vollständi-
Wenn es möglich ist und sinnvoll erscheint,
gen Kommentare zu den jeweiligen Indika-
werden die Tabellen durch eine grafische
toren können den entsprechenden Veröf-
Euskirchen im zeitlichen Verlauf über meh-
auch
Darstellung
der
Daten
für
den
Kreis
fentlichungen entnommen werden bzw. sind
im
Internet
unter
rere Jahre ergänzt, um eine mögliche Ent-
http://www.liga.nrw.de einzusehen.
Hierbei wird z.B. mit dem Land NRW vergli-
Geplant ist, dass dieser Basisbericht in den
wicklung bzw. einen Trend aufzuzeigen.
chen.
kommenden Jahren fortgeschrieben wird,
Informationen zu den Indikatoren
als themenbezogene Berichte wiedergege-
Den Darstellungen der Datentabellen zu den
einzelnen Indikatoren ist jeweils eine ver-
kürzte Form der ausführlichen und umfangreichen, nach einheitlichen Kriterien vorge-
nommenen Kommentierung des Indikators,
teilweise werden dann die Basisdaten auch
ben.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 7
Abbildung 1: Regierungsbezirk Köln: Der Kreis Euskirchen und umliegende Kommunen
8 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Inhaltsverzeichnis
Vorbemerkungen
4
Inhaltsverzeichnis
8
Themenfeld 2: Bevölkerung und bevölkerungsspezifische Rahmenbedingungen
des Gesundheitswesens
02.03_01 Demographische Basistabelle, Nordrhein-Westfalen, Kreisschlüssel: 05366000,
Euskirchen, Kreis, 2007
02.05
Bevölkerung nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken,
2007
02.05_01 Fläche und Bevölkerungsdichte, Nordrhein-Westfalen, 2005 - 2007
02.06
Ausländische Bevölkerung, Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2007
02.07
Altersstruktur der Bevölkerung, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken,
2007
02.08
Mädchen und Frauenanteil in der Bevölkerung nach Alter, Nordrhein-Westfalen
nach Verwaltungsbezirken, 2007
02.10_01 Lebendgeborene, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2004 - 2007
02.11
Wanderungen der Bevölkerung, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken,
2007
02.12
Bevölkerung am 01.01.2005 und Prognose am 01.01.2025 nach Lastenquotienten, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2005
02.16
Verfügbares Einkommen der privaten Haushalte, Nordrhein-Westfalen nach
Verwaltungsbezirken, 2006
02.18
Erwerbstätige nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Regionen, 2007
02.21
Arbeitslose nach Personengruppen und Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach
Verwaltungsbezirken, Ende September 2007
02.23
Empfänger von ausgewählten Sozialleistungen (Raten) nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2006
02.23_02 Obdachlose Haushalte und Personen, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2007 (30.6.d.J.)
02.24
Wohngeldempfänger (Haushalte), Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken,
2006
Themenfeld 3: Gesundheitszustand der Bevölkerung
I Allgemeine Mortalität und Morbidität
Sterbefälle nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken,
2007
03.10
Lebenserwartung nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2005 - 2007, 3-Jahres-Mittelwert
03.14
Vermeidbare Sterbefälle nach ausgewählten Diagnosen, Nordrhein-Westfalen
nach Verwaltungsbezirken, 2003 - 2007, 5-Jahres-Mittelwert
03.27
Krankenhausfälle nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2006
03.27_01 Behandlungsfälle in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen nach Geschlecht,
Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2006
03.36
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und sonstige Leistungen zur Teilhabe
nach Geschlecht (unter 65 Jahre), Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken,
2006
03.40
Rentenzugänge und -bestand wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2007
03.45
Schwerbehinderte Menschen (Grad der Behinderung von 50 und mehr) nach
Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2007
11
12
14
16
18
20
22
24
26
28
30
32
34
36
38
40
43
03.07
44
46
48
52
54
56
58
62
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 9
03.45_01 Schwerbehinderte Kinder unter 15 Jahren (Grad der Behinderung von 50 und
mehr) nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken,
2007____
03.45_02 Schwerbehinderte Menschen von 65 und mehr Jahren (Grad der Behinderung von
50 und mehr) nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken,
2007
03.48_01 MDK-Pflegebegutachtungen nach Pflegestufen, Nordrhein-Westfalen nach
Verwaltungsbezirken, 2007
03.49
Pflegebedürftige nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2007
03.49_01 Pflegebedürftige nach Art der Pflege, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2005
03.49_02 MDK-Pflegebegutachtungen nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach
Verwaltungsbezirken, 2007
64
66
68
70
72
74
Themenfeld 3: Gesundheitszustand der Bevölkerung
II Krankheiten / Krankheitsgruppen Allgemeine Mortalität und Morbidität
77
03.51
Lebendgeborene nach Geburtsgewicht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2007
03.53_01 Säuglingssterbefälle nach Neonatal- und Postneonatalsterblichkeit, NordrheinWestfalen nach Verwaltungsbezirken, 2007
03.54
Säuglingssterblichkeit im ersten Lebensjahr je 1 000 Lebendgeborene, NordrheinWestfalen nach Verwaltungsbezirken, 2000-2007, 3-Jahres-Mittelwerte
03.54_01 Säuglingssterblichkeit im ersten Lebensjahr nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen
nach Verwaltungsbezirken, 2005 - 2007, 3-Jahres-Mittelwert
03.59_01
Neuerkrankungen an Masern der 0- 14-Jährigen nach Geschlecht, NordrheinWestfalen nach Verwaltungsbezirken, 2007
03.62
Neuerkrankungen an bakteriell gesicherter Lungentuberkulose nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2005 - 2007, 3Jahres-Mittelwert
03.62_01
Neuerkrankungen an bakteriell gesicherter Lungentuberkulose nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2007
03.87_01
Einweisungen nach dem PsychKG und Betreuungsgesetz, nach Geschlecht,
Nordrhein-Westfalen, 2007
03.89
Gestorbene infolge vorsätzlicher Selbstbeschädigung (Suizidsterbefälle) nach
Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2005 - 2007, 3Jahres-Mittelwert
03.111_01
Krankenhausfälle infolge von Verbrennungen und Vergiftungen bei Kindern unter 15 Jahren nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2006
03.118
Im Straßenverkehr verunglückte Personen nach Geschlecht, NordrheinWestfalen nach Verwaltungsbezirken, 2007
Themenfeld 4: Gesundheitsrelevante Verhaltensweisen
78
80
82
84
86
88
90
92
94
96
98
101
04.01_02 Rauchverhalten nach Alter und Geschlecht, Mikrozensus, Nordrhein-Westfalen,
2005
102
04.08_02 Body Mass Index (BMI) der erwachsenen Bevölkerung nach Alter und Geschlecht,
Mikrozensus, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2005
104
Themenfeld 6: Einrichtungen des Gesundheitswesens
06.02
06.05
107
Versorgungsgrad mit an der vertragsärztlichen Tätigkeit teilnehmenden Ärztinnen
und Ärzte nach Fachgebieten, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken,
31.12.2007
108
Versorgungsgrad mit an der vertragszahnärztlichen Tätigkeit teilnehmenden Zahnärztinnen und Zahnärzten, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2005 2007
110
10 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
06.15
06.18
06.21
Wichtige Krankenhausangebote, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken,
112
2007
Ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen nach Art der Pflegeeinrichtung bzw.
verfügbaren Plätzen, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2005
114
Apotheken, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2007
116
Themenfeld 7: Inanspruchnahme von Leistungen des Gesundheitswesens
119
07.06
Inanspruchnahme des Krankheitsfrüherkennungsprogramms für Kinder, NordrheinWestfalen nach Verwaltungsbezirken, 2006
120
07.10
Anteil der durch Karies-Prophylaxemaßnahmen erreichten Kinder nach Einrichtungstyp, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2007
122
07.23_01 Substitutionsbehandlung mit Methadon und anderen Opiatersatzmedikamenten Substituierende Ärzte, substituierte Patienten, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2007
(Zeitraum 01.01. bis 31.12.2007)
124
07.34
Pflegegeldempfänger nach Pflegestufen und Geschlecht, Nordrhein-Westfalen
nach Verwaltungsbezirken, 2005
126
07.34_01 MDK-Pflegebegutachtungen nach Pflegeart, Nordrhein-Westfalen nach
128
Verwaltungsbezirken, 2007
07.35
Von ambulanten Pflegeeinrichtungen betreute Pflegebedürftige nach Pflegestufen
und Geschlecht, Nordrhein-Westfalen, 2005
130
07.36
In stationären und teilstationären Pflegeeinrichtungen betreute Pflegebedürftige
nach Pflegestufen und Geschlecht, Nordrhein-Westfalen, 2005
132
Themenfeld 8: Beschäftigte im Gesundheitswesen
08.08
135
Ärztinnen/Ärzte und Zahnärztinnen/Zahnärzte in ambulanten Einrichtungen, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2007
136
08.13
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in ambulanten Einrichtungen, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2006
138
08.16_01 Ambulant tätige Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker nach Geschlecht, NordrheinWestfalen nach Verwaltungsbezirken, 2005
140
08.19
Personal im Pflegedienst in allgemeinen und sonstigen Krankenhäusern nach Berufen, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2006
142
08.27
Personal kommunaler Dienststellen (Gesundheitsverwaltung u. sonst. Einrichtungen der Gesundheitspflege) nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2007
144
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 11
Gesundheitsindikatoren
Themenfeld 2:
Bevölkerung und bevölkerungsspezifische Rahmenbedingungen des Gesundheitswesens
12 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator
02.03_01
Demographische Basistabelle: Bevölkerung nach Geschlecht, Alter,
Deutsche, Ausländer, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken
Definition
Die Struktur der Bevölkerung nach Altersgruppen und Geschlecht wird für
die Berechnung regionaler alters- und geschlechtsspezifischer Raten,
speziell zur gesundheitlichen Lage der Bevölkerung, benötigt.
Als die gebräuchlichste Form der Darstellung hat sich die 5-JahresAltersgruppierung, gegliedert nach Geschlecht, durchgesetzt. Säuglinge
werden gesondert betrachtet. Bis Ende des 20. Jahrhunderts war die
Begrenzung bis auf die Bevölkerungsgruppe 85 Jahre und älter festgelegt. Aufgrund der gestiegenen Lebenserwartung werden die Bevölkerungsdaten bis zur Altersgruppe 90 und älter für die Kreise und kreisfreien Städte ausgewiesen.
Datenhalter
Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik des Landes NordrheinWestfalen
Datenquelle
Fortschreibung des Bevölkerungsstandes
Periodizität
Jährlich, 31.12.
Validität
Zur Qualitätsbewertung gibt es seitens der Statistischen Landesämter
keine strukturierte und dokumentierte Information. Bevölkerungszahlen
werden aus der Fortschreibung der Bevölkerung entnommen, deshalb
sind kleinere Abweichungen zu einer Zensus-Population möglich.
Kommentar
Die Altersgruppen entsprechen denen der europäischen Standardbevölkerung, ergänzt um die Altersgruppen von 85 - 89 und 90 Jahre und
älter. Gegenwärtig ist es nicht möglich, die Altersgruppen bis auf 95 Jahre und älter zu erhöhen.
Die demographische Basistabelle zur Altersstruktur der Bevölkerung wird
pro Kreis/kreisfreier Stadt bei Bedarf als Länderindikator im Hintergrund
(sog. Indikator der zweiten Reihe) geführt.
Der Indikator zählt zu den demographischen Gesundheitsdeterminanten.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 13
Demographische Basistabelle 2007, Kreisschlüssel: 05366000, Kreis Euskirchen
Indikator
02.03_01
Alter
Bevölkerung am 31.12.2007
von ... bis ...
Jahren
weiblich
0- 1
1- 4
5- 9
10 - 14
15 - 19
20 - 24
25 - 29
30 - 34
35 - 39
40 - 44
45 - 49
50 - 54
55 - 59
60 - 64
65 - 69
70 - 74
75 - 79
80 - 84
85 - 89
90 u. mehr
Insgesamt
männlich
darunter: Ausländer
insgesamt
758
3.266
4.881
5.521
5.958
4.837
4.742
4.820
6.918
8.569
8.229
7.009
6.326
4.818
6.021
5.062
3.878
3.358
1.926
876
775
3.369
5.126
5.891
6.276
5.393
4.880
4.834
6.937
8.795
8.378
7.175
6.554
4.798
5.647
4.521
3.105
1.748
683
288
1.533
6.635
10.007
11.412
12.234
10.230
9.622
9.654
13.855
17.391
16.607
14.184
12.880
9.616
11.668
9.583
6.983
5.106
2.609
1.164
38
203
448
555
689
771
860
911
1.009
979
892
722
664
449
325
209
138
87
54
58
97.800
95.173
192.973
10.061
Datenquelle:
Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW
Fortschreibung des Bevölkerungsstandes
Die Bevölkerung in Euskirchen am 31.12.2007
90
80
70
60
50
40
30
20
10
2.500
2.000
1.500
1.000
500
0
500
1.000
1.500
Abbildung 2: Bevölkerung im Kreis Euskirchen am 31.12.2007
2.000
2.500
14 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator
02.05
Bevölkerung nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken
Definition
Die Struktur der Bevölkerung auf regionaler Ebene nach Geschlecht und
der Anteil ausländischer Bevölkerung in den Kommunen sind wichtige
Grundlagen für die Planung der medizinischen Versorgung und gleichzeitig stellen sie die Nennerpopulation für die Bildung von Kennziffern (Raten, Ratios) zur gesundheitlichen Lage in den Kommunen dar.
Zur Bevölkerung gehören alle Personen, die in Deutschland ihren (ständigen) Wohnsitz haben einschließlich der hier gemeldeten Ausländerinnen und Ausländer sowie Staatenlosen. Nicht zur Bevölkerung zählen
hingegen die Angehörigen der ausländischen Stationierungsstreitkräfte
sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen.
Gezählt wird die Bevölkerung am Ort der alleinigen bzw. Hauptwohnung
im Sinne von § 12 Abs. 2 des Ersten Gesetzes zur Änderung des Melderechtsrahmengesetzes (MRRG) vom 11. März 1994 (BGBl. I S. 529).
Für die Kreise und kreisfreien Städte kann ein vereinfachtes Verfahren
zur Berechnung der Durchschnittsbevölkerung angewendet werden, bei
dem die arithmetischen Mittelwerte aus dem Bevölkerungsstand jeder
Altersgruppe am 31.12. des Vorjahres und am 31.12. des Berichtsjahres
gebildet werden.
Datenhalter
Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik des Landes NordrheinWestfalen
Datenquelle
Fortschreibung des Bevölkerungsstandes
Periodizität
Jährlich, 31.12.
Validität
Zur Qualitätsbewertung gibt es seitens der Statistischen Landesämter
keine strukturierte und dokumentierte Information. Bevölkerungszahlen
werden aus der Fortschreibung der Bevölkerung entnommen, deshalb
sind kleinere Abweichungen zu einer Zensus-Population möglich.
Kommentar
Für den Regionalvergleich ist eine demographische Basistabelle der
Kreise und kreisfreien Städte erforderlich. Der Indikator enthält die gesamte Bevölkerung, die Ausländer sind als Bevölkerungsanteil in Prozent
ausgewiesen. Im Indikator 2.6 ist die ausländische Bevölkerung nach
Geschlecht im Regionalvergleich dargestellt. Der Indikator zählt zu den
demographischen Gesundheitsdeterminanten.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 15
Bevölkerung nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2007
Indikator
02.05
Bevölkerung am 31.12. des Jahres
weibl.
Verwaltungsbezirk
Kreis Euskirchen
männl.
insg.
192 973
Durchschnittliche Bevölkerung
dar.:
Ausländer
Anteil
in %
5,2
weibl.
97 793
männl.
insg.
95 177
192 969
dar.:
Ausländer
Anteil
in %
97 800
95 173
5,2
Kreis Aachen
158 164
151 765
309 929
10,1
158 205
151 888
310 093
10,2
Stadt Aachen
126 237
132 793
259 030
17,0
126 057
132 188
258 245
17,1
Kreis Düren
135 915
134 810
270 725
9,8
136 054
134 776
270 829
9,8
Kreis Heinsberg
130 162
126 688
256 850
9,9
130 233
126 816
257 049
9,8
Reg.-Bez. Köln
2 241 920
2 149 142
4 391 062
11,7
2 239 888
2 146 804
4 386 692
11,7
Nordrhein-Westfalen
9 221 824
8 774 797
17 996 621
10,6
9 230 949
8 781 007
18 011 957
10,6
Datenquelle/Copyright:
Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW:
Tausend
Fortschreibung des Bevölkerungsstandes
97
2002
2003
2004
2005
2006
2007
Männer
Frauen
94
Abbildung 3: Durchschnittliche Bevölkerung nach Geschlecht in Tausend Einwohner
im Kreis Euskirchen, 2002 - 2007
16 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator
02.05_01
Fläche und Bevölkerungsdichte, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken
Definition
Der Nachweis der ausgewiesenen Flächen erfolgt seit 1979 nach katasteramtlichen Gesichtspunkten unter Zugrundelegung des Nutzungsartenkatalogs der Arbeitsgemeinschaft für Vermessungsverwaltung und
nach dem Belegenheitsprinzip.
Zur Bevölkerung gehören alle Personen, die in Deutschland ihren (ständigen) Wohnsitz haben einschließlich der hier gemeldeten Ausländerinnen und Ausländer sowie Staatenlosen. Nicht zur Bevölkerung
zählen hingegen die Angehörigen der ausländischen Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen
Vertretungen mit ihren Familienangehörigen (s. a. Ind. 02.05).
Datenhalter
Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik des Landes NordrheinWestfalen
Datenquelle
Feststellung des Gebietsstands
Fortschreibung des Bevölkerungsstandes
Periodizität
Jährlich, 31.12.
Validität
Zur Qualitätsbewertung der Bevölkerung gibt es seitens der Statistischen
Landesämter keine strukturierte und dokumentierte Information. Bevölkerungszahlen werden aus der Fortschreibung der Bevölkerung entnommen, deshalb sind kleinere Abweichungen zu einer Zensus-Population
möglich.
Kommentar
Für den Regionalvergleich ist eine demographische Basistabelle der
Kreise und kreisfreien Städte erforderlich. Der Indikator enthält die Fläche
jeden Kreises bzw. jeder kreisfreien Stadt. Zum Berechnen der Einwohner je km2 wurde die Stichtagsbevölkerung herangezogen.
Der Indikator zählt zu den demographischen Gesundheitsdeterminanten.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 17
Indikator
02.05_01
Fläche und Bevölkerungsdichte, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2005 - 2007
Fläche und Bevölkerung am 31.12. des Jahres ...
Verwaltungsbezirk
2005
Fläche
in km2
Kreis Euskirchen
2006
Einwohner
je km2
Fläche
in km2
2007
Einwohner
je km2
Fläche
in km2
Einwohner
je km2
1 248,86
154,8
1 248,86
154,7
1 248,85
154,5
Kreis Aachen
Stadt Aachen
Kreis Düren
Kreis Heinsberg
546,32
160,83
941,39
628,01
567,9
1 605,5
289,4
409,7
546,33
160,82
941,39
628,01
567,6
1 609,0
287,8
409,7
546,33
160,83
941,39
628,00
567,3
1610,6
287,6
409,0
Reg.-Bez. Köln
7 364,62
594,5
7 364,60
595,4
7 364,62
596,2
528,9 34 086,51
528,0
Nordrhein-Westfalen
34 085,26
526,3 34 086,01
Datenquelle/Copyright:
Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW:
Feststellung des Gebietsstands, Fortschreibung des Bevölkerungsstandes
18 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator
02.06
Ausländische Bevölkerung nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen
nach Verwaltungsbezirken
Definition
Die Struktur der ausländischen Bevölkerung und die Differenzierung nach
Geschlecht auf regionaler Ebene sind wichtige Grundlagen für die Planung und Organisation der medizinischen Versorgung und gleichzeitig
stellen sie die Nennerpopulation für die Bildung von Kennziffern (Raten,
Ratios) zur gesundheitlichen Lage in den Kommunen dar.
Zur Bevölkerung gehören alle Personen, die in Deutschland ihren (ständigen) Wohnsitz haben einschließlich der hier gemeldeten Ausländerinnen und Ausländer sowie Staatenlosen. Nicht zur Bevölkerung zählen
hingegen die Angehörigen der ausländischen Stationierungsstreitkräfte
sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen.
Gezählt wird die Bevölkerung am Ort der alleinigen bzw. Hauptwohnung
im Sinne von § 12 Abs. 2 des Ersten Gesetzes zur Änderung des Melderechtsrahmengesetzes (MRRG) vom 11. März 1994 (BGBl. I S. 529).
Für die Kreise und kreisfreien Städte wurde bis 2001 ein vereinfachtes
Verfahren zur Berechnung der Durchschnittsbevölkerung angewendet,
bei dem die arithmetischen Mittelwerte aus dem Bevölkerungsstand jeder
Altersgruppe am 31.12. des Vorjahres und am 31.12. des Berichtsjahres
gebildet werden. Ab dem Jahr 2002 werden Daten zur Durchschnittsbevölkerung vom Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW
bereitgestellt, die monatsscharf berechnet sind, auch für die ausländische
Bevölkerung.
Datenhalter
Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik des Landes NordrheinWestfalen
Datenquelle
Fortschreibung des Bevölkerungsstandes
Periodizität
Jährlich, 31.12.
Validität
Zur Qualitätsbewertung gibt es seitens der Statistischen Landesämter
keine strukturierte und dokumentierte Information. Bevölkerungszahlen
werden aus der Fortschreibung der Bevölkerung entnommen, deshalb
sind kleinere Abweichungen zu einer Zensus-Population möglich.
Kommentar
Für den Regionalvergleich ist eine Basistabelle zur ausländischen Bevölkerung der Kreise und kreisfreien Städte erforderlich. Der Indikator enthält nur die ausländische Bevölkerung; ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung der entsprechenden Region ist im Indikator 02.05 ausgewiesen.
Der Indikator zählt zu den demographischen Gesundheitsdeterminanten.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 19
Ausländische Bevölkerung nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2007
Indikator
02.06
Ausländische Bevölk. am
31.12.d. J.
Verwaltungsbezirk
weiblich
Kreis Euskirchen
männlich
insgesamt
Durchschnittl. ausländische Bevölk.
weiblich
männlich
insgesamt
5 123
4 938
10 061
5 121
4 987
10 108
Kreis Aachen
Stadt Aachen
Kreis Düren
Kreis Heinsberg
15 403
20 459
11 673
12 143
15 837
23 686
14 877
13 206
31 240
44 145
26 550
25 349
15 508
20 400
11 676
12 051
16 041
23 717
14 777
13 200
31 549
44 117
26 454
25 252
Reg.-Bez. Köln
253 056
260 413
513 469
253 312
261 760
515 072
Nordrhein-Westfalen
932 514
975 679
1 908 193
933 903
980 643
1 914 546
Datenquelle/Copyright:
Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW:
Fortschreibung des Bevölkerungsstandes
Anzahl
5400
Männer
Frauen
4900
2002
2003
2004
2005
2006
2007
Abbildung 4: Ausländische Bevölkerung nach Geschlecht im Kreis Euskirchen, Anzahl,
jeweils am 31.12. d. J., 2002 - 2007
20 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator
02.07
Altersstruktur der Bevölkerung, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken
Definition
In dem vorliegenden Indikator werden im Rahmen der Altersstruktur der
Bevölkerung die Phasen des Lebenszyklus an ihrem Bevölkerungsanteil
dargestellt. Die Altersstruktur heute hat einen weit reichenden Einfluss
auf die medizinische Versorgung in den nächsten Jahrzehnten.
Eine übersichtliche Beschreibung der Altersstruktur der Bevölkerung
orientiert sich an den Phasen des Lebenszyklus Kindheit und Jugend,
Erwerbs- und Familienphase sowie Ruhestand. Die Abgrenzung zwischen diesen drei Gruppen wird unterschiedlich vorgenommen. Im vorliegenden Indikator wurden als Grenzen für die Kindheit 17 Jahre (unter
18 Jahre) gewählt, für die Erwerbsphase 18 - 64 Jahre und in Verbindung
mit dem gesetzlichen Rentenalter die Ruhestandsphase ab 65 Jahre.
Aus diesen drei Anteilen der Bevölkerung errechnen sich der Jugendund der Altenquotient. Der Jugendquotient errechnet sich aus dem Quotient der Kinder und Jugendlichen dividiert durch die 18- bis 64-Jährigen,
der Altenquotient aus dem Quotient der 65-Jährigen und Älteren dividiert
durch die 18- bis 64-Jährigen in Prozent. Der Gesamtlastquotient beinhaltet die Relation von Jungen und Alten im Verhältnis zu der erwerbsfähigen Bevölkerung in Prozent. Der Gesamtlastquotient ist ein Maß für die
Solidarpotenziale einer Gesellschaft und beeinflusst die Beitrags- und
Steuerbelastung der Bevölkerung.
Datenhalter
Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik des Landes NordrheinWestfalen
Datenquelle
Periodizität
Jährlich, 31.12.
Validität
Die zu Grunde liegenden Bevölkerungszahlen werden aus der Forschreibung des Bevölkerungsstandes entnommen, deshalb sind kleinere Abweichungen zu einer Zensus-Bevölkerung möglich.
Kommentar
Aufgrund der vorliegenden Bevölkerungszahlen sind auch andere Gruppierungen für die Bildungen von Lastenquotienten möglich, z. B. für die
Altersgruppen 0 - 14 Jahre, 15 - 64 Jahre und 65 Jahre und älter. Derartige Tabellen sollten bei Bedarf zusätzlich geführt werden. Der Indikator
02.07 wurde in der vorliegenden Form von allen Ländern als Länderindikator vereinbart, da er auf der Ebene der Kreise/kreisfreien Städte/
(Stadt-)Bezirke geführt wird. Es werden Stichtagszahlen vom 31.12. des
Jahres verwendet.
Der Indikator zählt zu den demographischen Gesundheitsdeterminanten.
Fortschreibung des Bevölkerungsstandes
Eigene Berechnung für NRW durch das lögd
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 21
Altersstruktur der Bevölkerung, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2007
Indikator
02.07
Kinder und Jugendliche
(0 - 17 Jahre)
Verwaltungsbezirk
ältere Menschen
(65 und mehr
Jahre)
Personen im erwerbsfähigen
Alter (18 - 64 Jahre)
Hochbetagte
(80 und mehr
Jahre)
Jugendquotient*
Altenquotient**
je 100 18- bis 64Jährige
insgesamt
Anteil
in %
Kreis Euskirchen
37 011
19,2
118 849
61,6
37 113
19,2
8 879
4,6
31,1
31,2
Kreis Aachen
Stadt Aachen
Kreis Düren
Kreis Heinsberg
58 488
37 457
50 929
50 481
18,9
14,5
18,8
19,7
189 949
175 909
168 848
158 899
61,3
67,9
62,4
61,9
61 492
45 664
50 948
47 470
19,8
17,6
18,8
18,5
14 047
12 019
11 609
10 832
4,5
4,6
4,3
4,2
30,8
21,3
30,2
31,8
32,4
26,0
30,2
29,9
Reg.-Bez. Köln
780 372
17,8
2 777 978
63,3
832 712
19,0
196 040
4,5
28,1
30,0
3 235 725
18,0
11 173 810
62,1
3 587 086
19,9
857 260
4,8
29,0
32,1
NordrheinWestfalen
insgesamt
Anteil
in %
*
Datenquelle/Copyright:
Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW:
**
Fortschreibung des Bevölkerungsstandes,
Eigene Berechnung für NRW durch das lögd
Anteil
in %
insgesamt
insgesamt
Anteil
in %
Jugendquotient: Zahl der 0- bis 17-jährigen
Personen je 100 18- bis 64-Jährige
Altenquotient: Zahl der 65-jährigen und älteren
Personen je 100 18- bis 64-Jährige
70
60
Prozent
50
0-17 J.
18-64 J.
>=65 J.
>=80 J.
40
30
20
10
0
2002
2003
2004
2005
2006
2007
Abbildung 5: Anteil von Altersgruppen an der Bevölkerung im Kreis Euskirchen in Prozent,
2002 - 2007
22 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator
02.08
Mädchen- und Frauenanteil in der Bevölkerung nach Alter, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken
Definition
Die Generationensolidarität hängt davon ab, ob ausreichendes Potenzial (vor allem Frauen) in der mittleren Generation vorhanden ist, um
die Kinder und die Betagten zu versorgen.
Absehbare Überlastungen der bislang gewissermaßen unauffällig funktionierenden Solidarpotenziale werden vor allem auf der kommunalen
Ebene auftreten. Aus diesem Grunde ist die Beobachtung der Bevölkerungsanteile nach Geschlecht auf kommunaler Ebene erforderlich.
Der Mädchen- und Frauenanteil an der Bevölkerung in fünf Altersgruppen beschreibt die Geschlechtsverteilung bei Kindern (0 - 14 Jahre),
jungen (15 - 44 Jahre, fertile Phase von Frauen) und älteren Frauen (45
- 64 Jahre) und den Frauenanteil in der Ruhestandsphase (65 – 79
Jahre) sowie der hochbetagten Frauen ab 80 Jahre. Aus der Differenz
lässt sich für jede Altersgruppe der Männeranteil errechnen, der bei der
jüngeren Bevölkerung über 50 %, bei der älteren Bevölkerung unter 50
% liegt.
Datenhalter
Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik des Landes NordrheinWestfalen
Datenquelle
Fortschreibung des Bevölkerungsstandes
Eigene Berechnung für NRW durch das lögd
Periodizität
Jährlich, 31.12.
Validität
Die zugrunde liegenden Bevölkerungszahlen werden aus der Fortschreibung des Bevölkerungsstandes entnommen, deshalb sind kleinere Abweichungen zu einer Zensus-Bevölkerung möglich.
Kommentar
Mit dem Alter nimmt der Anteil der Frauen in der Bevölkerung erheblich
zu. Es werden Stichtagszahlen vom 31.12. des Jahres verwendet. Der
Indikator zählt zu den demographischen Gesundheitsdeterminanten.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 23
Mädchen- und Frauenanteil in der Bevölkerung nach Alter, NordrheinWestfalen nach Verwaltungsbezirken, 2007
Indikator
02.08
Mädchen- und Frauenanteil in der Bevölkerung
Verwaltungsbezirk
insgesamt
0 - 14 J.
15 - 44 J.
45 - 64 J.
65 - 79 J.
80 u. m. J.
Anteil in %
Kreis Euskirchen
50,7
48,8
49,1
49,5
53,0
69,4
Kreis Aachen
Stadt Aachen
Kreis Düren
Kreis Heinsberg
51,0
48,7
50,2
50,7
48,8
49,1
48,4
48,8
49,4
45,4
48,2
49,5
50,1
47,9
49,4
49,4
53,5
54,3
53,5
53,3
69,2
68,9
68,6
68,3
Reg.-Bez. Köln
51,1
48,7
49,6
50,3
53,4
68,7
Nordrhein-Westfalen
51,2
48,7
49,4
50,3
54,2
69,7
Datenquelle/Copyright:
Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW:
Fortschreibung des Bevölkerungsstandes, Eigene Berechnung für NRW durch das lögd
80
70
Prozent
0-14 J.
15-44J.
45-64J.
60
65-79J.
80 u.m.J
50
40
2002
2003
2004
2005
2006
2007
Abbildung 6: Mädchen- und Frauenanteil in der Bevölkerung im Kreis Euskirchen in
Prozent, 2002 - 2007
24 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator
02.10_01
Lebendgeborene, Nordrhein-Westfalen, im Zeitvergleich
Definition
Die Zahl der Lebendgeborenen und die Geburtenziffer zeigen an, ob
das jeweils aktuelle Geburtenverhalten langfristig ausreichen würde, um
die Bevölkerung zahlenmäßig auf einem gleich bleibenden Stand zu
halten. Die Konstanz der Geburtenziffer gegenüber der Mortalitätsrate
gilt als Kriterium einer stabilen Bevölkerung. Die Erfassung der Lebendgeborenen erfolgt nach der Wohngemeinde der Mütter (Wohnortprinzip).
Das Verhältnis der in einem Jahr lebend geborenen Kinder zu 1 000 der
15- bis 44-jährigen Frauen (durchschnittliche weibliche Bevölkerung)
ergibt die allgemeine Fruchtbarkeitsziffer (Fertilitätsrate).
Die durchschnittliche Fertilitätsziffer besagt, wie viele Kinder im Berichtsjahr je 1 000 Frauen der Altersgruppe 15 - 44 Jahre lebend geboren wurden.
Datenhalter
Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik des Landes NordrheinWestfalen
Datenquelle
Statistik der Geburten
Periodizität
Jährlich, 31.12.
Validität
Es liegt eine vollständige Erfassung der Lebendgeborenen vor.
Kommentar
Der Indikator wird zusätzlich pro Kreis/kreisfreier Stadt geführt.
Der Indikator zählt zu den demographischen Gesundheitsdeterminanten.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 25
Lebendgeborene, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2004 2007
Indikator
02.10_01
Lebendgeborene
2004
Verwaltungsbezirk
insges.
2005
je 1 000
15-44j.
Frauen
insges.
2006
je 1 000
15-44j.
Frauen
insges.
2007
je 1 000
15-44j.
Frauen
insges.
je 1 000
15-44j.
Frauen
Kreis Euskirchen
1 634
43,5
1 545
41,5
1 506
40,9
1 536
42,5
Kreis Aachen
Stadt Aachen
Kreis Düren
Kreis Heinsberg
2 651
2 208
2 286
2 124
44,0
39,8
42,8
41,2
2 675
2 195
2 256
2 135
44,8
39,8
42,7
41,8
2 464
2 144
2 190
2 107
41,6
39,1
42,0
41,7
2 527
2 148
2 184
1 906
43,1
39,7
42,5
38,2
Reg.-Bez. Köln
38 981
43,5
38 236
42,7
37 532
42,1
38 148
43,1
42,2 151 168
43,1
Nordrhein-Westfalen
158 054
43,8 153 372
42,8 149 925
Datenquelle/Copyright:
Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW:
Statistik der Geburten
Anzahl je 1000 15-44j. Frauen
60
50
40
Kr. EU
30
NRW
20
10
0
2002
2003
2004
2005
2006
2007
Abbildung 7: Lebendgeborene im Kreis Euskirchen je 1000 15-44 j. Frauen im
Vergleich zu NRW, 2002 - 2007
26 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator
02.11
Wanderungen der Bevölkerung, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken
Definition
Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen über die Meldepflicht bei
einem Wohnungswechsel wird jeder Umzug von einer Gemeinde zu
einer anderen mittels der An- und Abmeldescheine erfasst. Wohnungswechsel innerhalb einer Gemeinde finden keine Berücksichtigung. Als
Zuzüge gelten behördliche Anmeldungen von Personen, die ihre
Hauptwohnung in einer Gemeinde bezogen haben. Diese Personen
werden im Rahmen der Binnenwanderung als Fortzug aus der bisherigen Wohnung gezählt. Personen, die aus dem Ausland zuziehen oder
ins Ausland ziehen, werden ebenfalls gezählt.
Zu Wanderungen insgesamt zählen somit alle Zu- und Fortzüge über
Gemeindegrenzen hinaus. Bei der Berechnung je 1 000 Einwohner
werden Wanderungen insgesamt sowie Wanderungen der Ausländer
jeweils auf die gesamte durchschnittliche Bevölkerung bezogen.
Datenhalter
Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik (LDS) des Landes Nordrhein-Westfalen
Datenquelle
Wanderungsstatistik
Periodizität
Jährlich, 31.12.
Validität
Die zugrunde liegenden Zahlen werden aus der Fortschreibung des
Bevölkerungsstandes und der Wanderungsstatistik entnommen. Die
Validität der Zahlen setzt voraus, dass zwischen den Ländern ein vollständiger Abgleich der An- und Abmeldungen erfolgt. Kleinere Abweichungen zu einer Zensus-Bevölkerung sind möglich. Zusätzlich sind die
Daten von der Qualität der Wanderungsstatistik abhängig.
