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Beschlussvorlage (BP 30.3 Kaster, Planzeichung zur Offenlage)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
353 kB
Datum
29.01.2013
Erstellt
23.01.13, 18:06
Aktualisiert
23.01.13, 18:06
Beschlussvorlage (BP 30.3 Kaster, Planzeichung zur Offenlage)

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Inhalt der Datei

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN Planungsrechtliche Festsetzungen (gemäß § 9 BauGB und Bau NVO) 1. 1740 Flächen für den Gemeinbedarf (§ 9 (1) Nr. 5 BauGB) Die als Flächen für den Gemeinbedarf festgesetzten Flächen dienen baulichen Anlagen und Einrichtungen des Waldkindergartens. 2. 1742 Geh-, Fahr- und Leitungsrechte (§ 9 (1) Nr. 21 BauGB) Für die mit GFL gekennzeichneten Flächen werden folgende Rechte festgesetzt: Gehrecht zugunsten der RWE Power AG zur Versorgung der unterhalb der Fläche verlaufenden Rohrleitung (BRUW 400) Leitungsrecht zugunsten der RWE Power AG zur Erhaltung und Sicherung der hier vorhandenen Rohrleitung 3. Bebauungsplan Nr. 30, 3. vereinf. Änd. Erhaltung von Bäumen und Sträuchern (§ 9 (1) Nr. 25b BauGB) -Am Mühlenkreuz- Die innerhalb der Fläche für 43den Gemeinbedarf vorhandenen Bäume und Sträucher sind dauerhaft zu erhalten und zu pflegen. Bei notwendiger Beseitigung von Gehölzen ist an anderer Stelle innerhalb des Plangebietes gleichwertiger Ersatz zu schaffen. Inhalt: Kennzeichnungen Baugrundverhältnisse 111001 100110 1. Das Plangebiet wird aufgrund der Baugrundverhältnisse gemäß § 9 (5) Nr. 1 BauGB als Fläche gekennzeichnet, bei deren Bebauung besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich erforderlich sind. Hier sind die Bauvorschriften der DIN 1054 „Baugrund - Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau“ und der DIN 18196 „Erd- und Grundbau; Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke“ sowie die Bestimmungen der Bauordnung des Landes NRW zu beachten. 2. Das Plangebiet liegt komplett im Bereich einer tektonischen Störung und wird deshalb gemäß § 9 (5) Nr. 1 BauGB als Fläche gekennzeichnet, bei deren Bebauung besondere bauliche Vorkehrungen gegen äußere Einwirkungen insbesonere auf der Gründungsebene erforderlich sind. Gemarkung: Flur: Hinweise 1. GFL 100109 2. 199 12 3. 181 4. 16 8 16 18 12 18 10 205 20 22 4 9 Müh lenk reuz 7 3 1 64 116 M 15 a 76 Grundwasserabsenkung üh Laterne Planunterlage Aufstellungsbeschluss Vorgezogene Bürgerbeteiligung Es wird bescheinigt, dass die Darstellung mit dem amtlichen Katasternachweis übereinstimmt und die Festlegung der städtebaulichen Planung geometrisch eindeutig ist. Bedburg, den ____________________ Dieser Plan ist gemäß § 2 (1) BauGB durch Beschluss des Rates vom ______________ aufgestellt worden. Bedburg, den _____________________ ________________________________ (Bürgermeister) (Ratsmitglied) Der Aufstellungsbeschluss ist am ______________ ortsüblich bekanntgemacht worden. _______________________________ (ÖbVI) ________________________________ (Bürgermeister) _______________________________ (Bürgermeister) Trägerbeteiligung Offenlegungsbeschluss Offenlage Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist gemäß § 4 (1) BauGB vom _____________ bis _____________ durchgeführt worden. Dieser Plan wurde gemäß § 3 (2) BauGB am _____________ vom Rat der Stadt Bedburg zur Offenlage beschlossen. Kanalschacht Die öffentliche Unterrichtung der Bürger hat gemäß § 3 (1) BauGB vom _____________ bis _____________ durch öffentliche Auslegung stattgefunden. Hydrant unterirdisch HY G W Schieber Gas / Wasser Gully Bedburg, den ____________________ Flächen für den Gemeinbedarf Flächen für den Gemeinbedarf Bedburg, den ____________________ Bedburg, den _____________________ Dieser Plan hat gemäß § 3 (2) BauGB vom ____________ bis ____________ öffentlich ausgelegen. Die Offenlegung wurde am ______________ ortsüblich bekanntgemacht. