Daten
Kommune
Bedburg
Größe
353 kB
Datum
29.01.2013
Erstellt
23.01.13, 18:06
Aktualisiert
23.01.13, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN
Planungsrechtliche Festsetzungen (gemäß § 9 BauGB und Bau NVO)
1.
1740
Flächen für den Gemeinbedarf (§ 9 (1) Nr. 5 BauGB)
Die als Flächen für den Gemeinbedarf festgesetzten Flächen dienen baulichen Anlagen und Einrichtungen des Waldkindergartens.
2.
1742
Geh-, Fahr- und Leitungsrechte (§ 9 (1) Nr. 21 BauGB)
Für die mit GFL gekennzeichneten Flächen werden folgende Rechte festgesetzt:
Gehrecht zugunsten der RWE Power AG zur Versorgung der unterhalb der Fläche verlaufenden Rohrleitung
(BRUW 400)
Leitungsrecht zugunsten der RWE Power AG zur Erhaltung und Sicherung der hier vorhandenen Rohrleitung
3.
Bebauungsplan Nr. 30, 3. vereinf. Änd.
Erhaltung von Bäumen und Sträuchern (§ 9 (1) Nr. 25b BauGB)
-Am Mühlenkreuz-
Die innerhalb der Fläche für
43den Gemeinbedarf vorhandenen Bäume und Sträucher sind dauerhaft zu erhalten und zu
pflegen. Bei notwendiger Beseitigung von Gehölzen ist an anderer Stelle innerhalb des Plangebietes gleichwertiger
Ersatz zu schaffen.
Inhalt:
Kennzeichnungen
Baugrundverhältnisse
111001
100110
1.
Das Plangebiet wird aufgrund der Baugrundverhältnisse gemäß § 9 (5) Nr. 1 BauGB als Fläche gekennzeichnet, bei
deren Bebauung besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich erforderlich sind.
Hier sind die Bauvorschriften der DIN 1054 „Baugrund - Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau“ und der DIN
18196 „Erd- und Grundbau; Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke“ sowie die Bestimmungen der Bauordnung
des Landes NRW zu beachten.
2.
Das Plangebiet liegt komplett im Bereich einer tektonischen Störung und wird deshalb gemäß § 9 (5) Nr. 1 BauGB als
Fläche gekennzeichnet, bei deren Bebauung besondere bauliche Vorkehrungen gegen äußere Einwirkungen insbesonere auf der Gründungsebene erforderlich sind.
Gemarkung:
Flur:
Hinweise
1.
GFL
100109
2.
199
12
3.
181
4.
16
8
16
18
12
18
10
205
20
22
4
9
Müh
lenk
reuz
7
3
1
64
116
M
15 a
76
Grundwasserabsenkung
üh
Laterne
Planunterlage
Aufstellungsbeschluss
Vorgezogene Bürgerbeteiligung
Es wird bescheinigt, dass die Darstellung
mit dem amtlichen Katasternachweis
übereinstimmt und die Festlegung der
städtebaulichen Planung geometrisch
eindeutig ist.
Bedburg, den ____________________
Dieser Plan ist gemäß § 2 (1) BauGB
durch Beschluss des Rates vom
______________ aufgestellt worden.
Bedburg, den _____________________
________________________________
(Bürgermeister)
(Ratsmitglied)
Der Aufstellungsbeschluss ist am
______________ ortsüblich bekanntgemacht worden.
_______________________________
(ÖbVI)
________________________________
(Bürgermeister)
_______________________________
(Bürgermeister)
Trägerbeteiligung
Offenlegungsbeschluss
Offenlage
Die Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange ist gemäß § 4 (1) BauGB vom
_____________ bis _____________
durchgeführt worden.
Dieser Plan wurde gemäß § 3 (2) BauGB
am _____________ vom Rat der Stadt
Bedburg zur Offenlage beschlossen.
Kanalschacht
Die öffentliche Unterrichtung der Bürger
hat gemäß § 3 (1) BauGB vom
_____________ bis _____________
durch öffentliche Auslegung stattgefunden.
Hydrant unterirdisch
HY
G
W
Schieber Gas / Wasser
Gully
Bedburg, den ____________________
Flächen für den Gemeinbedarf
Flächen für den Gemeinbedarf
Bedburg, den ____________________
Bedburg, den _____________________
Dieser Plan hat gemäß § 3 (2) BauGB
vom ____________ bis ____________
öffentlich ausgelegen. Die Offenlegung
wurde am ______________ ortsüblich
bekanntgemacht. Die Träger öffentlicher
Belange wurden mit Schreiben vom
______________ von der Auslegung
benachrichtigt.
