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Beschlusstext (Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Vettweiß)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
22 kB
Datum
08.07.2010
Erstellt
16.07.10, 23:23
Aktualisiert
16.07.10, 23:23
Beschlusstext (Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Vettweiß)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 16.07.2010 A U S Z U G aus der 5. Sitzung des Rates der Gemeinde Vettweiß am Donnerstag, dem 08.07.2010, 18:00 Uhr in der Bürgerbegegnungsstätte Vettweiß. Punkt 18: Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Vettweiß (V-80/2010) Ratsmitglied Ruskowski bittet, den Begriff „Mitarbeiter“ auch in weiblicher Form wiederzugeben und stellt fest, dass die Regelung in der Gemeindeordnung etwas unscharf ist. Mit dem Begriff „Mitarbeiter“ trifft man nämlich alle Bediensteten der Gemeinde Vettweiß. Jeder könnte somit allgemeiner Vertreter werden. Ratsmitglied Franzen betont, dass die neue Regelung eine Flexibilisierung mit sich bringen soll. Der Ernennung geht immerhin noch die Wahl durch den Rat voraus. Der Rat der Gemeinde Vettweiß beschließt einstimmig, dass in § 13 der Hauptsatzung der Gemeinde Vettweiß das Wort „Beamter“ in Satz 1 und Satz 2 durch das Wort „Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter“ ersetzt wird. § 13 lautet dann: „Beigeordnete werden nicht bestellt. Der Rat bestellt eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter der Verwaltung zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters. Es kann eine weitere Mitarbeiterin oder ein weiterer Mitarbeiter bestellt werden, die bzw. der den allgemeinen Vertreter bei dessen Verhinderung vertritt.“