Daten
Kommune
Bedburg
Größe
24 kB
Datum
02.07.2013
Erstellt
26.06.13, 18:04
Aktualisiert
26.06.13, 18:04
Stichworte
Inhalt der Datei
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Drucksache: WP8113/2013
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Stadtentwicklungsausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
02.07.2013
Betreff:
Regionales Gewerbeflächenkonzept des Rhein-Erft-Kreises
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt das Gewerbeflächen-Entwicklungskonzept RheinErft in der Fassung vom 11.04.2013 des Büros Dr. Jansen zustimmend zur Kenntnis.
Gleichzeitig wird der Bürgermeister ermächtigt, gemeinsam mit allen Bürgermeistern des
REK über einen einstimmigen Beschluss der Bürgermeisterkonferenz zeitnah die weiteren
Schritte für die Erstellung einer Konzeptstudie einzuleiten. Über die Bereitstellung der
erforderlichen Mittel ist dann im Rahmen der Haushaltsvorgaben zu entscheiden.
STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Begründung:
Der erste Teil des Gewerbeflächenentwicklungskonzeptes wurde auf der gemeinsamen Sitzung
der
Planungsausschüsse
am
04.02.2013
in
Kerpen
den
Mitgliedern
des
Stadtentwicklungsausschusses vorgestellt. Auf die in diesem Zusammenhang zur Verfügung
gestellten Unterlagen wird verwiesen.
Nachdem am 19.03.2013 die Bürgermeisterkonferenz beschlossen hat, die Überarbeitung des
Gewerbeflächen-Entwicklungskonzeptes Rhein-Erft mit Fachgutachten und Positionspapier in
Auftrag zu geben, wurde dieses am 17.04.2013 im Ausschuss für Umwelt und Kreisentwicklung
des Rhein-Erft-Kreises vorgestellt.
Die Empfehlung aus der Bürgermeisterkonferenz, unterstützt durch das Konzeptpapier von Büro
Dr. Jansen, lautet, dass alle Kommunen des REK entweder das Analyse-Konzept zustimmend zur
Kenntnis nehmen oder beschließen, die Inhalte dieses Papiers in die Offenlage zum LEP 2025
einzubringen. Darüber hinaus sollten die Räte der einzelnen Kommunen ihre Bürgermeister
ermächtigen, auf der Basis des Analysepapiers nunmehr eine Konzeptstudie erstellen zu lassen.
Die weiteren Schritte sind in dem beiliegenden Schreiben von Büro Dr.Jansen beschrieben.
Entscheidend für die weiteren Schritte und die Beteiligung am LEP 2025 ist die klare Formulierung
des verfassungsrechtlich garantierten Anspruchs der kommunalen Planungshoheit. Dieser wird
auch durch das Positionspapier bereits deutlich hervorgehoben.
Da die Bez.Reg. im Auftrag des Landes NRW unmissverständlich deutlich gemacht hat, dass es in
Zukunft neue Flächenausweisungen nur noch geben wird, wenn alle Kommunen gemeinsam eine
Gewerbeflächen-Entwicklungsstudie auf der Basis des vorliegenden Konzeptes erstellen und in
die Aufstellung des LEP 2025 einbringen, sollte die Bürgermeisterkonferenz zeitnah ermächtigt
werden, dies zu veranlassen. Dabei muss auch festgelegt werden, wer für die Kommunen die
Koordination und Beratung durchführen soll ( die IHK sieht sich da nicht mehr in der Pflicht).
Der Beschluss der Stadt Elsdorf zum Regionalen Gewerbeflächenkonzept ist als Anlage beigefügt.
Eine zusammenfassende Vorstellung des aktuellen Positionspapiers mit Analyseteil wird in der
Sitzung durch das Büro Dr. Jansen erfolgen.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
Bedburg, den 24.06.2013
gesehen:
----------------------------------Rainer Köster
----------------------------------Jürgen Schmeier
----------------------------------Gunnar Koerdt
stellv. Fachbereichsleiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-113/2013
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