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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 30/Kaster, 3. vereinfachte Änderung, 47. Änderung des Flächennutzungsplans Teilgebiet an der "Gustav-Heinemann-Straße" in Königshoven – Kindergarten Waldwichtel hier: Beschluss zur Offenlage gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 i. V. m. § 13 BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
26 kB
Datum
29.01.2013
Erstellt
23.01.13, 18:06
Aktualisiert
07.05.13, 18:00
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 30/Kaster, 3. vereinfachte Änderung, 47. Änderung des Flächennutzungsplans
Teilgebiet an der "Gustav-Heinemann-Straße" in Königshoven – Kindergarten Waldwichtel
hier: Beschluss zur Offenlage gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 i. V. m. § 13 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 30/Kaster, 3. vereinfachte Änderung, 47. Änderung des Flächennutzungsplans
Teilgebiet an der "Gustav-Heinemann-Straße" in Königshoven – Kindergarten Waldwichtel
hier: Beschluss zur Offenlage gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 i. V. m. § 13 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 30/Kaster, 3. vereinfachte Änderung, 47. Änderung des Flächennutzungsplans
Teilgebiet an der "Gustav-Heinemann-Straße" in Königshoven – Kindergarten Waldwichtel
hier: Beschluss zur Offenlage gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 i. V. m. § 13 BauGB)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP8130/2010 1. Ergänzung Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Sitzungsteil Az.: 61.26 / Schr. öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg 06.07.2010 Stadtentwicklungsausschuss 29.01.2013 Abstimmungsergebnis: Betreff: Bebauungsplan Nr. 30/Kaster, 3. vereinfachte Änderung, 47. Änderung des Flächennutzungsplans Teilgebiet an der "Gustav-Heinemann-Straße" in Königshoven – Kindergarten Waldwichtel hier: Beschluss zur Offenlage gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 i. V. m. § 13 BauGB Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss fasst auf der Grundlage des beigefügten Planentwurfs den Beschluss zur Offenlage für die 47. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bedburg gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 i.V.m. § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509). Ferner fasst der Stadtentwicklungsausschuss auf der Grundlage des beigefügten Planentwurfs den Beschluss zur Offenlage für den Bebauungsplan Nr. 30 / Kaster, 3. Änderung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 i.V.m. § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509). STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 06.07.2010 den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 30 / Kaster gefasst. Ziel der Planänderung ist die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche Zweckbestimmung „Waldkindergarten“. Hintergrund der Festsetzung ist, dass am bestehenden Standort des Waldkindergartens der rechtskräftige Bebauungsplan eine Verkehrsfläche, Zweckbestimmung Parkplatz und kleinteilig öffentliche Grünfläche festsetzt. Der Waldkindergarten muss zur dauerhaften Qualifizierung für die U3-Betreuung zusätzliche bauliche Anlagen errichten. Dies ist jedoch vom geltenden Planungsrecht nicht mehr gedeckt und muss daher angepasst werden. Nachdem der Stadtentwicklungsausschuss am 26.06.2012 beschlossen hat, den bestehenden Standort des Waldkindergartens auch zukünftig als Kindergartenstandort planerisch festzuschreiben, soll nunmehr das entsprechende Bauleitplanverfahren fortgeführt werden. Voraussetzung war, dass die Stadt Bedburg keinerlei Schäden für eventuelle zukünftige Bergschäden zu übernehmen hat. Zwischenzeitlich wurde nach Sonderung des Grundstücks, welches als Gemeinbedarfsfläche festgesetzt werden soll, die Löschung des Bauverbots und Bergschadensverzichts beantragt. Hierüber ist mit der RWE Power AG Einigkeit erzielt worden. Eine Bestätigung der Löschung durch das Grundbuchamt wird in Kürze erwartet. Zur Fortführung des Planverfahrens empfiehlt die Stadt Bedburg, den entsprechenden Beschluss zur Offenlage zu fassen. Da die Änderung im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, wird von der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 13 Abs. 2 BauGB verzichtet. Aufgrund einer bereits früher erfolgten 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 30 / Kaster, erfolgt die Planung entgegen der Nummerierung zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses nunmehr als 3. Änderung. Für die Einhaltung des Entwicklungsgebotes für Bauleitpläne gemäß § 8 Abs. 2 BauGB ist die Änderung des Flächennutzungsplans im Rahmen der 47. FNP Änderung im Parallelverfahren erforderlich. Hier erfolgt die Änderung durch eine Symboldarstellung „Kindergarten“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB. Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demographischen Wandel: Die Verstetigung und Qualifizierung des Waldkindergartens trägt zur Stärkung des Wohnstandortes Kaster/Königshoven bei, wodurch die Folgen des demographischen Wandels abgemildert werden können. Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Es entstehen Planungskosten für die Bebauungsplanänderung Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen Beschlussvorlage WP8-130/2010 1. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage 50181 Bedburg, den 16.01.2013 Kenntnis genommen: ----------------------------------(Rainer Köster) ----------------------------------(Jürgen Schmeier) ----------------------------------Gunnar Koerdt stellv. Fachbereichsleiter Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-130/2010 1. Ergänzung Seite 3