Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
185 kB
Datum
19.03.2013
Erstellt
27.03.13, 13:02
Aktualisiert
27.03.13, 13:02
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NIEDERSCHRIFT
über die 21. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 19.03.2013
Mitgliederzahl:
19
Vorsitzender:
Bürgermeister Ramm, Walter
Anwesend sind:
a) die stimmberechtigten
Ausschussmitglieder:
1. Ramm, Walter
2. Braks, Egbert
3. Breuer, Adolf
4. Burmester, Wolfgang
5. Eßer, Ingo
6. Gunkel, Dirk, vertritt Seel, Rolf, MdL
7. Heidbüchel, Rolf
8. Hohn, Astrid
9. Iven, Axel
10. Kaptain, Johannes
11. Lüttgen, Wolfgang
12. Meier, Helga
13. Prof. Dr. Meurer, Erik
14. Schmitz, Hermann-Josef
15. Schnitzler, Josef
16. Schröder, Josef
17. Stoffels, Manfred
18. Tesch, Michael
19. Winter, Heinrich
b) von der Verwaltung:
1. GVD Stolz
2. GOVR Schmühl
3. GAR Stirnberg
4. VfW Drewes-Janssen
Es fehlt entschuldigt:
Seel, Rolf, MdL
Kreuzau, den 19.03.2013
Tagungsort:
Rathaus Kreuzau, großer
Sitzungssaal
Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr
Ende der Sitzung:
21:15 Uhr
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt
Bürgermeister Ramm fest, dass zur heutigen
Sitzung form- und fristgerecht eingeladen ist.
Er
fragt
an,
ob Änderungsoder
Ergänzungswünsche
zur
Tagesordnung
gestellt werden. Dies ist nicht der Fall.
-2-
TAGESORDNUNG:
A.
Öffentliche Sitzung
1.
Mitteilungen
2.
Haushaltssatzung mit Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Kreuzau für das
Haushaltsjahr 2013
Vorlage: 14/2013 1. Ergänzung
3.
Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussvorschlag zu den Beratungsergebnissen aus
der 19. Sitzung des Bauausschusses vom 05.03.2013, und zwar:
3.1
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. E 23, Ortsteil Kreuzau, "Friedenau";
hier: Beratung und Beschlussfassung zu eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen
der Offenlage sowie Satzungsbeschluss
Vorlage: 56/2012 2. Ergänzung
4.
Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussvorschlag zu den Beratungsergebnissen aus
der 13. Sitzung des Umweltausschusses vom 27.02.2013, und zwar:
4.1
Ausschreibung der Abfallentsorgungsleistungen in der Gemeinde Kreuzau zum
01.01.2014;
hier: Beratung über die Eckpunkte des Leistungsverzeichnisses
Vorlage: 17/2013
5.
Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussvorschlag zu den Beratungsergebnissen aus
der 19.Sitzung des Bauausschusses vom 05.03.2013 und der 13. Sitzung des
Umweltausschusses vom 27.02.2013
5.1
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. G 1, Ortsteil Thum,
„Windenergieanlagen Lausbusch“;
hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB sowie frühzeitige
Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB
Vorlage: 58/2012 2. Ergänzung
6.
Anfragen
B.
Nichtöffentliche Sitzung
7.
Mitteilungen
8.
Anfragen
-3A. Öffentliche Sitzung
1.
Mitteilungen
GOVR Schmühl erläutert, dass heute der neue Straßenbeleuchtungsvertrag mit dem RWE
unterzeichnet worden ist. Vertragsbeginn ist der 01.07.2013. Positiv zu vermerken sei, dass die
Straßenbeleuchtung in der Hauptstraße und entlang des Radweges Kreuzau-Drove schon mit
LED Technik ausgestattet wird, ohne Kosten für die Gemeinde.
2.
