Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Öffentliche Niederschrift (Hauptausschuss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
185 kB
Datum
19.03.2013
Erstellt
27.03.13, 13:02
Aktualisiert
27.03.13, 13:02

Inhalt der Datei

NIEDERSCHRIFT über die 21. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 19.03.2013 Mitgliederzahl: 19 Vorsitzender: Bürgermeister Ramm, Walter Anwesend sind: a) die stimmberechtigten Ausschussmitglieder: 1. Ramm, Walter 2. Braks, Egbert 3. Breuer, Adolf 4. Burmester, Wolfgang 5. Eßer, Ingo 6. Gunkel, Dirk, vertritt Seel, Rolf, MdL 7. Heidbüchel, Rolf 8. Hohn, Astrid 9. Iven, Axel 10. Kaptain, Johannes 11. Lüttgen, Wolfgang 12. Meier, Helga 13. Prof. Dr. Meurer, Erik 14. Schmitz, Hermann-Josef 15. Schnitzler, Josef 16. Schröder, Josef 17. Stoffels, Manfred 18. Tesch, Michael 19. Winter, Heinrich b) von der Verwaltung: 1. GVD Stolz 2. GOVR Schmühl 3. GAR Stirnberg 4. VfW Drewes-Janssen Es fehlt entschuldigt: Seel, Rolf, MdL Kreuzau, den 19.03.2013 Tagungsort: Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr Ende der Sitzung: 21:15 Uhr Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Bürgermeister Ramm fest, dass zur heutigen Sitzung form- und fristgerecht eingeladen ist. Er fragt an, ob Änderungsoder Ergänzungswünsche zur Tagesordnung gestellt werden. Dies ist nicht der Fall. -2- TAGESORDNUNG: A. Öffentliche Sitzung 1. Mitteilungen 2. Haushaltssatzung mit Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2013 Vorlage: 14/2013 1. Ergänzung 3. Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussvorschlag zu den Beratungsergebnissen aus der 19. Sitzung des Bauausschusses vom 05.03.2013, und zwar: 3.1 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. E 23, Ortsteil Kreuzau, "Friedenau"; hier: Beratung und Beschlussfassung zu eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage sowie Satzungsbeschluss Vorlage: 56/2012 2. Ergänzung 4. Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussvorschlag zu den Beratungsergebnissen aus der 13. Sitzung des Umweltausschusses vom 27.02.2013, und zwar: 4.1 Ausschreibung der Abfallentsorgungsleistungen in der Gemeinde Kreuzau zum 01.01.2014; hier: Beratung über die Eckpunkte des Leistungsverzeichnisses Vorlage: 17/2013 5. Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussvorschlag zu den Beratungsergebnissen aus der 19.Sitzung des Bauausschusses vom 05.03.2013 und der 13. Sitzung des Umweltausschusses vom 27.02.2013 5.1 Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Lausbusch“; hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB sowie frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB Vorlage: 58/2012 2. Ergänzung 6. Anfragen B. Nichtöffentliche Sitzung 7. Mitteilungen 8. Anfragen -3A. Öffentliche Sitzung 1. Mitteilungen GOVR Schmühl erläutert, dass heute der neue Straßenbeleuchtungsvertrag mit dem RWE unterzeichnet worden ist. Vertragsbeginn ist der 01.07.2013. Positiv zu vermerken sei, dass die Straßenbeleuchtung in der Hauptstraße und entlang des Radweges Kreuzau-Drove schon mit LED Technik ausgestattet wird, ohne Kosten für die Gemeinde. 2. Haushaltssatzung mit Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2013 Vorlage: 14/2013 1. Ergänzung BM Ramm teilt mit, dass in den letzten Wochen viel Negatives aus dem politischen Raum über den vorliegenden Haushaltsplanentwurf geredet worden sei und stellt fest, dass die Verwaltung korrekt und gesetzeskonform gearbeitet habe. Das Haushaltsrecht sei auch eine Haushaltspflicht und stoße auf die kommunale Selbstverwaltung. In diesem Zusammenhang übernehmen die Verwaltung und der Bürgermeister die Aufgabe des Controllings. Aus diesem Grunde müsse deshalb mit den haushaltsrechtlichen Vorgaben gearbeitet werden. Der Rat habe selbstverständlich letztlich über den Haushalt zu entscheiden und kann wichtige Dinge wieder einstellen. Der Haushalt unterliege