Kommentar
Um eine Größenvorstellung von der durch Umzüge verursachten Veränderung der Einwohnerzahl zu erhalten, ist der Wanderungssaldo
auch in absoluten Zahlen ausgewiesen, während die Darstellung von
Zu- und Fortzügen sich auf die vergleichbaren Maßzahlen je 1 000
Einwohner beschränkt. Die Spalte darunter: Ausländer je 1 000 Einwohner zeigt, in welchem Maße ausländische Bürger an den Wanderungsbewegungen der gesamten Bevölkerung beteiligt sind.
Da die kreisfreien Städte einer Gemeinde gleichzusetzen sind, werden
nur die Zu- und Fortzüge aus der kreisfreien Stadt gezählt. Kreise enthalten dagegen eine Vielzahl von Gemeinden. Der Bezug einer Nebenwohnung gilt ab 1983 nicht mehr als Wanderungsfall. Die Binnenwanderung umfasst sämtliche Wanderungsvorgänge (Zu- und Fortzüge), die nicht über die Grenzen des Landes hinausführen. Die Außenwanderung umfasst die Zu- und Fortzüge über die Grenzen des Landes. Nicht erfasst werden Gäste in Beherbergungsstätten, Soldaten im
Grundwehrdienst, in Anstalten untergebrachte Personen u. a. Es werden Stichtagszahlen zum 31.12. des Jahres verwendet.
Der Indikator zählt zu den demographischen Gesundheitsdeterminanten.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 27
Wanderungen der Bevölkerung, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2007
Indikator
02.11
Zuzüge
Verwaltungsbezirk
Überschuss
der Zu- (+) bzw. Fortzüge (–)
Fortzüge
darunter:
darunter:
darunter:
je 1 000 Ausländer je 1 000 Ausländer insgesamt je 1 000 Ausländer
Einwohner je 1 000 Einwohner je 1 000
Einwohner je 1 000
Einwohner
Einwohner
Einwohner
Kreis Euskirchen
52,2
7,1
51,0
6,3
+
321
+ 1,2
+ 0,7
Kreis Aachen
Stadt Aachen
Kreis Düren
Kreis Heinsberg
46,5
63,0
51,2
51,0
8,6
19,4
10,2
9,5
45,0
61,4
49,8
50,4
7,6
18,1
7,7
7,8
+
+
+
+
468
418
357
155
+
+
+
+
+
+
+
+
Reg.-Bez. Köln
53,3
13,2
51,1
11,6
+ 9 631
+ 2,2
+ 1,6
Nordrhein-Westfalen
43,6
11,1
43,5
9,8
+ 1 618
+ 0,1
+ 1,3
Datenquelle/Copyright:
Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW: Wanderungsstatistik
Anzahl je 1000 Einwohner
60
50
40
Zuzüge
Fortzüge
30
20
10
0
2002
2003
2004
2005
2006
2007
Abbildung 8: Wanderungen je 1 000 Einwohner im Kreis Euskirchen, 2002-2007
1,5
1,6
1,3
0,6
1,0
1,3
2,5
1,7
28 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator
02.12
Bevölkerung am 01.01.2005 und Prognose am 01.01.2025 nach Lastenquotienten, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken
Definition
Bevölkerungsprognosen sind Vorausberechnungen der Bevölkerung,
die im Auftrag der Landesregierung in der Regel alle zwei bis drei Jahre
durchgeführt werden.
In der Prognose wird der Bevölkerungsbestand - gegliedert nach 100
Altersjahren und Geschlecht - zu einem Stichtag in die Zukunft fortgeschrieben. Dies geschieht wie in der Bevölkerungsfortschreibung durch
die Addition von Geburten und Zuzügen sowie die Subtraktion von
Fortzügen und Sterbefällen. Als Ausgangsjahr werden die Daten der
Bevölkerungsfortschreibung zum 1.1. eines festzulegenden Jahres
genutzt sowie die Entwicklung der diesem Stichtag vorausgegangenen
fünf Jahre.
Bevölkerungsprognosen werden überwiegend mit drei Modellen durchgeführt: einer Basisvariante, die von einem berechneten positiven
Wanderungssaldo ausgeht und zwei Modellen mit reduzierter und erhöhter Zuwanderung. Im Indikator 02.12 wird die Basisvariante verwendet. Eine Berechnung nach Deutschen und Ausländern ist nicht möglich.
Datenhalter
Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik (LDS) des Landes Nordrhein-Westfalen
Datenquelle
Bevölkerungsprognose
Periodizität
Zwei- bis dreijährlich
Validität
Die Qualität einer Bevölkerungsprognose ist abhängig von dem Prognosemodell, den Ausgangsdaten sowie den Prognoseannahmen. Wenn
für die Datenbasis die prognoserelevanten Prozesse über einen zurückliegenden Zeitraum von mehreren Jahren berücksichtigt werden, sind
Fehler infolge zufälliger Schwankungen oder einmaliger Besonderheiten deutlich reduziert.
Um eine möglichst hohe Qualität der Prognoseannahmen - dem größten Unsicherheitsfaktor in einer Prognose - sicherzustellen, werden die
Annahmen unter Berücksichtigung qualitativer Faktoren (zusätzliche
Rahmenbedingungen, nichtdemographische Aspekte), die die künftige
Bevölkerungsentwicklung beeinflussen, vergangener Entwicklungen,
von Kenntnissen über zu erwartende Trends und dazu eingeholter Gutachten getroffen. Die Realitätsnähe der Prognoseannahmen ist entscheidend für die Qualität der Prognoseergebnisse.
Kommentar
Prognosen sind Wenn-dann-Aussagen: Wenn die Entwicklung der
Prognoseparameter - also der Fruchtbarkeit, der Sterblichkeit und der
Wanderungen - so verläuft wie angenommen, dann treten die prognostizierten Tendenzen ein. Prognoseergebnisse sind also vor dem Hintergrund der zugrunde liegenden Annahmen und Hypothesen zu sehen.
Der Indikator zählt zu den demographischen Gesundheitsdeterminanten.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 29
Bevölkerung am 01.01.2005 und Prognose am 01.01.2025 nach Lastenquotienten, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2005
Indikator
02.12
Bevölkerung und Prognose nach Lastenquotienten
Verwaltungsbezirk
Jugendquotient* je 100
18- bis 64-Jährige
Insgesamt
Ausgangsjahr (A)
Prognosejahr (P)
Veränd.
von P
zu A
in %
Ausgangsjahr
Prognosejahr
Altenquotient** je 100
18- bis 64-Jährige
Ausgangsjahr
Prognosejahr
Kreis Euskirchen
193 199
203 000
+ 5,1
32,7
26,7
29,1
40,8
Kreis Aachen
Stadt Aachen
Kreis Düren
Kreis Heinsberg
310 216
257 821
272 908
256 956
318 400
282 500
280 200
275 200
+
+
+
+
2,6
9,6
2,7
7,1
32,3
22,3
32,1
34,0
27,1
19,5
26,3
27,6
30,3
24,8
28,1
28,0
38,2
29,0
38,6
37,7
Reg.-Bez. Köln
4 363 797
4 601 200 + 5,4
29,3
25,2
27,9
35,5
18 075 352 17 608 000 – 2,6
30,3
25,8
30,0
39,0
Nordrhein-Westfalen
*Jugendquotient: Anteil der 0- bis 17-jährigen
Datenquelle/Copyright:
Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW:
Personen je 100 18- bis 64-Jährige
**Altenquotient: Anteil der 65-jährigen und älteren
Bevölkerungsprognose
Personen je 100 18- bis 64-Jährige
Die Bevölkerung in Euskirchen am 31.12.2007 und Prognose für 2025
90
80
70
60
50
40
30
20
10
2.500
2.000
1.500
1.000
500
0
500
1.000
1.500
2.000
2.500
30 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator
02.16
Verfügbares Einkommen der privaten Haushalte, NordrheinWestfalen nach Verwaltungsbezirken
Definition
Das verfügbare Einkommen der privaten Haushalte einschließlich
privater Organisationen ohne Erwerbszweck ergibt sich dadurch, dass
dem Primäreinkommen die empfangenen Transferleistungen hinzugefügt
und die geleisteten Transferleistungen von diesem Einkommen
abgezogen werden. Als empfangene Transferleistungen gelten:
empfangene monetäre Sozialleistungen, darunter Alters- und
Hinterbliebenenversorgung sowie Leistungen für Arbeitslosigkeit und
Sozialhilfe, außerdem sonstige laufende Transfers. Als geleistete
Transferleistungen gelten: die geleisteten Sozialbeiträge, Einkommenund Vermögensteuern sowie die geleisteten sonstigen laufenden
Transfers. Das verfügbare Einkommen der privaten Haushalte entspricht
damit dem Einkommen, das den privaten Haushalten letztendlich zufließt
und das sie für Konsum- und Sparzwecke verwenden können. Das
verfügbare Einkommen wird alle fünf Jahre an aktuelle Gegebenheiten
angepasst.
Die Einkommenswerte je Einwohner erlauben den Vergleich mit anderen
Regionen.
Datenhalter
Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik des Landes NordrheinWestfalen
Datenquelle
Verfügbares Einkommen der privaten Haushalte (einschließlich privater
Organisationen ohne Erwerbszweck)
Periodizität
Jährlich zur Jahresmitte
Validität
Alle verfügbaren Informationen und Datenquellen werden gemäß des
Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen 1995
(ESVG 95) genutzt.
Kommentar
Für die Berechnungen des verfügbaren Einkommens liegen den statistischen Landesämtern eine Vielzahl unterschiedlicher Datenquellen zu
Grunde, die zu unterschiedlichen Zeiten zur Verfügung stehen. Die nach
bestimmten Verfahren fortgeschriebenen Zahlen werden daher laufend
an präzisere Datenquellen angepasst. In fünfjährigem Abstand werden so
genannte Revisionen durchgeführt, in denen mittel- bis langfristige Korrekturbedarfe berücksichtigt werden.
Im Rahmen der Revision 2007 wurden alle bisher berechneten Ergebnisse ab 2002 nach aktuellen Erkenntnissen und teilweise auch mit geeigneteren Quellen neu berechnet. Außerhalb der Revision wird ein neues
Datenjahr immer zur Jahresmitte erstellt. Dabei ist es so, dass die letzten
drei bis fünf zurückliegenden Jahre auch mit aktuelleren Schlüsseln überarbeitet werden und es dadurch immer wieder einen neuen Berechnungsstand gibt.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 31
Verfügbares Einkommen der privaten Haushalte, Nordrhein-Westfalen nach
Verwaltungsbezirken, 2006
Indikator
02.16
Verfügbares Einkommen
Verwaltungsbezirk
insgesamt
(in Mio. €)
je Einwohner
in €
Landeswert = 100
Bundeswert =
100
Kreis Euskirchen
3 453
17 870
93,5
98,5
Kreis Aachen
Stadt Aachen
Kreis Düren
Kreis Heinsberg
5 497
4 664
4 769
4 357
17 722
18 072
17 543
16 931
92,8
94,6
91,8
88,6
97,7
99,7
96,7
93,4
Reg.-Bez. Köln
83 784
19 126
100,1
105,5
344 651
19 104
100,0
105,3
1 493 720
18 135
94,9
100,0
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
Datenquelle/Copyright:
Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW:
Verfügbares Einkommen der privaten Haushalte (einschl. priv. Org. o. Erwerbszweck)
20000
100
19000
96
18000
92
17000
88
16000
84
15000
Prozent
Euro
Kr. Euskirchen
in % des
Landeswertes
in % des
Bundeswertes
80
2002 2003 2004 2005 2006
Abbildung 10: Verfügbares Einkommen der privaten Haushalte in Euro je Einwohner im Kreis
Euskirchen im Vergleich zum Landes- und Bundeswert (je= 100), 2000 - 2005
32 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator
02.18
Erwerbstätige nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Regionen
Definition
Die Erwerbstätigen erwirtschaften den größten Anteil der finanziellen
Grundlagen für das Sozialversicherungssystem in Deutschland.
Erwerbstätige sind Personen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen
(einschließlich
Soldaten
und
mithelfende
Familienangehörige),
selbstständig ein Gewerbe oder eine Landwirtschaft betreiben oder einen
freien Beruf ausüben.
Die Erwerbstätigenquote wird als prozentualer Anteil der Erwerbstätigen
im Alter von 15 bis 64 Jahren an der Bevölkerung der gleichen Altersund Geschlechtsgruppe berechnet. Regional werden die Erwerbstätigen
an ihrem Wohnort nachgewiesen.
Datenhalter
Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik des Landes NordrheinWestfalen
Datenquelle
Mikrozensus
Periodizität
Jährlich, März bis Mai
Validität
Je höher die Ausschöpfungsquote einer Zufallsstichprobe ist, desto
geringer ist das Risiko, dass die ermittelten Stichprobenergebnisse im
Hinblick auf die Grundgesamtheit Verzerrungen aufweisen. In der
Mikrozensus-Stichprobe wird eine hohe Ausschöpfung erzielt durch die
Kombination von mündlicher Befragung durch Interviewer (als
Erhebungsmethode erster Wahl) und schriftlicher Befragung (auf Wunsch
des ausgewählten Haushalts bzw. bei Nichterreichbarkeit durch die
Interviewer). Der Nonresponse wird möglichst gering gehalten durch
mehrmalige Versuche der Interviewer, die Interviewpartner anzutreffen
und durch Überprüfung und Nachfragen bei Antwortausfällen bzw.
unplausiblen Antworten.
Felder mit hochgerechneten Besetzungszahlen von unter 5 000, d. h. mit
weniger als 50 Fällen in der Stichprobe, sollten für Vergleiche nicht
herangezogen werden, da sie bei einem einfachen relativen
Standardfehler von über 15 % nur noch einen geringen Aussagewert
haben.
Kommentar
Im Mikrozensus werden im Zeitraum März bis Mai jeden Jahres ein
Prozent der Haushalte befragt, deren Auswahl durch eine repräsentative
Zufallsstichprobe zuverlässige Hochrechnungen auf die Gesamtheit aller
Bundesbürger erlaubt.
Der Indikator beschränkt die Zahl der Erwerbstätigen auf die
Altersgruppe der 15- bis 64-Jährigen, da es nur wenige über 65-jährige
Erwerbstätige und keine unter 15 Jahren gibt und die entsprechende
Quote mit Bezug auf die gesamte Bevölkerung ein verzerrtes Bild
(wesentlich niedrigere Quote) vermitteln würde. Beim Mikrozensus wird
von der Größe einer Region von ca. 500 000 Einwohnern ausgegangen,
so dass z. T. Kreise und kreisfreie Städte zusammengelegt werden.
Der Indikator zählt zu den demographischen Gesundheitsdeterminanten.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 33
Erwerbstätige nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Regionen, 2007
Indikator
02.18
Davon:
Erwerbstätige*
Regionen (Mikrozensus)
Anzahl
in 1 000
Kreis Euskirchen und
Rhein-Erft-Kreis
Kreisfreie Stadt Aachen und
Kreis Aachen
Kreise Düren und Heinsberg
Frauen
Quote
in %
Anzahl
in 1 000
Männer
Quote
in %
Anzahl
in 1 000
Quote
in %
277
65,5
124
58,6
154
72,4
245
227
63,2
65,2
107
94
57,0
55,4
138
133
69,0
74,5
Reg.-Bez. Köln
1 944
66,7
874
60,0
1 069
73,5
Nordrhein-Westfalen
7 852
66,4
3 523
59,7
4 329
73,1
*
Datenquelle/Copyright:
Erwerbstätige im Alter von 15 bis 64 Jahren,
Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW:
Erwerbstätigenquote in Bezug auf die
Mikrozensus
15- bis 64-jährige Bevölkerung
75
70
Prozent
65
Rhein-Erft-Kr.
Und Kr.
Euskirchen
Frauen
Rhein-Erft-Kr.
Und Kr.
Euskirchen
Männer
NRW Frauen
60
55
50
45
2002
2003
2004
2005
2006
2007
NRW Männer
Abbildung 11: Quote der Erwerbstätigen im Rhein-Erft-Kreis und Kreis Euskirchen in Prozent, im Vergleich zu NRW, nach Geschlecht, 2002 - 2007
34 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator
02.21
Definition
Arbeitslose nach Personengruppen und Geschlecht, NordrheinWestfalen nach Verwaltungsbezirken
Indikatoren zur Arbeitslosigkeit werden als grundlegende Aussagen zur
sozioökonomischen Lebenssituation genutzt. Regionale Unterschiede
des Armutsniveaus werden in der Regel mit unterschiedlichen
Arbeitslosenquoten in den Regionen in Verbindung gebracht.
Zu Arbeitslosen zählen Personen, die - abgesehen von einer
geringfügigen Beschäftigung - ohne Arbeitsverhältnis sind, die sich als
Arbeitsuchende bei den Agenturen für Arbeit gemeldet haben, eine
Beschäftigung von mindestens 18 und mehr Stunden für mehr als drei
Monate suchen, für eine Arbeitsaufnahme sofort zur Verfügung stehen,
nicht arbeitsunfähig erkrankt sind und das 65. Lebensjahr noch nicht
vollendet haben. Langzeitarbeitslose sind Personen, die ein Jahr und
mehr arbeitslos und bei den Agenturen für Arbeit gemeldet sind. Die
Arbeitslosenquote ist der Prozentanteil der Arbeitslosen an den
abhängigen zivilen Erwerbspersonen. Mit dem Begriff Erwerbspersonen
sind sowohl Erwerbstätige als auch Erwerbslose erfasst. Als abhängige
Erwerbspersonen werden alle sozialversicherungspflichtigen und
geringfügig Beschäftigte, Beamte und Arbeitslose gezählt.
Mit der Einführung des Arbeitslosengeldes II ab dem 01.01.2005 werden
erwerbsfähige ehemalige Sozialhilfeempfänger zusätzlich zu den bisher
in der Arbeitslosenstatistik erfassten Arbeitslosen geführt, sofern sie nach
den o.g. Kriterien arbeitslos sind, also insbesondere für eine
Arbeitsaufnahme zur Verfügung stehen.
Arbeitslosengeld II (Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am
Arbeitsmarkt) setzt sich zusammen aus der bis zum Jahre 2004
geleisteten Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbstätige. Es ist
Bestandteil des als Hartz IV bezeichneten Gesetzgebungsverfahrens zur
Einführung des Zweiten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB II), das
am 1.1.2005 in Kraft trat.
Der wesentliche Inhalt des Vierten Gesetzes für moderne
Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ist die Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II). Die Leistung wird von zwei Trägern erbracht:
Bundesagentur für Arbeit und kommunale Träger. Kommunen können
sich verpflichten, anstelle der Bundesagentur für Arbeit alle Aufgaben
nach SGB II wahrzunehmen (Optionskommunen). Die bisherige
Arbeitsmarktstatistik unter Einbeziehung der Grundsicherung für
Arbeitssuchende wird weiterhin die Bundesagentur für Arbeit führen.
Datenhalter
Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen der Bundesagentur für Arbeit
Datenquelle
Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Periodizität
Jährlich, Ende September des Jahres
Validität
Grundsätzlich sind in der Arbeitslosenstatistik nur diejenigen erfasst, die
sich als Arbeitssuchende melden. Daneben gibt es in großem Umfang
verdeckte Arbeitslosigkeit („Stille Reserve“), die sich der statistischen
Erfassung naturgemäß entzieht.
Im Jahr 2005 haben 10 Kommunen in Nordrhein-Westfalen als
Optionskommunen die Betreuung von Arbeitslosen übernommen (sog.
„zugelassene kommunale Träger“, s. Kennzeichnung „****“ in der
Indikatortabelle). Ab dem Berichtsjahr 2005 enthält die Tabelle Zahlen
ohne ergänzende Werte der Optionskommunen:
Die Datenlage bei den Ausländern ist bei den „zugelassenen
kommunalen Trägern“ teilweise unvollständig.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 35
Bei den Schwerbehinderten kann z. Z. die Arbeitslosenzahl nur für den
Bestand in den Merkmalen Alter, Geschlecht und Nationalität
(Deutsche/Ausländer) ausgewiesen werden. Weitere Differenzierungen
sowie der vollständige Nachweis von Zu- und Abgängen in und aus
Arbeitslosigkeit sind noch nicht möglich, da hierzu nur wenig verwertbare
Meldungen von zugelassenen kommunalen Träger vorliegen. Deshalb
werden ergänzende Auswertungen zur Verfügung gestellt, die allein auf
dem IT-Vermittlungssystem beruhen.
Die Begriffe Erwerbslose (Mikrozensus) und Arbeitslose (Statistik der
Arbeitsvermittlung) sind nicht unmittelbar vergleichbar: Während bei den
Arbeitslosen die Meldung bei den Agenturen für Arbeit als
Arbeitsuchender erforderlich ist, ist dies bei den Erwerbslosen nicht von
Bedeutung. Der Begriff der Erwerbslosen ist daher umfassender. Da die
Arbeitslosenzahlen je nach Jahreszeit sehr schwanken, ist die Angabe
des
Jahresdurchschnitts
den
Stichtagsangaben
vorzuziehen.
Langzeitarbeitslose und schwerbehinderte Arbeitslose werden als
prozentuale Anteile an allen Arbeitslosen berechnet.
Die Bundesagentur für Arbeit führt zusätzlich in der Statistik der
Arbeitsvermittlung ab dem 1. 1. 2005 arbeitssuchende Sozialhilfeempfänger, die bis zum Jahr 2004 in der Sozialhilfestatistik verzeichnet
waren. Dadurch hat sich die Zahl der Arbeitslosen in den vorliegenden
Indikatoren erhöht.
Der Indikator zählt zu den demographischen Gesundheitsdeterminanten.
Kommentar
Indikator
02.21
Arbeitslose nach Personengruppen und Geschlecht, Nordrhein-Westfalen
nach Verwaltungsbezirken, Ende Sept. 2007
Darunter:
Arbeitslose
Verwaltungsbezirk
insgesamt
Anzahl
Kreis Euskirchen
Frauen
Quote
in
%***
Männer
Ausländer*
Jugendl.
bis 19 J.
Langzeitarbeitslose**
Schwerbehind.*
Anteil an
Arbeitslosen in %
Quote in %***
6 005
7,1
7,5
6,7
16,2
4,6
36,3
5,1
Kreis Aachen
Stadt Aachen
Kreis Düren****
Kreis Heinsberg
14 735
13 446
11 477
11 273
10,6
12,5
9,5
10,2
11,3
12,1
10,5
11,4
9,9
12,9
8,7
9,1
23,2
23,0
23,5
20,5
6,3
7,9
7,6
6,7
50,6
51,8
26,5
40,8
5,5
4,6
7,8
5,9
Reg.-Bez. Köln
193 905
9,9
10,0
9,7
22,2
5,9
44,6
4,9
Nordrhein-Westfalen
811 409
10,0
10,4
9,6
23,3
6,1
44,1
5,5
Datenquelle/Copyright:
Regionaldirekt. NRW d. Bundesagentur f. Arb.:
Statistik der Arbeitsvermittlung
*
**
***
Erklärung s. Metadatenbeschreibung
ein Jahr und mehr arbeitslos
in % der abhängigen zivilen Erwerbspers. d. jeweil. Gruppe
36 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator
02.23
Empfänger von ausgewählten öffentlichen Sozialleistungen nach Alter und
Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken
Definition
Die Indikatoren über Empfänger von ausgewählten öffentlichen Sozialleistungen werden
zu Aussagen zur sozioökonomischen Lebenssituation genutzt. Sie schließen
Sozialhilfeempfänger mit laufender Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von
Einrichtungen und Empfänger von Regelleistungen nach dem Asylbewerbereistungsgesetz ein. Sozialhilfe soll nach dem Bundessozialhilfegesetz eine Lebensführung
ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht. Sozialhilfe wird gegliedert nach
Hilfe zum Lebensunterhalt und als Hilfe in besonderen Lebenslagen. Die Gliederung von
Sozialhilfeleistungsempfängern nach Alter und Geschlecht soll aufzeigen, wo die
Schwerpunkte des Sozialhilfebezuges liegen. Im vorliegenden Indikator wird die Hilfe in
besonderen Lebenslagen nicht berücksichtigt.
Hilfe zum Lebensunterhalt ist dem zu gewähren, der seinen notwendigen Lebensnterhalt
nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, vor allem aus seinem
Einkommen und Vermögen oder aus Ansprüchen gegenüber Dritten beschaffen kann.
Leistungen anderer Sozialleistungsträger haben gegenüber der Sozialhilfe Vorrang. Zu
den Empfängern zählt jede Person, die im Laufe des Berichtszeitraumes mindestens
einen Monat lang laufende Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von
Einrichtungen (Definition gemäß § 93 Bundessozialhilfegesetz) erhalten hat.
Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen schließt Anstalten, Pflegeeinrichtungen und gleichartige Einrichtungen aus. Als Sozialhilfedichte wird der Bezug von
Sozialhilfeempfängern auf 1 000 Einwohner am 31.12. bezeichnet.
Asylbewerber und abgelehnte Bewerber, die zur Ausreise verpflichtet sind, sowie
geduldete Ausländer erhalten seit dem 1.11.1993 anstelle der Sozialhilfe Leistungen nach
dem Asylbewerberleistungsgesetz. Zur Deckung des täglichen Bedarfs an Ernährung,
Kleidung, Unterkunft usw. werden den Leistungsberechtigten Regelleistungen in Form von
Grundleistungen oder in besonderen Fällen in Form von laufender Hilfe zum
Lebensunterhalt analog zu den Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz gewährt.
Die Zahl der Empfänger wird auf die fortgeschriebene Bevölkerung zum Stichtag 31.12.
des Berichtsjahres bezogen.
Datenhalter
Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik des Landes Nordrhein-Westfalen
Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen
Datenquelle
Statistik der Sozialhilfe nach SGB XII
Asylbewerberleistungsstatistik
Leistungsempfänger nach SGB II
Periodizität
Jährlich, 31.12.
Validität
Die Erhebung über die Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt, denen
Leistungen für mindestens einen Monat gewährt werden, wird - wie auch die Erhebung zur
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - als Bestandserhebung
(Totalerhebung) jährlich zum 31.12. durchgeführt. Mit den Erhebungen sollen umfassende
und zuverlässige Daten über die sozialen und finanziellen Auswirkungen des SGB XII
sowie über den Personenkreis der Leistungsempfänger bereitgestellt werden.
Die Daten zu Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beziehen sich auschließlich
auf Leistungsfälle. Sie stehen derzeit nur für diejenigen Kreise zur Verfügung, die
zusammen mit den Agenturen eine Arbeitsgemeinschaft gegründet und das EDVVerfahren A2LL für alle SGB-II-Leistungsfälle vollständig genutzt haben.
Für die Erhebungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz besteht Auskunftspflicht.
Kommentar
Anspruchsberechtigt auf Sozialhilfe ist jeder Bürger, der in eine Notlage gerät, die er nicht
aus eigenen Kräften und Mitteln bewältigen kann und die auch nicht mit Hilfe von anderen,
besonders von Angehörigen oder von anderen Sozialleistungsträgern, behoben werden
kann. Zu den Sozialhilfeempfängern zählt jede Person, die am 31.12. des Jahres
Sozialhilfe bezieht. Kurzzeitempfänger von Sozialhilfe, überwiegend Nichtsesshafte,
werden gesondert erfasst. Die Sozialhilfe nach SGB XII wird von örtlichen (Kreise,
kreisfreie Städte) und überörtlichen Trägern (Länder oder Landesverbände) geleistet.
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalt nach SGB II wird von der Bundesagentur
für Arbeit geleistet sowie von den Kommunen, die mit der Bundesagentur eine
Arbeitsgemeinschaft gegründet haben.
Der Indikator zählt zu den demographischen Gesundheitsdeterminanten.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 37
Indikator
02.23
Empfänger von ausgewählten öffentlichen Sozialleistungen (Raten) nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2006
Verwaltungsbezirk
Hilfe z. Lebensunterhalt außerh.
v. Einrichtungen (SGB XII, Kap.
3)
Grundsich. im Alter u. b. Erwerbsmind.
außerh. v. Einrichtungen (SGB XII,
Kap. 4)
weiblich
weiblich
männlich
insgesamt
männlich
insgesamt
je 100 000 Einwohner
Kreis Euskirchen
83,8
91,3
87,5
551,9
366,1
460,2
Kreis Aachen
Stadt Aachen
Kreis Düren
Kreis Heinsberg
110,0
122,6
110,1
109,7
95,5
121,6
103,2
103,2
102,9
122,1
106,7
106,5
874,2
1 470,2
838,6
700,6
482,6
876,2
510,6
437,2
682,4
1 166,3
675,5
570,6
Reg.-Bez. Köln
114,8
120,3
117,5
878,4
583,0
733,8
Nordrhein-Westfalen
107,0
108,1
107,5
879,7
579,0
733,1
Datenquelle/Copyright:
Regionaldirekt. NRW d. Bundesagentur für Arbeit: LeistungsLandesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW: Statistik empfänger nach SGB II
der Sozialhilfe nach SGB XII, Asylbewerberleistungsstatistik
Indikator
02.23
Empfänger von ausgewählten öffentlichen Sozialleistungen (Raten) nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2006
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (SGB
II)*
Verwaltungsbezirk
Arbeitslosengeld II**
weibl.
männl.
Sozialgeld***
insges.
weibl.
männl.
Empfänger v.
Regelleistungen
nach d.
Asylbewerberleistungsgesetz
insges. weibl. männl.
je 100 000 Einwohner
Kreis Euskirchen
4 282,0
4 195,6
4 239,3
1 835,4
1 862,8
1 848,9
185,0
368,2
Kreis Aachen
Stadt Aachen
Kreis Düren
Kreis Heinsberg
6 595,7
7 353,3
•
5 728,8
6 329,1
7 360,0
•
5 266,3
6 465,2
7 356,7
•
5 500,6
2 691,4
2 869,9
•
2 400,2
3 011,5
2 847,6
•
2 559,1
2 848,2
2 858,5
•
2 478,6
321,7
289,6
232,0
168,8
443,8
253,0
417,9
315,1
Reg.-Bez. Köln
6 202,9
6 308,9
6 254,7
2 425,4
2 651,5
2 535,9
248,6
338,8
Nordrhein-Westfalen
6 977,1
7 135,6
7 054,3
2 727,5
3 001,2
2 860,8
290,1
359,7
* ohne die Zahlen der zugelassenen und der
unvollständig gelieferten kommunalen Träger
**erwerbsfähige Hilfsbedürftige
***nicht erwerbsfähige Angehörige
38 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator
02.23_02
Obdachlose Haushalte und Personen, Nordrhein-Westfalen nach
Verwaltungsbezirken
Definition
Entsprechend der Obdachlosenerhebung (RdErl. d. Innenministers v.
19.12.1973) sind Obdachlose aufgrund ordnungsbehördlicher Verfügung,
Einweisung oder sonstiger Maßnahmen der Obdachlosenaufsicht untergebrachte Haushalte/Personen. Gründe für die Obdachlosigkeit können
z. B. sein: dringender Eigenbedarf des Vermieters, fristlose Kündigung
infolge Zahlungsverzug oder bei unzumutbaren Mietverhältnissen, Kündigung aufgrund behördlicher Maßnahmen (z. B. Baufälligkeit), Zerstörung der Wohnung durch Unglücksfälle. Zu Obdachlosen zählen demzufolge Menschen, die ihre Wohnung verloren haben und die in Einrichtungen für Obdachlose untergebracht sind.
Hilfeleistungen für Obdachlose erfolgen auf der Grundlage von § 72 des
Bundessozialhilfegesetzes. Nach diesem Gesetz wird Hilfe für Personen,
bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten
verbunden sind, gewährt, wenn sie aus eigener Kraft hierzu nicht fähig
sind.
Obdachlos ist nicht, wer nicht sesshaft ist, wer sich um politisches Asyl
bewirbt und wer als Aussiedler vorübergehend untergebracht ist.
Datenhalter
Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik des Landes NordrheinWestfalen
Datenquelle
Obdachlosenerhebung
Periodizität
Jährlich, 30.06.
Validität
Die Obdachlosenerhebung gibt es nur in Nordrhein-Westfalen, nicht in
anderen Bundesländern. Daten können nur erfasst werden, wenn sich
die Wohnungslosen bei dem zuständigen Ordnungsamt melden, das die
entsprechende Meldung vornimmt.
Kommentar
Obdachlosigkeit stellt eine von mehreren Kenngrößen der sozialen Lage
in den Kommunen dar. Die dargestellte Anzahl der obdachlosen Haushalte gliedert sich auf in Mehr- und Einpersonenhaushalte. Unter Mehrpersonenhaushalte fallen die Haushalte junger Ehepaare, kinderreicher
Familien, alter Ehepaare und sonstige Mehrpersonenhaushalte.
Der Indikator zählt zu den demographischen Gesundheitsdeterminanten.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 39
Obdachlose Haushalte und Personen, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2007 (30.6.d.J.)
Indikator
02.23_02
Verwaltungsbezirk
Obdachlose
Davon:
Haushalte
Mehrpersonen- Einpersonenhaushalte*
haushalte
insgesamt
Kreis Euskirchen
Obdachlose Personen
insgesamt
je 100 000
Einw.**
46
24
22
109
56,5
Kreis Aachen
Stadt Aachen
Kreis Düren
Kreis Heinsberg
108
229
51
108
25
51
16
27
83
178
35
81
166
356
86
168
53,6
137,4
31,8
65,4
Reg.-Bez. Köln
3 846
1 466
2 380
6 849
156,0
Nordrhein-Westfalen
8 277
2 544
5 733
13 807
76,7
*
Datenquelle/Copyright:
Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW:
Haushalte junger Ehepaare, kinderreicher Familien,
alter Ehepaare, sonstige Mehrpersonenhaushalte
**
Obdachlosenerhebung
Stichtag: 31.12. des Vorjahres
135
je 100.000 Einwohner
120
105
90
75
Kr. Eu
60
NRW
45
30
15
0
2002
2003
2004
2005
2006
2007
Abbildung 12: Obdachlose Personen je 100.000 Einwohner im Kreis Euskirchen im Vergleich
zu NRW, 2002 - 2007
40 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator
02.24
Wohngeldempfänger (Haushalte), Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken
Definition
Der Indikator Wohngeldempfänger wird als Indikator der Armutsgefährdung
verstanden. Wohngeld ist ein von Bund und Ländern getragener Zuschuss zu
den Wohnkosten. Dieser wird - gemäß des Wohngeldgesetzes - einkommensschwächeren Haushalten gewährt, damit diese die Wohnkosten für
angemessenen und familiengerechten Wohnraum tragen können.
Anders als bei der Sozialhilfestatistik wird seit dem Jahr 2001 nicht der einzelne Empfänger als Merkmalsträger erfasst, sondern die wohnberechtigte
Personengruppe (Haushalt), bei der es sich häufig um eine Wohn- oder Wirtschaftgemeinschaft handelt. Die Höhe des Wohngeldes bestimmt sich im
Einzelfall nach Haushaltsgröße, Familieneinkommen und Wohnkosten, die
bei zu bestimmenden Höchstbeträgen berücksichtigt werden. Mieter erhalten
das Wohngeld als Mietzuschuss, selbst nutzende Eigentümer erhalten Lastenzuschuss.
Im Zuge der Reformierung des Sozialhilferechts gilt ab dem 1.1.2005 das
Wohngeldgesetz (WoGG) vom 7.7.2005 (BGBl I). Ab dem Berichtsjahr 2005
entfällt für Empfänger staatlicher Transferleistungen (z. B. Arbeitslosengeld II
bzw. Sozialgeld nach dem SGB II, Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, Asylbewerberleistungen) sowie für Mitglieder ihrer Bedarfsgemeinschaft das Wohngeld.
Dies hat auch zur Folge, dass Bezieher von Sozialhilfe und Kriegsopferfürsorge seit dem 1.1.2005 nicht mehr zu den Wohngeldempfängern zählen.
Die angemessenen Unterkunftskosten der Empfänger dieser Transferleistungen werden seitdem im Rahmen der jeweiligen Sozialleistungen berücksichtigt, so dass sich für die einzelnen Leistungsberechtigten keine Nachteile
ergeben.
Neben den „reinen“ Wohngeldhaushalten gibt es noch wohngeldrechtliche
Teilhaushalte in sog. Mischhaushalten. Dabei kann es sich einerseits um
einen Haushalt handeln, in dem ein Empfänger von staatlichen Transferleistungen, der selbst nicht wohngeldberechtigt ist, mit wenigstens einer Person
zusammen lebt, die wohngeldberechtigt ist. Andererseits kann der Antragsteller selbst wohngeldberechtigt sein, allerdings lebt im selben Haushalt
wenigstens ein Transferleistungsempfänger.
