Daten
Kommune
Wesseling
Größe
10 kB
Erstellt
24.06.10, 14:18
Aktualisiert
24.06.10, 14:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
186/2005
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Bauaufsicht und -verwaltung
Vorlage für
Hauptausschuss
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Widmung der Straßen „Stolbergerstraße“ und „Jülicherstraße“ in Wesseling als städtische Straße für
den öffentlichen Verkehr
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Leiter/in
Datum
Sachbearbeiter/in
14.07.2005
Namenszeichen
Beteiligte Bereiche
Bearbeitungsvermerk
TUIV 08/1998
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 186/2005
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Schlieter
14.07.2005
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Hauptausschuss
Rat
@GRM3@
@GRM4@
Betreff:
Widmung der Straßen „Stolbergerstraße“ und „Jülicherstraße“ in Wesseling als städtische Straße für
den öffentlichen Verkehr
Beschlussentwurf:
Es wird beschlossen, die Straßen „Stolberger Straße“ und „Jülicher Straße“ in Wesseling als städtische Straßen (Gemeindestraßen) gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen -in der zur Zeit geltenden Fassung- (SGV NRW 91) dem öffentlichen Verkehr zu
widmen.
TUIV 08/1998
.....
.....
.....
Sachdarstellung:
1. Problem
Die Straßen in Wesseling-Keldenich „Stolberger Straße“ und „Jülicher Straße“ sind erstmalig endgültig
hergestellt. Die Straßen werden entsprechend deren hergestellten straßenbautechnischen Ausbau als
städtische Straßen genutzt. Das diesbezügliche Straßenland (Parzelle 484, Stolberger Straße und
437, Jülicher Straße) ist im Eigentum der Stadt Wesseling.
Die Stadt Wesseling als Straßenbaulastträger verfügt gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen die Widmung für den öffentlichen Verkehr.
2. Lösung
Es wird vorgeschlagen, gemäß Beschlussentwurf zu entscheiden.
3. Alternativen
Keine
4. Finanzielle Auswirkungen
Keine
TUIV 08/1998