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Öffentliche Niederschrift (Bau- und Planungsausschuss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
184 kB
Datum
12.03.2014
Erstellt
24.03.14, 18:12
Aktualisiert
24.03.14, 18:12

Inhalt der Datei

NIEDERSCHRIFT über die 25. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 12.03.2014 Mitgliederzahl: 18 stellv. Ausschussvorsitzender: Eßer, Ingo Anwesend sind: a) die stimmberechtigten Ausschussmitglieder: 1. Ackers, Elfriede 2. Böcking, Paul 3. Boos, Thorsten 4. Braks, Egbert 5. Breuer, Adolf , vertritt Schnitzler, Josef 6. Eßer, Ingo 7. Heidbüchel, Rolf 8. Hohn, Astrid 9. Kaptain, Johannes , vertritt Servatius, Stephan 10. Körner, Karlheinz , vertritt Ackers, Heinz Albert 11. Macherey, Peter 12. Prof. Dr. Meurer, Erik , vertritt Dr. Kranke, Heinrich 13. Schnitzler, Ludwig 14. Schroeteler, Rolf 15. Stoffels, Manfred 16. Weiler, Martin 17. Wienands, Werner b) von der Verwaltung: 1. GVD Schmühl 2. AL Gottstein c) als Gäste zu TOP 4: 1. Herr RA Dr. Oerder, Kanzlei Lenz & Johlen, Köln 2. Herr Von der Heide, Planungsbürö VDH, Erkelenz 3. Herr Krause, Planungsbüro VDH, Erkelenz Es fehlen Ackers, Heinz Albert Burmester, Wolfgang Dr. Kranke, Heinrich Schnitzler, Josef Servatius, Stephan Tagungsort: Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal Beginn der Sitzung: 18:00 Uhr Ende der Sitzung: 20:40 Uhr Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr Eßer fest, dass zur heutigen Sitzung form- und fristgerecht eingeladen ist. Es wird angefragt, ob Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur Tagesordnung gestellt werden. Dies ist nicht der Fall. -2- TAGESORDNUNG: A. Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde 2. Mitteilungen 2.1 Wohnungsbauförderung innerhalb des Gemeindegebietes Kreuzau im Jahre 2013 2.2 Baulückenkataster; hier: Fortschreibung zum 31.12.2013 2.3 Kostenaufstellung zur Dach- und Lüftungssanierung an der Dreifachsporthalle Kreuzau 2.4 Aufstellung des Verkehrsstatistikgerätes in der Maubacher Straße in Winden und der Mühlengasse in Kreuzau; visuelle Zählung des Schwerlastverkehrs im Windener Weg 3. Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Planbereich des Bebauungsplanes Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, "Betriebsgelände Niederauer Mühle"; hier: Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein Jahr gemäß § 17 Abs.1 BauGB Vorlage: 43/2012 1. Ergänzung 4. Bebauungsplan Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, "Betriebsgelände Niederauer Mühle GmbH", hier: 1. Zustimmung zum Bebauungsplanentwurf 2. Beschluss zur Durchführung der Verfahren gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB Vorlage: 28/2012 2. Ergänzung 5. Bauvorhaben "Neubau einer Biogasanlage, Nutzungsänderung eines vorhandenen Stallgebäudes als BHKW, Neubau einer Fahrsiloanlage" auf dem Grundstück Gemarkung Obermaubach-Schlagstein, Flur 5, Parzelle 112/1, Heidbüchel 14; Hier: Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau gem. § 36 BauGB Vorlage: 19/2014 6. Bauliche Unterhaltungsmaßnahmen im Jahre 2014 im Bereich der gemeindeeigenen Schulen, Sport- und Schulturnhallen und Kindergärten; hier: Zustimmung zur Durchführung der erforderlichen Maßnahmen Vorlage: 18/2014 7. Anfragen B. Nichtöffentliche Sitzung 8. Mitteilungen 8.1 Bauvorhaben „Neubau einer Biogasanlage, Nutzungsänderung eines vorhandenen Stallgebäudes als BHKW, Neubau einer Fahrsiloanlage“ auf dem Grundstück Gemarkung Obermaubach-Schlagstein, Flur 5, Parzelle 112/1, Heidbüchel 14; Hier: Zugehörige Gutachten zu Lärm und Geruch 9. Anfragen -3A. Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde Herr Funken: Herr Funken berichtet über LKW-Verkehr zur Papierfabrik Niederauer Mühle an den Weihnachts- und Osterfeiertagen. Er fordert, dass an Feiertagen der LKW-Verkehr zu unterbleiben habe. Antwort der Verwaltung: Die Verwaltung sagt eine Überprüfung und schriftliche Beantwortung zu. Herr Fiebinger: Herr Fiebinger führt aus, dass vor einigen Jahren angeregt worden sei an der Kreisstraße zwischen Ober- und Untermaubach, am Ortseingangsbereich Untermaubach in der Kurve eine Leitplanke zu errichten. An dieser Stelle sei vor einiger Zeit ein Pkw in den Teich gefahren. Er bittet die Verwaltung zu prüfen, ob eine Errichtung möglich ist. Antwort der Verwaltung: GVD Schmühl sagt ein Gespräch mit dem Straßenbaulastträger Kreis Düren zu. Herr Guckland: Herr Guckland berichtet von parkenden LKWs vor dem Betriebsgelände der Papierfabrik Niederauer Mühle auf dem Gehweg des Windener Weges, gegenüber des Lebensmitteldiscounters Lidl sowie auf den Behindertenparkplätzen vor der Festhalle. Er bittet darum, dass die Verwaltung bei Parkkontrollen verstärkt auf diesen Missstand achtet. Antwort der Verwaltung: GVD Schmühl berichtet davon, dass Vertreter der Niederauer Mühle vor einigen Wochen an die Verwaltung herangetreten seien, um auf das Problem parkender LKWs auf dem Gehweg am Windener Weg aufmerksam zu machen. Seitens der Niederauer Mühle wurde vorgeschlagen an dieser Stelle auf dem Gehweg Poller aufzustellen. Die Umsetzung wird derzeit vorbereitet. Es bedarf hierzu einer Genehmigung des Straßenverkehrsamtes. Das Parken auf Behindertenparkplätzen wird selbstverständlich von den Mitarbeitern des Ordnungsamtes geahndet, jedoch lässt sich der Missbrauch der Parkplätze durch LKW-Fahrer nicht immer verhindern. Herr Kern: Herr Kern berichtet von sog. Wertstofftonnen, die in der Stadt Köln zum Jahresanfang eingeführt wurden, in der neben Verpackungen und Tetra Pak auch Töpfe, Pfannen usw. entsorgt werden können. Er fragt an, ob dies auch im Kreis Düren geplant sei? Antwort der Verwaltung: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. Hinweis: Das Antwortschreiben ist der Niederschrift beigefügt. 2. Mitteilungen 2.1 Wohnungsbauförderung innerhalb des Gemeindegebietes Kreuzau im Jahre 2013 Die Mitteilung wird von den Ausschussmitgliedern zur Kenntnis genommen. -42.2 Baulückenkataster; hier: Fortschreibung zum 31.12.2013 AM Heidbüchel fragt an, wann Abgänge im Baulückenkataster gebucht werden? GVD Schmühl antwortet, dass Abgänge gebucht werden, wenn die Baugenehmigung erteilt worden ist. Sollten Bauvorhaben nach ihrer Genehmigung nicht umgesetzt werden, so würde dies im Rahmen der Baustatistik auffallen und im Baulückenkataster wieder korrigiert. 2.3 Kostenaufstellung zur Dach- und Lüftungssanierung an der Dreifachsporthalle Kreuzau AM Heidbüchel stellt vier Fragen zur aufgeführten Kostenaufstellung: 1. War die Ausschreibung missverständlich oder mangelhaft? 2. Wenn ja, warum wird der Architekt mit ca. 10.000 Euro entlohnt? 3. Warum sind die Gerüstkosten so hoch ausgefallen? Dies kann nicht allein Resultat einer längeren Standzeit sein. 4. Wieso ist es bei einigen Gewerken zu so starken Abweichungen zwischen Kostenschätzung und Rechnungsergebnis gekommen? GVD Schmühl sagt eine Beantwortung der Fragen zum Rechnungsprüfungsausschuss am 27.03.2014 zu. Hierzu wird durch die Verwaltung eine schriftliche Mitteilung als Tischvorlage erstellt. 2.4 Aufstellung des Verkehrsstatistikgerätes in der Maubacher Straße in Winden und der Mühlengasse in Kreuzau; visuelle Zählung des Schwerlastverkehrs im Windener Weg GVD Schmühl berichtet von einer E-Mail von Herrn Kern zur genannten Verkehrszählung, die er auf seine Bitte hin dem Ausschuss vorträgt. Die Zahlen der Verwaltung haben sich auf den Zeitraum zwischen 6:00 und 22:00 Uhr beschränkt, ergänzend dazu teilt Herr Kern mit, dass zwischen 5:30 und 6:00 Uhr an mehreren Tagen zwischen acht und zehn LKWs gezählt wurden. Messpunkt war der Bahnübergang an der Hauptstraße. Bei den Messungen der Gemeinde wurden ähnliche Werte ermittelt. Während der Zeit vom 12.02.2014, 22:01 Uhr bis 13.02.2014 05:59 Uhr wurden zwölf LKWs in der Mühlengasse ermittelt. Das Ziel der LKWs ist nicht feststellbar. AM Braks fragt an, ob die Verwaltung eine Vorlage zur Verbesserung der aufgezeigten Verkehrssituation erstellen kann? GVD Schmühl verweist hierzu auf diverse Diskussionen in den Ausschüssen zur Verkehrslenkung in Kreuzau und im Rurtal. Diese