Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
184 kB
Datum
12.03.2014
Erstellt
24.03.14, 18:12
Aktualisiert
24.03.14, 18:12
Stichworte
Inhalt der Datei
NIEDERSCHRIFT
über die 25. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 12.03.2014
Mitgliederzahl:
18
stellv. Ausschussvorsitzender: Eßer, Ingo
Anwesend sind:
a) die stimmberechtigten Ausschussmitglieder:
1. Ackers, Elfriede
2. Böcking, Paul
3. Boos, Thorsten
4. Braks, Egbert
5. Breuer, Adolf , vertritt Schnitzler, Josef
6. Eßer, Ingo
7. Heidbüchel, Rolf
8. Hohn, Astrid
9. Kaptain, Johannes , vertritt Servatius, Stephan
10. Körner, Karlheinz , vertritt Ackers, Heinz Albert
11. Macherey, Peter
12. Prof. Dr. Meurer, Erik , vertritt Dr. Kranke, Heinrich
13. Schnitzler, Ludwig
14. Schroeteler, Rolf
15. Stoffels, Manfred
16. Weiler, Martin
17. Wienands, Werner
b) von der Verwaltung:
1. GVD Schmühl
2. AL Gottstein
c) als Gäste zu TOP 4:
1. Herr RA Dr. Oerder, Kanzlei Lenz & Johlen, Köln
2. Herr Von der Heide, Planungsbürö VDH, Erkelenz
3. Herr Krause, Planungsbüro VDH, Erkelenz
Es fehlen
Ackers, Heinz Albert
Burmester, Wolfgang
Dr. Kranke, Heinrich
Schnitzler, Josef
Servatius, Stephan
Tagungsort:
Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal
Beginn der Sitzung: 18:00 Uhr
Ende der Sitzung:
20:40 Uhr
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr Eßer fest, dass zur heutigen Sitzung form- und
fristgerecht eingeladen ist. Es wird angefragt, ob Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur
Tagesordnung gestellt werden. Dies ist nicht der Fall.
-2-
TAGESORDNUNG:
A.
Öffentliche Sitzung
1.
Einwohnerfragestunde
2.
Mitteilungen
2.1
Wohnungsbauförderung innerhalb des Gemeindegebietes Kreuzau im Jahre 2013
2.2
Baulückenkataster;
hier: Fortschreibung zum 31.12.2013
2.3
Kostenaufstellung zur Dach- und Lüftungssanierung an der Dreifachsporthalle Kreuzau
2.4
Aufstellung des Verkehrsstatistikgerätes in der Maubacher Straße in Winden und der
Mühlengasse in Kreuzau; visuelle Zählung des Schwerlastverkehrs im Windener Weg
3.
Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Planbereich des Bebauungsplanes
Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, "Betriebsgelände Niederauer Mühle";
hier: Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein Jahr gemäß § 17
Abs.1 BauGB
Vorlage: 43/2012 1. Ergänzung
4.
Bebauungsplan Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, "Betriebsgelände Niederauer Mühle GmbH",
hier:
1. Zustimmung zum Bebauungsplanentwurf
2. Beschluss zur Durchführung der Verfahren gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
Vorlage: 28/2012 2. Ergänzung
5.
Bauvorhaben "Neubau einer Biogasanlage, Nutzungsänderung eines vorhandenen
Stallgebäudes als BHKW, Neubau einer Fahrsiloanlage" auf dem Grundstück
Gemarkung Obermaubach-Schlagstein, Flur 5, Parzelle 112/1, Heidbüchel 14;
Hier: Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau gem. § 36 BauGB
Vorlage: 19/2014
6.
Bauliche Unterhaltungsmaßnahmen im Jahre 2014 im Bereich der gemeindeeigenen
Schulen, Sport- und Schulturnhallen und Kindergärten;
hier: Zustimmung zur Durchführung der erforderlichen Maßnahmen
Vorlage: 18/2014
7.
Anfragen
B.
Nichtöffentliche Sitzung
8.