Haushaltssatzung mit Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Kreuzau für
das Haushaltsjahr 2013
Vorlage: 14/2013 1. Ergänzung
BM Ramm teilt mit, dass in den letzten Wochen viel Negatives aus dem politischen Raum über
den vorliegenden Haushaltsplanentwurf geredet worden sei und stellt fest, dass die Verwaltung
korrekt und gesetzeskonform gearbeitet habe. Das Haushaltsrecht sei auch eine Haushaltspflicht
und stoße auf die kommunale Selbstverwaltung. In diesem Zusammenhang übernehmen die
Verwaltung und der Bürgermeister die Aufgabe des Controllings. Aus diesem Grunde müsse
deshalb mit den haushaltsrechtlichen Vorgaben gearbeitet werden. Der Rat habe
selbstverständlich letztlich über den Haushalt zu entscheiden und kann wichtige Dinge wieder
einstellen. Der Haushalt unterliege dann in allen Bereichen der Genehmigung der
Kommunalaufsicht, so dass zur Durchführung der geplanten Maßnahmen deren Genehmigung auf
jeden Fall abzuwarten ist. Aus seiner Sicht bestehen mit dem vorliegenden Planentwurf große
Chancen, wieder eine Genehmigung zu erhalten.
Desweiteren wird durch ihn ausgeführt, dass die Verwaltung zum Bebauungsplan Niederauer
Mühle alles bisher rechtlich wie tatsächlich Machbare getan habe. Der Verwaltung könnten keine
Vorwürfe gemacht werden.
Da die Anträge von CDU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen vorliegen, fragt der Bürgermeister an,
ob und wann seitens der SPD-Fraktion noch Änderungsanträge zum Haushalt gestellt werden. AM
Heidbüchel führt aus, dass die SPD bis zum 09.04.2013 noch zwei Fraktionssitzungen habe und
sich bei einer Abstimmung heute der Stimme enthalten werde.
Hierauf erwidert AM Esser, dass die CDU-Fraktion mehrfach über den Haushaltsplanentwurf
beraten habe, und bemängelt, dass die SPD-Fraktion noch Beratungsbedarf anmelde. Im Übrigen
unterstütze er die Aussagen des Bürgermeisters, dass die Gemeinde kaum noch
Handlungsspielraum habe. Anschließend erläutert er die Änderungs- bzw. Ergänzungswünsche
der CDU zum Haushalt 2013. Zur Vermeidung von Wiederholungen sind die Anträge der CDUFraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der FDP-Fraktion der Niederschrift beigefügt.
AM Prof. Meurer führt zu Punkt 4 des Änderungsantrages der FDP-Fraktion aus, dass die
Energiekosteneinsparungen in den Haushalt eingestellt werden sollen. Herr Schmühl teilt
diesbezüglich mit, dass dies bereits erledigt sei. Zu Nr. 1 des Änderungsantrages der FDPFraktion werden durch Prof. Meurer ausführlich die verschiedenen Lösungsmöglichkeiten zur
Umsetzung der Maßnahme erläutert. Zu Nr. 1 Punkt c wird durch ihn darauf hingewiesen, dass
durch den diesjährigen doppelten Abiturjahrgang viele Abiturienten verfügbar seien, deswegen
wäre auch eine kurzfristige Umsetzung aus seiner Sicht denkbar. Zu Nr. 2 des Änderungsantrages
der FDP-Fraktion wird durch ihn erläutert, dass eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem
Kreis Düren abgeschlossen werden könne. Das Rechnungsprüfungsamt des Kreises Düren wäre
dann ein Kontrollorgan für den Rat und könne sowohl Wirtschaftlichkeitsüberprüfungen als auch
Zweckmäßigkeitsüberprüfungen durchführen und unmittelbar dem Rat berichten. Hier sehe er
Handlungsbedarf. Zu Nr. 3 des Änderungsantrages wird ausgeführt, dass die Maßnahme auf 2014
vorgezogen werden sollte.
