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Mitteilungsvorlage (Windpark Königshovener Höhe - Sachstandsmitteilung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
25 kB
Datum
17.09.2013
Erstellt
11.09.13, 18:05
Aktualisiert
11.09.13, 18:05
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Zu TOP:__________ Drucksache: WP8198/2012 5. Ergänzung Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: Stadtentwicklungsausschuss 25.09.2012 12 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) Stadtentwicklungsausschuss 20.11.2012 Zur Kenntnis genommen Stadtentwicklungsausschuss 29.01.2013 Zur Kenntnis genommen Stadtentwicklungsausschuss 16.04.2013 Stadtentwicklungsausschuss 02.07.2013 Stadtentwicklungsausschuss 17.09.2013 Betreff: Windpark Königshovener Höhe - Sachstandsmitteilung Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Sachstandsmitteilung zur Kenntnis. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Inhalt der Mitteilung: Sitzung am 29.01.2013: Am 13.11.2012 wurde - wie in der Sitzung am 20.11.2012 berichtet - das Scoping-Verfahren zur Genehmigung der Windenergieanlagen nach BImschG (Bundesimmisionsschutzgesetz) durchgeführt, in dem der erforderliche Untersuchungsumfang der verschiedenen Fachplanungen (Lärm, Schattenwurf, Landschaftsbild, Erschließung, Artenschutz, etc) mit den betroffenen Behörden erörtert wurde. Derzeit wird auf dieser Grundlage der Genehmigungsantrag erarbeitet. Nach Einreichen der Unterlagen bei der Unteren Immissionsschutzbehörde des Rhein-Erft-Kreises folgt nach Prüfung der Unterlagen auf Vollständigkeit die förmliche Beteiligung nach § 10 Abs. 3 BImschG. Diese wird voraussichtlich im Frühjahr stattfinden. Auf die Beteiligungsfrist folgt ein Erörterungstermin und schließlich die Erarbeitung der Genehmigung. Das BImschG sieht für das Genehmigungsverfahren einen Zeitraum von sieben Monaten ab Antragseingang vor. Ergänzung zur Sitzung am 16.04.2013: Der Antrag zur Genehmigung nach BImschG wurde bei der Unteren Immissionsschutzbehörde des Rhein-Erft-Kreises eingereicht. Die gesetzliche Beteiligungsfrist nach § 10 Abs. 3 BImschG läuft vom 16.04.2013 bis zum 15.05.2013. Der darauf folgende Erörterungstermin ist für den 26.06.2013 vorgesehen. Ergänzung zur Sitzung am 02.07.2013: Die Beteiligung ist durchgeführt worden. Ein Erörterungstermin ist nicht mehr erforderlich, da keine Einwendungen von Privaten gekommen sind. Im Haupt- und Finanzausschuss wurde am 18.06.2013 detailliert zum Verfahrensstand durch Vertreter von RWE-Innogy und dem Planungsbüro BMR informiert. Auf Anregung der Fraktionsvorsitzenden der SPD – Frau Steinhäuser – soll in einer der nächsten Sitzungen des Stadtentwicklungsausschusses eine Visualisierung der einzelnen Windkraftanlagenstandorte erfolgen. (Sofern dies bis zu dieser Sitzung von RWE-Innogy und BMR kurzfristig geleistet werden kann.). Ergänzung zur Sitzung am 17.09.2013: In der Ratssitzung am 09.07.2013 wurden die Visualisierungen durch das Büro bmr vorgestellt und erläutert. Die 45. Änderung des Flächennutzungsplans zur Errichtung der Windenergieanlagen wurde am 23.07.2013 rechtskräftig bekannt gemacht. Zu den im Genehmigungsverfahren nach BImschG eingegangen Stellungnahmen wurden vom Antragsteller ergänzende Unterlagen vorgelegt, so dass nach diesseitigen Informationen in Kürze mit der Erteilung der bundesimmissionsschutzrechtlichen Genehmigung der 21 Windenergieanlagen zu rechnen ist. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: - Keine - Mitteilungsvorlage WP8-198/2012 5. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein : Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: Bedburg, den 03.09.2013 Kenntnis genommen: ----------------------------------Rainer Köster ----------------------------------Jürgen Schmeier ----------------------------------Gunnar Koerdt stellv. Fachbereichsleiter Fachbereichsleiter Bürgermeister Mitteilungsvorlage WP8-198/2012 5. Ergänzung Seite 3