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Beschlusstext (Erstellung einer Prioritätenliste für Investitionen im Haushaltsjahr 2010 und Feststellung der Unabweisbarkeit der beabsichtigten Investitionen nach § 82 GO NRW)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
19 kB
Datum
25.02.2010
Erstellt
29.03.10, 23:21
Aktualisiert
29.03.10, 23:21
Beschlusstext (Erstellung einer Prioritätenliste für Investitionen im Haushaltsjahr 2010 und Feststellung der Unabweisbarkeit der beabsichtigten Investitionen nach § 82 GO NRW) Beschlusstext (Erstellung einer Prioritätenliste für Investitionen im Haushaltsjahr 2010 und Feststellung der Unabweisbarkeit der beabsichtigten Investitionen nach § 82 GO NRW)

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Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 04.03.2010 A U S Z U G aus der 3. Sitzung des Rates der Gemeinde Vettweiß am Donnerstag, dem 25.02.2010, 18:05 Uhr in der Bürgerbegegnungsstätte Vettweiß. I. Öffentliche Sitzung Punkt 13: Erstellung einer Prioritätenliste für Investitionen im Haushaltsjahr 2010 und Feststellung der Unabweisbarkeit der beabsichtigten Investitionen nach § 82 GO NRW (V-14/2010) Bürgermeister Kranz nimmt Bezug auf die Vorlage V 14/2010. Nach ausführlicher Diskussion stellt er die aus der Vorlage V 14/2010 sich ergebenden Maßnahmen und die aufgrund der bisherigen Beratungen zusätzlich und ergänzend aufzunehmenden Maßnahmen nochmals vor. Alle Maßnahmen sind aus Anlage 3 ersichtlich. Die Unabweisbarkeit und Notwendigkeit der ergänzenden Maßnahmen ergibt sich aus den nachfolgenden Erläuterungen. Die zusätzlichen Maßnahmen bis auf die Buswartehalle Ginnick und den Parkplatz in Froitzheim werden aus dem Konjunkturpaket finanziert. Ziffer 22 Ausbau des Parkplatzes am Kindergarten Froitzheim Der in einer Senke gelegene unbefestigte Kindergartenparkplatz, der sowohl für die Eltern beim Bringen und Abholen der Kinder als Haltepunkt und Wendemöglichkeit und für das Personal als Parkplatz notwendig ist, hat keine funktionierende Entwässerung. Aufgrund dieser Tatsache ist der Platz immer durchnässt und mit Schlaglöchern und Pfützen durchsetzt. In Teilbereichen muss der Platz abriebfest ausgebaut werden. Das anfallende Regenwasser ist zu fassen und zu versickern. Ziffer 25 Buswartehalle Ginnick Für die Schulkinder in Ginnick ist eine Unterstellmöglichkeit zu schaffen. Ziffer 26: Energetische Sanierung der Feuerwehrgerätehäuser Der starke Winter hat gezeigt, dass in einigen Unterstellmöglichkeiten für Feuerwehrfahrzeuge der Frostschutz zu verbessern ist. Ziffer 27: Absaugungsanlagen für die Feuerwehrgerätehäuser in Vettweiß und Froitzheim In beiden Feuerwehrhäusern sind Dieselfahrzeuge untergestellt, die beim Anlassen erhebliche Rußpartikel frei setzen. Gleichzeitig ist die Schutzkleidung im gleichen Raum untergebracht. Die gesetzlichen Vorschriften machen Absauganlagen erforderlich. Ziffer 28: Erschließung/Neugestaltung Dorfplatz Sievernich Die Neugestaltung/Erschließung des Dorfplatzes Sievernich wird überwiegend aus Eigenmitteln der Dorfgemeinschaft finanziert. Die Kostenbeteiligung ist geboten, um entwässerungstechnische und bauliche Maßnahmen der Verkehrssicherheit mit einfliesen zu lassen. Ziffer 29: Behindertengerechte Zuwegung zum Rathaus und zur Begegnungsstätte mit Behindertenparkplätzen Rathaus und Begegnungsstätte sollen barrierefrei erreicht werden können. Diese notwendige Maßnahme mit entsprechenden Behindertenparkplätzen wird dem Bedarf einer immer älter werdenden Gesellschaft gerecht. Ziffer 30: Sanierung von Wirtschaftswegen In der Gemeinde Vettweiß befinden sich über 40 km Wirtschaftswegenetz. Ein verschwindend geringer nicht mehr zumutbarer Teilbereich kann hiermit erneuert werden. Der Rat der Gemeinde Vettweiß beschließt einstimmig bei 7 Enthaltungen: 1. Im Teil A – Dringlichkeitsliste 2010 – rentierliche Maßnahmen/kostenrechnende Einrichtungen – Die aus der Anlage 3 ersichtlichen und in der Vorlage V14/2010 unter lfd. Nr. 1 – 3 beschriebenen Maßnahmen sind unabweisbar und können nicht verschoben werden. 2. Im Teil B – Dringlichkeitsliste 2010 – unrentierliche MaßnahmenDie aus der Anlage 3 unter den Ziffern 1 – 31 ersichtlichen und in der Vorlage V14/2010 sowie oben beschriebenen Maßnahmen sind unabweisbar und können nicht verschoben werden. 3. Alle Maßnahmen laut Anlage 3 werden in die Dringlichkeitsliste 2010 der Gemeinde Vettweiß aufgenommen und der Kommunalaufsicht zur Genehmigung vorgelegt. Beschluss der Sitzung des Rates vom 25.02.2010 Seite 2