Daten
Kommune
Bedburg
Größe
25 kB
Datum
17.09.2013
Erstellt
11.09.13, 18:05
Aktualisiert
11.09.13, 18:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP8198/2012 5. Ergänzung
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
Stadtentwicklungsausschuss
25.09.2012
12 Ja-Stimme(n), 0
Gegenstimme(n), 0
Stimmenthaltung(en)
Stadtentwicklungsausschuss
20.11.2012
Zur Kenntnis genommen
Stadtentwicklungsausschuss
29.01.2013
Zur Kenntnis genommen
Stadtentwicklungsausschuss
16.04.2013
Stadtentwicklungsausschuss
02.07.2013
Stadtentwicklungsausschuss
17.09.2013
Betreff:
Windpark Königshovener Höhe - Sachstandsmitteilung
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Sachstandsmitteilung zur Kenntnis.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Inhalt der Mitteilung:
Sitzung am 29.01.2013:
Am 13.11.2012 wurde - wie in der Sitzung am 20.11.2012 berichtet - das Scoping-Verfahren zur
Genehmigung der Windenergieanlagen nach BImschG (Bundesimmisionsschutzgesetz)
durchgeführt, in dem der erforderliche Untersuchungsumfang der verschiedenen Fachplanungen
(Lärm, Schattenwurf, Landschaftsbild, Erschließung, Artenschutz, etc) mit den betroffenen
Behörden erörtert wurde. Derzeit wird auf dieser Grundlage der Genehmigungsantrag erarbeitet.
Nach Einreichen der Unterlagen bei der Unteren Immissionsschutzbehörde des Rhein-Erft-Kreises
folgt nach Prüfung der Unterlagen auf Vollständigkeit die förmliche Beteiligung nach § 10 Abs. 3
BImschG. Diese wird voraussichtlich im Frühjahr stattfinden. Auf die Beteiligungsfrist folgt ein
Erörterungstermin und schließlich die Erarbeitung der Genehmigung. Das BImschG sieht für das
Genehmigungsverfahren einen Zeitraum von sieben Monaten ab Antragseingang vor.
Ergänzung zur Sitzung am 16.04.2013:
Der Antrag zur Genehmigung nach BImschG wurde bei der Unteren Immissionsschutzbehörde des
Rhein-Erft-Kreises eingereicht. Die gesetzliche Beteiligungsfrist nach § 10 Abs. 3 BImschG läuft
vom 16.04.2013 bis zum 15.05.2013. Der darauf folgende Erörterungstermin ist für den 26.06.2013
vorgesehen.
Ergänzung zur Sitzung am 02.07.2013:
Die Beteiligung ist durchgeführt worden. Ein Erörterungstermin ist nicht mehr erforderlich, da keine
Einwendungen von Privaten gekommen sind.
Im Haupt- und Finanzausschuss wurde am 18.06.2013 detailliert zum Verfahrensstand durch
Vertreter von RWE-Innogy und dem Planungsbüro BMR informiert. Auf Anregung der
Fraktionsvorsitzenden der SPD – Frau Steinhäuser – soll in einer der nächsten Sitzungen des
Stadtentwicklungsausschusses eine Visualisierung der einzelnen Windkraftanlagenstandorte
erfolgen.
(Sofern dies bis zu dieser Sitzung von RWE-Innogy und BMR kurzfristig geleistet werden kann.).
Ergänzung zur Sitzung am 17.09.2013:
In der Ratssitzung am 09.07.2013 wurden die Visualisierungen durch das Büro bmr vorgestellt und
erläutert. Die 45. Änderung des Flächennutzungsplans zur Errichtung der Windenergieanlagen
wurde am 23.07.2013 rechtskräftig bekannt gemacht. Zu den im Genehmigungsverfahren nach
BImschG eingegangen Stellungnahmen wurden vom Antragsteller ergänzende Unterlagen
vorgelegt, so dass nach diesseitigen Informationen in Kürze mit der Erteilung der
bundesimmissionsschutzrechtlichen Genehmigung der 21 Windenergieanlagen zu rechnen ist.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
- Keine -
Mitteilungsvorlage WP8-198/2012 5. Ergänzung
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STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein :
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
Bedburg, den 03.09.2013
Kenntnis genommen:
----------------------------------Rainer Köster
----------------------------------Jürgen Schmeier
----------------------------------Gunnar Koerdt
stellv. Fachbereichsleiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Mitteilungsvorlage WP8-198/2012 5. Ergänzung
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