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Beschlussvorlage (Brandschutzbedarfsplan - Empfehlungen aus dem Arbeitskreis)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
38 kB
Datum
06.05.2013
Erstellt
29.04.13, 18:02
Aktualisiert
29.04.13, 18:02
Beschlussvorlage (Brandschutzbedarfsplan
- Empfehlungen aus dem Arbeitskreis) Beschlussvorlage (Brandschutzbedarfsplan
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- Empfehlungen aus dem Arbeitskreis)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP8-83/2013 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: 32 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss 06.05.2013 Abstimmungsergebnis: Betreff: Brandschutzbedarfsplan - Empfehlungen aus dem Arbeitskreis Beschlussvorschlag: Der Familien-, Bildung- und Sozialausschuss Alternative a) schließt sich den Empfehlungen aus dem Arbeitskreis `Brandschutzbedarfsplan´ an und empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg im Rahmen der Haushaltsberatungen die sich aus den Anpassungen des Fahrzeugkonzepts ergebenden Änderungen zu berücksichtigen Alternative b) STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Arbeitskreis `Brandschutzbedarfsplan´ hat sich am 17.04.2013 zur 2. Sitzung getroffen. Themenschwerpunkt war die Analyse/ Beratung des Fahrzeugkonzeptes gem. Vorschlag des Gutachters; hierzu wurde eine fahrzeugspezifische Aufstellung zur Verfügung gestellt, die dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt ist. Hinsichtlich der seitens des Gutachters vorgelegten Konzeption, die mitunter auch Verschiebungen von Fahrzeugen vorsehen - beispielsweise zwischen den Einheiten Bedburg-Rath und Lipp/ Millendorf - wurde seitens der im Arbeitskreis vertretenen Politiker die Befürchtung geäußert, dass dies negative Auswirkungen auf die Motivation der in den betroffenen Einheiten Aktiven habe. Im weiteren Verlauf sprachen diese sich einheitlich gegen eine derartige Maßnahme aus. Auf dieser Basis wurde nachfolgend die Fuhrparkkonzeption der einzelnen Einheiten beleuchtet und wie folgt bewertet; im Einzelnen: 1) Einheit Bedburg Alt LF 16 LF 10/6 RW 2 MTF ELW 1 Neu HLF 20 LF 10 GW L2 / RW MTF ELW1 Bemerkungen o. k.; keine Veränderung im Plan o. k.; keine Veränderung im Plan diskussionswürdig* o. k.; keine Veränderung im Plan o. k.; keine Veränderung im Plan * Im Ergebnis der Diskussion kann festgehalten werden, dass das Erfordernis eines RW 2 oder gleichwertigem Ersatz - für die Einheit gesehen wird, da auf einem HLF 20 alleine platzmäßig nicht alle Materialien vom Rüstwagen verlastet werden können; beispielsweise die Rettungsplattform für LKW, diverse Rüsthölzer etc. pp. Die vorgeschlagene Ersatzbeschaffung des RW 2 durch ein GW L2/ RW wird daher seitens des Arbeitskreises positiv bewertet; die Fahrzeugkombination HLF 20/16 schwer in Verbindung mit dem GW L2/ RW bietet eine solide Grundlage in Bezug auf Kosteneinsparung und notwendigem einsatztaktischem Wert. Weiterhin bietet die Installation des GW L2/ RW auch eine bisher fehlende Transportmöglichkeit schwerer Lasten in größeren Mengen, wie Bindemittel, Schaummittel, Schläuche etc. pp. bei größeren Schadenereignissen/ Einsatzstellen. Der aus dem Arbeitskreis unterbreitete Vorschlag, die Beschaffung des GW L2/ RW mit der Beschaffung des HLF 20 in der Reihenfolge zu tauschen wurde ebenfalls positiv bewertet. 