Bedburg, den ____________________
_______________________________
(Bürgermeister)
________________________________
(Bürgermeister)
(Ratsmitglied)
_______________________________
(Bürgermeister)
Sozialen Zwecken dienende bauliche
Anlagen und Einrichtungen
Sonstige Planzeichen
GFL
Mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu
belastende Fläche
(siehe textl. Festsetzungen unter 2.)
Grenze des räumlichen Geltungsbereiches
der 3. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 30
Stand 18.01.2013
1789
215
97
2
11
re
196
1790
12
5
67
19
29
7a
98
68
203
103768
1519
1520
H
1695
1489
222
221
213
1537
1389
1518
m
83
p
883
S
1546
4
g
1393
n
1
1390
ru
118
2
1
raße
sn
a
c
Bö
4
1889
1539
1535
S
A
1544
1545
212
r
e
l
2
1888
1536
ß
tra
k
13
5
1533
1891
82
1532
1892
6
1890
204
104816
1
e
119
211
8
27
69
1528
88
15
79
81
17
7
21
90
10
23
89
99
80
3
25
877
14
9
uz
78
186
1679
874
875
876
4
1526
70
187
1791
179
7
nk
2
Architektur Stadt und Umweltplanung
Wildschütz und Schnuis
Lütticher Straße 10-12
52064 Aachen
16
17
le
31
66
Höhe in Meter über NHN
83.48
_______________________________
(Bürgermeister)
(Ratsmitglied)
18
20
71
Gebäude mit Hausnummer
79
Bedburg, den ____________________
65
13
1738
Flurstücksnummer
Entwurf und Bearbeitung:
77
15
548
Dieser Bebauungsplan ist gemäß § 10
BauGB vom Rat der Stadt Bedburg am
________________ als Satzung beschlossen worden.
93
ße
Am
63
75
22
62
224
24
219
61
94
50 m
Flurstücksgrenze
Satzungsbeschluss
nn - Stra
220
53
60
59
26
197
5
33
74
Heinema
11
11 a
Gustav -
Am
202
2
40
Flurgrenze
1779
8
6
20
Kartengrundlage
An der Schießbahn
14
192
Erdbebengefährdung
109
17
10
ZEICHENERKLÄRUNG
Das Plangebiet liegt im Bereich der durch den Braunkohletagebau bedingten Grundwasserabsenkung. Nach Beendigung der Sümpfungsmaßnahmen steigt der Grundwasserstand wieder an. Die Vorschriften der DIN 18195
‚Bauwerksabdichtungen' sind zu beachten.
159
5
Kampfmittel
Gemäß der DIN 4149 liegt das Plangebiet in der Erdbebenzone 2. Entsprechend dem Abschnitt 5.2 der vorgenannten
DIN befindet sich das Plangebiet in der Untergrundklasse S und im Bereich des gewachsenen grobkörnigen Bodens in
der Baugrundklasse B. Die Vorgaben der DIN 4149 sind zu beachten.
100006
190
0
Beim Auffinden von Bombenblindgängern oder Kampfmitteln sind Erdarbeiten unverzüglich einzustellen und umgehend
die nächste Polizeidienststelle oder der Kampfmittelräumdienst bei der Bezirksregierung Köln zu benachrichtigen.
Waldkindergarten
Kaster
22
Maßstab 1:500
Bodendenkmäler
Die Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes NW - insbesondere die Anzeigenpflicht gemäß §§ 15 und 16
DschGNW - sind bei Bodenbewegungen und Baumaßnahmen zu beachten. Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde oder Befunde ist die Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege,
Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen, Telefon 02425/9039-0, Fax 02425/9039-199 unverzüglich
zu informieren. Die Weisung des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten.
223
13
Baugesetzbuch i.d.F.d. Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt
geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509).
Baunutzungsverordnung i.d.F.d. Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132),
zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 22.04.1993 (BGBl. I S. 466).
Gemeindeordnung NRW i.d.F.d. Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666),
zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 13.12.2011 (GV NRW S. 685).
Planzeichenverordnung vom 18.12.1990 i.d.F.d. Bekanntmachung vom 22.01.1991
(BGBl. I S. 58).