Auskunftspflichtig sind die Bewilligungsbehörden der Städte und Gemeinden.
Die Wohngeldempfängerhaushalte werden auf die Einwohner bezogen.
Datenhalter
Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik des Landes NordrheinWestfalen
Datenquelle
Wohngeldstatistik
Periodizität
Jährlich, 31.12.
Validität
Es wird von einer ausreichenden Datenqualität ausgegangen.
Kommentar
Der Indikator ist relativ ungenau, weil die regionale Haushaltsgröße unterschiedlich sein kann. Ist der Anteil der Ein-Personen-Haushalte sehr hoch, so
ist die Wohngeldquote ggf. überhöht ausgewiesen. Die Höchstbeträge der
zuschussfähigen Mieten bzw. Belastungen werden durch gesetzliche Bestimmungen in Abständen geändert. Dies ist bei der Betrachtung einer längeren Zeitreihe zu berücksichtigen.
Auf Wohngeld besteht bei Erfüllung der Voraussetzungen ein Rechtsanspruch. Wohngeld wird in der Regel für einen Zeitraum von 12 Monaten bewilligt, beginnend mit dem Ersten des Monats, in dem der Antrag gestellt
wird. Die Zählung der Wohngeldempfängerhaushalte erfolgt am 31.12. des
Jahres. Sie können nicht nach Geschlecht untergliedert werden.
Mit den neuen Bestimmungen am dem Jahr 2005 hat sich die Zahl der
Wohngeldberechtigten erheblich verringert und ist mit den Jahren davor nicht
mehr vergleichbar. Der Indikator zählt zu den demographischen Gesundheitsdeterminanten.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 41
Wohngeldempfänger (Haushalte), Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2005 - 2006
Indikator
02.24
Wohngeldempfänger
2005
Verwaltungsbezirk
Anzahl*
2006
je 1 000 Einwohner
je 1 000 Einwohner
Anzahl*
Kreis Euskirchen
1 894
9,8
1 666
8,6
Kreis Aachen
Stadt Aachen
Kreis Düren
Kreis Heinsberg
3 001
3 241
2 108
2 437
9,7
12,6
7,7
9,5
2 528
2 258
1 585
2 276
8,2
8,7
5,9
8,8
Reg.-Bez. Köln
39 317
9,0
32 083
7,3
173 773
9,6
145 048
8,0
Nordrhein-Westfalen
*
Datenquelle/Copyright:
berechtigte Haushalte
Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW:
Wohngeldstatistik
10
je 1000 Einwohner
8
6
Kr. Euskirchen
NRW
4
2
0
2005
2006
Abbildung 13: Wohngeldempfänger (Haushalte) je 1000 Einwohner im Kreis Euskirchen
im Vergleich zu NRW, 2005 bis 2006
42 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 43
Themenfeld 3:
Gesundheitszustand der Bevölkerung
I Allgemeine Übersicht zur Mortalität und Morbidität
44 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator
03.07
Sterblichkeit nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken
Definition
Alters- und geschlechtsspezifische Sterbeziffern im Regionalvergleich weisen
auf geschlechtsbezogene und regionale Unterschiede in der Sterblichkeit
zwischen Kommunen hin. Geschlechtsspezifische Sterbeziffern geben die
Anzahl der gestorbenen Frauen und Männer je 100 000 Einwohner desselben Geschlechtes an.
Die Zahl der Gestorbenen enthält nicht die Totgeborenen, die nachträglich
beurkundeten Kriegssterbefälle und die gerichtlichen Todeserklärungen.
Unberücksichtigt bleiben außerdem alle Gestorbenen, die Angehörige der im
Bundesgebiet stationierten ausländischen Streitkräfte sind, sowie minderjährige Verstorbene, deren Väter bzw. bei Nichtehelichen, deren Mütter Angehörige der im Bundesgebiet stationierten ausländischen Streitkräfte sind.
Für die Registrierung der Sterbefälle ist die letzte Wohngemeinde, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung des Gestorbenen maßgebend.
Bei der indirekten Standardisierung (nach dem Standardized-Mortality-RatioKonzept (SMR)) werden die beobachteten Fälle der Verwaltungsbezirke in
Beziehung gesetzt zu den erwarteten Fällen, die sich aus den altersspezifischen Sterberaten von Nordrhein-Westfalen ergeben. Unter Berücksichtigung der Altersstruktur der untersuchten Verwaltungsbezirke ergeben sich
prozentuale Abweichungen vom Landesdurchschnitt bei den Kreisen und
kreisfreien Städte.
Datenhalter
Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik des Landes NordrheinWestfalen
Datenquelle
Periodizität
Jährlich, 31.12.
Validität
Die Zahlen werden der Bevölkerungsstatistik und der Todesursachenstatistik
eines Landes entnommen. Die Validität setzt die Weiterleitung einer Todesbescheinigung an das zuständige Einwohnermeldeamt voraus, so dass Verstorbene in die Statistik der Kommune und des Bundeslandes eingehen, in
der/dem sie mit ihrem Hauptwohnsitz gemeldet waren.
Informationen über die Zahl der Todesfälle und die Todesursachen gelten in
der Bundesrepublik aufgrund der sorgfältig geführten Bevölkerungsstatistik
und den zentralen Kodierungen in der Todesursachenstatistik in den Statistischen Landesämtern als zuverlässig.
Kommentar
Die absolute Zahl Gestorbener ebenso wie die Sterberate (Zahl der Gestorbenen pro Jahr je 100 000 Einwohner) berücksichtigt nicht die Altersstruktur
der Bevölkerung. Diese ist jedoch maßgeblich für eine zwischen den Regionen vergleichbare Sterberate. Besteht etwa ein Zuzug nicht mehr Erwerbstätiger aus den Industriegebieten in eher ländlich geprägte Verwaltungsbezirke,
so erhöht sich der Altersdurchschnitt der Bevölkerung und damit auch die
Sterblichkeit der Bevölkerung in diesen Verwaltungsbezirken. Durch die Altersstandardisierung wird dieser Struktureffekt eliminiert, dadurch sind die
Regionen unabhängig von ihrer Altersstruktur vergleichbar.
Die indirekte Standardisierung durch das SMR-Konzept erbringt bei kleineren
Fallzahlen, die in einer Region zu erwarten sind, stabilere Vergleichsdaten
als die direkte Standardisierung. Bei SMR-Berechnungen ist der Standardwert des Bundeslandes = 1,0 (beobachtete gleich erwartete Fälle), die Ergebnisse der Kreise und kreisfreier Städte lassen sich als prozentuale Abweichung von diesem Landesdurchschnitt interpretieren. Die SMRQuotienten lassen sich nur innerhalb des Landes vergleichen, nicht zwischen
den Ländern.
Der Indikator ist ein Ergebnisindikator.
Statistik der Sterbefälle
Fortschreibung der Bevölkerung
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 45
Indikator
03.07
Sterbefälle nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2007
Sterbefälle
weiblich
Verwaltungsbezirk
je 100
000
weibl.
Einw.
Anzahl
Euskirchen
1 000
1 022,6
Aachen Stadt
1 231
976,5
Aachen Kreis
1 600
1 011,3
Düren
1 420
1 043,7
Heinsberg
1 237
Reg.-Bez. Köln
Nordrhein-Westfalen
SMR*
1,01
0,94
1,01
Anzahl
je 100
000
männl.
Einw.
988
1 038,1
1 072
811,0
1 560
1 027,1
974,2
949,8
1,08 1 313
1,02
1 256
21 632
965,8
0,98
96 920
1 049,9
1,00
Datenquelle/Copyright:
Landesamt für Datenverarbeitung
und Statistik NRW:
Todesursachenstatistik
männlich
*
insgesamt
SMR*
Anzahl
1,05
0,90
1,03
je 100
000
Einw.
1 988
1 030,2
2 303
891,8
3 160
1 019,0
SMR*
1,03
0,92
1,02
2 733
1 009,1
990,4
1,03
1,04
2 493
969,9
1,06
1,04
19 769
920,9
0,94
41 401
943,8
0,96
88 034
1 002,6
1,00
184 954
1 026,8
1,00
Signifikant über dem Lan-
Standardized Mortality Ratio: standardisiert an
der Mortalitätsrate des Landes (siehe Kommentar)
desdurchschnitt
Signifikant unter dem Lan-
desdurchschnitt
(Signifikanzniveau 0,01)
46 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator
03.10
Lebenserwartung nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 3-Jahres-Mittelwert
Definition
Die mittlere Lebenserwartung erlaubt allgemeine Rückschlüsse auf die
gesundheitliche Lage, die medizinische Versorgung und den Lebensstandard einer Bevölkerung. Da die Lebenserwartung im Prinzip der um
die Alterseffekte bereinigten Sterblichkeit entspricht, ist sie besonders
geeignet für die vergleichende Analyse regionaler Unterschiede. Die Abweichung vom Landesdurchschnitt ermöglicht hierbei eine schnelle Orientierung bezüglich der relativen Position der einzelnen Regionen zueinander.
Die mittlere Lebenserwartung (bzw. Lebenserwartung bei der Geburt)
gibt an, wie viele Jahre ein Neugeborenes bei unveränderten gegenwärtigen Sterberisiken im Durchschnitt noch leben würde. Berechnungsgrundlage für die Lebenserwartung ist die so genannte Sterbetafel, die
modellhaft anhand der alters- und geschlechtsspezifischen Sterberaten
des untersuchten Kalenderzeitraums (ein oder mehrere zusammengefasste Jahre) berechnet wird. Signifikante Abweichungen vom NRWDurchschnitt werden mit Pfeilen gekennzeichnet.
Datenhalter
Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen
lögd
Datenquellen
Statistik der Sterbefälle
Sterbetafeln, Eigene Berechnung für NRW durch das lögd
Periodizität
Jährlich
Validität
Vollständige Sterbetafeln werden in der Regel im Anschluss an eine
Volkszählung zur Verfügung gestellt. Dazwischen werden sog. abgekürzte Sterbetafeln erstellt, die jeweils für drei Jahre berechnet werden. Abgekürzte Sterbetafeln erfahren im Unterschied zu den vollständigen Sterbetafeln keine Glättung (Ausgleichung) und unterliegen im stärkeren Maß
kurzfristigen Schwankungen. Die Validität ist durch die größeren Zeitabstände zwischen der Erstellung der herangezogenen Sterbetafel und
dem Berechnungszeitpunkt der Lebenserwartung eingeschränkt.
Für die Berechnung der Lebenserwartung auf Regionalebene sollten die
aggregierten Daten mehrerer Jahre (3 - 5) verwendet sowie ein Streuungsparameter (Konfidenzintervall) angegeben werden
Kommentar
Die Lebenserwartung ist in Deutschland im letzten Jahrhundert um etwa
30 Jahre angestiegen und weist auch in den letzten Jahrzehnten noch
einen kontinuierlichen Zugewinn von mehr als zwei Jahren pro Jahrzehnt
auf. Die Lebenserwartung von Frauen und Männern weist deutliche Unterschiede auf, sie wird daher geschlechtsspezifisch angegeben.
Für die Deutung regionaler Unterschiede der Lebenserwartung müssen
die vielfältigen, Einfluss nehmenden Faktoren wie ökonomische Situation,
medizinische Versorgung, ethnische Zusammensetzung etc. berücksichtigt werden. Die Lebenserwartung im Regionalvergleich wird aus abgekürzten Sterbetafeln berechnet. Wegen der geringen Bevölkerungszahlen in den Kreisen und kreisfreien Städten wird die Berechnung
grundsätzlich auf der Basis von drei zusammengefassten Jahren vorgenommen.
Der Indikator zählt zu den Ergebnisindikatoren.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 47
Lebenserwartung nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2005 - 2007¹, 3-Jahres-Mittelwert
Indikator
03.10
Mittlere Lebenserwartung bei
der Geburt in Jahren
Verwaltungsbezirk
weiblich
männlich
Abweichung vom Landesdurchschnitt
in Jahren
weiblich
männlich
Euskirchen
81,48
75,85
– 0,36
Aachen Stadt
Aachen Kreis
Düren
Heinsberg
82,44
81,59
81,68
81,54
77,38
77,11
76,58
77,16
+
–
–
–
Reg.-Bez. Köln
82,09
77,27
+ 0,25
+ 0,71
Nordrhein-Westfalen
81,73
76,45
x
x
0,60
0,24
0,15
0,30
– 0,71
+
+
+
+
0,82
0,55
0,02
0,60
¹ 3-Jahres-Mittelwerte
Abweichung größer 1 Jahr und signifikant über
Datenquelle/Copyright:
Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW:
dem Landesdurchschnitt
Statistik der Sterbefälle
Abweichung größer 1 Jahr und signifikant unter
lögd: Sterbetafeln, Eigene Berechnung
83
81
Kr. EU Männer
79
Kr. EU Frauen
NRW Männer
77
NRW Frauen
20
07
20
05
-
20
06
20
04
-
20
05
20
03
-
20
02
-
20
01
-
20
04
75
20
03
Lebenserwartung in Jahren
d. Landesdurchschnitt (Signifikanzniveau 0,01)
Abbildung 14: Lebenserwartung nach Geschlecht in Jahren, Kreis Euskirchen im
Vergleich zu NRW; 2001 - 2007
48 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator
03.14
Vermeidbare Sterbefälle nach ausgewählten Diagnosen, NordrheinWestfalen nach Verwaltungsbezirken, 5-Jahres-Mittelwert
Definition
Der Begriff Vermeidbare Sterbefälle bezieht sich auf ausgewählte Todesursachen, die unter adäquaten Behandlungs- und Vorsorgebedingungen
als vermeidbar (für die jeweils betrachtete Altersgruppe) gelten. Der Indikator 03.14 greift gezielt die sechs häufigsten Todesursachen bei den
vermeidbaren Sterbefällen auf und stellt sie im regionalen Vergleich dar.
Da die vermeidbaren Sterbefälle indirekt die Qualität und Effektivität der
gesundheitlichen Versorgung im Hinblick auf adäquate Inanspruchnahme, Diagnostik und Therapie widerspiegeln, können durch die regionale
Aufsplittung Auswirkungen unterschiedlicher Versorgungs- und Inanspruchnahmestrukturen aufgezeigt werden. Gleichzeitig kann ein erhöhter Bedarf an präventiven Maßnahmen identifiziert werden und die Effektivität solcher Maßnahmen bewertet werden.
Bei der indirekten Standardisierung (nach dem Standardized-MortalityRatio-Konzept (SMR)) werden die beobachteten Fälle der Region in Beziehung gesetzt zu den erwarteten Fällen, die sich aus den altersspezifischen Sterberaten der Bezugsbevölkerung (in diesem Fall die Bevölkerung des jeweiligen Bundeslandes insgesamt) und der Altersstruktur der
untersuchten Region ergeben. Das Ergebnis wird als prozentuale Abweichung vom Durchschnitt der Bezugsbevölkerung interpretiert.
Datenhalter
Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen
Datenquellen
Periodizität
Jährlich, 31.12.
Validität
Die Fallzahlen sind im Regionalvergleich mit jährlicher Angabe zu gering.
Um zeitliche Schwankungen auszugleichen, wird deshalb der 5-JahresMittelwert ermittelt (s. Anlage 1: Statistische Methoden).
Zum 1.1.1998 wurde die 10. Revision der ICD-Klassifikation eingeführt.
Dies erforderte die Umstellung der Kodierung.
Kommentar
Die ausgewählten Todesursachen lassen sich klassifizieren als:
primärpräventiv vermeidbar (Lebensweise, z. B. Lungenkrebs, Leberzirrhose);
sekundärpräventiv vermeidbar (Früherkennung, z. B. Brustkrebs);
tertiärpräventiv vermeidbar (Qualität der medizinischen Versorgung,
z. B. ischämische Herzkrankheiten, Hypertonie und zerebrovaskuläre
Krankheiten).
Unter der Voraussetzung, dass sowohl die präventiven als auch die kurativen Maßnahmen zur Vermeidung existieren, eingesetzt und in Anspruch
genommen werden, ist zu erwarten, dass die Sterblichkeit an diesen
Todesursachen im Zeitvergleich zurückgeht oder zumindest nicht zunimmt. Die Daten der indirekten Standardisierungen können nur innerhalb des Bundeslandes verglichen werden.
Die vermeidbare Sterblichkeit zählt zu den Ergebnisindikatoren.
Todesursachenstatistik
Fortschreibung des Bevölkerungsstandes
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 49
Indikator
03.14
Vermeidbare Sterbefälle nach ausgewählten Diagnosen, Nordrhein-Westfalen
nach Verwaltungsbezirken, 2003 - 2007, 5-Jahres-Mittelwert
Vermeidbare Sterbefälle
Verwaltungsbezirk
Bösart. Neubild. d.
Luftröhre, Bronchien u. d.
Lunge (C33 - C34)
Brustkrebs
(C50)
Ischämische Herzkrankheit
(I20 - I25)
15 - 64 Jahre, insg.
25 - 64 Jahre, weibl.
35 - 64 Jahre, insg.
Mittelwert*
Mittelwert*
Mittelwert*
SMR**
SMR**
Euskirchen
34
0,96
15 1,07
42
59
55
52
0,98
1,04
1,12
1,14
789 0,99
17
20
17
18
1,02
0,90
0,89
1,02
3 283
1,00
Datenquelle/Copyright:
Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW:
Todesursachenstatistik, Fortschreibung d. Bevölk.standes
645
0,79
3 377
1,00
5-Jahres-Mittelwert
Standardized Mortality Ratio:
standardisiert an der Mortalitätssrate des Landes
1 285 1,00
309 0,99
**
0,65
0,86
0,88
0,88
*
28
50
44
41
Nordrhein-Westfalen
0,82
Reg.-Bez. Köln
30
Aachen Stadt
Aachen Kreis
Düren
Heinsberg
SMR**
signifikant über dem Lan desdurchschnitt
signifikant unter dem Landesdurchschnitt
(Signifikanzniveau 0,01)
Vermeidbare Sterbefälle
Verwaltungsbezirk
Hypertonie und
zerebrovask. Krankh.
(I10 - I15 u. I60 - I69)
Krankheiten der Leber
(K70 - K77)
Transportmittelunfälle
inner- u. außerhalb des
Verkehrs (V01 - V99)
35 - 64 Jahre, insg.
15 - 74 Jahre, insg.
alle Altersgruppen, insg.
Mittelwert*
SMR**
Mittelwert*
SMR**
Euskirchen
15
0,97
12
23
16
19
0,64
0,94
0,78
0,95
0,93
32
35
28
25
1,08
0,90
0,84
0,79
Reg.-Bez. Köln
306
0,90
1 407
1,00
Datenquelle/Copyright:
Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW:
Todesursachenstatistik, Fortschreibung d. Bevölk.standes
*
**
15 1,61
547
1,02
0,59
1,07
1,06
1,07
1,00
5-Jahres-Mittelwert
Standardized Mortality Ratio:
standardisiert an der Mortalitätssrate des Landes
193 0,93
861 1,00
2 252
8
16
14
13
Nordrhein-Westfalen
SMR**
22
Aachen Stadt
Aachen Kreis
Düren
Heinsberg
Mittelwert*
signifikant über dem Lan desdurchschnitt
signifikant unter dem Landesdurchschnitt
(Signifikanzniveau 0,01)
50 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
1,2
1
SMR
0,8
Bös.
Neubildungen
EU
0,6
0,4
Krankheiten
der Leber EU
0,2
20
07
20
02
-
20
06
20
01
-
20
05
20
00
-
20
04
19
99
-
19
98
-
20
03
0
Abbildung 15: Vermeidbare Sterbefälle nach ausgewählten Diagnosen im Kreis Euskirchen
im Vergleich zu NRW (Bezugswert NRW = 1), dargestellt als StandardizedMortality-Ratio - SMR (siehe Definition zum Indikator), 5-Jahres-Mittelwerte,
1998 - 2007,
Hier: Bösartige Neubildungen Luftröhre, Bronchien und der Lunge, 15 - 64
Jahre, insg. und Krankheiten der Leber, 15 - 74 Jahre, insg.
1,2
1
SMR
0,8
0,6
Brustkrebs EU
0,4
0,2
20
07
20
02
-
20
06
20
01
-
20
05
20
00
-
20
04
19
99
-
19
98
-
20
03
0
Abbildung 16: Vermeidbare Sterbefälle nach ausgewählten Diagnosen im Kreis Euskirchen
im Vergleich zu NRW (Bezugswert NRW = 1), dargestellt als StandardizedMortality-Ratio - SMR (siehe Definition zum Indikator), 5-Jahres-Mittelwerte,
1998 - 2007,
Hier: Brustkrebs, 25 - 64 Jahre, weibl.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 51
1,2
1
SMR
0,8
Ischämische
Herzkrankheiten
EU
0,6
0,4
Hypertonie und
zerebrovaskuläre
Krankheiten EU
0,2
20
07
20
02
-
20
06
20
01
-
20
05
20
00
-
20
04
19
99
-
19
98
-
20
03
0
Abbildung 17: Vermeidbare Sterbefälle nach ausgewählten Diagnosen im Kreis Euskirchen
im Vergleich zu NRW (Bezugswert NRW = 1), dargestellt als StandardizedMortality-Ratio - SMR (siehe Definition zum Indikator), 5-Jahres-Mittelwerte,
1998 - 2007,
Hier: Ischämische Herzkrankheiten sowie Hypertonie und zerebrovaskuläre
Krankheiten, 35 - 64 Jahre, insg.
1,8
SMR
1,6
1,4
Transportmittelunfälle
EU
1,2
1
20
07
20
02
-
20
06
20
01
-
20
05
20
00
-
20
04
19
99
-
19
98
-
20
03
0,8
Abbildung 18: Vermeidbare Sterbefälle nach ausgewählten Diagnosen im Kreis Euskirchen
im Vergleich zu NRW (Bezugswert NRW = 1), dargestellt als StandardizedMortality-Ratio - SMR (siehe Definition zum Indikator), 5-Jahres-Mittelwerte,
1998 - 2007,
Hier: Transportmittelunfälle inner- und außerhalb des Verkehrs, alle Altersgruppen, insg.
52 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator
03.27
Krankenhausfälle nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken
Definition
Daten über stationäre Behandlungen sind wichtige Strukturdaten für die
Planung und Gestaltung der Krankenhausversorgung. Sie ermöglichen
zudem eine Einschätzung, wie hoch der Anteil der stationären Versorgung am gesamten medizinischen Versorgungssystem ist und ob es im
Zeitverlauf zu Veränderungen der stationären Morbidität kommt.
Die Krankenhausfälle berechnen sich aus der Anzahl der Patienten, die
in ein Krankenhaus aufgenommen, stationär behandelt und im Berichtsjahr entlassen wurden. Im vorliegenden Indikator sind Stundenfälle nicht
enthalten. Stundenfälle bezeichnen Patienten, die stationär aufgenommen, aber am gleichen Tag wieder entlassen bzw. verlegt wurden oder
verstorben sind. Die Daten werden Teil II der Krankenhausstatistik, Diagnosen, entnommen und sind auf die Wohnbevölkerung bezogen.
Datenhalter
Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen
Datenquellen
Krankheitsartenstatistik, Teil II - Diagnosen
Periodizität
Jährlich, 31.12.
Validität
Rechtsgrundlage ist die Verordnung über die Bundesstatistik für Krankenhäuser vom 10.4.1990. Alle Krankenhäuser sind berichtspflichtig, d.
h. es liegt eine Totalerhebung vor. Nicht enthalten sind Krankenhäuser im
Straf-/Maßregelvollzug sowie Polizei- und Bundeswehrkrankenhäuser
(sofern sie nicht oder nur im eingeschränkten Umfang für die zivile Bevölkerung tätig sind).
Es wird von einer vollständigen Datenerfassung und einer ausreichenden
Datenqualität ausgegangen.
Kommentar
Die Entwicklung der Krankenhausfälle über einen längeren Zeitraum lässt
durch den Bezug auf 100 000 der Einwohnerzahl weiblich/männlich und
die indirekte Standardisierung an der Behandlungshäufigkeit des Landes
einen Vergleich der Kommunen mit dem Bundesland zu. Ein Vergleich
der standardisierten Raten zwischen den Bundesländern ist nicht möglich.
Änderungen in der Häufigkeit von Krankenhausfällen können nicht
zwangsläufig auf eine Veränderung der Morbidität zurückgeführt werden.
Der erhöhte Frauenanteil bei der stationären Versorgung kann zum Teil
durch die stationären Entbindungen erklärt werden. Mehrfachbehandlungen von Patienten zu derselben Krankheit führen zu Mehrfachzählungen.
Die Diagnosenstatistik liegt nach Behandlungs- und Wohnort vor. Der
Indikator 03.27 basiert auf dem Wohnortprinzip.
Der vorliegende Indikator ist ein Ergebnisindikator.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 53
Krankenhausfälle nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2006
Indikator
03.27
Stationär behandelte Kranke
Verwaltungsbezirk
weiblich
Anzahl*
männlich
je
100 000 SMR
weibl.
**
Einw.
Anzahl*
insgesamt
je
100 000
männl.
Einw.
SMR
**
Anzahl*
je
100 000
Einw.
SMR
**
Euskirchen
21 845 22 323,4
0,99
19 671
20 629,0
0,99
41 516
21 487,2
0,99
Aachen Stadt
25 352 20 076,8
0,87
20 840
15 814,2
0,81
46 192
17 900,1
0,83
Aachen Kreis
35 845 22 647,6
0,99
30 672
20 189,0
0,96
66 517
21 443,5
0,98
Düren
31 423 23 008,4
1,02
28 795
21 283,1
1,04
60 218
22 149,8
1,03
Heinsberg
27 283 20 920,3
0,94
24 271
19 124,3
0,93
51 554
20 034,5
0,94
474 817 21 220,7
0,93
407 274
19 002,7
0,92
882 091
20 135,5
0,93
2 138 513 23 120,0
1,00
1 841 373
20 944,7
1,00
3 979 886
22 060,0
1,00
Reg.-Bez. Köln
NordrheinWestfalen
*
ohne Stundenfälle, ohne Patienten mit unbekanntem
Wohnsitz bzw. Geschlecht
Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik
NRW: Krankenhausstatistik, Teil II - Diagnosen
(Krankenhäuser)
**
Standardized Morbidity Ratio: standardisiert an der
stationären Behandlungshäufigkeit des Landes
24000
22000
Kr. EU Männer
20000
Kr. EU Frauen
NRW Männer
18000
NRW Frauen
20
06
20
05
20
04
20
03
20
02
16000
20
01
je 100.000 weibl. bzw. männl. Einwohner
Datenquelle/Copyright:
Abbildung 19: Krankenhausfälle je 100.000 weibl./ männl. Einwohner nach Geschlecht im
Kreis Euskirchen im Vergleich zu NRW, 2001 - 2006
54 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator
03.27_01
Behandlungsfälle in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen
nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken
Definition
Die alters- und geschlechtsspezifischen Behandlungsfälle reflektieren die
Morbiditätssituation der Bevölkerung und stellen gleichzeitig wichtige
Grundlagen für die Planung und Gestaltung der Versorgung in Vorsorgeoder Rehabilitationseinrichtungen dar.
Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, wie z. B. Sanatorien, Kurkliniken oder -heime und andere Spezialeinrichtungen, die sich auf bestimmte Krankheitsgruppen spezialisiert haben, stellen diagnostische und
therapeutische Hilfen der verschiedensten Art im Vorfeld oder im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung bereit, um den Gesundheitszustand der Patientinnen/Patienten zu verbessern. Die Behandlungsfälle in
Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen berechnen sich aus der Anzahl der Patienten, die in eine Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung
aufgenommen, behandelt und im Berichtsjahr entlassen wurden.
Rechtsgrundlage für die Erhebung der Diagnosedaten ist die Krankenhausstatistik-Verordnung (KHStatV) in der für das Berichtsjahr gültigen
Fassung. Sie gilt in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BstatG).
Die Änderungen der KHStatV durch die Verordnung vom 13. August
2001 (BGBl. I) sind, soweit sie die Diagnosedaten der Krankenhauspatientinnen/-patienten betreffen, am 1. Januar 2003 in Kraft getreten. Damit
umfasst die Diagnosestatistik erstmals die Daten der Vorsorge- oder
Rehabilitationseinrichtungen mit mehr als 100 Betten, das entspricht 58
% aller Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen. Die Darstellung
ermöglicht Aussagen über die für Frauen und Männer differenzierte Inanspruchnahme von Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen nach Geschlecht sowie nach Kreisen und kreisfreien Städten.
Im vorliegenden Indikator sind Stundenfälle nicht enthalten. Stundenfälle
bezeichnen Patienten, die stationär aufgenommen, aber am gleichen Tag
wieder entlassen bzw. verlegt wurden oder verstorben sind.
Die Daten werden Teil II der Krankenhausstatistik, Diagnosen, entnommen und sind auf die Wohnbevölkerung bezogen. Es ist zu beachten,
dass. ca. 40 % der Behandlungsfälle in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen nicht erfasst sind.
Datenhalter
Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik des Landes NordrheinWestfalen
Datenquelle
Krankenhausstatistik, Teil II - Diagnosen (Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen)
Periodizität
Jährlich, 31.12.
Validität
Ab 2003 sind alle Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen über 100
Betten berichtspflichtig, d. h. es liegt keine Totalerhebung vor. Es wird
von einer vollständigen Datenerfassung und einer ausreichenden Datenqualität ausgegangen.
Kommentar
In Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen werden deutlich weniger
Patienten behandelt als in Krankenhäusern. Durch die Begrenzung der
Erfassung auf Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen mit 100 und
mehr Betten liegen die Behandlungsfälle um 30 - 40 % höher.
Die Diagnosestatistik liegt nach Behandlungs- und Wohnort vor. Der vorliegende Indikator basiert auf dem Wohnortprinzip und wurde zusätzlich
in den Indikatorensatz aufgenommen. Die Diagnosedaten der Vorsorgeoder Rehabilitationseinrichtungen werden ab dem Berichtsjahr 2003 jährlich erhoben.
Der vorliegende Indikator ist ein Prozessindikator.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 55
Behandlungsfälle in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2006
Indikator
03.27_01
Behandlungsfälle in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen*
Verwaltungsbezirk
weiblich
männlich
je
Anzahl**
SMR
***
100 000
weibl.
Einw.
Anzahl**
je
100 000
männl.
Einw.
insgesamt
SMR
***
Anzahl**
je
100 000
Einwohner
SMR
***
Euskirchen
1 457 1 488,9 0,88
1 503 1 576,2 1,01
2 960 1 532,0
0,94
Aachen Stadt
1 695 1 342,3 0,83
1 297
984,2 0,71
2 992 1 159,4
0,77
Aachen Kreis
2 394 1 512,6 0,89
2 148 1 413,9 0,91
4 542 1 464,2
0,90
Düren
1 840 1 347,3 0,80
1 940 1 433,9 0,94
3 780 1 390,4
0,87
Heinsberg
1 859 1 425,5 0,86
1 821 1 434,9 0,94
3 680 1 430,1
0,90
32 325 1 444,7 0,87
28 906 1 348,7 0,89
61 231 1 397,7
0,88
156 877 1 696,0 1,00
135 559 1 541,9 1,00
292 436 1 620,9
1,00
*
**
nur Einrichtungen mit mehr als
100 Betten
ohne Stundenfälle, ohne Patienten mit unbekanntem Wohnsitz bzw. Geschlecht
***
Standardized Morbidity Ratio:
standardisiert an der stationären
Behandlungshäufigkeit des
Landes
1800
1600
Kr. EU Männer
Kr. EU Frauen
1400
NRW Männer
NRW Frauen
20
06
1200
20
03
je 100.000 weibl. bzw. männl. Einwohner
Datenquelle/Copyright:
LDS NRW:
Krankenhausstatistik, Teil II - Diagnosen (Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen)*
20
05
NordrheinWestfalen
20
04
Reg.-Bez. Köln
Abbildung 20: Behandlungsfälle in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen je 100.000
weibl./ männl. Einwohner nach Geschlecht im Kreis Euskirchen im Vergleich
zu NRW, 2003 - 2006
56 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator
03.36
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und sonstige Leistungen zur Teilhabe nach Geschlecht (unter 65 Jahre), NordrheinWestfalen nach Verwaltungsbezirken
Definition
Die medizinische Rehabilitation ist ein wichtiger Bestandteil der medizinischen Versorgung. Ihr Ziel ist es, eine Schwächung der Gesundheit, die
in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, zu
beseitigen oder einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung entgegenzuwirken (Vorsorge) oder eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten und Krankheitsbeschwerden zu lindern oder
im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung den dabei erzielten Behandlungserfolg zu sichern. Dabei soll auch eine drohende Behinderung
oder Pflegebedürftigkeit abgewendet, beseitigt, gemindert oder ausgeglichen werden, um eine Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu
mildern.
Rehabilitative Maßnahmen werden unterteilt in medizinische, berufsfördernde und soziale Rehabilitation zur Teilhabe. Häufige Rehabilitationsmaßnahmen sind z. B. Anschlussheilbehandlungen im Anschluss
an eine stationäre Behandlung, Kinderheilbehandlungen und Entwöhnungsbehandlungen. Die medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen
werden als stationäre, ambulante oder gemischt stationär/ ambulante
Behandlungen in Einrichtungen durchgeführt. Die Organisation der gesetzlichen Rentenversicherung wurde durch das Gesetz zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung (RVOrgG) ab
1.10.2005 grundlegend neu strukturiert. Die Aufgaben der gesetzlichen
Rentenversicherung werden ab dem Zeitpunkt von zwei Bundesträgern
sowie Regionalträgern unter dem Dach der Deutschen Rentenversicherung wahrgenommen.
Einer der Bundesträger und gleichzeitig Datenhalter für die Indikatoren zu
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und sonstige Leistungen zur
Teilhabe ist die Deutsche Rentenversicherung Bund, ein Zusammenschluss der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) und des
Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR). Grundlagen der
Statistik der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung sind im Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) enthalten.
Datenhalter
Deutsche Rentenversicherung Bund
Datenquelle
Statistik über abgeschlossene Leistungen zur Teilhabe
Periodizität
Jährlich, 31.12.
Validität
Es besteht für alle Rehabilitationsleistungen Berichtspflicht, so dass von
einer Vollständigkeit der Daten ausgegangen werden kann. Die Qualität
der Daten wird durch Qualitätssicherungsprogramme der Deutschen
Rentenversicherung Bund gewährleistet.
Kommentar
Rehabilitationsleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen
sich nur auf Personen im arbeitsfähigen Alter, d. h. die Altersgruppen 15
bis 64 Jahre. Die Angaben der Rehabilitation liegen auf Länder- und
kommunaler Ebene nach Wohnort der Rehabilitanden vor. Als Bezugspopulation werden die aktiv versicherten Personen der gesetzlichen Rentenversicherung genommen.
Ab dem Jahre 1999 werden zu den aktiv Versicherten auch die geringfügig Verdienenden gezählt. Dadurch ist es zu einem starken Anstieg der
Versichertenzahl, insbesondere bei den Frauen gekommen. Dies führt
durch die Zunahme der Nenner-Population zu niedrigeren Raten der
Rehabilitationsleistungen.
