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Beschlussvorlage (Regionales Gewerbeflächenkonzept Rhein-Erft)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
1,3 MB
Datum
02.07.2013
Erstellt
26.06.13, 18:04
Aktualisiert
26.06.13, 18:04

Inhalt der Datei

Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH Gewerbeflächen-Entwicklungskonzept Rhein-Erft Köln, April 2013 Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH Gewerbeflächen-Entwicklungskonzept Rhein-Erft Dipl.-Ing. Dominik Geyer Dipl.-Geogr. Timo Grebe Dipl.-Volksw. Angelina Sobotta Geschäftsführende Gesellschafter: Dipl.-Geogr. Ursula Mölders Stadt- und Regionalplanerin SRL Dipl.-Ing. Dominik Geyer Stadtplaner AK NW, Bauassessor Stadt- und Regionalplaner SRL HRB Köln 62236 Gesellschafter/Seniorpartner: Dr. Paul G. Jansen Neumarkt 49, 50667 Köln Fon 02 21.940 72-0 Fax 02 21.940 72-18 info@stadtplanung-dr-jansen.de www.stadtplanung-dr-jansen.de Inhalt Inhaltsübersicht 1 AUFGABENSTELLUNG UND VORGEHENSWEISE 6 2 WIRTSCHAFTSSTANDORT RHEIN-ERFT 12 3 ARBEITSTHESEN 24 4 ERGEBNISSE DER BETRIEBSBEFRAGUNG 27 5 GEWERBE- UND INDUSTRIEFLÄCHENBESTAND 43 6 GEWERBE- UND INDUSTRIEFLÄCHENBEDARF 54 7 FLÄCHENBEDARF UND FLÄCHENPOTENZIALE 63 8 RESÜMEE UND ANREGUNGEN FÜR DIE LANDESPLANUNG 69 Inhalt Inhaltsverzeichnis 1 AUFGABENSTELLUNG UND VORGEHENSWEISE 6 1.1 1.2 1.3 Vorbemerkung Kurzer Problemaufriss Vorgehensweise 6 6 10 2 WIRTSCHAFTSSTANDORT RHEIN-ERFT 12 2.1 2.2 2.3 Geografische Lage, Verkehrsanbindung und Bevölkerung Kennzahlen der Wirtschaftsstruktur Wirtschaftliche Kompetenzfelder 12 16 20 3 ARBEITSTHESEN 24 4 ERGEBNISSE DER BETRIEBSBEFRAGUNG 27 4.1 4.2 27 4.6 4.7 4.8 Vorgehensweise Rücklaufquoten und Strukturdaten der befragten Unternehmen Standortbewegungen und Flächenentwicklung der Unternehmen in der Vergangenheit Aktuelle Funktionen der Betriebsstandorte/-stätten Aktuelle Flächenanforderungen, -größen und Entwicklungspotenziale der Betriebsstätten Entwicklung der Betriebsstätten in der Vergangenheit Bedeutung und Bewertung der Standortfaktoren Kernaussagen der Unternehmensbefragung 34 36 38 41 5 GEWERBE- UND INDUSTRIEFLÄCHENBESTAND 43 5.1 5.2 5.3 5.4 Vorgehensweise Ergebnis Flächenrestriktionen Flächengrößen 43 49 51 51 6 GEWERBE- UND INDUSTRIEFLÄCHENBEDARF 54 6.1 6.2 6.3 6.4 6.5 6.6 6.7 6.8 6.9 Vorgehensweise Flächenentwicklung in der Vergangenheit GIFPRO-Verfahren nach ILS Extrapolation der tatsächlichen Belegung Berechnung Staatskanzlei Berechnung von Prof. Vallée (2012) Differenzierung nach Gewerbe und Industrie „Ventilfunktion“ für Köln Flächen als Instrument aktiver Wirtschaftsförderung 54 54 55 55 56 56 57 59 60 7 FLÄCHENBEDARF UND FLÄCHENPOTENZIALE 63 7.1 7.2 7.3 Gegenüberstellung Flächenengpässe trotz positiver Flächenbilanz Regionalplanflächen 63 64 66 8 RESÜMEE UND ANREGUNGEN FÜR DIE LANDESPLANUNG 69 8.1 8.2 Kurzes Fazit Anregungen für die Landesplanung 69 70 4.3 4.4 4.5 27 31 33 Inhalt Abbildungsverzeichnis Abbildung 1 Kommunale Gliederung des Rhein-Erft-Kreises 12 Abbildung 2 Lage des Rhein-Erft-Kreises im Verflechtungsraum 13 Abbildung 3 Entwicklung der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten* im Vergleich 18 Abbildung 4 Entwicklung der Arbeitslosenquoten im Vergleich 19 Abbildung 5 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im RheinErft-Kreis 19 Abbildung 6 Branchenstruktur der befragten Betriebe (in %) 28 Abbildung 7 Rücklaufquoten nach Kommunen 29 Abbildung 8 Beschäftigtenzahl der befragten Betriebe (in %) 30 Abbildung 9 Räumliche Verteilung der Betriebsstandorte 31 Abbildung 10 Standortdynamik der Unternehmen Abbildung 11 Gründe der vorgenommenen Standortveränderungen 32 32 Abbildung 12 Funktionen der Betriebsstätten im Kreis 33 Abbildung 13 Betriebsstätten mit Schichtbetrieb und Emissionen 34 Abbildung 14 Grundfläche der Betriebsstätten und Reserveflächen 35 Abbildung 15 Zukünftige Veränderungen am Standort 36 Abbildung 16 Entwicklung der Betriebsstätten in der Vergangenheit 37 Abbildung 17 Verlagerungsziele der Betriebe 38 Abbildung 18 Bedeutung der Standortfaktoren 39 Abbildung 19 Bewertung der Standortfaktoren 40 Abbildung 20 Zusammenfassende Standortdynamik der Unternehmen 41 Abbildung 21 Beispielabbildung für den Gewerbe- und Industrieflächenbestand im Kreis 49 Abbildung 22 Flächenbelegung und Freiflächen im Rhein-Erft-Kreis 50 Abbildung 23 Flächenentwicklung seit 1994 in ha 55 Abbildung 24 Vergleichende Darstellung der unterschiedlichen Berechnungsansätze 57 Inhalt Tabellenverzeichnis Tabelle 1 Tabelle 2 Bevölkerungsentwicklung im Rhein-Erft-Kreis im Vergleich 15 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Vergleich 17 Im nachfolgenden Text verwenden wir eine geschlechtsneutrale Sprache. Bei der konkreten Ansprache von Personen werden sowohl die weiblichen als auch die männlichen Personen genannt, z. B. „Bewohnerinnen und Bewohner“. Sollte aus Versehen oder aus Gründen der besseren Lesbarkeit an einigen Stellen nur die männliche Form, z. B. „Akteure“ gewählt sein, meinen wir aber immer auch die weiblichen Personen, nämlich die Akteurinnen. Selbstverständlich sind für uns immer Männer und Frauen gleichzeitig, gleichgestellt und chancengleich angesprochen. Dieses Gutachten unterliegt dem Urheberrecht. Vervielfältigungen, Weitergabe oder Veröffentlichung des Gutachtens in Teilen oder als Ganzes sind nur nach vorheriger Genehmigung und unter Angabe der Quelle erlaubt, soweit mit dem Auftraggeber nichts anderes vereinbart ist. Aufgabenstellung und Vorgehensweise 5 Aufgabenstellung und Vorgehensweise Aufgabenstellung und Vorgehensweise 1 Aufgabenstellung und Vorgehensweise 1.1 Vorbemerkung 6 Die zehn Städte im Rhein-Erft-Kreis haben ein gemeinsames Gewerbeflächen-Entwicklungskonzept erarbeitet, um im Hinblick auf die zunehmend knapper verfügbaren Gewerbe- und Industrieflächen im Kreisgebiet gemeinsam aktiv tätig zu werden. Die Bereitstellung von ausreichenden Flächen für die Erweiterung und Verlagerung, aber auch für die Ansiedlung von Betrieben, bleibt eine wichtige Voraussetzung für die Erschließung der wirtschaftlichen Potenziale im Rhein-Erft-Kreis sowie für die Entfaltung der kommunalen Planungshoheit. Die Industrie- und Handelskammer zu Köln, Zweigstelle Rhein-Erft, hat auf Bitte der Bürgermeisterkonferenz Rhein-Erft die Moderation bei der Erstellung des Gewerbeflächen-Entwicklungskonzepts Rhein-Erft übernommen. Die Erarbeitung wurde durch einen Lenkungskreis begleitet. Dieser setzte sich aus Vertretern der Wirtschaftsförderungen sowie der Planungsdezernate aller Kommunen sowie der Kreisverwaltung zusammen. Die IHK Köln hat die Stadtund Regionalplanung Dr. Jansen GmbH aus Köln beauftragt, die Problemanalyse der Flächendisposition zu erarbeiten sowie Perspektiven der gewerblich-industriellen Entwicklung im Kreisgebiet aufzuzeigen. Das Gewerbeflächen-Entwicklungskonzept Rhein-Erft betrachtet die Ebene des Rhein-Erft-Kreises. Auf Basis der gemeinsamen Erkenntnisse wurde ein Positionspapier formuliert. Die Papiere sollen im Rahmen der Offenlage des Landesentwicklungsplans 2025 (LEP) eingebracht werden. 1.2 Kurzer Problemaufriss Die Gründe für den Bedarf von Gewerbe- und Industrieflächen sind in der Regel unterschiedlich und variieren in ihren Schwerpunkten von Region zu Region:      Neugründungen von Unternehmen Neuansiedlungen auswärtiger Unternehmen Betriebsverlagerungen Betriebserweiterungen am Standort Auslagerungen von Betriebsteilen Neugründungen sind im Rhein-Erft-Kreis zwar erkennbar, jedoch relativ selten, zudem belegen sie zunächst nur geringe Flächen. Erst wenn das Unternehmen langfristig tragfähig wirtschaftet, entsteht zusätzlicher Flächenbedarf. Dieser schlägt sich dann in Betriebserweiterungen, -verlagerungen oder Auslagerungen von Betriebsteilen nieder. Neugründungen sind selten Aufgabenstellung und Vorgehensweise 7 Neuansiedlungen auswärtiger Unternehmen finden sich insbesondere im nördlichen Rhein-Erft-Kreis. Gründe sind die herausragend gute Verkehrsanbindung, der direkte „Link“ zu den europäisch wichtigsten See- und Binnenhäfen (Rotterdam, Antwerpen, Duisburg), vergleichsweise geringe naturschutzrechtliche Restriktionen (z. B. wegen des Tagebaus) sowie die räumliche Nähe zu den Ballungsräumen Rhein-Ruhr, Aachen-Lüttich-Maastricht, Vlaamse Ruit und Randstad. Neuansiedlungen durch Standortvorteile Neben den Neuansiedlungen ergibt sich aus dem vorhandenen Betriebsbestand häufig ein Erfordernis zur Verlagerung von Betrieben bzw. Betriebsteilen. Die Gründe hierfür sind vielfältig, in der Regel resultieren sie aus den folgenden drei Punkten: (Teil-)Verlagerungen  Expandierende Gewerbe- und Industriebetriebe stoßen an ihre räumlichen Grenzen.  Betriebe sind am alten Standort Nutzungskonflikten ausgesetzt und in ihren innerbetrieblichen Abläufen behindert.  Betriebsflächen können aufgrund einer Gemengelage planungsrechtlich (z. B. als Industriegebiet) nicht ausreichend abgesichert werden. Bereits aus der bestehenden Betriebsstruktur heraus entstehen demnach regelmäßig Flächenbedarfe, denen auf Planungsebene der Gebietskörperschaften entsprochen werden sollte. Bedarfe der vorhandenen Betriebe Demnach hat für die wirtschaftliche Entwicklung einer Region die adäquate Ausstattung mit Gewerbeflächen eine entscheidende Bedeutung. Nach wie vor ist die Gewerbeflächenpolitik eines der wichtigsten Instrumente kommunaler Wirtschaftsförderung. Die Bereitstellung eines ausreichenden Angebots an Flächen für die Erweiterung und Verlagerung, aber auch die Ansiedlung von Betrieben ist und bleibt eine wichtige Voraussetzung für die Entfaltung der wirtschaftlichen Potenziale einer Region. ausreichende Bereitstellung von Gewerbeflächen Dabei steht die Gewerbeflächenpolitik vor dem grundsätzlichen Problem, dass Unternehmen in der Regel nur sofort verfügbare Flächen in ihre Investitions- und Standortentscheidungen einbeziehen. Die Gewerbeflächenpolitik muss demnach mit ihrem Angebot in Vorleistung treten. Bei Beginn des Planungsprozesses müssen die Kommunen ihre Konzepte zu Investitionen in Flächen, Ver- und Entsorgungsinfrastruktur sowie Verkehrswege auf eine in fünf und mehr Jahren zu erwartende Nachfrage ausrichten, denn der Zeitraum vom Planungsbeginn bis zur Veräußerung der Flächen kann diese zeitliche Dimension erreichen. Flächen müssen sofort verfügbar sein Die besonderen Anforderungen und Schwierigkeiten, Angebot und Nachfrage von Gewerbeflächen konform zu gestalten, liegen in folgenden Bereichen: Schwierigkeiten einer nachfragegerechten Angebotsplanung Aufgabenstellung und Vorgehensweise 8  Die Standortsuche von vor Ort Unternehmen ist kurzfristig und bewegt sich in der Regel in einem engen Radius in der Region. Hintergrund ist, dass die Fachkräfte an den Betrieb gebunden bleiben sollen.  An besonders nachgefragten Standorten gelingt es dann häufig nicht, ausreichend Gewerbeflächen bereitzustellen. In Bereichen mit weniger günstigen Standortbedingungen finden sich dagegen vielfach ungenutzte Flächenreserven.  In der Planung werden Flächen nicht differenziert betrachtet. Dabei sind Gewerbe- und Industrieflächen je nach Standort, Lage und Ausstattung für sehr unterschiedliche Zielgruppen geeignet und interessant. Ein rein quantitativer Abgleich von Flächenbestand und -bedarf wird der tatsächlichen Nachfragestruktur nicht gerecht.  Um eine aktive Ansiedlungspolitik betreiben zu können, ist ein hoher Anteil kurzfristig verfügbarer und möglichst im Eigentum der Gemeinden befindlicher Gewerbeflächen erforderlich. Nur solche Flächen können uneingeschränkt als Mittel der Wirtschaftsförderung eingesetzt werden. Aus der planerischen Perspektive ist in diesem Kontext auf ein zentrales Dilemma zwischen Regional-/ Landesplanung und kommunaler Realität hinzuweisen: Regional- und Landesplanung prüfen die Flächeneignung aus übergeordneter Sicht und legen, in Abstimmung mit den Regionalräten, diejenigen Flächen auf, die „im Grundsatz“ geeignet sind. In der konkreten Flächenentwicklung seitens der Kommunen (Erwerb, Bauleitplanung, Erschließung) zeigt sich dann häufig, dass nur ein Bruchteil der regionalplanerisch dargestellten Flächen zur Entwicklung erworben werden können bzw. faktisch geeignet sind. D. h. meist ist nicht das gesamte, theoretisch zur Verfügung stehende Gewerbeflächenpotenzial zu gering, sondern vielmehr der Umfang der Flächen, der ohne zeitliche Verzögerung zur Vermarktung frei ist. Im Ergebnis ist die Größenordnung der in der Regionalplanung dargestellten Flächen regelmäßig deutlich höher als die Größenordnung derer, die tatsächlich im Rahmen einer marktkonformen Wirtschaftsentwicklung eingesetzt werden können. zentrales Dilemma zwischen Regional-/ Landesplanung und kommunaler Realität Die Regional- und Landesplanung verfolgt auf ihrer Seite das (durchaus positiv zu wertende) Ziel, Flächen zu sparen. Ein wichtiges Instrument zur Umsetzung der Zielerreichung wird in der Begrenzung der den Kommunen zugestandenen Flächenbedarfe auf Basis einer neuen Berechnungsmethode nach GIFPRO 1 gesehen.2 Flächensparen über Begrenzung des zugestandenen Mengengerüsts bei … 1 GIFPRO = Gewerbe- und Industrieflächenbedarfsprognose; eine Berechnungsmethode zur Ermittlung des künftigen Gewerbe- und Industrieflächenbedarfs, die seit Ende der 80er Jahre in unterschiedlichen Ausprägungen angewandt wird. Aufgabenstellung und Vorgehensweise Dabei ist auf kommunaler Ebene zunehmend erkennbar, dass die Flächendisposition für Betriebe immer schwieriger wird. Dies hat mehrere Gründe: 9 … gleichzeitig enger werdenden Spielräumen  Die Kommunen haben in der Vergangenheit (vor allem aus haushalterischen Gründen) nur noch begrenzt eine langfristig ausgelegte Bodenvorratspolitik betrieben. Die Flächenressourcen sind inzwischen vielfach aufgebraucht.  Die Landwirte (als wichtigste Flächeneigner) sind immer weniger bereit, Flächen abzugeben bzw. zu veräußern.  Zunehmende Umweltrestriktionen (Artenschutz, Überschwemmungsgebiete, erforderliche Abstandsflächen…) grenzen die flächenbezogenen Spielräume immer weiter ein.  Mit der Störfallverordnung hat sich ergeben, dass viele Flächen, die bis dato noch als Industrieflächen geeignet schienen nun aus der Perspektive genommen werden müssen. Die genannten Punkte sollen an dieser Stelle keinesfalls kritisiert sein. Es ist nachvollziehbar, dass die Landwirte ihre Flächen sichern möchten. Auch wird als wichtig erachtet, dass Umweltrestriktionen in aller Konsequenz greifen, genauso wie die Gefährdungsminimierung durch die Störfallverordnung eine zielführende und sinnvolle Maßnahme darstellt. Flächenrestriktion haben ihre Berechtigung … Allerdings muss seitens aller Akteure anerkannt werden, dass damit die flächenbezogenen Spielräume der Kommunen immer weiter eingeengt werden. Eine zusätzliche Begrenzung des zugestandenen Mengengerüsts auf Seiten der Regionalplanung kann demnach keine adäquate Reaktion auf die Flächenansprüche seitens der Kommunen sein. … sollten aber Berücksichtigung im zugestandenen Mengengerüst finden Aus diesem kurzen Problemaufriss wird deutlich, dass eine aktive Gewerbeflächenpolitik nur dann funktionieren kann, wenn ein ausreichend großer Spielraum an Flächenkapazitäten zur Verfügung steht. In der Wirtschaftsregion Rhein-Erft-Kreis muss dieser Spielraum selbstverständlich größer sein, als in einem durch weniger flächenintensive Betriebe dominierten Raum. Spielraum an Flächenkapazitäten sollte vergrößert werden Im Ergebnis des vorliegenden Fachgutachtens soll es darum gehen, kreative Lösungen zu entwickeln, die den tatsächlichen Problemen vor Ort gerecht werden und gleichermaßen dem Ziel des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden entsprechen können. gefragt sind neue Lösungen 2 Univ.