wurden allesamt aus verschiedenen Gründen nicht weiterverfolgt. GVD Schmühl sieht derzeit kein Patentrezept für eine Reduktion oder bessere Lenkung des Verkehrs. AM Hohn regt an, die Ergebnisse der Verkehrszählung bei der Ausarbeitung des Bebauungsplans Nr. E 28 zu berücksichtigen. GVD Schmühl sagt, dass die Zahlen zum gesamten Verkehrsaufkommen im Vergleich zur Verkehrszählungen aus dem Jahr 2006 deutlich angestiegen sind. Damals sind bis zu 6.000 Fahrzeuge pro Tag am Windener Weg gezählt worden. Obwohl entlang der Rurschiene keine bedeutenden Baugebiete ausgewiesen worden sind und die Bevölkerungsentwicklung stagniert, ist das Verkehrsaufkommen auf nunmehr weit über 8.000 Fahrzeuge pro Tag in der Mühlengasse angestiegen. -5AM Böcking bittet die Verwaltung die erfassten Zahlen zum LKW-Verkehr der Bezirksregierung Köln mitzuteilen, damit diese die Ergebnisse ggf. in laufende und künftige Genehmigungsverfahren einpflegen kann. GVD Schmühl berichtet, dass die Ergebnisse der Verkehrszählung von einem Bürger bereits an die Bezirksregierung Köln weitergeleitet wurden. Mündliche Mitteilungen der Verwaltung a) GVD Schmühl berichtet, dass die Kreisstraße 32 zwischen Üdingen und Kreuzau vom 17.03.2014 für voraussichtlich zwei Wochen voll gesperrt wird. An der Strecke der Rurtalbahn wird die Bruchsteinstützmauer aus Standsicherheitsgründen umfassend saniert. Nachtrag der Verwaltung: Die Bauarbeiten wurden inzwischen auf Anfang Mai verschoben. b) In der Sitzung vom 21.01.2014 hat AM Servatius angefragt, ob die Verwaltung die Bemühungen des Baugebietes Vor dem Bruch, B-Plan E 5, 5. Änderung, intensivieren könnte. Der Bebauungsplan ist vor knapp zehn Jahren rechtskräftig geworden. Ein Erschließungsvertrag ist noch nicht unterzeichnet worden. Nach Aussage des Vorhabenträgers sollen die Erschließungsarbeiten in diesem Jahr beginnen. 3. Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Planbereich des Bebauungsplanes Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, "Betriebsgelände Niederauer Mühle"; hier: Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein Jahr gemäß § 17 Abs.1 BauGB Vorlage: 43/2012 1. Ergänzung GVD Schmühl führt aus, dass die Verlängerung der Veränderungssperre bereits heute beschlossen werden müsse, da aufgrund der anstehenden Kommunalwahlen dies die voraussichtlich letzte Sitzungsrunde vor Ablauf der Veränderungssperre sei. Die Bekanntmachung der Satzung zur Verlängerung der Veränderungssperre werde erst im Amtsblatt August 2014 erfolgen. AM Körner fragt an, ob dies die letztmögliche Verlängerung der Veränderungssperre sei. GVD Schmühl antwortet darauf, dass die Veränderungssperre nochmals verlängert werden könne. Beschlussvorschlag: Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände Niederauer Mühle“, wird die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein Jahr gemäß § 17 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Beratungsergebnis: 4. einstimmig Bebauungsplan Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, "Betriebsgelände Niederauer Mühle GmbH", hier : 1. Zustimmung zum Bebauungsplanentwurf 2. Beschluss zur Durchführung der Verfahren gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB Vorlage: 28/2012 2. Ergänzung Der Ausschussvorsitzende begrüßt zum Tagesordnungspunkt Rechtsanwalt Dr. Oerder sowie die Herren Von der Heide und Krause vom Planungsbüro VDH. AM Heidbüchel berichtet, dass die SDP-Fraktion sich intensiv mit dem Bebauungsplanentwurf -6auseinandergesetzt hat. Da das Thema sehr komplex sei bedürfe es ausreichender Vorberatungen. Aus diesem Grunde wird die SPD-Fraktion dem Entwurf heute nicht zustimmen und bittet um Vertagung des Beschlusses. AM Heibüchel betont, dass dies nicht als Kritik an der Sitzungsvorlage aufzufassen sei. AM Hohn führt aus, dass die Fraktion Bündnis 90/Grüne nach derzeitigem Stand dem Planentwurf in dieser Sitzungsrunde nicht zustimmen wolle, da noch Beratungsbedarf zum vorgelegten Entwurf besteht. AM Braks erklärt für die FDP-Fraktion, dass man mit der Verschiebung