Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
23 kB
Datum
20.01.2011
Erstellt
25.01.11, 23:16
Aktualisiert
25.01.11, 23:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 25.01.2011
A U S Z U G
aus der 7. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
der Gemeinde Vettweiß
am Donnerstag, dem 20.01.2011, 18:00 Uhr
in der Bürgerbegegnungsstätte Vettweiß.
6.
Resolution zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2011
(V-7/2011)
Bürgermeister Kranz erklärt, dass die Ursachen für die stark verminderten Zuweisungen
vielschichtig sind. Die aus der Wirtschaftskrise resultierenden geringeren
Steuereinnahmen führen dazu, dass der zu verteilende Kuchen insbesondere von den
großen Städten aufgezehrt wird. Darüber hinaus führt die Erhöhung des
Soziallastenansatzes als Verteilungskriterium zu einer unverhältnismäßig starken
Benachteiligung des ländlichen Raumes. Die Problematik ist von keiner
kreisangehörigen Kommune zu bewältigen. Gegen das Vorgehen zu klagen, macht
allerdings keinen Sinn, weil dem Gesetzgeber kein gesetzwidriges Handeln vorzuwerfen
ist. Ein Rettungsschirm für die Kommunen durch den Bund ist dringend geboten. Die
Gemeinde Vettweiß verliert ein Drittel seiner Schlüsselzuweisungen.
Ausschussmitglied Franzen resümiert, dass die massive Umverteilung der Mittel die
kreisangehörigen Kommunen bluten lässt, die kreisfreien Städte gewinnen. Man entzieht
den Kommunen die Existenzgrundlage.
Ausschussmitglied Ruskowski stellt klar, dass es nach einem VGH-Urteil aus 1998 die
Pflicht der Politik war, die Verteilungsgrundlagen einmal in der Legislaturperiode zu
überarbeiten. Dies wäre 2005 zu tun gewesen. Die alte Regierung hat das allerdings
verpasst und nun leiden die Kommunen aufgrund des Nachholens.
Auf die Frage von Ausschussmitglied Dr. Wollseifen, wie die anderen Gemeinden mit
dem Thema umgehen, antwortet Bürgermeister Kranz, dass man in der nächsten
Sitzung der Bürgermeister den Punkt beraten wird.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Vettweiß einstimmig
bei einer Enthaltung die als Anlage 2 beigefügte Resolution zu beschließen.