-Prof. Dr.-Ing. Dirk Vallée et al.: „Bedarfsberechnung für die Darstellung von Allgemeinen Siedlungsbereichen (ASB) und Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereichen (GIB) in Regionalplänen“, Abschlussbericht – incl. Evaluationsphase, Aachen 2012 Aufgabenstellung und Vorgehensweise 1.3 10 Vorgehensweise Zentrale Aufgabe ist es, die tatsächlichen gewerblichen und industriellen Flächenpotenziale und den Bedarfen gegenüber zu stellen und die Ursachen der aktuell problematischen Flächendisposition zu identifizieren. Zunächst erfolgt eine regionalökonomische Analyse und Bewertung des Rhein-Erft-Kreises. Im regionalen Kontext werden relevante Strukturdaten der Wirtschaftsstruktur im Rhein-Erft-Kreis analysiert. Hierzu werden Daten zu sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, Pendlerbewegungen und der ökonomischen Gesamtleistung herangezogen, außerdem auch demografische Entwicklungslinien sowie geografische Lagekriterien, weil diese die Wirtschaftsentwicklung in besonderem Maße prägen. regionalökonomische Analyse Neben der Analyse wurde zusätzlich eine Unternehmensbefragung durchgeführt, um Aufschluss zu erhalten, welche Flächenansprüche von unternehmerischer Seite vorherrschen und ob diese zukünftig gedeckt werden können. Unternehmensbefragung Ausgehend von einem so definierten wirtschaftlichen Gesamtkonstrukt im Rhein-Erft-Kreis erfolgt eine detaillierte Betrachtung der Wirtschaftsflächen. Relevant sind dabei nur die Flächen, die planungsrechtlich als Gewerbeflächen (GE) oder Industrieflächen (GI) zu werten sind. Auf Grundlage eines abgestimmten Erhebungsrasters erfolgt in allen Kommunen eine vollständige flächenbezogene Bestandserfassung. Bestandserfassung der GE- und GI-Flächen Zur Bezifferung des zukünftigen Gewerbeflächenbedarfs wird auf Basis des Gewerbeflächenprognosemodells (GIFPRO), der Berechnungsansätze von Prof. Dirk Vallée, RWTH Aachen (Gutachten in der Abschlussfassung), und der Hochrechnungen der nordrhein-westfälischen Staatskanzlei eine eigene Prognose erarbeitet. Diese berücksichtigt die von den Kommunen aufgelisteten gewerblichen und industriellen Flächenpotenziale, hinterfragt aber detailliert die tatsächliche Verfügbarkeit der Flächen. Oftmals sind die regionalplanerisch vorgesehenen Flächen mit Restriktionen behaftet oder können nicht entwickelt werden, da sie betriebsgebunden oder eigentumsrechtlich nicht verfügbar sind. Gewerbeflächenprognose Im Ergebnis werden die aktuellen Probleme in der Flächendisposition ermittelt. Insbesondere werden die Gründe dargelegt, warum in einem Raum, in dem vermeintlich ausreichend Flächen planerisch ausgewiesen sind bzw. ausgewiesen werden können, Engpässe in der Verfügung von Flächen für Betriebe auftreten. Identifizierung der Problemlage Abschließend sind Anregungen in Richtung Regional- und Landesplanung formuliert, in welcher Form und mit welchen planerischen Strategien diese Probleme ausgeräumt werden können. Aufgabenstellung und Vorgehensweise 11 Wirtschaftsstandort Rhein-Erft Wirtschaftsstandort Rhein-Erft 2 Wirtschaftsstandort Rhein-Erft 2.1 Geografische Lage, Verkehrsanbindung und Bevölkerung Der Rhein-Erft-Kreis befindet sich im Westen des Bundeslands Nordrhein-Westfalen und gehört zum Regierungsbezirk Köln. Er grenzt im Westen an den Kreis Düren, im Süden an die Kreise Euskirchen und Rhein-Sieg, im Osten an die kreisfreie Stadt Köln und im Norden an den Rhein-Kreis Neuss. Das Kreisgebiet erstreckt sich insgesamt auf rund 705 qkm und wird von Nordwest nach Südost durch den Höhenzug der Ville mit den dort liegenden Braunkohleabbaugebieten und der Ville-Seenplatte geteilt. Durch den Braunkohleabbau wird die Kulturlandschaft in besonderem Maße geprägt. Abbildung 1 12 Geografische Lage Kommunale Gliederung des Rhein-Erft-Kreises Quelle: Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH Auf europäischer Ebene liegt der Rhein-Erft-Kreis zentral im wirtschaftlichen Verflechtungsbereich zwischen den Regionen AachenRhein-Ruhr Aachen-Lüttich-Maastricht, Vlaamse Ruit (Belgien) und der Randstad in den Niederlanden Diese Verdichtungsräume bilden den Kernraum der „Euro-RheinRegion“. Zwischen diesen Metropolregionen bestehen die stärksten messbaren Güter-, Passagier- und Informationsströme in Zentraleuropa. In dieser Region leben über 40 Mio. Einwohner auf einer Fläche von 3,2 Mio. qkm. Die Bevölkerungsdichte ist damit 3,6-fach „Euro-Rhein-Region“ Wirtschaftsstandort Rhein-Erft so hoch wie im EU-Durchschnitt. Zusammengenommen ist dies der leistungsfähigste Wirtschaftsraum Europas. Die Wirtschaftskraft liegt um fast 8 % über dem EU-Durchschnitt. Sieben der 20 größten westeuropäischen Industrie- und Dienstleistungsunternehmen haben ihren Hauptsitz in der Region. Die Hafenstandorte Rotterdam und Antwerpen im Seeverkehr sowie Duisburg im Binnenverkehr zählen zu den bedeutendsten der Welt und sind die wichtigsten Umschlagplätze für Nordwesteuropa. Die Region verfügt außerdem über ein international bedeutendes Luftdrehkreuz (Amsterdam) und drei weitere Flughäfen mit ausgeprägten internationalen Verbindungen (Brüssel, Düsseldorf, Köln/Bonn). Abbildung 2 Lage des Rhein-Erft-Kreises im Verflechtungsraum Quelle: Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH 13 Wirtschaftsstandort Rhein-Erft 14 Die Erreichbarkeit innerhalb der Region – mit Fahrzeiten zwischen den drei Metropolräumen von weniger als zwei Stunden und einem beispiellos dichten Infrastrukturnetz – ist trotz teilweise erkennbarer Überlastungserscheinungen des Autobahnnetzes gut und weist den Vorteil auf, dass die Verkehrsachsen nicht nur radial auf ein Zentrum zuführen, sondern auch ein dicht geflochtenes Netz von Verkehrsadern besteht. Die nordrhein-westfälischen Messen mit Köln und Düsseldorf, und erst recht unter Einbeziehung von Dortmund und Essen, gehören zu den größten der Welt (allein Köln ist der drittgrößte Messestandort der Welt, gefolgt von Düsseldorf). Köln und Düsseldorf sind – wie die Seehäfen – als Gateway-Städte einzustufen, die den Zugang zum Raum der Europäischen Union bilden. Der Rhein-Erft-Kreis verfügt aufgrund der direkten Nachbarschaft zum überregionalen Verkehrsknotenpunkt Köln über eine sehr gute verkehrliche Anbindung. Er umschließt das linksrheinische Stadtgebiet Kölns im gesamten westlichen und südlichen Teil. Ein Großteil der Städte verfügt so über eine Anschlussstelle an die national bedeutsamen Bundesautobahnen A 1 und A 4, bzw. A 61 und A 46. verkehrliche Anbindung Auch bezüglich der Anbindung mittels Schienenpersonenverkehr profitiert der Rhein-Erft-Kreis von der Nähe zu Köln insoweit, als die Städte des Kreises an die von Köln abgehenden Eisenbahnstrecken größtenteils direkt angebunden sind. Acht der zehn Städte verfügen über einen Bahnhof mit S- bzw. Regionalbahn-Verkehrsanschluss: Schienenpersonennahverkehr  Hürth und Brühl an die Strecken Köln–Bonn–Koblenz (linke Rheinstrecke) bzw. Köln–Euskirchen–Trier (Eifelstrecke)  Frechen und Kerpen an die Strecke Köln–Horrem–Düren–Aachen (auch S-Bahn)  Pulheim an die Strecke Köln–Grevenbroich–Mönchengladbach  Erftstadt an die Strecke Köln–Euskirchen–Trier (Eifelstrecke)  Bergheim an die Strecke (Köln–)Horrem–Bergheim–Bedburg (–Neuss)  Bedburg an die Erftbahn zwischen Düsseldorf und Köln Messe/ Deutz bzw. Horrem Die Städte Wesseling, Brühl, Hürth und Frechen sind an das Kölner Stadtbahnnetz der Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) angeschlossen. Die Linie 16 erschließt Wesseling, die Linie 18 Hürth und Brühl, Frechen ist an die Linie 7 angebunden. Der Kreis verfügt zudem seit 1993 über eine eigene Verkehrsgesellschaft, die Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft (REVG). Diese unterhält zahlreiche Regionalbuslinien. Zurzeit werden 37 Buslinien und 7 Anruf-Sammel-Taxi(AST)-Konzessionen betrieben. Zusätzlich verkehrt die Linie 145 der Kölner Verkehrs-Betriebe, die die Stadt Frechen andient. Der Rhein-Erft-Kreis öffentlicher Personennahverkehr Wirtschaftsstandort Rhein-Erft 15 ist an das Tarifgebiet des Verkehrsverbunds Rhein-Sieg (VRS) angeschlossen. Die Bevölkerung innerhalb des Rhein-Erft-Kreises von insgesamt 465.578 Personen3 verteilt sich wie folgt auf die zehn kreisangehörigen Städte:     Kerpen Bergheim Hürth Pulheim 64.839 61.668 58.673 54.031       Frechen Erftstadt Brühl Wesseling Bedburg Elsdorf 50.590 50.502 44.331 35.145 24.608 21.182 Bevölkerungsentwicklung Kreisstadt und gleichzeitig auch Verwaltungssitz des Rhein-ErftKreises ist die Stadt Bergheim. Die Bevölkerungsentwicklung im Kreis fällt in den letzten 20 Jahren positiv aus. Insbesondere im Vergleich zur Entwicklung im Bundesland Nordrhein-Westfalen zeigt sich eine wachsende Einwohnerzahl. Im Rhein-Erft-Kreis ist ein Anstieg der Bevölkerung von rund 16 %, in Nordrhein-Westfalen nur um rund 5 % nachzuvollziehen. Tabelle 1 Jahr Bevölkerungsentwicklung im Rhein-Erft-Kreis im Vergleich Rhein-Erft-Kreis Nordrhein-Westfalen absolut in % absolut in % 1981 401.598 100,0 % 17.045.993 100,0 % 1986 405.818 101,1 % 16.676.501 97,8 % 1991 425.083 105,8 % 17.509.866 102,7 % 1996 444.878 110,8 % 17.947.715 105,3 % 2001 458.430 114,2 % 18.052.092 105,9 % 2006 463.147 115,3 % 18.028.745 105,8 % 2011 465.578 115,9 % 17.841.956 104,7 % Quelle: IT.NRW, Bevölkerungsstand am 31. Dezember eines Jahres Der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen prognostiziert für den Rhein-Erft-Kreis eine Bevölkerungszahl von 3 Angaben nach IT.NRW, Stand 31. Dezember 2011 Bevölkerungsprognosen bis zum Jahr 2030 Wirtschaftsstandort Rhein-Erft 16 476.614 im Jahr 2030. Gegenüber der aktuellen Bevölkerungszahl von 464.130 beschreibt dies eine Zunahme von 2,69 %. Somit ist der Rhein-Erft-Kreis einer von wenigen nordrheinwestfälischen Kreisen, der kurz- und mittelfristig keinen Schrumpfungsprozessen ausgesetzt ist. 2.2 Kennzahlen der Wirtschaftsstruktur Ablesbar durch das Bruttoinlandsprodukt (BIP) je Erwerbstätigem4 am Arbeitsort ist der Rhein-Erft-Kreis der leistungsfähigste Landkreis5 im Regierungsbezirk Köln. Durch ein BIP je Erwerbstätigem von ca. 66.430 EUR wird der Wert der übrigen Kreise um mindestens 10.000 EUR je Erwerbstätigem überschritten. Bezogen auf alle nordrhein-westfälischen Kreise wird durch das BIP je Erwerbstätigem ein Index von 110 (Land Nordrhein-Westfalen = 100) erreicht. Nur der Rhein-Kreis Neuss im Regierungsbezirk Düsseldorf weist mit einem Wert von 130 einen höheren Index auf. Leistungsfähigkeit der Wirtschaft Durch die Analyse der Statistiken der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit sind für den Rhein-ErftKreis im Vergleich zu Bundesgebiet und -land Wirtschaftsgruppen zu identifizieren, die durch besonders hohe Beschäftigtenanteile geprägt sind. Wirtschaftsstruktur Zunächst wird deutlich, dass der sogenannte Primärsektor – unter Berücksichtigung des Bergbaus – durch deutlich höhere Beschäftigtenanteile repräsentiert wird als in den Vergleichsräumen. Die Quote von rund 3 % an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ist dabei insbesondere auf die Gewinnung der Braunkohle zurückzuführen. Das Verarbeitende Gewerbe ist mit einem Anteil von rund 22 % im Bundesland besonders stark vertreten. Die Wirtschaftsgruppe der Herstellung von chemischen und pharmazeutischen Erzeugnissen, Gummi- und Kunststoffwaren, Glas und Glaswaren, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden ist dagegen innerhalb des Kreises überproportional vertreten. Auf Bundesebene spielt das verarbeitende Gewerbe dagegen nur eine untergeordnete Rolle. Der Wirtschaftsabschnitt Handel, Instandhaltung/Reparatur von Kraftfahrzeugen ist im Rhein-Erft-Kreis insgesamt vergleichsweise stark vertreten (ca. 20 %). Dabei liegt sowohl die Quote für den Einzel- als auch die für den Großhandel über den Werten des Landes. Im Vergleich mit den Bundesquoten werden eine deutliche Überproportionalität des Großhandels und eine ebenso ausgeprägte Unterproportionalität des Einzelhandels deutlich. 4 5 Quelle: IT:NRW 2011: Kreisstandardzahlen 2011 – Statistische Angaben für kreisfreie Städte und Kreise des Landes Nordrhein-Westfalen kreisfreie Städte bleiben hier unberücksichtigt Wirtschaftsstandort Rhein-Erft 17 Der Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerwirtschaft nimmt im Rhein-Erft-Kreis einen Anteil von rund 8 % an den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ein. Dieser liegt damit höher als in den Vergleichsräumen. Tabelle 2 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Vergleich Wirtschaftsabschnitte/ Wirtschaftsabteilungen/ Wirtschaftsgruppen Anteil in % Rhein-ErftKreis NordrheinWestfalen Deutschland Land- und Forstwirtschaft, Fischerei; Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 2,5 0,4 1,0 Verarbeitendes Gewerbe 15,2 21,8 22,5 2,78 3,4 3,5 12,5 18,4 19,0 20,1 15,6 14,6 - Großhandel (ohne Handel mit Kfz) 7,6 5,7 4,7 - Einzelhandel (ohne Handel mit Kfz) 9,6 7,9 7,7 - Sonstige 2,9 2,0 2,2 Verkehr und Lagerwirtschaft 8,0 5,0 5,1 Sonstige 54,2 57,2 56,8 100,0 100,0 100,0 davon: - Herstellung chem. und pharmazeutische Erzeugnisse, Gummi- und Kunststoffwaren, Glas und Glaswaren, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden - Sonstige Handel, Instandhaltung/Reparatur Kfz davon: Insgesamt Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Stand: Dezember 2010 Bei der Betrachtung der Beschäftigungsentwicklung im Rhein-ErftKreis ergibt sich gegenüber den Vergleichsregionen ein ähnlicher Verlauf. Zwar sank die Anzahl der Beschäftigten seit dem Jahr 2000 von etwa 116.836 auf rund 111.488 im Jahr 2005. Dies entspricht einem prozentualen Rückgang von rund 4 %. Aber seit dem Jahr 2005 stieg die Zahl der Beschäftigten, so dass sich im Jahre 2008 der Wert wieder auf den Ausgangswert aus dem Jahr 2000 stabilisierte bzw. Beschäftigtenentwicklung Wirtschaftsstandort Rhein-Erft 18 diesen sogar übertraf. Die Tendenz des Kreises steigt weiterhin an. Im Vergleich zu den beiden Vergleichsräumen ist der Wert des Kreises sogar als überdurchschnittlich zu bewerten. Abbildung 3 Entwicklung der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten* im Vergleich 110% 105% 100% 95% 90% 85% 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Rhein-Erft-Kreis Regierungsbezirk Köln NordrheinWestfalen Quelle: Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen, Darstellung: Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH 2012 * am Arbeitsort im Vergleich von 2000 bis 2011 (2000 = 100 %) Die Entwicklung der Arbeitslosenquoten in den drei Vergleichsräumen kann durch eine Annäherung der Verlaufskurven in der jüngeren Vergangenheit dargestellt werden. Ausgehend vom Jahr 2001 konnte im Rhein-Erft-Kreis mit unter 8 % die niedrigste Quote ermittelt werden. Im Regierungsbezirk lag die Quote bei rund 9 % und im Bundesland bei ca. 10 %. Zu Mitte des Jahrzehnts erreichte die Quote in allen Bezugsräumen ihren Spitzenwert, im Rhein-Erft-Kreis stieg sie bis 2005 am stärksten an, so dass mit rund 13 % eine ähnlich hohe Arbeitslosenquote gemessen wurde wie in Nordrhein-Westfalen insgesamt. Seitdem ist ein deutlicher Rückgang – verbunden mit einer Annäherung – erkennbar, der durch einen leichten Anstieg durch die bundesweite und europäische