des Beschlusses einverstanden sei. GVD Schmühl sagt, dass die Verwaltung keine Probleme habe, wenn über den Planentwurf in dieser Sitzungsrunde nicht beschlossen wird. GVD Schmühl erinnert daran, dass somit die frühzeitige Behörden- und Bürgerbeteiligung um etwa ein halbes Jahr verschoben werde. Er bittet die AM heute alle Fragen zu stellen und bietet des Weiteren an, dass Fragen, die im Nachgang der Sitzung aufkommen schriftlich an die Verwaltung nachzureichen, um diese in das weitere Verfahren aufnehmen zu können. Ziel muss es sein, dass nach der Sommerpause ein überarbeiteter Planentwurf vorgelegt werden kann und möglichst viele Fragen bzw. Anregungen bereits frühzeitig geklärt werden. AM Körner verweist auf die Diskussion mit RA Dr. Oerder vom 20.03.2013, an der Dr. Oerder aussagte, dass der Bebauungsplan E 28 bis Juni 2015 rechtskräftig sein muss, ansonsten würde die Veränderungssperre nicht mehr wirksam sein. Dr. Oerder antwortet hierauf, dass eine Veränderungssperre zunächst zwei Jahre wirksam ist. Die Veränderungssperre kann um ein weiteres Jahr verlängert werden. Für eine weitere Verlängerung müssen besondere Gründe vorliegen. Als er seine Aussage am 20.03.2013 gemacht habe, hat er nicht darauf gesetzt, dass derartige besondere Gründe vorliegen. Dass die Rasterbegehung zum Geruch sehr viel länger dauert als angedacht und heute dazu noch kein Ergebnis vorliegt, war vor einem Jahr nicht zu erwarten. Nunmehr erachtet Dr. Oerder die Verzögerungen bei der Rasterbegehung als besonderen Grund, um eine erneute Verlängerung der Veränderungssperre zu erwirken. Dennoch sollte es das Ziel sein, bis Juni 2015 den Bebauungsplan zur Rechtskraft zu bringen. Anschließend stellt Herr Krause vom Planungsbüro VDH den Bebauungsplanentwurf vor. Der Planentwurf wurde vom Planungsbüro VDH in enger Abstimmung mit der Verwaltung und RA Dr. Oerder ausgearbeitet. Herr Krause bemerkt weiter an, dass der Planentwurf alle bislang vorliegenden Informationen berücksichtigt. Es besteht noch weiterer Bedarf an Informationen, die im weiteren Verlauf des Aufstellungsverfahrens in den Bebauungsplanentwurf eingearbeitet werden. Bei der Vorstellung des Entwurfes geht Herr Krause zunächst auf die Ziele und Zwecke der Planung ein. Inhaltlich stellt Herr Krause insbesondere die Ausweisung der Art der baulichen Nutzung des Betriebsgeländes der Papierfabrik als Sonstiges Sondergebiet und als Gewerbefläche vor. Er bekräftigt die Ausführungen der Sitzungsvorlage und der beigefügten Begründung zum Bebauungsplan, dass eine Ausweisung des Betriebsgeländes als Industriegebiet oder Gewerbegebiet nicht rechtssicher möglich sei. Des Weiteren erläutert Herr Krause die festgesetzten maximalen Höhen baulicher Anlagen. Dabei ist jeweils vom Bestand ausgegangen worden und daran ausgerichtet sind die festgesetzten Höhen angepasst worden. Dabei ist eine teils erhebliche Reduktion der maximal zulässigen Höhen baulicher Anlagen im Vergleich zum rechtskräftigen Bebauungsplan E 19 vorgenommen worden. AM Meurer fragt, ob bei einer Ausweisung eines Sonstigen Sondergebietes auch andere Nutzungen zulässig wären, die heute nicht zulässig sind. Herr Krause verweist darauf, dass in dem Sonstigen Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Papierfabrik“ gem. der Festsetzungen des Planentwurfs nur Anlagen zur Herstellung von Papier, Pappe usw. zulässig sind (siehe Punkt 1.1 Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplanentwurf). Somit bleibt die Zulässigkeit von anderen Nutzungen im Vergleich zum E 19 unverändert. AM Körner fragt an, ob es für den Betreiber der Papierfabrik genehmigungsrechtlich unterschiede -7gibt, ob es ein Industriegebiet oder ein Sonstiges Sondergebiet ist. Herr Dr. Oerder führt dazu aus, dass die Zulässigkeit einer Nutzung durch die Zweckbestimmung des Sondergebietes definiert wird und nicht über sonstige Anforderungen. AM Kaptain führt aus, dass andere Papierfabriken in der Umgebung in ausgewiesenen Industriegebieten liegen. AM Kaptain bittet Herrn Dr. Oerder diesbzgl. um seine