Der vorliegende Indikator ist ein Ergebnisindikator.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 57
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und sonstige Leistungen zur
Teilhabe nach Geschlecht (unter 65 Jahre), Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2006
Indikator
03.36
Leistungen zur med. Rehabilitation und sonstige Leistungen zur Teilhabe
Verwaltungsbezirk
weiblich
Anzahl
männlich
je 100 000
weibl. aktiv
Versicherte
Anzahl
insgesamt
je 100 000
männl. aktiv
Versicherte
Anzahl
je 100 000
aktiv
Versicherte
Euskirchen
572
1 394,5
831
1 849,0
1 403
1 632,1
Aachen Stadt
Aachen Kreis
Düren
Heinsberg
567
996
762
682
1 113,5
1 464,2
1 348,9
1 258,2
669
1 293
1 107
955
1 159,7
1 746,0
1 734,5
1 619,8
1 236
2 289
1 869
1 637
1 138,0
1 611,1
1 553,5
1 446,6
Reg.-Bez. Köln
12 321
1 283,8
15 614
1 519,0
27 935
1 405,5
Nordrhein-Westfalen
55 316
1 402,2
70 456
1 639,0
125 772
1 525,7
Datenquelle/Copyright:
Deutsche Rentenversicherung Bund:
2000
1800
Kr. EU Männer
1600
Kr. EU Frauen
1400
NRW Männer
NRW Frauen
20
06
20
05
20
04
20
03
1200
20
02
je 100.000 weibl. bzw. männl. aktiv Versicherte
Statistik über abgeschlossene Leistungen zur Teilhabe
Abbildung 21: Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und sonstige Leistungen zur Teilhabe nach Geschlecht (unter 65 Jahre), Anzahl je 100.000 weibl./ männl. aktiv
Versicherte im Kreis Euskirchen im Vergleich zu NRW, 2002 - 2006
58 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator
03.40
Rentenzugänge und -bestand wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken
Definition
Eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erhalten Versicherte bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres auf Antrag, wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt
sind. Die Anzahl der Frühberentungen wird krankheitsspezifisch in der Statistik der
Rentenversicherer ausgewiesen. Seit dem 1.1.2001 können wegen Erwerbsunfähigkeit
und Berufsunfähigkeit keine neuen Ansprüche entstehen, sondern nur noch wegen
Erwerbsminderung.
Der vorliegende Indikator enthält teilweise und voll erwerbsgeminderte Personen.
Teilweise erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung
auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Voll
erwerbsgemindert sind Versicherte, die nach vorhergehender Definition außerstande
sind, mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.
Die Organisation der gesetzlichen Rentenversicherung wurde durch das Gesetz zur
Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung (RVOrgG) ab 1.10.2005
grundlegend neu strukturiert. Durch die Zusammenführung der Rentenversicherung für
Arbeiter und der Rentenversicherung der Angestellten zur allgemeinen Rentenversicherung gliedert sich die gesetzliche Rentenversicherung in nur noch zwei Versicherungszweige: die allgemeine Rentenversicherung und die knappschaftliche Rentenversicherung.
Die Aufgaben der gesetzlichen Rentenversicherung werden ab 1.10.2005 von zwei
Bundesträgern sowie Regionalträgern unter dem Dach der Deutschen Rentenversicherung wahrgenommen. Bundesträger ist zum einen die sich aus dem Zusammenschluss
von Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) und dem Verband Deutscher
Rentenversicherungsträger (VDR) ergebende Deutsche Rentenversicherung Bund und
zum anderen die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, die aus dem
Zusammenschluss der bislang eigenständigen Versicherungsträger Bahnversicherungsanstalt, Bundesknappschaft und Seekasse hervorgegangen ist.
Für die Betreuung der Versicherten in der allgemeinen Rentenversicherung sind zudem Regionalträger (ehemalige Landesversicherungsanstalten) zuständig. Mit der
neuen Organisation wird die traditionelle Trennung zwischen Arbeitern und Angestellten in der Rentenversicherung aufgegeben.
Im vorliegenden Indikator werden sowohl die Neuzugänge als auch der Bestand wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zum 31.12. des Berichtsjahres nach Kreisen und
kreisfreien Städten und Geschlecht in absoluten Zahlen und je 100 000 der aktiv Versicherten ausgewiesen.
Datenhalter
Deutsche Rentenversicherung Bund
Datenquelle
Periodizität
Jährlich, 31.12.
Validität
Alle Rentenzugänge wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden statistisch erfasst.
Vollständigkeit und Qualität der Daten werden durch Plausibilitäts- und Qualitätssicherungsprüfungen kontrolliert, so dass von einer guten Datenqualität ausgegangen werden kann.
Kommentar
Durch das Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit wurde
zum 1. Januar 2001 das bisherige System der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit durch ein einheitliches und abgestuftes System einer Erwerbsminderungsrente
abgelöst. Ebenfalls sind die persönlichen Anspruchsvoraussetzungen der Erwerbsminderungsrenten verschärft worden. Die Angaben zu Rentenzugängen und zum
Rentenbestand liegen auf Länder- und kommunaler Ebene nach Wohnort des Frührentners vor. Als Bezugspopulation werden die aktiv versicherten Personen der gesetzlichen Rentenversicherung genommen. Ab dem Jahre 1999 werden zu den aktiv Versicherten auch die geringfügig Verdienenden gezählt. Dadurch ist es zu einem starken
Anstieg der Versichertenzahl, insbesondere bei den Frauen gekommen. Dies führt
durch die Zunahme der Nenner-Population zu niedrigeren Raten der Rentenzugänge
und -bestände. Der vorliegende Indikator ist ein Ergebnisindikator.
Statistik über Rentenzugänge
Statistik über Rentenbestand
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 59
Indikator
03.40
Rentenzugänge und -bestand wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nach
Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2007
Rentenzugänge wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
Verwaltungsbezirk
weiblich
männlich
je 100 000
weibl. aktiv
Versicherte
Anzahl
Anzahl
insgesamt
je 100 000
männl. aktiv
Versicherte
Anzahl
je 100 000
aktiv Versicherte
Euskirchen
160
383,4
219
482,9
379
435,2
Aachen Stadt
Aachen Kreis
Düren
Heinsberg
193
291
234
207
374,5
422,2
406,6
377,3
209
336
278
270
357,9
451,7
433,8
458,3
402
627
512
477
365,6
437,5
420,9
419,3
3 233
332,4
3 702
357,9
6 935
345,5
14 127
353,2
17 644
407,5
31 771
381,4
Reg.-Bez. Köln
Nordrhein-Westfalen
Datenquelle/Copyright:
Deutsche Rentenversicherung Bund:
Statistik über Rentenzugänge, Statistik über Rentenbestand
Rentenbestand wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
Verwaltungsbezirk
weiblich
Anzahl
männlich
je 100 000
weibl. aktiv
Versicherte
Anzahl
je 100 000
männl. aktiv
Versicherte
insgesamt
Anzahl
je 100 000
aktiv Versicherte
Euskirchen
1 469
3 520,0
1 940
4 277,7
3 409
3 914,6
Aachen Stadt
Aachen Kreis
Düren
Heinsberg
1 738
2 518
2 135
1 805
3 372,1
3 653,5
3 709,4
3 290,4
1 873
3 249
2 808
2 943
3 206,9
4 367,4
4 381,6
4 995,9
3 611
5 767
4 943
4 748
3 284,3
4 024,1
4 063,5
4 173,5
29 418
3 024,2
33 586
3 246,6
63 004
3 138,8
130 168
3 254,7
166 250
3 839,5
296 418
3 558,7
Reg.-Bez. Köln
Nordrhein-Westfalen
Datenquelle/Copyright:
Deutsche Rentenversicherung Bund:
Statistik über Rentenzugänge, Statistik über Rentenbestand
800
600
Kr. EU Männer
400
Kr. EU Frauen
200
NRW Männer
NRW Frauen
0
20
01
20
02
20
03
20
04
20
05
20
06
20
07
je 100.000 weibl. bzw. männl. aktiv Versicherter
60 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Abbildung 22: Rentenzugänge wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nach Geschlecht, Anzahl je 100.000 weibl./ männl. aktiv Versicherte im Kreis Euskirchen im Vergleich zu NRW, 2001 - 2007
6000
5000
4000
Kr. EU Männer
3000
Kr. EU Frauen
2000
1000
NRW Männer
NRW Frauen
0
20
01
20
02
20
03
20
04
20
05
20
06
20
07
je 100.000 weibl. bzw. männl. aktiv Versicherter
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 61
Abbildung 23: Rentenbestand wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nach Geschlecht, Anzahl je 100.000 weibl./ männl. aktiv Versicherte im Kreis Euskirchen im Vergleich zu NRW, 2001 - 2007
62 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator
03.45
Schwerbehinderte Menschen (Grad der Behinderung von 50 und
mehr) nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken
Definition
Schwerbehinderung führt zu einer Einschränkung der gesunden Lebenserwartung und der Lebensqualität der Betroffenen. Um das Ausmaß von
Schwerbehinderung auf regionaler Ebene zu erkennen, wurde der vorliegende Indikator in den Indikatorensatz aufgenommen. Schwerbehinderte
Menschen im Sinne des Schwerbehindertengesetzes vom 19. Juni 2001
(BGBl. I S. 1046, 1047) sind Personen mit einem Grad der Behinderung
von mindestens 50. Als Behinderung gilt die Auswirkung einer über sechs
Monate andauernden Funktionsbeeinträchtigung, die auf einem regelwidrigen körperlichen, geistigen oder seelischen Zustand beruht. Unter Behinderung im Sinn des Schwerbehindertengesetzes ist die Auswirkung
einer nicht nur vorübergehenden Funktionsbeeinträchtigung zu verstehen, die auf einem nicht der Regel entsprechenden körperlichen, geistigen oder seelischen Zustand beruht. Darunter ist der Zustand zu verstehen, der von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. Im
vorliegenden Indikator wird die Zahl der zum 31.12. in den für die kreisfreien Städte und Kreise zuständigen Versorgungsämtern registrierten
schwerbehinderten Menschen (Bestandszahlen) im Abstand von zwei
Jahren erhoben. Zur Vergleichbarkeit der Angaben wird eine indirekte
Altersstandardisierung vorgenommen (SMR). Als Standard gilt die
Schwerbehindertenrate des Landes.
Datenhalter
Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik des Landes
Nordrhein-Westfalen
Datenquellen
Statistik über schwerbehinderte Menschen
Periodizität
zweijährlich, 31.12.
Validität
Die zuständigen Versorgungsämter führen Übersichten über die schwerbehinderten Menschen nach deren Wohnort. Schwerbehinderte Menschen sind Personen, deren Behinderungsgrad mindestens 50 beträgt
und die diesen amtlich haben feststellen lassen, also einen gültigen Ausweis besitzen. Verschiedene Gründe, z. B. Unwissenheit, können dazu
führen, dass eine Schwerbehinderung zwar faktisch vorliegt, aber nicht
beantragt und somit nicht anerkannt wurde. Bei Bürgern im höheren Lebensalter ist von einer Untererfassung auszugehen.
Kommentar
Versorgungsämter sind in der Regel für mehrere kreisfreie Städte, Kreise
oder Stadtbezirke zuständig. Da die Schwerbehindertenrate proportional
zum Alter ansteigt, ist zu erwarten, dass Regionen mit einem entsprechenden Altersaufbau mehr schwerbehinderte Menschen ausweisen.
Durch die indirekte Altersstandardisierung soll der Altersstruktureffekt
ausgeglichen werden. Durch einen Vergleich mit den Schwerbehindertenraten im Landesdurchschnitt ist ersichtlich, in welchem Ausmaß die
Schwerbehindertenraten in den Regionen von diesem Durchschnittswert
abweichen. Regionale Unterschiede sind insbesondere im Hinblick auf
bereitzustellende Versorgungsstrukturen z. B. behindertengerechte und
behinderungsspezifische Einrichtungen relevant.
Der vorliegende Indikator ist ein Ergebnisindikator.
Zu Beginn des Jahres 2008 wurden die Versorgungsämter kommunalisiert. Im Vorgriff auf die Städteregion Aachen haben Stadt Aachen und
Kreis Aachen die Aufgaben einem gemeinsamen bei der Kreisverwaltung
Aachen angesiedelten Versorgungsamt übertragen.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 63
Schwerbehinderte Menschen (Grad der Behinderung von 50 und mehr) nach
Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2007
Indikator
03.45
Schwerbehinderte Menschen
Verwaltungsbezirk
weiblich
männlich
je
Anzahl
je
SMR
*
100 000
weibl.
Einw.
Anzahl
6 833 6 986,7 0,83
NordrheinWestfalen
Anzahl
15 537
1,18
1,08
0,98
0,84
11 802
17 602
13 755
11 715
8 887,5
11 598,2
10 203,2
9 247,1
1,03
1,19
1,08
0,99
24 054
32 243
24 879
20 592
168 888 7 533,2 0,91
185 479
8 630,4
0,91
354 367
845 994
9 641,2
1,00
1 640 212
9 705,6
9 256,8
8 184,5
6 820,0
8 612,4
Datenquelle/Copyright:
Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik
NRW:
Statistik über schwerbehinderte Menschen
*
1,00
100 000
Einw.
0,95
794 218
9 286,2
10 403,4
9 189,8
8 017,1
9 114,0
Kr. EU Männer
Kr. EU Frauen
NRW Männer
NRW Frauen
6000
20
03
1,10
1,14
1,04
0,92
8 070,2 0,91
Standardized Morbidity Ratio: standardisiert an der
Schwerbehindertenrate des
Landes
8000
SMR
*
8 051,4 0,89
10000
20
01
je 100.000 weibl. bzw. männl. Einwohner
je
SMR*
9 145,5
12 252
14 641
11 124
8 877
Reg.-Bez. Köln
männl.
Einw.
20
07
Aachen Stadt
Aachen Kreis
Düren
Heinsberg
100 000
8 704
20
05
Euskirchen
insgesamt
Abbildung 24: Schwerbehinderte Menschen (Grad der Behinderung von 50 und mehr) nach
Geschlecht je 100.000 weibl. bzw. männl. Einwohner, Kreis Euskirchen im
Vergleich zu NRW, 2001 - 2007
1,00
64 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator
03.45_01
Schwerbehinderte Kinder unter 15 Jahren (Grad der Behinderung
von 50 und mehr) nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken
Definition
Schwerbehinderung führt zu einer Einschränkung der gesunden Lebenserwartung und der Lebensqualität der Betroffenen. Um das Ausmaß von
Schwerbehinderung bei Kindern auf regionaler Ebene zu erkennen, wurde der vorliegende Indikator zusätzlich in den Indikatorensatz aufgenommen. Schwerbehinderte Menschen im Sinne des Schwerbehindertengesetzes vom 19. Juni 2001 (BGBl. I. S. 1046, 1047) sind
Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50. Als Behinderung gilt die Auswirkung einer über sechs Monate andauernden
Funktionsbeeinträchtigung, die auf einem regelwidrigen körperlichen,
geistigen oder seelischen Zustand beruht. Unter Behinderung im Sinn
des Schwerbehindertengesetzes ist die Auswirkung einer nicht nur vorübergehenden Funktionsbeeinträchtigung zu verstehen, die auf einem
nicht der Regel entsprechenden körperlichen, geistigen oder seelischen
Zustand beruht. Darunter ist der Zustand zu verstehen, der von dem für
das Lebensalter typischen Zustand abweicht. Schwerbehinderung bei
Kindern ist häufig durch angeborene Fehlbildungen bedingt.
Im vorliegenden Indikator wird die Zahl der schwerbehinderten Kinder
(Bestandszahlen) angegeben, die zum 31.12. in den für die Kreise und
kreisfreien Städtezuständigen Versorgungsämtern registriert sind.
Datenhalter
Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik des Landes
Nordrhein-Westfalen
Datenquellen
Statistik über schwerbehinderte Menschen
Periodizität
zweijährlich, 31.12.
Validität
Die zuständigen Versorgungsämter führen Übersichten über die schwerbehinderten Menschen nach deren Wohnort. Schwerbehinderte Kinder
haben einen Behinderungsgrad von mindestens 50 und besitzen einen
gültigen Ausweis. Die Anträge werden in der Regel von den Eltern gestellt.
Kommentar
Versorgungsämter sind in der Regel für mehrere Kreise und kreisfreie
Städte zuständig. Regionale Unterschiede sind insbesondere im Hinblick
auf bereitzustellende Versorgungsstrukturen z. B. behindertengerechte
und behinderungsspezifische Einrichtungen relevant.
Der vorliegende Indikator ist ein Ergebnisindikator.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 65
Schwerbehinderte Kinder unter 15 Jahren (Grad der Behinderung von 50 und
mehr) nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken,
2007
Indikator
03.45_01
Schwerbehinderte Kinder unter 15 Jahren
Verwaltungsbezirk
weiblich
je 100 000 der
weiblichen
Altersgruppe
männlich
je 100 000 der
männlichen
Altersgruppe
insgesamt
je 100 000 der
Altersgruppe
Euskirchen
120
831,8
197
1 299,4
317
1 071,4
Aachen Stadt
Aachen Kreis
Düren
Heinsberg
164
231
212
171
1 093,9
1 004,7
1 079,2
876,3
227
326
314
247
1 460,1
1 351,4
1 498,1
1 206,6
391
557
526
418
1 280,3
1 182,2
1 295,4
1 045,4
2 899
941,0
4 211
1 297,1
7 110
1 123,7
11 926
939,8
16 983
1 271,7
28 909
1 110,0
Reg.-Bez. Köln
Nordrhein-Westfalen
Datenquelle/Copyright:
Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW:
1500
1200
Kr. EU Jungen
Kr. EU Mädchen
900
NRW Jungen
NRW Mädchen
20
07
20
05
20
03
600
20
01
je 100.000 der weibl. bzw. männl. Altersgruppe
Statistik über schwerbehinderte Menschen
Abbildung 25: Schwerbehinderte Kinder unter 15 Jahren (Grad der Behinderung von 50 und
mehr) nach Geschlecht je 100.000 der weibl. bzw. männl. Altersgruppe, Kreis
Euskirchen im Vergleich zu NRW, 2001 - 2007
66 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator
03.45_02
Schwerbehinderte Menschen von 65 und mehr Jahren (Grad der Behinderung von 50 und mehr) nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen
nach Verwaltungsbezirken
Definition
Schwerbehinderung führt zu einer Einschränkung der gesunden Lebenserwartung und der Lebensqualität der Betroffenen. Um das Ausmaß von
Schwerbehinderung bei über 65-Jährigen auf regionaler Ebene zu erkennen, wurde der vorliegende Indikator zusätzlich in den Indikatorensatz
aufgenommen. Schwerbehinderte Menschen im Sinne des Schwerbehindertengesetzes vom 19. Juni 2001 (BGBl. I, S. 1046, 1047) sind Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50. Als Behinderung gilt die Auswirkung einer über sechs Monate andauernden Funktionsbeeinträchtigung, die auf einem regelwidrigen körperlichen, geistigen
oder seelischen Zustand beruht. Unter Behinderung im Sinn des
Schwerbehindertengesetzes ist die Auswirkung einer nicht nur vorübergehenden Funktionsbeeinträchtigung zu verstehen, die auf einem nicht
der Regel entsprechenden körperlichen, geistigen oder seelischen Zustand beruht. Darunter ist der Zustand zu verstehen, der von dem für das
Lebensalter typischen Zustand abweicht.
Im vorliegenden Indikator wird die Zahl der schwerbehinderten älteren
Bürger (Bestandszahlen) ausgewiesen, die zum 31.12. in den für die
Kreise und kreisfreien Städtezuständigen Versorgungsämter registriert
sind. Schwerbehinderung steigt mit dem Alter an und führt zu erheblichen
gesundheitlichen Einschränkungen.
Datenhalter
Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik des Landes
Nordrhein-Westfalen
Datenquellen
Statistik über schwerbehinderte Menschen
Periodizität
zweijährlich, 31.12.
Validität
Die zuständigen Versorgungsämter führen Übersichten über die schwerbehinderten Menschen nach deren Wohnort. Schwerbehinderte ältere
Personen haben einen Behinderungsgrad von mindestens 50 und besitzen einen gültigen Ausweis. Verschiedene Gründe, z. B. Unwissenheit
oder Schwierigkeiten bei der Antragstellung können dazu führen, dass
vor allem bei Bürgern im höheren Lebensalter eine Untererfassung vorliegt.
Kommentar
Versorgungsämter sind in der Regel für mehrere Kreise und kreisfreie
Städte zuständig. Da die Schwerbehindertenrate proportional zum Alter
ansteigt, ist zu erwarten, dass Regionen mit einem entsprechenden Altersaufbau mehr schwerbehinderte Menschen ausweisen. Regionale
Unterschiede sind insbesondere im Hinblick auf bereitzustellende Versorgungsstrukturen z. B. behindertengerechte und behinderungsspezifische Einrichtungen relevant.
Der vorliegende Indikator ist ein Ergebnisindikator.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 67
Schwerbehinderte Menschen von 65 und mehr Jahren (Grad der Behinderung von 50 und mehr) nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2007
Indikator
03.45_02
Schwerbehinderte Menschen von 65 und mehr Jahren
Verwaltungsbezirk
weiblich
je 100 000 der
weiblichen
Altersgruppe
männlich
je 100 000 der
männlichen
Altersgruppe
insgesamt
je 100 000 der
Altersgruppe
Euskirchen
3 706
17 546,5
4 517
28 245,4
8 223
22 156,7
Aachen Stadt
Aachen Kreis
Düren
Heinsberg
7 924
9 027
6 487
4 889
29 824,2
25 704,8
22 358,9
18 153,1
6 888
9 985
7 218
6 241
36 072,3
37 859,3
32 906,3
30 387,6
14 812
19 012
13 705
11 130
32 436,9
30 917,8
26 900,0
23 446,4
98 025
20 656,5
99 154
27 684,0
197 179
23 679,1
477 225
22 960,6
453 950
30 090,1
931 175
25 959,1
Reg.-Bez. Köln
Nordrhein-Westfalen
Datenquelle/Copyright:
Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW:
36000
31000
Kr. EU Männer
26000
Kr. EU Frauen
NRW Männer
21000
NRW Frauen
20
07
20
05
20
03
16000
20
01
je 100.000 der weibl. bzw. männl. Altersgruppe
Statistik über schwerbehinderte Menschen
Abbildung 26: Schwerbehinderte Menschen von 65 und mehr Jahren (Grad der Behinderung
von 50 und mehr) nach Geschlecht je 100.000 der weibl. bzw. männl. Altersgruppe, Kreis Euskirchen im Vergleich zu NRW, 2001 - 2007
68 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator
03.48_01
MDK-Pflegebegutachtungen nach Pflegestufen, Nordrhein-Westfalen
nach Verwaltungsbezirken
Definition
Das Risiko der Pflegebedürftigkeit wird durch die soziale Pflegeversicherung
(SGB XI) abgesichert. Pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI § 14) sind Menschen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Erkrankung mindestens sechs Monate lang nicht in der
Lage sind, die regelmäßig wiederkehrenden Tätigkeiten des täglichen Lebens
auszuführen.
Zuständig für Leistungen nach dem SGB XI sind die Pflegekassen (Krankenkassen). Stellt ein Versicherter einen Antrag auf Leistungen bei Pflegebedürftigkeit, erfolgt zunächst eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst
der Krankenversicherung (MDK) nach den durch die Pflegebedürftigkeitsrichtlinien konkretisierten gesetzlichen Vorgaben. Das Ergebnis seiner Prüfung
teilt der MDK der Pflegekasse in einem Gutachten mit, dessen Inhalt durch die
Begutachtungs-Richtlinien der Spitzenverbände der Pflegekassen vorgeschrieben wird. Dadurch soll eine Begutachtung nach einheitlichen Kriterien
sichergestellt werden.
Der MDK ordnet den Versicherten, je nach Schweregrad der Pflegebedürftigkeit eine der drei folgenden Pflegestufen zu (SGB XI § 15):
Pflegestufe I = erheblich Pflegebedürftige
Personen mit mindestens einmal täglich Hilfebedarf bei mindestens 2
Verrichtungen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung oder Mobilität.
Pflegestufe II = Schwerpflegebedürftige
Personen mit mindestens dreimal täglichem Hilfebedarf zu verschiedenen
Tageszeiten bei der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität.
Pflegestufe III = Schwerstpflegebedürftige
Personen mit einem täglichen Hilfebedarf rund um die Uhr, auch nachts,
bei der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität.
Darüber hinaus wird in besonders schwerwiegenden Fällen die Pflegestufe III
und ein außergewöhnlich hoher Pflegeaufwand (Härtefall) festgestellt. Die
Entscheidung über das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit und die Pflegestufe
trifft die Pflegekasse unter maßgeblicher Berücksichtigung des MDKGutachtens. Erstbegutachtungen beziehen sich auf die Neueinstufung (Ersteinstufung) in eine Pflegestufe im Berichtsjahr. Wiederholungsbegutachtungen werden in dem vorliegenden Indikator ausgeschlossen.
Datenhalter
Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Nordrhein
Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Westfalen-Lippe
Datenquellen
Ergebnisse der Pflege-Begutachtungen
Periodizität
jährlich, 31.12.
Validität
Der MDK führt ein internes Qualitätssicherungsprogramm durch, so dass eine
gute Datenqualität vorliegt.
Kommentar
Der vorliegende Indikator gibt Auskunft über die Zahl der durchgeführten Erstbegutachtungen im regionalen Vergleich. Die Angaben erfolgen sowohl in
absoluter Fallzahl als auch bezogen auf je 100 000 Einwohner.
Es werden alle Erstbegutachtungen gezählt, für die eine der Pflegestufen I - III
empfohlen wurde. Nicht im Indikator enthalten sind die als nicht erheblich
pflegebedürftig eingestuften Fälle. Während die Pflegestatistik eine Bestandsstatistik darstellt, gibt die Statistik der Pflege-Begutachtungen einen Überblick
über die jährlich neu hinzukommenden Pflegebedürftigen (Zugangsstatistik).
Deshalb kann der Verlauf der Pflegebedürftigkeit mit Wechsel zwischen den
Pflegestufen nicht dokumentiert werden.
Der vorliegende Indikator ist ein Ergebnisindikator.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 69
MDK-Pflegebegutachtungen nach Pflegestufen, Nordrhein-Westfalen nach
Verwaltungsbezirken, 2007
Indikator
03.48_01
Durchgeführte Erstgutachten nach Pflegestufen
Stufe I
Verwaltungsbezirk
insgesamt
Euskirchen
Stufe II
je
100 000
Einw.
insgesamt
Stufe III
je
100 000
Einw.
insgesamt
je
100 000
Einw.
788
408,4
276
143,0
110
57,0
1 039
1 141
1 126
1 040
402,3
368,0
415,8
404,6
392
454
377
406
151,8
146,4
139,2
157,9
45
59
82
56
17,4
19,0
30,3
21,8
Reg.-Bez. Köln
15 644
356,62
6 547
149,2
1 400
31,9
Nordrhein-Westfalen
67 042
372,2
27 517
152,8
4 130
22,9
Aachen
Aachen
Düren
Heinsberg
Datenquelle/Copyright:
Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Westfalen-Lippe,
Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Nordrhein: Ergebnisse der Pflege-Begutachtungen
450
je 100.000 Einwohner
400
350
300
Kr. EU Stufe I
250
Kr. EU Stufe II
200
Kr. EU Stufe III
150
NRW Stufe I
100
NRW Stufe II
50
NRWStufe III
20
07
20
06
20
05
20
04
20
03
20
02
0
Abbildung 27: MDK-Pflegebegutachtungen nach Pflegestufen je 100.000 Einwohner, Kreis
Euskirchen im Vergleich zu NRW, 2002 - 2007
70 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator
03.49
Pflegebedürftige nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken
Definition
Der Indikator gibt Auskunft über die Zahl von Pflegebedürftigen nach
kreisfreien Städten/Kreisen/Stadtbezirken, nach Geschlecht und je
100.000 der Bevölkerung insgesamt bzw. der weiblichen oder der männlichen Bevölkerung. Als pflegebedürftig gelten alle Personen, die aufgrund der Entscheidung der Pflegekasse bzw. privater Versicherungsunternehmen eine Pflegestufe (einschließlich Härtefälle) haben. Pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes sind Menschen, die
aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Erkrankung mindestens sechs Monate lang nicht in der Lage sind, die regelmäßig wiederkehrenden Tätigkeiten des täglichen Lebens auszuführen. Solche
Tätigkeiten beinhalten die Bereiche der Mobilität, der Ernährung, der
Körperpflege oder der hauswirtschaftlichen Versorgung. Der Grad der
Pflegebedürftigkeit wird in drei Stufen unterschieden (s. Indikator 3.48).
Zur Vergleichbarkeit der Angaben wird eine indirekte Altersstandardisierung vorgenommen. Als Standard gilt die Rate der Pflegebedürftigen des Landes.
Bei den Angaben im Indikator handelt es sich um Bestandsdaten. Der
Bezug auf die Wohnbevölkerung erfolgt mit Stichtagsdaten
zum 31.12. des Jahres.
Datenhalter
Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik des Landes NordrheinWestfalen
Datenquellen
Periodizität
zweijährlich, 31.12.
Validität
Bei der Pflegestatistik handelt es sich um eine Totalerhebung mit Auskunftspflicht. Die Bestätigung einer Pflegestufe erfolgt durch eine soziale
gesetzliche Pflegeversicherung oder eine private Pflegeversicherung auf
der Grundlage eines Gutachtens, das durch Ärzte oder Pflegefachpersonal des Medizinischen Dienstes der (gesetzlichen und privaten) Krankenversicherungen (MDK) in der Wohnung bzw. in der Pflegeeinrichtung auf
Antrag des möglicherweise Pflegebedürftigen erstellt wird.
Die Daten gelten als valide.
Kommentar
Aufgrund der demographischen Entwicklung ist die Pflegestatistik eine
wichtige Entscheidungsgrundlage für die Planung pflegerischer Versorgungsstrukturen.
Die Pflegestatistik wurde im Jahre 1999 erstmalig in Deutschland erstellt,
die Daten liegen bis zur Kreisebene vor.
Im Indikator sind alle Personen mit einer anerkannten Pflegestufe nach
dem zuständigen Wohnort des Pflegebedürftigen enthalten. Bei der Zahl
der Leistungsempfängerinnen und -empfänger insgesamt können Doppelerfassungen entstehen, sofern Empfängerinnen und Empfänger von
Tages- bzw. Nachtpflege, also teilstationärer Pflege zusätzlich auch ambulante Pflege oder Pflegegeld erhalten.
Der vorliegende Indikator ist ein Ergebnisindikator.
Pflegestatistik
Fortschreibung des Bevölkerungsstandes
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 71
Pflegebedürftige nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2005
Indikator
03.49
Pflegebedürftige*
Verwaltungsbezirk
Anzahl
weiblich
männlich
je
100 000
weibl.
Einw.
je
100 000
männl.
Einw.
SMR**
SMR**
Anzahl
insgesamt
Anzahl
je
100 000
Einw.
SMR**
Euskirchen
4 088
4 173,7
1,30
1 997 2 094,2
1,28
6 085 3 147,9
1,29
Aachen Stadt
Aachen Kreis
Düren
Heinsberg
4 503
6 562
5 529
4 831
561,3
4 144,9
4 040,8
3 702,1
1,05
1,30
1,33
1,25
1 995
514,1
3 181 2 093,4
2 761 2 035,4
2 485 1 959,3
0,99
1,27
1,31
1,25
6 498
9 743
8 290
7 316
2 516,6
3 140,2
3 042,4
2 843,1
1,03
1,29
1,32
1,25
Reg.-Bez. Köln
73 014
3 263,4
1,03
35 347
1 650,8
1,02
108 361
2 474,8
1,03
NordrheinWestfalen
310 622
3 354,1
1,00
146 506
1 665,4
1,00
457 128
2 531,4
1,00
* ohne Pflegebedürftige, die noch keiner
Pflegestufe zugeordnet sind
**
Standardized Morbidity Ratio:
standardisiert an der Rate der
Pflegebedürftigen des Landes
5000
4000
Kr. EU Männer
3000
Kr. EU Frauen
NRW Männer
2000
NRW Frauen
20
05
20
03
1000
20
01
je 100.000 weibl. bzw. männl. Einwohner
Datenquelle/Copyright: Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW: Pflegestatistik
Abbildung 28: Pflegebedürftige nach Geschlecht je 100.000 weibl. bzw. männl. Einwohner,
Kreis Euskirchen im Vergleich zu NRW, 2001 - 2005
72 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator
03.49_01
Pflegebedürftige nach Art der Pflege, Nordrhein-Westfalen nach
Verwaltungsbezirken
Definition
Der Indikator gibt Auskunft über die Zahl von Pflegebedürftigen nach Art
der durchgeführten Pflege (ambulant, stationär, Pflegegeldempfänger).
Dargestellt werden neben dem Landesergebnis auch die entsprechenden
Zahlen für die einzelnen Regionen (Kreise, kreisfreie Städte, Regierungsbezirke). Die Angaben erfolgen sowohl in absoluter Fallzahl als
auch bezogen auf je 100 000 Einwohner.
Als pflegebedürftig werden alle Personen erfasst, die aufgrund der Entscheidung der Pflegekasse bzw. privater Versicherungsunternehmen
eine Pflegestufe (einschließlich Härtefälle) haben.
Ambulante Pflegeeinrichtungen sind selbstständige Einrichtungen, die
durch Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI zur ambulanten Pflege zugelassen sind und unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten
Pflegefachkraft Pflegebedürftige in ihren Wohnungen pflegen und hauswirtschaftlich versorgen.
Stationäre Pflegeeinrichtungen sind selbstständig wirtschaftende Einrichtungen, die aufgrund eines Versorgungsvertrages nach § 72 SGB XI
zugelassen sind und in denen Pflegebedürftige unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft gepflegt werden und vollstationär (ganztägig) und/oder teilstationär (tagsüber bzw. nachts) untergebracht und verpflegt werden können. Während in Indikator 3.49 die Pflegebedürftigen nach Geschlecht aufgeführt sind, wird im vorliegenden
Indikator eine Untergliederung der Pflegebedürftigen nach der Art der
Pflege vorgenommen.
Datenhalter
Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik des Landes NordrheinWestfalen
Datenquellen
Periodizität
zweijährlich, 31.12., erstmalig 1999
Validität
Bei der Pflegestatistik handelt es sich um eine Totalerhebung mit Auskunftspflicht. Zur Qualitätssicherung werden von den Statistischen Landesämtern Eingangskontrollen der Statistikbelege auf Vollständigkeit
vorgenommen. Eine hohe Datenqualität ist nur schwer zu erreichen, da
es sich um eine Datenerhebung bei einer Vielzahl von Auskunftspflichtigen handelt, die sich durch das Ausscheiden oder durch das Gründen
neuer Pflegeeinrichtungen ständig verändert.
Die Daten gelten als valide.
Kommentar
In der Kategorie durch ambulante Pflegeeinrichtungen betreut sind Pflegebedürftige enthalten, die ausschließlich durch ambulante Pflegedienste
versorgt werden, sowie Pflegebedürftige, die sowohl durch ambulante
Pflegedienste als auch durch (Familien-)Angehörige versorgt werden
(sog. Kombinationsleistungen). Um Doppelzählungen zu vermeiden,
werden Personen, die ambulant bzw. stationär/teilstationär betreut werden und Pflegegeld erhalten (sog. Kombinationsleistungen), bei der Zahl
der Pflegegeldempfänger nicht erfasst. Sie sind grundsätzlich bei den
Zahlen der durch ambulante bzw. stationäre/teilstationäre Pflegeeinrichtungen Betreuten enthalten. Bei den Angaben im Indikator handelt es
sich um Bestandsdaten, der Bezug auf die Wohnbevölkerung erfolgt mit
Stichtagsdaten zum 31.12. des Jahres.
Der vorliegende Indikator ist ein Ergebnisindikator.
Pflegestatistik
Fortschreibung des Bevölkerungsstandes
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 73
Pflegebedürftige nach Art der Pflege, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2005
Indikator
03.49_01
Pflegebedürftige
davon:
Verwaltungsbezirk
Insgesamt*
je 100 000
Einwohner
davon:
durch ambulante
Pflegeeinrichtungen betreut
Anzahl
je 100
000
Einw.
in stationären/
teilstationären
Pflegeeinrichtungen
betreut
Anzahl
je 100
000
Einw.
Pflegegeldempfänger**
Anzahl
je 100
000
Einw.
Euskirchen
6 085
3 147,9
1 065
550,9
1 845
954,5
3 175
1 642,5
Stadt Aachen
Aachen Kreis
Düren
Kreis Heinsberg
6 498
9 743
8 290
7 316
2 516,6
3 140,2
3 042,4
2 843,1
1 312
1 550
1 434
1 173
508,1
499,6
526,3
455,8
2 193
2 475
2 355
2 176
849,3
797,7
864,3
845,6
2 993
5 718
4 501
3 967
1 159,1
1 842,9
1 651,9
1 541,6
Reg.-Bez. Köln
108 361
2 474,8
21 376
488,2
34 069
778,1
52 916
1 208,5
NordrheinWestfalen
457 128
2 531,4
98 166
543,6
146 474
811,1 212 488
1 176,7
Datenquelle/Copyright:
Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW: Pflegestatistik,
Fortschreibung des Bevölkerungsstandes
* ohne Pflegebedürftige, die noch keiner Pflegestufe zugeordnet sind
** Pflegebedürftige, die ausschl. Pflegegeld
erhalten
je 100.000 Einwohner
2000
1500
Kr. EU
Pflegegeldempf.
