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Beschlussvorlage GB (Anlage zur Beschlussvorlage GB)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
18 kB
Datum
27.05.2010
Erstellt
16.03.10, 04:16
Aktualisiert
16.03.10, 04:16
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 267/2006 25.10.2006 Az.: 51/431-18/Lo X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 23.11.2006 Kriterien zur Personalbemessung für die Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit Sachbearbeiter/in: Herr Lorbach x Tel.: 15 697 Abt.: 51.4 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Jugendhilfeausschuss beschließt die in der Begründung dargelegten Kriterien zur Personalbemessung für die Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit ab dem 01.07.2007. € € Seite - 2 Begründung: Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 08.06.2006 die Verwaltung beauftragt, mit Vertretern der Träger von Offenen Kinder- und Jugendeinrichtungen Kriterien für eine Personalbemessung zu entwickeln. Bei den unter dieser Maßgabe mit den Trägervertretern geführten Gesprächen am 10.08.2006 und 19.09.2006 konnte kein einvernehmlicher Vorschlag erarbeitet werden. Die Verwaltung schlägt daher im Hinblick auf eine anzustrebende Lösung vor, die folgenden Kriterien für die künftige Personalbemessung zu beschließen. š Die künftige Personalbemessung errechnet sich auf Grundlage des Jugendeinwohnerwertes der jeweiligen Stadt/Gemeinde. Die Standorte der Einrichtungen (i. d. Regel die Kernorte) finden besondere Berücksichtigung, indem sie zu den Jugendeinwohnerwerten der 10 bis 18-Jährigen hinzuaddiert werden. Hieraus ergibt sich folgende Berechnung: + x Jugendliche der jeweiligen Stadt/Gemeinde x Jugendliche des Standortes der jeweiligen Jugendeinrichtung Die Summe wird durch die Zahl der Jugendeinwohner (10 bis 18 Jahre) im gesamten Kreisgebiet (= 24.414) dividiert und mit dem anerkannten Stellenumfang für Offene Kinder- und Jugendarbeit insgesamt (12,8 Fachkraftstellen) multipliziert. An dem Beispiel der Gemeinde Blankenheim wird die Berechnungsgrundlage dargestellt. + = 959 Kinder und Jugendliche der Gemeinde insgesamt 208 Kinder und Jugendliche des Standortes_________ 1.167 Diese Summe (1.167) wird durch die Zahl der 10 bis 18-Jährigen im gesamten Kreisgebiet Euskirchen (24.414) dividiert. _1.167_ = 0,048 24.414 Dieser Wert (0,048) wird mit dem Wert 12,8 (Anzahl der Fachkraftstellen insgesamt) multipliziert. 0,048_x_12,8 = 0,61 Das Ergebnis (0,61) ist der anzuerkennende Fachkraftstellenumfang für die Gemeinde Blankenheim. Aus dieser Systematik ergibt sich die in der Anlage dargestellte Verteilung der pädagogischen Fachkraftstellen auf die Städte und Gemeinden. š Künftig werden Personalkosten unterhalb eines Stellenumfangs von 0,5 Fachkraftstelle je Einrichtung nicht bezuschusst. š Auf der Grundlage der oben dargelegten Personalbemessung sind die Träger von Seite - 3 Offenen Kinder- und Jugendeinrichtungen verpflichtet, bedarfsgerechte Angebote vorzuhalten, die von einer bestimmten Anzahl von Kindern und Jugendlichen täglich angenommen werden. Diese Kennzahl entspricht einer Größenordnung, die sich aus jeweils 5% der Jugendeinwohner des Kernortes/Standortes sowie 1% der Jugendeinwohner des restlichen Gemeinde- bzw. Stadtgebietes ergibt. š Die Angaben zu den BesucherInnen der Einrichtungen werden in einer formatierten Liste erfasst. Wichtig ist, dass sich die BesucherInnen in die Listen ein- und austragen. Auf diese Weise kann ein Besucherprofil der jeweiligen Einrichtung erstellt werden. Die von den Jugendlichen ausgefüllten Listen werden von der Abteilung Jugend und Familie jeweils monatlich ausgewertet. Die Erprobungsphase erstreckt sich vom 01.01.2007 bis zum 31.05.2007. Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ ___________________ ___________________ ___________________ (Unterschrift) (Unterschrift) (Unterschrift) (Unterschrift)