Daten
Kommune
Bedburg
Größe
26 kB
Datum
29.01.2013
Erstellt
23.01.13, 18:06
Aktualisiert
07.05.13, 18:00
Stichworte
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Drucksache: WP8130/2010 1. Ergänzung
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.: 61.26 / Schr.
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
06.07.2010
Stadtentwicklungsausschuss
29.01.2013
Abstimmungsergebnis:
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 30/Kaster, 3. vereinfachte Änderung, 47. Änderung des Flächennutzungsplans
Teilgebiet an der "Gustav-Heinemann-Straße" in Königshoven – Kindergarten Waldwichtel
hier: Beschluss zur Offenlage gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 i. V. m. § 13 BauGB
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss fasst auf der Grundlage des beigefügten Planentwurfs den
Beschluss zur Offenlage für die 47. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bedburg
gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 i.V.m. § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom
23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom
22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509).
Ferner fasst der Stadtentwicklungsausschuss auf der Grundlage des beigefügten Planentwurfs
den Beschluss zur Offenlage für den Bebauungsplan Nr. 30 / Kaster, 3. Änderung gemäß §§ 3
Abs. 2 und 4 Abs. 2 i.V.m. § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom
23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom
22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509).
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 06.07.2010 den Aufstellungsbeschluss für die
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 30 / Kaster gefasst. Ziel der Planänderung ist die
Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche Zweckbestimmung „Waldkindergarten“. Hintergrund der
Festsetzung ist, dass am bestehenden Standort des Waldkindergartens der rechtskräftige
Bebauungsplan eine Verkehrsfläche, Zweckbestimmung Parkplatz und kleinteilig öffentliche
Grünfläche festsetzt.
Der Waldkindergarten muss zur dauerhaften Qualifizierung für die U3-Betreuung zusätzliche
bauliche Anlagen errichten. Dies ist jedoch vom geltenden Planungsrecht nicht mehr gedeckt und
muss daher angepasst werden. Nachdem der Stadtentwicklungsausschuss am 26.06.2012
beschlossen hat, den bestehenden Standort des Waldkindergartens auch zukünftig als
Kindergartenstandort planerisch festzuschreiben, soll nunmehr das entsprechende
Bauleitplanverfahren fortgeführt werden. Voraussetzung war, dass die Stadt Bedburg keinerlei
Schäden für eventuelle zukünftige Bergschäden zu übernehmen hat.
Zwischenzeitlich wurde nach Sonderung des Grundstücks, welches als Gemeinbedarfsfläche
festgesetzt werden soll, die Löschung des Bauverbots und Bergschadensverzichts beantragt.
Hierüber ist mit der RWE Power AG Einigkeit erzielt worden. Eine Bestätigung der Löschung durch
das Grundbuchamt wird in Kürze erwartet.
Zur Fortführung des Planverfahrens empfiehlt die Stadt Bedburg, den entsprechenden Beschluss
zur Offenlage zu fassen. Da die Änderung im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, wird
von der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 13 Abs. 2 BauGB verzichtet.
Aufgrund einer bereits früher erfolgten 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 30 / Kaster, erfolgt
die Planung entgegen der Nummerierung zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses nunmehr
als 3. Änderung.
Für die Einhaltung des Entwicklungsgebotes für Bauleitpläne gemäß § 8 Abs. 2 BauGB ist die
Änderung des Flächennutzungsplans im Rahmen der 47. FNP Änderung im Parallelverfahren
erforderlich. Hier erfolgt die Änderung durch eine Symboldarstellung „Kindergarten“ im
vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB.
Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demographischen Wandel:
Die Verstetigung und Qualifizierung des Waldkindergartens trägt zur Stärkung des Wohnstandortes
Kaster/Königshoven bei, wodurch die Folgen des demographischen Wandels abgemildert werden können.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x
Es entstehen Planungskosten für die Bebauungsplanänderung
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
Beschlussvorlage WP8-130/2010 1. Ergänzung
Seite 2
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
50181 Bedburg, den 16.01.2013
Kenntnis genommen:
----------------------------------(Rainer Köster)
----------------------------------(Jürgen Schmeier)
----------------------------------Gunnar Koerdt
stellv. Fachbereichsleiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-130/2010 1. Ergänzung
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