Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
22 kB
Datum
08.07.2010
Erstellt
16.07.10, 23:23
Aktualisiert
16.07.10, 23:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 16.07.2010
A U S Z U G
aus der 5. Sitzung des Rates
der Gemeinde Vettweiß
am Donnerstag, dem 08.07.2010, 18:00 Uhr
in der Bürgerbegegnungsstätte Vettweiß.
Punkt 18:
Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Vettweiß
(V-80/2010)
Ratsmitglied Ruskowski bittet, den Begriff „Mitarbeiter“ auch in weiblicher Form
wiederzugeben und stellt fest, dass die Regelung in der Gemeindeordnung etwas
unscharf ist. Mit dem Begriff „Mitarbeiter“ trifft man nämlich alle Bediensteten der
Gemeinde Vettweiß. Jeder könnte somit allgemeiner Vertreter werden.
Ratsmitglied Franzen betont, dass die neue Regelung eine Flexibilisierung mit sich
bringen soll. Der Ernennung geht immerhin noch die Wahl durch den Rat voraus.
Der Rat der Gemeinde Vettweiß beschließt einstimmig, dass in § 13 der Hauptsatzung
der Gemeinde Vettweiß das Wort „Beamter“ in Satz 1 und Satz 2 durch das Wort
„Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter“ ersetzt wird.
§ 13 lautet dann:
„Beigeordnete werden nicht bestellt. Der Rat bestellt eine Mitarbeiterin oder einen
Mitarbeiter der Verwaltung zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters. Es kann eine
weitere Mitarbeiterin oder ein weiterer Mitarbeiter bestellt werden, die bzw. der den
allgemeinen Vertreter bei dessen Verhinderung vertritt.“