Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (48. Änderung des Flächennutzungsplans - Solarpark Mühlenerft hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
23 kB
Datum
02.07.2013
Erstellt
26.06.13, 18:04
Aktualisiert
26.06.13, 18:04
Beschlussvorlage (48. Änderung des Flächennutzungsplans - Solarpark Mühlenerft
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (48. Änderung des Flächennutzungsplans - Solarpark Mühlenerft
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB)

öffnen download melden Dateigröße: 23 kB

Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP8111/2013 Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Stadtentwicklungsausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 02.07.2013 Betreff: 48. Änderung des Flächennutzungsplans - Solarpark Mühlenerft hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss fasst den Aufstellungsbeschluss für die 48. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bedburg gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509). Die Verwaltung wird beauftragt, eine Anfrage nach § 34 Abs.1 Landesplanungsgesetz bei der Bez.Reg. Köln zu stellen. STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Mit Schreiben vom 31.05.2013 stellt die SYBAC Blue Planet Energy aus Dortmund einen Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bedburg. Danach ist vorgesehen, auf dem Flurstück 16 der Flur 17 in der Gemarkung Kaster einen Solarpark auf ca. 15 ha mit einer Leistung von ca. 10,6 Mio KWH/a zu installieren. Der gewonnene Strom soll zum Teil an das MonteMareBad und ins Industriegebiet Mühlenerft, sowie auch in das allgemeine Stromnetz eingespeist werden. Entsprechende Verhandlungen sind bereits geführt worden. Darüber hinaus wurde bereits die Landwirtschaftskammer in die Planungsabsichten eingebunden. Das Grundstück liegt im Außenbereich der Stadt Bedburg und ist als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Das geplante Vorhaben ist nicht nach § 35 (1) BauGB privilegiert im Außenbereich zulässig. Um einen Solarpark dieser Größe realisieren zu können, muss der FNP entsprechend eine Darstellung als Sondergebiet erhalten. Dazu ist ein förmliches Verfahren bei der Bez.Reg. Köln einzuleiten. Nach § 34 (1) Landesplanungsgesetz wird zunächst eine Anfrage zu den Zielen der Raumordnung und Landesplanung eingereicht. Darauf aufbauend kann dann im nächsten Schritt parallel zum Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren auch das erforderliche Bebauungsplanverfahren eingeleitet werden. Die Kosten der Verfahren trägt der Antragsteller. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein x Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: Bedburg, den 24.06.2013 gesehen: ----------------------------------Rainer Köster ----------------------------------Jürgen Schmeier ----------------------------------Gunnar Koerdt stellv. Fachbereichsleiter Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-111/2013 Seite 2