2) Einheit Kaster/ Königshoven Alt HLF 20 TLF 24/48 MTF (GW) LF 16 TS Neu HLF 20 TLF 20/40 SL MTF GW L 1 TSF-W Bemerkungen o. k.; keine Veränderung im Plan o. k.; keine Veränderung im Plan o. k.; keine Veränderung im Plan diskussionswürdig * diskussionswürdig * * Der GW sollte gem. der mit der Einheit getroffenen Vereinbarung nicht ersetzt werden, da es sich um ein seitens RWE Power kostenlos zur Verfügung gestelltes Fahrzeug handelte; dennoch steht dieses Fahrzeug in der Planung Brandschutzbedarfsplan in Kompensation mit der Ersatzbeschaffung des LF 16 TS - Bundfahrzeug -, welches nach Ausfall in 2012 nicht mehr vom Bund ersetzt wird. Die Ersatzbeschaffung TSF-W und GW L1 sind somit als Ersatzbeschaffung für das LF 16 TS zu betrachten. Die Ersatzbeschaffung `LF 16 TS/ TSF-W ist insbesondere vor dem Hintergrund der Bebebauung Alt-Kaster zu bewerten; so ist es aus brandschutzrechtlichen Gründen zwingend erforderlich, im v. g. Ortsteil den abwehrenden Beschlussvorlage WP8-83/2013 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Brandschutz zu optimieren. Dies kann nur durch eine schnellere gezielte Eingriffsmöglichkeit, möglichst nahe am Geschehen, sichergestellt werden, welche mit der vorhandenen Fahrzeugtechnik derzeit nicht in Gänze gewährleistet werden kann. In diesem Zusammenhang weist die Verwaltung darauf hin, dass durch den Kreisbrandmeister ein neuer Standort für ein SW 2000 gesucht wird; hierbei handelt es sich um eine Art Gerätewagen zur Wasserversorgung über lange Wegestrecken. Das Fahrzeug steht zur Zeit in Elsdorf-Oberembt, kann dort aufgrund einer stadtinternen Neubeschaffung nicht mehr stationiert werden; der Kreisbrandmeister hat daher per Rundmail die Leiter der Feuerwehren des Kreises hinsichtlich möglicher Verwendung angeschrieben. Seitens des Wehrleiters wurde der Vorschlag unterbreitet, das Fahrzeug aus nachfolgenden Gründen in der Einheit KasterKönigshoven zu stationieren: - Überbrückung eines zur Zeit fehlenden Löschfahrzeuges (LF 16 TS) und somit Optimierung des Brandschutzes in Bezug auf Einsätze bei Waldbränden, Feldscheunen oder Gehöften - mögliche Ersatzbeschaffung durch Bundesmittel - nicht gesichert - eines GW L2 (Gerätewagen Logistik 2); kostenneutral für Stadt Bedburg/ Einsparung - sofern eine Ersatzbeschaffung durch den Bund erfolgen würde, ist möglicherweise die geplante Beschaffung des GW L1 für die Einheit Kaster-Königshoven entbehrlich; der Ansatz in Höhe von 110.000,-€ würde somit entfallen - lediglich die Betriebskosten - Benzin und Versicherung - sind durch die Kommune zu tragen; Kosten für Inspektionen, Wartung, Reparatur etc. pp. werden über den Rhein-Erft-Kreis getragen Der Vorschlag des Wehrleiters wurde im Vorfeld mit der Einheitsführung Kaster-Königshoven besprochen und von dort grundsätzlich positiv bewertet. Trotz gewisser `Ressentiments´ haben die Mitglieder des Arbeitskreises - unter der Vorgabe, dass seitens des Rhein-Erft-Kreises eine schriftliche Kostenzusage erteilt wird -, dem Vorschlag des Wehrleiters angenommen. 3) Einheit Kirch-/ Grottenherten Alt LF 20 LF 8/6 MTF GW Mess Neu LF 20 MLF MTF GW-Mess Bemerkungen diskussionswürdig * diskussionswürdig * o. k.; keine Veränderung im Plan o. k.; keine Veränderung im Plan * Im Ergebnis der Diskussion kann festgehalten werden, dass das Erfordernis des LF 20 zur Bedienung des BAB-Abschnitts Kreuz Jackerath bis zur Anschlussstelle Bedburger Land gesehen wird; rein informativ weist die Verwaltung darauf hin, dass das Fahrzeug aus Mitteln des Konjunkturpakets finanziert wurde. Bzgl. des GW Mess - Kreisfahrzeug - wird angemerkt, dass dieses aus einsatztaktischen Erwägungen gemeinsam mit dem LF 8/6 eingesetzt wird. Der im Rahmen der Diskussion unterbreitete Vorschlag des Ersatz durch einen Gerätewagen Gefahrgut, ist aus Sicht des Wehrleiters aus nachfolgenden Gründen einsatztaktisch nicht zielführend: - auf dem Gerätewagen wird beispielsweise kein Wasser mitgeführt, welches zum Einsatz einer möglichen Dekontamination - mit Pumpe - jedoch erforderlich ist - auch wird der Transport der Mannschaft nicht ausreichend sichergestellt; es müsste ein weiteres MTF mit in den Einsatz gehen - der Bestand an Fahrzeugen in der Einheit ist für die möglichen Einsatzzwecke ABC-Einsatz mit GW Mess und LF 8/6 sowie für die Einsatzzwecke TH und Brandeinsatz, mit BAB, mit dem LF 20 und MTF ebenfalls in der Mindestform ausgestattet; auch sind aufgrund der Mannschaftsstärke beide Einsatzszenarien - ABC im Kreis - und ein örtlicher Erst-Einsatz Beschlussvorlage WP8-83/2013 Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 darstellbar, d. h. auch der Grundschutz im Einsatzgebiet ist bei einem ABC-Einsatz sichergestellt Bzgl. des MLF wird angemerkt, dass dieses von der Technik und vom Fahrzeuggerüst durchaus vergleichbar mit dem im Bestand befindlichen LF 8/6 ist, so dass der Ersatzbeschaffung durch ein MLF seitens des Arbeitskreises `zugestimmt´ wurde. 