NRW
Pflegegeldempf.
1000
20
05
20
03
20
01
500
Abbildung 29: Pflegegeldempfänger je 100.000 Einwohner im Kreis Euskirchen im Vergleich
zu NRW, 2001 - 2005
74 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator
03.49_02
MDK-Pflegebegutachtungen nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen
nach Verwaltungsbezirken
Definition
Das Risiko der Pflegebedürftigkeit wird durch die soziale Pflegeversicherung
(SGB XI) abgesichert. Pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI § 14) sind Menschen, die aufgrund einer körperlichen,
geistigen oder seelischen Erkrankung mindestens sechs Monate lang nicht in
der Lage sind, die regelmäßig wiederkehrenden Tätigkeiten des täglichen
Lebens auszuführen. Zuständig für die Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz sind die Pflegekassen (Krankenkassen). Für die zu
erbringenden Leistungen sind pflegebedürftige Personen gemäß
§ 15 SGB XI einer der drei folgenden Pflegestufen zuzuordnen:
Pflegestufe I = erheblich Pflegebedürftige
Pflegestufe II = Schwerpflegebedürftige
Pflegestufe III = Schwerstpflegebedürftige.
Darüber hinaus wird in besonders schwerwiegenden Fällen die Pflegestufe III
und ein außergewöhnlich hoher Pflegeaufwand (Härtefall) festgestellt.
Stellt ein Versicherter einen Antrag auf Leistungen bei Pflegebedürftigkeit,
erfolgt zunächst eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der
Krankenversicherung (MDK) nach den durch die Pflegebedürftigkeitsrichtlinien konkretisierten gesetzlichen Vorgaben. Versicherte können bei der
Antragstellung u. a. zwischen Leistungen für ambulante Pflege und Leistungen für vollstationäre Pflege wählen. Die Leistungsart ambulant bezieht sich
auf die Pflege im häuslichen Umfeld. Stationäre Leistungen werden von Versicherten beantragt, die in einem Alten- oder Pflegeheim leben (wollen). Das
Ergebnis seiner Prüfung teilt der MDK der Pflegekasse in einem Gutachten
mit, dessen Inhalt durch die Begutachtungs-Richtlinien der Spitzenverbände
der Pflegekassen vorgeschrieben wird. Das Pflegegutachten konkretisiert
und dokumentiert die Feststellungen des Gutachters u. a. zu den Voraussetzungen und zum Beginn der Pflegebedürftigkeit sowie zur empfohlenen Pflegestufe. Die Entscheidung über das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit und
Pflegestufe trifft die Pflegekasse unter maßgeblicher Berücksichtigung des
MDK-Gutachtens. Erstbegutachtungen beziehen sich auf die Neueinstufung
(Ersteinstufung) in eine Pflegestufe im Berichtsjahr. Wiederholungsbegutachtungen werden in dem vorliegenden Indikator ausgeschlossen.
Datenhalter
Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Nordrhein
Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Westfalen-Lippe
Datenquellen
Ergebnisse der Pflege-Begutachtungen
Periodizität
jährlich, 31.12.
Validität
Der MDK führt ein internes Qualitätssicherungsprogramm durch, so dass
eine gute Datenqualität vorliegt.
Kommentar
Der vorliegende Indikator gibt Auskunft über die Zahl der durchgeführten
Erstbegutachtungen differenziert nach Geschlecht im regionalen Vergleich.
Die Angaben erfolgen sowohl in absoluter Fallzahl als auch bezogen auf je
100 000 Einwohner. Es werden alle Erstbegutachtungen gezählt, für die eine
der Pflegestufen I - III empfohlen wurde. Nicht im Indikator enthalten sind die
als nicht erheblich pflegebedürftig eingestuften Fälle. Während die Pflegestatistik eine Bestandsstatistik darstellt, gibt die Statistik der PflegeBegutachtungen einen Überblick über die jährlich neu hinzukommenden
Pflegebedürftigen (Zugangsstatistik). Der Indikator 03.49_02 weist somit
geschlechtsspezifische Inzidenzraten der GKV - Versicherten aus, während
der Indikator 03.49 Prävalenzangaben aller Pflichtversicherten, d. h. inklusive
der privat Versicherten, enthält.
Der vorliegende Indikator ist ein Ergebnisindikator.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 75
MDK-Pflegebegutachtungen nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach
Verwaltungsbezirken, 2007
Indikator
03.49_02
Durchgeführte Erstgutachten nach Geschlecht*
Frauen
Verwaltungsbezirk
Anzahl
Euskirchen
Männer
je 100 000
weibl. Einw.
Insgesamt
je 100 000
männl. Einw.
Anzahl
Anzahl
je 100 000
Einw.
649
663,6
525
551,6
1 174
608,4
915
1 005
959
878
725,9
635,3
704,9
674,2
561
649
626
624
424,4
427,3
464,5
492,1
1 476
1 654
1 585
1 502
571,6
533,4
585,2
584,3
Reg.-Bez. Köln
14 171
632,7
9 420
438,8
23 591
537,8
Nordrhein-Westfalen
59 923
649,2
38 766
441,5
98 689
547,9
Aachen
Aachen
Düren
Heinsberg
*
Datenquelle/Copyright:
Einstufung in Pflegestufen I-III
Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Westfalen-Lippe,
800
600
Kr. EU Männer
400
Kr. EU Frauen
NRW Männer
200
NRW Frauen
20
07
20
06
20
05
20
04
20
03
0
20
02
je 100.000 der weibl. bzw. männl. Einwohner
Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Nordrhein: Ergebnisse der Pflege-Begutachtungen
Abbildung 30: MDK-Pflegebegutachtungen nach Pflegestufen und Geschlecht je 100.000
weibl. bzw. männl. Einwohner, Kreis Euskirchen im Vergleich zu NRW, 2002 2007
76 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 77
Themenfeld 3:
Gesundheitszustand der Bevölkerung
II Krankheiten / Krankheitsgruppen
78 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator
03.51
Lebendgeborene nach Geburtsgewicht, Nordrhein-Westfalen nach
Verwaltungsbezirken
Definition
Das Geburtsgewicht der Lebendgeborenen ist ein wichtiger Indikator für
den Gesundheitszustand und Ausdruck der pränatalen gesundheitlichen
Versorgung und der sozialen Bedingungen. Das Geburtsgewicht stellt
einen international üblichen Gesundheitsindikator dar, der vergleichsweise exakt bestimmt wird.
Als Lebendgeborene gelten Kinder, bei denen nach der Trennung vom
Mutterleib Atmung eingesetzt hat oder irgend ein anderes Lebenszeichen
wie Herzschlag, Pulsation der Nabelschnur oder deutliche Bewegung der
willkürlichen Muskulatur beobachtet wurden. Das Geburtsgewicht ist das
nach der Geburt des Neugeborenen zuerst festgestellte Gewicht. Untergewichtig Lebendgeborene (low-birthweight infants) haben ein Geburtsgewicht bis 2 499 g, Lebendgeborene mit einem Geburtsgewicht bis 1
499 g haben ein sehr niedriges Geburtsgewicht (very low birthweight).
Normales Geburtsgewicht beträgt 2 500 g und mehr.
Die Darstellung der Lebendgeborenen nach Geburtsgewicht weist Unterschiede zwischen den kreisfreien Städten und Kreisen und einen deutlichen Zusammenhang zur sozialen Lage auf. Der Indikator eignet sich mit
der für Nordrhein-Westfalen erarbeiteten Methode zur Bestimmung soziodemographischer Unterschiede zwischen den Regionen eines Landes
(soziodemografische Clusteranalyse).
Datenhalter
Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik des Landes NordrheinWestfalen
Datenquellen
Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung
Periodizität
jährlich, 31.12. (ab 2002)
Validität
Im vorliegenden Indikator werden die in der Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung erhobenen Lebendgeborenen nach dem Wohnort
der Mutter erfasst. Die Angaben sind vollständig, nur für einige Lebendgeborene (ca. 2 ‰) fehlt das Geburtsgewicht. Im Indikator sind Kinder mit
deutscher und ausländischer Staatsbürgerschaft enthalten.
Kommentar
Das Geburtsgewicht ist von der Reife eines Neugeborenen zu unterscheiden. Dennoch bedeutet ein erniedrigtes Geburtsgewicht häufig auch
eine mangelnde Reife und eine stationäre Aufnahme in einer Kinderklinik,
um das Neugeborene zu überwachen und mit entsprechender Unterstützung (Inkubator und andere medizinische Maßnahmen) sein weiteres
Gedeihen sicherzustellen.
Die Ursachen für untergewichtig Neugeborene sind vielfältig und reichen
von sozialen Faktoren (Status der Alleinerziehenden) über das Gesundheitsverhalten (Nikotinabusus, mangelhafte Inanspruchnahme der
Schwangerschaftsvorsorge) bis zu gesundheitlichen Faktoren (Infektionen oder andere Erkrankungen der Mutter und des Kindes).
Der vorliegende Indikator ist ein Ergebnisindikator.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 79
Lebendgeborene nach Geburtsgewicht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2007
Indikator
03.51
Lebendgeborene
Verwaltungsbezirk
insg.
darunter mit einem Geburtsgewicht:
zus. mit
ohne
Angaben z.
bis 2 499 g
bis 1 499 g
GewichtsGeburtsje 1 000
je 1 000
angabe
Anzahl
Anzahl
gewicht
Lebendgeb.
Lebendgeb.
Kreis Euskirchen
1536
1534
112
73,0
29
18,9
2
Kreis Aachen
Stadt Aachen
Kreis Düren
Kreis Heinsberg
2527
2148
2184
1906
2526
2137
2182
1906
165
171
158
113
65,3
80,0
72,4
59,3
28
27
32
27
11,1
12,6
14,7
14,2
1
11
2
-
Reg.-Bez. Köln
38148
38059
2696
70,8
507
13,3
89
150823 10912
72,3
214
0
14,2
345
Nordrhein-Westfalen
151168
Datenquelle/Copyright:
Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW:
Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung
je 1.000 Lebendgeborene
90
75
60
Kr. EU bis 1499g
45
Kr. EU bis 2499g
30
NRW bis 1499g
15
NRW bis 2499g
20
07
20
06
20
05
20
04
20
03
20
02
0
Abbildung 31: Sehr untergewichtige und untergewichtige Lebendgeborene bis 1499 g und
bis 2499 g Geburtsgewicht je 1.000 Lebendgeborene, Kreis Euskirchen im
Vergleich zu NRW, 2002 - 2007
80 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator
03.53_01
Säuglingssterbefälle nach Neonatal- und Postneonatalsterblichkeit,
Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken
Definition
Die Säuglingssterblichkeit wird meist zeitlich und international verglichen
und ist ein Indikator für die allgemeine Qualität der Lebensverhältnisse
und der medizinischen (insbesondere der geburtshilflichen) Betreuung.
Die Säuglingssterblichkeit beinhaltet lebend geborene Kinder, die nachgeburtlich verstorben sind. Totgeborene Kinder sind darin nicht eingeschlossen.
Die Säuglingssterblichkeit bezieht sich auf im ersten Lebensjahr Gestorbene je 1 000 Lebendgeborene eines Kalenderjahres.
Die Frühsterblichkeit (auch frühe Neonatalsterblichkeit) bezeichnet Säuglinge, die zwischen dem Tag der Entbindung (Tag 0) bis zum 6. Lebenstag einschließlich verstorben sind, die späte Neonatalsterblichkeit bezieht
sich auf verstorbene Säuglinge im Alter von 7 bis 27 Tagen einschließlich
und die Nachsterblichkeit (auch Postneonatalsterblichkeit genannt) beinhaltet verstorbene Säuglinge im Alter von 28 bis 364 Tagen.
Im internationalen Vergleich ist der Begriff Neonatalsterblichkeit gebräuchlich, dieser beinhaltet verstorbene Säuglinge im Alter von 0 bis 27
Tagen.
Datenhalter
Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik des Landes NordrheinWestfalen
Datenquellen
Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung
Periodizität
jährlich, 31.12.
Validität
Alle Lebendgeborenen werden ins Geburtenregister eingetragen, so dass
eine vollständige Erfassung und eine gute Datenqualität vorliegt. Für
verstorbene Lebendgeborene wird eine Todesbescheinigung ausgestellt.
Kommentar
Die Säuglingssterblichkeit gilt auch im internationalen Vergleich als Indikator für die medizinische und geburtshilfliche Versorgung von Müttern
und Säuglingen. Mit der Einführung von Maßnahmen, die die Versorgungsqualität vor und nach der Entbindung verbessert haben (z. B. Einführung des Apgar-Schemas bei Neugeborenen, Mutterschutzgesetz,
Mutterschaftsrichtlinien, Mutterpass, neonatologische Versorgung), konnte die Säuglingssterblichkeit erheblich gesenkt werden.
Der vorliegende Indikator ist ein Ergebnisindikator.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 81
Indikator
03.53_01
Säuglingssterbefälle nach Neonatal- und Postneonatalsterblichkeit, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2007
Gestorbene Säuglinge im Alter von …
Verwaltungsbezirk
Lebendgeborene
insgesamt
0* - 6 Tagen
7 - 27 Tagen
(frühe Neonatalsterb.)
(späte Neonatalsterb.)
je 1 000
Leb.geb.
insgesamt
insges.
je 1 000
Leb.geb.
Kreis Euskirchen
1536
4
2,6
1
0,7
Kreis Aachen
Stadt Aachen
Kreis Düren
Kreis Heinsberg
2527
2148
2148
1906
3
5
4
5
1,2
2,3
1,8
2,6
2
4
3
-
0,8
1,9
1,4
0,0
Reg.-Bez. Köln
38148
85
2,2
29
0,8
151168
388
2,6
104
0,7
Nordrhein-Westfalen
*
Datenquelle/Copyright:
am Tag der Geburt gestorben
LDS NRW: Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung
Gestorbene Säuglinge im Alter von …
Verwaltungsbezirk
28 - 364 Tagen
unter 1 Monat
(Postneonatalsterb.)
(Neonatalsterblichkeit)
je 1 000
Leb.geb.
insges.
insges.
je 1 000
Leb.geb.
unter 1 Jahr
insges.
je 1 000
Leb.geb.
Kreis Euskirchen
-
0,0
5
3,3
5
3,3
Kreis Aachen
Stadt Aachen
Kreis Düren
Kreis Heinsberg
3
2
4
2
1,2
0,9
1,8
1,0
5
9
7
5
2,0
4,2
3,2
2,6
8
11
11
7
3,2
5,1
5,0
3,7
Reg.-Bez. Köln
47
1,2
114
3,0
161
4,2
236
1,6
492
3,3
728
4,8
Nordrhein-Westfalen
Datenquelle/Copyright:
LDS NRW: Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung
82 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator
03.54
Säuglingssterblichkeit im ersten Lebensjahr je 1 000 Lebendgeborene, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken,
3-Jahres-Mittelwerte
Definition
Die Säuglingssterblichkeit im zeitlichen und internationalen Vergleich ist
ein Indikator für die allgemeine Qualität der Lebensverhältnisse und der
medizinischen Betreuung.
Die Säuglingssterblichkeit bezieht sich auf im ersten Lebensjahr Gestorbene je 1 000 Lebendgeborene eines Kalenderjahres. Sie beinhaltet lebend geborene Kinder, die nachgeburtlich verstorben sind. Totgeborene
Kinder sind darin nicht eingeschlossen. Aufgrund der geringen Fallzahl
der Säuglingssterblichkeit werden für regionale Angaben gleitende Mittelwerte über drei Jahreswerte gebildet. Der gleitende Mittelwert über drei
Jahre wird durch den arithmetischen Mittelwert aus den zwei Vorjahreswerten und dem Berichtsjahr gebildet. Die Angaben der Lebendgeborenen und der verstorbenen Säuglinge sind auf den Wohnort bezogen.
Datenhalter
Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik des Landes NordrheinWestfalen
Datenquellen
Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung
Periodizität
jährlich, 31.12.
Validität
Die Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung ist auf den Wohnort
der Mutter bezogen, nicht auf die entbindende Klinik. Dies ergibt sich
über die Meldung des Kindes durch die Eltern beim zuständigen Standesamt gemäß Personenstandsgesetz. Insofern ist die regionale Zuordnung nicht von der Lokalisation der Entbindungsklinik abhängig. Die Angaben werden an das Statistische Landesamt weitergeleitet. Verstorbene
Säuglinge werden durch eine Todesbescheinigung erfasst und von den
Standesämtern beurkundet. Es ist davon auszugehen, dass die Angaben
zu Lebendgeborenen und verstorbenen Säuglingen vollständig und valide sind.
Kommentar
In die Säuglingssterblichkeit gehen alle Todesfälle von lebend geborenen
Kindern ein, auch wenn ein sehr niedriges Geburtsgewicht vorgelegen
hat. Um Fehlinterpretationen aufgrund von zeitlichen und regionalen
Schwankungen der Zahlenwerte zu vermeiden, werden gleitende 3Jahres-Mittelwerte gebildet (s. auch Anhang 1 Statistische Methoden).
Die Säuglingssterblichkeit wird in Promille berechnet.
Der vorliegende Indikator ist ein Ergebnisindikator.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 83
Säuglingssterblichkeit im ersten Lebensjahr je 1 000 lebend Geborene, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2000 - 2007, 3-Jahres-Mittelwerte
Indikator
03.54
Säuglingssterblichkeit in ‰, gleitendes
Mittel
Verwaltungsbezirk
2000
–
2002
2001
–
2003
2002
–
2004
2003
–
2005
2004
–
2006
2005
2007
Kreis Euskirchen
4,0
4,9
5,8
5,1
4,7
3,7
Kreis Aachen
Stadt Aachen
Kreis Düren
Kreis Heinsberg
6,6
4,1
5,4
4,1
5,2
3,6
5,0
4,2
5,4
5,6
5,9
4,4
4,9
6,0
5,5
4,9
4,2
6,1
5,2
5,2
3,1
5,5
4,4
4,4
Reg.-Bez. Köln
4,8
4,7
4,8
4,5
4,2
4,1
Nordrhein-Westfalen
4,9
5,0
5,0
4,9
4,7
4,7
Datenquelle/Copyright:
Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW:
je 1.000 lebend Geborene
Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung
7
6
5
Kreis EU
4
NRW
20
00
-
20
02
20
01
-2
00
20
3
02
-2
00
20
4
03
-2
00
20
5
04
-2
00
20
6
05
-2
00
7
3
Abbildung 32: Säuglingssterblichkeit im ersten Lebensjahr je 1 000 lebend Geborene, Kreis
Euskirchen im Vergleich zu NRW, 3-Jahres-Mittelwerte 2000 - 2007
84 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator
03.54_01
Säuglingssterblichkeit im ersten Lebensjahr nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 3-Jahres-Mittelwert
Definition
Die Säuglingssterblichkeit im zeitlichen und internationalen Vergleich ist
ein Indikator für die allgemeine Qualität der Lebensverhältnisse und der
medizinischen Betreuung. Da sich die Säuglingssterblichkeit bei Mädchen und Knaben unterscheidet, wird in Ergänzung zum Indikator 3.54
die geschlechtsspezifische Säuglingssterblichkeit berechnet.
Die Säuglingssterblichkeit bezieht sich auf im ersten Lebensjahr Gestorbene je 1 000 Lebendgeborene eines Kalenderjahres. Sie beinhaltet lebend geborene Kinder, die nachgeburtlich verstorben sind. Totgeborene
Kinder sind darin nicht eingeschlossen. Aufgrund der geringen Fallzahl
der Säuglingssterblichkeit werden für regionale Angaben Mittelwerte über
drei Jahreswerte gebildet. Der Mittelwert über drei Jahre wird durch den
arithmetischen Mittelwert aus den zwei Vorjahreswerten und dem Berichtsjahr gebildet. Die Angaben der Lebendgeborenen und der verstorbenen Säuglinge sind auf den Wohnort bezogen.
Datenhalter
Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik des Landes NordrheinWestfalen
Datenquellen
Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung
Periodizität
jährlich, 31.12.
Validität
Die Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung ist auf den Wohnort
der Mutter bezogen, nicht auf die entbindende Klinik. Dies ergibt sich
über die Meldung des Kindes durch die Eltern beim zuständigen Standesamt gemäß Personenstandsgesetz. Insofern ist die regionale Zuordnung nicht von der Lokalisation der Entbindungsklinik abhängig. Die Angaben werden an das Statistische Landesamt weitergeleitet. Verstorbene
Säuglinge werden durch eine Todesbescheinigung erfasst und von den
Standesämtern beurkundet. Es ist davon auszugehen, dass die Angaben
zu Lebendgeborenen und verstorbenen Säuglingen vollständig und valide sind.
Kommentar
In die Säuglingssterblichkeit gehen alle Todesfälle von lebend geborenen
Kindern ein, auch wenn ein sehr niedriges Geburtsgewicht vorgelegen
hat. Um Fehlinterpretationen aufgrund von zeitlichen und regionalen
Schwankungen der Zahlenwerte zu vermeiden, werden 3-JahresMittelwerte gebildet (s. auch Anhang 1 Statistische Methoden). Die Säuglingssterblichkeit wird in Promille berechnet.
Der vorliegende Indikator ist ein Ergebnisindikator.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 85
Säuglingssterblichkeit im ersten Lebensjahr nach Geschlecht, NordrheinWestfalen nach Verwaltungsbezirken, 2005 - 2007, 3-Jahres-Mittelwert
Indikator
03.54_01
Im ersten Lebensjahr Gestorbene
Verwaltungsbezirk
weiblich
Anzahl*
männlich
je 1 000
weibl.
Lebendgeb.
Anzahl*
insgesamt
je 1 000
männl.
Lebendgeb.
Anzahl*
je 1 000
Lebendgeb.
Kreis Euskirchen
2
2,6
4
4,8
6
3,7
Kreis Aachen
Stadt Aachen
Kreis Düren
Kreis Heinsberg
5
3
3
6
4,3
2,5
3,2
5,9
3
9
6
3
2,0
8,4
5,4
2,9
8
12
10
9
3,1
5,5
4,4
4,4
Reg.-Bez. Köln
65
3,6
89
4,5
154
4,1
310
4,2
396
5,1
706
4,7
Nordrhein-Westfalen
*
Datenquelle/Copyright:
3-Jahres-Mittelwert
Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW:
Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung
je 1.000 Lebendgeborene
7
6
5
Kreis EU
männlich
4
Kreis EU weiblich
3
NRW männlich
NRW weiblich
20
00
-
20
02
20
01
-2
00
20
3
02
-2
00
20
4
03
-2
00
20
5
04
-2
00
20
6
05
-2
00
7
2
Abbildung 33: Säuglingssterblichkeit im ersten Lebensjahr nach Geschlecht im Kreis Euskirchen im Vergleich zu NRW, 3-Jahres-Mittelwerte 2000 - 2007
86 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator
03.59_01
Neuerkrankungen an Masern der 0- bis 14-Jährigen nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken
Definition
Die Masernerkrankung gehört zu den hochkontagiösen systemischen
Viruserkrankungen, die aerogen übertragen wird. Sie ist nicht durch kausale Therapie behandelbar. Es können Komplikationen wie Mittelohrentzündung, Lungenentzündung (Bronchopneumonie) und schlimmstenfalls
Masernenzephalitis auftreten. Letztere tritt bei jedem 1000sten bis
2000sten Erkrankten auf, kann zu einer dauerhaften Schädigung des
Gehirns führen und weist eine Letalitätsrate von 20 % bis 30 % auf. Die
einzige Möglichkeit der Primärprävention ist die Schutzimpfung. Deutschland gehört noch immer zu den europäischen Ländern, in denen die Masern verbreitet und die Durchimpfungsraten zum Teil unzureichend sind.
Seit In-Kraft-Treten des Infektionsschutzgesetzes am 1.1.2001 besteht
für Masern eine Meldepflicht. Die bundesweite Inzidenz lag im Jahr 2002
bei 5,7 Erkrankungen/100 000 Einwohnern.
Die Masern (ICD-10: B05.-, B05.0 - B05.4, B05.8 und B05.9) sind charakterisiert durch einen mehr als drei Tage anhaltenden, generalisierten
Ausschlag (makulopapulös) und Fieber sowie zusätzlich mindestens
durch Husten oder Katarrh oder Kopliksche Flecken oder Konjunktivitis.
In den Indikator gehen Virusisolierungen und Nukleinsäurenachweise in
Zellen des Nasen-Rachen-Raumes, Konjunktiven, Urin oder Blut sowie
Antikörpernachweise ein.
Masernerkrankungen bei Kindern sind Ausdruck fehlenden oder unzureichenden Impfschutzes. Im vorliegenden Indikator werden Masernerkrankungen bei 0- bis 14-jährigen Kindern erfasst.
Datenhalter
Landesinstitut für den Öffentlichen Gesundheitsdienst NRW
Datenquellen
Statistik der meldepflichtigen Krankheiten
Periodizität
Jährlich, 31.12.
Validität
Die Meldecompliance unter Ärzten wird als sehr niedrig angesehen. Es
wird davon ausgegangen, dass weniger als 10 % der Fälle erfasst werden. Bei einem Abgleich der Masern-Daten des IfSG-Meldesystems mit
den Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen Vereinigungen im Rahmen
einer RKI-Studie lag die Sensitivität des Systems nur bei 1 bis 2 Prozent.
Die Daten werden aus der Landesdatenbank für Infektionskrankheiten
Nordrhein-Westfalen genommen, die identisch mit den Daten des Robert
Koch-Instituts sind.
Kommentar
Die Fallzählung erfolgt nach den vom Robert Koch-Institut festgelegten
Referenzdefinitionen, die sowohl das klinische Bild, den labordiagnostischen Nachweis als auch die epidemiologische Bestätigung
berücksichtigen. Daten liegen bis zur Kreisebene vor. Im vorliegenden
Indikator werden Masernerkrankungen nach dem Wohnort des Kindes
ausgewiesen. Als Nennerpopulation wird die durchschnittliche Zahl der
Kinder und Jugendlichen der ausgewählten Altersgruppen des Berichtsjahres verwendet.
Es handelt sich um einen Ergebnisindikator.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 87
Neuerkrankungen an Masern der 0- bis 14-Jährigen nach Geschlecht,
Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2007
Indikator
03.59_01
Neuerkrankungen an Masern der 0- bis 14-Jährigen
Verwaltungsbezirk
weiblich
Anzahl
männlich
je 100 000
weibl.
Kinder
Anzahl
insgesamt
je 100 000
männl.
Kinder
Anzahl
je 100 000
Kinder
Kreis Euskirchen
-
-
-
-
-
-
Kreis Aachen
Stadt Aachen
Kreis Düren
Kreis Heinsberg
-
-
1
-
4,7
-
1
-
2,4
-
Reg.-Bez. Köln
1
0,3
6
1,8
7
1,1
86
6,7
74
5,5
160
6,1
Nordrhein-Westfalen
"–"
Datenquelle/Copyright:
genau Null
Landesinstitut für den Öffentlichen Gesundheitsdienst NRW:
Statistik der meldepflichtigen Krankheiten
je 100 000 Kinder
150
751,3
120
90
Kr. EU
60
30
NRW
20
07
20
06
20
05
20
04
20
03
20
02
0
Abbildung 35: Neuerkrankungen an Masern je 100.000 der 0-14-jährigen Kinder, Kreis Euskirchen im Vergleich zu NRW, 2002 - 2007
88 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator
03.62
Neuerkrankungen an bakteriell gesicherter Lungentuberkulose nach
Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken,
3-Jahres-Mittelwert
Definition
Tuberkulose weist eine enge Wechselwirkung mit der sozialen Lage der Bevölkerung auf. Der jährliche Rückgang der Tuberkulose-Inzidenz beträgt in Deutschland über die letzten 10 Jahre eine Neuerkrankung je 100 000 Einwohner.
Deutschland weist eine niedrige Inzidenzrate mit weniger als 10 Neuerkrankungen je 100 000 Einwohner auf. Das Risiko von Ausländern, die in Deutschland
leben, an Tuberkulose zu erkranken, ist erhöht.
Meldepflichtige übertragbare Krankheiten basieren auf dem am 1.1.2001 in Kraft
getretenen Infektionsschutzgesetz (IfSG). Alle Formen von Tuberkuloseerkrankungen sind nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtig. Im Indikator 03.62
werden die Neuerkrankungen an bakteriell gesicherter Lungentuberkulose regional dargestellt.
Die Lungentuberkulose (ICD-10: A15.0 und A15.1) ist charakterisiert durch den
Befall des Lungenparenchyms oder des Tracheo-Bronchialbaums. In die Indikatoren gehen alle kulturell- oder mikroskopisch-positiven Fälle von Lungentuberkulose ein.
Tuberkulose-Erkrankungen für Deutsche und Ausländer beziehen sich auf den
aktuellen Stand der Staatsbürgerschaft. Demzufolge werden die Daten der Bevölkerungsstatistik (durchschnittliche Bevölkerung) als Bezugspopulation herangezogen.
Bis zum Jahr 2000 wurden die Neuerkrankungen an offener Lungentuberkulose
aus der Tuberkulosestatistik der Statistischen Landesämter bereitgestellt. Tuberkulose-Erkrankungen für Deutsche und Ausländer bezogen sich wie im vorliegenden Indikator auf den aktuellen Stand der Staatsbürgerschaft und basierten
auf der Bevölkerungsstatistik.
Datenhalter
Abteilung für Infektionsepidemiologie des Robert Koch-Instituts
Datenquellen
Statistik der meldepflichtigen Krankheiten
Periodizität
Jährlich, 31.12., qualitätsgesicherte und verbindliche Zahlen ab 30.06. des Folgejahres
Validität
Die Vollständigkeit der Meldungen wird durch die Meldedisziplin der Ärzte und
weiterer meldepflichtiger Einrichtungen beeinflusst. Einige Erkrankungen lassen
sich aufgrund unvollständiger Meldungen Ländern nicht zuordnen. Deshalb kann
die Summe der von den 16 Bundesländern gemeldeten Krankheiten von der
Gesamtsumme der Erkrankungen der Bundesrepublik Deutschland abweichen.
Zur besseren Vergleichbarkeit der Erkrankungshäufigkeiten im Trend und im
regionalen Vergleich werden zusätzlich altersstandardisierte Raten berechnet.
Kommentar
Die Meldungen von Tuberkulose-Erkrankungen erfolgen nach den vom Robert
Koch-Institut festgelegten Referenzdefinitionen, die sowohl das klinische Bild, den
labordiagnostischen Nachweis als auch den epidemiologischen Zusammenhang
berücksichtigen. Daten liegen bis zur Kreisebene vor. Es besteht der Bezug zum
Wohnort. Als Nennerpopulation wird die durchschnittliche Bevölkerung des Berichtsjahres, für den Landesindikator getrennt für Deutsche und Ausländer, verwendet. Die Inzidenzraten von Tuberkulose-Erkrankungen wurden auch im bisherigen Indikatorensatz altersstandardisiert. Wegen der geringen Zahl an Neuerkrankungen in den Kreisen werden 3-Jahres-Mittelwerte berechnet. Für den Vergleich von regionalen Angaben zur Tuberkulose-Inzidenz wird die indirekte Standardisierung durchgeführt.
Es handelt sich bei beiden Indikatoren um Ergebnisindikatoren.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 89
Neuerkrankungen an bakteriell gesicherter Lungentuberkulose, NordrheinWestfalen nach Verwaltungsbezirken, 2005 - 2007¹, 3-Jahres-Mittelwert
Indikator
03.62
Bakteriell gesicherte Lungentuberkulose (A15.0 und A15.1)
Verwaltungsbezirk
weiblich
männlich
Anzahl
je
100 000
weibl.
Einw.
SMR*
Anzahl
je
100 000
männl.
Einw.
SMR*
Anzahl
2
2,0
0,64
7
7,3
1,27
9
4,7
1,05
Kreis Aachen
Stadt Aachen
Kreis Düren
Kreis Heinsberg
45
4
3
6
2,3
4,3
2,2
4,3
0,72
0,98
0,68
1,36
4,
8,
6
4
2,6
6,3
4,2
3,2
0,45
1,04
0,73
0,55
8
13
9
10
2,5
4,9
3,2
3,8
0,55
1,03
0,71
0,85
Bez.-Reg. Köln
85
3,8
1,16
141
6,6
1,12
226
5,2
1,13
304
3,3
1,00
,516
5,9
1,00
820
4,5
1,00
Kreis Euskirchen
NordrheinWestfalen
Datenquelle/Copyright:
Abteilung für Infektionsepidemiologie des Robert
Koch-Instituts: Statistik der meldepflichtigen Krankheiten
insgesamt
je
100 000
Einw.
SMR*
* Standardized Morbidity Ratio: standardisiert an der
Tbc-Inzidenz des Landes (s. Kommentar)
¹ 2007 vorläufige Zahlen
je 100 000 Einwohner
7
6
5
4
Kr. EU
3
2
1
NRW
20
07
20
05
-
20
06
20
04
-
20
05
20
03
-
20
02
-
20
04
0
Abbildung 36: Neuerkrankungen an bakteriell gesicherter Lungentuberkulose je 100.000
Einwohner, Kreis Euskirchen im Vergleich zu NRW, 3-Jahres-Mittelwerte 2002
- 2007
90 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator
03.62_01
Neuerkrankungen an bakteriell gesicherter Lungentuberkulose nach
Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken
Definition
Tuberkulose weist eine enge Wechselwirkung mit der sozialen Lage der
Bevölkerung auf. Der jährliche Rückgang der Tuberkulose-Inzidenz beträgt in Deutschland über die letzten 10 Jahre eine Neuerkrankung je
100 000 Einwohner. Deutschland weist eine niedrige Inzidenzrate mit
weniger als 10 Neuerkrankungen je 100 000 Einwohner auf. Das Risiko
von Ausländern, die in Deutschland leben, an Tuberkulose zu erkranken,
ist erhöht.
Meldepflichtige übertragbare Krankheiten basieren auf dem am 1.1.2001
in Kraft getretenen Infektionsschutzgesetz (IfSG). Alle Formen von Tuberkuloseerkrankungen sind nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtig. Im vorliegenden Indikator 3.62_01 werden die Neuerkrankungen
an bakteriell gesicherter Lungentuberkulose (ICD-10: A15.0 und A15.1)
der Bevölkerung für die Kreise und kreisfreien Städte des Landes Nordrhein-Westfalen für ein Berichtsjahr aufgeführt, während im Indikator 3.62
drei Berichtsjahre zusammengezählt werden und zusätzlich die SMR
(indirekte Altersstandardisierung) ausgewiesen wird.
Die Lungentuberkulose (ICD-10: A15.0 und A15.1) ist charakterisiert
durch den Befall des Lungenparenchyms oder des Tracheo-Bronchialbaums. In die Indikatoren gehen alle kulturell- oder mikroskopischpositiven Fälle von Lungentuberkulose ein.
Tuberkulose-Erkrankungen für Deutsche und Ausländer zusammen beziehen sich auf den aktuellen Stand der Staatsbürgerschaft. Demzufolge
werden die Daten der Bevölkerungsstatistik (durchschnittliche Bevölkerung) als Bezugspopulation herangezogen.
Bis zum Jahr 2000 wurden die Neuerkrankungen an offener Lungentuberkulose aus der Tuberkulosestatistik der Statistischen Landesämter
bereitgestellt. Tuberkulose-Erkrankungen bezogen sich wie im vorliegenden Indikator auf den aktuellen Stand der Staatsbürgerschaft und basierten auf der Bevölkerungsstatistik. Im Indikator 3.59 werden alle Erkrankungen an Tuberkulose (A15 - A19) aufgeführt. Die bakteriell gesicherte
Lungentuberkulose (A15.0 und A15.1) ist eine Teilmenge aller Tuberkulose-Erkrankungen.
Datenhalter
Abteilung für Infektionsepidemiologie des Robert Koch-Instituts
Datenquellen
Statistik der meldepflichtigen Krankheiten
Periodizität
Jährlich, 31.12., qualitätsgesicherte und verbindliche Zahlen ab 30.06.
des Folgejahres
Validität
Die Vollständigkeit der Meldungen wird durch die Meldedisziplin der Ärzte
und weiterer meldepflichtiger Einrichtungen beeinflusst. Einige Erkrankungen lassen sich aufgrund unvollständiger Meldungen Ländern nicht
zuordnen. Deshalb kann die Summe der von den 16 Bundesländern gemeldeten Krankheiten von der Gesamtsumme der Erkrankungen der
Bundesrepublik Deutschland abweichen.