Einschätzung hierzu. Zudem fragt AM Kaptain an, ob eine Ausweisung eines Sonstigen Sondergebietes nicht eine erhebliche Einschränkung der Papierfabrik darstellt, wenn bspw. der Standort einer anderen Nutzung zugeführt werden soll. Wäre dies in einem Sonstigen Sondergebiet möglich? Herrn Dr. Oerder sind die Bauleitpläne im Bereich anderer Papierfabriken der Umgebung nicht bekannt. Im Falle des Plangebietes E 28 geht es um die Nutzung eines Bereiches in dem nur der Betrieb einer Papierfabrik möglich sein soll. Eine solch stark eingeschränkte Nutzung in einem Industriegebiet wäre nicht rechtssicher möglich. Es soll keine Tür für andere Nutzungen mit ähnlichem Emissionsverhalten geöffnet werden. Im Falle einer Stilllegung oder Nutzungsänderung des Betriebes entsteht Planungsbedürfnis. Wie sich dieses Planungsbedürfnis in der Zukunft ausgestaltet, lässt sich heute nicht abschätzen. Aus diesem Grunde ist die vorgeschlagene Nutzungsbeschränkung sinnvoll. AM Böcking fragt an, ob die Tatsache berücksichtigt wurde, dass in der Vergangenheit Anlagen errichtet wurden, die über die im E 19 festgesetzten maximal zulässigen Höhen hinausgingen. GVD Schmühl führt aus, dass mit einer Ausnahme die Überschreitungen der Festsetzungen über Befreiungen gem. § 31 Abs. 2 BauGB erteilt wurden. In einem strittigen Fall sind Rohrleitungen errichtet worden, welche über die im E 19 festgesetzten maximal zulässigen Höhen hinausgehen. Im Bebauungsplanentwurf E 28 sind die maximalen Höhen baulicher Anlagen auf den Gebäudebestand angepasst. Im Entwurf sind Rohrleitungen und ähnliche technischen Anlagen auf einem Gebäude bis zu einer Höhe von 3,00 m unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. AM Kaptain führt aus, dass seinen Informationen nach das Kesselhaus der Papierfabrik höher ist als die im Entwurf des E 28 festgesetzte maximale Höhe baulicher Anlagen. Herr Krause führt aus, dass bei der Ausarbeitung des Plans keine Angaben zur Gebäudehöhe des Kesselhauses vorlagen. Die Anpassung der Festsetzung an den tatsächlichen Bestand wird im weiteren Verfahren berücksichtigt. AM Kaptain fragt an, inwieweit im Bebauungsplan E 28 Produktionskapazitäten und der LKWVerkehr beschränkt werden können. Dr. Oerder führt aus, dass Beschränkungen von Produktionskapazitäten und vom LKW-Verkehr von Gewerbebetrieben in einem Bebauungsplan außerordentlich schwierig sind, da es sich um einen erheblichen Eingriff in die Entwicklungsmöglichkeiten des Betriebs handelt. Ob die Möglichkeiten in diesem Falle bestehen, wird sich im weiteren Verfahren zeigen. AM Wienands fragt, ob die zuletzt beantragte Lärmschutzwand entlang des Windener Weges im Planentwurf berücksichtigt wurde. Herr Krause führt aus, dass grundsätzlich eine Ausnahme von den Festsetzungen der maximal zulässigen Höhe baulicher Anlagen für Anlagen zum Immissionsschutz im Planentwurf eingearbeitet wurde. AM Hohn berichtet, dass Sie gemeinsam mit einem Fachmann den Bebauungsplanentwurf geprüft habe. Der Fachmann rät strikt von einer Ausweisung als Sonstiges Sondergebiet ab. AM Meurer bittet um Erläuterung des Begriffs der Emissionskontingentierung. Dr. Oerder erläutert zunächst das Konzept der Zaunwerte, nach dem an einem bestimmten Punkt nur ein bestimmter Wert an Lärm ankommen darf. Die Rechtsprechung besagt, dass Zaunwerte keine Beschreibung einer emittierenden Anlage darstellen, sondern ein Ergebnis sind. Aus diesem Grunde haben Fachleute das Konzept der Emissionskontingentierung entwickelt. Dabei wird die Zulässigkeit von Lärm auf eine ganz bestimmte Fläche verteilt, sodass wenn diese Emissionskontingente ausgeschöpft sind, alle Schutzansprüche an den maßgeblichen Immissionspunkten eingehalten werden müssen. Somit wird rein rechnerisch ein Zaun um das betroffene Gebiet herum gelegt, der besagt, an einem bestimmten Punkt darf ein bestimmter Lärmwert nicht überschritten werden. Mit -8dieser Prämisse kann zurückgerechnet werden, was pro Quadratmeter Fläche im Sondergebiet an Lärm produziert werden darf. Letztlich ist das Konzept der Emissionskontingente