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Beschlussvorlage (Regionales Gewerbeflächenkonzept des Rhein-Erft-Kreises)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
24 kB
Datum
02.07.2013
Erstellt
26.06.13, 18:04
Aktualisiert
26.06.13, 18:04
Beschlussvorlage (Regionales Gewerbeflächenkonzept des Rhein-Erft-Kreises) Beschlussvorlage (Regionales Gewerbeflächenkonzept des Rhein-Erft-Kreises)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP8113/2013 Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Stadtentwicklungsausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 02.07.2013 Betreff: Regionales Gewerbeflächenkonzept des Rhein-Erft-Kreises Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt das Gewerbeflächen-Entwicklungskonzept RheinErft in der Fassung vom 11.04.2013 des Büros Dr. Jansen zustimmend zur Kenntnis. Gleichzeitig wird der Bürgermeister ermächtigt, gemeinsam mit allen Bürgermeistern des REK über einen einstimmigen Beschluss der Bürgermeisterkonferenz zeitnah die weiteren Schritte für die Erstellung einer Konzeptstudie einzuleiten. Über die Bereitstellung der erforderlichen Mittel ist dann im Rahmen der Haushaltsvorgaben zu entscheiden. STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Der erste Teil des Gewerbeflächenentwicklungskonzeptes wurde auf der gemeinsamen Sitzung der Planungsausschüsse am 04.02.2013 in Kerpen den Mitgliedern des Stadtentwicklungsausschusses vorgestellt. Auf die in diesem Zusammenhang zur Verfügung gestellten Unterlagen wird verwiesen. Nachdem am 19.03.2013 die Bürgermeisterkonferenz beschlossen hat, die Überarbeitung des Gewerbeflächen-Entwicklungskonzeptes Rhein-Erft mit Fachgutachten und Positionspapier in Auftrag zu geben, wurde dieses am 17.04.2013 im Ausschuss für Umwelt und Kreisentwicklung des Rhein-Erft-Kreises vorgestellt. Die Empfehlung aus der Bürgermeisterkonferenz, unterstützt durch das Konzeptpapier von Büro Dr. Jansen, lautet, dass alle Kommunen des REK entweder das Analyse-Konzept zustimmend zur Kenntnis nehmen oder beschließen, die Inhalte dieses Papiers in die Offenlage zum LEP 2025 einzubringen. Darüber hinaus sollten die Räte der einzelnen Kommunen ihre Bürgermeister ermächtigen, auf der Basis des Analysepapiers nunmehr eine Konzeptstudie erstellen zu lassen. Die weiteren Schritte sind in dem beiliegenden Schreiben von Büro Dr.Jansen beschrieben. Entscheidend für die weiteren Schritte und die Beteiligung am LEP 2025 ist die klare Formulierung des verfassungsrechtlich garantierten Anspruchs der kommunalen Planungshoheit. Dieser wird auch durch das Positionspapier bereits deutlich hervorgehoben. Da die Bez.Reg. im Auftrag des Landes NRW unmissverständlich deutlich gemacht hat, dass es in Zukunft neue Flächenausweisungen nur noch geben wird, wenn alle Kommunen gemeinsam eine Gewerbeflächen-Entwicklungsstudie auf der Basis des vorliegenden Konzeptes erstellen und in die Aufstellung des LEP 2025 einbringen, sollte die Bürgermeisterkonferenz zeitnah ermächtigt werden, dies zu veranlassen. Dabei muss auch festgelegt werden, wer für die Kommunen die Koordination und Beratung durchführen soll ( die IHK sieht sich da nicht mehr in der Pflicht). Der Beschluss der Stadt Elsdorf zum Regionalen Gewerbeflächenkonzept ist als Anlage beigefügt. Eine zusammenfassende Vorstellung des aktuellen Positionspapiers mit Analyseteil wird in der Sitzung durch das Büro Dr. Jansen erfolgen. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein x Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: Bedburg, den 24.06.2013 gesehen: ----------------------------------Rainer Köster ----------------------------------Jürgen Schmeier ----------------------------------Gunnar Koerdt stellv. Fachbereichsleiter Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-113/2013 Seite 2