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Beschlussvorlage (Wasserzapfstellen auf den Friedhöfen der Stadt Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
24 kB
Datum
10.09.2013
Erstellt
03.09.13, 18:02
Aktualisiert
03.09.13, 18:02
Beschlussvorlage (Wasserzapfstellen auf den Friedhöfen der Stadt Bedburg) Beschlussvorlage (Wasserzapfstellen auf den Friedhöfen der Stadt Bedburg) Beschlussvorlage (Wasserzapfstellen auf den Friedhöfen der Stadt Bedburg)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP8163/2013 Fachbereich IV - Hoch- und Tiefbau, Bauhof Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Bauausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 10.09.2013 Betreff: Wasserzapfstellen auf den Friedhöfen der Stadt Bedburg Beschlussvorschlag: Der Bauausschuss sieht das Vorhalten von einer Wasserzapfstelle auf den Friedhöfen der Stadt Bedburg als ausreichend an. Hiervon nicht betroffen sind die Friedhöfe in Kaster und Bedburg-West. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Im Frühjahr 2013 wurde nach der langen Frostperiode festgestellt, dass die Wasserversorgung auf dem Friedhof Rath, wahrscheinlich durch Frostschäden, an verschiedenen Stellen sowohl im Friedhofsgebäude, als auch im Außenbereich beschädigt war. Dadurch waren leider auch die beiden Zapfstellen auf dem Friedhofsgelände betroffen. Die Lage der beiden Entnahmestellen kann dem beigefügten Auszug aus dem Liegenschaftskataster entnommen werden. Um dennoch den Besuchern die Bewässerung der Grabstellen zu ermöglichen, wurde aufgrund der Nähe zum Gebäude die Zuleitung der in unmittelbarer Nähe liegenden Zapfstelle erneuert und somit die Wasserversorgung wieder hergestellt. Leider konnte die Schadstelle der Erdleitung zur zweiten Zapfstelle nicht ermittelt werden, so dass hier nur eine Neuverlegung der Versorgungsleitung vom Friedhofsgebäude bis zur Wasserentnahmestelle in Frage kommt. Aufgrund der Entfernung der Zapfstelle von ca. 50 m zum Anschlussort, der hohen Kosten von ca. 5.000,- € für die Neuverlegung sowie dem Tatbestand, dass sich die Stadt Bedburg in der vorläufigen Haushaltsführung befindet und eine funktionstüchtige Zapfstelle auf dem Friedhofsgelände vorhanden ist, wurde bislang keine Instandsetzung beauftragt. Hierüber wurde seinerzeit auch Herr Ortsbürgermeister Förster informiert. Zur Neuverlegung muss noch gesagt werden, dass bedingt durch die örtliche Situation auf dem Friedhofsgelände (Gräberfeld mit Einzelgräbern sowie Baumbewuchs im Randbereich) nur die Verlegung innerhalb der Friedhofswege möglich ist, was bedingt durch die notwendige Befahrbarkeit der Wege für städtische Fahrzeuge zu Mehrkosten bei der Wiederherstellung führen würde. Wie der beigefügten Aufstellung entnommen werden kann, verfügen auch die Friedhöfe in Kirchherten, Kaster - Alter Teil – und zwischenzeitlich Kirchtroisdorf lediglich über eine Wasserzapfstelle. Aufgrund der Größe wurden die Friedhöfe in Kaster und Bedburg-West nicht zum Vergleich herangezogen. Die Lage der Wasserzapfstellen kann den beigefügten Plänen entnommen werden. Aufgrund des beigefügten Antrages einer Bürgerin aus Bedburg-Rath empfiehlt es sich, hier eine grundsätzliche Regelung zu treffen. Verwaltungsseitig wird die Auffassung vertreten, dass auf den Friedhöfen der Stadt Bedburg – mit Ausnahme von Kaster und Bedburg-West – eine Wasserzapfstelle ausreichend ist. Hierbei soll allerdings nun kein Rückbau der Wasserzapfstellen erfolgen. Nur dann, wenn Maßnahmen mit größerem finanziellem Aufwand anstehen, sollten diese nicht mehr durchgeführt werden. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Einsparungen im Unterhaltungsaufwand Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: Beschlussvorlage WP8-163/2013 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Gesehen: ----------------------------------- ----------------------------------Naujock ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-163/2013 Seite 3