eine Krücke um sicherzustellen, dass die Schutzansprüche außerhalb des Betriebes eingehalten werden. AM Böcking fragt an, inwieweit die Höhen der Emissionsquellen zum Geländeniveau Berücksichtigung im Konzept der Emissionskontingentierung finden. Dr. Oerder antwortet, dass dies im Verfahren berücksichtigt wird. Der Ausschussvorsitzende Eßer merkt an, dass in der TA Lärm maximal zulässige Immissionswerte für Industriegebiete festgesetzt sind, für Sonstige Sondergebiete ist dies nicht der Fall. Der Ausschussvorsitzende fragt, welche Werte für ein Sonstiges Sondergebiet in diesem Falle angewendet werden? Dr. Oerder erläutert, dass die Werte aus der TA Lärm Immissionswerte sind und sich auf den ankommenden Lärm am maßgeblichen Immissionspunkt beziehen. Die im Umfeld des E 28 maßgeblichen Baugebietstypen WA und MI sowie der gesonderte Fall der Gemengelage finden sich in der TA Lärm wieder. AM Hohn merkt an, dass sie die Grundflächenzahl auf dem Betriebsgelände von 1,0 als zu hoch ansieht und somit einer kompletten Versiegelung der Flächen Tür und Tor geöffnet werde. Nachtrag der Verwaltung: Auf dem Betriebsgelände sind zwei Bereiche des Betriebsgeländes von einer Bebauung ausgeschlossen. Zum einen handelt es sich um den Bereich der als private Grünfläche dargestellt ist und zum anderen um den Bereich im Südwesten des Plangebietes, entlang des Windener Weges, gegenüber der Festhalle, der von einer Bebauung ausgenommen ist. Somit ist eine Ausschöpfung der Grundflächenzahl von 1,0 faktisch nicht möglich. Hierzu sei auf Kapitel 3.3 – „Freiraumkonzept“ sowie auf Kapitel 4.3 – „Maß der baulichen Nutzung und Bauweise“ der Begründung zum Bebauungsplan verwiesen, die die Bebaubarkeit des Betriebsgeländes näher erläutern. AM Hohn zweifelt an der Aussage aus der Begründung zum Bebauungsplan, die besagt, dass durch die Aufstellung des Bebauungsplanes E 28 voraussichtlich kein ökologischer Kompensationsbedarf ausgelöst werde. Sie fordert notwendige Kompensationsleistungen im Verfahren der Aufstellung des Bebauungsplans E 28 festzuschreiben. GVD Schmühl führt aus, dass im Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes E 19 eine umfassende Umweltprüfung erstellt worden ist, basierend auf den festgesetzten überbaubaren Flächen. Die damals geforderten Ausgleichsmaßnahmen wurden erfüllt. Sollte sich die überbaubare Fläche im E 28 im Vergleich zu den überbaubaren Flächen des E 19 erhöhen, so sind Kompensationsmaßnahmen im Rahmen eines fachlichen Gutachtens aufzuzeigen. Ob dies notwendig wird, ist im weiteren Verfahren zu prüfen. Des Weiteren fragt AM Hohn an, was mit den Bäumen, die im E 19 als schützenswert festgesetzt sind, passiert ist. GVD Schmühl sagt eine Überprüfung zu. AM Körner berichtet von einem Genehmigungsbescheid nach BImSchG der Papierfabrik vom März 2013, in dem an zehn Immissionspunkten die zulässigen Immissionswerte festgelegt wurden. Können durch eine Lärmkontingentierung andere Werte festgesetzt werden als in bereits erteilten Genehmigungsbescheiden enthalten? Dr. Oerder erläutert, dass ein neuer Bebauungsplan nichts an einem Genehmigungsbescheid ändert. Ein neuer Bebauungsplan kann immer nur für zukünftige Genehmigungsverfahren Anwendung finden. AM Heidbüchel erinnert daran, dass der Kreis vor über einem Jahr aufgefordert worden ist die Gebäudehöhen der Papierfabrik zu überprüfen. AM Heidbüchel zeigt sich darüber verärgert, dass der Kreis hierzu keine Stellung genommen hat und bittet die Verwaltung darum, den Kreis erneut aufzufordern zu überprüfen, ob die Gebäude gemäß der festgesetzten Höhen des Bebauungsplanes errichtet worden sind. AM Kaptain führt für die CDU-Fraktion aus, dass sie sich mit der Vertagung des Tagesordnungspunktes aufgrund der im Verlaufe der Diskussionen dargelegten Gründe einverstanden zeigen. Allgemeine Meinung des Ausschusses ist, dass die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro VDH und RA Dr. Oerder die Zeit bis zur nächsten -9Sitzungsrunde nutzt, um weitere Informationen zu sammeln und mit den beteiligten Akteuren weitere Gespräche zu führen. Der Ausschussvorsitzende stellt fest, dass es einhellige Meinung des Ausschusses ist heute nicht über den Bebauungsplanentwurf zu beschließen und den Tagesordnungspunkt um eine Sitzungsrunde zu verschieben. Beschlussvorschlag: Entfällt. Beratungsergebnis: Tagesordnungspunkt wird in die nächste Sitzungsrunde verschoben. 