Daten
Kommune
Bedburg
Größe
38 kB
Datum
06.05.2013
Erstellt
29.04.13, 18:02
Aktualisiert
29.04.13, 18:02
Stichworte
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Zu TOP:__________
Drucksache: WP8-83/2013
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 32
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss
06.05.2013
Abstimmungsergebnis:
Betreff:
Brandschutzbedarfsplan
- Empfehlungen aus dem Arbeitskreis
Beschlussvorschlag:
Der Familien-, Bildung- und Sozialausschuss
Alternative a)
schließt sich den Empfehlungen aus dem Arbeitskreis `Brandschutzbedarfsplan´ an und
empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg im Rahmen der Haushaltsberatungen die sich aus
den Anpassungen des Fahrzeugkonzepts ergebenden Änderungen zu berücksichtigen
Alternative b)
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Begründung:
Der Arbeitskreis `Brandschutzbedarfsplan´ hat sich am 17.04.2013 zur 2. Sitzung getroffen.
Themenschwerpunkt war die Analyse/ Beratung des Fahrzeugkonzeptes gem. Vorschlag des
Gutachters; hierzu wurde eine fahrzeugspezifische Aufstellung zur Verfügung gestellt, die dieser
Vorlage als Anlage 1 beigefügt ist.
Hinsichtlich der seitens des Gutachters vorgelegten Konzeption, die mitunter auch
Verschiebungen von Fahrzeugen vorsehen - beispielsweise zwischen den Einheiten Bedburg-Rath
und Lipp/ Millendorf - wurde seitens der im Arbeitskreis vertretenen Politiker die Befürchtung
geäußert, dass dies negative Auswirkungen auf die Motivation der in den betroffenen Einheiten
Aktiven habe. Im weiteren Verlauf sprachen diese sich einheitlich gegen eine derartige Maßnahme
aus.
Auf dieser Basis wurde nachfolgend die Fuhrparkkonzeption der einzelnen Einheiten beleuchtet
und wie folgt bewertet; im Einzelnen:
1) Einheit Bedburg
Alt
LF 16
LF 10/6
RW 2
MTF
ELW 1
Neu
HLF 20
LF 10
GW L2 / RW
MTF
ELW1
Bemerkungen
o. k.; keine Veränderung im Plan
o. k.; keine Veränderung im Plan
diskussionswürdig*
o. k.; keine Veränderung im Plan
o. k.; keine Veränderung im Plan
* Im Ergebnis der Diskussion kann festgehalten werden, dass das Erfordernis eines RW 2 oder gleichwertigem Ersatz - für die Einheit gesehen wird, da auf einem HLF 20 alleine
platzmäßig nicht alle Materialien vom Rüstwagen verlastet werden können; beispielsweise die
Rettungsplattform für LKW, diverse Rüsthölzer etc. pp. Die vorgeschlagene Ersatzbeschaffung
des RW 2 durch ein GW L2/ RW wird daher seitens des Arbeitskreises positiv bewertet; die
Fahrzeugkombination HLF 20/16 schwer in Verbindung mit dem GW L2/ RW bietet eine solide
Grundlage in Bezug auf Kosteneinsparung und notwendigem einsatztaktischem Wert. Weiterhin
bietet die Installation des GW L2/ RW auch eine bisher fehlende Transportmöglichkeit schwerer
Lasten in größeren Mengen, wie Bindemittel, Schaummittel, Schläuche etc. pp. bei größeren
Schadenereignissen/ Einsatzstellen. Der aus dem Arbeitskreis unterbreitete Vorschlag, die
Beschaffung des GW L2/ RW mit der Beschaffung des HLF 20 in der Reihenfolge zu tauschen
wurde ebenfalls positiv bewertet.
2) Einheit Kaster/ Königshoven
Alt
HLF 20
TLF 24/48
MTF
(GW)
LF 16 TS
Neu
HLF 20
TLF 20/40 SL
MTF
GW L 1
TSF-W
Bemerkungen
o. k.; keine Veränderung im Plan
o. k.; keine Veränderung im Plan
o. k.; keine Veränderung im Plan
diskussionswürdig *
diskussionswürdig *
* Der GW sollte gem. der mit der Einheit getroffenen Vereinbarung nicht ersetzt werden, da es
sich um ein seitens RWE Power kostenlos zur Verfügung gestelltes Fahrzeug handelte;
dennoch steht dieses Fahrzeug in der Planung Brandschutzbedarfsplan in Kompensation mit
der Ersatzbeschaffung des LF 16 TS - Bundfahrzeug -, welches nach Ausfall in 2012 nicht
mehr vom Bund ersetzt wird. Die Ersatzbeschaffung TSF-W und GW L1 sind somit als
Ersatzbeschaffung für das LF 16 TS zu betrachten. Die Ersatzbeschaffung `LF 16 TS/ TSF-W
ist insbesondere vor dem Hintergrund der Bebebauung Alt-Kaster zu bewerten; so ist es aus
brandschutzrechtlichen Gründen zwingend erforderlich, im v. g. Ortsteil den abwehrenden
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Brandschutz zu optimieren. Dies kann nur durch eine schnellere gezielte Eingriffsmöglichkeit,
möglichst nahe am Geschehen, sichergestellt werden, welche mit der vorhandenen
Fahrzeugtechnik derzeit nicht in Gänze gewährleistet werden kann.
