Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
17 kB
Datum
30.01.2008
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 01.02.2008
BESCHLUSSKONTROLLE
aus der 18. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
der Gemeinde Vettweiß
am Mittwoch, dem 30.01.2008, 18:00 Uhr
in der Bürgerbegegnungsstätte Vettweiß.
3.
Pflicht zur Einführung einer gesonderten Regenwassergebühr;
hier: Antrag der BI-Fraktion vom 12.01.2008
(V-7/2008)
Bürgermeister Kranz erläutert den Sachverhalt ausführlich. In der anschließenden
Diskussion macht er deutlich, dass mit der Einführung der getrennten Gebühr der zu
verteilende Aufwand größer wird, weil beispielsweise der Straßenentwässerungsanteil
höher und der Aufwand für die Umstellung zusätzlich in die Kalkulation einfließen
werden. Vor diesem Hintergrund muss letztlich jeder Gebührenzahler selbst
entscheiden, ob er Klage gegen den Gebührenbescheid 2008 erhebt oder nicht, wobei
er dabei Gefahr laufen kann, dass er im Endergebnis mehr bezahlen muss. Sollte ein
Gebührenzahler nach entsprechender Information in der Verwaltung trotzdem Klage
erheben, so wird die Verwaltung beim zuständigen Verwaltungsgericht die Aussetzung
des Verfahrens beantragen, bis die Gemeinde die Voraussetzungen für die Erhebung
einer getrennten Regenwassergebühr schaffen konnte. Dann wird ein neuer
Gebührenbescheid auf der Grundlage einer Gebührensatzung mit gesonderten
Regenwassergebühr erlassen, der alte Bescheid aufgehoben und das Gerichtsverfahren
beendet werden,
Bürgermeister Kranz legt den Ausschussmitgliedern ein Grundlagenpapier zur
Einführung der getrennten Abwassergebühr vor, in dem wesentliche Faktoren
beschrieben sind (Anlage 1). Ziel ist die Umstellung zum 1.1.2009. Er bittet, die
Grundlagen in den Fraktionen zu erörtern und in nächster Ratssitzung zu beschließen.
Ausschussmitglied Jürgen Kemmerling bestätigt, dass es Sinn des Antrages war, die
Unruhe aus der Bürgerschaft zu nehmen. Wichtig ist, dass informiert wird. Die
vorgesehene Ergänzung im Bescheid hält er nicht für ausreichend. Dass nur der Bürger,
der bei der Verwaltung vorspricht, rückwirkend korrigiert wird, ist nicht richtig.
Den Bescheid 2008 vorläufig zu stellen, empfiehlt Bürgermeister Kranz nicht, da dann
alle Bescheide, auch die aus 2007 und 2008 wieder aufgegriffen werden müssen und
vor dem Hintergrund eines erhöhten Umlageaufwandes der überwiegende Teil der
Bevölkerung auch rückwirkend mehr zahlen muss.
Es muss die Entscheidung des einzelnen Bürgers bleiben, ob er gegen den Bescheid
vorgehen will oder nicht, da das Ergebnis der neuen Berechnung nicht vorhersehbar ist.
Ausschussmitglied Helmut Kemmerling schlussfolgert, dass man sich mit dem Thema
intensiv beschäftigen muss. Ergebnis wird aber sein, dass in weiten Teilen keine
Entlastung sondern eine höhere Belastung herauskommt. Ein Teilziel ist auch, dass es
für den Umweltschutz zu Entsiegelungen von Flächen kommen könnte und
Versiegelungen vermieden werden. Er hat sich acht Erhebungsbogen angeschaut und
man muss feststellen, dass der Bürger vieles nicht verstehen wird. Deshalb ist eine
Schulung und Beratung intensiv zu betreiben.
In der anschließenden Diskussion werden die Themen Anschluss- und
Benutzungszwang, Grundgebühr, versiegelte Flächen, Klassifizierung der versiegelten
Flächen sowie technische Fragen aufgegriffen .
Bezüglich des Anschluss- und Benutzungszwanges macht der Bürgermeister deutlich,
dass nicht beabsichtigt sei, die bereits aus ökologisch sinnvollen Gründen nicht
angebundenen Flächen jetzt ans öffentliche Netz zu zwingen. Vielmehr geht es darum,
dass aufgrund der Umstellung beabsichtigte Entsiegelungsmaßnahmen und
Versickerungsmaßnahmen mit der Gemeinde abzustimmen sind.
Abschließend kommt der Ausschuss überein, dass das Grundlagenpapier bis Ende
Februar in den Fraktionen intensiv diskutiert werden muss. Ende Februar soll ein
interfraktionelles Gespräch stattfinden, um die Richtlinien für das weitere Vorgehen fest
zu legen.
Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 30.01.2008
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