Rezession 2008/2009 unterbrochen wurde. Ende 2011 lagen die Quoten im Kreis und im Regierungsbezirk leicht unter, im Land leicht über 8 %. Arbeitslosigkeit Wirtschaftsstandort Rhein-Erft 19 Abbildung 4 Entwicklung der Arbeitslosenquoten im Vergleich 16% 14% 12% 10% 8% 6% 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 Rhein-Erft-Kreis Regierungsbezirk Köln 2011 NordrheinWestfalen Quelle: Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen, Darstellung: Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH 2012 negativer Pendlersaldo Trotz einer positiv verlaufenden Beschäftigungssituation weist der Rhein-Erft-Kreis ein negatives Pendlersaldo im Jahr 2010 auf: 109.500 Berufseinpendler standen ca. 150.000 -auspendlern gegenüber (-40.500). Die Entwicklung des Pendlersaldos seit 2008 wird dabei durch eine Abnahme der Berufseinpendler und der relativ konstant bleibenden Zahl der -auspendler beschrieben. Abbildung 5 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Rhein-Erft-Kreis 124000 122000 120000 118000 116000 114000 112000 110000 108000 106000 Quelle: Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen, Darstellung: Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH 2012 Anm.: Absolute Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten seit 1995 im Rhein-Erft-Kreis 2011 2010 2009 2008 2007 2006 2005 2004 2003 2002 2001 2000 1999 1998 1997 1996 1995 104000 Wirtschaftsstandort Rhein-Erft 2.3 20 Wirtschaftliche Kompetenzfelder Geprägt durch seine geografische Gunstlage innerhalb der wirtschaftsstärksten Region Europas weist der Rhein-Erft-Kreis eine prosperierende Wirtschaftsituation auf. Trotz der geringen Ausdehnung des Kreisgebiets wird dabei eine ausgeprägte Heterogenität der Wirtschaftsstruktur erkennbar, die durch die Lage der Braunkohleflöze, den Verlauf des Rheins (Hafenstandorte, Kühlwasser für Verarbeitung) sowie die geografische Exposition innerhalb des Kreises in Verbindung mit der Verkehrsinfrastruktur beeinflusst wird. Unter Berücksichtigung des gewerblichen und industriellen Flächenbedarfs sind die folgenden wirtschaftlichen Kompetenzfelder besonders hervorzuheben:  Dank der Lage innerhalb des Rheinischen Braunkohlereviers, dem größten zusammenhängenden Braunkohlevorkommen Europas, hat sich der Rhein-Erft-Kreis zu einer der wichtigsten Energiewirtschafts-Regionen des Kontinents entwickelt. Auch heute noch wird die Wirtschaftsstruktur des Rhein-ErftKreises in besonderem Maße durch den Braunkohleabbau geprägt. Zwar wird die Braunkohlegewinnung im offenen Tagebau kontinuierlich über die Grenzen des Kreises hinaus nach Nordwesten verlagert, so dass im Rhein-Erft-Kreis lediglich der Tagebau Hambach aktuell verbleibt, dennoch wird die Verarbeitung und Energiegewinnung der Braunkohle eine wichtige Branche bleiben. Neben den bestehenden Kraftwerken und Brikettfabriken führen Innovationsprozesse und auch die zunehmende Umsetzung eines liberalisierten europäischen Energiemarkts zu neuen Verarbeitungstechniken und -anlagen. So wird zum Beispiel durch den größten Arbeitgeber kreisweit, die RWE, das RWE-PowerKraftwerk in Bergheim-Niederaußem betrieben, das mit modernster Braunkohlekraftwerkstechnik ausgerüstet wurde. Der Weiterzug des Braunkohleabbaus geht auch mit der Erzeugung erneuerbarer Energien und entsprechender Anlagen im Kreis einher. In Hürth-Knapsack hat die Fa. Statkraft ein Gas- und Dampfkraftwerk errichtet, das zu den klimafreundlichsten Energiekraftwerken der Welt gezählt wird. Die über Jahrhunderte generierte Kompetenz im Energie-Sektor wird also genutzt und weiterentwickelt, um auch in der Zeit nach dem Braunkohlabbau das Profil eines Energiezentrums weiter zu führen. Mit der im Rahmen der Regionale 2010 entwickelten Rahmenkonzeption für terra nova stehen auf dem Stadtgebiet von Bergheim und Elsdorf auf der so genannten LEP VI-Fläche geeignete Entwicklungsmöglichkeiten für das Kompetenzfeld erneuerbare Energien zur Verfügung. Kompetenzfeld Energie Wirtschaftsstandort Rhein-Erft 21 Für den Kreis ergibt sich somit die Herausforderung, die Wachstumschancen für erneuerbare Energien weiter zu nutzen, um die über Jahrzehnte generierte Energiekompetenz auch zukünftig als Standortfaktor vermarkten zu können. Gemessen an den Abbauflächen der Kohleflöze sind insbesondere die Kommunen Bergheim, Elsdorf, Bedburg und Kerpen als Standorte der Energiewirtschaft hervorzuheben.  Die chemische Industrie nimmt in der Wertschöpfung des Kreises ebenfalls traditionell eine übergeordnete Rolle ein und ist einer der wichtigsten Arbeitgeber. Durch die Chemiestandorte HürthKnapsack und Wesseling ist der Rhein-Erft-Kreis in den „Kölner Chemiegürtel“ eingebunden. Der Chemiepark Knapsack befindet sich ca. 10 km südwestlich von Köln und verfügt über eine Gesamtfläche von 180 ha, wovon 33 ha noch als Freifläche zur Verfügung stehen. Die ansässigen Unternehmen profitieren von der guten Verkehrsanbindung und den bereitgestellten Infrastruktureinrichtungen. Noch deutlicher als Hürth spielt Wesseling eine tragende Rolle im Bereich der Chemieindustrie. Hier sind Unternehmen wie die Shell Deutschland Oil GmbH mit der Rheinland Raffinerie, LyondellBasell Industries oder die EVONIK Degussa GmbH zu nennen. Die Rheinland Raffinerie in Wesseling ist der südliche der zwei Werksteile, der andere befindet sich in Köln-Godorf. Zusammen bilden sie den größten Raffineriestandort in Deutschland. Derzeit befindet sich eine Produktpipeline im Bau, die die beiden Standorte miteinander verbinden soll. Pipelines sorgen im Übrigen auch für die Beziehung des Rohöls. Beide Werke sind über die Rotterdam-Rijn Pipeline mit dem Ölhafen in Rotterdam verbunden, das Werk in Wesseling durch die Nord-West-Ölleitung zudem mit Wilhelmshaven. Kompetenzfeld Chemie  Eine dritte dominante Wirtschaftsbranche ist die Logistik. Aufgrund der Verkehrsgunst zu den verschiedenen Bundesautobahnen, dem Güterverkehr mit dem Container-Bahnhof KölnEifeltor, der Binnenschifffahrt über den Rhein sowie der Luftfracht-/Cargosparte über den Flughafen Köln-Bonn bildet der Kreis einen von drei Logistik-Schwerpunkten in NordrheinWestfalen, so dass sich einige führende Logistikunternehmen mit ihren Konzernzentralen angesiedelt haben. Rund 400 Unternehmen der Logistikbranche sind innerhalb des Rhein-Erft-Kreises ansässig, davon zählen über 90 Unternehmen zu den 500 beschäftigungsreichsten und umsatzstärksten Unternehmen der Logistikbranche deutschlandweit. Insbesondere im Nordwesten des Kreises, in Bergheim, Bedburg und Elsdorf, hat sich ein ausgeprägtes „Logistik-Cluster“ entwickelt, so dass international renommierte Unternehmen ihre Logistik- und Lagerfunktionen dort angesiedelt haben. Kompetenzfeld Logistik Wirtschaftsstandort Rhein-Erft 22  Das heute wahrscheinlich wichtigste Fundament der Wirtschaft im Rhein-Erft-Kreis ist allerdings die durch einen starken Branchenmix geprägte Wirtschaftsstruktur, die durch ihren hohen Diversifizierungsgrad das Rückgrat wie auch die Krisenunabhängigkeit des Wirtschaftsraumes ausmacht: Metallverarbeitung, Autozulieferer, Herstellung von Verpackungen und Verpackungsmaschinen, Lebensmittelunternehmen, Kosmetikherstellung, Elektro- und Baugewerbe, Baumaschinen, Handel-, Verkehrs-, Nachrichtenwesen und Dienstleistungen sind einige wenige Schwerpunkte, die diese Diversität belegen. In Anbetracht zukunftsträchtiger Wirtschaftsbranchen ist weiterhin auf die Bereiche Informations- und Kommunikationstechnologie, Medienwirtschaft, Bio- und Umwelttechnologie zu verweisen, die im Kreis ebenfalls durch leistungsstarke Unternehmen repräsentiert sind. Hieraus begründet sich auch eine ausgeprägte Krisenunabhängigkeit des Kreises. Kompetenzfeld „Branchenmix“ Darüber hinaus beeinflusst die Verkehrsgunst eine Entwicklung von regional bedeutsamen Einzelhandelsstandorten. Hier ist insbesondere auf die Städte Frechen (Europark), Kerpen (Fachmarktzentrum Erft-Karree) und Hürth (Einkaufszentrum Hürth-Park) zu verweisen. Einzelhandelsfunktion Zusätzlich kommt der Wohnfunktion als Komplementärnutzung gegenüber dem Arbeitsplatzstandort Köln eine wichtige Bedeutung zu. Vor allem in den Kommunen, die direkt an die Stadt Köln angrenzen (Brühl, Frechen, Hürth, Pulheim und Wesseling), wird die Wohnortwahl durch die günstigeren Miet- und Bodenpreise (im Vergleich zu Köln) und die gut ausgebaute Verkehrsinfrastruktur beeinflusst. Wohnfunktion Wirtschaftsstandort Rhein-Erft 23 Arbeitsthesen Arbeitsthesen 3 Arbeitsthesen In Anbetracht übergeordneter Rahmenbedingungen der Gewerbeund Industrieflächenentwicklung sowie der spezifischen wirtschaftlichen und siedlungsstrukturellen Situation im Rhein-Erft-Kreis wird zunächst von folgenden Thesen ausgegangen: I. Flächenverfügbarkeit als Grundbedingung Die Bereitstellung und langfristige Sicherung eines ausreichenden und sowohl im regionalen als auch überregionalen Vergleich wettbewerbsfähigen Angebots an Gewerbeflächen ist ein bedeutendes Ziel der regionalen Wirtschaftspolitik. Flächenverfügbarkeit dient der Bestandssicherung und dem Ausbau des Branchenmixes. II. Herausragende Standortfaktoren Durch die Lage zwischen den großen Häfen (insbesondere Rotterdam und Antwerpen) und der Rhein-Ruhr-Schiene ist der Rhein-Erft-Kreis insbesondere für Betriebe der Konfektionierung, Endproduktion, Logistik und den Großhandel interessant. Darüber hinaus bietet die Verfügbarkeit von gut ausgebildeten Arbeitskräften in einem Raum zwischen den Hochschulen in Köln, Düsseldorf und Aachen gute Grundvoraussetzungen für eine qualitätvolle Entwicklung. III. „Ventilfunktion“ für Köln Mit der zunehmenden Verknappung von großen und industriell nutzbaren Flächen im Stadtgebiet von Köln ergibt sich ein „Überschwappeffekt“ in Richtung Rhein-Erft-Kreis. Der Rhein-Erft-Kreis kann auch Flächen für Unternehmen bieten, die in der Stadt Köln an ihre räumlichen und verkehrlichen Kapazitätsgrenzen stoßen. In enger Zusammenarbeit mit der Stadt Köln können gemeinsame Entwicklungsprojekte angestoßen werden – zum Nutzen aller Beteiligten. IV. Standortsuche von Unternehmen Die Standortsuche von vor Ort Unternehmen mit qualifizierten Arbeitskräften bewegt sich entweder in einem engen Radius in der Region oder sie ist global orientiert. Entweder es gelingt, mit einem räumlich nahen Standort die qualifizierten Mitarbeiter zu binden, oder die mit der Qualifikation einhergehende hohe Produktivität wird durch geringe Arbeitskosten im Ausland kompensiert. V. Nach dem Tagebau Der Tagebau hat den Rhein-Erft-Kreis über einen langen Zeitraum wirtschaftlich geprägt. Der Wandel der Unternehmen und Flächen des Tagebaus dokumentiert damit auch die wirtschaftliche Veränderung des Kreises bzw. der Region. Diese Entwicklung 24 Arbeitsthesen eines neuen wirtschaftlichen Profils erfordert jedoch weitere Beschäftigungs- und Flächenimpulse. VI. Neues Profil: Energiewirtschaft Mit dem angestrebten Profil Energiewirtschaft (Stichwort: terra nova) wird nicht nur ein weiterer Impuls für eine wirtschaftliche Profilierung gegeben, sondern es werden auch zukunftsfähige Themen besetzt und Arbeitsplätze geschaffen. VII. Chemiegürtel Der südliche „Chemiegürtel“ wird ohne ausreichende Entfaltungsmöglichkeiten nur bedingt weiterwachsen können. Erkennbar ist allerdings, dass auf den Betriebsflächen der großen Chemiebetriebe noch Reserven vorhanden sind. VIII. Wenige Restriktionen Die ökologischen Qualitäten der Flächen sowie das Landschaftsbild sind aufgrund der durch den Tagebau und die Kraftwerkskulisse überformten Landschaft weit weniger mit Restriktionen behaftet als in anderen Regionen Nordrhein-Westfalens. IX. Demografische Entwicklung und Gewerbeflächenbedarf Die demografische Entwicklung wird vielfach als Indikator dafür herangezogen, dass mit zurückgehenden Bevölkerungszahlen und verändertem Altersaufbau der Bedarf an Arbeitsplätzen ebenfalls rückläufig ist. Es ist darauf hinzuweisen, dass genau umgekehrt eine strategische Ausrichtung greifen muss. Allen Beteiligten ist klar, dass über neue Wohnbauflächen ein massiver demografischer Aufwärtstrend nicht (mehr) erreicht werden kann. Nur das Angebot an qualifizierten Arbeitsplätzen ist geeignet, Menschen an den Kreis zu binden und neue Bürger zu gewinnen, d. h. nur über die gewerbliche Flächendisposition kann eine weitere prosperierende Entwicklung gewährleistet werden. 25 Arbeitsthesen 26 Ergebnisse der Betriebsbefragung Ergebnisse der Betriebsbefragung 4 Ergebnisse der Betriebsbefragung 4.1 Vorgehensweise 27 Im Rahmen einer Befragung sollten Aussagen zu Flächenentwicklungen durch vertiefende Informationen der ansässigen Unternehmen ermittelt werden. Dabei sollten die Ergebnisse weniger quantitative Veränderungen belegen, vielmehr sollten Ursachen für erfolgte Flächen- und Standortveränderungen sowie direkte Einschätzungen der weiteren Entwicklungsperspektiven und des flächenbezogenen Handlungsbedarfs in Erfahrung gebracht werden. Unternehmensbefragung Die Durchführung der Befragung erfolgte zweistufig: Für die persönliche Befragung ausgewählt wurden aufgrund ihrer Größenordnung bedeutsame oder für die regionale Wirtschaftsstruktur typische Unternehmen. Die schriftliche Befragung richtete sich an alle IHKMitgliedsunternehmen im Rhein-Erft-Kreis in den ausgewählten Branchen. persönliche und schriftlicheBefragung Diese Branchen zeichnen sich aus durch hohe Wertschöpfung, überdurchschnittlichen Flächenbedarf und ein qualitatives Flächenanforderungsprofil, z. B. durch Schichtbetrieb und Emissionstätigkeit, so dass neben den Fragen der quantitativen Flächenverfügbarkeit auch ermittelt werden konnte, ob Gewerbe- oder Industriegebietsflächen benötigt werden. Ausgewählt wurden die Branchen ausgewählte Branchen  Verarbeitendes/Produzierendes Gewerbe  Großhandel  Verkehr/Lagerwirtschaft/Logistik Eine Abstimmung auf die differenzierten Kompetenzfelder wurde dabei aus verschiedenen Gründen nicht vorgenommen: Zum einen sollte eine Vergleichbarkeit mit der parallel stattfindenden Befragungsaktion im Oberbergischen Kreis gegeben sein, zum anderen wurden so auch die nicht den Kernkompetenzfeldern zugeordneten Unternehmen erfasst und die Aussagekraft der Ergebnisse damit gestärkt. Das Befragungsprogramm wurde mit dem Auftraggeber sowie mit den Kommunen im Detail abgestimmt, es enthielt offene wie geschlossene Fragen. Die nachfolgende Darstellung konzentriert sich auf die wichtigsten untersuchungsrelevanten Befragungsergebnisse. 