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Beschlussvorlage GB (Besetzung des Kreiswahlausschusses für die Landtagswahl 2010)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
19 kB
Datum
16.12.2009
Erstellt
08.12.09, 04:13
Aktualisiert
08.12.09, 04:13
Beschlussvorlage GB (Besetzung des Kreiswahlausschusses für die Landtagswahl 2010) Beschlussvorlage GB (Besetzung des Kreiswahlausschusses für die Landtagswahl 2010) Beschlussvorlage GB (Besetzung des Kreiswahlausschusses für die Landtagswahl 2010) Beschlussvorlage GB (Besetzung des Kreiswahlausschusses für die Landtagswahl 2010)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 30/2009 04.12.2009 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 16.12.2009 Kreistag 16.12.2009 Besetzung des Kreiswahlausschusses für die Landtagswahl 2010 Sachbearbeiter/in: Frau Schneider Tel.: 02251/15-129 Abt.: GB I/15 X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: ----------Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Als Beisitzerinnen/Beisitzer und stellvertretende Beisitzerinnen/Beisitzer im Kreiswahlausschuss für die Landtagswahl am 9. Mai 2010 im Wahlkreis 8 werden gewählt: Beisitzerinnen/Beisitzer: 1. ____________________ 2. ____________________ 3. ____________________ 4. ____________________ -2- 5. ____________________ 6. ____________________ Stellvertretende Beisitzerinnen/Beisitzer: 1. ____________________ 2. ____________________ 3. ____________________ 4. ____________________ 5. ____________________ 6. ____________________ Als Beisitzerin/Beisitzer und stellvertretende Beisitzerin/stellvertretender Beisitzer im Kreiswahlausschuss für die Landtagswahl am 9. Mai 2010 im Wahlkreis 12 werden gewählt: Beisitzerin/Beisitzer: 1. ____________________ Stellvertretende Beisitzerin/stellvertretender Beisitzer: 1. ____________________ Begründung: Die Landesregierung hat den Wahltag für die Wahl des nordrhein-westfälischen Landtags auf Sonntag, den 9. Mai 2010, festgesetzt (Bekanntmachung der Landesregierung vom 30.06.2009 – GV. NRW. 2009 S. 373). Gemäß §§ 8 und 10 Landeswahlgesetz ist für jeden Wahlkreis ein Kreiswahlausschuss zu bilden. Er besteht aus dem Kreiswahlleiter als Vorsitzendem und sechs Beisitzerinnen/Beisitzern. Eine Benennung oder Bestellung weiterer Mitglieder ist nicht zulässig (§ 10 Abs. 3 Satz1, 2. Halbsatz LWahlG). Für jede Beisitzerin/jeden Beisitzer des Kreiswahlausschusses soll gemäß § 3 Abs. 1 Landeswahlordnung eine Stellvertreterin/ein Stellvertreter (gebundene Vertretung) berufen werden. Die Beisitzerinnen/Beisitzer und Stellvertreterinnen/Stellvertreter sind vom Kreistag zu wählen. Der Kreiswahlausschuss hat gem. § 10 Abs. 4 LWahlG folgende Aufgaben: a) über Einsprüche gegen Verfügungen des Kreiswahlleiters im Mängelbeseitigungsverfahren zu entscheiden (§ 21 Abs. 1 Satz 3 LWahlG), b) über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge zu beschließen (§ 21 Abs. 3 LWahlG), c) das Wahlergebnis im Wahlkreis festzustellen (§ 32 Abs. 2 LWahlG). § 10 Abs. 3 Landeswahlgesetz schreibt vor, dass der Kreiswahlausschuss in öffentlicher Sitzung entscheidet. Er ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Beisitzer beschlussfähig. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Im Übrigen finden auf den -3Kreiswahlausschuss die allgemeinen Vorschriften des kommunalen Verfassungsrechts entsprechende Anwendung. Hinsichtlich der Besetzung des Kreiswahlausschusses gilt somit § 35 Abs. 3 Kreisordnung: „Haben sich die Kreistagsmitglieder zur Besetzung der Ausschüsse auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt, ist der einstimmige Beschluss der Kreistagsmitglieder über die Annahme dieses Wahlvorschlags ausreichend. Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zu Stande, so wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt. Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Kreistages entsprechend dem Verhältnis der Stimmenzahlen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen, zur Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen zu verteilen. Jedem Wahlvorschlag werden zunächst so viele Sitze zugeteilt, wie sich für ihn ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los.“ Als Grundlage für einen einheitlichen Wahlvorschlag kann die Zahl der bei der Kreistagswahl am 30.08.2009 erreichten Stimmen im Bereich des jeweiligen Landtagswahlkreises dienen. Nach § 8 Abs. 2 LWahlG darf niemand in mehr als einem Wahlorgan Mitglied sein. Wahlbewerber, Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge und stellvertretende Vertrauenspersonen dürfen nicht zu Mitgliedern eines Wahlorgans bestellt werden. Landtagswahlkreis 8: Die Städte Bad Münstereifel, Euskirchen, Mechernich und Zülpich sowie die Gemeinden Blankenheim, Kall, Nettersheim und Weilerswist bilden den Wahlkreis 8 – Euskirchen I. Nach dem Verhältnis der von den Parteien/Wählergruppen bei der Kreistagswahl 2009 im Kreis Euskirchen errungenen Stimmen bezogen auf den Landtagswahlkreis 8 (CDU: 30.616, SPD: 15.698, FDP: 10.192, UWV: 6.368, GRÜNE: 6.862, DIE LINKE: 3.211) wären die sechs Sitze im Kreiswahlausschuss unter Anwendung des Systems Hare-Niemeyer wie folgt zu verteilen: Stimmen CDU SPD FDP UWV GRÜNE DIE LINKE 30.616 15.698 10.192 6.368 6.862 3.211 72.947 2,518 1,291 0,838 0,524 0,564 0,264 6,000 Verteilung nach ganzen Zahlen 2 1 0 0 0 0 3 restliche Bruchteile 0,518 0,291 0,838 0,524 0,564 0,264 Reihenfolg e nach höchsten Bruchteilen 4 5 1 3 2 6 Verteilung nach Zahlenbruchteile n Gesamt 0 0 1 1 1 0 3 2 1 1 1 1 0 6 Sitze im Kreiswahlausschuss: CDU SPD FDP UWV GRÜNE DIE LINKE 2 1 1 1 1 0 Landtagswahlkreis 12: Die Gemeinden Dahlem und Hellenthal sowie die Stadt Schleiden aus dem Kreis Euskirchen und die Kommunen Düren, Heimbach, Hürtgenwald, Kreuzau und Nideggen aus dem Kreis Düren bilden den Wahlkreis 12 – Düren II – Euskirchen II. Für diesen Wahlkreis ist der Landrat des Kreises Düren gemäß § 10 Abs. 1 Landeswahlgesetz zum Kreiswahlleiter ernannt worden. -4- Da sich der Wahlkreis auf mehrere Kreise erstreckt, sollen sich gemäß § 4 Landeswahlordnung die beteiligten Kreistage über die Zusammensetzung des Kreiswahlausschusses einigen. Als Grundlage für die Aufteilung der sechs Sitze des Kreiswahlausschusses schlägt der Landrat des Kreises Düren als Kreiswahlleiter vor, die anteilige Bevölkerungszahl der Kreise Düren und Euskirchen in Anwendung des Systems Hare-Niemeyer gemäß § 10 Abs. 3 Landeswahlgesetz in Verbindung mit 35 Abs. 3 Kreisordnung heranzuziehen. Hiernach ergeben sich fünf Sitze für den Kreis Düren und 1 Sitz für den Kreis Euskirchen. Der Landrat des Kreises Düren wird dem Kreistag des Kreises Düren ebenfalls diese Verfahrensweise vorschlagen und diesen um Zustimmung gemäß § 4 Abs. 1 Landeswahlordnung bitten. Nach dem Verhältnis der von den Parteien/Wählergruppen bei der Kreistagswahl 2009 im Kreis Euskirchen errungenen Stimmen bezogen auf den Landtagswahlkreis 12 (CDU: 5.293, SPD: 2.597, FDP: 3.010, UWV: 668, GRÜNE: 975, DIE LINKE: 482) wäre der Sitz im Kreiswahlausschuss unter Anwendung des Systems Hare-Niemeyer wie folgt zu verteilen: Stimmen CDU SPD FDP UWV GRÜNE DIE LINKE 5.293 2.597 3.010 668 975 482 13.025 0,406 0,199 0,231 0,051 0,075 0,037 1,000 Verteilung nach ganzen Zahlen 0 0 0 0 0 0 0 restliche Bruchteile 0,406 0,199 0,231 0,051 0,075 0,037 Reihenfolg e nach höchsten Bruchteilen 1 3 2 5 4 6 Verteilung nach Zahlenbruchteile n Gesamt 1 0 0 0 0 0 1 1 0 0 0 0 0 1 Sitze im Kreiswahlausschuss: CDU SPD FDP UWV GRÜNE DIE LINKE 1 0 0 0 0 0 gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)