Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Widmung der Straßen "Stolbergerstraße" und "Jülicherstraße" in Wesseling als städtische Straße für den öffentlichen Verkehr)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
10 kB
Erstellt
24.06.10, 14:18
Aktualisiert
24.06.10, 14:18
Beschlussvorlage (Widmung der Straßen "Stolbergerstraße" und "Jülicherstraße" in Wesseling als städtische Straße für den öffentlichen Verkehr) Beschlussvorlage (Widmung der Straßen "Stolbergerstraße" und "Jülicherstraße" in Wesseling als städtische Straße für den öffentlichen Verkehr) Beschlussvorlage (Widmung der Straßen "Stolbergerstraße" und "Jülicherstraße" in Wesseling als städtische Straße für den öffentlichen Verkehr)

öffnen download melden Dateigröße: 10 kB

Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 186/2005 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Bauaufsicht und -verwaltung Vorlage für Hauptausschuss Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Widmung der Straßen „Stolbergerstraße“ und „Jülicherstraße“ in Wesseling als städtische Straße für den öffentlichen Verkehr Namenszeichen des federführenden Bereichs Leiter/in Datum Sachbearbeiter/in 14.07.2005 Namenszeichen Beteiligte Bereiche Bearbeitungsvermerk TUIV 08/1998 Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 186/2005 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Schlieter 14.07.2005 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Hauptausschuss Rat @GRM3@ @GRM4@ Betreff: Widmung der Straßen „Stolbergerstraße“ und „Jülicherstraße“ in Wesseling als städtische Straße für den öffentlichen Verkehr Beschlussentwurf: Es wird beschlossen, die Straßen „Stolberger Straße“ und „Jülicher Straße“ in Wesseling als städtische Straßen (Gemeindestraßen) gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen -in der zur Zeit geltenden Fassung- (SGV NRW 91) dem öffentlichen Verkehr zu widmen. TUIV 08/1998 ..... ..... ..... Sachdarstellung: 1. Problem Die Straßen in Wesseling-Keldenich „Stolberger Straße“ und „Jülicher Straße“ sind erstmalig endgültig hergestellt. Die Straßen werden entsprechend deren hergestellten straßenbautechnischen Ausbau als städtische Straßen genutzt. Das diesbezügliche Straßenland (Parzelle 484, Stolberger Straße und 437, Jülicher Straße) ist im Eigentum der Stadt Wesseling. Die Stadt Wesseling als Straßenbaulastträger verfügt gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen die Widmung für den öffentlichen Verkehr. 2. Lösung Es wird vorgeschlagen, gemäß Beschlussentwurf zu entscheiden. 3. Alternativen Keine 4. Finanzielle Auswirkungen Keine TUIV 08/1998