Mitteilungen
8.1
Bauvorhaben „Neubau einer Biogasanlage, Nutzungsänderung eines vorhandenen
Stallgebäudes als BHKW, Neubau einer Fahrsiloanlage“ auf dem Grundstück
Gemarkung Obermaubach-Schlagstein, Flur 5, Parzelle 112/1, Heidbüchel 14;
Hier: Zugehörige Gutachten zu Lärm und Geruch
9.
Anfragen
-3A. Öffentliche Sitzung
1.
Einwohnerfragestunde
Herr Funken:
Herr Funken berichtet über LKW-Verkehr zur Papierfabrik Niederauer Mühle an den
Weihnachts- und Osterfeiertagen. Er fordert, dass an Feiertagen der LKW-Verkehr zu
unterbleiben habe.
Antwort der Verwaltung:
Die Verwaltung sagt eine Überprüfung und schriftliche Beantwortung zu.
Herr Fiebinger:
Herr Fiebinger führt aus, dass vor einigen Jahren angeregt worden sei an der Kreisstraße
zwischen Ober- und Untermaubach, am Ortseingangsbereich Untermaubach in der Kurve
eine Leitplanke zu errichten. An dieser Stelle sei vor einiger Zeit ein Pkw in den Teich
gefahren. Er bittet die Verwaltung zu prüfen, ob eine Errichtung möglich ist.
Antwort der Verwaltung:
GVD Schmühl sagt ein Gespräch mit dem Straßenbaulastträger Kreis Düren zu.
Herr Guckland:
Herr Guckland berichtet von parkenden LKWs vor dem Betriebsgelände der Papierfabrik
Niederauer Mühle auf dem Gehweg des Windener Weges, gegenüber des
Lebensmitteldiscounters Lidl sowie auf den Behindertenparkplätzen vor der Festhalle. Er
bittet darum, dass die Verwaltung bei Parkkontrollen verstärkt auf diesen Missstand achtet.
Antwort der Verwaltung:
GVD Schmühl berichtet davon, dass Vertreter der Niederauer Mühle vor einigen Wochen an die
Verwaltung herangetreten seien, um auf das Problem parkender LKWs auf dem Gehweg am
Windener Weg aufmerksam zu machen. Seitens der Niederauer Mühle wurde vorgeschlagen an
dieser Stelle auf dem Gehweg Poller aufzustellen. Die Umsetzung wird derzeit vorbereitet. Es
bedarf hierzu einer Genehmigung des Straßenverkehrsamtes. Das Parken auf
Behindertenparkplätzen wird selbstverständlich von den Mitarbeitern des Ordnungsamtes
geahndet, jedoch lässt sich der Missbrauch der Parkplätze durch LKW-Fahrer nicht immer
verhindern.
Herr Kern:
Herr Kern berichtet von sog. Wertstofftonnen, die in der Stadt Köln zum Jahresanfang
eingeführt wurden, in der neben Verpackungen und Tetra Pak auch Töpfe, Pfannen usw.
entsorgt werden können. Er fragt an, ob dies auch im Kreis Düren geplant sei?
Antwort der Verwaltung:
Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. Hinweis: Das Antwortschreiben ist der Niederschrift
beigefügt.
2.
Mitteilungen
2.1
Wohnungsbauförderung innerhalb des Gemeindegebietes Kreuzau im Jahre 2013
Die Mitteilung wird von den Ausschussmitgliedern zur Kenntnis genommen.
-42.2
Baulückenkataster;
hier: Fortschreibung zum 31.12.2013
AM Heidbüchel fragt an, wann Abgänge im Baulückenkataster gebucht werden? GVD Schmühl
antwortet, dass Abgänge gebucht werden, wenn die Baugenehmigung erteilt worden ist. Sollten
Bauvorhaben nach ihrer Genehmigung nicht umgesetzt werden, so würde dies im Rahmen der
Baustatistik auffallen und im Baulückenkataster wieder korrigiert.
2.3
Kostenaufstellung zur Dach- und Lüftungssanierung an der Dreifachsporthalle
Kreuzau
AM Heidbüchel stellt vier Fragen zur aufgeführten Kostenaufstellung:
1. War die Ausschreibung missverständlich oder mangelhaft?
2. Wenn ja, warum wird der Architekt mit ca. 10.000 Euro entlohnt?
3. Warum sind die Gerüstkosten so hoch ausgefallen? Dies kann nicht allein Resultat einer
längeren Standzeit sein.