4.2 Rücklaufquoten und Strukturdaten der befragten Unternehmen Insgesamt wurden 1.608 Unternehmen angeschrieben oder persönlich befragt (Vollerhebung der Branchen Großhandel, Verarbeitendes Gewerbe, Verkehr und Lagerei). Davon beteiligten sich 215 Unternehmen an der Befragungsaktion, hiervon 12 Unternehmen mit Befragungsprogramm wurde mit der IHK und den Kommunen abgestimmt Ergebnisse der Betriebsbefragung 28 Unternehmenssitz außerhalb des Kreises. Damit liegt die Rücklaufquote bei ca. 13 %6. Abbildung 6 Branchenstruktur der befragten Betriebe (in %) Befragte Unternehmen: 1.608 Rücklauf: 215 6 42 29 54 35 17 17 Großhandel Verkehr/Lager/Logistik Verarbeitendes Gewerbe Sonstiges/keine Angaben Quelle: IHK-Mitglieds-/Unternehmensbefragung 2012 Die Rücklaufquoten nach Branchen zeigen auf, dass der Anteil der antwortenden Unternehmen aus dem Verarbeitenden/ Produzierenden Gewerbe im Vergleich zur Bedeutung in der Stichprobe höher ist. Der Anteil des Rücklaufs der Unternehmen aus dem Bereich Verkehr/Lagerwirtschaft/Logistik entspricht proportional ungefähr der Zahl der im Rahmen der Stichprobe befragten Unternehmen. Der Bereich Großhandel ist im Rücklauf unterrepräsentiert. Branchenzugehörigkeit der Unternehmen Hinsichtlich der räumlichen Verteilung ist zu erkennen, dass sich die Unternehmen in Brühl, Bergheim, Pulheim und Hürth stärker als in anderen Kommunen beteiligt haben, die Rücklaufquoten in Wesseling und Erftstadt liegen hingegen deutlich unter dem Gesamtdurchschnitt von 13 %. räumliche Verteilung der Unternehmen 6 Der Versand der Befragungsunterlagen erfolgte am 16. Juli 2012. Aufgrund der Sommer- und Ferienzeit war eine Nachfassaktion erforderlich. Sämtliche bis zum 26. Oktober 2012 eingetroffenen Fragebögen wurden in der Auswertung berücksichtigt. Die Mitwirkungsbereitschaft wurde durch Informationen im Begleitschreiben und parallele Öffentlichkeitsarbeit unterstützt. Ergebnisse der Betriebsbefragung Abbildung 7 29 Rücklaufquoten nach Kommunen 25% 24 20% 15% 17 15 15 14 10% 12 12 12 9 5% 8 Wesseling Pulheim Kerpen Hürth Frechen Erftstadt Elsdorf Brühl Bergheim Bedburg 0% Quelle: IHK-Mitglieds-/Unternehmensbefragung 2012 Bei der Betrachtung der Beschäftigtenzahl der befragten Unternehmen wird deutlich, dass der Anteil der Unternehmen mit ein bis fünf sowie sechs bis zehn Beschäftigten gegenüber den größeren Unternehmen überwiegt7. In der Aufgliederung der Branchen fällt auf, dass im Großhandel vermehrt Unternehmen mit geringen Beschäftigtenzahlen (ein bis fünf und sechs bis zehn) an der Befragung teilgenommen haben und nur ein geringer Prozentsatz von ca. 5 % auf Unternehmen mit 151 und mehr Vollzeit-Beschäftigten fällt. Bei den Unternehmen des Verarbeitenden/Produzierenden Gewerbes sind vergleichsweise viele Unternehmen mit höheren Beschäftigtenzahlen vorzufinden. In der Gruppe der Unternehmen aus Verkehr/Lagerwirtschaft/Logistik ist keine ausgeprägte Tendenz erkennbar. 7 Die Teilzeitbeschäftigten und Auszubildenden werden hierbei anteilig zu Vollzeitkräften umgerechnet. Unternehmen aller Größenklassen vertreten Ergebnisse der Betriebsbefragung 30 Abbildung 8 Beschäftigtenzahl der befragten Betriebe (in %) Verarbeitendes / Produzierendes 1-5 Gewerbe 6-10 11-20 Großhandel 21-50 51-150 151 und mehr Verkehr/ Lagerwirtschaft/ Logistik in Prozent 0 10 20 30 40 Quelle: IHK-Mitglieds-/Unternehmensbefragung 2012 Anm.: in % der befragten Betriebe nach Branchen, Teilzeitkräfte werden umgerechnet in Vollzeitbeschäftigte Rund die Hälfte aller antwortenden Betriebe weisen Unternehmensbzw. Betriebsverflechtungen auf, die sich auf die Region konzentrieren. Im Großhandel ist dieser Anteil mit ca. 65 % deutlich stärker ausgeprägt und die großräumige Verflechtung entsprechend geringer. Die Betriebe des Verarbeitenden/Produzierenden Gewerbes hingegen sind weitaus stärker mit anderen Unternehmens-/Betriebsstandorten im weiteren Bundesgebiet, in der Europäischen Union und der Welt verbunden. Die Werte der Branche Verkehr/ Lagerwirtschaft/Logistik liegen im Hinblick auf die Verflechtungen außerhalb der Region im Durchschnitt. Fazit: Der Blick auf die Strukturdaten zeigt, dass sich viele größere Unternehmen mit über die Region reichenden Verflechtungen an der Befragungsaktion beteiligt haben. Tendenziell dürften es somit eher die leistungsstarken Unternehmen sein, für die das Thema der Flächenverfügbarkeit und -entwicklung relevant ist. weltweite Verteilung der Betriebsstandorte Ergebnisse der Betriebsbefragung 31 Abbildung 9 Räumliche Verteilung der Betriebsstandorte Verarbeitendes / Produzierendes Gewerbe weltweit EU Deutschland Großhandel NRW Region Verkehr/ Lagerwirtschaft/ Logistik in Prozent 0 10 20 30 40 50 60 70 80 Quelle: IHK-Mitglieds-/ Unternehmensbefragung 2012 Anm.: 4.3 Mehrfachnennungen möglich, in % der Betriebe Standortbewegungen und Flächenentwicklung der Unternehmen in der Vergangenheit Von allen befragten Unternehmen gaben ca. 53 % an, am heutigen Unternehmensstandort gegründet worden zu sein, damit haben ca. 47 % in der Vergangenheit ihren Firmensitz verlagert. Während die Unternehmen des Verarbeitenden/Produzierenden Gewerbes eine im Vergleich hohe Standorttreue aufwiesen, verlagerten in den Branchen Großhandel und Verkehr/Lagerwirtschaft/Logistik mindestens 50 % der Unternehmen ihren Sitz. Auch der Anteil der Betriebe, die ihren Sitz bereits mehrfach verlagert haben, ist in diesen beiden Branchen höher. ausgeprägte Standortdynamik Ergebnisse der Betriebsbefragung 32 Abbildung 10 Standortdynamik der Unternehmen Verarbeitendes/ 37 Produzierendes Gewerbe 63 47 55 Großhandel 53 45 am Standort gegründet vorher an anderen Standorten 50 Verkehr/ Lager/ Logistik 50 Quelle: IHK-Mitglieds-/ Unternehmensbefragung 2012 Anm.: in % der Betriebe Ein Drittel der Unternehmen, die ihre Standorte in den Rhein-ErftKreis verlagerten, war vorher im Stadtgebiet von Köln ansässig. Dies verdeutlicht die „Ventilwirkung“ die der Rhein-Erft-Kreis für die Stadt Köln bereits heute übernimmt. Ein weiteres Drittel kam von außerhalb und ca. 44 % der verlagerten Unternehmen bewegten sich innerhalb des Rhein-Erft-Kreises. Ausgangspunkt der Standortverlagerung Abbildung 11 Gründe der vorgenommenen Standortveränderungen 24 am Standort gegründet flächenbedingte Verlagerung 53 betriebsbedingte Verlagerung Verlagerung aus privaten Gründen 11 3 9 Quelle: IHK-Mitglieds-/ Unternehmensbefragung 2012 Anm.: in % der Betriebe keine Angabe von Verlgagerungsgründen Ergebnisse der Betriebsbefragung 33 Der Blick auf die Gründe der Verlagerung belegt, dass bereits bei ca. 24 % aller befragten Unternehmen in der Vergangenheit Flächenengpässe entstanden sind und Auslöser der Verlagerung waren. Betriebsbedingte Gründe (rund 11 %) und andere Ursachen sind demgegenüber deutlich weniger bedeutsam. 4.4 Flächenengpässe oft Auslöser von Verlagerungen Aktuelle Funktionen der Betriebsstandorte/-stätten Die 215 Unternehmen, die sich an der Befragung beteiligt haben, betreiben derzeit weitere 29 Betriebsstätten im Rhein-Erft-Kreis, so dass insgesamt 244 Betriebsstätten mit ihren Flächen in die Bewertung eingingen. Diese Betriebsstätten erfüllen unterschiedliche Funktionen. An mehr als 70 % der Betriebsstätten befinden sich Funktionen, die der Zentrale oder Verwaltungsaufgaben zuzuordnen sind. Dazu zählt an vielen Standorten auch der Bereich Vertrieb/Marketing/Kundendienst. Weiterhin bedeutsam sind die Funktionen Lager-/Warenwirtschaft/Logistik, oft in Verbindung mit Handel/Ausstellung. Nur etwa ein Drittel der Standorte werden durch die Sparte Fertigung/Produktion/Verpackung genutzt. Betriebsstätten erfüllen häufig mehrere Funktionen Abbildung 12 Funktionen der Betriebsstätten im Kreis Zentrale, Verwaltung Lager Warenwirtschaft, Logistik Vertrieb, Marketing, Kundendienst Fertigung, Produktion, Verpackung Handel/ Ausstellung Forschung & Entwicklung IT-Dienstleistungen Sonstige in Prozent 0 10 20 30 40 50 60 Quelle: IHK-Mitglieds-/ Unternehmensbefragung 2012 Anm.: Mehrfachnennungen möglich, in Prozent (n = 244) Die Aufgliederung der Funktionen der Betriebsstätten nach Branchen zeigt auf, dass auch einige der Betriebsstätten der Branchen Großhandel und Verkehrs-/Lagerwirtschaft/Logistik durch solche 70 80 Ergebnisse der Betriebsbefragung 34 aus dem Bereich Fertigung/Produktion/Verpackung genutzt werden, allerdings in geringerem Umfang als die des Verarbeitenden/Produzierenden Gewerbes (ca. 15 % bzw. 21 % der Betriebsstätten im Vergleich zu ca. 69 %). Auch wird Lagerfläche nicht nur im Großhandel vorgehalten (ca. 66 % der Betriebsstätten), sondern auch in den Branchen Verarbeitendes/Produzierendes Gewerbe (ca. 61 %) und bei Betriebsstätten der Branche Verkehr/Lagerwirtschaft/ Logistik. 4.5 Aktuelle Flächenanforderungen, -größen und Entwicklungspotenziale der Betriebsstätten An ca. 22 % der 244 Betriebsstätten wird derzeit im Schichtbetrieb gearbeitet, dabei mehrheitlich in zwei Schichten. Schichtbetrieb kommt dabei stärker bei Betriebsstätten des Verarbeitenden/ Produzierenden Gewerbes (ca. 31 % der Betriebsstätten) zum Einsatz als in den Branchen Verkehr/Lagerwirtschaft/Logistik (ca. 24 %) und Großhandel (ca. 12 %). Schichtbetrieb Abbildung 13 Betriebsstätten mit Schichtbetrieb und Emissionen Schichtbetrieb: Insgesamt 22 % der Betriebsstätten (n=244) 2 Schichten 3 Schichten 4 und mehr Schichten in Prozent 0 5 10 15 Emissionen: Insgesamt 14 % der Betriebsstätten (n=244) Geruch Lärm Schadstoffe in Prozent 0 5 Quelle: IHK-Mitglieds-/ Unternehmensbefragung 2012 10 15 Ergebnisse der Betriebsbefragung 35 Für 14 % der Betriebsstätten gilt, dass durch den Betrieb Emissionen erzeugt werden, i. d. R. handelt es sich um eine Kombination von Lärm-, Geruchs- und Schadstoffbelästigung. Den höchsten Anteil an Betriebsstätten mit Emissionen weist im Rhein-Erft-Kreis die Branche Verkehr/Lagerwirtschaft/Logistik auf (ca. 29 % der Betriebsstätten), für die Betriebsstätten des Verarbeitenden/Produzierenden Gewerbes sowie des Großhandels ergeben sich geringere Werte (ca. 17 % bzw. ca. 4 %). betriebliche Emissionen Von den 244 Betriebsstätten wurde für 200 Betriebsstätten die Frage nach der Größe der Grundfläche beantwortet. 118 dieser Standorte (ca. 59 %) verfügen über Grundflächen bis zu ca. 5.000 qm, weitere 63 (ca. 32 %) liegen in der Größenordnung von ca. 5.000 bis zu 50.000 qm. 19 Betriebsstätten (10 %) fallen demnach in die Kategorie von Standorten mit mehr als 50.000 qm. Grundfläche der Betriebsstätten Abbildung 14 Grundfläche der Betriebsstätten und Reserveflächen 70 60 66 50 52 40 30 20 35 30 28 22 10 19 14 0 bis zu 1.000 1.001 - 5.000 Grundfläche in qm 5.001 - 10.000 10.001 - 50.000 50.001 und mehr Reservefläche in qm Quelle: IHK-Mitglieds-/ Unternehmensbefragung 2012 Anm.: n = 244 An 66 der 200 Standorten (ca. 33 %) stehen Reserve- oder nutzbare Freiflächen bereit, davon ca. 79 % in der Größenordnung von bis zu 5.000 qm. Nur ca. 21 % der Reserveflächen verfügen über eine Fläche von 5.000 bis 10.000 qm. Die Bevorratung von Reserveflächen ist dabei in den Branchen Verarbeitendes/Produzierendes Gewerbe und Großhandel mit ca. 31 % bzw. 29 % der Betriebsstätten ausgeprägter als bei den Betriebsstätten der Branche Verkehr/ Lagerwirtschaft/Logistik mit ca. 16 % der Betriebsstätten. Reserveflächen der Betriebsstätten Während die Frage nach den Grundflächen nicht für alle Betriebsstätten beantwortet wurde, liegen die Antworten für verfügbare Nachbarflächen für alle 244 Standorte vor. Die Ergebnisse belegen, dass bei ca. 23 % der Standorte auf eine benachbarte Fläche zurückgegriffen werden kann, wenn dies zur betrieblichen Erweiterung erforderlich sein sollte. In Bezug auf die Branchen ergeben sich die verfügbare Nachbarflächen Ergebnisse der Betriebsbefragung 36 gleichen Unterschiede wie bei den eigenen Reserve- oder Freiflächen. An ca. 17 % der Standorte kann bereits jetzt ein erhöhter Flächenbedarf nicht gedeckt werden. Demgegenüber wird an ca. 12 % der Standorte eine Betriebs- bzw. Flächenerweiterung gewünscht und kann auf den verfügbaren Flächen ermöglicht werden. Nur ca. 2 % der befragten Unternehmen ziehen eine Verlagerung einzelner Funktion in Betracht. teilweise keine Deckung der Flächenbedarfe Abbildung 15 Zukünftige Veränderungen am Standort Erhöhter Flächenbedarf kann nicht gedeckt werden Betriebs-/ Flächenerweiterung gewünscht und möglich Verlagerung einzelner Funktionen geplant Sonstige Veränderungen 0% 5% 10% 15% 20% 25% Quelle: IHK-Mitglieds-/ Unternehmensbefragung 2012 Anm.: 4.6 n = 244 Entwicklung der Betriebsstätten in der Vergangenheit In der Vergangenheit haben sich bereits ca. 70 % der Betriebsstätten positiv entwickelt, indem sich die Geschäftstätigkeit positiv veränderte, die Grundstücksfläche (durch Ankauf) vergrößert oder besser ausgeschöpft wurde. Entwicklung der Geschäftstätigkeit Die sich bereits in den Antworten zum zukünftigen Flächenbedarf dokumentierende Flächenknappheit zeigt sich auch in den Antworten auf die Frage, ob bereits in der Vergangenheit Auslagerungen erfolgten. Dies wird für ca. 22 % der Betriebsstätten bejaht, von denen primär Funktionen aus Lagerwirtschaft/Versand, seltener aus Herstellung/Produktion oder Handel/Ausstellung auf andere Standorte verteilt worden sind. Auslagerungen in der Vergangenheit Im Hinblick auf die räumliche Verteilung ist den Antworten zu entnehmen, dass hierbei etwa hälftig Standorte und Betriebsstätten innerhalb eines Umkreises von ca. 20 km gewählt wurden, die andere Hälfte wurde nahezu gleichermaßen auf sonstige Standorte im Rheinland, im Bundesland Nordrhein-Westfalen, innerhalb Deutschlands und der Europäischen Union oder außerhalb der Europäischen Union verteilt. Zielstandorte der Auslagerungen Ergebnisse der Betriebsbefragung 37 Diese Aussagen gehen auch einher mit einer weitgehend positiven Einschätzung der Geschäftstätigkeit. Diese Entwicklung schlägt sich auch in Expansionen und damit in Flächenbedarfen nieder. Abbildung 16 Entwicklung der Betriebsstätten in der Vergangenheit Betriebstätten mit posit. Entwicklung, davon positive Entwicklung der Geschäftstätigkeit Grundstücksfläche wurde vergrößert Grundstücksfläche wurde besser ausgeschöpft Auslagerungen erfolgten, davon Lager, Versand Herstellung, Produktion Büro, Verwaltung Handel, Ausstellung Sonstiges innerhalb von 20 km Rheinland NRW Deutschland der EU außerhalb der EU in Prozent 0 10 20 30 40 Quelle: IHK-Mitglieds-/ Unternehmensbefragung 2012 Anm.: n = 244 Im Hinblick auf die Standortpräferenz zeigt sich sehr deutlich, dass sie im näheren Betriebsumfeld liegt. Im Ergebnis der Expertengespräche hat sich gezeigt, dass bei Verlagerungen oder Auslagerungen das Halten der Fachkräfte oberste Priorität hat. Darin begründet sich ein enger Radius der Standortsuche. 