Daten
Kommune
Bedburg
Größe
23 kB
Datum
02.07.2013
Erstellt
26.06.13, 18:04
Aktualisiert
26.06.13, 18:04
Stichworte
Inhalt der Datei
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Drucksache: WP8111/2013
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Stadtentwicklungsausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
02.07.2013
Betreff:
48. Änderung des Flächennutzungsplans - Solarpark Mühlenerft
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss fasst den Aufstellungsbeschluss für die 48. Änderung
des Flächennutzungsplans der Stadt Bedburg gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung
der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch
Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509).
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Anfrage nach § 34 Abs.1 Landesplanungsgesetz bei der
Bez.Reg. Köln zu stellen.
STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Begründung:
Mit Schreiben vom 31.05.2013 stellt die SYBAC Blue Planet Energy aus Dortmund einen Antrag
auf Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bedburg. Danach ist vorgesehen, auf dem
Flurstück 16 der Flur 17 in der Gemarkung Kaster einen Solarpark auf ca. 15 ha mit einer Leistung
von ca. 10,6 Mio KWH/a zu installieren. Der gewonnene Strom soll zum Teil an das MonteMareBad und ins Industriegebiet Mühlenerft, sowie auch in das allgemeine Stromnetz eingespeist
werden. Entsprechende Verhandlungen sind bereits geführt worden. Darüber hinaus wurde bereits
die Landwirtschaftskammer in die Planungsabsichten eingebunden.
Das Grundstück liegt im Außenbereich der Stadt Bedburg und ist als Fläche für die Landwirtschaft
dargestellt. Das geplante Vorhaben ist nicht nach § 35 (1) BauGB privilegiert im Außenbereich
zulässig. Um einen Solarpark dieser Größe realisieren zu können, muss der FNP entsprechend
eine Darstellung als Sondergebiet erhalten. Dazu ist ein förmliches Verfahren bei der Bez.Reg.
Köln einzuleiten. Nach § 34 (1) Landesplanungsgesetz wird zunächst eine Anfrage zu den Zielen
der Raumordnung und Landesplanung eingereicht. Darauf aufbauend kann dann im nächsten
Schritt parallel zum Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren auch das erforderliche
Bebauungsplanverfahren eingeleitet werden. Die Kosten der Verfahren trägt der Antragsteller.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
Bedburg, den 24.06.2013
gesehen:
----------------------------------Rainer Köster
----------------------------------Jürgen Schmeier
----------------------------------Gunnar Koerdt
stellv. Fachbereichsleiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-111/2013
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