Daten
Kommune
Wesseling
Größe
15 kB
Erstellt
24.06.10, 14:18
Aktualisiert
24.06.10, 14:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
208/2005
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Stadtplanung
66
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Fortschreibung
des
Verkehrsentwicklungsplanes
Straßennetz Wesseling für die Prognosefälle 2015
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Leiter/in
Rhein-
Erft-
Kreis
Datum
Sachbearbeiter/in
19.08.2005
Namenszeichen
Beteiligte Bereiche
66
Bearbeitungsvermerk
TUIV 08/1998
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 208/2005
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Frau Schneider
19.08.2005
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz
@GRM2@
@GRM3@
@GRM4@
Betreff:
Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes Rhein- Erft- Kreis
Straßennetz Wesseling für die Prognosefälle 2015
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz nimmt das für Wesseling vorgeschlagene Straßennetz für die Prognosefälle 2015 sowie die Beurteilung der Maßnahmen zustimmend zur
Kenntnis.
TUIV 08/1998
.....
.....
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.....
.....
Sachdarstellung:
1. Problem
Der Rhein- Erft- Kreis hat 2002 die Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes (VEP) für das
Kreisgebiet eingeleitet und die Ingenieurgruppe IVV, Aachen, mit der Erarbeitung beauftragt.
Die VEP- Fortschreibung wird für den Zeitraum 2005 bis 2015 erarbeitet; sie soll die künftige Entwicklungskonzeption für die verschiedenen Verkehrsarten (Individualverkehr, Öffentlicher Personennahverkehr, Fahrrad-/ Fußgängerverkehr) und die daraus abzuleitenden Maßnahmen für den Ausbau/ die
Weiterentwicklung dieser Verkehrsnetze umfassen.
Als Grundlage für die weiteren Verkehrsnetze ist die Fortschreibung des Straßennetzes für den Individualverkehr zuerst bearbeitet worden; der Rhein- Erft- Kreis beabsichtigt, diesen Teil der Verkehrsentwicklungsplanung nach Beratung in den Kommunen möglichst noch im Jahr 2005 mit Beschlüssen
des Kreistages zum Abschluss zu bringen.
Nach Berechung des derzeitigen Verkehrsaufkommens im Untersuchungsgebiet (Analyse- Null- Fall)
sind in Abstimmung mit den Kommunen verschiedene Prognosenetze definiert und hinsichtlich ihrer
Auswirkungen auf die Entwicklung des Verkehrsaufkommens wirkungsanalytisch untersucht worden.
Folgende Netzvarianten sind untersucht worden:
•
•
•
P 0 - das Prognose- Null- Netz (P 0) umfasst alle Maßnahmen, die bis zum Prognosehorizont 2015
voraussichtlich fertiggestellt sind und durch Planungsrecht so weit abgesichert sind, dass ihre Umsetzung bis 2015 als sicher gelten kann (Vergleichsnetz für P 1 und P 2).
P 1 - die Netzvariante P 1 umfasst alle Maßnahmen, die sich in einer ersten Einschätzung als
sinnvolle Netzergänzung erweisen und möglichst nachhaltig zur Entlastung von sensiblen oder
überlasteten Strecken beitragen können.
P 2 - die Netzvariante P 2 beinhaltet alle Maßnahmen, die sich aus Planungsüberlegungen des
Rhein- Erft- Kreises und den Kommunen ergeben haben, die einer verkehrsplanerischen Beurteilung hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf das Straßennetz im Untersuchungsgebiet bedürfen.
Für die Stadt Wesseling sind folgende Maßnahmen in den Netzvarianten P 0 - P 2 untersucht worden
(Mitteilung im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz am 5. Mai 2005, Anlage - Plandarstellung):
• P 0 - stadtverträglicher Umbau der L 300, Teilabschnitt Konrad- Adenauer- Straße zwischen Mühlenweg und Kronenweg, zur Umsetzung des Maßnahmenvorschlags aus dem städtebaulichen
Wettbewerb Innenstadt Wesseling.
• P 1 - keine Maßnahmen
• P 2 - L 184n Umgehung Berzdorf zur Überprüfung der Auswirkungen der Ortsumgehung Berzdorf
in der vom Fachausschuss präferierten Variante 2 (Beschlussvorlage 1/ 2003 bzw. Maßnahme Nr.
53) und L 150n Rheinquerung zur Überprüfung der Auswirkungen der übergemeindlich bedeutsamen zusätzlichen Rheinquerung im Bereich Köln, Godorfer Hafen (Maßnahme Nr. 44).
2. Lösung
Die 2005 durchgeführten Prognosenetzberechnungen im Untersuchungsgebiet zeigen für die Stadt
Wesseling, dass alle in den Netzvarianten P 0 und P 2 benannten Maßnahmen hinsichtlich ihrer Ausbzw. Entlastungswirkungen für das Straßennetz als sinnvoll zu beurteilen sind; auch die hohe Verbindungsqualität einer zusätzlichen Rheinquerung in Verlängerung der L 150n ist durch die Prognosenetzberechnungen belegt worden (Anlage - Beurteilung der Maßnahmen).
TUIV 08/1998
Die Umsetzung der genannten Maßnahmen kann künftig eine Optimierung sowohl des innerstädtischen Straßennetzes als auch des regionalen Hauptverkehrsnetzes bewirken; festzustellen ist anhand der Untersuchungsergebnisse, dass der stadtverträgliche Rückbau der L 300 im innerstädtischen Teilabschnitt zwischen Mühlenweg und Kronenweg mit der künftigen Verkehrsentwicklung vereinbar ist.
Nach Abstimmung zwischen Kreis- und Stadtverwaltung sollen die in den Netzvarianten P 0 und P 2
benannten Maßnahmen auf Grund ihrer Entlastungswirkungen und Sinnhaftigkeit deshalb als Straßennetz für die Prognosefälle 2015 für Wesseling zu Grunde gelegt und entsprechend der Beurteilung
der Maßnahmen bei der Fortschreibung der Verkehrsentwicklungsplanung des Rhein- Erft- Kreises
weiter verfolgt werden.
Es wird vorgeschlagen, das im Rahmen der VEP- Fortschreibung für Wesseling vorgeschlagene Straßennetz für die Prognosefälle 2015 sowie die Beurteilung der Maßnahmen zustimmend zur Kenntnis
zu nehmen.
3. Alternativen
Keine
4. Finanzielle Auswirkungen
Keine
Anlagen
Plandarstellung zum Straßennetz Wesseling für die Prognosefälle 2015
Beurteilung der Maßnahmen in Wesseling
TUIV 08/1998