Zum gleich lautenden Antrag der CDU-Fraktion zur Wiedereinstellung der Haushaltsmittel beim
Bebauungsplan E 28 wird durch AM Hohn festgestellt, dass ursprünglich 70.000 € im Haushalt
eingestellt waren, und angefragt, warum der CDU-Antrag andere Summen beinhalte. BM Ramm
erläutert, dass auf jeder Kostenstelle ein Grundansatz von 5.000 € geblieben sei. Herr Schmühl
-4ergänzt, dass es sich bei den 70.000 € um geschätzte Kosten handele, die Ansätze würden bei
entsprechender Beschlussfassung entsprechend wieder erhöht. Er weist darauf hin, dass der
genaue Kostenumfang der Fachgutachten nicht bekannt sei.
AM Heidbüchel moniert, dass die Zeit von der Vorlage des Haushaltsplanentwurfes bis zur
Verabschiedung immer kürzer werde. Es sei für die ehrenamtlichen Kommunalpolitiker kaum zu
leisten, in dieser kurzen Zeit über einen derart komplexen Haushalt zu befinden.
Zum Antrag der FDP-Fraktion auf Einstellung eines Controllers vertritt er die Auffassung, dass
dies notwendig sei. Auch sollte s. E. der Sanierungs- und Lenkungsausschuss wieder ins Leben
gerufen werden. Desweiteren ist er der Auffassung, dass der Rat verstärkt über Auftragsvergaben
und auch über personelle Dinge bestimmen sollte.
Auch frage er sich, warum in Kreuzau kein Doppelhaushalt über zwei Jahre erarbeitet werde.
Nachbarkommunen verfahren entsprechend, warum solle dies nicht in Kreuzau möglich sein. Er
vertritt die Auffassung, dass Kreuzau kurz davor sei, auch in den Stärkungspakt zu geraten.
BM Ramm erwidert hierauf, dass die Kommunen durch die Haushaltspolitik der höheren Ebenen
in den Stärkungspakt gedrängt werden. Nach den gesetzlichen Vorgaben müsse die Gemeinde im
November bereits den Haushalt für das nächste Jahr der Kommunalaufsicht vorlegen, ohne
überhaupt verlässliche Zahlen zu den großen Einnahmepositionen vorlegen zu können. Dies stelle
ein großes Problem dar und ließe kaum andere zeitliche Spielräume zu. Zum anderen zeige der
derzeitige Haushalt deutlich, wie wenig verlässlich ein Doppelhaushalt sei und deshalb
zwangsläufig immer zu einem Nachtragshaushalt führe.
AM Eßer vertritt die Auffassung, dass die vom Bürgermeister angesprochenen großen
Kostenpositionen, die erst grundsätzlich Anfang jedes Jahres bekannt gegeben werden, gegen
einen Doppelhaushalt sprechen. Auch sehe er wenig Sinn, einen Sanierungs- und
Lenkungsausschuss einzuberufen. Viel wichtiger wäre es, das Finanzierungssystem der
Gemeinden insgesamt zu reformieren, hier seien Land und Bund gefragt, kurzfristig
Veränderungen zu Gunsten der Gemeinden herbei zu führen.
Zu Punkt 1 a des Antrages der FDP-Fraktion wird durch AM Eßer mitgeteilt, dass die Einstellung
eines Anwärters für ihn keine Alternative darstelle und begründet dies ausführlich. Zu 1 Punkt b
benötige er mehr Infomationen von der Verwaltung, ob der in der Abteilung beschäftigte
Betriebswirt die Aufgabe überhaupt übernehmen könne. Grundsätzlich mache das von AM Prof.
Meurer geforderte Controlling in HSK-Zeiten für ihn wenig Sinn.
Bezüglich der eingeplanten Nutzungsentgelte der Vereine für Sportstätten ab dem Haushaltsjahr
2017 stellt AM Eßer fest, dass mit dem diesjährigen Beschluss zum Haushalt die in der Zukunft
liegenden Ansätze für eventuelle Nutzungsentgelte nicht erfasst werden. Er sei grundsätzlich
gegen die Einführung von Nutzungsentgelten, weil die dörflichen Strukturen in den Ortschaften
zerstört werden. Bevor diese Entgelte erhoben werden, sollte versucht werden, die Ausgaben zu
senken. Bei der zukünftigen Diskussion über die Einführung eventueller Nutzungsentgelte für
Vereine müssen aber auch die kulturtreibenden Vereine und nicht nur die Sportvereine ebenfalls
erfasst werden. Die Verwaltung solle hier die entsprechenden aktuellen Daten der Politik an die
Hand geben.