50 60 70 Ergebnisse der Betriebsbefragung 38 Abbildung 17 Verlagerungsziele der Betriebe Quelle: Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH 4.7 Bedeutung und Bewertung der Standortfaktoren Um weitere Hinweise auf die derzeitige Zufriedenheit der Unternehmen mit ihrer Standortsituation zu erhalten, wurde – hier wieder auf Unternehmensebene – zunächst die Bedeutung ausgewählter Standortfaktoren für den Unternehmenserfolg und im Anschluss die Bewertung dieser Faktoren erfragt. In diese Bewertung wurden dabei auch Standortfaktoren einbezogen, die mit den Themen Flächenverfügbarkeit und -qualität nur am Rande (z. B. Erschließungskosten, Subventionen/Förderung, Preise für Ver- und Entsorgung) oder gar nicht zusammenhängen (z. B. Arbeitskräftepotenzial, Synergien). Dies erfolgte, um die Bedeutung und Bewertung der flächenbezogenen Faktoren besser einordnen zu können. Katalog der Standortfaktoren Ergebnisse der Betriebsbefragung 39 Abbildung 18 Bedeutung der Standortfaktoren Überregionale Verkehrsanbindung Regionale Verkehrsanbindung Kommunale Steuern / Abgaben Verfügbarkeit von Fachkräften Strompreise Bodenpreise / Erschließungskosten Lohn-/ Gehaltsniveau Nähe zu Absatzmärkten Keine Einschränkungen in Produktionstätigkeit Grundstücksgröße Wasserpreise Zulässigkeit 3-Schicht-Betrieb, Nachtverkehr Subventionen / Förderung Nähe zu Beschaffungsmärkten Topographie Branchenprofil der Region / Synergien / Netzwerke Angebot unternehmensnaher Dienstleistungen Nachbarschaftsnutzungen Anbindung Universität / Forschung 0% flächenbezogener Standortfaktor 20% 40% hoch 60% teils/teils 80% 100% gering Quelle: IHK-Mitglieds-/ Unternehmensbefragung 2012, n= 215, Angaben in % Die Ergebnisse zeigen, dass das Thema der Verkehrsanbindung für die befragten Unternehmen im Rhein-Erft-Kreis eine übergeordnete Bedeutung einnimmt, aber auch positiv bewertet wird. Für viele Unternehmen sind auch Bodenpreise und Erschließungskosten von großer Bedeutung, die allerdings – wie viele andere Preise und finanzielle Faktoren – eher kritisch bewertet werden. Weitere Themenstellungen, die sich konkret auf die Flächenqualität und die Grundstücksgröße richten, hierzu zählen  (fehlende) Einschränkungen in der Betriebstätigkeit  Grundstücksgröße übergeordnete Bedeutung der Verkehrsanbindung Ergebnisse der Betriebsbefragung 40  Zulässigkeit von Schichtbetrieb und Nachtverkehr  Topografie und  Nachbarschaftsnutzungen, werden von jeweils ca. 20 bis 40 % der Unternehmen als besonders wichtig für den Unternehmenserfolg eingestuft und von den meisten Befragten auch im Hinblick auf die derzeitige Situation als sehr gut oder gut bewertet. Abbildung 19 Bewertung der Standortfaktoren Keine Einschränkungen in Produktionstätigkeit Überregionale Verkehrsanbindung Topographie Grundstücksgröße Regionale Verkehrsanbindung Nähe zu Absatzmärkten Zulässigkeit 3-Schicht-Betrieb, Nachtverkehr Angebot unternehmensnaher Dienstleistungen Nähe zu Beschaffungsmärkten Anbindung Universität / Forschung Nachbarschaftsnutzungen Branchenprofil der Region / Synergien / Netzwerke Verfügbarkeit von Fachkräften Bodenpreise / Erschließungskosten Lohn-/ Gehaltsniveau Wasserpreise Subventionen / Förderung Strompreise Kommunale Steuern / Abgaben 0% flächenbezogener Standortfaktor 20% sehr gut / gut 40% befriedigend Quelle: IHK-Mitglieds-/ Unternehmensbefragung 2012, n= 215, Angaben in % 60% 80% ausreichend / mangelhaft 100% Ergebnisse der Betriebsbefragung Allerdings zeigt sich für ca. 15 bis 20 % der Unternehmen, dass sie ihre Grundstücksgrößen und die Flexibilität der Betriebstätigkeit, zu der auch die Möglichkeiten des Schichtbetriebs und des Nachtverkehrs zählen, mit ausreichend oder mangelhaft bewerten. 4.8 Kernaussagen der Unternehmensbefragung Die Ergebnisse der Befragung zeigen, dass jedem sechsten Betrieb für eine zukünftig notwendige Expansion keine geeigneten Flächen zur Verfügung gestellt werden können. Eine Ver- oder Auslagerung von Teilfunktionen dieser Betriebe ist in der Folge nicht auszuschließen. Gleiches ist auch schon für die Entwicklung in der Vergangenheit ablesbar: An jedem achten Betriebsstandort haben bereits Auslagerungen betrieblicher Funktionen aufgrund fehlender Flächenverfügbarkeit stattgefunden. Ein weiterer Hinweis auf eine Flächenknappheit erfolgt durch den Umfang der vorgehaltenen Reserveflächen. So kann nur noch rund ein Viertel der Betriebsstandorte auf Reserveflächen zurückgreifen, während etwa drei Viertel am Ende ihrer räumlichen Entwicklungsmöglichkeiten stehen. Bei einer ausbleibenden Ausweisung neuer GI- und GE-Flächen wird die Anzahl der Betriebsstandorte zunehmen, deren Flächenansprüche innerhalb des Rhein-Erft-Kreises nicht mehr gedeckt werden können. Abbildung 20 Zusammenfassende Standortdynamik der Unternehmen Quelle: Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH 41 Ergebnisse der Betriebsbefragung 42 Gewerbe- und Industrieflächenbestand Gewerbe- und Industrieflächenbestand 5 Gewerbe- und Industrieflächenbestand 5.1 Vorgehensweise 43 In den Monaten August und September 2012 wurde im gesamten Rhein-Erft-Kreis eine parzellengenaue Bestandserhebung der Gewerbe- und Industrieflächen vorgenommen. Gleichermaßen wurden brachliegende und mindergenutzte sowie die Flächen aufgenommen, die im Rahmen der Bauleitplanung (FNP oder B-Plan) kurz-, mittel- und langfristig noch zu belegen sind. Weiterhin wurden flächenbezogene Restriktionen, betriebliche Bindungen und Eigentumsverhältnisse ermittelt. Die Erhebungen wurden von den Kommunen im Rhein-Erft-Kreis durchgeführt, die Auswertung und Aufbereitung erfolgte durch die Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH. Im Ergebnis kann eine Einschätzung vorgenommen werden, in welcher Größenordnung die jeweilige Kommune resp. Wirtschaftsförderung auf Flächen zugreifen kann, um sie an nachfragende Unternehmen zu vermitteln. Bestandserfassung der Gewerbeund Industrieflächen Die Erfassung der Flächen erfolgte auf Grundlage der Deutschen Grundkarte (DGK) im Maßstab 1: 5000. Firmen und Betriebe, die außerhalb der gewerblichen Bauflächen liegen (wie z. B. im Mischgebiet oder auf einer landwirtschaftlichen Fläche) wurden bei der Bestandserhebung nicht berücksichtigt. keine Bestandserfassung außerhalb der gewerblichen Bauflächen Die Erhebung wurde nach den Kategorien der folgenden Tabelle durchgeführt: A Produzierendes Gewerbe/Handwerk A 1 industrielle Nutzung A 2 gewerbliche Nutzung B Kfz-Gewerbe (Handel & Werkstatt) C Logistik/Transportwesen/Konfektionierung C 1 industrielle Nutzung (z. B. bei Dreischichtbetrieb) C 2 gewerbliche Nutzung D Dienstleistung/Büro E Groß- und Einzelhandel F Gemischte und sonstige Nutzungsstruktur G Wohnen innerhalb GE/GI > 0,5 ha I Brachfläche mit Rest-/Zwischennutzung J Brachfläche K Ungenutzte GE-Fläche K 1 B-Plan / § 34 BauGB - betriebsgebunden K 2 B-Plan / § 34 BauGB - Fremdbesitz Gewerbe- und Industrieflächenbestand 44 K 3 B-Plan / § 34 BauGB – in kommunalem Besitz oder eines Entwicklungsträgers( verfügbar) K 4 FNP - betriebsgebunden K 5 FNP - Fremdbesitz K 6 FNP - in kommunalem Besitz oder eines Entwicklungsträgers (=verfügbar) K 7 FNP - Restriktion (Grünfläche, Überschwemmungsbereich, naturrelevante Festsetzungen etc.) L Ungenutzte GI-Fläche L1 B-Plan / § 34 BauGB - betriebsgebunden L 2 B-Plan / § 34 BauGB - Fremdbesitz L 3 B-Plan / § 34 BauGB – in kommunalem Besitz oder eines Entwicklungsträgers( verfügbar) L 4 FNP - betriebsgebunden L 5 FNP - Fremdbesitz L 6 FNP - in kommunalem Besitz oder eines Entwicklungsträgers( verfügbar) L 7 FNP - Restriktion (Grünfläche, Überschwemmungsbereich, naturrelevante Festsetzungen, Abstandsflächen z. B. zu störfallrelevanten Betrieben etc.) Im Detail sollten folgende Vorgaben bei der Erhebung berücksichtigt werden: A Genutzte Flächen Die genutzten und bebauten Flächen werden in Nutzungsgruppen unterteilt, wobei die notwendigen öffentlichen Infrastruktureinrichtungen wie Verkehrsflächen, Ver- und Entsorgungseinrichtungen etc. für den jeweiligen Standort gesondert von Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH auf Grundlage der DGK 5 ermittelt und dem jeweiligen Standort zugeordnet werden. Bei den genutzten Firmengrundstücken sind auch begrünte gewerbliche Böschungen oder noch nicht genutzte Betriebsbereiche bis zu max. ca. 0,5 ha der genutzten Betriebsfläche zuzuordnen. Nicht genutzte Flächen über 0,5 ha sind bei den ungenutzten Flächen aufzulisten (K1, L1). Eine Differenzierung der genutzten (belegten) Flächen erfolgt in folgende Rubriken: A – Produzierendes Gewerbe und Handwerk Alle Nutzungsarten des produzierenden Sektors (z. B. Maschinenund Fahrzeugbau, Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren Metallerzeugung und -bearbeitung, Herstellung von Nahrungs- und Bildung von Nutzungsgruppen für bebaute und genutzte Flächen Gewerbe- und Industrieflächenbestand 45 Futtermitteln, Papier-, Verlags- und Druckgewerbe oder Textil- und Bekleidungsindustrie) und Handwerksnutzungen wie das Baugewerbe mit Hoch- und Tiefbau, Schreinereien, Schmieden oder Fensterbauer sind hierunter zu verstehen. Über die Unterscheidung A 1 – industrielle bzw. A 2 – gewerbliche Nutzung soll die Differenzierung vorgenommen werden, ob die Nutzungsart eher industrieller oder eher gewerblicher Natur ist. Maßstab ist die Einschätzung, ob die Nutzungsart bauplanungsrechtlich eher in einem Industrie- oder in einem Gewerbegebiet untergebracht sein sollte. Dabei ist auf die tatsächliche Nutzungsart und nicht auf die aktuell vorhandene bauleitplanerische Festsetzung abzustellen. Leitend ist z. B. die Fragestellung, ob immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen vorhanden sind, wie gewichtig die Emissionen einzustufen sind, etc. Differenzierung eher gewerblicher und eher industrieller Nutzungen innerhalb der Rubrik A B – Kfz-Gewerbe (Handel & Reparatur) Firmen, die mit Kfz oder Kfz-Teilen handeln und die Fahrzeuge instand halten bzw. reparieren. C – Logistik- und Transportwesen Firmen, die Lagerhaltung betreiben und Verkehrsfahrzeuge zu Transportzwecken vorhalten. Über die Unterscheidung C 1 – industrielle bzw. C 2 – gewerbliche Nutzung soll, vergleichbar der Kategorie A, die Abgrenzung vorgenommen werden, ob der Logistikbetrieb eher großflächig – vergleichbar einer industriellen Nutzung – zu bewerten ist oder, eher kleiner gehalten, einer gewerblichen Nutzung entspricht. Maßstab ist auch hier die Einschätzung, ob die Nutzungsart bauplanungsrechtlich eher in einem Industrie- oder in einem Gewerbegebiet untergebracht sein sollte. Dabei ist auf die tatsächliche Nutzungsart und nicht auf die aktuell vorhandene bauleitplanerische Festsetzung abzustellen. Leitend ist z. B. die Fragestellung, ob ein Dreischichtbetrieb vorliegt, wie umfangreich die Nachtverkehre sind, etc. D – Dienstleistung und Büro Der klassische tertiäre Sektor mit z. B. Informations- und Kommunikationswesen, Finanz- und Versicherungsleistungen, Grundstücksund Wohnungswesen, Freiberuflern, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen, Gesundheits- und Sozialwesen oder Verwaltung und Erziehung. E – Groß- und Einzelhandel Nutzungen wie Möbelhäuser, Bau- und Pflanzenmärkte, Elektronikhändler sowie Großhändler als Bindeglied zwischen Erzeuger und Endabnehmer, ohne Kfz-Handel (siehe B ). Differenzierung eher gewerblicher und eher industrieller Nutzungen innerhalb der Rubrik C Gewerbe- und Industrieflächenbestand F – Gemische und sonstige Nutzungsstrukturen Nutzungsarten, die unter den vorgenannten Gruppen nicht aufgeführt wurden, wie z. B. Gastgewerbe oder die Energie- und Wasserversorgung sowie Grundstücksbelegung mit mehreren Nutzungen und Flächen, bei denen eine prägende Nutzung nicht zu bestimmen ist. Außerdem Nutzungsarten, die von der Bestandserhebung nicht zu definieren sind, aber bebaut und genutzt werden. G – Wohnen größer als 0,5 ha Sollten Grundstücke und Teile von Grundstücken innerhalb der gewerblichen Bauflächen mit einer Größe über 5000 qm dem Wohnungssektor zuzuordnen sein, sind sie entsprechend zu bezeichnen. B Ungenutzte Flächen, Freiflächen Die übergeordnete Differenzierung der ungenutzten Flächen erfolgt in die drei Bereiche Brachfläche, ungenutzte GE-Fläche und ungenutzte GI-Fläche. I – Brachfläche mit Restnutzung/Zwischennutzung Hier sollen die Flächen aufgeführt werden, die von ihrer noch vorhandenen Nutzung einen untergeordneten Teil der gesamten Brachfläche in Anspruch nehmen. Als Ziel des Eigentümers bzw. der Kommune wird eine Reaktivierung der gesamten Fläche angestrebt. J – Brachfläche Leerstehende Nutzungsbereiche, die baurechtlich abgesichert sind und wieder einer neuen Nutzung zugeführt werden sollen. K – Ungenutzte GE-Fläche Baulich nicht genutzte Fläche, die über eine Satzung nach § 30 BauGB und § 34 BauGB bestimmt ist. Die Flächen, die nur im Flächennutzungsplan ausgewiesen sind und in einem Abstand von bis zu maximal 300 m zu einem Wohngebäude oder einer wohnbaulichen Nutzung liegen, sind aus immissionsrechtlichen Gründen der GE-Fläche zuzuordnen. KI – § 30 BauGB und § 34 BauGB - betriebsgebunden GE-Flächen, die im Zuge von Standortsicherungsverfahren sich schon in Firmenbesitz befinden bzw. die hinsichtlich ihrer beabsichtigten Entwicklung noch von dem Betrieb zu erwerben sind. K2 – § 30 BauGB und§ 34 BauGB - Fremdbesitz GE-Flächen, die von ihrer möglichen Ansiedlung und Entwicklung keinem Betrieb zugeordnet sind und sich auch nicht im Besitz der Kommune oder eines von der Kommune beauftragten Entwicklungsträgers befinden. K3 – § 30 BauGB und§ 34 BauGB - in kommunalem Besitz oder Besitz eines Entwicklungsträgers 46 Gewerbe- und Industrieflächenbestand GE-Flächen, die von ihrer möglichen Ansiedlung und Entwicklung keinem Betrieb zugeordnet sind und von der Kommune oder einem beauftragten Entwicklungsträger schon erworben bzw. über Vorverträge gesichert wurden oder schon erschlossen sind. K4 – FNP - betriebsgebunden GE-Flächen, für die innerhalb der gewerblichen Baufläche keine Satzung nach § 30 BauGB und § 34 BauGB besteht, aber trotzdem eine Firma ansässig ist, die nach § 35 BauGB Bestandschutz genießt und Erweiterungen entwickeln kann. K5 – FNP - Fremdbesitz GE-Flächen, für die innerhalb der gewerblichen Baufläche keine Satzung nach § 30BauGB und § 34 BauGB besteht, die von ihrer möglichen Ansiedlung und Entwicklung keinem Betrieb zugeordnet sind und sich auch nicht im Besitz der Kommune oder eines von der Kommune beauftragten Entwicklungsträgers befinden. K6 – FNP - in kommunalem Besitz oder Besitz eines Entwicklungsträgers GE-Flächen, für die innerhalb der gewerblichen Baufläche keine Satzung nach § 30 BauGB und § 34 BauGB besteht, die von ihrer möglichen Ansiedlung und Entwicklung keinem Betrieb zugeordnet sind und von der Kommune oder einem beauftragten Entwicklungsträger schon erworben bzw. über Vorverträge gesichert wurden. K7 – Restriktion (Grünflächen, naturrelevante Festsetzungen (Überschwemmungsbereiche etc.) Zum einen Flächen, die im FNP als gewerbliche Baufläche ausgewiesen sind und in der Satzung gem. § 30 BauGB und § 34 BauGB als landwirtschaftliche Fläche, Grünfläche oder sonstige nicht-bauliche bzw. zu nutzende Fläche bestimmt ist. Zum anderen Flächen, die ohne eine bestehende Satzung nach § 30 BauGB und § 34 BauGB durch sonstige gesetzliche Grundlagen wie Überschwemmungsgebiet, naturrechtliche Festsetzungen sowie zu berücksichtigende Schutzabstände (z. B. Autobahn, Hochspannungsleitung) nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sind. L – Ungenutzte GI-FIäche Baulich nicht genutzte Fläche, die über eine Satzung auf Grundlage der § 30 BauGB und § 34 BauGB bestimmt sind. Die Flächen, die nur im Flächennutzungsplan ausgewiesen sind, und in einem Abstand von mindestens 300 m zu einem Wohngebäude oder einer wohnbaulichen Nutzung liegen, sind aus immissionsrechtlichen Gründen der GI-Fläche zuzuordnen. L1, – § 30 BauGB und § 34 BauGB - betriebsgebunden Gl-Flächen, die im Zuge von Standortsicherungsverfahren sich schon in Firmenbesitz befinden bzw. die hinsichtlich ihrer beabsichtigten 47 Gewerbe- und Industrieflächenbestand Entwicklung noch vom Betrieb zu erwerben sind (Standortsicherung). L2 – § 30 BauGB und § 34 BauGB - Fremdbesitz Gl-Flächen, die von ihrer möglichen Ansiedlung und Entwicklung keinem Betrieb zugeordnet sind und sich auch nicht im Besitz der Kommune oder eines von der Kommune beauftragten Entwicklungsträgers befinden. L3 – § 30 BauGB und § 34 BauGB - in kommunalem Besitz oder Besitz eines Entwicklungsträgers Gl-Flächen, die von ihrer möglichen Ansiedlung und Entwicklung keinem Betrieb zugeordnet sind und von der Kommune oder einem beauftragten Entwicklungsträger schon erworben bzw. über Vorverträge gesichert wurden oder schon erschlossen sind. L4 – FNP - betriebsgebunden Gl-Flächen, für die innerhalb der gewerblichen Baufläche keine Satzung nach § 30 BauGB und § 34 BauGB gegeben ist, auf der aber trotzdem eine Firma ansässig ist, die nach § 35 BauGB Bestandsschutz genießt und Erweiterungen entwickeln kann. L5 – FNP - Fremdbesitz Gl-Flächen für die innerhalb der gewerblichen Baufläche keine Satzung nach § 30 BauGB und § 34 BauGB besteht, die von ihrer möglichen Ansiedlung und Entwicklung keinem Betrieb zugeordnet sind und sich auch nicht im Besitz der Kommune oder eines von der Kommune beauftragten Entwicklungsträgers befinden. L6 – FNP - in kommunalem Besitz oder Besitz eines Entwicklungsträgers Gl-Flächen, für die innerhalb der gewerblichen Baufläche keine Satzung nach § 30 BauGB und § 34 BauGB besteht, die von ihrer möglichen Ansiedlung und Entwicklung keinem Betrieb zugeordnet sind und von der Kommune oder einem beauftragten Entwicklungsträger schon erworben, bzw. über Vorverträge gesichert wurden. L7 – Restriktion (Grünfläche, naturrelevante Festsetzungen, Überschwemmungsbereiche etc.) Zum einen Flächen, die im FNP als gewerbliche oder industrielle Bauflächen ausgewiesen sind und in der Satzung gem. § 30 BauGB und § 34 BauGB als landwirtschaftliche-, Grünfläche oder sonstige nicht baulich zu nutzende Fläche bestimmt ist. Zum anderen Flächen, die ohne eine bestehende Satzung nach § 30 BauGB und § 34 BauGB durch sonstige gesetzliche Grundlagen wie Überschwemmungsgebiet, naturrechtliche Festsetzungen sowie zu berücksichtigende Schutzabstände (z. B. Autobahn, Hochspannungsleitung) nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sind. 48 Gewerbe- und Industrieflächenbestand 49 Weiterhin sind folgende Erhebungsspezifika zu beachten:  Flächen, die auf Ebene des Flächennutzungsplans als gewerbliche Baufläche dargestellt sind und in einer rechtsgültigen Satzung gem. § 30 BauGB oder gemäß § 34 BauGB als landwirtschaftliche Fläche, ökologische Grünfläche oder in einer sonstigen nicht bebaubaren Nutzungsart bestimmt wurden, sind bei den ungenutzten Flächen den Restriktionen zugeordnet (entweder als K5 in GE oder als L5 in GI).  