Kommentar
Die Meldungen von Tuberkulose-Erkrankungen erfolgen nach den vom
Robert Koch-Institut festgelegten Referenzdefinitionen, die sowohl das
klinische Bild, den labordiagnostischen Nachweis als auch den epidemiologischen Zusammenhang berücksichtigen. Daten liegen bis zur Kreisebene vor. Es besteht der Bezug zum Wohnort. Als Nennerpopulation
wird die durchschnittliche Bevölkerung des Berichtsjahres verwendet.
Es handelt sich bei dem Indikator um einen Ergebnisindikator.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 91
Neuerkrankungen an bakteriell gesicherter Lungentuberkulose, NordrheinWestfalen nach Verwaltungsbezirken, 2007¹
Indikator
03.62_01
Bakteriell gesicherte Lungentuberkulose (A 15.0 und A 15.1)
Verwaltungsbezirk
weiblich
männlich
je
100 000
weibl.
Einw.
Anzahl
Anzahl
insgesamt
je 100 000
männl.
Einw.
je 100 000
Einwohner
Anzahl
Kreis Euskirchen
-
-
7
7,4
7
3,6
Kreis Aachen
Stadt Aachen
Kreis Düren
Kreis Heinsberg
3
6
2
4
1,9
4,8
1,5
3,1
4
4
5
3
2,6
3,0
3,7
2,4
7
10
7
7
2,3
3,9
2,6
2,7
Reg.-Bez. Köln
80
3,6
119
5,5
199
4,5
297
3,2
493
5,6
790
4,4
Nordrhein-Westfalen
Datenquelle/Copyright:
¹ vorläufige Zahlen
Abteilung für Infektionsepidemiologie des Robert Koch-Instituts:
"–" genau Null
Statistik der meldepflichtigen Krankheiten
8
je 100 000 Einwohner
7
6
5
Kr. EU
4
3
2
NRW
1
20
02
20
03
20
04
20
05
20
06
20
07
0
Abbildung 37: Neuerkrankungen an bakteriell gesicherter Lungentuberkulose je 100.000
Einwohner, Kreis Euskirchen im Vergleich zu NRW, 2002- 2007
92 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator
03.87_01
Einweisungen nach dem PsychKG*, nach Geschlecht, NordrheinWestfalen
Definition
In jedem Bundesland gibt es ein Gesetz, das die Unterbringung von psychisch Kranken ermöglicht, die eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und
Ordnung darstellen, weil sie sich selbst oder bedeutende Rechtsgüter anderer in erheblichem Maße gegenwärtig gefährden (PsychKG: Gesetz über
Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke). Vorgesehene Maßnahmen sind vorsorgende Hilfe zur Vermeidung einer Unterbringung und
rechtzeitige ärztliche Behandlung einer Störung oder beginnenden Krankheit,
nachsorgende Hilfe nach Abschluss stationärer Behandlung in Gestalt individueller Beratung und Betreuung, Auflagen und Weisungen des Gesundheitsamtes. Maßnahmen zur Gefahrenabwehr sind Zwangsmaßnahmen, die nicht
der Heilung von psychischer Krankheit oder Sucht, sondern allein zur Abwendung einer Gefahr für Leib oder Leben des Untergebrachten oder seiner
Umgebung dienen. Die Unterbringung wird von den Ordnungsbehörden beantragt, wobei das ärztliche Gutachten durch Klinikärzte (überwiegend) oder
niedergelassene Neurologen ausgestellt wird.
Im Indikator 3.87 werden Einweisungen nach dem Betreuungsgesetz bzw.
den Unterbringungsgesetzen der Länder nach Alter und Geschlecht in Absolutzahlen und als Rate je 100 000 der durchschnittlichen Bevölkerung im
Zeitvergleich ausgewiesen. Die Angaben werden auf den Wohnort des Untergebrachten/ Eingewiesenen bezogen.
Daten zur Unterbringung nach dem PsychKG liegen teilweise in den Gesundheitsämtern und teilweise in den Landschaftsverbänden Rheinland und
Westfalen-Lippe vor. Im vorliegenden Indikator sind bis zum Jahre 2002 nur
die Angaben der Gesundheitsämter enthalten. Ab dem Berichtsjahr 2003
werden Angaben der Landschaftsverbände mit aufgeführt.
Datenhalter
Landesinstitut für den Öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen
Landschaftsverband Rheinland (ab 2003)
Landschaftsverband Westfalen-Lippe (ab 2003)
Datenquellen
Dokumentation zu den Unterbringungsgesetzen der Länder (PsychKG)
Periodizität
Jährlich, 31.12.
Validität
Seit dem Inkrafttreten des Betreuungsgesetzes (Betreuung) im Jahr 1992 ist
das Verfahren bei zivilrechtlichen Unterbringungen (nach dem Betreuungsrecht)
und
öffentlich-rechtlichen
Unterbringungen
(nach
Unterbringungsgesetz des Landes bzw. PsychKG) bundesweit einheitlich geregelt.
Ein Landesgesetz in Nordrhein-Westfalen regelt das Unterbringungsverfahren. Die zuständigen Amtsgerichte melden in Zusammenarbeit mit den
örtlichen Ordnungsbehörden und den Gesundheitsämtern den jeweiligen
Justizministerien der Länder die Fallübersichten über die Unterbringung nach
dem PsychKG. Die Zahlen sind nur auf Amtsgerichtsbezirksebene verfügbar,
diese decken sich aber nicht immer mit den Grenzen der Gebietskörperschaften. In den Angaben können auch Fälle enthalten sein, die nicht zu
einer Unterbringung geführt haben. Die Daten sind nicht vollständig und nur
begrenzt aussagefähig. Es gehen nur die Angaben der Kommunen in diesen
Indikator ein, die die Daten entsprechend den Vorgaben geliefert haben.
Kommentar
Voraussetzung für die Einrichtung einer Betreuung ist nach § 1896 BGB,
dass ein Volljähriger aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz
oder teilweise nicht besorgen kann. Das Psychischkrankengesetz sieht einen
Katalog staatlicher Maßnahmen vor, solche Kranke notfalls zur Therapie zu
zwingen (Unterbringung nach PsychKG).
*Beschreibung des Indikators gekürzt, zivilrechtliche Unterbringungen sind nicht dargestellt,
da als aktuelle Daten für den Kreis Aachen nur Angaben aus dem Jahr 2003 vorliegen.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 93
Einweisungen nach dem PsychKG¹, nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen
nach Verwaltungsbezirken, 2007
Indikator
03.87_01
Unterbringungen nach dem PsychKG
Verwaltungsbezirk
davon:
insgesamt
weiblich
je 100 000
Einwohner
Anzahl
männlich
je 100 000
weibl. Einw.
Anzahl
Anzahl
je 100 000
männl. Einw.
Kreis Euskirchen
335
173,6
139
142,1
195
204,9
Kreis Aachen
Stadt Aachen
Kreis Düren
Kreis Heinsberg
203
340
560
204
65,5
131,3
206,9
79,4
71
155
218
86
44,9
122,8
160,4
66,1
129
185
339
118
85,0
139,3
251,5
93,1
Reg.-Bez. Köln
5739
130,7
2484
110,8
3151
146,6
20380
113,2
8829
95,7
11330
129,1
Nordrhein-Westfalen
¹
Datenquelle/Copyright:
Landesinstitut für den Öffentlichen Gesundheitsdienst NRW:
Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen
bei psychischen Krankheiten
210
180
150
Kr. EU männlich
120
90
Kr. EU w eibl.
60
NRW männlich
30
NRW w eiblich
20
07
20
06
20
05
20
04
0
20
03
je 100 000 männl./weibl. Einwohner
Dok. zum PsychKG, Dok. zum Betreuungsgesetz
Abbildung 38: Einweisungen nach dem PsychKG nach Geschlecht je 100.000 männl./ weibl.
Einwohner, Kreis Euskirchen im Vergleich zu NRW, 2003 - 2007
94 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator
03.89
Gestorbene infolge vorsätzlicher Selbstbeschädigung (Suizidsterbefälle) nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 3-Jahres-Mittelwert
Definition
Der Indikator 03.89 enthält die gemittelten absoluten Todesfälle, die auf
die jeweilige durchschnittliche Wohnbevölkerung bezogenen geschlechtsspezifischen Mortalitätsraten und die auf die Gesamtsuizidrate
des Landes normierten Mortalitätsziffern (SMR) infolge vorsätzlicher
Selbstbeschädigung (Suizidsterbefälle) als 3-Jahres-Mittelwert für die
Kreise und kreisfreien Städte des Landes Nordrhein-Westfalen. Grundlage für die Tabelle bildet die amtliche Todesursachenstatistik.
Die Anzahl der jugendlichen Selbstmorde ist in Großstädten doppelt so
hoch wie auf dem Land. Die Zahl der Suizide in ländlichen Gebieten mit
hoher Drogenkriminalität liegt 50 % über dem Durchschnitt.
Aufschlussreich ist, dass die Rate der Suizidversuche bei Mädchen dreimal höher ist als bei Jungen. Dagegen führen jedoch bei Jungen die Suizidversuche dreimal öfter zum Tode als beim weiblichen Geschlecht. Ein
Anstieg von Suizidsterbefällen wird in höherem Lebensalter beobachtet.
Regionalisierte geschlechtsspezifische Sterbeziffern infolge vorsätzlicher
Selbstbeschädigung (Suizidsterbefälle) machen diese besondere Form
geschlechtsspezifischer Sterblichkeit und ihren Anteil an der Gesamtsterblichkeit deutlich und lassen die Unterschiede im Vergleich der Zahlen Gestorbener nach Geschlecht durch die entsprechenden Häufigkeiten
je 100 000 Einwohner zwischen den Verwaltungseinheiten des Bundeslandes deutlich werden.
Datenhalter
Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik des Landes NordrheinWestfalen
Datenquellen
Todesursachenstatistik
Periodizität
Jährlich, 31.12.
Validität
Für die Registrierung der Sterbefälle ist die letzte Wohngemeinde, bei
mehreren Wohnungen die Hauptwohnung des Gestorbenen maßgebend.
Die Zahlen werden der Bevölkerungsstatistik und der Todesursachenstatistik der Länder entnommen. Die Validität setzt die Weiterleitung der Todesbescheinigungen an das zuständige Einwohnermeldeamt
voraus, so dass Verstorbene in die Statistik der Kommunen und des Bundeslandes eingehen, wo sie mit ihrem Hauptwohnsitz gemeldet waren.
Die Kodierung der Todesbescheinigungen erfolgt in den Statistischen
Landesämtern. Daten über die Suizidsterbefälle gelten als relativ zuverlässig.
Kommentar
Die im Indikator ausgewiesenen vorsätzlichen Selbstbeschädigungen
enthalten per Definition keine Suizidfälle der unter 10-Jährigen. Regionalisierte Suizidraten bilden den Grundstock einer kommunalen Berichterstattung über Suizidfälle. Für die Berechnung von Raten als Mehrjahresmittelwert (z. B. drei Jahre) sind die Verfahren der Mittelwertbildung mit
der Methode der gleitenden Durchschnitte kombinierbar. Neben der Berechnung je 100 000 Einwohner wird die indirekte Altersstandardisierung
(SMR) als Methode zur Vergleichsrate verwendet. Der Landesdurchschnitt liegt bei der SMR bei 1,00, die Kreise können diese Werte überoder unterschreiten. Es handelt sich um einen Ergebnisindikator.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 95
Gestorbene infolge vorsätzlicher Selbstbeschädigung (Suizidsterbefälle) nach
Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2005 - 2007,
3-Jahres-Mittelwert
Indikator
03.89
Gestorbene infolge vorsätzlicher Selbstbeschädigung (X60 - X84)
Verwaltungsbezirk
weiblich
Anzahl*
je
100 000
weibl.
Einw.
männlich
SMR**
Anzahl*
je
100 000
männl.
Einw.
insgesamt
SMR**
Anzahl*
je
100 000
Einw.
SMR**
Kreis Euskirchen
4
3,7
0,86
16
16,8
1,27
20
10,2
1,18
Kreis Aachen
Stadt Aachen
Kreis Düren
Kreis Heinsberg
7
7
6
5
4,4
5,8
4,2
4,1
1,01
1,35
0,97
0,97
21
16
19
18
13,8
12,1
13,8
13,9
1,05
0,91
1,06
1,08
28
23
24
23
9,0
9,0
9,0
8,9
1,04
1,04
1,04
1,06
Reg.-Bez. Köln
118
5,3
1,22
345
16,1
1,21
463
10,6
1,22
Nordrhein-Westfalen
407
4,4
1,00
1168
13,3
1,00
1575
8,7
1,00
Datenquelle/Copyright:
Landesamt für Datenverarbeitung und
Statistik NRW:
an der Suizidrate des Landes
Todesursachenstatistik
18
15
12
Kr. EU männlich
9
6
Kr. EU weiblich
NRW männlich
0
NRW weiblich
20
02
20
01
-2
00
20
3
02
-2
00
20
4
03
-2
00
20
5
04
-2
00
20
6
05
-2
00
7
3
20
00
-
je 100 000 männl./weibl. Einwohner
* 3-Jahres-Mittelwert
** Standardized Mortality Ratio: standardisiert
Abbildung 39:
Gestorbene infolge vorsätzlicher Selbstbeschädigung (Suizidsterbefälle)
nach Geschlecht je 100.000 männl./ weibl. Einwohner, Kreis Euskirchen
im Vergleich zu NRW, 3-Jahres-Mittelwert 2000 - 2007
96 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator
03.111_01
Krankenhausfälle infolge von Verbrennungen und Vergiftungen bei
Kindern unter 15 Jahren nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen
nach Verwaltungsbezirken
Definition
Die alters- und geschlechtsspezifischen stationären Behandlungsraten
infolge von Verbrennungen und Vergiftungen reflektieren die Morbiditätssituation der unter 15-jährigen Bevölkerung. Schwere Verbrennungen
und Vergiftungen bei Kindern sollten kleinräumig analysiert werden, weil
sie prinzipiell durch präventive Maßnahmen ausgeschlossen werden
können, und weil sie bei sozial ungünstigen Verhältnissen häufiger auftreten. Nach der geltenden Klassifikation der Krankheiten zählen zu Verbrennungen und Verätzungen (T20 – T32) und Vergiftungen (T36 – T65)
Verletzungen verschiedenen Grades und Umfanges der Körperoberfläche und Vergiftungen durch Medikamente, Betäubungsmittel, Chemikalien, Rauchvergiftungen und Nahrungsmittel. Bei stationären Behandlungen wird die Hauptdiagnose von den behandelnden Ärzten bei der stationären Entlassung kodiert.
Der Indikator weist die Krankenhausfälle infolge von Verbrennungen und
Vergiftungen insgesamt und nach Geschlecht mit Bezug auf die Wohnbevölkerung der Altersgruppe und des Berichtsjahres aus, leichtere ambulant behandelte Verletzungen sind somit in dem Indikator nicht enthalten.
Stundenfälle sind nicht enthalten. Stundenfälle bezeichnen Patienten, die
stationär aufgenommen, aber am gleichen Tag wieder entlassen bzw.
verlegt wurden oder verstorben sind.
Die Krankenhausfälle berechnen sich aus der Anzahl der Patienten, die
in ein Krankenhaus aufgenommen, stationär behandelt und im Berichtsjahr mit einer der erwähnten Diagnosen entlassen wurden. Als Bezugspopulation wird die durchschnittliche Bevölkerung verwendet.
Datenhalter
Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik des Landes NordrheinWestfalen
Datenquellen
Krankenhausstatistik, Teil II, Diagnosen
Periodizität
Jährlich, 31.12.
Validität
Rechtsgrundlage ist die Verordnung über die Bundesstatistik für Krankenhäuser vom 10.4.1990. Alle Krankenhäuser sind berichtspflichtig, d.
h. es liegt eine Totalerhebung vor. Nicht enthalten sind Krankenhäuser im
Straf-/Maßregelvollzug sowie Polizei- und Bundeswehrkrankenhäuser
(sofern sie nicht oder nur im eingeschränkten Umfang für die zivile Bevölkerung tätig sind).
Es wird von einer vollständigen Datenerfassung und einer ausreichenden
Datenqualität ausgegangen.
Kommentar
Daten über die Inzidenz von Verbrennungen und Vergiftungen sind derzeit nicht verfügbar. Es werden hier stattdessen die Krankenhausfälle
berichtet. Die Diagnosestatistik liegt nach Behandlungs- und Wohnort
vor. Für den vorliegenden Indikator werden die stationären Behandlungsfälle nach Wohnort zu Grunde gelegt. Leichte Verbrennungen und Vergiftungen werden ambulant behandelt, so dass die Morbidität wesentlich
höher ist.
Es handelt sich um einen Ergebnisindikator.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 97
Krankenhausfälle infolge von Verbrennungen und Vergiftungen bei Kindern
unter 15 Jahren nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken¹, 2006
Indikator
03.111_01
Krankenhausfälle infolge von Verbrennungen (T20 - T32) und
Vergiftungen (T36 - T65) bei Kindern unter 15 Jahren
weiblich
Verwaltungsbezirk
Anzahl*
männlich
je 100 000
weibl.
Einw. <15 J.
Anzahl*
insgesamt
je 100 000
männl.
Einw. <15 J.
Anzahl*
je 100 000
Einw. <15 J.
Kreis Euskirchen
17
113,8
33
209,8
50
163,1
Kreis Aachen
Stadt Aachen
Kreis Düren
Kreis Heinsberg
41
20
26
22
172,4
130,0
125,7
107,6
30
26
25
20
120,2
163,3
114,0
92,9
71
46
51
42
145,7
147,0
119,7
100,0
Reg.-Bez. Köln
352
111,5
412
123,9
764
117,9
1542
117,7
1944
141,0
3486
129,6
Nordrhein-Westfalen
¹
*
Datenquelle/Copyright:
Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW:
ohne Patienten mit unbekanntem Wohnsitz
bzw. Geschlecht
Krankenhausstatistik, Teil II - Diagnosen (Krankenhäuser)
200
150
Kr.EU männlich
100
Kr. EU weiblich
NRW männlich
50
NRW weiblich
20
06
20
05
20
04
20
03
0
20
02
je 100 000 männl./weibl. Einw. <15 Jahre
Wohnbevölkerung
Abbildung 40: Krankenhausfälle infolge von Verbrennungen und Vergiftungen bei Kindern
unter 15 Jahren nach Geschlecht je 100.000 der männl./ weibl. Altersgruppe,
Kreis Euskirchen im Vergleich zu NRW, 2002 - 2006
98 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator
03.118
Im Straßenverkehr verunglückte Personen nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken
Definition
Aus den Straßenverkehrsberichten geht hervor, dass in dicht besiedelten
Gebieten mehr Personen im Straßenverkehr verunglücken, jedoch in
Großstädten weniger tödliche Verkehrsunfälle registriert werden. Die Zahl
verletzter und getöteter Personen infolge von Straßenverkehrsunfällen
unterscheidet sich sowohl zwischen Kreisen, kreisfreien Städten, Stadtbezirken als auch zwischen Bundesländern.
Betrachtet man das Unfallgeschehen nach Regionen, so fallen vor allem
die Ballungszentren und jene Regionen entlang von Hauptverkehrsrouten
durch hohe Unfallzahlen auf. Bezieht man die Zahl der Unfälle auf die
Einwohner, so zeigt sich auch hier, dass die Ballungszentren - vor allem
aufgrund der hohen Verkehrsdichte - erhöhte Unfallraten aufweisen. Im
Gegensatz dazu ist die auf Einwohner bezogene Getötetenrate in den
Städten niedrig. Hier konzentrieren sich die hohen Werte auf die höheren
Fahrgeschwindigkeiten auf den Außerortstraßen (Fernstraßen, Autobahnen).
Um Gebiete mit unterschiedlichen Einwohnerzahlen in Bezug auf die
Anzahl von Unfallverletzten und –getöteten nach Geschlecht vergleichen
zu können, werden die Unfallzahlen im vorliegenden Indikator für beide
Geschlechter auf jeweils 100 000 weibliche bzw. männliche Einwohner
bezogen. Der Bezug auf die Wohnbevölkerung ist ungenau, da die Straßenverkehrsunfälle nach dem Ereignisort des Unfalls registriert werden.
Datenhalter
Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik des Landes NordrheinWestfalen
Datenquellen
Statistik der Straßenverkehrsunfälle
Periodizität
Jährlich, 31.12.
Validität
Die Daten der Straßenverkehrsunfälle zu tödlichen Unfällen gelten als
valide, wohingegen die Datenqualität hinsichtlich der Verletzten je nach
Schwere und Verkehrsbeteiligung etc. schwankt.
Kommentar
Die Straßenverkehrsunfallstatistik der verunglückten Personen (verunglückte Beteiligte sowie Mitfahrer)ist nach dem Ereignisprinzip (Unfallort)
einem Land oder Kreis zugeordnet. Trotzdem ist hier zu Vergleichszwecken ein Bezug auf die Wohnbevölkerung vorgesehen. Es ist davon auszugehen, dass Unfälle bei Fußgängern und in eingeschränktem Umfang
bei Fahrradfahrern häufiger am Wohnort passieren, dagegen sollten die
Raten bei Berufspendlern in den Stadtstaaten/Städten systematisch gegenüber dem Umland erhöht sein. Bei der Darstellung und Interpretation
ist dies zu berücksichtigen.
Der Indikator zählt zu den Ergebnisindikatoren.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 99
Im Straßenverkehr verunglückte Personen nach Geschlecht, NordrheinWestfalen nach Verwaltungsbezirken, 2007
Indikator
03.118
Im Straßenverkehr verunglückte Personen
Verwaltungsbezirk
weiblich
männlich
Dar.: tödlich
insgesamt*
weibl. männl.
Anzahl
je 100 000
weibl.
Einw.
Anzahl
je 100 000
männl.
Einw.
Kreis Euskirchen
456
466,3
648
680,8
1105
572,6
3
9
Kreis Aachen
Stadt Aachen
Kreis Düren
Kreis Heinsberg
537
691
644
548
339,4
548,2
473,3
420,8
822
879
914
725
541,2
665,0
678,2
571,7
1360
1572
1559
1274
438,6
608,7
575,6
495,6
1
4
6
1
11
8
10
6
Reg.-Bez. Köln
9488
423,6
12958
603,6
22457
511,9
46
119
36862
399,3
49027
558,3
85923
477,0
205
536
Nordrhein-Westfalen
je 100
000 Einw.
Anzahl
*
Datenquelle/Copyright:
Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW:
Anzahl
ohne Personen unbekannten
Geschlechts
800
725
650
Kr. EU männlich
575
Kr. EU weiblich
500
NRW männlich
425
NRW weiblich
20
07
20
06
20
05
20
04
20
03
350
20
02
je 100 000 männl./weibl. Einwohner
Statistik der Straßenverkehrsunfälle
Abbildung 41: Im Straßenverkehr verunglückte Personen nach Geschlecht je 100.000
männl./weibl. Einwohner, Kreis Euskirchen im Vergleich zu NRW, 2002 2007
100 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 101
Themenfeld 4
Gesundheitsrelevante Verhaltensweisen
102 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator
04.01_02
Rauchverhalten nach Alter und Geschlecht, Mikrozensus, NordrheinWestfalen
Definition
Das Rauchen von Tabakwaren – am häufigsten werden Zigaretten geraucht – gilt als das Risikoverhalten mit den deutlichsten Auswirkungen
auf die Gesundheit der Bevölkerung: Kein anderes Verhalten hat einen
vergleichbar starken Einfluss auf die Gesamtsterblichkeit. Rauchen fördert die Entstehung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen (u. a. Herzinfarkt,
Schlaganfall) und von Krankheiten der Atmungsorgane (insbesondere
Lungenkrebs und chronische Lungenerkrankungen).
Nach dem Mikrozensusgesetz 2005 vom 24. Juni 2004 (BGBl. I S. 1350)
findet alle vier Jahre eine Zusatzerhebung Gesundheitszustand der Bevölkerung zum Mikrozensus statt. Sie liefert u. a. Informationen über
Rauchgewohnheiten.
Das Rauchverhalten ist geschlechts-, und altersabhängig.
Unter regelmäßigem Rauchen wird tägliches Rauchen verstanden, auch
wenn es sich nur um geringe Tabakmengen handelt.
Datenhalter
Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik des Landes NordrheinWestfalen
Datenquellen
Mikrozensus, Zusatzerhebung Gesundheit
Periodizität
Ab 2005 vierjährlich
Validität
Da die Fragen zum Rauchverhalten für Kinder und Jugendliche stellvertretend vom Haushaltsvorstand beantwortet werden, sind teilweise ungenaue Angaben möglich. Das betrifft im besonderen Maße die Angaben
der 10- bis 19-Jährigen.
Kommentar
Der Indikator zum Rauchverhalten nach Alter und Geschlecht wird als
Länderindikator geführt
Der Indikator zählt zur Gruppe der Gesundheitsdeterminanten.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 103
Indikator
04.01_02
Rauchverhalten der Bevölkerung¹, Mikrozensus, Nordrhein-Westfalen nach
Verwaltungsbezirken, 2005
Verwaltungsbezirk
Nichtraucher
Anteil der Raucher, die täglich
mehr als 20 Zigaretten rauchen,
an allen Rauchern
Raucher
Anteil der Befragten in %*
Kreis Euskirchen
75,9
24,1
18,4
Kreis Aachen
Stadt Aachen
Kreis Düren
Kreis Heinsberg
69,3
70,7
71,4
72,6
30,7
29,3
28,6
27,4
15,5
15,2
19,1
19,4
Reg.-Bez. Köln
71,7
28,3
16,3
Nordrhein-Westfalen
71,1
28,9
16,9
Datenquelle/Copyright:
Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW:
Mikrozensus, Zusatzerhebung
¹
*
15 Jahre u. älter
1 %-Mikrozensus-Stichprobe
104 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator
04.08_02
Body Mass Index (BMI) der erwachsenen Bevölkerung nach Alter
und Geschlecht, Mikrozensus, Nordrhein-Westfalen
Definition
Durch Adipositas werden sowohl die Gesundheit als auch die Lebensdauer negativ beeinflusst. Übergewicht wird mit Herz-KreislaufRisikofaktoren wie Bluthochdruck (Hypertonie), erhöhten Blutfettwerten
(Hypercholesterinämie) sowie der Entstehung von Krankheiten (insbesondere Diabetes mellitus und bestimmte Malignome) in Verbindung
gebracht. Darüber hinaus kann das Übergewicht den Knochen- und
Bandapparat überlasten und so arthrotische Gelenkschäden verstärken.
Das andere Extrem ist Untergewicht, das ebenfalls zu gesundheitlichen
Störungen führt. Zur Definition von Gewichtskategorien wie Untergewicht,
Normalgewicht, Übergewicht und Adipositas (Fettleibigkeit) wird der sogenannte Body Mass Index (BMI) benutzt. Der Body Mass Index wird aus
dem Quotienten des Gewichtes in kg und dem Quadrat der Größe in m2
berechnet.
Nach dem Mikrozensusgesetz 2005 vom 24. Juni 2004 (BGBl. I S. 1350)
findet alle vier Jahre eine Zusatzerhebung Gesundheitszustand der Bevölkerung zum Mikrozensus statt. Sie liefert u. a. Informationen über Körpergröße und Körpergewicht sowie daraus resultierend erstmalig Berechnungen des Body-Mass-Index.
Im Bundesgesundheitssurvey wurde der BMI nach Messungen der Körpergröße und des Gewichtes exakt berechnet (Ind. 4.8). Die im vorliegenden Indikator angegebenen Maße der Befragten wurden nach derselben Methode berechnet. Die Zahl der Befragten resultiert aus einer
Hochrechnung der 1 %-Stichprobe auf die Bevölkerung des Landes
Nordrhein-Westfalen.
Datenhalter
Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik des Landes NordrheinWestfalen
Datenquellen
Mikrozensus, Zusatzerhebung
Periodizität
Ab 2005 vierjährlich
Validität
Durch ungenaue Angaben der Befragten liegt ein systematischer bias
vor, so dass der berechnete BMI zu gering ausgewiesen wird.
Kommentar
Im Mikrozensus werden Angaben zu den Körpermaßen nicht gemessen,
sondern erfragt. Die Ergebnisse des im Mikrozensus berechneten BMI
liegen deutlich unter den gemessenen Werten beim Bundes-Gesundheitssurvey.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 105
Indikator
04.08_02
Body Mass Index (BMI) der erwachsenen Bevölkerung, Mikrozensus, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2005
Body Mass Index (BMI) in % der Befragten (15 J. und älter)*
Verwaltungsbezirk
untergewichtig
normalgewichtig
übergewichtig
darunter:
adipös
Kreis Euskirchen
4,4
41,9
53,6
12,0
Kreis Aachen
Stadt Aachen
Kreis Düren
Kreis Heinsberg
4,9
6,9
5,2
5,4
40,3
50,2
44,3
38,7
54,9
42,9
50,5
56,0
12,5
9,4
12,9
13,3
Reg.-Bez. Köln
5,8
44,0
50,2
12,4
Nordrhein-Westfalen
5,4
42,4
52,2
13,1
Männer
Datenquelle/Copyright:
*
Frauen
Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW:
untergewichtig
bis 18,9
bis 19,9
Mikrozensus, Zusatzerhebung
normalgewichtig
19,0 - 24,0
20,0 - 25,0
(1 %-Mikrozensus-Stichprobe)
übergewichtig
24,1 - 29,9
25,1 - 29,9
>=30,0
>=30,0
adipös
106 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 107
Themenfeld 6:
Einrichtungen des Gesundheitswesens
108 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator
06.02
Versorgungsgrad mit an der vertragsärztlichen Tätigkeit teilnehmenden
Ärztinnen und Ärzten, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken
Definition
Der Versorgungsgrad dient als Maßzahl zur Beschreibung von Ressourcenmengen, die für die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung zur Verfügung stehen. Der Versorgungsgrad mit an der vertragsärztlichen Tätigkeit
teilnehmenden Ärztinnen und Ärzten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten wird anhand der Verhältniszahlen der Bedarfsplanung der
Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) dargestellt. Zur Arztgruppe der Psychotherapeuten gehören gemäß § 101 Abs. 4 Satz 1 SGB V die überwiegend
oder ausschließlich psychotherapeutisch tätigen Ärzte sowie die Psychologischen Psychotherapeuten und die Kinder- und Jugendlichentherapeuten.
Auf der Grundlage von Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und
Krankenkassen über die Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung
werden Verhältniszahlen für den allgemeinen bedarfsgerechten Versorgungsgrad herausgegeben (Grundlage §§ 99 – 105 SGB V). Die Bundesrepublik
wird in Raumordnungsregionen nach unterschiedlichen Verdichtungsräumen
gegliedert. Kreise und kreisfreie Städte werden verschiedenen Kreisgruppen
zugeordnet. Auf dieser Grundlage wird ein differenzierter Versorgungsgrad als
Ausgangsrelation für die Feststellung von Überversorgung oder Unterversorgung ermittelt. Eine Unterversorgung liegt vor, wenn der Stand der hausärztlichen Versorgung den in den Planungsblättern ausgewiesenen Bedarf um
mehr als 25 % bzw. denjenigen der fachärztlichen Versorgung um mehr als 50
% unterschreitet. Eine Überversorgung liegt vor, wenn eine Überschreitung
der örtlichen Verhältniszahl von mehr als 10 % vorliegt (bezogen auf örtliche
Einwohner/Arztrelation).
Datenhalter
Datenquelle
Planungsdaten für die ärztliche Versorgung
Periodizität
Jährlich
Validität
Durch vertragliche Bindungen zwischen den Einrichtungen und den KVen auf
der Grundlage des SGB V sind die Daten als valide anzusehen.
Kommentar
Für den Regionalvergleich des Versorgungsgrades mit an der vertragsärztlichen Tätigkeit teilnehmenden Ärztinnen und Ärzten nach Fachgebieten
ist eine Basistabelle der Kreise und kreisfreien Städte erforderlich. Die Berechnung des Versorgungsgrades erfolgt mit allgemeinen Verhältniszahlen –
Einwohner je Arzt – nach definierten Raumgliederungen. Der Versorgungsgrad ist festgelegt in den Bedarfsplanungsrichtlinien-Ärzte vom 09. März 1993,
zuletzt geändert am 31. Dezember 2004, in Kraft getreten am 15. Mai 2005.
Der vorliegende Indikator ist ein Prozessindikator.
Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein,
Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 109
Indikator
06.02
Versorgungsgrad mit an der vertragsärztlichen Tätigkeit teilnehmenden
Ärztinnen und Ärzten nach Fachgebieten, Nordrhein-Westfalen nach
Verwaltungsbezirken, 31.12.2007
Versorgungsgrad in %
Verwaltungsbezirk
Hausärzte
Anästhesisten
Augenärzte
Frauenärzte
Chirurgen
HNOÄrzte
Hautärzte
Kreis Euskirchen
110,8
111,5
120,8
115,0
114,2
122,6
131,1
Kreis Aachen
Stadt Aachen
Kreis Düren
Kreis Heinsberg
110,4
114,1
110,2
110,7
117,4
261,6
211,9
141,7
114,2
112,4
129,1
113,5
168,8
170,7
180,2
131,0
119,4
136,7
113,0
113,5
110,76
111,3
124,8
111,3
116,2
145,2
124,6
124,7
Reg.-Bez. Köln
•
•
•
•
•
•
•
NordrheinWestfalen
•
•
•
•
•
•
•
Datenquelle/Copyright:
Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein,
Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe:
Planungsdaten für die ärztliche Versorgung
Versorgungsgrad in %
Verwaltungsbezirk
Fä. Internisten
Kinderärzte
Nervenärzte
Orthopäden
Psychotherap.*
Radiologen
Urologen
Kreis Euskirchen
226,0
132,2
126,8
111,4
120,9
260,1
128,4
Kreis Aachen
Stadt Aachen
Kreis Düren
Kreis Heinsberg
167,5
140,4
204,4
178,4
122,1
140,3
113,5
113,9
165,6
117,7
180,7
117,6
124,4
112,9
119,0
114,8
125,8
120,9
133,7
164,5
189,6
118,8
185,3
192,7
128,5
113,6
128,1
135,7
Reg.-Bez. Köln
•
•
•
•
•
•
•
Nordrhein-Westfalen
•
•
•
•
•
•
•
Datenquelle/Copyright:
Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein,
Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe:
Planungsdaten für die ärztliche Versorgung
* ärztl. Psychotherap. u. psychol. Psychotherap., Kinderu. Jugendlichenpsych.
110 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator
06.05
Versorgungsgrad mit an der vertragszahnärztlichen Tätigkeit teilnehmenden Zahnärztinnen und Zahnärzten, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken
Definition
Der Versorgungsgrad dient als Maßzahl zur Beschreibung von Ressourcenmengen, die für die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung zur Verfügung stehen. Der Versorgungsgrad mit an der vertragszahnärztlichen Tätigkeit teilnehmenden Zahnärztinnen und Zahnärzten wird anhand der Verhältniszahlen der Bedarfsplanung der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZV)
dargestellt.
Auf der Grundlage von Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und
Krankenkassen über die Bedarfsplanung in der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung werden Verhältniszahlen für den allgemeinen bedarfsgerechten Versorgungsgrad herausgegeben (Grundlage §§ 99 – 105 SGB V). Die Bundesrepublik wird in Raumordnungsregionen nach unterschiedlichen Verdichtungsräumen gegliedert. Kreise und kreisfreie Städte werden verschiedenen Kreisgruppen zugeordnet. Auf dieser Grundlage wird ein differenzierter Versorgungsgrad als Ausgangsrelation für die Feststellung von Überversorgung oder
Unterversorgung ermittelt. Eine Unterversorgung in der vertragszahnärztlichen
Versorgung liegt vor, wenn der Bedarf den Stand der zahnärztlichen Versorgung um mehr als 100 v. H. überschreitet. Eine Überversorgung in der vertragszahnärztlichen Versorgung ist anzunehmen, wenn der allgemeine bedarfsgerechte Versorgungsgrad um 10 v. H. überschritten ist. Die Feststellung, ob eine Unter- oder Überversorgung vorliegt, obliegt dem Landesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen. Zulassungen dürfen nur in dem
Umfang erfolgen, bis Überversorgung eingetreten ist. Als Bezugsbasis für die
Berechnung von Überversorgung und Unterversorgung dient die Relation
Wohnbevölkerung/Zahnarzt bzw. Kieferorthopäde.