dann in allen Bereichen der Genehmigung der Kommunalaufsicht, so dass zur Durchführung der geplanten Maßnahmen deren Genehmigung auf jeden Fall abzuwarten ist. Aus seiner Sicht bestehen mit dem vorliegenden Planentwurf große Chancen, wieder eine Genehmigung zu erhalten. Desweiteren wird durch ihn ausgeführt, dass die Verwaltung zum Bebauungsplan Niederauer Mühle alles bisher rechtlich wie tatsächlich Machbare getan habe. Der Verwaltung könnten keine Vorwürfe gemacht werden. Da die Anträge von CDU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen vorliegen, fragt der Bürgermeister an, ob und wann seitens der SPD-Fraktion noch Änderungsanträge zum Haushalt gestellt werden. AM Heidbüchel führt aus, dass die SPD bis zum 09.04.2013 noch zwei Fraktionssitzungen habe und sich bei einer Abstimmung heute der Stimme enthalten werde. Hierauf erwidert AM Esser, dass die CDU-Fraktion mehrfach über den Haushaltsplanentwurf beraten habe, und bemängelt, dass die SPD-Fraktion noch Beratungsbedarf anmelde. Im Übrigen unterstütze er die Aussagen des Bürgermeisters, dass die Gemeinde kaum noch Handlungsspielraum habe. Anschließend erläutert er die Änderungs- bzw. Ergänzungswünsche der CDU zum Haushalt 2013. Zur Vermeidung von Wiederholungen sind die Anträge der CDUFraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der FDP-Fraktion der Niederschrift beigefügt. AM Prof. Meurer führt zu Punkt 4 des Änderungsantrages der FDP-Fraktion aus, dass die Energiekosteneinsparungen in den Haushalt eingestellt werden sollen. Herr Schmühl teilt diesbezüglich mit, dass dies bereits erledigt sei. Zu Nr. 1 des Änderungsantrages der FDPFraktion werden durch Prof. Meurer ausführlich die verschiedenen Lösungsmöglichkeiten zur Umsetzung der Maßnahme erläutert. Zu Nr. 1 Punkt c wird durch ihn darauf hingewiesen, dass durch den diesjährigen doppelten Abiturjahrgang viele Abiturienten verfügbar seien, deswegen wäre auch eine kurzfristige Umsetzung aus seiner Sicht denkbar. Zu Nr. 2 des Änderungsantrages der FDP-Fraktion wird durch ihn erläutert, dass eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Kreis Düren abgeschlossen werden könne. Das Rechnungsprüfungsamt des Kreises Düren wäre dann ein Kontrollorgan für den Rat und könne sowohl Wirtschaftlichkeitsüberprüfungen als auch Zweckmäßigkeitsüberprüfungen durchführen und unmittelbar dem Rat berichten. Hier sehe er Handlungsbedarf. Zu Nr. 3 des Änderungsantrages wird ausgeführt, dass die Maßnahme auf 2014 vorgezogen werden sollte. Zum gleich lautenden Antrag der CDU-Fraktion zur Wiedereinstellung der Haushaltsmittel beim Bebauungsplan E 28 wird durch AM Hohn festgestellt, dass ursprünglich 70.000 € im Haushalt eingestellt waren, und angefragt, warum der CDU-Antrag andere Summen beinhalte. BM Ramm erläutert, dass auf jeder Kostenstelle ein Grundansatz von 5.000 € geblieben sei. Herr Schmühl -4ergänzt, dass es sich bei den 70.000 € um geschätzte Kosten handele, die Ansätze würden bei entsprechender Beschlussfassung entsprechend wieder erhöht. Er weist darauf hin, dass der genaue Kostenumfang der Fachgutachten nicht bekannt sei. AM Heidbüchel moniert, dass die Zeit von der Vorlage des Haushaltsplanentwurfes bis zur Verabschiedung immer kürzer werde. Es sei für die ehrenamtlichen Kommunalpolitiker kaum zu leisten, in dieser kurzen Zeit über einen derart komplexen Haushalt zu befinden. Zum Antrag der FDP-Fraktion auf Einstellung eines Controllers vertritt er die Auffassung, dass dies notwendig sei. Auch sollte s. E. der Sanierungs- und Lenkungsausschuss wieder ins Leben gerufen werden. Desweiteren ist er der Auffassung, dass der Rat verstärkt über Auftragsvergaben und auch über personelle Dinge bestimmen sollte. Auch frage er sich, warum in Kreuzau kein Doppelhaushalt über zwei Jahre erarbeitet werde. Nachbarkommunen verfahren entsprechend, warum solle dies nicht in Kreuzau möglich sein. Er vertritt die