4. Wieso ist es bei einigen Gewerken zu so starken Abweichungen zwischen Kostenschätzung
und Rechnungsergebnis gekommen?
GVD Schmühl sagt eine Beantwortung der Fragen zum Rechnungsprüfungsausschuss am
27.03.2014 zu. Hierzu wird durch die Verwaltung eine schriftliche Mitteilung als Tischvorlage
erstellt.
2.4
Aufstellung des Verkehrsstatistikgerätes in der Maubacher Straße in Winden und
der Mühlengasse in Kreuzau; visuelle Zählung des Schwerlastverkehrs im
Windener Weg
GVD Schmühl berichtet von einer E-Mail von Herrn Kern zur genannten Verkehrszählung, die er
auf seine Bitte hin dem Ausschuss vorträgt. Die Zahlen der Verwaltung haben sich auf den
Zeitraum zwischen 6:00 und 22:00 Uhr beschränkt, ergänzend dazu teilt Herr Kern mit, dass
zwischen 5:30 und 6:00 Uhr an mehreren Tagen zwischen acht und zehn LKWs gezählt wurden.
Messpunkt war der Bahnübergang an der Hauptstraße.
Bei den Messungen der Gemeinde wurden ähnliche Werte ermittelt. Während der Zeit vom
12.02.2014, 22:01 Uhr bis 13.02.2014 05:59 Uhr wurden zwölf LKWs in der Mühlengasse
ermittelt. Das Ziel der LKWs ist nicht feststellbar.
AM Braks fragt an, ob die Verwaltung eine Vorlage zur Verbesserung der aufgezeigten
Verkehrssituation erstellen kann? GVD Schmühl verweist hierzu auf diverse Diskussionen in den
Ausschüssen zur Verkehrslenkung in Kreuzau und im Rurtal. Diese wurden allesamt aus
verschiedenen Gründen nicht weiterverfolgt. GVD Schmühl sieht derzeit kein Patentrezept für eine
Reduktion oder bessere Lenkung des Verkehrs.
AM Hohn regt an, die Ergebnisse der Verkehrszählung bei der Ausarbeitung des Bebauungsplans
Nr. E 28 zu berücksichtigen.
GVD Schmühl sagt, dass die Zahlen zum gesamten Verkehrsaufkommen im Vergleich zur
Verkehrszählungen aus dem Jahr 2006 deutlich angestiegen sind. Damals sind bis zu 6.000
Fahrzeuge pro Tag am Windener Weg gezählt worden. Obwohl entlang der Rurschiene keine
bedeutenden Baugebiete ausgewiesen worden sind und die Bevölkerungsentwicklung stagniert,
ist das Verkehrsaufkommen auf nunmehr weit über 8.000 Fahrzeuge pro Tag in der Mühlengasse
angestiegen.
-5AM Böcking bittet die Verwaltung die erfassten Zahlen zum LKW-Verkehr der Bezirksregierung
Köln mitzuteilen, damit diese die Ergebnisse ggf. in laufende und künftige
Genehmigungsverfahren einpflegen kann. GVD Schmühl berichtet, dass die Ergebnisse der
Verkehrszählung von einem Bürger bereits an die Bezirksregierung Köln weitergeleitet wurden.
Mündliche Mitteilungen der Verwaltung
a) GVD Schmühl berichtet, dass die Kreisstraße 32 zwischen Üdingen und Kreuzau vom
17.03.2014 für voraussichtlich zwei Wochen voll gesperrt wird. An der Strecke der
Rurtalbahn wird die Bruchsteinstützmauer aus Standsicherheitsgründen umfassend
saniert.
Nachtrag der Verwaltung: Die Bauarbeiten wurden inzwischen auf Anfang Mai verschoben.
b) In der Sitzung vom 21.01.2014 hat AM Servatius angefragt, ob die Verwaltung die
Bemühungen des Baugebietes Vor dem Bruch, B-Plan E 5, 5. Änderung, intensivieren
könnte. Der Bebauungsplan ist vor knapp zehn Jahren rechtskräftig geworden. Ein
Erschließungsvertrag ist noch nicht unterzeichnet worden. Nach Aussage des
Vorhabenträgers sollen die Erschließungsarbeiten in diesem Jahr beginnen.