Datenhalter
Datenquelle
Planungsdaten für die zahnärztliche Versorgung
Periodizität
Jährlich, 31.12.
Validität
Durch vertragliche Bindungen auf der Grundlage des SGB V sind die Daten
als valide anzusehen.
Kommentar
Für den Regionalvergleich des Versorgungsgrades mit an der vertragszahnärztlichen Tätigkeit teilnehmenden Zahnärzten und Kieferorthopäden ist eine
Basistabelle der Kreise und kreisfreien Städte erforderlich. Die Berechnung
des Versorgungsgrades erfolgt mit allgemeinen Verhältniszahlen – Einwohner
je Zahnarzt – nach definierten Raumgliederungen. Der Versorgungsgrad ist
festgelegt
in
den
Bedarfsplanungsrichtlinien-Ärzte/Zahnärzte
vom
09. März 1993 in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Der vorliegende Indikator ist ein Prozessindikator.
Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein,
Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 111
Indikator
06.05
Versorgungsgrad mit an der vertragszahnärztlichen Tätigkeit teilnehmenden Zahnärztinnen und Zahnärzten nach Fachgebieten, NordrheinWestfalen nach Verwaltungsbezirken, 2005 - 2007
Versorgungsgrad in %
Verwaltungsbezirk
2005
Zahnärzte
2006
2007
KieferKieferKieferZahnärzte
Zahnärzte
orthopäden
orthopäden
orthopäden
Kreis Euskirchen
69,3
49,6
67,5
48,8
70,9
48,8
Kreis Aachen
Stadt Aachen
Kreis Düren
Kreis Heinsberg
85,2
94,4
73,4
67,5
60,9
86,4
40,9
61,3
83,6
96,3
76,0
67,1
61,2
82,3
41,4
67,5
85,5
96,6
76,0
69,4
66,0
88,6
35,5
64,4
Reg.-Bez. Köln
•
•
•
•
•
•
Nordrhein-Westfalen
•
•
•
•
•
•
Datenquelle/Copyright:
Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein/ Kassenzahnärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe:
Planungsdaten für die zahnärztliche Versorgung
112 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator
06.15
Wichtige Krankenhausangebote, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken
Definition
Indikator 06.15 zeigt das Bettenangebot der wichtigsten Fachabteilungen der
Grundversorgung bezogen auf die zu versorgenden Bevölkerungsgruppen im
Regionalvergleich.
Die Fachabteilung Chirurgie schließt nach der Ersten Verordnung zur Änderung der Krankenhausstatistik-Verordnung vom 13.08.2001 die Subspezialisierungen Gefäß-, Thorax-, Unfall-, Viszeral-, sonstige und allgemeine Chirurgie ein.
Zur Inneren Medizin zählen die Richtungen Angiologie, Endokrinologie,
Gastroenterologie, Hämatologie und internistische Onkologie, Kardiologie,
Klinische Geriatrie, Nephrologie, Pneumologie, Rheumatologie und sonstige
und allgemeine Innere Medizin.
Frauenheilkunde und Geburtshilfe hat die Unterabteilungen Frauenheilkunde,
Geburtshilfe sowie sonstige und allgemeine Frauenheilkunde und Geburtshilfe.
Kinderheilkunde beinhaltet die Gebiete Kinderkardiologie, Neonatologie und
sonstige und allgemeine Kinderheilkunde.
Für die vier aufgeführten Fachabteilungen wird der Bezug je 100 000 zu
versorgende Einwohner bzw. Frauen oder Kinder in den Verwaltungsbezirken
hergestellt.
Datenhalter
Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik des Landes NordrheinWestfalen
Datenquelle
Krankenhausstatistik, Teil I: Grunddaten
Periodizität
Jährlich, 31.12.
Validität
Kommen alle Einrichtungen ihrer Meldepflicht nach, kann von einer hohen
Datenqualität für die Krankenhäuser des Geltungsbereiches der Krankenhausstatistik-Verordnung (d. h. mit Ausnahme der Krankenhäuser der Bundeswehr, Polizei und des Maßregelvollzugs) ausgegangen werden.
Kommentar
Die Darstellung der Fachabteilungen entspricht der Ersten Verordnung zur
Änderung der Krankenhausstatistik-Verordnung vom 13.08.2001. Die aufgestellten Betten werden im Jahresdurchschnitt ermittelt und zum Stichtag
31.12. jeden Jahres erfasst.
Der vorliegende Indikator ist ein Prozessindikator.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 113
Wichtige Krankenhausangebote nach Bettenangebot, NordrheinWestfalen nach Verwaltungsbezirken, 2007
Indikator
06.15
Aufgestellte Betten in den Fachabteilungen
Verwaltungsbezirk
Chirurgie
Innere Medizin
je 100
000
Einw.
insges.
je 100
000
Einw.
insges.
Frauenheilkunde/
Kinderheilkunde
Geburtshilfe
insges.
je 100
000
Einw.*
insges.
Kreis Euskirchen
231
119,7
325
168,4
80
96,2
Kreis Aachen
Stadt Aachen
Kreis Düren
Kreis Heinsberg
390
458
375
238
125,8
177,4
138,5
92,6
560
635
602
356
180,6
245,9
222,3
138,5
148
172
115
93
109,7
155,0
99,1
84,2
Reg.-Bez. Köln
5653
128,9
7827
178,4
2164
112,2
1021
160,2
27039
150,1
38762
215,2
9420
118,5
4770
181,3
Nordrhein-Westfalen
*
**
Datenquelle/Copyright:
je 100.000 Einwohner
LDS NRW: Krankenhausstatistik, Teil I - Grunddaten
33
je 100
000
Einw.**
110,2
44 92,3
114
371,5
108
261,9
-
Frauen im Alter von 15 und mehr Jahren
Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren
200
Chirurgie
160
Innere Medizin
Frauenheilkunde/
Geburtshilfe
Kinderheilkunde
120
20
07
20
06
20
05
20
04
20
03
20
02
80
Abbildung 46: Wichtige Krankenhausangebote: aufgestellte Betten in den Fachabteilungen je
100.000 Einwohner im Kreis Euskirchen, 2002 - 2007
114 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator
06.18
Ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen nach Art der Pflegeeinrichtung bzw. verfügbaren Plätzen, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken
Definition
Der Indikator gibt einen Überblick über die regionale Verteilung von ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen und den Versorgungsgrad der Bevölkerung (der über 65-Jährigen) mit stationären Pflegeplätzen.
Die Daten sind Teil der alle zwei Jahre jeweils zum Stichtag 15.12. eines
Berichtsjahres (erstmals im Dezember 1999) durchgeführten Pflegestatistik.
Die hier erfassten Daten zum pflegerischen Versorgungsangebot dienen zusammen mit den Daten zur personellen Ausstattung (Themenfeld 8) und zur
Struktur der Pflegebedürftigen (Themenfeld 3) sowie den erbrachten Leistungen (Themenfeld 7) als Grundlage für Planungsentscheidungen.
Auskunftspflichtig sind die Träger der Pflegeeinrichtungen mit Versorgungsvertrag nach SGB XI. Ambulante Pflegeeinrichtungen sind selbstständige
Einrichtungen mit mindestens einer ausgebildeten Pflegefachkraft, die aufgrund eines Versorgungsvertrages nach SGB XI Pflegebedürftige in ihren
Wohnungen pflegen und hauswirtschaftlich versorgen.
Stationäre Pflegeeinrichtungen sind selbstständig wirtschaftende Einrichtungen, die aufgrund eines Versorgungsvertrages nach SGB XI Pflegebedürftige ganz- bzw. halbtäglich versorgen. Stationäre Pflege umfasst vollstationäre Lang- und Kurzzeitpflege sowie teilstationäre Tages- und Nachtpflege. Als verfügbare Plätze zählen alle Plätze, die von der (teil-)stationären
Einrichtung gemäß Versorgungsvertrag angeboten werden.
Während die Pflege nach SGB XI in eingliedrigen Einrichtungen ausschließlich stationär oder ambulant geleistet wird, erfolgt sie in mehrgliedrigen
Einrichtungen sowohl (teil- und/oder voll)stationär als auch ambulant. Im vorliegenden Indikator werden unter ambulanten Pflegeeinrichtungen sowohl
eingliedrige als auch mehrgliedrige Einrichtungen verstanden. Die Differenz
aus der Gesamtzahl ambulanter Pflegeeinrichtungen und eingliedriger Einrichtungen stellen die mehrgliedrigen Einrichtungen dar.
Die Statistik unterscheidet außerdem nach Einrichtungen ohne andere und mit
anderen Sozialleistungen (gemischte Einrichtungen), zu denen z. B. häusliche
Krankenpflege oder Haushaltshilfe nach SGB V, Hilfe zur Pflege nach BSHG
oder Mobiler Sozialer Dienst gehören.
Datenhalter
Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik des Landes NordrheinWestfalen
Datenquelle
Periodizität
Zweijährlich, 15.12., erstmalig ab 1999
Validität
Bei der Pflegestatistik handelt es sich um eine Totalerhebung mit Auskunftspflicht. Zur Qualitätssicherung werden von den Statistischen Landesämtern
Eingangskontrollen der Statistikbelege auf Vollständigkeit vorgenommen. Eine
hohe Datenqualität ist nur schwer zu erreichen, da es sich um eine Datenerhebung bei einer Vielzahl von Auskunftspflichtigen handelt, die sich durch das
Ausscheiden oder durch das Gründen neuer Pflegeeinrichtungen ständig verändert.
Kommentar
Die verwendeten Zahlen sind Stichtagszahlen des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik NRW zum 15.12. bzw. 31.12. des jeweiligen Berichtsjahres. Die verfügbaren Plätze werden im Jahresdurchschnitt ermittelt
und zum 15.12. des Berichtsjahres erfasst. Der Bevölkerungsbezug erfolgt auf
die Stichtagsbevölkerung vom 31.12. des Berichtsjahres.
Der vorliegende Indikator ist ein Prozessindikator.
Pflegestatistik
Fortschreibung des Bevölkerungsstandes
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 115
Ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen nach Art der Pflegeeinrichtung bzw. verfügbaren Plätzen, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2005
Indikator
06.18
Ambulante Pflegeeinr.
Stationäre Pflegeeinrichtungen
dar.: Eingliedrige
Verwaltungsbezirk
insgesamt
ohne
mit
andere(n)
Sozialleistungen
verfügbare Plätze
insgesamt
insgesamt
Anzahl
je
100 000
ältere
E.*
vollstationäre
Pflege
teilstationäre
Pflege
Kreis Euskirchen
28
1
25
31
2 030
5 652
1 992
38
Kreis Aachen
Stadt Aachen
Kreis Düren
Kreis Heinsberg
28
21
35
25
–
–
–
–
27
20
34
24
35
33
45
37
2 683
2 357
2 584
2 360
4 514
5 293
5 235
5 145
2 659
2 295
2 524
2 334
24
62
60
26
Reg.-Bez. Köln
475
7
451
475
37 012
4 622
36 351
661
2 039
14
1 938
2 008 161 083
4 627
157 471
3 612
Nordrhein-Westfalen
*
Datenquelle/Copyright:
65 Jahre und mehr
Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW:
6500
6000
5500
Kr. EU
5000
NRW
20
05
20
03
4500
20
01
je 100.000 Einwohner >64 Jahre
Pflegestatistik, Fortschreibung des Bevölkerungsstandes
Abbildung 47: Stationäre Pflegeeinrichtungen, verfügbare Plätze je 100 00 Einwohner über
64 Jahre, Kreis Euskirchen im Vergleich zu NRW, 2001 - 2005
116 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator
06.21
Apotheken, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken
Definition
Der Indikator erfasst öffentliche Apotheken, die der ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung dienen, die Versorgungsdichte sowie
die Zahl der Krankenhausapotheken auf regionaler Ebene.
Der Betrieb einer Apotheke bedarf der Erlaubnis durch die zuständige Verwaltungsbehörde. Die Erlaubnis wird einem Apotheker erteilt.
Die Versorgung von Krankenhäusern und allen ihnen gleichgestellten Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen durch Krankenhausapotheken ist
aufgrund von Arzneimittelverträgen nach § 14 Apothekengesetz geregelt.
Datenhalter
Apothekerkammer Nordrhein
Apothekerkammer Westfalen-Lippe
Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik des Landes NordrheinWestfalen
Datenquelle
Statistik der Apotheken
Fortschreibung des Bevölkerungsstandes
Periodizität
Jährlich, 31.12.
Validität
Da die Apothekerkammern von den Landesbehörden über die zum Betrieb
einer Apotheke erteilten Erlaubnisse informiert werden, ist von einer guten
Datenqualität auszugehen.
Kommentar
Die verwendeten Daten sind Stichtagszahlen der Apothekerkammern bzw.
für den Bevölkerungsbezug des Statistischen Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik NRW.
Der vorliegende Indikator ist ein Prozessindikator.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 117
Apotheken, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2007
Indikator
06.21
Öffentliche Apotheken
Verwaltungsbezirk
Krankenhausapotheken
Einwohner je Apotheke
Anzahl
Kreis Euskirchen
54
3574
0
Kreis Aachen
Stadt Aachen
Kreis Düren
Kreis Heinsberg
79
75
61
61
3923
3454
4438
4211
2
3
3
0
Reg.-Bez. Köln
1 159
3789
22
Nordrhein-Westfalen
4756
3784
116
Datenquelle/Copyright:
Apothekerkammer Nordrhein, Apothekerkammer Westfalen-Lippe: Statistik der Apotheken
Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW: Fortschreibung des Bevölkerungsstandes
Einwohner je Apotheke
3900
3800
Kr. EU
3700
3600
NRW
20
07
20
06
20
05
20
04
20
03
20
02
3500
Abbildung 48:
Einwohner je Apotheke im Kreis Euskirchen im Vergleich zu NRW, 2002 - 2007
118 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 119
Themenfeld 7:
Inanspruchnahme von Leistungen des Gesundheitswesens
120 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator
07.06
Inanspruchnahme des Krankheitsfrüherkennungsprogramms für Kinder,
Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken
Definition
Das gesetzliche Krankheitsfrüherkennungsprogramm für Kinder ist ein der
Entwicklungsdynamik des Kindes angepasstes mehrteiliges ScreeningProgramm, das eine möglichst frühzeitige Aufdeckung wesentlicher Entwicklungsstörungen und Erkrankungen zum Ziel hat. Dadurch werden Therapiemöglichkeiten früher einsetzbar. Das Programm umfasst insgesamt 10
Untersuchungen. Zuletzt wurde am 1.7.1997 die J1 (1. Jugendgesundheitschutzuntersuchung) in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen als Pflichtleistung aufgenommen.
Die Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen ist freiwillig. Die
Inanspruchnahme und Ergebnisse dieser Früherkennungsuntersuchungen
werden im Vorsorgeheft dokumentiert. Die Neugeborenen-Untersuchungen
U1 (Erstuntersuchung) und U2 (Basisuntersuchung am 3. - 10. Lebenstag)
werden in der Regel noch in der Geburtsklinik und damit bei nahezu allen
Kindern durchgeführt; die folgenden Untersuchungen werden beim niedergelassenen (Kinder-)Arzt angeboten. Über ihre Inanspruchnahme im Regionalvergleich berichtet Indikator 07.06. Dabei wird eine Differenzierung nach
den Untersuchungen im 1. Lebensjahr (U3: 4. - 6. Lebenswoche, U4: 3. - 4.
Lebensmonat, U5: 6. - 7. Lebensmonat, U6: 10. - 12. Lebensmonat) sowie
den in den folgenden Lebensjahren bis zum Schuleintritt angebotenen Untersuchungen (U7: 21. - 24. Lebensmonat, U8: 43. - 48. Lebensmonat (3 ½ 4 Jahre), U9: 60. - 64. Lebensmonat (5 – 5 ½ Jahre)) vorgenommen.
Im Rahmen der Einschulungsuntersuchungen werden die Eintragungen im
Vorsorgeheft durch den öffentlichen Gesundheitsdienst erfasst. Indikator
07.06 bezieht sich auf die Anzahl der Schulanfänger, die das Vorsorgeheft
zur Einschulungsuntersuchung vorgelegt haben. Die Bewertung erfolgt ausschließlich im Hinblick auf die Inanspruchnahme.
Datenhalter
Landesinstitut für den Öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes NordrheinWestfalen
Datenquelle
Dokumentation der schulischen Eingangsuntersuchungen (Regelschule)
Periodizität
Jährlich, bezogen auf den Einschulungsjahrgang
Validität
Der Indikator 07.06 enthält für einige wenige Kreise, bzw. kreisfreie Städte
nur unvollständige oder keine Daten, da für die Inanspruchnahme der Krankheitsfrüherkennungsuntersuchungen bei Schulanfängern keine Meldepflicht
besteht. Die Validität der Daten ist davon abhängig, ob alle Schulanfänger
oder nur eine Teilmenge untersucht wurden und wie hoch der Anteil der
untersuchten Schulanfänger ist, die das Vorsorgeheft vorgelegt haben. Da
die Zahl der Anspruchsberechtigten (gesetzlich wie privat krankenversicherte Kinder) nicht vorliegt, wird auf die Zahl der Schulanfänger als Bevölkerungsbezug zurückgegriffen.
Die Variable untersuchte Schulanfänger kann bei den Indikatoren, die auf
der schulischen Eingangsuntersuchung als Datenquelle basieren, infolge
von Datenübermittlungsfehlern schwanken.
Kommentar
Der Indikator informiert über die Inanspruchnahme von Leistungen der Gesundheitsversorgung in den Kreisen und kreisfreien Städten. Darüber hinaus
kann die vollständige Teilnahme am Untersuchungsangebot als Maß für
gesundheitsbewusstes Verhalten der Eltern interpretiert werden.
Es handelt sich um einen Prozessindikator.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 121
Inanspruchnahme des Krankheitsfrüherkennungsprogramms für Kinder,
Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2007¹
Indikator
07.06
Inanspruchnahme der Früherkennungsuntersuchungen
Lfd.
Nr.
Verwaltungsbezirk
Untersuchte
darunter: ... wahrgenommen
SchulDokuin %:
anfänger
mentation
insgesamt vorhanden* U3 - U6
U7
U8
U9
Keine
Dokumentation
vorhanden**
24 Kreis Euskirchen
2069
1919
89,6
92,1
88,2
85,4
139
21
17
22
25
Kreis Aachen
Stadt Aachen
Kreis Düren
Kreis Heinsberg
3119
2037
2688
2617
2665
1872
2428
2244
91,5
88,7
90,9
96,6
92,6
92,2
92,1
96,1
89,0
89,2
88,2
91,4
88,4
88,9
87,5
88,9
431
155
252
348
29 Reg.-Bez. Köln
•
•
•
•
•
•
•
168389
149945
91,1
92,8
88,8
87,1
17805
60 Nordrhein-Westf.***
Datenquelle/Copyright:
Landesinstitut für den öffentlichen Gesundheitsdienst NRW:
Dokumentation der schulischen Eingangsuntersuchungen (Regelschule)
¹
*
**
***
Einschulungsjahrgang
Vorsorgeheft vorgelegt
Vorsorgeheft nicht vorgelegt
Summe der meldenden Kreise
95
in Prozent
90
85
Kr. EU U8
80
Kr. EU U9
75
NRW U8
70
20
07
20
06
20
05
20
04
20
03
NRW U9
Abbildung 49: Inanspruchnahme der Krankheitsfrüherkennungsuntersuchungen U 8 und U9
für Kinder bezogen auf Kinder mit vorhandener Vorsorgedokumentation, Kreis
Euskirchen im Vergleich zu NRW, Einschulungsjahrgänge 2002 - 2007
122 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator
07.10
Anteil der durch Karies-Prophylaxemaßnahmen erreichten Kinder nach
Einrichtungstyp, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken
Definition
Unter dem Begriff Kariesprophylaxe werden Maßnahmen zur Verhinderung
von Zahnerkrankungen (Karies) zusammengefasst. Sie werden unterschieden in Gruppenprophylaxe und Individualprophylaxe. Gesetzliche
Grundlage sind für die Gruppenprophylaxe § 21 SGB V, für die Individualprophylaxe § 22 SGB V.
Gemäß § 21 SGB V haben die Krankenkassen im Zusammenwirken mit den
Zahnärzten und den für die Zahngesundheitspflege in den Ländern zuständigen Stellen Maßnahmen zur Erkennung und Verhütung von Zahnerkrankungen bei Versicherten, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet
haben, zu fördern und sich an den Kosten zur Durchführung zu beteiligen.
Die Maßnahmen werden vorrangig in Gruppen, insbesondere in Kindergärten und Schulen durchgeführt und sollen sich insbesondere auf Ernährungsberatung, Zahnschmelzhärtung und Mundhygiene erstrecken.
Indikator 07.10 stellt die Anzahl der durch ein- bis viermalige Prophylaxemaßnahmen bzw. -impulse tatsächlich erreichten Vorschul- und Schulkinder
dar und weist den Anteil der durch wenigstens eine Karies-Prophylaxemaßnahme erreichten Kinder nach Einrichtungstyp im Regionalvergleich
aus. Bezugszahl ist die Anzahl der in allen Einrichtungen gemeldeten Kinder
und das Schuljahr.
Datenhalter
Landesarbeitsgemeinschaften zur Förderung der Jugendzahnpflege Nordrhein und Westfalen-Lippe
Datenquelle
Dokumentation der Maßnahmen in der Gruppenprophylaxe
Periodizität
Jährlich, nach Schuljahren
Validität
Da sich der Indikator ausschließlich auf die Durchführung von ProphylaxeMaßnahmen bezieht, ist von einer ausreichenden Vollständigkeit und guten
Validität auszugehen.
Kommentar
Der Indikator informiert über die Anzahl und den Anteil von Vorschul- und
Schulkindern, die von Maßnahmen der Karies-Gruppenprophylaxe erreicht
wurden. Mehrfachzählungen sind möglich, da bis zu 4 Prophylaxemaßnahmen/Schuljahr, in einzelnen Kreisen sogar bis zu 5 Prophylaxemaßnahmen/Schuljahr, durchgeführt werden.
Es handelt sich um einen Prozessindikator.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 123
Indikator
07.10
Anteil der durch Karies-Prophylaxemaßnahmen erreichten Kinder nach
Einrichtungstyp, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2007¹
Zahl der durch 1- bis 4-malige Prophylaxemaßnahmen bzw. -impulse erreichten Kinder in
Verwaltungs-bezirk
Kindergärten
gemeldete
Kinder3
ein Prophylaxeimpuls4
Grundschulen
zwei - vier Prophylaxe- Impulse6
gemeldete
Kinder3
ein Prophylaxeimpuls4
zwei - vier Prophylaxe- Impulse6
Kreis Euskirchen
5687
4573
7469
8543
8192
5647
Kreis Aachen
Stadt Aachen
Kreis Düren
Kreis Heinsberg
9739
6894
8315
7918
9690
5676
6741
4325
6405
277
8989
•
13682
8431
11950
9365
12616
6143
10974
135
12041
43
10961
•
Reg.-Bez. Köln
125545
98442
61862
173083
135339
100602
NordrheinWestfalen
518156
396313
320850
700403
556025
304635
Zahl der durch 1- bis 4-malige Prophylaxemaßnahmen bzw. -impulse erreichten Kinder in
Lfd.
Nr.
Verwaltungsbezirk
Kreis Euskir24 chen
weiterführenden Schulen²
gemeldete
Kinder3
ein Prophylaxeimpuls4
Förderschulen
zwei - vier Prophylaxe- Impulse6
gemeldete
Kinder3
ein Prophylaxeimpuls4
zwei - vier Prophylaxe- Impulse6
2681
2540
214
886
742
789
19869
14951
15294
4304
•
3972
2672
•
1757
1775
1682
1422
850
405
342
1021
•
•
14748
•
•
1 407
•
•
29 Reg.-Bez. Köln
160665
25053
5734
19136
9380
3210
Nordrhein60 Westfalen
896199
120547
13963
84937
46030
19981
21 Kreis Aachen
17 Stadt Aachen
22 Kreis Düren
Kreis Heins25 berg
Datenquelle/Copyright:
Landesarbeitsgemeinschaften zur Förderung der Jugendzahnpflege
Dokumentation der Maßnahmen in der Gruppenprophylaxe
1
Schuljahr 2006/2007
2
Zahlenwerte nicht vollständig
3
in allen Einrichtungen gemeldete Kinder
4
durch 1 Impuls tatsächlich erreichte Kinder
5
Anteil der durch 1 Prophylaxeimpuls erreichten Kinder an
der Zahl der gemeldeten Kinder
durch zwei- bis viermalige Prophylaxeimpulse tatsächlich
erreichte Kinder insgesamt
6
124 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator
07.23_01
Methadon-Substitutionsbehandlung - Substituierende Ärzte, substituierte Patienten nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken
Definition
In NRW ab 1987 zunächst als wissenschaftlich begleitetes Erprobungsverfahren eingeführt, hat sich die Substitutionsbehandlung opiatabhängiger
Personen inzwischen etabliert und bewährt.
Zu beachten sind die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) und der Betäubungsmittelverschreibungs-Verordnung (BtMVV). Voraussetzung für die Substitution Opiatabhängiger ist gemäß § 5 Abs. 2 BtMVV das Vorliegen einer suchttherapeutischen Qualifikation des behandelnden Arztes. Diese wird von den
Ärztekammern nach dem allgemeinen anerkannten Stand der Wissenschaft
festgelegt (s. Richtlinie der Bundesärztekammer vom 22.März 2002). Ausnahme: bis zu drei Substitutionspatienten können bei regelmäßiger Hinzuziehung eines Konziliarius auch von einem Arzt ohne Fachkundenachweis
betreut werden (§ 5 Abs. 3 BtMVV). Gesonderte Richtlinien des Bundesausschusses Ärzte und Krankenkassen sind für die Substitution zu Lasten der
Gesetzlichen Krankenversicherung zu berücksichtigen (BUB-Richtlinien vom
28. Oktober 2002).
Gemäß § 5 a BtMVV führt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (Bundesopiumstelle) für die Länder als vom Bund entliehenes Organ ein Register mit Daten über das Verschreiben von Substitutionsmitteln
(Substitutionsregister). Seit dem 1.7.2002 ist jeder Arzt, der eine Substitutionsbehandlung bei einem opiatabhängigen Patienten durchführt, verpflichtet, diese unverzüglich dem Substitutionsregister zu melden. Ebenfalls verpflichtend ist die Abmeldung, wenn die Behandlung beendet ist. Die An- und
Abmeldeverpflichtung gegenüber dem Substitutionsregister besteht unabhängig vom Versicherungsstatus des Patienten (privat, KV, ect.).
Im Indikator werden die Anzahl der substituierenden Ärzte insgesamt (gemäß § 5 Abs. 2 und 3 BtMVV) und die Anzahl der mit Methadon bzw. anderen Opiat-Ersatzmedikamenten substituierten Patienten im Regionalvergleich für den Zeitraum 1.1 bis 31.12. des jeweiligen Berichtsjahres dargestellt. Dabei wird die Anzahl der Patienten nicht nach dem Wohnsitz der
Patienten ausgewiesen, sondern dem Kreis oder der kreisfreien Stadt zugeordnet, in der sie substituiert werden.
Datenhalter
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) - Bundesopiumstelle
Datenquelle
Substitutionsregister
Periodizität
Jährlich
Validität
Wegen der erforderlichen Genehmigung zur Substitutionsbehandlung wird
eine vollständige Erfassung der substituierenden Ärzte vorausgesetzt. Die
Vollständigkeit der Patientenzahlen hängt von der Einhaltung der An- und
Abmeldepflicht der behandelnden Ärztinnen und Ärzte ab. Da das Substitutionsregister alle gemeldeten Patienten, unabhängig vom Versicherungsstatus des Patienten (privat, KV, ect.), ausweist, ist die Zahl der behandelten
Patienten deutlich höher als im Indikator 7.23_01 des Jahres 2004, da in
den dort genutzten Zahlen der Kassenärztlichen Vereinigungen Privatpatienten nicht mit einbezogen waren.
Kommentar
Aufgelistet sind alle Ärzte, die nach § 5 Abs. 2 BtMVV mit suchttherapeutischer Qualifikation und nach § 5 Abs. 3 ohne Fachkundenachweis
im jeweiligen Berichtszeitraum Substitutionsmittel verschrieben haben.
Es handelt sich um einen Prozessindikator.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 125
Substitutionsbehandlung mit Methadon und anderen Opiatersatzmedikamenten
- Substituierende Ärzte, substituierte Patienten, Nordrhein-Westfalen nach
Verwaltungsbezirken, 2007 (Zeitraum 01.01. bis 31.12.2007)
Indikator
07.23_01
Substituierende
Ärzte*
Verwaltungsbezirk
Substituierte Patienten nach dem Verwaltungsbezirk,
in dem sie substituiert werden
insgesamt
Kreis Euskirchen
insgesamt
je Arzt
je 100 000 Einw.
6
233
38,8
120,7
Stadt Aachen
Kreis Aachen
Kreis Düren
Kreis Heinsberg
15
6
10
3
851
206
438
150
56,7
34,3
43,8
50,0
329,5
66,4
161,7
58,4
Reg.-Bez. Köln
147
7676
52,2
175,0
Nordrhein-Westfalen
793
33841
42,7
187,9
*
Datenquelle/Copyright:
mit u. ohne suchttherapeutische(r)
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte-(Bundesopiumstelle):
Qualifikation gemäß § 5 Abs. 2, 3 BtMVV
Substitutionsregister
(Zeitraum 01.01. - 31.12.2007)
je 100 000 Einwohner
240
160
Kr. EU
80
NRW
20
07
6
20
0
20
05
20
0
4
0
Abbildung 51: Substituierte Patienten je 100 000 Einwohner, Kreis Euskirchen im Vergleich
zu NRW, 2004 - 2007
126 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator
07.34
Pflegegeldempfänger nach Pflegestufen und Geschlecht, NordrheinWestfalen nach Verwaltungsbezirken
Definition
Der Indikator gibt Auskunft über die absolute Anzahl von Pflegegeldempfängern und über die prozentuale Verteilung auf die einzelnen Pflegestufen.
Dargestellt wird neben dem Landesergebnis auch die Häufigkeit von Pflegegeldempfängern in den einzelnen Regionen (Kreisen, kreisfreien Städten
und Regierungsbezirken). Die Angaben erfolgen für Frauen und Männer
getrennt.
Als pflegebedürftig werden alle Personen erfasst, die aufgrund der Entscheidung der Pflegekasse bzw. privater Versicherungsunternehmen eine
Pflegestufe I - III (einschließlich Härtefälle) haben. Der Grad der Pflegebedürftigkeit wird unterschieden in:
Pflegebedürftige der Pflegestufe I (erheblich Pflegebedürftige)
sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens einmal täglich der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.
Pflegebedürftige
der
Pflegestufe
II
(Schwerpflegebedürftige)
sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe
bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.
Pflegebedürftige der Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürftige)
sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund um die Uhr, auch nachts, der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.
Die Definitionen und Abgrenzungen der Statistik beruhen auf dem Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI). Die Rechtsgrundlage für die Statistik bildet
ebenfalls das SGB XI (§ 109 Abs. 1 in Verbindung mit der Pflegegeldstatistikverordnung vom 24.11.1999, BGBL. I S. 2282). Die Zahl der Pflegegeldempfänger wird vom Statistischen Bundesamt bei den Spitzenverbänden der Pflegekassen erhoben, die Ergebnisse werden den Ländern
zur Verfügung gestellt.
Datenhalter
Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik des Landes NordrheinWestfalen
Datenquelle
Pflegestatistik
Periodizität
Zweijährlich, 15.12., erstmalig 1999
Validität
Bei der Pflegestatistik handelt es sich um eine Totalerhebung mit Auskunftspflicht. Zur Qualitätssicherung werden vom Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW Eingangskontrollen der Statistikbelege auf Vollständigkeit vorgenommen. Eine hohe Datenqualität ist nur schwer zu erreichen,
da es sich um eine Datenerhebung bei einer Vielzahl von Auskunftspflichtigen handelt, die sich durch das Ausscheiden oder durch das Gründen neuer
Pflegeeinrichtungen ständig verändert.
Kommentar
Um Doppelzählungen zu vermeiden, werden Empfängerinnen und Empfänger von Pflegegeld, die bereits bei der ambulanten oder der vollstationären
Dauer- bzw. Kurzzeitpflege berücksichtigt sind, bei der Zahl der Pflegegeldempfänger und Pflegegeldempfängerinnen nicht erfasst.
Der vorliegende Indikator ist ein Prozessindikator.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 127
Pflegegeldempfänger nach Pflegestufen und Geschlecht, Nordrhein-Westfalen
nach Verwaltungsbezirken, 2005
Indikator
07.34
Pflegegeldempfänger*
davon:
Verwaltungsbezirk
Insgesamt
weibl.
Pflegestufe I
in %
Pflegestufe II
in %
Pflegestufe III
in %
männl.
weibl.
männl.
weibl.
männl.
weibl.
männl.
Kreis Euskirchen
1 989
1 186
64,4
57,3
28,7
32,5
6,9
10,1
Stadt Aachen
Kreis Aachen
Kreis Düren
Kreis Heinsberg
1 815
3 568
2 784
2 452
1 178
2 150
1 717
1 515
66,8
64,7
67,1
63,9
59,8
59,1
59,4
62,0
27,3
29,8
26,9
29,4
32,5
32,9
32,4
30,0
5,9
5,5
6,0
6,7
7,6
8,0
8,2
8,0
Reg.-Bez. Köln
32 055
20 861
64,5
59,2
28,6
32,2
6,9
8,6
128 527
83 961
66,4
60,5
27,5
31,6
6,1
7,9
Nordrhein-Westfalen
*
Datenquelle/Copyright:
Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW:
Ohne Pflegegeldempfäng., die zusätzlich auch ambul.
oder vollstat. Dauer- bzw. Kurzzeitpflege erhalten.
Pflegestatistik
2500
Anzahl
2000
männlich
1500
weiblich
05
20
3
20
0
20
01
1000
Abbildung 52: Anzahl der Pflegegeldempfänger nach Geschlecht im Kreis Euskirchen,
2001 - 2005
128 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator
07.34_01
MDK-Pflegebegutachtungen nach Pflegeart, Nordrhein-Westfalen nach
Verwaltungsbezirken
Definition
Das Risiko der Pflegebedürftigkeit wird durch die soziale Pflegeversicherung
(SGB XI) abgesichert. Pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI § 14) sind Menschen, die aufgrund einer körperlichen,
geistigen oder seelischen Erkrankung mindestens sechs Monate lang nicht
in der Lage sind, die regelmäßig wiederkehrenden Tätigkeiten des täglichen
Lebens auszuführen.
Zuständig für die Leistungen für Versicherte der Pflegestufen I - III nach dem
Pflegeversicherungsgesetz sind die Pflegekassen (Krankenkassen). Ca. 85 90 % der Bevölkerung in NRW sind in der gesetzlichen Pflegeversicherung
versichert. Da die Daten der in privaten Pflegeversicherungen Versicherten
in diesem Indikator nicht enthalten sind, ist zu beachten, dass die Rate Pflegebedürftiger je 100 000 Einwohner um ca. 10 - 15 % zu gering ausgewiesen ist.
Versicherte können bei der Antragstellung u. a. zwischen Leistungen für
ambulante Pflege und Leistungen für vollstationäre Pflege wählen. Die Leistungsart ambulant bezieht sich auf die Pflege im häuslichen Umfeld, wobei
zwischen Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfe, Pflegesachleistungen
durch einen ambulanten Pflegedienst und Kombinationsleistungen (eine
Mischung aus den beiden vorgenannten Pflegeformen) unterschieden wird.
Stationäre Leistungen werden von Versicherten beantragt, die in einem Alten- oder Pflegeheim leben (wollen).