Sonstige Nutzungsarten, die in einer Satzung gem. der §§ 30 und 34 BauGB als bebaute bzw. bebaubare Flächen wie Gemeinbedarf, Sonderfläche, Freizeit und Erholung etc. festgesetzt wurden und im FNP als gewerbliche Baufläche ausgewiesen sind, werden den genutzten Flächen der Ziffer F ,,Gemischte und sonstige Nutzungsstruktur“ zugeordnet. 5.2 Ergebnis Die Ergebnisse liegen somit auf kommunaler Ebene vor und können quantifiziert sowie kartografisch dargestellt werden. Abbildung 21 Beispielabbildung für den Gewerbe- und Industrieflächenbestand im Kreis Quelle: Kartengrundlage DGK 5 Rhein-Erft-Kreis; Darstellung: Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH In der folgenden Tabelle sind die Ergebnisse der kommunalen Datenblätter für den gesamten Rhein-Erft-Kreis zusammengefasst. Die Positionen A bis F beziehen sich auf die Bestandssituation, I bis L auf die noch vorhandenen Potenziale. Zuordnung „fremdgenutzter“ gewerblicher Bauflächen des FNP Gewerbe- und Industrieflächenbestand 50 Abbildung 22 Flächenbelegung und Freiflächen im Rhein-Erft-Kreis Kennung Nutzungsart bzw. Nutzungsmöglichkeit ha A Produzierendes Gewerbe/Handwerk A1 industrielle Nutzung 608 A2 gewerbliche Nutzung 623 B KFZ Gewerbe 90 C Logistik/Transportwesen/Konfektionierung C1 industrielle Nutzung 222 C2 gewerbliche Nutzung 69 D Dienstleistung / Büro 147 E Groß- und Einzelhandel 205 F gemischte und sonstige Nutzungsstruktur 585 G Wohnen innerhalb GE/GI 11 2.550 Summe (ohne Wohnen) I Brachfläche mit Restnutzung/Zwischennutzung 61 J Brachfläche 13 K Ungenutzte GE-Fläche 8 K1 BP/§34 - betriebsgebunden (GE) 117 K2 BP/§34 - Fremdbesitz (GE) 111 K3 BP/§34 - im öffentlichen Besitz (GE) 80 K4 FNP - betriebsgebunden (GE) 20 K5 FNP - Fremdbesitz (GE) 38 K6 FNP - öffentlichem Besitz (GE) 18 K7 FNP - Restriktion (GE) 42 L ungenutzte GI-Fläche 18 L1 BP/§34 - betriebsgebunden (GI) 112 L2 BP/§34 - Fremdbesitz (GI) 56 L3 BP/§34 - im öffentlichen Besitz (GI) 27 L4 FNP - betriebsgebunden (GI) 59 L5 FNP - Fremdbesitz (GI) 21 L6 FNP - öffentlichem Besitz (GI) 0 L7 FNP - Restriktion (GI) 13 SUMME (ohne Brachfläche mit Zwischennutzung) 751 Quelle: Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH Im Ergebnis zeigt sich, dass neben dem Bestand von ca. 2.550 ha an belegten Flächen zusätzliche Entwicklungsmöglichkeiten von mehr als ca. 750 ha8 möglich sind. 8 Die Flächen mit Zwischennutzungen bleiben zunächst ausgeblendet, da sie in der Regel nur schwer aktivierbar sind, Brachflächen (obwohl auch meist schwer reaktivierbar) sind dagegen vollständig miteinbezogen. Bestandsflächen und Potenziale Gewerbe- und Industrieflächenbestand 51 In der Differenzierung der Potenzialflächen nach Gewerbe und Industrie stehen insgesamt ca. 439 ha (ca. 59 %) der gewerblichen und ca. 311 ha (ca. 41 %) der industriellen Nutzung zur Verfügung. Diese Fläche erscheint für einen Kreis in der Größenordnung des Rhein-Erft-Kreises für die nächsten 18 Jahre als durchaus ausreichend. Gleichwohl wird von den Kommunen deutlich kommuniziert, dass es in der Zwischenzeit massive Probleme gibt, anfragenden Firmen die geeigneten Flächen zur Verfügung zu stellen. Insoweit gilt es, jenseits der summarischen Betrachtung, genauer zu fokussieren, wo die Probleme der Kommunen liegen. 5.3 Flächenrestriktionen Werden von diesen ca. 751 ha Flächen diejenigen Flächen abgezogen, die aufgrund unterschiedlicher Restriktionen (umweltschutzrelevante Restriktionen, Überschwemmungsbereiche, Wasserschutz, Schutzabstände zu empfindlichen Nutzungen bzw. Autobahn oder Hochspannungsleitungen etc.) nicht oder nur eingeschränkt entwickelt werden können, verbleiben im Ergebnis ca. 696 ha. Abzug der mit Restriktionen behafteten Flächen Berücksichtigt man im nächsten Schritt die Flächen, die betrieblichen Bindungen unterworfen sind, verbleiben 388 ha. Abzüglich der Flächen, die darüber hinaus nicht im Eigentum und damit in der Verfügungsgewalt der Kommunen bzw. Wirtschaftsförderungsgesellschaften liegen, reduziert sich der Spielraum auf insgesamt ca. 163 ha. Abzug der betrieblich und eigentumsrechtlich gebundenen Flächen 5.4 Flächengrößen In den Ausführungen zum wirtschaftlichen Profil des Rhein-ErftKreises mit den Kompetenzfeldern Energie, Chemie und Logistik wurde deutlich, dass der Schwerpunkt der künftigen Nutzungen und damit das wirtschaftliche Profil im Grundsatz industriell nutzbare Flächen, d.h. große konfliktarme Flächen erfordern. Im Kompetenzfeld regenerative Energie kann im Zuge der alternativen Energiewirtschaft (Stichwort: terra nova) zwar durchaus ein rein gewerbliches Profil im Vordergrund stehen, gleichwohl kann dieses Profil nicht in bestehende Strukturen eingebunden werden. Es gilt, ausreichend zusammenhängende Flächen für mehrere affine Unternehmen (Stichwort Synergien als Standortfaktor) anzubieten. Auf der so genannten LEP VI Fläche im Stadtgebiet von Bergheim und Elsdorf sind hierfür bereits Flächen in Vorbereitung. große, industriell nutzbare Flächen werden benötigt In der näheren Betrachtung der Einzel-Flächenverfügbarkeit9 wird deutlich, dass von sämtlichen 344 zur Verfügung stehenden Flächen Dilemma: zu wenig kurzfristig und tatsächlich verfügbare Flächen 9 gemeint ist die Anzahl der Flächen und nicht die Flächengröße in ha. Gewerbe- und Industrieflächenbestand 52 genau eine Fläche größer als 20 ha und direkt verfügbar ist. Aufgeschlüsselt stellt sich die Situation wie folgt dar: Direkt verfügbar und industriell nutzbar sind von den insgesamt 344 Einzelflächen:      größer als 20 ha zwischen 10 ha und 20 ha zwischen 5 ha und 10 ha zwischen 2 ha und 5 ha zwischen 0,5 ha und 2 ha = 1 Fläche = 3 Flächen = 10 Flächen = 5 Flächen = 12 Flächen Damit wird das eigentliche Dilemma der Situation im Rhein-ErftKreis deutlich. Nicht das insgesamt vorhandene Flächenangebot, vielmehr das Flächenprofil und die fehlende kurzfristige Verfügbarkeit stellen das virulente Problem im Kreis dar. Gewerbe- und Industrieflächenbestand 53 Gewerbe- und Industrieflächenbedarf Gewerbe- und Industrieflächenbedarf 6 Gewerbe- und Industrieflächenbedarf 6.1 Vorgehensweise 54 Im Grundsatz ist darauf hinzuweisen, dass die Berechnungsmethoden zur Ermittlung des Bedarfs an Gewerbe- und Industrieflächen mit großen Unsicherheiten behaftet sind. Die Gründe liegen in standardisierten Variablen, wie z. B. Flächenkennziffern, Reaktivierungs-, Verlagerungs- und Neuansiedlungsquoten, die nur annäherungsweise die tatsächlichen Verhältnisse im Kreis widerspiegeln können. Aber auch außerordentliche Ereignisse, wie z. B. der Wegzug oder die Ansiedlung eines oder mehrerer Großunternehmen können nicht prognostiziert und in die Berechnung eingebunden werden. Variablen der Berechnungsmethodik Im Ergebnis kann im Hinblick auf den tatsächlichen Bedarf lediglich eine Annäherung an den zu erwartenden Gewerbe- und Industrieflächenbedarf erfolgen. Im vorliegenden Fachgutachten wird zu dieser Eingrenzung im Rhein-Erft-Kreis auf vier unterschiedliche Ausarbeitungen zurückgegriffen: Ergebnis ist eine Annäherung an den tatsächlichen Flächenbedarf  Die tatsächlichen Belegungen der Vergangenheit werden mittels Extrapolation linear fortgeschrieben. Auf diese Werte wird der (i. d. R. übliche) regionalplanerische Zuschlag von 20 % addiert.10  Es wird eine eigene Berechnung nach dem ILS-GIFPRO Verfahren durchgeführt.11  Die Prognosewerte der Staatskanzlei bzw. Landesplanung aus dem Jahr 2009 (Basisjahr 2008) werden ausgehend vom Jahr 2012 fortgeschrieben.  Die Berechnungsergebnisse aus dem Fachgutachten von Prof. Dirk Vallée werden dargestellt.12 vier Grundlagen der Bedarfsannäherung 6.2 Flächenentwicklung in der Vergangenheit Die Flächenentwicklung der Vergangenheit belegt, dass es einen weitgehend konstanten Bedarf an Gewerbe- und Industrieflächen 10 11 12 Flexibilitäts- bzw. Planungszuschläge werden addiert, da die regionalplanerisch dargestellten Flächen nicht eins zu eins in Nettobauland umgesetzt werden. Zum einen sind die Erschließungs-, Ausgleichs- und sonstige nicht gewerblich nutzbaren Flächen (z. B. Versickerungsanlagen) abzuziehen (Planungszuschlag). Darüber hinaus ist es erforderlich, einen Spielraum zu eröffnen, um flexibel auf unterschiedliche Standortanforderungen und zeitliche Entwicklungsmöglichkeiten reagieren zu können (Flexibilitätszuschlag), insbesondere auch, da aus verschiedenen (z. B. erschließungstechnischen, umweltrelevanten oder eigentumsrechtlichen) Gründen verschiedene im Regionalplan dargestellte Flächen nicht entwickelt werden können. Das Berechnungsverfahren erfolgt in Anlehnung an: Bauer, M., Bonny, H.-W.: Flächenbedarf von Industrie und Gewerbe – Bedarfsberechnungen nach GIFPRO –, Schriftenreihe Landes- und Stadtentwicklungsforschung des Landes NRW, Bd. 4.035; Dortmund 1987 Univ.-Prof. Dr.-Ing. Dirk Vallée et al.: „Bedarfsberechnung für die Darstellung von Allgemeinen Siedlungsbereichen (ASB) und Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereichen (GIB) in Regionalplänen“, Abschlussbericht – incl. Evaluationsphase, Aachen 2012 konstanter Flächenbedarf in der Vergangenheit Gewerbe- und Industrieflächenbedarf 55 im Rhein-Erft-Kreis gibt. Pro Jahr wurden seit dem Jahr 1994 ca. 13 ha an Fläche neu belegt. Abbildung 23 Flächenentwicklung seit 1994 in ha 13 2.400 2.350 2.300 2.250 2.200 2.150 2.100 2.050 2011 2010 2009 2008 2007 2006 2005 2004 2003 2002 2001 2000 1999 1998 1997 1996 1995 1994 2.000 Quelle: Landesdatenbank, Darstellung: Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH 6.3 GIFPRO-Verfahren nach ILS Im Ergebnis des „klassischen“ ILS-GIFPRO Verfahrens auf Grundlage der Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, der Flächenkennziffer sowie der Ansiedlungs- und Verlagerungsquoten ergibt sich ein im Regionalplan darzustellender Flächenbedarf von 352 ha bis zum Jahr 2030. 6.4 Extrapolation der tatsächlichen Belegung In der linearen Fortschreibung dieses Durchschnittswerts ergeben sich zusätzliche Belegungen von ca. 248 ha bis zum Jahr 2030. Diese Belegungen bilden allerdings nicht diejenigen Flächenzahlen ab, die regionalplanerisch relevant sind. Es sind, da die regionalplanerisch dargestellten Flächen nicht eins zu eins in Nettobauland umgesetzt werden, Flexibilitäts- bzw. Planungszuschläge (i. d. R. 20 %) zu addieren. 13 GIFPRO: ca. 352 ha Flächenbedarf Dargestellt sind folgende in der Landesdatenbank veröffentlichten Flächenzahlen: Gewerbe- und Freifläche für Gewerbe und Industrie sowie Betriebsfläche abzüglich der Flächenzahl für Abbauland (Tagebau). In den Daten der Landesdatenbank sind, entgegen der Abbildung, deutliche Einbrüche zwischen 2008 und 2009 erkennbar, diese Einbrüche sind auf zurückgenommene Flächenbelegungen des Tagebaus (ohne Abbaufläche) zurückzuführen. Die Daten wurden um diese verfälschenden Werte bereinigt. Berücksichtigung von Flexibilitätsund Planungszuschlägen Gewerbe- und Industrieflächenbedarf Im Ergebnis besteht aufgrund der Fortschreibung der vergangenen Entwicklungen ein regionalplanerisch relevanter Flächenbedarf von ca. 298 ha. 6.5 56 Extrapolation: ca. 298 ha Flächenbedarf Berechnung Staatskanzlei Die Staatskanzlei hat (auf Grundlage des Basisjahrs 2009) einen jährlichen Flächenbedarf von knapp 14 ha definiert. Damit ergibt sich für den Rhein-Erft-Kreis bis zum Jahr 2030 ein Flächenbedarf von ca. 257 ha. 6.6 Staatskanzlei: ca. 257 ha Flächenbedarf Berechnung von Prof. Vallée (2012) Das Berechnungsergebnis von Prof. Vallée für erforderliche Gewerbe- und Industriebereiche im Rhein-Erft-Kreis bis zum Jahr 2030 liegt bei 203 ha.14 Ein regionalplanerischer Zuschlag wird zunächst nicht vorgenommen. In den Empfehlungen zur Handhabung der Planungs- und Flexibilitätszuschläge wird die Aussage getroffen, bei Planungszeiträumen von mehr als 15 Jahren diese Zuschläge nicht oder nur reduziert zur Anwendung zu bringen. 15 Prof. Vallée: ca. 203 ha Flächenbedarf Im Ergebnis zeigt sich, dass die unterschiedlichen Berechnungen einen Korridor zwischen 203 ha und 352 ha darstellen, innerhalb dessen sich der voraussichtliche Flächenbedarf zumindest rechnerisch bewegen wird. Bedarfskorridor der Berechnungen 14 15 Univ.-Prof. Dr.-Ing. Dirk Vallée et al.: „Bedarfsberechnung für die Darstellung von Allgemeinen Siedlungsbereichen (ASB) und Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereichen (GIB) in Regionalplänen“, Abschlussbericht – incl. Evaluationsphase, Aachen 2012, S. 81. Die hier auf S. 81 dargestellte Flächenzahl von 160 ha bezieht sich auf das Jahr 2025. Für die einheitliche Bedarfsdarstellung bis 2030 wurde der Flächenwert entsprechend der erforderlichen Flächen pro Jahr bis zum Jahr 2030 auf 203 ha fortgeschrieben. Ebenda, S. 76 Gewerbe- und Industrieflächenbedarf 57 Abbildung 24 Vergleichende Darstellung der unterschiedlichen Berechnungsansätze 2.800 2.700 2.600 2.500 2.400 2.300 2.200 2.100 Berechnung Staatskanzlei (Basis 2009) Berechnung Prof. Vallée 2030 2028 2026 2024 2022 2020 2018 2016 2014 2012 2010 2008 2006 2004 2002 2000 1998 1996 1994 2.000 Berechnung nach GIFPRO lineare Trendfortschreibung + 20% Quelle: Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH Für die weiteren Differenzierungsschritte wird aus Gründen der Übersichtlichkeit der Mittelwert zwischen der oberen (GIFPROBerechnung) und der unteren Variante (Berechnung Prof. Vallée) verwandt. D. h. es wird ein regionalplanerisch relevanter Bedarf von 277 ha an erforderlichen Gewerbe- und Industriebereichen angenommen. 