5. Bauvorhaben "Neubau einer Biogasanlage, Nutzungsänderung eines vorhandenen Stallgebäudes als BHKW, Neubau einer Fahrsiloanlage" auf dem Grundstück Gemarkung Obermaubach-Schlagstein, Flur 5, Parzelle 112/1, Heidbüchel 14; Hier: Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau gem. § 36 BauGB Vorlage: 19/2014 Der Ausschussvorsitzende bekräftigt eingangs, dass die Gemeinde Kreuzau nicht über die Genehmigung oder Ablehnung des Bauvorhabens entscheidet. Dies obliegt dem Kreis Düren in seiner Funktion als Baugenehmigungsbehörde. Die Gemeinde hat die Möglichkeit im Rahmen der Beteiligung am Verfahren gem. § 36 BauGB ihr Einvernehmen zum Bauvorhaben zu erteilen oder zu versagen. Die Baugenehmigungsbehörde hat die Möglichkeit sich über die Stellungnahme der Gemeinde hinwegzusetzen. AL Gottstein verweist auf das Schreiben des RA Dr. Pauli, das der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt ist. Dr. Pauli empfiehlt darin die Baugenehmigungsbehörde aufzufordern zu überprüfen, ob das Vorhaben in den Anwendungsbereich der Störfallverordnung fällt. AL Gottstein führt aus, dass aus den Antragsunterlagen hervorgeht, dass das Vorhaben nicht unter die Störfallverordnung fällt. Die hierzu maßgeblichen Daten aus den Antragsunterlagen lagen Dr. Pauli bei Anfertigung seiner Stellungnahme nicht vor. AM Heidbüchel fragt an, wieso das Lärm- und das Geruchsgutachten dem nicht-öffentlichen Teil beigefügt sind. GVD Schmühl führt für das Vorgehen der Verwaltung rechtliche Gründe auf, die er im nicht-öffentlich Teil näher erläutern werde. AM Heidbüchel berichtet, dass die SPD-Fraktion nicht grundsätzlich gegen die Erzeugung von Strom aus Biomasse sei. Der geplante Standort für die beantrage Biogasanlage sei jedoch aufgrund der Nähe zur Wohnbebauung nicht akzeptabel. AM Kaptain berichtet, dass die CDU-Fraktion die Meinung der SPD teilt und schließt sich den Ausführungen von AM Heidbüchel an. AM Braks fragt an, wie die rechtliche Situation wäre, sollte der Antragsteller den Rechtsweg beschreiten und gegen eine Ablehnung klagen. GVD Schmühl erläutert, dass der Rat der Gemeinde Kreuzau über die Erteilung des Einvernehmens entscheidet. Wie der Kreis Düren als Genehmigungsbehörde mit der Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau umgeht und letztlich zu diesem Vorhaben entscheidet bleibt abzuwarten. Der Kreis Düren muss allumfassend seine Prüfungen durchführen, dazu gehört auch die Prüfung der Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau. Im Falle einer Klage wäre der Kreis Düren Beklagter. Beschlussvorschlag: - 10 Zum vorliegenden Bauantrag „Neubau einer Biogasanlage, Nutzungsänderung eines vorhandenen Stallgebäudes als BHKW, Neubau einer Fahrsiloanlage“ sowie der ergänzend beantragten Erdaufschüttungen auf dem Grundstück Gemarkung Obermaubach-Schlagstein, Flur 5, Parzelle 112/1, Heidbüchel 14“ wird das Einvernehmen der Gemeinde Kreuzau gem. § 36 Abs. 2 BauGB versagt, da 1. der Antragsteller nicht hinreichend dargelegt hat, dass von dem Vorhaben keine schädlichen Umwelteinwirkungen i. S. d. § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BauGB hervorgerufen werden und eine Überarbeitung der dargelegten Lärm- und Geruchsgutachten für erforderlich gehalten wird sowie 2. der landwirtschaftliche Betrieb, mit dem das Bauvorhaben in einem räumlich-funktionalen Zusammenhang steht, nicht nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegiert ist und das Bauvorhaben die Voraussetzung zur Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB von daher nicht erfüllt und somit nicht zulässig ist. Beratungsergebnis: 6. einstimmig, bei 1 Enthaltung Bauliche Unterhaltungsmaßnahmen im Jahre 2014 im Bereich