Im Hinblick auf die allgemeine Diskussion über den Haushalt wird durch Herrn Stirnberg
ausgeführt, dass nach dem geltenden Haushaltsrecht haltbare und genehmigungsfähige Zahlen
vorgelegt werden müssen, dies spreche eindeutig gegen einen Doppelhaushalt. Er bringt in
Erinnerung, dass im Laufe des Haushaltsjahres 2012 massive Veränderungen bei den Einnahmen
stattgefunden haben. Die Kommunalaufsicht des Kreises Düren prüfe zweimal im Jahr den
Haushalt, und zwar bei der Aufstellung und auch über einen Zwischenbericht im Herbst eines
jeden Jahres.
Die Gemeinde sei grundsätzlich immer gehalten, den Haushaltsausgleich zum nächstmöglichen
Zeitpunkt darzustellen, dies bedeute auch, dass jährlich Konsolidierungsvorschläge gemacht
werden müssen. Aus diesem Grund sei es von großer Wichtigkeit mit aktuellen und tatsächlichen
Zahlen zu arbeiten. Er bringt ferner in Erinnerung, dass in der Haushaltsrede des Bürgermeisters
alle Punkte, die zunächst herausgenommen worden sind, explizit aufgeführt und keine
Streichungen verschwiegen worden seien.
-5GOVR Schmühl teilt mit, dass Teilpunkte der Fraktionsanträge bereits heute beantwortet werden
können:
Antrag FDP-Fraktion zu Punkt 4: Hier bestehen keine Bedenken, ab dem Haushaltsjahr 2014 ff.
die verringerten Stromkosten von rund 23.000 € in den Haushalt einzusetzen.
Hinsichtlich des Antrages der CDU-Fraktion wird durch ihn folgendes mitgeteilt:
Punkt 1:
Der Energiebericht wird fortgeschrieben und auch auf kleinere Gebäude (z.B. Sportheime)
ausgeweitet. Ein entsprechender Bericht für den Fachausschuss und den Rat wird in der ersten
Jahreshälfte 2013 erarbeitet.
Zu Punkt 5:
Der geplante Ansatz kann tatsächlich um ein Jahr geschoben werden; derzeit stelle der WVER
neue Berechnungen zum Drover Bach an, diese sollten abgewartet werden.
Zu Punkt 6:
Die Bohrkernuntersuchungen mit einem Kostenaufwand von rund 10.000 € sollten kurzfristig
durchgeführt werden.
Zu Punkt 7:
Die Maßnahme sollte im Haushaltsjahr 2013 umgesetzt werden, mit Kosten von ca. 40.000 € ist
zu rechnen.
Zu Punkt 8:
Hier sei die Verwaltung bereits in Kontakt mit einer Firma aus dem Kreis Heinsberg bezüglich der
Verlegung von Glasfaserkabeln.
Hinsichtlich des jährlichen Beitrages an den WVER wird ausgeführt, dass dieser seit nunmehr
zehn Jahren konstant gehalten werde. Bei der Veranschlagung des Haushalts 2013 sei der
Verwaltung ein Fehler unterlaufen, dieser ist inzwischen berichtigt.