In diesem Zusammenhang weist die Verwaltung darauf hin, dass durch den Kreisbrandmeister
ein neuer Standort für ein SW 2000 gesucht wird; hierbei handelt es sich um eine Art
Gerätewagen zur Wasserversorgung über lange Wegestrecken. Das Fahrzeug steht zur Zeit in
Elsdorf-Oberembt, kann dort aufgrund einer stadtinternen Neubeschaffung nicht mehr
stationiert werden; der Kreisbrandmeister hat daher per Rundmail die Leiter der Feuerwehren
des Kreises hinsichtlich möglicher Verwendung angeschrieben. Seitens des Wehrleiters wurde
der Vorschlag unterbreitet, das Fahrzeug aus nachfolgenden Gründen in der Einheit KasterKönigshoven zu stationieren:
- Überbrückung eines zur Zeit fehlenden Löschfahrzeuges (LF 16 TS) und somit Optimierung
des Brandschutzes in Bezug auf Einsätze bei Waldbränden, Feldscheunen oder Gehöften
- mögliche Ersatzbeschaffung durch Bundesmittel - nicht gesichert - eines GW L2
(Gerätewagen Logistik 2); kostenneutral für Stadt Bedburg/ Einsparung
- sofern eine Ersatzbeschaffung durch den Bund erfolgen würde, ist möglicherweise die
geplante Beschaffung des GW L1 für die Einheit Kaster-Königshoven entbehrlich; der Ansatz
in Höhe von 110.000,-€ würde somit entfallen
- lediglich die Betriebskosten - Benzin und Versicherung - sind durch die Kommune zu tragen;
Kosten für Inspektionen, Wartung, Reparatur etc. pp. werden über den Rhein-Erft-Kreis
getragen
Der Vorschlag des Wehrleiters wurde im Vorfeld mit der Einheitsführung Kaster-Königshoven
besprochen und von dort grundsätzlich positiv bewertet. Trotz gewisser `Ressentiments´ haben
die Mitglieder des Arbeitskreises - unter der Vorgabe, dass seitens des Rhein-Erft-Kreises eine
schriftliche Kostenzusage erteilt wird -, dem Vorschlag des Wehrleiters angenommen.
3) Einheit Kirch-/ Grottenherten
Alt
LF 20
LF 8/6
MTF
GW Mess
Neu
LF 20
MLF
MTF
GW-Mess
Bemerkungen
diskussionswürdig *
diskussionswürdig *
o. k.; keine Veränderung im Plan
o. k.; keine Veränderung im Plan
* Im Ergebnis der Diskussion kann festgehalten werden, dass das Erfordernis des LF 20 zur
Bedienung des BAB-Abschnitts Kreuz Jackerath bis zur Anschlussstelle Bedburger Land
gesehen wird; rein informativ weist die Verwaltung darauf hin, dass das Fahrzeug aus Mitteln
des Konjunkturpakets finanziert wurde. Bzgl. des GW Mess - Kreisfahrzeug - wird angemerkt,
dass dieses aus einsatztaktischen Erwägungen gemeinsam mit dem LF 8/6 eingesetzt wird.
Der im Rahmen der Diskussion unterbreitete Vorschlag des Ersatz durch einen Gerätewagen
Gefahrgut, ist aus Sicht des Wehrleiters aus nachfolgenden Gründen einsatztaktisch nicht
zielführend:
- auf dem Gerätewagen wird beispielsweise kein Wasser mitgeführt, welches zum Einsatz
einer möglichen Dekontamination - mit Pumpe - jedoch erforderlich ist
- auch wird der Transport der Mannschaft nicht ausreichend sichergestellt; es müsste ein
weiteres MTF mit in den Einsatz gehen
- der Bestand an Fahrzeugen in der Einheit ist für die möglichen Einsatzzwecke ABC-Einsatz
mit GW Mess und LF 8/6 sowie für die Einsatzzwecke TH und Brandeinsatz, mit BAB, mit
dem LF 20 und MTF ebenfalls in der Mindestform ausgestattet; auch sind aufgrund der
Mannschaftsstärke beide Einsatzszenarien - ABC im Kreis - und ein örtlicher Erst-Einsatz
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darstellbar, d. h. auch der Grundschutz im Einsatzgebiet ist bei einem ABC-Einsatz
sichergestellt
Bzgl. des MLF wird angemerkt, dass dieses von der Technik und vom Fahrzeuggerüst
durchaus vergleichbar mit dem im Bestand befindlichen LF 8/6 ist, so dass der
Ersatzbeschaffung durch ein MLF seitens des Arbeitskreises `zugestimmt´ wurde.
