Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
8,9 kB
Datum
17.02.2014
Erstellt
20.02.14, 18:13
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 26. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau
vom 17.02.2014
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Betreff
7.
Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von
Verkaufsstellen im Ortsteil Kreuzau aus Anlass des Ostermarktes am 06.04.2014,
des Straßenfestes am 29.06.2014, des Ortsfestes am 07.09.2014 und des
Adventsmarktes am 30.11.2014
Vorlage: 11/2014
Beschluss:
Auf der Grundlage des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten vom 21.11.2006
sowie des Gesetzes zur Änderung des Ladenöffnungsgesetzes vom 30. April 2013, welches
am 18. Mai 2013 in Kraft getreten ist, wird der Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung
über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass des
1)
Ostermarktes am 06.04.2014 für den Bereich des Ortsteiles Kreuzau,
2)
Straßenfestes am 29.06.2014 für den Bereich des Ortsteiles Kreuzau,
3)
Ortsfestes am 07.09.2014 für den Bereich des Ortsteiles Kreuzau,
4)
Adventsmarktes am 30.11.2014 für den Bereich des Ortsteiles Kreuzau,
beschlossen.
Der Text der ordnungsbehördlichen Verordnung ist als Anlage beigefügt und gilt als Bestandteil
dieses Beschlusses.
Beratungsergebnis:
einstimmig (kein Text vorhanden)