Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
18 kB
Datum
27.05.2010
Erstellt
16.03.10, 04:16
Aktualisiert
16.03.10, 04:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 267/2006
25.10.2006
Az.: 51/431-18/Lo
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
23.11.2006
Kriterien zur Personalbemessung für die Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit
Sachbearbeiter/in: Herr Lorbach
x
Tel.: 15 697
Abt.: 51.4
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die in der Begründung dargelegten Kriterien zur
Personalbemessung für die Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit ab dem
01.07.2007.
€
€
Seite - 2 Begründung:
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 08.06.2006 die Verwaltung beauftragt,
mit Vertretern der Träger von Offenen Kinder- und Jugendeinrichtungen Kriterien für eine Personalbemessung zu entwickeln. Bei den unter dieser Maßgabe mit den Trägervertretern geführten
Gesprächen am 10.08.2006 und 19.09.2006 konnte kein einvernehmlicher Vorschlag erarbeitet
werden. Die Verwaltung schlägt daher im Hinblick auf eine anzustrebende Lösung vor, die folgenden Kriterien für die künftige Personalbemessung zu beschließen.
Die künftige Personalbemessung errechnet sich auf Grundlage des Jugendeinwohnerwertes der jeweiligen Stadt/Gemeinde.
Die Standorte der Einrichtungen (i. d. Regel die Kernorte) finden besondere Berücksichtigung, indem sie zu den Jugendeinwohnerwerten der 10 bis 18-Jährigen
hinzuaddiert werden. Hieraus ergibt sich folgende Berechnung:
+
x Jugendliche der jeweiligen Stadt/Gemeinde
x Jugendliche des Standortes der jeweiligen Jugendeinrichtung
Die Summe wird durch die Zahl der Jugendeinwohner (10 bis 18 Jahre) im gesamten Kreisgebiet (= 24.414) dividiert und mit dem anerkannten Stellenumfang für Offene Kinder- und Jugendarbeit insgesamt (12,8 Fachkraftstellen) multipliziert.
An dem Beispiel der Gemeinde Blankenheim wird die Berechnungsgrundlage
dargestellt.
+
=
959 Kinder und Jugendliche der Gemeinde insgesamt
208 Kinder und Jugendliche des Standortes_________
1.167
Diese Summe (1.167) wird durch die Zahl der 10 bis 18-Jährigen im gesamten
Kreisgebiet Euskirchen (24.414) dividiert.
_1.167_ = 0,048
24.414
Dieser Wert (0,048) wird mit dem Wert 12,8 (Anzahl der Fachkraftstellen insgesamt)
multipliziert.
0,048_x_12,8 = 0,61
Das Ergebnis (0,61) ist der anzuerkennende Fachkraftstellenumfang für die Gemeinde Blankenheim. Aus dieser Systematik ergibt sich die in der Anlage dargestellte Verteilung der pädagogischen Fachkraftstellen auf die Städte und Gemeinden.
Künftig werden Personalkosten unterhalb eines Stellenumfangs von 0,5 Fachkraftstelle je Einrichtung nicht bezuschusst.
Auf der Grundlage der oben dargelegten Personalbemessung sind die Träger von
Seite - 3 Offenen Kinder- und Jugendeinrichtungen verpflichtet, bedarfsgerechte Angebote
vorzuhalten, die von einer bestimmten Anzahl von Kindern und Jugendlichen täglich
angenommen werden. Diese Kennzahl entspricht einer Größenordnung, die sich
aus jeweils 5% der Jugendeinwohner des Kernortes/Standortes sowie 1% der Jugendeinwohner des restlichen Gemeinde- bzw. Stadtgebietes ergibt.
Die Angaben zu den BesucherInnen der Einrichtungen werden in einer formatierten
Liste erfasst. Wichtig ist, dass sich die BesucherInnen in die Listen ein- und austragen. Auf diese Weise kann ein Besucherprofil der jeweiligen Einrichtung erstellt
werden. Die von den Jugendlichen ausgefüllten Listen werden von der Abteilung
Jugend und Familie jeweils monatlich ausgewertet. Die Erprobungsphase erstreckt
sich vom 01.01.2007 bis zum 31.05.2007.
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
___________________ ___________________ ___________________ ___________________
(Unterschrift)
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