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Beschlussvorlage GB (Richtlinien zur Förderung von Jugendeinrichtungen mit hauptberuflichen Fachkräften)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
16 kB
Datum
27.05.2010
Erstellt
16.03.10, 04:16
Aktualisiert
16.03.10, 04:16
Beschlussvorlage GB (Richtlinien zur Förderung von Jugendeinrichtungen mit hauptberuflichen Fachkräften) Beschlussvorlage GB (Richtlinien zur Förderung von Jugendeinrichtungen mit hauptberuflichen Fachkräften) Beschlussvorlage GB (Richtlinien zur Förderung von Jugendeinrichtungen mit hauptberuflichen Fachkräften)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 65/2010 23.02.2010 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 11.03.2010 Jugendhilfeausschuss 27.05.2010 Richtlinien zur Förderung von Jugendeinrichtungen mit hauptberuflichen Fachkräften Sachbearbeiter/in: Herr Lorbach Tel.: 15-694 Abt.: 51.4 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. x Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Deckungsvorschlag: Produkt: Zeile: gez. I. V. Steffens Kreiskämmerer Mittel werden im Haushalt 2010 bereitgestellt (siehe KT-Beschluss vom 03.06.2009, V 509/2009) X Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Jugendhilfeausschuss beschließt die als Anlage beigefügten Richtlinien zur Förderung der Offenen Kinder- und Jugendeinrichtungen mit hauptberuflichen Fachkräften - vorbehaltlich der Verabschiedung des Kommunalen Kinder- und Jugendförderplans mit den entsprechenden Haushaltsmitteln durch den Kreistag - rückwirkend für den Zeitraum vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2014. -2Begründung: Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 24.05.2007 die Richtlinien zur Förderung der Offenen Kinder- und Jugendeinrichtungen mit hauptberuflichen Fachkräften bis zum 31.12.2009 beschlossen. Die Richtlinien sehen eine Personalbemessung vor, die sich auf der Grundlage des Jugendeinwohnerwertes der 10 - bis 18 - Jährigen der jeweiligen Städte/ Gemeinden berechnet (siehe Anlage V 267/2006). Vorausgegangen sind diesem Beschluss mehrere Treffen mit Trägervertretern von offenen Jugendeinrichtungen. Ziel war es, eine Personalbemessung zu erarbeiten, die sich an konkreten und messbaren sozialräumlichen Bedarfen orientiert. Ein einvernehmlicher Vorschlag konnte dem Jugendhilfeausschuss nicht unterbreitet werden. Da sich die grundsätzliche Problematik, sozialräumliche Bedarfsindikatoren in Korrelation zu einer angemessenen Personalausstattung zu setzen - auch vor dem Hintergrund unterschiedlicher Trägerinteressen - nicht geändert hat, schlägt die Verwaltung vor, die oben dargelegte Regelung zur Personalbemessung beizubehalten. Darüber hinaus ist der Stellenumfang für die Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit durch die Richtlinien auf insgesamt 12,8 Fachkraftstellen begrenzt. Die Verwaltung schlägt in diesem Zusammenhang vor, den Stellenumfang von 12,8 Fachkraftstellen auf insgesamt 12,9 Fachkraftstellen zu erhöhen. De facto ist dies bereits der Fall, weil im Zuge der Anpassung der Leistungs- und Zielvereinbarungen mit den Trägern von Offenen Kinder- und Jugendeinrichtungen an die Vereinbarungen mit den übrigen Trägern (Wohlfahrtsverbände u.a.) in 2007 eine Umrechnung vom Stellenumfang auf Fachkraftstunden erfolgte. Da die Verwaltung im Ergebnis Kürzungen in der Personalkostenförderung durch etwaige Rundungen vermeiden wollte, wurden alle Fachkraftstunden entsprechend aufgerundet. Die tariflichen Änderungen in 2008 (wöchentliche Arbeitszeit, etc.) machten jedoch eine neuerliche Erfassung des Stellenumfangs erforderlich, welche - resultierend aus den o.e. Aufrundungen - im Ergebnis einen Stellenumfang von insgesamt 12,9 Fachkraftstellen ausmacht. Insofern sind mit der dargelegten Erhöhung des Stellenumfangs keine Mehrkosten für den Kreis Euskirchen verbunden. Auf die betreffenden Jugendeinwohnerwerte (JEW) der 10 – 18 - Jährigen aus 2009 konnte im Hinblick auf eine aktualisierte Berechnung der Personalbemessung für die jeweiligen Jugendeinrichtungen nicht zurückgegriffen werden. Da sich die Werte diesbezüglich von 2005 – 2008 jedoch lediglich um 2,5 v.H. (von 19.081 auf 18.615 JEW im Kreis insgesamt) verringert haben, ist davon auszugehen, dass sich im Hinblick auf die Verteilung der Fachkraftstellen keine Veränderungen ergeben haben. Ein entsprechender Überschlag, basierend auf den JEW aus 2008 bestätigt diese Einschätzung. Der besseren Übersicht halber ist neben den neuen Richtlinien eine Auflistung der Jugendeinrichtungen mit gefördertem hauptamtlichen Personal sowie die V 267/2006 beigefügt. In Bezug auf die Richtlinien wurde auf die Gegenüberstellung mit den alten Richtlinien in Form einer Synopse verzichtet, da außer der o.g. Erhöhung des Stellenumfangs keine Änderungen vorgesehen sind. -3Die Verwaltung schlägt vor, die Richtlinien in der anliegenden Fassung - vorbehaltlich der Verabschiedung des Kommunalen Kinder- und Jugendförderplans mit den entsprechenden Haushaltsmitteln durch den Kreistag - rückwirkend für den Zeitraum vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2014 zu beschließen. Die Befristung koppelt diese Richtlinie an den Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan (V 64/2010), die entsprechenden Vereinbarungen zu Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele der Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit werden ebenfalls bis zum 31.12.2014 abgeschlossen. gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)