Auffassung, dass Kreuzau kurz davor sei, auch in den Stärkungspakt zu geraten. BM Ramm erwidert hierauf, dass die Kommunen durch die Haushaltspolitik der höheren Ebenen in den Stärkungspakt gedrängt werden. Nach den gesetzlichen Vorgaben müsse die Gemeinde im November bereits den Haushalt für das nächste Jahr der Kommunalaufsicht vorlegen, ohne überhaupt verlässliche Zahlen zu den großen Einnahmepositionen vorlegen zu können. Dies stelle ein großes Problem dar und ließe kaum andere zeitliche Spielräume zu. Zum anderen zeige der derzeitige Haushalt deutlich, wie wenig verlässlich ein Doppelhaushalt sei und deshalb zwangsläufig immer zu einem Nachtragshaushalt führe. AM Eßer vertritt die Auffassung, dass die vom Bürgermeister angesprochenen großen Kostenpositionen, die erst grundsätzlich Anfang jedes Jahres bekannt gegeben werden, gegen einen Doppelhaushalt sprechen. Auch sehe er wenig Sinn, einen Sanierungs- und Lenkungsausschuss einzuberufen. Viel wichtiger wäre es, das Finanzierungssystem der Gemeinden insgesamt zu reformieren, hier seien Land und Bund gefragt, kurzfristig Veränderungen zu Gunsten der Gemeinden herbei zu führen. Zu Punkt 1 a des Antrages der FDP-Fraktion wird durch AM Eßer mitgeteilt, dass die Einstellung eines Anwärters für ihn keine Alternative darstelle und begründet dies ausführlich. Zu 1 Punkt b benötige er mehr Infomationen von der Verwaltung, ob der in der Abteilung beschäftigte Betriebswirt die Aufgabe überhaupt übernehmen könne. Grundsätzlich mache das von AM Prof. Meurer geforderte Controlling in HSK-Zeiten für ihn wenig Sinn. Bezüglich der eingeplanten Nutzungsentgelte der Vereine für Sportstätten ab dem Haushaltsjahr 2017 stellt AM Eßer fest, dass mit dem diesjährigen Beschluss zum Haushalt die in der Zukunft liegenden Ansätze für eventuelle Nutzungsentgelte nicht erfasst werden. Er sei grundsätzlich gegen die Einführung von Nutzungsentgelten, weil die dörflichen Strukturen in den Ortschaften zerstört werden. Bevor diese Entgelte erhoben werden, sollte versucht werden, die Ausgaben zu senken. Bei der zukünftigen Diskussion über die Einführung eventueller Nutzungsentgelte für Vereine müssen aber auch die kulturtreibenden Vereine und nicht nur die Sportvereine ebenfalls erfasst werden. Die Verwaltung solle hier die entsprechenden aktuellen Daten der Politik an die Hand geben. Im Hinblick auf die allgemeine Diskussion über den Haushalt wird durch Herrn Stirnberg ausgeführt, dass nach dem geltenden Haushaltsrecht haltbare und genehmigungsfähige Zahlen vorgelegt werden müssen, dies spreche eindeutig gegen einen Doppelhaushalt. Er bringt in Erinnerung, dass im Laufe des Haushaltsjahres 2012 massive Veränderungen bei den Einnahmen stattgefunden haben. Die Kommunalaufsicht des Kreises Düren prüfe zweimal im Jahr den Haushalt, und zwar bei der Aufstellung und auch über einen Zwischenbericht im Herbst eines jeden Jahres. Die Gemeinde sei grundsätzlich immer gehalten, den Haushaltsausgleich zum nächstmöglichen Zeitpunkt darzustellen, dies bedeute auch, dass jährlich Konsolidierungsvorschläge gemacht werden müssen. Aus diesem Grund sei es von großer Wichtigkeit mit aktuellen und tatsächlichen Zahlen zu arbeiten. Er bringt ferner in Erinnerung, dass in der Haushaltsrede des Bürgermeisters alle Punkte, die zunächst herausgenommen worden sind, explizit aufgeführt und keine Streichungen verschwiegen worden seien. -5GOVR Schmühl teilt mit, dass Teilpunkte der Fraktionsanträge bereits heute beantwortet werden können: Antrag FDP-Fraktion zu Punkt 4: Hier bestehen keine Bedenken, ab dem Haushaltsjahr 2014 ff. die verringerten Stromkosten von rund 23.000 € in den Haushalt einzusetzen. Hinsichtlich des Antrages der CDU-Fraktion wird durch ihn folgendes mitgeteilt: Punkt 1: Der Energiebericht wird fortgeschrieben und auch auf kleinere Gebäude (z.B. Sportheime) ausgeweitet. Ein entsprechender Bericht für den