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Beschlussvorlage (Beanstandung der Niederschrift über die 6. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz am 08.06.2005 zum Tagesordnungspunkt Anfragen)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
14 kB
Erstellt
24.06.10, 14:18
Aktualisiert
24.06.10, 14:18
Beschlussvorlage (Beanstandung der Niederschrift über die 6. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz am 08.06.2005 zum Tagesordnungspunkt Anfragen) Beschlussvorlage (Beanstandung der Niederschrift über die 6. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz am 08.06.2005 zum Tagesordnungspunkt Anfragen) Beschlussvorlage (Beanstandung der Niederschrift über die 6. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz am 08.06.2005 zum Tagesordnungspunkt Anfragen)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 195/2005 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Stadtplanung Vorlage für Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Beanstandung der Niederschrift über die 6. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz am 08.06.2005 zum Tagesordnungspunkt Anfragen Namenszeichen des federführenden Bereichs Leiter/in Datum Sachbearbeiter/in 03.08.2005 Namenszeichen Beteiligte Bereiche Bearbeitungsvermerk TUIV 08/1998 Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 195/2005 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Nachtwey 03.08.2005 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz @GRM2@ @GRM3@ @GRM4@ Betreff: Beanstandung der Niederschrift über die 6. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz am 08.06.2005 zum Tagesordnungspunkt Anfragen Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz der Stadt Wesseling stimmt der Beanstandung der Niederschrift der Sitzung vom 08.06.2005 durch Herrn Latak, SPD- Fraktion, zu. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz der Stadt Wesseling beschließt, dass die in der Vorlage unter Punkt „2. Lösung“ dargestellte Korrektur in die nächste Niederschrift aufgenommen wird. TUIV 08/1998 ..... ..... ..... ..... ..... ..... Sachdarstellung: 1. Problem Die genehmigte Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz der Stadt Wesseling vom 08.06.2005 ist am 11.07.2005 von Herrn Latak, SPD- Fraktion, beanstandet worden. Bei der Beanstandung handelt es sich nicht um eine sachlich/ inhaltliche sondern um eine formale Beanstandung. Beanstandet wurde, dass in der Niederschrift beim Tagesordnungspunkt Anfragen der jeweilige Fragesteller nicht erkennbar und somit die Niederschrift nicht korrekt formuliert ist. 2. Lösung Zur Wahrung der formalen Richtigkeit werden die in der Niederschrift zur Sitzung vom 08.06.2005 nicht den Fragestellern zugeordneten Anfragen hier noch einmal personenbezogen aufgeführt, so dass durch Übernahme der korrigierten Passagen in die Niederschrift der Sitzung vom 07.09.2005 die formal richtige Form erkennbar wird. Die korrigierten Passagen haben folgenden Wortlaut: in öffentlicher Sitzung Herr Esser, sachkundiger Einwohner, fragt an, inwieweit das mögliche Gefahrenpotenzial im Bereich Uferstraße (abschüssiger Berg zum Rhein im Bereich Wasserschutzpolizei) durch geeignete Maßnahmen im Uferbereich eingeschränkt werden kann. Die Verwaltung appelliert an die nötige Selbsteinschätzung der Bürger, sichert aber weitere Prüfung zu. Herr Eschweiler, FDP- Fraktion, fragt an, wie sich die Spielplatzsituation im B-Plangebiet Nr. 2/ 23 B „An der Bach“ in Hinblick auf Pflege, Anzahl und Ausbauzustand darstellt. Ferner soll geprüft werden, ob eine weitere Möblierung in Teilbereichen (z.B. Schaukeln) möglich ist. Die Verwaltung sichert hierzu schriftliche Beantwortung zu. Herr Latak, SPD- Fraktion, fragt an, wie weit die Planungsüberlegungen zur Querungshilfe Ahrstraße voran geschritten sind. Die Verwaltung teilt mit, dass die Anlage grundsätzlich errichtet werden könnte; eine grundsätzliche Entscheidung muss jedoch im Rahmen der Haushaltsberatungen getroffen werden. Aus technischen Gründen (Nichteinschalten der Mikrofonanlage) konnte der nächste Fragesteller nicht mehr ermittelt werden. Von Seiten eines Ausschussmitgliedes wird angefragt, inwieweit sich der Ausschuss im Vorfeld von Baumaßnahmen (hier: Erneuerung von Fenstern in Schulgebäuden) über die geplanten Maßnahmen informieren kann. Der Ausschussvorsitzende teilt mit, dass es grundsätzlich möglich wäre, im Vorfeld eine Ortsbesichtigung durchzuführen. Herr Wiel, sachkundiger Bürger ohne Vertreterfunktion, fragt an, inwieweit die Verwaltung Möglichkeiten besitzt auf die äussere Fassadengestaltung im Bereich der Innenstadt (Rathausplatz) hinzuwirken. Die Verwaltung teilt hierzu mit, dass keinerlei Möglichkeiten bestehen. in nichtöffentlicher Sitzung Herr Strobel, Bündnis 90/ Die Grünen, fragt in diesem Zusammenhang (Mitteilung der Verwaltung zur Problematik der wasserrechtlichen Erlaubnis durch nicht funktionierende Muldenversickerung im BPlangebiet 2/ 23 B „An der Bach“) an, ob bereits eine Prüfung erfolgt ist, ob die Kanalbaukosten auf die Eigentümer umgelegt werden können, obwohl der Bebauungsplan eine andere Art der Entwässerung vorschreibt und die Eigentümer schon mit dem Kaufpreis ihren Anteil des gesamten Muldensystems bereits erworben haben. Die Verwaltung sichert rechtliche Prüfung zu. Sofern der Ausschuss der Beanstandung zustimmt, werden die oben aufgeführten korrigierten Passagen in die Niederschrift der Sitzung vom 07.09.2005 aufgenommen. 3. Alternativen keine 4. Finanzielle Auswirkungen keine TUIV 08/1998