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom ______________ von der Auslegung benachrichtigt. Bedburg, den ____________________ _______________________________ (Bürgermeister) ________________________________ (Bürgermeister) (Ratsmitglied) _______________________________ (Bürgermeister) Sozialen Zwecken dienende bauliche Anlagen und Einrichtungen Sonstige Planzeichen GFL Mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastende Fläche (siehe textl. Festsetzungen unter 2.) Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 Stand 18.01.2013 1789 215 97 2 11 re 196 1790 12 5 67 19 29 7a 98 68 203 103768 1519 1520 H 1695 1489 222 221 213 1537 1389 1518 m 83 p 883 S 1546 4 g 1393 n 1 1390 ru 118 2 1 raße sn a c Bö 4 1889 1539 1535 S A 1544 1545 212 r e l 2 1888 1536 ß tra k 13 5 1533 1891 82 1532 1892 6 1890 204 104816 1 e 119 211 8 27 69 1528 88 15 79 81 17 7 21 90 10 23 89 99 80 3 25 877 14 9 uz 78 186 1679 874 875 876 4 1526 70 187 1791 179 7 nk 2 Architektur Stadt und Umweltplanung Wildschütz und Schnuis Lütticher Straße 10-12 52064 Aachen 16 17 le 31 66 Höhe in Meter über NHN 83.48 _______________________________ (Bürgermeister) (Ratsmitglied) 18 20 71 Gebäude mit Hausnummer 79 Bedburg, den ____________________ 65 13 1738 Flurstücksnummer Entwurf und Bearbeitung: 77 15 548 Dieser Bebauungsplan ist gemäß § 10 BauGB vom Rat der Stadt Bedburg am ________________ als Satzung beschlossen worden. 93 ße Am 63 75 22 62 224 24 219 61 94 50 m Flurstücksgrenze Satzungsbeschluss nn - Stra 220 53 60 59 26 197 5 33 74 Heinema 11 11 a Gustav - Am 202 2 40 Flurgrenze 1779 8 6 20 Kartengrundlage An der Schießbahn 14 192 Erdbebengefährdung 109 17 10 ZEICHENERKLÄRUNG Das Plangebiet liegt im Bereich der durch den Braunkohletagebau bedingten Grundwasserabsenkung. Nach Beendigung der Sümpfungsmaßnahmen steigt der Grundwasserstand wieder an. Die Vorschriften der DIN 18195 ‚Bauwerksabdichtungen' sind zu beachten. 159 5 Kampfmittel Gemäß der DIN 4149 liegt das Plangebiet in der Erdbebenzone 2. Entsprechend dem Abschnitt 5.2 der vorgenannten DIN befindet sich das Plangebiet in der Untergrundklasse S und im Bereich des gewachsenen grobkörnigen Bodens in der Baugrundklasse B. Die Vorgaben der DIN 4149 sind zu beachten. 100006 190 0 Beim Auffinden von Bombenblindgängern oder Kampfmitteln sind Erdarbeiten unverzüglich einzustellen und umgehend die nächste Polizeidienststelle oder der Kampfmittelräumdienst bei der Bezirksregierung Köln zu benachrichtigen. Waldkindergarten Kaster 22 Maßstab 1:500 Bodendenkmäler Die Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes NW - insbesondere die Anzeigenpflicht gemäß §§ 15 und 16 DschGNW - sind bei Bodenbewegungen und Baumaßnahmen zu beachten. Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde oder Befunde ist die Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen, Telefon 02425/9039-0, Fax 02425/9039-199 unverzüglich zu informieren. Die Weisung des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. 223 13 Baugesetzbuch i.d.F.d. Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509). Baunutzungsverordnung i.d.F.d. Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 22.04.1993 (BGBl. I S. 466). Gemeindeordnung NRW i.d.F.d. Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 13.12.2011 (GV NRW S. 685). Planzeichenverordnung vom 18.12.1990 i.d.F.d. Bekanntmachung vom 22.01.1991 (BGBl. I S. 58).