Erstbegutachtungen beziehen sich auf die Neueinstufung (Ersteinstufung) in
eine Pflegestufe im Berichtsjahr. Wiederholungsbegutachtungen werden in
dem vorliegenden Indikator ausgeschlossen.
Datenhalter
Datenquelle
Ergebnisse der Pflege-Begutachtungen
Periodizität
Jährlich, 31.12.
Validität
Der MDK führt ein internes Qualitätssicherungsprogramm durch, so dass
eine gute Datenqualität vorliegt.
Kommentar
Der vorliegende Indikator gibt Auskunft über die Zahl der Pflegebedürftigen,
die sich bei den Erstbegutachtungen für die ambulante Pflege (Pflegegeld,
Pflegesachleistungen oder Kombinationsleistungen) oder stationäre Pflege
entscheiden. Die Angaben erfolgen sowohl in absoluter Fallzahl als auch
bezogen auf je 100 000 Einwohner im regionalen Vergleich.
Während die Pflegestatistik eine Bestandsstatistik darstellt, gibt die Statistik
der Pflege-Begutachtungen einen Überblick über die jährlich neu hinzukommenden Pflegebedürftigen (Zugangsstatistik). Die Indikatoren 07.34,
07.35 und 07.36 enthalten Prävalenzdaten aller Pflichtversicherten, d. h.
inklusive der privat Versicherten, während der vorliegende Indikator Inzidenzdaten der GKV - Versicherten ausweist.
Der vorliegende Indikator ist ein Ergebnisindikator.
Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Nordrhein
Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Westfalen-Lippe
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 129
MDK-Pflegebegutachtungen nach Pflegeart, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2007
Indikator
07.34_01
Durchgeführte Erstgutachten nach Pflegeart
Verwaltungsbezirk
ambulante Pflege
insgesamt
Kreis Euskirchen
vollstationäre Pflege
je 100 000
Einw.
insgesamt
je 100 000
Einw.
alle Pflegefälle
insgesamt
je 100 000
Einw.
909
471,1
265
137,3
1174
608,4
Stadt Aachen
Kreis Aachen
Kreis Düren
Kreis Heinsberg
1153
1409
1306
1273
446,5
454,4
482,2
495,2
323
245
279
229
125,1
79,0
103,0
89,1
1476
1654
1585
1502
571,6
533,4
585,2
584,3
Reg.-Bez. Köln
17475
398,4
6116
139,4
23591
537,8
Nordrhein-Westfalen
74835
415,5
23854
132,4
98689
547,9
Datenquelle/Copyright:
Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Westfalen-Lippe,
Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Nordrhein: Ergebnisse der Pflege-Begutachtungen
je 100 000 Einwohner
500
400
300
Kreis EU ambulant
Kreis EU vollstationär
200
NRW ambulant
100
NRW vollstationär
7
20
0
06
20
05
20
4
20
0
03
20
20
02
0
Abbildung 53: MDK-Pflegebegutachtungen je 100.000 Einwohner nach Pflegeart, Kreis
Euskirchen im Vergleich zu NRW, 2002 - 2007
130 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator
07.35
Von ambulanten Pflegeeinrichtungen betreute Pflegebedürftige nach
Pflegestufen und Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken
Definition
Der Indikator gibt Auskunft über die absolute Zahl von Pflegebedürftigen, die von
ambulanten Pflegeeinrichtungen betreut werden, und über die prozentuale Verteilung
der Pflegebedürftigen nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe). Einbezogen sind auch Pflegebedürftige, die Kombinationsleistungen in Anspruch nehmen, d.
h. Pflegegeld beziehen und zusätzlich eine ambulante Pflegeeinrichtung in Anspruch
nehmen. Dargestellt werden neben dem Landesergebnis auch die entsprechenden
Zahlen für die einzelnen Regionen (Kreise, kreisfreie Städte, Regierungsbezirke und
Stadtbezirke). Die Angaben erfolgen für Frauen und Männer getrennt.
Als pflegebedürftig werden alle Personen erfasst, die aufgrund der Entscheidung der
Pflegekasse bzw. privater Versicherungsunternehmen eine Pflegestufe I - III (einschließlich Härtefälle) haben. Der Grad der Pflegebedürftigkeit wird unterschieden in:
Pflegebedürftige
der
Pflegestufe
I
(erheblich
Pflegebedürftige)
sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für
wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens
einmal täglich der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei
der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.
Pflegebedürftige
der
Pflegestufe
II
(Schwerpflegebedürftige)
sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe bedürfen und
zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung
benötigen.
Pflegebedürftige der Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürftige, einschließlich
Härtefalle) sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund um die Uhr, auch nachts, der Hilfe bedürfen und zusätzlich
mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.
Ambulante Pflegeeinrichtungen (Pflegedienste) sind Einrichtungen, die unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft Pflegebedürftige in ihrer
Wohnung pflegen und hauswirtschaftlich versorgen.
Rechtsgrundlage für die Pflegestatistik bildet die Verordnung zur Durchführung der
Bundesstatistik über Pflegeeinrichtungen sowie über die häusliche Pflege (Pflegestatistik-Verordnung (PflegeStatV)) vom 29. November 1999 (BGBl. I S. 2282) nach §
109 Pflege-Versicherungsgesetz (PflegeVG) vom 26. Mai 1994 (BGBl. I S. 1014 SGB XI), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Juli 1999 (BGBl. I S.1656)
geändert worden ist, in Verbindung mit dem Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (BstatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 565), zuletzt geändert durch Artikel
2 des Gesetzes vom 16. Juni 1998 (BGBl. I S. 1300).
Auskunftspflichtig sind die Träger der ambulanten Pflegeeinrichtungen (Pflegedienste), mit denen ein Versorgungsvertrag gemäß SGB XI § 72 besteht bzw. die gemäß §
73 Abs. 3 und 4 Bestandsschutz genießen und danach zugelassen sind.
Datenhalter
Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik des Landes Nordrhein-Westfalen
Datenquelle
Pflegestatistik
Periodizität
Zweijährlich, 15.12., erstmalig 1999
Validität
Bei der Pflegestatistik handelt es sich um eine Totalerhebung mit Auskunftspflicht.
Zur Qualitätssicherung werden vom Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik
NRW Eingangskontrollen der Statistikbelege auf Vollständigkeit vorgenommen. Eine
hohe Datenqualität ist nur schwer zu erreichen, da es sich um eine Datenerhebung
bei einer Vielzahl von Auskunftspflichtigen handelt, die sich durch das Ausscheiden
oder durch das Gründen neuer Pflegeeinrichtungen ständig verändert.
Kommentar
Der Anteil der Personen, der Kombinationsleistungen in Anspruch nimmt, kann in
dem vorliegenden Indikator nicht gesondert ausgewiesen werden.
Der Indikator zählt zu den Prozessindikatoren.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 131
Von ambulanten Pflegeeinrichtungen betreute Pflegebedürftige nach Pflegestufen und Geschlecht, Nordrhein-Westfalen, 2005
Indikator
07.35
Von ambulanten Pflegeeinrichtungen betreute Pflegebedürftige*
davon:
Verwaltungsbezirk
Insgesamt
weibl.
Kreis Euskirchen
Pflegestufe I
in %
männl.
weibl.
männl.
Pflegestufe II
in %
weibl.
männl.
Pflegestufe III
in %
weibl.
männl.
754
311
48,5
39,5
39,9
38,3
11,5
22,2
Stadt Aachen
Kreis Aachen
Kreis Düren
Kreis Heinsberg
947
1 053
949
805
365
497
485
368
58,8
50,0
49,0
48,2
47,4
35,2
41,4
29,9
33,9
38,7
40,3
39,5
39,2
48,7
41,4
49,7
7,3
11,4
10,7
12,3
13,4
16,1
17,1
20,4
Reg.-Bez. Köln
14 630
6 746
53,9
41,9
34,9
41,0
11,2
17,1
Nordrhein-Westfalen
67 215
30 951
55,3
44,8
35,4
41,6
9,3
13,6
*
Datenquelle/Copyright:
Inkl. Kombinationsleistungen
Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW: Pflegestatistik
1200
Anzahl
1000
800
Kr. EU männlich
600
Kr. EU weiblich
400
05
20
3
20
0
20
01
200
Abbildung 54: Von ambulanten Pflegeeinrichtungen betreute Pflegebedürftige nach Geschlecht im Kreis Euskirchen, 2001 - 2005
132 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator
07.36
In stationären und teilstationären Pflegeeinrichtungen betreute Pflegebedürftige nach Pflegestufen und Geschlecht, Nordrhein-Westfalen
nach Verwaltungsbezirken
Definition
Der Indikator gibt Auskunft über die absolute Zahl von Pflegebedürftigen, die in
stationären und teilstationären Pflegeeinrichtungen betreut werden, und über die
prozentuale Verteilung der Pflegebedürftigen nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe). Dargestellt werden neben dem Landesergebnis auch
die entsprechenden Zahlen für die einzelnen Regionen (Kreise, kreisfreie Städte,
Regierungsbezirke). Die Angaben erfolgen für Frauen und Männer getrennt.
Als pflegebedürftig werden alle Personen erfasst, die aufgrund der Entscheidung
der Pflegekasse bzw. privater Versicherungsunternehmen eine Pflegestufe I - III
(einschließlich Härtefälle) haben. Der Grad der Pflegebedürftigkeit wird unterschieden in:
Pflegebedürftige
der
Pflegestufe
I
(erheblich
Pflegebedürftige)
sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität
für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen
mindestens einmal täglich der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der
Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.
Pflegebedürftige
der
Pflegestufe
II
(Schwerpflegebedürftige)
sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität
mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe bedürfen
und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen
Versorgung benötigen.
Pflegebedürftige der Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürftige, einschließlich
Härtefalle) sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der
Mobilität täglich rund um die Uhr, auch nachts, der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.
Voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen (Pflegeheime) sind Einrichtungen, in
denen Pflegebedürftige unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft gepflegt werden und ganztägig (vollstationär) und/oder nur tagsüber
oder nur nachts (teilstationär) untergebracht und verpflegt werden können.
Die Definitionen und Abgrenzungen der Statistik beruhen auf dem Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI). Die Rechtsgrundlage für die Statistik bildet ebenfalls das SGB XI (§ 109 Abs. 1 in Verbindung mit der Pflegegeldstatistikverordnung vom 24.11.1999, BGBL. I S. 2282). Auskunftspflichtig sind die Träger der stationären und teilstationären Pflegeeinrichtungen (Pflegeheime), mit
denen ein Versorgungsvertrag gemäß SGB XI § 72 besteht bzw. die gemäß
§ 73 Abs. 3 und 4 Bestandsschutz genießen und danach zugelassen sind.
Datenhalter
Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik des Landes Nordrhein-Westfalen
Datenquelle
Pflegestatistik
Periodizität
Zweijährlich, 15.12., erstmalig 1999
Validität
Bei der Pflegestatistik handelt es sich um eine Totalerhebung mit Auskunftspflicht. Zur Qualitätssicherung werden vom Landesamt für Datenverarbeitung
und Statistik NRW Eingangskontrollen der Statistikbelege auf Vollständigkeit
vorgenommen. Eine hohe Datenqualität ist nur schwer zu erreichen, da es sich
um eine Datenerhebung bei einer Vielzahl von Auskunftspflichtigen handelt, die
sich durch das Ausscheiden oder durch das Gründen neuer Pflegeeinrichtungen
ständig verändert.
Kommentar
Im Indikator sind Personen, die sich in stationären Pflegeeinrichtungen befinden
und keiner Pflegestufe zugeordnet sind (Pflegestufe 0), nicht enthalten. Der
Anteil der Personen, der Kombinationsleistungen in Anspruch nimmt, kann in
dem vorliegenden Indikator nicht gesondert ausgewiesen werden.
Der Indikator zählt zu den Prozessindikatoren.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 133
In stationären und teilstationären Pflegeeinrichtungen betreute Pflegebedürftige
nach Pflegestufen und Geschlecht, Nordrhein-Westfalen, 2005
Indikator
07.36
Pflegebedürftige in stationären und teilstationären Pflegeeinrichtungen*
davon:
Verwaltungsbezirk
Insgesamt**
weibl.
Pflegestufe I
in %
Pflegestufe II
in %
Pflegestufe III
in %
männl.
weibl.
männl.
weibl.
männl.
weibl.
männl.
Kreis Euskirchen
1 345
500
35,2
39,6
40,9
34,8
23,9
25,6
Stadt Aachen
Kreis Aachen
Kreis Düren
Kreis Heinsberg
1 741
1 941
1 796
1 574
452
534
559
602
33,3
32,8
39,0
32,0
34,3
33,3
46,3
33,1
40,9
46,0
44,4
43,3
40,0
48,1
40,3
43,9
25,8
21,2
16,5
24,8
25,7
18,5
13,4
23,1
Reg.-Bez. Köln
26 329
7 740
35,9
37,6
42,2
41,5
21,8
20,9
114 880
31 594
34,8
37,3
45,3
43,9
19,9
18,8
Nordrhein-Westfalen
Datenquelle/Copyright:
Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW: Pflegestatistik
*
**
inkl. Kombinationsleistungen
ohne Pflegebedürftige, die noch
keiner Pflegestufe zugeord. sind
2000
Anzahl
1600
1200
Kr. EU männlich
800
Kr. EU weiblich
400
05
20
3
20
0
20
01
0
Abbildung 55: In stationären und teilstationären Pflegeeinrichtungen betreute Pflegebedürftige nach Geschlecht im Kreis Euskirchen, 2001 - 2005
134 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 135
Themenfeld 8:
Beschäftigte im Gesundheitswesen
136 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator
08.08
Ärztinnen/Ärzte und Zahnärztinnen/Zahnärzte in ambulanten Einrichtungen, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken
Definition
Im Indikator 08.08 werden die Ärzte in Personen ausgewiesen, die an der
vertragsärztlichen Versorgung als Haus-, Fach- und Zahnärzte teilnehmen
sowie die regionale Versorgungsdichte. Ab 2002 enthält der Indikator auch
die Anzahl der an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Anästhesisten und ärztlichen Psychotherapeuten. Die in ambulanten Einrichtungen tätigen psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten mit psychotherapeutischem Versorgungsauftrag
sind im Indikator 08.13 enthalten.
Unter Zahnärzten versteht man Zahnärzte, Kieferorthopäden und Oralchirurgen.
Datenhalter
Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe
Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein
Kassenzahnärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe
Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW
Datenquelle
Ärzteregister der KV Nordrhein und der KV Westfalen-Lippe
Zahnärzteregister der der KZV Nordrhein und der KZV Westfalen-Lippe
Fortschreibung des Bevölkerungsstandes
Periodizität
Jährlich, 31.12.
Validität
§ 95 SGB V Abs. 2 regelt die Eintragung der Ärzte und Zahnärzte in Ärzteregister
der
Kassenärztlichen/Kassenzahnärztlichen
Vereinigungen
(KV/KZV) als Voraussetzung für die Zulassung als Vertragsarzt/ Vertragszahnarzt. Bedingt durch die Meldepflicht sowie Zulassungs- bzw. Ermächtigungsordnung ist von einer guten Datenqualität auszugehen.
Kommentar
Im vorliegenden Indikator sind in ambulanten Einrichtungen tätige Ärzte und
Zahnärzte mit vertragsärztlichem/vertragszahnärztlichem Versorgungsauftrag enthalten, einschließlich der bei ihnen gemäß Zulassungsverordnung für
Vertragsärzte (Ärzte-ZV), bzw. gemäß Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte (Zahnärzte-ZV) angestellten Ärzte und Zahnärzte. Praktische
Ärzte sowie Ärzte ohne Gebietsbezeichnung sind in der Regel als Hausärzte
tätig.
Die verwendeten Zahlen sind Stichtagszahlen der Kassenärztlichen/ Kassenzahnärztlichen
Vereinigungen,
bezogen
auf
die
Gesamtbevölkerungszahl zum 31.12. jeden Jahres. Der Bezug auf die Wohnbevölkerung lässt außer Acht, dass Patienten auch von Ärzten/Zahnärzten
einer angrenzenden Region versorgt werden können.
Der vorliegende Indikator ist ein Prozessindikator.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 137
Ärztinnen/ Ärzte¹ und Zahnärztinnen/Zahnärzte¹ in ambulanten Einrichtungen,
Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2007
Indikator
08.08
Davon:
Lfd.
Nr.
Verwaltungsbezirk
Ärzte
insgesamt*
Hausärzte
Einw.
je Arzt
Anzahl
Einw.
je Arzt
Anzahl
Zahnärzte**
Fachärzte
Anzahl
Einw.
je Arzt
Anzahl
Einw.
je Arzt
24 Kreis Euskirchen
228
846,4
121
1594,8
107
1803,5
89
2168,2
17
21
22
25
Stadt Aachen
Kreis Aachen
Kreis Düren
Kreis Heinsberg
503
381
326
308
515,5
814,5
829,8
833,9
186
183
169
152
1393,4
1693,6
1603,8
1689,8
317
198
157
156
818,2
1569,3
1719,4
1646,5
209
174
129
119
1242,4
1786,3
2106,8
2167,5
29 Reg.-Bez. Köln
6396
686,6
2792
1572,7
3603
1218,6
2907
1510,5
24 191
743,9
10 763
1672,0
13428
1340,2
11286
1594,5
Nordrhein60 Westfalen
Datenquelle/Copyright:
KV Nordrhein, Westfalen-Lippe: Ärzteregister der KV NR und WL
KZV Nordrhein, Westfalen-Lippe: Zahnärzteregister der KZV NR und WL
Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW:
Fortschreibung des Bevölkerungsstandes
¹
*
**
Haus-, Fach- u. Zahnärzte, die an
d. vertragsärztl. Versorgung teiln.
ab 2004 ohne Ärzte im Praktikum
inklusive Kieferorthopäden und
Oralchirurgen
Einwohner je Arzt
1800
1600
Kr. EU Hausarzt
Kr. EU Facharzt
1400
NRW Hausarzt
NRW Facharzt
07
20
06
20
5
20
0
4
20
0
03
20
20
02
1200
Abbildung 56: Einwohner je Hausarzt / je Facharzt, Kreis Euskirchen im Vergleich
zu NRW, 2002 - 2007
138 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator
08.13
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in ambulanten Einrichtungen, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken
Definition
Im Indikator 08.13 werden alle Psychotherapeuten in Personen ausgewiesen, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen. Der Indikator
reflektiert den Versorgungsgrad und inwieweit eine ausgewogene Relation
zwischen ärztlichen Psychotherapeuten(40 %) und psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichentherapeuten (60 %) besteht. Im
§ 72 SGB V und in dem am 1.1.1999 in Kraft getretenen Psychotherapeutengesetz ist die Teilnahme der psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- u. Jugendlichentherapeuten an der vertragsärztlichen Versorgung geregelt. § 101 (4) SGB V setzt den Anteil der ärztlichen Psychotherapeuten an der vertragsärztlichen Versorgung mit 40 %
fest. Da der Versorgungsgrad für Psychotherapeuten insgesamt errechnet
wird, kann es, trotz einer sich aus diesem Wert ergebenen Überversorgung,
noch zu möglichen Neuniederlassungen ärztlicher Psychotherapeuten kommen, um den Anspruch auf den Mindestversorgungsanteil jeder Fachgruppe
zu berücksichtigen.
Datenhalter
Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe
Datenquelle
Ärzteregister der KV Nordrhein
Ärzteregister der KV Westfalen-Lippe
Periodizität
Jährlich, 31.12.
Validität
§ 95 SGB V Abs. 2 regelt die Eintragung der Ärzte/ Zahnärzte/ Psychotherapeuten in Ärzteregister der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) als Voraussetzung für die Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung. Bedingt
durch die Meldepflicht sowie Zulassungs- bzw. Ermächtigungsordnung ist
von einer guten Datenqualität auszugehen.
Kommentar
Im vorliegenden Indikator sind nur in ambulanten Einrichtungen tätige Psychotherapeuten mit vertragsärztlichem Versorgungsauftrag enthalten.
Die verwendeten Zahlen sind Stichtagszahlen der Kassenärztlichen Vereinigungen Nordrhein und Westfalen-Lippe bezogen auf die Gesamtbevölkerungszahl am 31.12. jeden Jahres.
Der vorliegende Indikator ist ein Prozessindikator.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 139
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in ambulanten Einrichtungen,
Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2007
Indikator
08.13
Lfd.
Nr.
Verwaltungsbezirk
Psychotherapeuten
insgesamt
Anzahl
24 Kreis Euskirchen
Einw. je Psychoth.
Davon:
ärztliche
psychologische*
Anzahl
Anzahl
Relation von ärztlichen
zu psychologischen
Psychotherapeuten
Richtwert 40 : 60 %
23
8390,1
8
15
35
65
Stadt Aachen
Kreis Aachen
Kreis Düren
Kreis Heinsberg
121
48
36
52
2140,7
6456,9
7583,3
4939,4
41
16
12
13
80
32
24
39
34
33
33
25
66
67
67
75
29 Reg.-Bez. Köln
1546
2839,7
420
1126
27
73
Nordrhein60 Westfalen
4524
3978,0
1312
3212
29
71
Datenquelle/Copyright:
KV Nordrhein, KV Westfalen-Lippe:
Ärzteregister der KV NR und WL
Einwohner je Psychotherapeut/in
approbierte Psychologische Psychotherap.
u. approb. Kinder- u. Jugendl.psychoth.
gemäß Psychotherapeutengesetz
07
06
20
05
20
3
4
20
0
20
0
20
02
*
20
17
21
22
25
11500
9500
7500
Kr. EU
5500
NRW
3500
Abbildung 57: Einwohner je Psychotherapeuten, Kreis Euskirchen im Vergleich zu NRW,
2002 - 2007
140 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator
08.16_01
Ambulant tätige Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker nach Geschlecht,
Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken
Definition
Der Indikator 08.16_01 gibt Auskunft über Heilpraktiker und die Versorgungsdichte.
Heilpraktiker ist die Berufsbezeichnung für Personen, die eine staatliche
Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde besitzen. Die staatliche Erlaubnis zur
Berufsausübung wird nach Überprüfung zum Ausschluss einer Gefahr für
die Volksgesundheit durch die untere Gesundheitsbehörde erteilt. Die Erlaubnis kann nur erteilt werden, wenn der Antragsteller das 25. Lebensjahr
erreicht hat, Bürger eines EU-Staates ist, eine abgeschlossene Schulbildung
nachweisen kann und die Zuverlässigkeit zur Berufsausübung gegeben ist.
Grundlage für die Erteilung der o. g. Erlaubnis ist das Heilpraktikergesetz
von 1939 in Verbindung mit der ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz und die Richtlinie zur Durchführung des Heilpraktikergesetzes des Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit des Landes Nordrhein-Westfalen vom 18.05.1999.
Der moderne Heilpraktikerberuf gliedert sich nach der Neufassung des Psychotherapeutengesetzes in den allgemein praktizierenden Heilpraktiker und
den 1993 eingeführten eingeschränkten Heilpraktiker mit Zulassung auf dem
Gebiet der Psychotherapie.
Heilpraktiker mit Vollzulassung sind zu beschränkter diagnostischer und
therapeutischer Tätigkeit berechtigt. Sie wenden u. a. Methoden der Naturheilkunde oder andere Lehren der sogenannten Alternativmedizin an und
führen Zusatzbezeichnungen zur obligatorischen Berufsbezeichnung Heilpraktiker wie z. B. Homöopathie, Akupunktur, Bioenergetik oder Atemtherapie. Maximal dürfen 3 Zusatzbezeichnungen (Heilverfahren) angegeben
werden, eine verbindliche gesetzliche Grundlage besteht nicht.
Heilpraktikern für Psychotherapie ist generell jede Verordnung von Medikamenten und jede körperliche Behandlung untersagt. Sie dürfen nur psychotherapeutisch wirken. Von ihnen werden z. B. die systemische Familientherapie, autogenes Training und Hypnose angeboten.
Datenhalter
Untere Gesundheitsbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen
Datenquelle
Heilpraktikererhebung
Periodizität
Jährlich, erstmals ab 2005
Validität
Wegen der zum Teil nicht wahrgenommenen An- oder Abmeldungen durch
die Heilpraktiker geben die Zahlenangaben nur den gemeldeten Stand wieder, jedoch nicht unbedingt die Anzahl der tatsächlich tätigen Heilpraktiker.
Angaben zu Heilpraktikern, zur Nebenberuflichkeit und zu Praxisgemeinschaften liegen nicht für alle Kreise und kreisfreien Städte vor und sind auch
nicht vollständig.
Kommentar
Die Kreise und kreisfreien Städte sind als untere Gesundheitsbehörde für
die Kenntnisüberprüfung und Erteilung der Erlaubnis zuständig. Die Zulassung wird aufgrund einer amtlich durchgeführten Kenntnisüberprüfung gewährt, die in dem für den Wohnsitz des Antragstellers zuständigen Gesundheitsamt durchgeführt wird.
Mit dieser Untersuchung wurden, erstmals nach mehrjähriger Unterbrechung
durch das Aussetzen der Statistik der Berufe des Gesundheitswesens, Daten zur Anzahl von Heilpraktikern in Nordrhein-Westfalen erhoben.
Der vorliegende Indikator ist ein Prozessindikator.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 141
Indikator
08.16_01
Ambulant tätige Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2005
Neuzugänge ab dem 01.10.2004 bis zum 30.09.2005
Verwaltungsbezirk
weiblich
männlich
insgesamt
Kreis Euskirchen
6
–
6
Kreis Aachen
Stadt Aachen
Kreis Düren
Kreis Heinsberg
8
9
3
8
–
2
1
3
8
11
4
11
Reg.-Bez. Köln*
195
48
243
Nordrhein-Westfalen*
604
145
749
Datenquelle/Copyright:
Untere Gesundheitsbehörden NRW:
Heilpraktikererhebung
¹
"–"
"•"
*
HP allg. u. HP Psychotherapie
genau Null
Zahlenwert unbekannt
Summe meldender Kreise
Bestand zugelassener Heilpraktiker zum Stichtag 30.06.2005
darunter:
Verwaltungsbezirk
weiblich männlich insgesamt
Kreis Euskirchen
Einw. je
nebenberuflich
tätig
in Praxisgemeinschaften
Heilprakt.
73
18
91
2
3
2 119
70
108
48
63
24
54
21
23
94
162
69
86
•
9
•
5
•
21
•
14
3 295
1 585
3 953
2 983
Reg.-Bez. Köln*
1 912
798
2 710
30
72
1 607
Nordrhein-Westfalen*
5 550
2 260
7 810
101
354
2 314
Kreis Aachen
Stadt Aachen
Kreis Düren
Kreis Heinsberg
Datenquelle/Copyright:
Untere Gesundheitsbehörden NRW:
Heilpraktikererhebung
¹
"–"
"•"
*
HP allg. u. HP Psychotherapie
genau Null
Zahlenwert unbekannt
Summe meldender Kreise
142 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator
08.19
Personal im Pflegedienst in allgemeinen und sonstigen Krankenhäusern
nach Berufen, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken
Definition
Grundlage für eine hohe Pflegequalität ist gut ausgebildetes Pflegepersonal.
Im Indikator 08.19 wird das Pflegepersonal der allgemeinen und, ab dem
Berichtsjahr 2004, der sonstigen Krankenhäuser nach Krankenhausstatistikverordnung (KHStV) nach Berufen und Geschlecht differenziert im Regionalvergleich dargestellt. Die Zahl der ausgewiesenen Pflegekräfte enthält vollund teilzeitbeschäftigte Personen. Sonstige Pflegepersonen beinhaltet Krankenpflegepersonal (ohne staatliche Prüfung) einschließlich Zivildienstleistende und Praktikanten.
Das Personal im Pflegedienst in Krankenhäusern ist in der Gesundheitspersonalrechnung des Bundes in den übrigen Gesundheitsdienstberufen enthalten.
Datenhalter
Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik des Landes NordrheinWestfalen
Datenquelle
Krankenhausstatistik, Teil I: Grunddaten
Periodizität
Jährlich, 31.12.
Validität
Kommen alle Einrichtungen ihrer Meldepflicht nach, kann von einer hohen
Datenqualität für die Krankenhäuser des Geltungsbereiches der KHStV (d.
h. mit Ausnahme der Krankenhäuser der Bundeswehr, Polizei und des Maßregelvollzugs) ausgegangen werden.
Kommentar
Da die Ergebnisse für die allgemeinen und sonstigen Krankenhäuser in
NRW ab dem Berichtsjahr 2004 nur noch zusammengefasst, d. h. für die
Krankenhäuser insgesamt, veröffentlicht werden, weist der Indikator 08.19
ab dem Berichtsjahr 2004 zusätzlich zu dem Pflegepersonal der allgemeinen
Krankenhäuser auch das Pflegepersonal der sonstigen Krankenhäuser aus.
Das neue Krankenpflegegesetz (KrPflG) verändert die bisherigen Berufsbezeichnungen Krankenschwester/-pfleger und Kinderkrankenschwester/pfleger. Die neuen Berufsbezeichnungen lauten ab 1. Januar 2004 „Gesundheits- und Krankenpfleger/-in“, bzw. „Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in“. Nach altem Gesetz examinierte Pflegekräfte dürfen die alte Berufsbezeichnung weiterführen.
Die verwendeten Zahlen sind Stichtagszahlen der Krankenhausstatistik des
Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik NRW zum 31.12. jeden
Jahres.
Der vorliegende Indikator ist ein Prozessindikator.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 143
Personal im Pflegedienst in allgemeinen und sonstigen Krankenhäusern¹
nach Berufen, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2007
Indikator
08.19
Davon
Lfd.
Nr.
Verwaltungsbezirk
Pflegedienst GesundheitsGesundheits- u. Helferinnen/
sonstige
insgesamt und KrankenKinderkrankenHelfer in der
Pflegepfleger/pfleger/-innen* Krankenpflege personen
innen*
24 Kreis Euskirchen
814
661
59
30
64
Stadt Aachen
Kreis Aachen
Kreis Düren
Kreis Heinsberg
2025
1307
1338
638
1605
1090
1075
490
198
101
122
35
59
52
66
25
163
64
75
88
29 Reg.-Bez. Köln
20037
15673
2106
864
1394
Nordrhein60 Westfalen
94643
73923
9692
5246
5782
17
21
22
25
¹
Datenquelle/Copyright:
Ab Berichtsjahr 2004 werden die Ergebnisse für die
Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW:
allg./sonst. Krankenhäuser in NRW zusammengefasst,
Krankenhausstatistik, Teil I - Grunddaten
d. h. für Krankenhäuser insgesamt, veröffentlicht.
*
ab 2004 neue Berufsbezeichnung für Kranken- bzw.
Kinderkrankenschwestern/-pfleger
Anzahl
120
90
sonstige
Pflegepersonen
60
Kinderkrankenschw./-pfleger
Helfer/innen
30
7
20
0
06
20
05
20
4
20
0
03
20
20
0
2
0
Abbildung 58: Pflegedienstpersonal in allgemeinen und sonstigen Krankenhäusern nach
ausgewählten Berufsgruppen im Kreis Euskirchen, 2002 - 2007
144 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator
08.27
Personal kommunaler Dienststellen (Gesundheitsverwaltung und sonstige Einrichtungen der Gesundheitspflege) nach Geschlecht, NordrheinWestfalen nach Verwaltungsbezirken
Definition
Indikator 08.27 fasst das Personal kommunaler Dienststellen der Gesundheitsverwaltung und der Einrichtungen der Gesundheitspflege, differenziert
nach kreisfreien Städten und Kreisen, Geschlecht und dem Umfang des
Beschäftigungsverhältnisses zusammen. Gemäß den Zuordnungsvorschriften zum Gliederungsplan kommunaler Haushalte gehören zur
Gesundheitsverwaltung:
Gesundheitsamt, Medizinalaufsicht, Apothekenaufsicht
Verwaltungsaufgaben des
Gesundheitsschutzes, z. B. Seuchenvorsorge, Desinfektionen, Seuchenabwehr, Impfwesen,
der Gesundheitspflege, z. B. schulärztlicher und schulzahnärztlicher
Dienst,
der Gesundheitserziehung und der Gesundheitsberatung,
zu Sonstigen Einrichtungen und Maßnahmen der Gesundheitspflege:
Ambulatorien, Bakteriologische und Chemische Untersuchungsanstalten
als Einrichtungen des Gesundheitsdienstes, Desinfektionsanstalten,
Entseuchungsanstalten
Gemeindepflegestationen, Gemeindeschwesternstationen, Hebammenfortbildungskurse, Krankenpflegestationen
Mütterberatungsstellen, Mütterschulungskurse
Sanitätsdienst
Ärztliche Auskunfts- und Beratungsstellen
Rettungsstationen, Rettungsstellen, Unfallmeldestellen, Unfallstationen
Als Einrichtungen der Gesundheitspflege: Drogenberatung, Sozialstationen, Altenpflegeseminar u. ä.
Fleischbeschau
Zu den Teilzeitbeschäftigten zählen auch die geringfügig Beschäftigten sowie Altersteilzeitbeschäftigte in der Arbeitsphase des Blockmodells (sofern
nicht Vollzeitbeschäftigt) sowie des Teilzeitmodells. Altersteilzeitbeschäftigte
in der Freistellungsphase des Blockmodells bleiben ebenso unberücksichtigt
wie beurlaubte Bedienstete. Vollzeitäquivalente sind das Aggregat der Vollzeitbeschäftigten sowie der über die Arbeitszeitfaktoren (AZF) auf Vollzeitstellen umgerechneten Anzahl der Teilzeitbeschäftigten; geringfügig Beschäftigte, die keine Kennung des AZF haben, mussten dabei unberücksichtigt bleiben.
Datenhalter
Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik des Landes NordrheinWestfalen
Datenquelle
Personalstandstatistik
Periodizität
Jährlich, 30. Juni
Validität
Die Personalstandstatistik wird jährlich zum Stichtag 30. Juni als Vollerhebung durchgeführt. Folglich sind stichprobenbedingte Fehler ausgeschlossen. Bei einer Vollerhebung sind nicht- stichprobenbedingte Fehler (z. B.
Messfehler) nicht völlig zu vermeiden, werden aber durch die Anbindung an
die Personalabrechnungsstellen sowie durch entsprechend konzipierte
Plausibilitätsprüfungen im Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik
NRW minimiert, so dass die Ergebnisse der Personalstandstatistik den hohen Qualitätsstandards der amtlichen Statistik im vollen Umfang genügen.
Kommentar
Gem. § 6 des Gesetzes über die Statistiken der öffentlichen Finanzen und
des Personals im öffentlichen Dienst (Finanz- und Personalstatistikgesetz –
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 145
FPStatG) vom 6. März 2006 (BGBl. I S. 439) führt das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW jährlich zum Stichtag 30.Juni eine Erhebung
über die Beschäftigten der öffentlichen Arbeitgeber und dabei u. a. der Gemeinden und Gemeindeverbände durch (Personalstandstatistik). Im Indikator dargestellt werden ausschließlich Beschäftigte, die von den Kommunen
bezahlt werden. Vom Land, den Bezirksregierungen und den Landschaftsverbänden bezahlte Beschäftigte sind derzeit nicht enthalten. Alle voll- und
teilzeitbeschäftigten Personen werden auch auf Vollzeitäquivalente umgerechnet.
Indikator
08.27
Personal kommunaler Dienststellen (Gesundheitsverwaltung u. sonst. Einrichtungen der Gesundheitspflege) nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen
nach Verwaltungsbezirken, 2007
Personal der Gesundheitsverwaltung und der sonstigen kommunalen
Einrichtungen der Gesundheitspflege
Lfd.
Nr.
Verwaltungsbezirk
Vollzeitbeschäftigte
weibl.
Teilzeitbeschäftigte*
männl.
weibl.
männl.
Vollzeitäquivalente**
weibl.
männl.
24 Kreis Euskirchen
10
7
19
1
21
8
21
17
22
25
Kreis Aachen
Stadt Aachen
Kreis Düren
Kreis Heinsberg
12
20
12
22
10
10
7
21
37
25
41
21
3
1
2
2
33
33
36
33
11
10
8
23
29 Reg.-Bez. Köln
307
204
468
32
577
223
1584
1272
2240
352
2866
1471
Nordrhein60 Westfalen
Datenquelle/Copyright:
Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW:
Personalstandstatistik
*
**
inkl. geringfügig Beschäftigte
über die Arbeitszeitfaktoren (AZF) jedes
einzelnen Beschäftigten errechnet