6.7 Mittelwert: ca. 277 ha zusätzlicher Flächenbedarf Differenzierung nach Gewerbe und Industrie Nachdem die bloße Flächenzahl wenig aussagekräftig für die konkrete Flächenplanung in den Kommunen ist, wird im Folgenden eine Bedarfsabschätzung differenziert nach Gewerbe und Industrie vorgenommen. Hintergrund ist, dass in der Regel Industriebetriebe einen deutlich höheren Flächenbedarf von Einzelflächen haben als Gewerbebetriebe. Auch ist aufgrund des Emissionsverhaltens ein bestimmtes Flächenprofil erforderlich. Sollte sich im Ergebnis herausstellen, dass in der Summe der Flächen zwar ausreichend Potenzial zur Verfügung steht, dieses Potenzial sich aber ausschließlich auf gewerblich orientierte Klein- und Kleinstflächen aufaddiert und auf der anderen Seite vorwiegend großflächige Nachfrager auf dem Grundstücksmarkt auftreten, wird erkennbar, dass die vorhandenen Potenziale nicht den Nachfragestrukturen entsprechen – auch wenn die numerische Flächengröße im Einklang mit dem Bedarf stehen sollte. unterschiedliche Flächenprofile von Gewerbe und Industrie Konkrete Daten zur Flächennutzung differenziert nach Gewerbe und Industrie liegen seitens des Landesamts Information und Technik NRW nicht vor. Auch eine Auswertung der in den Kommunen gemäß Bauleitplanung festgesetzten bzw. dargestellten Baugebietskategorien (GE und GI) ist wenig hilfreich, da vielfach Betriebe, keine Primärdaten für Flächendifferenzierung verfügbar Gewerbe- und Industrieflächenbedarf 58 die als Industriebetriebe zu werten sind, innerhalb von Gewerbegebieten liegen und umgekehrt. Insoweit wird die differenzierte Bedarfsabschätzung für Gewerbeund Industrieflächen hilfsweise abgeschätzt über:  Das Verhältnis der Industrie- und Gewerbeflächen zu den Gesamtflächen aus der grundstücksscharfen, nach Gewerbe- und Industriebetrieben differenzierten Flächenerhebung im August/ September 2012.  Die Anzahl der Beschäftigten, dabei werden die nach Wirtschaftzweigen typischerweise der jeweiligen Betriebsart (GE oder GI) zuzuordnenden Beschäftigten ermittelt. Im Zusammenführen beider Vorgehensweisen kann davon ausgegangen werden, dass eine plausible Vorausschätzung des Bedarfs differenziert nach Gewerbe- und Industrieflächen vorgelegt werden kann. Im Ergebnis der Bestandserhebung zeigt sich, dass ca. 68 % der erhobenen genutzten Flächen durch Gewerbebetriebe bzw. durch eine gemischte Nutzungsstruktur (vereinzelt eingestreutes Wohnen) und ca. 32 % der Flächen durch Industriebetriebe genutzt werden. Verhältniszahl im Ergebnis der Bestandserhebung Unter der Prämisse, diese Zahl als konstant anzunehmen, ergibt sich  ein Gewerbeflächenbedarf von  sowie ein Industrieflächenbedarf von ca. 188 ha ca. 89 ha Zur Ermittlung des Flächenbedarfs differenziert nach Gewerbe und Industrie anhand der Beschäftigtenzahlen wird folgender Schlüssel vorausgesetzt: 16 Industrie Gewerbe Verarbeitendes Gewerbe (einschl. Chemie) 50 % 50 % Energieversorgung und Wasserversorgung 30 % 60 % Baugewerbe 20 % 80 % 5% 95 % 80 % 20 % Handel, Instandhaltung/Reparatur von Kfz und Gebrauchsgütern Verkehr (Logistik) sowie Nachrichtenübermittlung Aufgrund der hohen Bedeutung der Chemieindustrie insbesondere in Wesseling und Hürth ist für das verarbeitende Gewerbe ein ausgeglichener Ansatz gewählt. Das Profil der Energiewirtschaft (Großkraftwerke im Nordwesten des Kreises) bedingt, dass für diesen (i. d. R. in Gewerbegebieten liegenden) Wirtschaftszweig ein hoher Anteil an industriellem Profil zuzuordnen ist. Das Baugewerbe ist wie der Handel, die Instandhaltung und Reparatur von Kfz und 16 Zur Ermittlung wurde der Anteil aller im industriellen Sektor Beschäftigten auf die einzelnen Wirtschaftsbereiche auf Basis begründeter Annahmen umgelegt. Verhältniszahl der Beschäftigten nach Wirtschaftszweigen Gewerbe- und Industrieflächenbedarf 59 Gebrauchsgütern in der Regel in Gewerbegebieten ansässig. Ein entsprechender Schwerpunkt wird in dieser Richtung gesetzt. Der Wirtschaftszweig Verkehr ist durch die Ansiedlung einer Vielzahl von Logistikbetrieben aufgrund der verkehrstechnisch guten Lage an der Rheinschiene und auf direktem Weg zu den Häfen in Rotterdam und Antwerpen vorwiegend der industriellen Nutzung zugeordnet. Moderne Logistikbetriebe sind aufgrund ihrer Flächengröße, ihres Emissionsverhaltens und ihres Dreischicht-Betriebs im Grundsatz in Industriegebieten unterzubringen. Die Nachrichtenübermittlung spielt im Hinblick auf die Beschäftigtenzahlen sowie den Flächenbedarf im Rhein-Erft-Kreis eine untergeordnete Rolle. Unter der Annahme der dargestellten Schlüssel ist davon auszugehen, dass aktuell ca. 62 % der Beschäftigten eher gewerblichen Nutzungen zugeordnet werden können und ca. 38 % den industriellen. Unter der Annahme einer äquivalenten Flächenkennziffer ergibt sich damit  ein Gewerbeflächenbedarf von  sowie ein Industrieflächenbedarf von Modellrechnung: rund 2/3 der Beschäftigten gewerblich, ca. 1/3 industriell tätig 172 ha 105 ha Evident ist, dass beide Herangehensweisen mit großen Unsicherheiten behaftet sind. Gleichwohl ist davon auszugehen, dass mit den dargestellten Schätzungen ein Annäherungswert an die tatsächlichen Bedarfszahlen, differenziert nach GE und GI, ausreichend belegt ist. Für die weiteren Berechnungen wird vom Mittelwert beider Varianten ausgegangen:  Gewerbeflächenbedarf  Industrieflächenbedarf Gesamtbedarf 6.8 180 ha 97 ha 277 ha „Ventilfunktion“ für Köln In die Berechnungsvarianten fließt ein regionalplanerisch relevanter Sachverhalt bis dato nicht ein, der aber durchaus Berücksichtigung finden sollte: In der unmittelbar benachbarten Stadt Köln ist das verfügbare Flächenangebot für Industrienutzungen zunehmend begrenzt. Ein großer Teil der industriell nutzbaren Flächen in Köln ist betrieblich reserviert, die Flächen liegen in Privateigentum oder sind durch Kaufoptionen gebunden.17 Weiterhin sind die einzelnen für Industrie geeigneten Reserveflächen relativ klein, eine große zusammenhängende Industriefläche gibt es derzeit nur noch im Kölner Norden. Im Hinblick auf die Logistik wird im Rahmen einer Gewerbeflächenanalyse für die Stadt Köln aus dem Jahr 2009 die folgende Aussage getroffen: „Angesichts der Entwicklungen in der Industrie/Logistik (24-h-Schicht, zeitlich unbeschränkte Zu- und Ab- 17 vgl. Planquadrat Dortmund, Büro für Raumplanung, Städte + Architektur, „Gewerbeflächen in Köln“ (Kurzfassung); Dortmund, 2009 bisher unberücksichtigt: Industrielle Flächenknappheit in der Stadt Köln Gewerbe- und Industrieflächenbedarf fuhr von Materialien und Waren) sind gerade hier zusätzliche Industrieflächen (beispielsweise für Logistik) wichtig und auch nachfragegerecht.“18 Und: „Größere Standorte mit einem ausreichenden Abstand zu empfindlichen Nutzungen und einer störungsfreien Erschließungen sind kaum noch möglich.“19 Die Stadt Köln gerät aufgrund ihrer dichten Besiedelung und der für Industriestandards räumlich beengten Verhältnisse zunehmend an ihre Grenzen, und es ist davon auszugehen und auch bereits erkennbar, dass gerade im Segment Logistik und den affinen Nutzungen wie Konfektionierung und Großhandel sich ein zunehmender „Überschwappeffekt“ für den Rhein-Erft-Kreis ergeben wird. Nachdem gerade diese Unternehmen einen hohen Einzelflächenbedarf aufweisen, ist davon auszugehen, dass die Bedarfsberechnung für den Rhein-Erft-Kreis im Hinblick auf eine logistische Komplementärfunktion zu Köln eher konservativ gerechnet ist. Insoweit kann davon ausgegangen werden, dass der Industrieflächenbedarf in Zukunft deutlich höher liegen wird, als in den Berechnungsvarianten ermittelt wurde. Eine Quantifizierung ist allerdings aktuell nicht möglich, denn die Frage lautet im Grundsatz nicht, wie hoch der Flächenbedarf im Bereich Logistik sein wird, vielmehr wie viele Flächen für Logistik gewünscht bzw. (verkehrs-)technisch möglich sind. 6.9 Flächen als Instrument aktiver Wirtschaftsförderung In allen Ansätzen zur Bedarfsberechnung von Gewerbe- und Industrieflächen kommt ein wesentlicher Faktor nicht zum Tragen, der aber gerade für Kommunen und Regionen, die einen Strukturwandel zu stemmen haben, existenziell ist: Besonders die Nordkreiskommunen Bedburg, Bergheim und Elsdorf sind seit über 40 Jahren vom Tagebau stark betroffen. Dessen negative Auswirkungen reichen nachhaltig in die Zukunft. So sind z. B. über 40 % des Stadtgebiets der Stadt Bedburg aktuell oder in der jüngeren Vergangenheit rekultivierte Tagebauflächen. Dies hatte nicht nur Einfluss auf die Entwicklung der Einwohnerzahlen, sondern ganz massiv auch auf die wirtschaftliche Struktur, da Flächen zur Entwicklung und Ansiedlung für Gewerbe und Industrie über Jahrzehnte nicht zur Verfügung standen und auch nicht ausgewiesen werden konnten. Von diesem Eingriff in die Planungshoheit der Kommunen haben sich die Kommunen im Nordkreis strukturell in keiner Weise erholt. Da auch der Regionalplan über das Industriegebiet Mühlenerft hinaus keine GIB-Flächenreserven für eine langfristige Stabilisierung des Wirtschaftsstandorts Bedburg im direkten Umfeld oder jenseits der BAB 61 vorgesehen hatte, wird im Wettbewerb mit anderen 18 19 Ebenda, S. 11 Ebenda, S. 18 60 Gewerbe- und Industrieflächenbedarf Kommunen in der heutigen Zeit eine Vermarktung abseits der Autobahnen schwierig. Mit dem Tagebau hatten die Kommunen ein wesentliches Entwicklungshemmnis zu tragen. Mit der regionalen Orientierung und dem Weiterwandern des Tagebaus fallen in der Konsequenz die Beschäftigtenzahlen (und Einwohnerzahlen) deutlich geringer aus, als es ohne Tagebau möglich gewesen wäre. GIFPRO-Berechnungen, die sich auf Arbeitsplatzzahlen der Vergangenheit stützen, lassen diese besondere Situation der Kommunen im Nordkreis außer Acht und weisen für die betroffenen Kommunen unverhältnismäßig geringe Bedarfe nach. Dabei ist es evident, dass der erforderliche Strukturwandel vom Tagebau zu einer zukunftsorientieren Gewerbe- und Industriestruktur nur über eine attraktive Flächendisposition erzielt werden kann. Es muss mit aller Deutlichkeit darauf hingewiesen werden, dass ein Strukturwandel sich nicht aus Entwicklungen der Vergangenheit ableiten und begründen lassen kann. Die kommunalen Wirtschaftsförderungen müssen in der Lage sein, aktiv Flächen einzusetzen, um ein neues wirtschaftliches Profil etablieren zu können. Um gegen die prognostizierten negativen Zahlen in der Beschäftigten- und Einwohnerentwicklung in den nächsten Jahrzehnten einen aktiven Handlungsspielraum gewinnen zu können, muss das Angebot an Arbeitsplätzen aus strukturellen Gründen zwingend deutlich erhöht werden. Dies kann nur über zusätzliche Ausweisung von verkehrsgünstig gelegenen GIB-Flächen gesichert werden. 61 Gewerbe- und Industrieflächenbedarf 62 Flächenbedarf und Flächenpotenziale Flächenbedarf und Flächenpotenziale 7 Flächenbedarf und Flächenpotenziale 7.1 Gegenüberstellung 63 In einem nächsten Schritt wird die Gegenüberstellung zwischen den rechnerisch ermittelten Bedarfszahlen und vorhandenen Flächenpotenzialen vorgenommen. Nachdem – wie bereits angemerkt – nur solche Flächen uneingeschränkt als Mittel der Wirtschaftsförderung eingesetzt werden können, die weitgehend ohne Restriktionen und kurzfristig verfügbar sind, wird ein besonderes Augenmerk auf die verschiedenen Restriktionen, die betrieblichen Bindungen sowie die Eigentumsverhältnisse gelegt. Insgesamt sind im Rhein-Erft-Kreis Reserveflächen für Gewerbe von ca. 439 ha und für Industrie von ca. 312 ha vorhanden. Demgegenüber steht bis zum Jahr 2030 ein angenommener Flächenbedarf für Gewerbe von 180 ha und für Industrie von 97 ha. Anhand dieser Daten scheinen, rein rechnerisch gesehen, ausreichend Flächen zur Verfügung zu stehen. Von den Potenzialflächen sind allerdings diejenigen Flächen abzuziehen, denen aufgrund unterschiedlicher Restriktionen wenig oder keine Entwicklungsmöglichkeiten eingeräumt werden. Dies sind insgesamt ca. 42 ha GE und ca. 13 ha GI-Flächen.20 mit Restriktionen behaftete Flächen Damit verbleiben immer noch Reserveflächen von 398 ha Gewerbeund 299 ha Industrieflächen. Auch unter dieser Prämisse sind ausreichend Flächenpotenziale zur Bedarfsdeckung vorhanden. Enger wird der Spielraum, wenn diejenigen Flächen herausgerechnet werden, die betrieblichen Bindungen unterliegen (die also von Betrieben bereits reserviert, aber noch nicht belegt sind) sowie diejenigen Flächen, die nicht im Eigentum bzw. der Verfügungsgewalt der Kommunen bzw. der kommunalen Wirtschaftsförderungen liegen. Unter Abzug dieser Flächen verbleibt aktuell kein Spielraum für Gewerbe- und Industriebetriebe. An diesem fehlenden Spielraum insbesondere lassen sich die seitens der Kommunen aktuell kommunizierten Probleme in der Bereitstellung von Flächen zumindest teilweise erklären. 20 Dies sind Flächen, die im Rahmen kommunaler Planung (v0rbereitende und verbindliche Bauleitplanung) aus der Entwicklungsperspektive herausgenommen werden müssten, gleichwohl aber (aus Arbeitskapazitätsgründen) noch als Potenzialflächen zu rechnen sind. Flächen mit betrieblichen Bindungen/ im Fremdbesitz Flächenbedarf und Flächenpotenziale 7.2 64 Flächenengpässe trotz positiver Flächenbilanz Für die Regionalplanung ist allerdings mit diesen zuletzt genannten Zahlen (noch) kein direkter Handlungsbedarf verbunden, denn zum einen fallen die Flächen mit den betrieblichen Bindungen nicht aus der Bedarfsdeckung – vielmehr dienen sie nach wie vor dazu, den Bedarf zu befriedigen, wenn auch weitgehend außerhalb der kommunalen Steuerung. Weiterhin sind Flächen im Fremdeigentum ebenfalls nicht in Abzug zu bringen, denn die Erfahrung zeigt, dass im Laufe der Zeit vielfach Flächen erworben und entwickelt werden können. Hierbei hilft manchmal die Ankündigung, eine z. B. landwirtschaftliche Fläche aus der baulichen Nutzungsperspektive herauszunehmen, um bei den Eigentümern Veräußerungs- oder zumindest Kooperationsbereitschaft in der Flächenentwicklung zu erreichen. Kurz gesagt, für Betriebe reservierte Flächen und Flächen im Fremdeigentum sind keine regionalplanerisch relevante Kategorie, die auf dieser übergeordneten Planungsebene unmittelbaren Handlungsbedarf zur bedarfsgerechten Darstellung im Regionalplan Anlass gibt. Gleichwohl wird mit den vorliegenden Daten das zentrale Dilemma zwischen Landesplanung und kommunaler Realität deutlich: Dilemma zwischen Landesplanung und kommunaler Realität  Regional- und Landesplanung legen geeignete Flächen auf, die „im Grundsatz“ entwicklungsfähig sind.  