3.
Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Planbereich des
Bebauungsplanes Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, "Betriebsgelände Niederauer
Mühle";
hier: Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein Jahr
gemäß § 17 Abs.1 BauGB
Vorlage: 43/2012 1. Ergänzung
GVD Schmühl führt aus, dass die Verlängerung der Veränderungssperre bereits heute
beschlossen werden müsse, da aufgrund der anstehenden Kommunalwahlen dies die
voraussichtlich letzte Sitzungsrunde vor Ablauf der Veränderungssperre sei. Die Bekanntmachung
der Satzung zur Verlängerung der Veränderungssperre werde erst im Amtsblatt August 2014
erfolgen.
AM Körner fragt an, ob dies die letztmögliche Verlängerung der Veränderungssperre sei. GVD
Schmühl antwortet darauf, dass die Veränderungssperre nochmals verlängert werden könne.
Beschlussvorschlag:
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände
Niederauer Mühle“, wird die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein
Jahr gemäß § 17 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Beratungsergebnis:
4.
einstimmig
Bebauungsplan Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, "Betriebsgelände Niederauer Mühle
GmbH",
hier : 1. Zustimmung zum Bebauungsplanentwurf
2. Beschluss zur Durchführung der Verfahren gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
Vorlage: 28/2012 2. Ergänzung
Der Ausschussvorsitzende begrüßt zum Tagesordnungspunkt Rechtsanwalt Dr. Oerder sowie die
Herren Von der Heide und Krause vom Planungsbüro VDH.
AM Heidbüchel berichtet, dass die SDP-Fraktion sich intensiv mit dem Bebauungsplanentwurf
-6auseinandergesetzt hat. Da das Thema sehr komplex sei bedürfe es ausreichender
Vorberatungen. Aus diesem Grunde wird die SPD-Fraktion dem Entwurf heute nicht zustimmen
und bittet um Vertagung des Beschlusses. AM Heibüchel betont, dass dies nicht als Kritik an der
Sitzungsvorlage aufzufassen sei.
AM Hohn führt aus, dass die Fraktion Bündnis 90/Grüne nach derzeitigem Stand dem Planentwurf
in dieser Sitzungsrunde nicht zustimmen wolle, da noch Beratungsbedarf zum vorgelegten Entwurf
besteht.
AM Braks erklärt für die FDP-Fraktion, dass man mit der Verschiebung des Beschlusses
einverstanden sei.
GVD Schmühl sagt, dass die Verwaltung keine Probleme habe, wenn über den Planentwurf in
dieser Sitzungsrunde nicht beschlossen wird. GVD Schmühl erinnert daran, dass somit die
frühzeitige Behörden- und Bürgerbeteiligung um etwa ein halbes Jahr verschoben werde. Er bittet
die AM heute alle Fragen zu stellen und bietet des Weiteren an, dass Fragen, die im Nachgang
der Sitzung aufkommen schriftlich an die Verwaltung nachzureichen, um diese in das weitere
Verfahren aufnehmen zu können. Ziel muss es sein, dass nach der Sommerpause ein
überarbeiteter Planentwurf vorgelegt werden kann und möglichst viele Fragen bzw. Anregungen
bereits frühzeitig geklärt werden.
AM Körner verweist auf die Diskussion mit RA Dr. Oerder vom 20.03.2013, an der Dr. Oerder
aussagte, dass der Bebauungsplan E 28 bis Juni 2015 rechtskräftig sein muss, ansonsten würde
die Veränderungssperre nicht mehr wirksam sein. Dr. Oerder antwortet hierauf, dass eine
Veränderungssperre zunächst zwei Jahre wirksam ist. Die Veränderungssperre kann um ein
weiteres Jahr verlängert werden. Für eine weitere Verlängerung müssen besondere Gründe
vorliegen. Als er seine Aussage am 20.03.2013 gemacht habe, hat er nicht darauf gesetzt, dass
derartige besondere Gründe vorliegen. Dass die Rasterbegehung zum Geruch sehr viel länger
dauert als angedacht und heute dazu noch kein Ergebnis vorliegt, war vor einem Jahr nicht zu
erwarten. Nunmehr erachtet Dr. Oerder die Verzögerungen bei der Rasterbegehung als
besonderen Grund, um eine erneute Verlängerung der Veränderungssperre zu erwirken. Dennoch
sollte es das Ziel sein, bis Juni 2015 den Bebauungsplan zur Rechtskraft zu bringen.
