Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Ortsteil Kreuzau aus Anlass des Ostermarktes am 06.04.2014, des Straßenfestes am 29.06.2014, des Ortsfestes am 07.09.2014 und des Adventsmarktes am 30.11.2014)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
8,9 kB
Datum
17.02.2014
Erstellt
20.02.14, 18:13
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Ortsteil Kreuzau aus Anlass des Ostermarktes am 06.04.2014, des Straßenfestes am 29.06.2014, des Ortsfestes am 07.09.2014 und des Adventsmarktes am 30.11.2014)

öffnen download melden Dateigröße: 8,9 kB

Inhalt der Datei

BESCHLUSS aus der 26. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 17.02.2014 TOP Betreff 7. Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Ortsteil Kreuzau aus Anlass des Ostermarktes am 06.04.2014, des Straßenfestes am 29.06.2014, des Ortsfestes am 07.09.2014 und des Adventsmarktes am 30.11.2014 Vorlage: 11/2014 Beschluss: Auf der Grundlage des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten vom 21.11.2006 sowie des Gesetzes zur Änderung des Ladenöffnungsgesetzes vom 30. April 2013, welches am 18. Mai 2013 in Kraft getreten ist, wird der Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass des 1) Ostermarktes am 06.04.2014 für den Bereich des Ortsteiles Kreuzau, 2) Straßenfestes am 29.06.2014 für den Bereich des Ortsteiles Kreuzau, 3) Ortsfestes am 07.09.2014 für den Bereich des Ortsteiles Kreuzau, 4) Adventsmarktes am 30.11.2014 für den Bereich des Ortsteiles Kreuzau, beschlossen. Der Text der ordnungsbehördlichen Verordnung ist als Anlage beigefügt und gilt als Bestandteil dieses Beschlusses. Beratungsergebnis: einstimmig (kein Text vorhanden)