AM Hohn kritisiert grundsätzlich die Systematik zur Aufstellung des gemeindlichen Haushalts. Hier
sollte ein System gefunden werden, damit das gesamte Verfahren transparenter werde. Zum
Beispiel gebe es bei der Stadt Bonn ein Haushaltsplanverfahren, in dem auch die Ist-Zahlen der
Ansätze der vergangenen vier Jahre abgebildet werden, der Haushaltsplan sei über das Internet
einzusehen. Dieses Haushaltsplanverfahren beinhalte ebenfalls eine Zukunftsplanung von 10
Jahren. Änderungen der Ansätze können direkt eingegeben werden, Auswirkungen wären
insoweit direkt erkennbar. Auch habe dieses Haushaltsplanprogramm ein eigenes ControllingSystem. Sie regt an, eine entsprechende Umstellung auf dieses Programm nach vorheriger
Prüfung vorzunehmen.
BM Ramm teilt hierauf mit, dass Kreuzau nicht mit Bonn verglichen werden könne. Die hiesigen
Handlungsspielräume im Haushalt seien sehr gering. Er sagt aber zu, dass die Verwaltung sich
das Verfahren ansehen und eine entsprechende Prüfung vornehmen werde.
AM Heidbüchel fragt an, warum der Bericht über die Entwicklung des HSK, der im Herbst der
Kommunalaufsicht zugesandt wird, dem Rat bisher nicht zur Kenntnis gegeben wurde. Herr
Stirnberg sagt zu, zukünftig entsprechend zu verfahren.
AM Prof. Meurer stellt fest, dass der seinerzeitige Vorschlag der FDP auf Einrichtung von
Nutzungsentgelten alle Vereine umfasst hatte. Der Bürgermeister führt aus, dass der Zeitraum in
2017 durch die Verwaltung ganz bewusst gewählt worden sei, da die Verwaltung entsprechende
Vorlaufzeit brauche, um eine verlässliche Planungsgrundlage erstellen zu können und um
genügend Beratungszeitraum zu gewährleisten.
GOVR Schmühl teilt mit, dass in der Bauabteilung ein entsprechendes Programm vorgehalten
werde, das bei baulichen Maßnahmen die aktuelle Kostensituation laufend überprüfen kann.
Im Hinblick auf die Diskussion zum Haushalt wird durch BM Ramm vorgeschlagen, direkt vor der
Ratssitzung am 09.04. um 18.00 Uhr noch eine weitere Sitzung des Hauptausschusses
anzuberaumen. Hiermit sind die anwesenden Ausschussmitglieder einverstanden. Auf Anfrage
teilt AM Heidbüchel mit, dass er Anfang der 13. KW 2013 die Anträge für die SPD-Fraktion
-6einreichen werde.
Beratungsergebnis:
Zurückverwiesen
3.
Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussvorschlag zu den Beratungsergebnissen
aus der 19. Sitzung des Bauausschusses vom 05.03.2013, und zwar:
3.1
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. E 23, Ortsteil Kreuzau, "Friedenau";
hier: Beratung und Beschlussfassung zu eingegangenen Stellungnahmen im
Rahmen der Offenlage sowie Satzungsbeschluss
Vorlage: 56/2012 2. Ergänzung
Beschlussvorschlag:
1.
Die Stellungnahmen bezüglich Ziffer 1, 2, 3a und 5 gemäß Schreiben von Herrn Eberhard
Schaich werden zur Kenntnis genommen und sind nicht abwägungsrelevant.
Zu Ziffer 3 wird der Anregung gefolgt. Der Bebauungsplanentwurf wird entsprechend
geändert. Aufgrund der Anregung zu Ziffer 4 wird der Teilbereich WA 4 aus dem
Änderungsverfahren ausgeklammert.
2.
Die Stellungnahme zu Ziffer 1 gemäß Schreiben des Herrn Alfred Titze wird
zurückgewiesen. Aufgrund der Anregung zu Ziffer 2 wird der Teilbereich WA 4 aus dem
Änderungsverfahren ausgeklammert. Die Ziffern 3 und 4 werden zur Kenntnis genommen
und sind nicht abwägungsrelevant.
3.
Der Bebauungsplan Nr. E 23, Ortsteil Kreuzau, „Friedenau“, 1. Änderung, wird unter
Ausklammerung des WA 4-Gebietes gemäß § 10 BauGB als Satzung nebst der
dazugehörigen Begründung beschlossen.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
4.
Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussvorschlag zu den Beratungsergebnissen
aus der 13. Sitzung des Umweltausschusses vom 27.02.2013, und zwar:
4.1
Ausschreibung der Abfallentsorgungsleistungen in der Gemeinde Kreuzau zum
01.01.2014;
hier: Beratung über die Eckpunkte des Leistungsverzeichnisses
Vorlage: 17/2013
Beschlussvorschlag:
Dem vorgelegten Entwurf der Leistungsbeschreibung wird unter Berücksichtigung der folgenden
Änderungen zugestimmt:
Punktes 10 wird geändert in „Die Abfuhrwochentage sollen von Montag bis Freitag den
Auftragnehmern freigestellt sein, jedoch nach erfolgter Festlegung für mindestens 1 Jahr bleiben.“
Punkt 11 wird in der Hinsicht geändert, dass zunächst nur das Los 1 ausgeschrieben wird.
Die Laufzeit des Vertrages wird auf 8 Jahre festgesetzt. Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser
Grundlage die Ausschreibung zu veranlassen.
-7Beratungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
5.
Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussvorschlag zu den Beratungsergebnissen
aus der 19.Sitzung des Bauausschusses vom 05.03.2013 und der 13. Sitzung des
Umweltausschusses vom 27.02.2013
5.1
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. G 1, Ortsteil Thum,
„Windenergieanlagen Lausbusch“;
hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB sowie
frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1)
BauGB
Vorlage: 58/2012 2. Ergänzung
AM Prof. Meurer berichtet, dass er als Zuhörer an der letzten Sitzung des Bauausschusses
teilgenommen habe. In dieser Sitzung habe das AM Heidbüchel Herrn Seel und ihn massiv
angegriffen. Er weise die ihm gegenüber gemachten Vorwürfe entschieden zurück. Zudem habe
sich auch die rechtliche Situation bei der Aufstellung von Windrädern geändert. Die Kommunen
seien mittlerweile gehalten, Konzentrationsflächen einzurichten, damit kein Wildwuchs entstehen
könne.
Herr Heidbüchel führt aus, dass er sich im Hinblick auf die Diskussion vor einem Jahr wundere,
dass bei der Aufstellung von sechs Windrädern in Thum keine Kritik seitens der FDP- und CDUFraktion komme.
Beschlussvorschlag:
1. Dem Bebauungsplanentwurf wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Verfahren gem. §§ 3 (1) sowie 4 (1) BauGB
durchzuführen.
Beratungsergebnis:
6.
16 Stimmen dafür, 2 dagegen, 1 Enthaltungen
Anfragen
a)
Herr Eßer fragt an, was es mit der Pressemitteilung der SPD auf sich habe, nach der sich
der Bürgermeister entschuldigen sollte und möglicherweise eine Strafanzeige gegen den
Bürgermeister
wegen
der
nicht
eingestellten
Mittel
im
Rahmen
des
Bebauungsplanverfahrens E 28 gestellt werde. BM Ramm erläutert, dass er sich nicht
entschuldigt habe und auch keine Strafanzeige gegen ihn erstattet worden sei. Die
Verwaltung habe sich nichts zu Schulden kommen lassen.
AM Iven konkretisiert, dass es nicht um eine Strafanzeige, sondern um eine
Dienstaufsichtsbeschwerde ging. BM Ramm teilt mit, dass auch diese nicht vorliegen
würde.
b)
AM Prof. Meurer bringt seine Anfrage, ob Reparaturkosten durch die Schul- und
Bildungspauschale beglichen werden können, in Erinnerung. Herr Schmühl sagt eine
Erledigung und schriftliche Mitteilung im Bauausschuss zu.
c)
AM Heidbüchel fragt an, ob auch andere Abteilungen im Rathaus ähnliche Programme wie
das Gebäudemanagement vorhalten. Der Bürgermeister sagt eine entsprechende
Überprüfung und Beantwortung zu.
-8B. Nichtöffentliche Sitzung