4) Einheit Kirch- Kleintroisdorf/ Pütz
Alt
LF 16
MTF
Neu
MLF
MTF
Bemerkungen
bisherige langfristige Planung
o. k.; keine Veränderung im Plan
* Einigkeit; in Bezug auf Ersatzbeschaffung `LF 16/ MLF´ wird auf die Ausführungen zur Einheit
Lipp/ Millendorf verwiesen.
5) Einheit Rath
Alt
LF 8/6
MTF
Neu
LF 10/6 (aus Lipp)
MTF
Bemerkungen
diksussionswürdig
o. k.; keine Veränderung im Plan
* Einigkeit; in Bezug auf die Verschiebung des LF 8/ 6 aus der Einheit Lipp wird auf die
Ausführungen zur Einheit Lipp/ Millendorf verwiesen.
6) Einheit Lipp/ Millendorf
Alt
LF 10/6
MTF
Neu
MLF
MTF
Bemerkungen
stark diskussionswürdig
o. k.; keine Veränderung im Plan
* Wie bereits ausgeführt, wurde von den im Arbeitskreis vertretenen Fraktionsmitgliedern eine
Verschiebung von Fahrzeugen grundsätzlich `abgelehnt´. Argumentativ wurde angeführt, dass
die Fahrzeuge in vielen Stunden von den jeweiligen Einheiten geplant und konzipiert worden
seien; hierdurch sei insgesamt eine sehr hohe Identifikation mit dem zur Verfügung gestellten
Arbeitsmaterial erreicht, was einen pfleglichen Umgang gewährleiste. Ein Fahrzeug nunmehr
einer anderen Einheit zuzuführen, reduziere empfindlich die Motivation zur Pflege und
Werterhaltung des Fahrzeugs, wie auch die Motivation innerhalb der Einheit. Aus diesem
Grunde - Motivationsverlust - haben sich die politischen Vertreter auch insgesamt gegen eine
Reduzierung des im alten Brandschutzbedarfsplan festgelegten Mindeststandards je Einheit
ausgesprochen, auch wenn dieser aus einsatz- und feuerwehrtaktischen Gründen seitens der
Wehrleitung als unproblematisch bewertet wurde.
Fazit
Die Änderung des Fahrzeugsollkonzeptes aus dem Brandschutzbedarfsplan ist durch Herrn Siepe
aktualisiert worden: diese liegt der Vorlage als Anlage 1 bei. Sollte der Fachausschuss sich dem
Vorschlag der Arbeitsgruppe anschließen, wären folgende Änderungen vorzunehmen:
1. Änderung der Reihenfolge der Beschaffung des GW L 2/ RW und des HLF 20 der Einheit
Bedburg
HLF 20 Beschaffung in 2013
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GW L 2/ RW Beschaffung in 2014
insgesamt kann hierdurch eine frühere Indienststellung erreicht werden
Auswirkungen Haushalt: kostenneutral, lediglich Ansatzverschiebung.
2. die Beschaffung des MLF für die Einheit Lipp inkl. der Verschiebung des LF Lipp 10/ 6 nach
Rath entfällt, dafür Beschaffung eines LF 10 (neue Norm) für die Einheit Rath in 2014;
Auswirkung auf den Haushalt: Kostensteigerung um rd. 100.000 € in 2014
3. Festlegung des Mindeststandards `LF 10 (neue Norm)´ für alle Einheiten
Auswirkungen auf den Haushalt: Kostensteigerung um rd. 100.000 €/ Fahrzeug; dies betrifft im
Grundsatz die jeweilige Ersatzbeschaffung der Fahrzeuge in Lipp/ Millendorf und KirchKleintroisdorf/ Pütz
Nachfolgend werden die Anschaffungen dargestellt:
Fahrzeug
HLF 20
TSF-W
Standort
Bedburg
Kaster-Königshoven
Jahr
2013
2013
Kostenschätzung
350.000,- €
110.000,- €
GW L2 / RW
GW L 1
LF 10
Bedburg
Kaster-Königshoven
Rath
2014
2014
2014
150.000,- €
110.000,- €
260.000,- €
DLK 23
MTF
Kaster-Königshoven
Kirch- Kleintroisdorf / Pütz
2015
2015
650.000,- €
40.000,- €
MLF
Kirch- Grottenherten
2016/ 2017
160.000,- €
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
----------------------------------Garbe
----------------------------------Kramer
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
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