Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
16 kB
Datum
27.05.2010
Erstellt
16.03.10, 04:16
Aktualisiert
16.03.10, 04:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 65/2010
23.02.2010
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
11.03.2010
Jugendhilfeausschuss
27.05.2010
Richtlinien zur Förderung von Jugendeinrichtungen mit hauptberuflichen Fachkräften
Sachbearbeiter/in: Herr Lorbach
Tel.: 15-694
Abt.: 51.4
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
x
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Deckungsvorschlag:
Produkt:
Zeile:
gez.
I. V.
Steffens
Kreiskämmerer
Mittel werden im Haushalt 2010 bereitgestellt
(siehe KT-Beschluss vom 03.06.2009, V 509/2009)
X Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die als Anlage beigefügten Richtlinien zur Förderung der
Offenen Kinder- und Jugendeinrichtungen mit hauptberuflichen Fachkräften - vorbehaltlich der
Verabschiedung des Kommunalen Kinder- und Jugendförderplans mit den entsprechenden
Haushaltsmitteln durch den Kreistag - rückwirkend für den Zeitraum vom 01.01.2010 bis zum
31.12.2014.
-2Begründung:
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 24.05.2007 die Richtlinien zur Förderung der
Offenen Kinder- und Jugendeinrichtungen mit hauptberuflichen Fachkräften bis zum 31.12.2009
beschlossen.
Die Richtlinien sehen eine Personalbemessung vor, die sich auf der Grundlage des
Jugendeinwohnerwertes der 10 - bis 18 - Jährigen der jeweiligen Städte/ Gemeinden berechnet
(siehe Anlage V 267/2006).
Vorausgegangen sind diesem Beschluss mehrere Treffen mit Trägervertretern von offenen
Jugendeinrichtungen. Ziel war es, eine Personalbemessung zu erarbeiten, die sich an konkreten und
messbaren sozialräumlichen Bedarfen orientiert.
Ein einvernehmlicher Vorschlag konnte dem Jugendhilfeausschuss nicht unterbreitet werden.
Da sich die grundsätzliche Problematik, sozialräumliche Bedarfsindikatoren in Korrelation zu einer
angemessenen Personalausstattung zu setzen - auch vor dem Hintergrund unterschiedlicher
Trägerinteressen - nicht geändert hat, schlägt die Verwaltung vor, die oben dargelegte Regelung zur
Personalbemessung beizubehalten.
Darüber hinaus ist der Stellenumfang für die Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit
durch die Richtlinien auf insgesamt 12,8 Fachkraftstellen begrenzt.
Die Verwaltung schlägt in diesem Zusammenhang vor, den Stellenumfang von 12,8 Fachkraftstellen
auf insgesamt 12,9 Fachkraftstellen zu erhöhen.
De facto ist dies bereits der Fall, weil im Zuge der Anpassung der Leistungs- und Zielvereinbarungen
mit den Trägern von Offenen Kinder- und Jugendeinrichtungen an die Vereinbarungen mit den
übrigen Trägern (Wohlfahrtsverbände u.a.) in 2007 eine Umrechnung vom Stellenumfang auf
Fachkraftstunden erfolgte.
Da die Verwaltung im Ergebnis Kürzungen in der Personalkostenförderung durch etwaige Rundungen
vermeiden wollte, wurden alle Fachkraftstunden entsprechend aufgerundet.
Die tariflichen Änderungen in 2008 (wöchentliche Arbeitszeit, etc.) machten jedoch eine neuerliche
Erfassung des Stellenumfangs erforderlich, welche - resultierend aus den o.e. Aufrundungen - im
Ergebnis einen Stellenumfang von insgesamt 12,9 Fachkraftstellen ausmacht.
Insofern sind mit der dargelegten Erhöhung des Stellenumfangs keine Mehrkosten für den Kreis
Euskirchen verbunden.
Auf die betreffenden Jugendeinwohnerwerte (JEW) der 10 – 18 - Jährigen aus 2009 konnte im
Hinblick auf eine aktualisierte Berechnung der Personalbemessung für die jeweiligen
Jugendeinrichtungen nicht zurückgegriffen werden.
Da sich die Werte diesbezüglich von 2005 – 2008 jedoch lediglich um 2,5 v.H. (von 19.081 auf 18.615
JEW im Kreis insgesamt) verringert haben, ist davon auszugehen, dass sich im Hinblick auf die
Verteilung der Fachkraftstellen keine Veränderungen ergeben haben.
Ein entsprechender Überschlag, basierend auf den JEW aus 2008 bestätigt diese Einschätzung.
Der besseren Übersicht halber ist neben den neuen Richtlinien eine Auflistung der
Jugendeinrichtungen mit gefördertem hauptamtlichen Personal sowie die V 267/2006 beigefügt.
In Bezug auf die Richtlinien wurde auf die Gegenüberstellung mit den alten Richtlinien in Form einer
Synopse verzichtet, da außer der o.g. Erhöhung des Stellenumfangs keine Änderungen vorgesehen
sind.
-3Die Verwaltung schlägt vor, die Richtlinien in der anliegenden Fassung - vorbehaltlich der
Verabschiedung des Kommunalen Kinder- und Jugendförderplans mit den entsprechenden
Haushaltsmitteln durch den Kreistag - rückwirkend für den Zeitraum vom 01.01.2010 bis zum
31.12.2014 zu beschließen. Die Befristung koppelt diese Richtlinie an den Kommunalen Kinder- und
Jugendförderplan (V 64/2010), die entsprechenden Vereinbarungen zu Leistungen,
Qualitätsentwicklung und Ziele der Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit werden ebenfalls bis zum
31.12.2014 abgeschlossen.
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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