Fachausschuss und den Rat wird in der ersten Jahreshälfte 2013 erarbeitet. Zu Punkt 5: Der geplante Ansatz kann tatsächlich um ein Jahr geschoben werden; derzeit stelle der WVER neue Berechnungen zum Drover Bach an, diese sollten abgewartet werden. Zu Punkt 6: Die Bohrkernuntersuchungen mit einem Kostenaufwand von rund 10.000 € sollten kurzfristig durchgeführt werden. Zu Punkt 7: Die Maßnahme sollte im Haushaltsjahr 2013 umgesetzt werden, mit Kosten von ca. 40.000 € ist zu rechnen. Zu Punkt 8: Hier sei die Verwaltung bereits in Kontakt mit einer Firma aus dem Kreis Heinsberg bezüglich der Verlegung von Glasfaserkabeln. Hinsichtlich des jährlichen Beitrages an den WVER wird ausgeführt, dass dieser seit nunmehr zehn Jahren konstant gehalten werde. Bei der Veranschlagung des Haushalts 2013 sei der Verwaltung ein Fehler unterlaufen, dieser ist inzwischen berichtigt. AM Hohn kritisiert grundsätzlich die Systematik zur Aufstellung des gemeindlichen Haushalts. Hier sollte ein System gefunden werden, damit das gesamte Verfahren transparenter werde. Zum Beispiel gebe es bei der Stadt Bonn ein Haushaltsplanverfahren, in dem auch die Ist-Zahlen der Ansätze der vergangenen vier Jahre abgebildet werden, der Haushaltsplan sei über das Internet einzusehen. Dieses Haushaltsplanverfahren beinhalte ebenfalls eine Zukunftsplanung von 10 Jahren. Änderungen der Ansätze können direkt eingegeben werden, Auswirkungen wären insoweit direkt erkennbar. Auch habe dieses Haushaltsplanprogramm ein eigenes ControllingSystem. Sie regt an, eine entsprechende Umstellung auf dieses Programm nach vorheriger Prüfung vorzunehmen. BM Ramm teilt hierauf mit, dass Kreuzau nicht mit Bonn verglichen werden könne. Die hiesigen Handlungsspielräume im Haushalt seien sehr gering. Er sagt aber zu, dass die Verwaltung sich das Verfahren ansehen und eine entsprechende Prüfung vornehmen werde. AM Heidbüchel fragt an, warum der Bericht über die Entwicklung des HSK, der im Herbst der Kommunalaufsicht zugesandt wird, dem Rat bisher nicht zur Kenntnis gegeben wurde. Herr Stirnberg sagt zu, zukünftig entsprechend zu verfahren. AM Prof. Meurer stellt fest, dass der seinerzeitige Vorschlag der FDP auf Einrichtung von Nutzungsentgelten alle Vereine umfasst hatte. Der Bürgermeister führt aus, dass der Zeitraum in 2017 durch die Verwaltung ganz bewusst gewählt worden sei, da die Verwaltung entsprechende Vorlaufzeit brauche, um eine verlässliche Planungsgrundlage erstellen zu können und um genügend Beratungszeitraum zu gewährleisten. GOVR Schmühl teilt mit, dass in der Bauabteilung ein entsprechendes Programm vorgehalten werde, das bei baulichen Maßnahmen die aktuelle Kostensituation laufend überprüfen kann. Im Hinblick auf die Diskussion zum Haushalt wird durch BM Ramm vorgeschlagen, direkt vor der Ratssitzung am 09.04. um 18.00 Uhr noch eine weitere Sitzung des Hauptausschusses anzuberaumen. Hiermit sind die anwesenden Ausschussmitglieder einverstanden. Auf Anfrage teilt AM Heidbüchel mit, dass er Anfang der 13. KW 2013 die Anträge für die SPD-Fraktion -6einreichen werde. Beratungsergebnis: Zurückverwiesen 3. Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussvorschlag zu den Beratungsergebnissen aus der 19. Sitzung des Bauausschusses vom 05.03.2013, und zwar: 3.1 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. E 23, Ortsteil Kreuzau, "Friedenau"; hier: Beratung und Beschlussfassung zu eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage sowie Satzungsbeschluss Vorlage: 56/2012 2. Ergänzung Beschlussvorschlag: 1. Die Stellungnahmen bezüglich Ziffer 1, 2, 3a und 5 gemäß Schreiben von Herrn Eberhard Schaich werden zur Kenntnis genommen und sind nicht abwägungsrelevant. Zu Ziffer 3 wird der Anregung gefolgt. Der Bebauungsplanentwurf wird entsprechend geändert. Aufgrund der Anregung zu Ziffer 4 wird der Teilbereich WA 4 aus dem Änderungsverfahren ausgeklammert. 