Die kommunale Ebene braucht dagegen sofort verfügbare und restriktionsarme Flächen. Die Schnittmenge zwischen beiden Anforderungen ist im Rhein-ErftKreis offensichtlich so gering, dass eine aktive Wirtschaftsförderung geringe Schnittmenge der beiden Anforderungen Flächenbedarf und Flächenpotenziale 65 über eine angebotsorientierte Flächenpolitik nur noch sehr eingeschränkt funktioniert. Unterstrichen wird diese Einschätzung, wenn ein Blick auf die einzelnen Flächengrößen gelenkt wird. Es gibt im Rhein-Erft-Kreis insgesamt drei Flächen, die industriell nutzbar, direkt verfügbar und über 10 ha groß sind (eine Flächengröße, die für Logistiker interessant ist). Weiterhin gibt es zehn Flächen, die industriell nutzbar, direkt verfügbar sowie über 2 ha groß sind, zwölf industriell nutzbare Flächen umfassen zwischen 0,5 ha bzw. 2 ha und weitere fünf Flächen bieten weniger als 5 ha. verfügbare Fläche sind zu klein Allein in Kerpen haben seit 2008 45 Unternehmen nach Flächen im Mittel zwischen 7 und 10 ha angefragt. Elf der Unternehmensanfragen (24 %) konnten nicht bedient werden. In Bezug auf die angefragte Flächengröße konnte allerdings mehr als die Hälfte der angefragten Fläche nicht zur Verfügung gestellt werden, d.h. insbesondere Nachfrager nach großen Flächen konnten nicht bedient werden.21 Wenn ergänzend die Verteilung dieser Flächen innerhalb des RheinErft-Kreises betrachtet wird, zeigt sich, dass es deutliche Ungleichgewichte gibt: Im Süden des Kreises besteht zumindest rechnerisch ein deutliches Defizit an Industrieflächen, auch bereits ohne Abzug der Flächen mit betrieblichen Bindungen und Flächen im Fremdeigentum. Im Norden dagegen stehen noch ausreichend Flächen zur Verfügung. Dabei wird der Norden des Kreises keine Flächenfunktion für den Süden erfüllen können. Die wirtschaftlichen Profile (Chemie im Süden, Logistik und Energiewirtschaft im Norden) sind zu unterschiedlich, als dass ein Unternehmen im Süden des Kreises seinen Sitz in den Norden verlagern würde. keine ausgewogene räumliche Verteilung der Flächen Fakt ist, dass im Süden des Kreises noch fünf Flächen für eine industrielle Nutzung uneingeschränkt zur Verfügung stehen; und hiervon sind nur drei Flächen größer als 2 ha. Flächendefizit im Süden des Kreises Für das Kompetenzfeld Chemie ist gerade im Süden des Kreises zu relativieren, dass die Unternehmen innerhalb bzw. im Anschluss an ihre Betriebsgelände noch umfangreiche Entwicklungspotenziale haben. Insoweit liegen aktuell auch keine Anfragen nach zusätzlichen GIB-Flächen seitens der chemischen Industrie vor. Auch ist aufgrund der dichten Siedlungsstruktur, der Nähe zu Wohnlagen und der Betroffenheit durch die Störfallanlagen-Problematik insbesondere in Wesseling nicht davon auszugehen, dass weitere Flä- 21 Quelle: Information der Stadt Kerpen Hinweis: denkbare Doppelanfragen von Projektentwicklern etc., die für den gleichen Kunden suchen sind nicht herausgerechnet, da nicht ermittelbar. Flächenbedarf und Flächenpotenziale 66 chenpotenziale für die chemische Industrie erschlossen werden können.22 Im Hinblick auf den Flächenerwerb wirkt weiterhin problematisch die erkennbar abnehmende Veräußerungsbereitschaft seitens der Landwirte. Die Gründe hierfür sind offensichtlich: Waren es doch regelmäßig die Landwirte, die in der Vergangenheit immer zweifach unter der Siedlungsentwicklung leiden mussten. Zum Einen wurden landwirtschaftliche Flächen direkt zur Baulandentwicklung in Anspruch genommen und zum Anderen weitere landwirtschaftliche Flächen für naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen. Pachtverhältnisse wurden gekündigt, Flächen erworben und entwickelt. Heute stellt sich die Situation allerdings anders dar. Galt früher im Rheinland die Fruchtfolge Gerste-Rübe-Bauland so mündet sie heute in die Energiewirtschaft. Die Flächenerträge von Flächen für die Energiewirtschaft (insbes. Biogas) können heute den Erlös aus dem Verkauf von Bauerwartungsland bereits nach sieben bis acht Jahren überschreiten – und die Flächen liegen danach immer noch im Eigentum der Landwirte. Unter diesen Voraussetzungen ist es mehr als evident, dass die Flächenveräußerung zur Entwicklung von Gewerbe und Industrie für die Landwirte keine attraktive Option mehr darstellt. Dazu kommt, dass die Kommunen, aufgrund zunehmend enger finanzieller Spielräume, in der Vergangenheit ihre Bodenvorratspolitik weitgehend ausgesetzt haben. Früher lagen häufig noch landwirtschaftliche Flächen im Eigentum der Kommunen und zur Siedlungsentwicklung waren damit „lediglich“ die Pachtverhältnisse aufzukündigen. Diese kommunalen Eigentumsressourcen sind inzwischen weitgehend verbraucht. Ergebnis ist: Die Kommunen haben keine Flächen mehr im Eigentum und die Landwirte sind nicht mehr bereit, Flächen abzutreten. Zunehmend schwieriger Flächenerwerb Eine flächenbezogene Wirtschaftsförderung kann unter dieser Ägide nicht (mehr) funktionieren. 7.3 Regionalplanflächen Ergänzend ist darauf zu verweisen, dass in der Bestandserhebung diejenigen Flächen, die im Regionalplan dargestellt sind, aber noch bauplanungsrechtlich einzustufen sind (FNP, B-Plan und §34 BauGB) keine Berücksichtigung gefunden haben. Insoweit sind insbesondere als weitere Potenziale folgende Flächen zu berücksichtigen: Erweiterungsfläche für das Martinswerk in der Kreisstadt Bergheim 22 ca. 31 ha Nach Aussage der Stadt Wesseling ist es in Anbetracht der weitgehend auf die Chemieindustrie ausgerichteten Struktur eine klare Zielsetzung der Stadt Wesseling zusätzlich durch Diversifizierung und Ansiedlung von Betrieben aus verschiedenen Branchen die Wirtschaft zu stärken. Potenzialflächen ohne bauplanungsrechtliche Einstufung Flächenbedarf und Flächenpotenziale 67 LEP VI Fläche für flächenintensive Großvorhaben auf dem Stadtgebiet von Bergheim und Elsdorf ca. 83 ha Südliche Erweiterung des Gewerbeparks Eichholz in der Stadt Wesseling ca. 20 ha Die Erweiterungsfläche für das Martinswerk ist im Regionalplan zwingend an die Nutzung durch das Martinswerk gebunden; dass das Unternehmen die Fläche in Anspruch nehmen wird, ist nach aktuellem Stand nicht zu erwarten. Martinswerk, Bergheim Die LEP VI Fläche war ausschließlich für flächenintensive Großvorhaben (Braunkohlekraftwerk) vorgesehen. Inzwischen sind 20 ha der LEP VI Fläche von der Landesplanung im Rahmen von :terra nova für die Entwicklung eines interkommunalen Gewerbegebietes im Kompetenzfeld regenerative Energiewirtschaft freigegeben. LEP VI Fläche, Bergheim und Elsdorf Insoweit sind ausschließlich die im Regionalplan dargestellten Potenzialflächen des Gewerbeparks Eichholz uneingeschränkt den erhobenen Potenzialflächen hinzuzufügen. Für diese Flächen ist allerdings nicht davon auszugehen, dass sie einer industriellen Nutzung zugeführt werden. Gewerbepark Eichholz, Wesseling Flächenbedarf und Flächenpotenziale 68 Resümee und Anregungen für die Landesplanung Resümee und Anregungen für die Landesplanung 8 Resümee und Anregungen für die Landesplanung 8.1 Kurzes Fazit 69 Im Rahmen der Untersuchung wurde die Gewerbe- und Industrieflächensituation im Rhein-Erft-Kreis qualitativ und quantitativ untersucht und die voraussichtliche Flächennachfrage bis zum Jahr 2030 bestimmt. Grundlage der Nachfragebestimmung war zunächst eine Regionalanalyse zur wirtschaftlichen Entwicklung. Nur in Regionen, in denen eine langfristig erkennbare Prosperität vorherrscht, wird mit zunehmendem Flächenbedarf zu rechnen sein. Dies konnte für den Rhein-Erft-Kreis, trotz der Weiterwanderung des Tagebaus, nachgewiesen werden. Weiterhin wird die zu erwartende Nachfrage nach Flächen eingegrenzt durch die Ergebnisse sowohl umfassender Betriebsbefragungen, geführter Einzelinterviews mit Betriebsinhabern sowie Auswertung der Statistiken zur Flächenentwicklung der Vergangenheit. Anhand der GIFPRO-Modellrechnung wurde eine eigenständige Bedarfsprognose ermittelt und den Berechnungsergebnissen seitens der Staatskanzlei aus dem Jahr 2009 sowie den aktuellen Berechnungsergebnissen von Prof. Dirk Vallée zur Seite gestellt. regionalökonomische Analyse und eigenständige Bedarfsprognose Darauf aufbauend wurde grundstückscharf eine Bestandserhebung im gesamten Rhein-Erft-Kreis durchgeführt und differenziert nach bauleitplanerisch relevanten Kategorien kartiert. Unterschieden wurde weiterhin nach Flächen, die bereits belegt sind und Flächen, die für eine Entwicklung noch zur Verfügung stehen können. Bestandserhebung Die Differenz zwischen der Bedarfsberechung und den noch bestehenden Flächenpotenzialen ermöglicht eine Einschätzung zur Gewerbe- und Industrieflächensituation im Rhein-Erft-Kreis Abgleich von Bedarfen und Potenzialen Im Ergebnis liegt das Problem von Flächenengpässen nicht in der an absoluten Flächenzahlen orientierten Bedarfsberechnung im Verhältnis zu den Flächenpotenzialen. Die Mehrzahl der Potenzialflächen kann aufgrund der Eigentumsverhältnisse, betrieblichen Bindungen (betriebseigene Reserven), aber auch aufgrund naturräumlicher Restriktionen (z. B. Artenschutz, Überschwemmungsgebiete, Schutzabstände, Entwässerungsanlagen, Abstandsflächen zu empfindlichen Nutzungen etc.), nicht durch die Wirtschaftsförderung an Standortnachfrager vermittelt werden. Auch sind die Landwirte immer weniger bereit, Flächen für die Siedlungsentwicklung zu veräußern. Mehrzahl der Potenzialflächen faktisch nicht verfügbar Weiter zeigt sich, dass die Engpässe insbesondere bei großen, zusammenhängenden, industriell nutzbaren Flächen liegen. Die Flächengrößen und die Flächenanzahl sind nur bedingt marktkonform im Hinblick auf die relevanten Kompetenzfelder im Rhein-Erft-Kreis. wenige große Flächen Resümee und Anregungen für die Landesplanung 70 Darüber hinaus gibt es innerhalb des Kreises massive Ungleichgewichte. Im Süden des Kreises sind die Engpässe an großen, industriell nutzbaren Flächen besonders gravierend. Betriebsauslagerungen oder -verlagerungen in den Norden des Kreises werden aber aufgrund der völlig unterschiedlichen wirtschaftsräumlichen Profile (Chemie im Süden, Energiewirtschaft und Logistik im Norden) nicht möglich und auch nicht zielführend sein. ungleiche Verteilung im Kreisgebiet Die aktuelle Situation im Rhein-Erft-Kreis zeigt, dass die Schnittmenge zwischen den Vorgaben der Regionalplanung und den kommunalen Anforderungen so gering ist, dass eine aktive Wirtschaftsförderung über die angebotsorientierte Flächenpolitik nur bedingt funktioniert. Vorgaben der Regionalplanung ≠ Anforderungen der Wirtschaftsförderung 8.2 Anregungen für die Landesplanung Zusätzliche Flächendarstellungen für Gewerbe- und Industriebereiche sind im Regionalplan – trotz theoretischen Flächenüberhangs – voraussichtlich erforderlich. Nur mit einer erhöhten Auswahl können die Kommunen und die Wirtschaftsförderungsgesellschaften flexibel auf die Anforderungen der vorhandenen Wirtschaft und evtl. Ansiedlungswünsche reagieren. Folgende Postulate sollten Eingang in die Diskussion um den neuen Landesentwicklungsplan finden:  Nur mit einer erhöhten Flächenauswahl können die Kommunen und die Wirtschaftsförderungsgesellschaften flexibel auf die Anforderungen der Wirtschaft reagieren. Insbesondere zusätzliche restriktionsarme und ausreichend große Flächen, die als Industriegebiete ausgewiesen werden können, sollten ausreichend im Regionalplan dargestellt sein. Mit ausreichend dargestellten Gewerbe- und Industriebereichen erhöhen sich auch die finanziellen Spielräume seitens der Kommunen im Flächenerwerb. erhöhte Flächenauswahl  Die Erfahrung mit den im Regionalplan dargestellten Flächen hat gezeigt, dass es sich um einen Flächenpool handelt, der bei weitem nicht eins zu eins umsetzbar ist. Die relevanten Flächenrestriktionen zeigen sich vielfach erst im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung. Es wird angeregt, die im Regionalplan darzustellenden Gewerbe und Industriebereiche als Flächenauswahl (Suchräume) zu verstehen. Diese kann mit einer kommunalen Quote versehen werden, bis zu der dieser Flächenpool maximal ausgeschöpft werden soll. Damit kann eine erhöhte Flexibilität erreicht werden und langwierige Änderungsverfahren des Regionalplanes würden einer kurzfristig erforderlichen Flächendisposition nicht entgegen stehen. Auch wird mit dieser Vorgehensweise die Planungshoheit der Kommunen wieder gestärkt. Flächenpool und Flächenquote Resümee und Anregungen für die Landesplanung 71  Um darüber hinaus flexibel auf kurzfristige Anforderungen der Wirtschaft reagieren zu können, wird es für erforderlich gehalten, dass der Regionalplan ein ausreichendes Angebot von an der Gewerbestruktur orientierten restriktionsarmen Gewerbe- und Industriebereichen enthält. Um eine echte Flexibilität zu erzeugen, kann die Größenordnung des landesplanerisch anerkannten zusätzlichen Flächenbedarfs ohne räumliche Konkretisierung textlich fixiert werden. Bei entsprechender Nachfrage können im Rahmen der zugestandenen Größenordnung im konkreten Fall geeignete Flächen nach regionaler Abstimmung festgelegt und landesplanerisch anerkannt werden. Bedarfe auch ohne räumliche Zuordnung anerkennen  Mehr Spielraum bedeutet, dass bei fehlender Veräußerungsbereitschaft/ -möglichkeit (z.B. der Landwirte) zeitnah andere Flächen in den Fokus genommen werden können – in Abstimmung mit den Landwirten bzw. der Landwirtschaftskammer. Mehr Spielraum bedeutet auch, dass bei Erkennen von natur- und landschaftlichen Restriktionen, zeitnah weniger umweltrelevante Flächen in die Perspektive genommen werden können – in Abstimmung mit den Naturschutzverbänden. mehr Verhandlungsspielraum mit den Akteuren  Restriktionsbehaftete Flächen, die nur eingeschränkt nutzbar sind oder aus anderen Gründen nicht entwickelt werden können, sollen möglichst aus dem Pool an planerischen Gewerbe- und Industrieflächen herausgerechnet werden. Die Kommunen erklären sich im Gegenzug dazu bereit, die bauleitplanerischen Schritte einzuleiten, diese Flächen aus der Entwicklungsperspektive zu nehmen. D.h. diese Flächen werden in der Regionalplanung sowie in der Flächennutzungsplanung nicht mehr als Gewerbe- und Industriebereiche bzw. Gewerbe und Industriegebiete dargestellt sein. „Planungsleichen“ werden entfernt  Das Flächentauschverfahren soll flexibler gestaltet werden – auf Basis einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit der Bezirksregierung. Das Planungsrecht ist vielfach zu schwerfällig, um den Anforderungen der Wirtschaft einer zeitlich kurzfristigen Flächendisposition gerecht werden zu können. flexible Tauschverfahren  In den Zugeständnissen eines Mengengerüstes an Flächen für die Kommunen im Nordkreis (Bedburg, Bergheim, Elsdorf) soll seitens der Regional- und Landesplanung anerkannt werden, dass aufgrund der vorhandenen Entwicklungshemmnisse durch den Tagebau und dem Weiterwandern des Tagebaus ein Strukturwandel ansteht. Flächenbedarfe lassen sich in diesen Kommunen nicht aus vergangen Arbeitsplatzzahlen ableiten. Es soll anerkannt werden, dass in Kommunen und Regionen im Strukturwandel, Flächen als Instrument aktiver Wirtschaftspolitik eingesetzt werden müssen – und zwar Flächen, die sich nicht auf Grundlage vergangener Entwicklungen ableiten und begründen lassen. Strukturwandel anerkennen Resümee und Anregungen für die Landesplanung 72  Ein auf die Branchenstruktur und auf die für den Rhein-Erft-Kreis relevanten Leitmärkte abgestimmtes Gewerbeflächenentwicklungs-Konzept, auf das sich die 10 Städte im Rhein-Erft-Kreis freiwillig verständigen, sollte in der Landesplanung berücksichtigt werden. Vereinbarung auf ein gemeinsames Konzept  Gleichzeitig erklären sich die Städte und Gemeinden im RheinErft-Kreis dazu bereit, vorhandene Brachflächen verstärkt in den Fokus der Reaktivierung zu nehmen. Die mit diesen Flächen behafteten Restriktionen sollen in enger Zusammenarbeit mit den Eigentümern und Umweltbehörden weitgehend ausgeräumt werden. Brachflächen im Fokus Wenn es gelingt, ausreichend Flächen in den Regionalplan zu übernehmen, die zeitliche Komponente in der Planung zu verankern und gleichzeitig die Flächentauschverfahren flexibler zu gestalten, kann eine wirtschaftsfreundliche und gleichzeitig sparsame Flächenpolitik gelingen. Im Ergebnis geht es nicht darum, mehr Flächen zu belegen, als nachgefragt werden. Es geht um Planungssicherheit für die Kommunen und für die Betriebe. Die Kommunen im Rhein-Erft-Kreis wollen gemeinsam die geeigneten Rahmenbedingungen schaffen, ein bedarfsgerechtes Flächenangebot zu stellen und damit einen wichtigen Beitrag für eine prosperierende wirtschaftliche Entwicklung in Nordrhein-Westfalen zu leisten. Diesem Ziel dienen eine engagierte Zusammenarbeit zwischen den Kommunen im Rhein-Erft-Kreis sowie der kontinuierliche Dialog mit dem Land, der Region und der Stadt Köln.