der gemeindeeigenen Schulen, Sport- und Schulturnhallen und Kindergärten; hier: Zustimmung zur Durchführung der erforderlichen Maßnahmen Vorlage: 18/2014 GVD Schmühl erläutert, dass die hier aufgelisteten Maßnahmen in den Haushaltsplanunterlagen wiederzufinden sind. Viele der Maßnahmen waren auch Bestandteil der Diskussion um die Verwendung der Sportpauschale im Sport- und Kulturausschuss. Wie der Vorlage hier zu entnehmen ist, werden aus der Sportpauschale nur Mittel für die Großsporthalle Kreuzau beantragt. Die Finanzierung der aufgeführten Maßnahmen ist durch die Schul- und Bildungspauschale gesichert. Diese Sitzungsvorlage wird zeitgleich mit dem Haushaltsplan verabschiedet. Die Verwaltung bittet aus baufachlicher Sicht dem Beschluss zuzustimmen. Haushaltstechnische Belange können in den weiteren Haushaltsplanberatungen durchgeführt werden. AM Boos merkt an, dass an der TH Obermaubach der Boden im vergangenen Jahr erneuert wurde. Die Erneuerung der Fensterfront ist für das Jahr 2016 vorgesehen. Einige Fenster der Front sind kaputt und wurden notdürftig mit OSB-Platten geschlossen. Um den neuen Boden nicht zu sehr zu beschädigen bittet AM Boos um eine Instandsetzung der Fenster. Er fragt an, ob dies in die Liste aufgeführt werden muss oder ob die Maßnahme so klein ist, dass dies als Geschäft der laufenden Verwaltung erledigt werden kann. Herr Schmühl teilt die Meinung von AM Boos, jedoch muss die Erneuerung der Fenster nicht in die Liste aufgenommen werden. - 11 Beschlussvorschlag: Der Durchführung der nachstehend aufgeführten baulichen Unterhaltungsmaßnahmen im Jahre 2014 wird zugestimmt: GS Drove Austausch Beleuchtung in drei Klassenräumen 11.500 € GS Kreuzau Neue Schließanlage + 8 Innentüren Sanierung Bruchsteinmauer 7 Türen austauschen Neuanstrich Aula und Anbau Erneuerung Boden Aula Erneuerung Eingangstür Blitzschutz Erneuerung Eingangstür Blitzschutz Warmwasserbehälter/Solartherme Umsetzung Brandschutzkonzept 30.000 € 3.500 € 21.000 € GS Stockheim GS Winden TH Obermaubach TH Stockheim TH Winden Großsporthalle Kreuzau Blitzschutz komplett Klimatisierung Serverraum Renovierung 4 Klassenräume im Bereich der Realschule Alarmanlage Serverraum Renovierung EG zur Gestaltung Mittagspause -Planungskosten- 15.000 € 3.000 € 40.000 € Schulverwaltung Umsetzung Medienkonzept Konto 521107 60.000 € KiTa Kreuzau Einbau 2. Toilette 18.000 € KiTa Obermaubach Wärmedämmputz 80.000 € Sekundarschule Beratungsergebnis: 7. 13.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € 7.000 € 30.000 € 150.000 € 7.000 € 20.000 € einstimmig Anfragen a) AM Stoffels trägt eine Anfrage der Eheleute Breuer aus Üdingen vor, die um eine Errichtung einer Straßenlaterne vor Ihrem Haus wünschen, da bei Ihnen häufig eingebrochen wurde. GVD Schmühl führt aus, dass ihm dieser Wunsch bekannt sei. Die Verwaltung hat diesem Wunsch nicht entsprochen, da es sich um einen Präzedenzfall handelt und zahlreiche ähnliche Anfragen in der Vergangenheit bei der Verwaltung abgelehnt wurden. b) AM Stoffels merkt an, dass am ersten Bushäuschen von Süden kommend in Winden kein Mülleimer vorhanden ist. An der Bushaltestelle sammelt sich immer wieder viel Unrat. AM Stoffels fragt an, wer für die Aufstellung eines Mülleimers zuständig ist. GVD Schmühl führt aus, dass die Gemeinde zuständig sei und sagt eine Überprüfung zu. c) AM Kaptain fragt an, um was für eine Aluminiumbrücke es sich neben der gesperrten Brücke über den Drover Bach am Ortsausgang von Kreuzau handelt. GVD Schmühl führt aus, dass im Rahmen der Unterhaltungspflicht des Rechens vom Wasserverband Eifel-Rur ein betriebssicherer Wartungssteg errichtet wurde. d) AM Böcking fragt an, ob der Kreis Düren mitgeteilt hat, wann die Brücke über den Mühlenteich in Schneidhausen saniert wird. GVD Schmühl teilt mit, dass der Kreis Düren beabsichtigt den Zustand der Brücke in Kürze zu überprüfen. Die Sanierung ist bislang - 12 vom Kreis Düren aufgeschoben worden, da die Fortführung der K 29 noch abschließend geprüft werden muss. - 13 - B. Nichtöffentliche Sitzung