Daten
Kommune
Wesseling
Größe
14 kB
Erstellt
24.06.10, 14:18
Aktualisiert
24.06.10, 14:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
195/2005
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Stadtplanung
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Beanstandung der Niederschrift über die 6. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau und
Umweltschutz am 08.06.2005 zum Tagesordnungspunkt Anfragen
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Leiter/in
Datum
Sachbearbeiter/in
03.08.2005
Namenszeichen
Beteiligte Bereiche
Bearbeitungsvermerk
TUIV 08/1998
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 195/2005
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Nachtwey
03.08.2005
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz
@GRM2@
@GRM3@
@GRM4@
Betreff:
Beanstandung der Niederschrift über die 6. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau und
Umweltschutz am 08.06.2005 zum Tagesordnungspunkt Anfragen
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz der Stadt Wesseling stimmt der Beanstandung der Niederschrift der Sitzung vom 08.06.2005 durch Herrn Latak, SPD- Fraktion, zu.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz der Stadt Wesseling beschließt, dass die
in der Vorlage unter Punkt „2. Lösung“ dargestellte Korrektur in die nächste Niederschrift aufgenommen wird.
TUIV 08/1998
.....
.....
.....
.....
.....
.....
Sachdarstellung:
1. Problem
Die genehmigte Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz der Stadt Wesseling vom 08.06.2005 ist am 11.07.2005 von Herrn Latak, SPD- Fraktion, beanstandet worden. Bei der Beanstandung handelt es sich nicht um eine sachlich/ inhaltliche sondern
um eine formale Beanstandung.
Beanstandet wurde, dass in der Niederschrift beim Tagesordnungspunkt Anfragen der jeweilige Fragesteller nicht erkennbar und somit die Niederschrift nicht korrekt formuliert ist.
2. Lösung
Zur Wahrung der formalen Richtigkeit werden die in der Niederschrift zur Sitzung vom 08.06.2005
nicht den Fragestellern zugeordneten Anfragen hier noch einmal personenbezogen aufgeführt, so
dass durch Übernahme der korrigierten Passagen in die Niederschrift der Sitzung vom 07.09.2005 die
formal richtige Form erkennbar wird.
Die korrigierten Passagen haben folgenden Wortlaut:
in öffentlicher Sitzung
Herr Esser, sachkundiger Einwohner, fragt an, inwieweit das mögliche Gefahrenpotenzial im Bereich
Uferstraße (abschüssiger Berg zum Rhein im Bereich Wasserschutzpolizei) durch geeignete Maßnahmen im Uferbereich eingeschränkt werden kann. Die Verwaltung appelliert an die nötige Selbsteinschätzung der Bürger, sichert aber weitere Prüfung zu.
Herr Eschweiler, FDP- Fraktion, fragt an, wie sich die Spielplatzsituation im B-Plangebiet Nr. 2/ 23 B
„An der Bach“ in Hinblick auf Pflege, Anzahl und Ausbauzustand darstellt. Ferner soll geprüft werden,
ob eine weitere Möblierung in Teilbereichen (z.B. Schaukeln) möglich ist. Die Verwaltung sichert hierzu schriftliche Beantwortung zu.
Herr Latak, SPD- Fraktion, fragt an, wie weit die Planungsüberlegungen zur Querungshilfe Ahrstraße
voran geschritten sind. Die Verwaltung teilt mit, dass die Anlage grundsätzlich errichtet werden könnte; eine grundsätzliche Entscheidung muss jedoch im Rahmen der Haushaltsberatungen getroffen
werden.
Aus technischen Gründen (Nichteinschalten der Mikrofonanlage) konnte der nächste Fragesteller
nicht mehr ermittelt werden.
Von Seiten eines Ausschussmitgliedes wird angefragt, inwieweit sich der Ausschuss im Vorfeld von
Baumaßnahmen (hier: Erneuerung von Fenstern in Schulgebäuden) über die geplanten Maßnahmen
informieren kann. Der Ausschussvorsitzende teilt mit, dass es grundsätzlich möglich wäre, im Vorfeld
eine Ortsbesichtigung durchzuführen.
Herr Wiel, sachkundiger Bürger ohne Vertreterfunktion, fragt an, inwieweit die Verwaltung Möglichkeiten besitzt auf die äussere Fassadengestaltung im Bereich der Innenstadt (Rathausplatz) hinzuwirken. Die Verwaltung teilt hierzu mit, dass keinerlei Möglichkeiten bestehen.
in nichtöffentlicher Sitzung
Herr Strobel, Bündnis 90/ Die Grünen, fragt in diesem Zusammenhang (Mitteilung der Verwaltung zur
Problematik der wasserrechtlichen Erlaubnis durch nicht funktionierende Muldenversickerung im BPlangebiet 2/ 23 B „An der Bach“) an, ob bereits eine Prüfung erfolgt ist, ob die Kanalbaukosten auf
die Eigentümer umgelegt werden können, obwohl der Bebauungsplan eine andere Art der Entwässerung vorschreibt und die Eigentümer schon mit dem Kaufpreis ihren Anteil des gesamten Muldensystems bereits erworben haben. Die Verwaltung sichert rechtliche Prüfung zu.
Sofern der Ausschuss der Beanstandung zustimmt, werden die oben aufgeführten korrigierten Passagen in die Niederschrift der Sitzung vom 07.09.2005 aufgenommen.
3. Alternativen
keine
4. Finanzielle Auswirkungen
keine
TUIV 08/1998