2. Die Stellungnahme zu Ziffer 1 gemäß Schreiben des Herrn Alfred Titze wird zurückgewiesen. Aufgrund der Anregung zu Ziffer 2 wird der Teilbereich WA 4 aus dem Änderungsverfahren ausgeklammert. Die Ziffern 3 und 4 werden zur Kenntnis genommen und sind nicht abwägungsrelevant. 3. Der Bebauungsplan Nr. E 23, Ortsteil Kreuzau, „Friedenau“, 1. Änderung, wird unter Ausklammerung des WA 4-Gebietes gemäß § 10 BauGB als Satzung nebst der dazugehörigen Begründung beschlossen. Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen 4. Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussvorschlag zu den Beratungsergebnissen aus der 13. Sitzung des Umweltausschusses vom 27.02.2013, und zwar: 4.1 Ausschreibung der Abfallentsorgungsleistungen in der Gemeinde Kreuzau zum 01.01.2014; hier: Beratung über die Eckpunkte des Leistungsverzeichnisses Vorlage: 17/2013 Beschlussvorschlag: Dem vorgelegten Entwurf der Leistungsbeschreibung wird unter Berücksichtigung der folgenden Änderungen zugestimmt: Punktes 10 wird geändert in „Die Abfuhrwochentage sollen von Montag bis Freitag den Auftragnehmern freigestellt sein, jedoch nach erfolgter Festlegung für mindestens 1 Jahr bleiben.“ Punkt 11 wird in der Hinsicht geändert, dass zunächst nur das Los 1 ausgeschrieben wird. Die Laufzeit des Vertrages wird auf 8 Jahre festgesetzt. Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Grundlage die Ausschreibung zu veranlassen. -7Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen 5. Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussvorschlag zu den Beratungsergebnissen aus der 19.Sitzung des Bauausschusses vom 05.03.2013 und der 13. Sitzung des Umweltausschusses vom 27.02.2013 5.1 Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Lausbusch“; hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB sowie frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB Vorlage: 58/2012 2. Ergänzung AM Prof. Meurer berichtet, dass er als Zuhörer an der letzten Sitzung des Bauausschusses teilgenommen habe. In dieser Sitzung habe das AM Heidbüchel Herrn Seel und ihn massiv angegriffen. Er weise die ihm gegenüber gemachten Vorwürfe entschieden zurück. Zudem habe sich auch die rechtliche Situation bei der Aufstellung von Windrädern geändert. Die Kommunen seien mittlerweile gehalten, Konzentrationsflächen einzurichten, damit kein Wildwuchs entstehen könne. Herr Heidbüchel führt aus, dass er sich im Hinblick auf die Diskussion vor einem Jahr wundere, dass bei der Aufstellung von sechs Windrädern in Thum keine Kritik seitens der FDP- und CDUFraktion komme. Beschlussvorschlag: 1. Dem Bebauungsplanentwurf wird zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Verfahren gem. §§ 3 (1) sowie 4 (1) BauGB durchzuführen. Beratungsergebnis: 6. 16 Stimmen dafür, 2 dagegen, 1 Enthaltungen Anfragen a) Herr Eßer fragt an, was es mit der Pressemitteilung der SPD auf sich habe, nach der sich der Bürgermeister entschuldigen sollte und möglicherweise eine Strafanzeige gegen den Bürgermeister wegen der nicht eingestellten Mittel im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens E 28 gestellt werde. BM Ramm erläutert, dass er sich nicht entschuldigt habe und auch keine Strafanzeige gegen ihn erstattet worden sei. Die Verwaltung habe sich nichts zu Schulden kommen lassen. AM Iven konkretisiert, dass es nicht um eine Strafanzeige, sondern um eine Dienstaufsichtsbeschwerde ging. BM Ramm teilt mit, dass auch diese nicht vorliegen würde. b) AM Prof. Meurer bringt seine Anfrage, ob Reparaturkosten durch die Schul- und Bildungspauschale beglichen werden können, in Erinnerung. Herr Schmühl sagt eine Erledigung und schriftliche Mitteilung im Bauausschuss zu. c) AM Heidbüchel fragt an, ob auch andere Abteilungen im Rathaus ähnliche Programme wie das Gebäudemanagement vorhalten. Der Bürgermeister sagt eine entsprechende Überprüfung und Beantwortung zu. -8B. Nichtöffentliche Sitzung