Daten
Kommune
Bedburg
Größe
24 kB
Datum
10.09.2013
Erstellt
03.09.13, 18:02
Aktualisiert
03.09.13, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP8163/2013
Fachbereich IV - Hoch- und Tiefbau,
Bauhof
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Bauausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
10.09.2013
Betreff:
Wasserzapfstellen auf den Friedhöfen der Stadt Bedburg
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss sieht das Vorhalten von einer Wasserzapfstelle auf den Friedhöfen der
Stadt Bedburg als ausreichend an. Hiervon nicht betroffen sind die Friedhöfe in Kaster und
Bedburg-West.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Im Frühjahr 2013 wurde nach der langen Frostperiode festgestellt, dass die Wasserversorgung auf
dem Friedhof Rath, wahrscheinlich durch Frostschäden, an verschiedenen Stellen sowohl im
Friedhofsgebäude, als auch im Außenbereich beschädigt war. Dadurch waren leider auch die
beiden Zapfstellen auf dem Friedhofsgelände betroffen. Die Lage der beiden Entnahmestellen
kann dem beigefügten Auszug aus dem Liegenschaftskataster entnommen werden. Um dennoch
den Besuchern die Bewässerung der Grabstellen zu ermöglichen, wurde aufgrund der Nähe zum
Gebäude die Zuleitung der in unmittelbarer Nähe liegenden Zapfstelle erneuert und somit die
Wasserversorgung wieder hergestellt.
Leider konnte die Schadstelle der Erdleitung zur zweiten Zapfstelle nicht ermittelt werden, so dass
hier nur eine Neuverlegung der Versorgungsleitung vom Friedhofsgebäude bis zur
Wasserentnahmestelle in Frage kommt. Aufgrund der Entfernung der Zapfstelle von ca. 50 m zum
Anschlussort, der hohen Kosten von ca. 5.000,- € für die Neuverlegung sowie dem Tatbestand,
dass sich die Stadt Bedburg in der vorläufigen Haushaltsführung befindet und eine
funktionstüchtige Zapfstelle auf dem Friedhofsgelände vorhanden ist, wurde bislang keine
Instandsetzung beauftragt. Hierüber wurde seinerzeit auch Herr Ortsbürgermeister Förster
informiert.
Zur Neuverlegung muss noch gesagt werden, dass bedingt durch die örtliche Situation auf dem
Friedhofsgelände (Gräberfeld mit Einzelgräbern sowie Baumbewuchs im Randbereich) nur die
Verlegung innerhalb der Friedhofswege möglich ist, was bedingt durch die notwendige
Befahrbarkeit der Wege für städtische Fahrzeuge zu Mehrkosten bei der Wiederherstellung führen
würde.
Wie der beigefügten Aufstellung entnommen werden kann, verfügen auch die Friedhöfe in
Kirchherten, Kaster - Alter Teil – und zwischenzeitlich Kirchtroisdorf lediglich über eine
Wasserzapfstelle. Aufgrund der Größe wurden die Friedhöfe in Kaster und Bedburg-West nicht
zum Vergleich herangezogen. Die Lage der Wasserzapfstellen kann den beigefügten Plänen
entnommen werden.
Aufgrund des beigefügten Antrages einer Bürgerin aus Bedburg-Rath empfiehlt es sich, hier eine
grundsätzliche Regelung zu treffen.
Verwaltungsseitig wird die Auffassung vertreten, dass auf den Friedhöfen der Stadt Bedburg – mit
Ausnahme von Kaster und Bedburg-West – eine Wasserzapfstelle ausreichend ist.
Hierbei soll allerdings nun kein Rückbau der Wasserzapfstellen erfolgen. Nur dann, wenn
Maßnahmen mit größerem finanziellem Aufwand anstehen, sollten diese nicht mehr durchgeführt
werden.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x
Einsparungen im Unterhaltungsaufwand
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
Beschlussvorlage WP8-163/2013
Seite 2
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Gesehen:
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----------------------------------Naujock
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-163/2013
Seite 3