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Beschlussvorlage GB (Jahresrechnung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2008)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
16 kB
Datum
15.04.2010
Erstellt
12.03.10, 12:09
Aktualisiert
12.03.10, 12:09
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Kreis Euskirchen Der Landrat X Öffentliche Sitzung V 46/2010 02.03.2010 Datum: Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 24.03.2010 Kreistag 15.04.2010 Jahresrechnung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2008 Sachbearbeiter/in: Frau Huthmacher-Schmitz / Herr Jasper Abt.: 20.1 Tel.: 424 / 423 X Die Vorlage berührt den Etat des Haushaltsjahres 2008. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Produkt: Zeile: gez. Hessenius Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag nimmt die Jahresrechnung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2008, die im Verwaltungshaushalt mit einem Fehlbetrag von 4.505.450,55 € abschließt, zur Kenntnis und verweist sie zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss. -2Begründung: Die Jahresrechnung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2008 wurde vom Kreiskämmerer aufgestellt und vom Landrat festgestellt. Sie ist gemäß § 53 KrO NRW i.V.m. § 93 Abs. 2 Satz 2 GO NRW a.F. dem Kreistag zuzuleiten. Dieser Vorlage sind beigefügt: š š š š š š š š š Festellung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung Rechnungsergebnis der Einzelpläne a) Verwaltungshaushalt b) Vermögenshaushalt Rechnungsquerschnitt Gruppierungsübersicht Rechnungsergebnis der Budgets Vermögensübersicht Übersicht über die Schulden Übersicht über die Rücklagen Rechenschaftsbericht Im Ergebnis ist festzuhalten, dass aufgrund der Entwicklung in den Bereichen SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt, Pflegewohngeld, Grundsicherungsleistungen, Leistungen bei Krankheit, Behinderung und Pflegebedürftigkeit) und SGB II (Kosten der Unterkunft und Heizung) sowie bei der wirtschaftlichen Jugendhilfe (Ambulante Hilfe zur Erziehung, stationäre / teilstationäre Hilfen zur Erziehung) ein Fehlbetrag entstanden ist, der nicht durch andere Einsparungen in voller Höhe gedeckt werden konnte. Der Fehlbetrag der Jahresrechnung 2008 beläuft sich im Verwaltungshaushalt auf 4.505.450,55 €. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)