4) Einheit Kirch- Kleintroisdorf/ Pütz Alt LF 16 MTF Neu MLF MTF Bemerkungen bisherige langfristige Planung o. k.; keine Veränderung im Plan * Einigkeit; in Bezug auf Ersatzbeschaffung `LF 16/ MLF´ wird auf die Ausführungen zur Einheit Lipp/ Millendorf verwiesen. 5) Einheit Rath Alt LF 8/6 MTF Neu LF 10/6 (aus Lipp) MTF Bemerkungen diksussionswürdig o. k.; keine Veränderung im Plan * Einigkeit; in Bezug auf die Verschiebung des LF 8/ 6 aus der Einheit Lipp wird auf die Ausführungen zur Einheit Lipp/ Millendorf verwiesen. 6) Einheit Lipp/ Millendorf Alt LF 10/6 MTF Neu MLF MTF Bemerkungen stark diskussionswürdig o. k.; keine Veränderung im Plan * Wie bereits ausgeführt, wurde von den im Arbeitskreis vertretenen Fraktionsmitgliedern eine Verschiebung von Fahrzeugen grundsätzlich `abgelehnt´. Argumentativ wurde angeführt, dass die Fahrzeuge in vielen Stunden von den jeweiligen Einheiten geplant und konzipiert worden seien; hierdurch sei insgesamt eine sehr hohe Identifikation mit dem zur Verfügung gestellten Arbeitsmaterial erreicht, was einen pfleglichen Umgang gewährleiste. Ein Fahrzeug nunmehr einer anderen Einheit zuzuführen, reduziere empfindlich die Motivation zur Pflege und Werterhaltung des Fahrzeugs, wie auch die Motivation innerhalb der Einheit. Aus diesem Grunde - Motivationsverlust - haben sich die politischen Vertreter auch insgesamt gegen eine Reduzierung des im alten Brandschutzbedarfsplan festgelegten Mindeststandards je Einheit ausgesprochen, auch wenn dieser aus einsatz- und feuerwehrtaktischen Gründen seitens der Wehrleitung als unproblematisch bewertet wurde. Fazit Die Änderung des Fahrzeugsollkonzeptes aus dem Brandschutzbedarfsplan ist durch Herrn Siepe aktualisiert worden: diese liegt der Vorlage als Anlage 1 bei. Sollte der Fachausschuss sich dem Vorschlag der Arbeitsgruppe anschließen, wären folgende Änderungen vorzunehmen: 1. Änderung der Reihenfolge der Beschaffung des GW L 2/ RW und des HLF 20 der Einheit Bedburg HLF 20 Beschaffung in 2013 Beschlussvorlage WP8-83/2013 Seite 4 STADT BEDBURG Seite: 5 Sitzungsvorlage GW L 2/ RW Beschaffung in 2014 insgesamt kann hierdurch eine frühere Indienststellung erreicht werden Auswirkungen Haushalt: kostenneutral, lediglich Ansatzverschiebung. 2. die Beschaffung des MLF für die Einheit Lipp inkl. der Verschiebung des LF Lipp 10/ 6 nach Rath entfällt, dafür Beschaffung eines LF 10 (neue Norm) für die Einheit Rath in 2014; Auswirkung auf den Haushalt: Kostensteigerung um rd. 100.000 € in 2014 3. Festlegung des Mindeststandards `LF 10 (neue Norm)´ für alle Einheiten Auswirkungen auf den Haushalt: Kostensteigerung um rd. 100.000 €/ Fahrzeug; dies betrifft im Grundsatz die jeweilige Ersatzbeschaffung der Fahrzeuge in Lipp/ Millendorf und KirchKleintroisdorf/ Pütz Nachfolgend werden die Anschaffungen dargestellt: Fahrzeug HLF 20 TSF-W Standort Bedburg Kaster-Königshoven Jahr 2013 2013 Kostenschätzung 350.000,- € 110.000,- € GW L2 / RW GW L 1 LF 10 Bedburg Kaster-Königshoven Rath 2014 2014 2014 150.000,- € 110.000,- € 260.000,- € DLK 23 MTF Kaster-Königshoven Kirch- Kleintroisdorf / Pütz 2015 2015 650.000,- € 40.000,- € MLF Kirch- Grottenherten 2016/ 2017 160.000,- € Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: ----------------------------------Garbe ----------------------------------Kramer ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-83/2013 Seite 5