Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
16 kB
Datum
16.12.2009
Erstellt
11.12.09, 04:11
Aktualisiert
11.12.09, 04:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 31/2009
07.12.2009
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
16.12.2009
Kreistag
16.12.2009
Entsendung von Vertretern/Vertreterinnen des Kreises Euskirchen in den REGIO-Rat der
Regio Aachen e. V.
Sachbearbeiter: Herr Rybarczyk
Tel.: 02251/15-319
Abt.: I/13
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
--Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt, zur Wahrnehmung der Mitgliedschaftsrechte des Kreises im REGIO-Rat der
REGIO Aachen e. V. als Verteter/innen sowie als stellvertretende Vertreter/innen des Kreises Euskirchen zu entsenden:
Für die CDU-Kreistagsfraktion:
Ordentliche Mitglieder:
1.
___________________________________
2.
___________________________________
-2-
3.
___________________________________
4.
___________________________________
Stellvertreter/innen:
1.
___________________________________
2.
___________________________________
3.
___________________________________
4.
___________________________________
Für die SPD-Kreistagsfraktion:
Ordentliche Mitglieder:
1.
___________________________________
2.
___________________________________
Stellvertreterinnen:
1.
___________________________________
2.
___________________________________
Für die FDP-Kreistagsfraktion:
Ordentliches Mitglied:
1.
___________________________________
Stellvertreter/in:
1.
___________________________________
Für die Kreistagsfraktion B 90/Grüne:
Ordentliches Mitglied:
1.
___________________________________
Stellvertretendes Mitglied:
1.
___________________________________
-3Begründung:
Die Besetzung des REGIO-Rates wird durch den Verein Regio Aachen e. V. organisiert.
Der neue REGIO-Rat muss bestimmt werden, da nach der Satzung des Vereins Regio Aachen e. V.
die Amtsperiode des REGIO-Rates identisch mit der Kommunalwahlperiode ist.
Nach § 10 der Satzung der Regio Aachen e. V. hat der REGIO-Rat 51 Mitglieder.
Diese Mitglieder werden vom Rat der Stadt Aachen, dem Städteregionstag der Städteregion Aachen
und den Kreistagen der dem Verein angehörigen Kreise Düren, Heinsberg und Euskirchen entsandt.
Entsandt werden können die Mitglieder des Europa-Parlaments, des Bundestages und des Landtages, die ihren Wohnsitz und/oder Wahlkreis in dem lt. Vereinssatzung bezeichneten Gebiet der Regio
Aachen haben und Mitglieder aus der Mitte der Räte und Kreistage sowie sachkundige Bürger/innen
der dem Verein angehörenden Gebietskörperschaften.
Die obengenannten überregionalen Mandatsträger sind an erster Stelle bei den Vorschlagslisten zu
berücksichtigen.
Der Verein Regio Aachen e. V. hat inzwischen die Kreistagsfraktionen aufgefordert, dem Kreis Euskirchen in Absprache mit ihrer Partei eine Vorschlagsliste für die Besetzung des REGIO-Rates zur
Bestätigung durch den Kreistag zu unterbreiten.
Dieses Schreiben wurde der Verwaltung ebenfalls zur Kenntnis gegeben.
Von der Gesamtzahl der Sitze im REGIO-Rat erhalten die an den Kommunalwahlen beteiligten Parteien und Wählergruppen so viele zugeteilt, wie ihnen bei der jeweils letzten Kommunalwahl (bezogen auf das addierte Ergebnis der Stadtratswahlen Aachen, der Städteregionstagswahlen Aachen
und den Kreistagswahlen, Düren, Heinsberg und Euskirchen) im Verhältnis der auf sie entfallenden
Stimmenzahlen im Höchstzahlverfahren d'Hondt zustehen.
Über die Zuteilung des letzten Sitzes entscheidet bei gleicher Höchstzahl das vom Vorsitzenden des
Vorstandes zu ziehende Los. Parteien und Wählergruppen, die in keiner der obengenannten Gebietskörperschaften im Rat bzw. den Kreistag vertreten sind, bleiben bei der Sitzverteilung unberücksichtigt.
Dem vorgenannten Schreiben der Regio Aachen e. V. wurde eine Übersicht mit der auf die Gebietskörperschaften und Parteien entfallenden Sitze im REGIO-Rat beigefügt. Dieser Tabelle wurde die
Sitzverteilung gemäß § 10 der Satzung des Vereins zugrunde gelegt.
Für den Kreis Euskirchen wurde den Parteien folgender Vorschlag unterbreitet:
Gesamtzahl der Sitze für den Kreis Euskirchen:
davon
CDU
SPD
FDP
Grüne
8 Sitze,
4 Sitze
2 Sitze
1 Sitz
1 Sitz
Die Parteien und Wählergruppen haben bei ihren Vorschlagslisten den regionalen Proporz zu beachten. Grundlage der regionalen Verteilung auf die Gebietskörperschaften ist - wie vorher schon geschildert - die Zahl der Wahlberechtigten der letzten Kommunalwahl.
Vor diesem Hintergrund sieht die Verwaltung die in der Übersicht vorgenommene Sitzverteilung als
verbindlich an. Die Vorschlagsfreiheit der Fraktionen erstreckt sich lediglich auf die Möglichkeit der
Benennung der Personen; eine andere Verteilung der Sitze ist unter Berücksichtigung der Ergebnisse
der Kommunalwahl hinsichtlich des Parteien- und Regionalproporzes bei der Sitzverteilung im vorliegenden Fall nicht zulässig.
Mithin ist im vorliegenden Fall ein Beschluss des Kreistages im Sinne des § 35 Abs. 1 KrO NRW herbeizuführen.
-4-
Der Landrat ist stimmberechtigt (siehe § 25 Abs. 2 KrO NRW).
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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