Anschließend stellt Herr Krause vom Planungsbüro VDH den Bebauungsplanentwurf vor. Der
Planentwurf wurde vom Planungsbüro VDH in enger Abstimmung mit der Verwaltung und RA Dr.
Oerder ausgearbeitet. Herr Krause bemerkt weiter an, dass der Planentwurf alle bislang
vorliegenden Informationen berücksichtigt. Es besteht noch weiterer Bedarf an Informationen, die
im weiteren Verlauf des Aufstellungsverfahrens in den Bebauungsplanentwurf eingearbeitet
werden. Bei der Vorstellung des Entwurfes geht Herr Krause zunächst auf die Ziele und Zwecke
der Planung ein. Inhaltlich stellt Herr Krause insbesondere die Ausweisung der Art der baulichen
Nutzung des Betriebsgeländes der Papierfabrik als Sonstiges Sondergebiet und als
Gewerbefläche vor. Er bekräftigt die Ausführungen der Sitzungsvorlage und der beigefügten
Begründung zum Bebauungsplan, dass eine Ausweisung des Betriebsgeländes als Industriegebiet
oder Gewerbegebiet nicht rechtssicher möglich sei. Des Weiteren erläutert Herr Krause die
festgesetzten maximalen Höhen baulicher Anlagen. Dabei ist jeweils vom Bestand ausgegangen
worden und daran ausgerichtet sind die festgesetzten Höhen angepasst worden. Dabei ist eine
teils erhebliche Reduktion der maximal zulässigen Höhen baulicher Anlagen im Vergleich zum
rechtskräftigen Bebauungsplan E 19 vorgenommen worden.
AM Meurer fragt, ob bei einer Ausweisung eines Sonstigen Sondergebietes auch andere
Nutzungen zulässig wären, die heute nicht zulässig sind. Herr Krause verweist darauf, dass in
dem Sonstigen Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Papierfabrik“ gem. der Festsetzungen
des Planentwurfs nur Anlagen zur Herstellung von Papier, Pappe usw. zulässig sind (siehe Punkt
1.1 Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplanentwurf). Somit bleibt die Zulässigkeit von
anderen Nutzungen im Vergleich zum E 19 unverändert.
AM Körner fragt an, ob es für den Betreiber der Papierfabrik genehmigungsrechtlich unterschiede
-7gibt, ob es ein Industriegebiet oder ein Sonstiges Sondergebiet ist. Herr Dr. Oerder führt dazu aus,
dass die Zulässigkeit einer Nutzung durch die Zweckbestimmung des Sondergebietes definiert
wird und nicht über sonstige Anforderungen.
AM Kaptain führt aus, dass andere Papierfabriken in der Umgebung in ausgewiesenen
Industriegebieten liegen. AM Kaptain bittet Herrn Dr. Oerder diesbzgl. um seine Einschätzung
hierzu. Zudem fragt AM Kaptain an, ob eine Ausweisung eines Sonstigen Sondergebietes nicht
eine erhebliche Einschränkung der Papierfabrik darstellt, wenn bspw. der Standort einer anderen
Nutzung zugeführt werden soll. Wäre dies in einem Sonstigen Sondergebiet möglich? Herrn Dr.
Oerder sind die Bauleitpläne im Bereich anderer Papierfabriken der Umgebung nicht bekannt. Im
Falle des Plangebietes E 28 geht es um die Nutzung eines Bereiches in dem nur der Betrieb einer
Papierfabrik möglich sein soll. Eine solch stark eingeschränkte Nutzung in einem Industriegebiet
wäre nicht rechtssicher möglich. Es soll keine Tür für andere Nutzungen mit ähnlichem
Emissionsverhalten geöffnet werden. Im Falle einer Stilllegung oder Nutzungsänderung des
Betriebes entsteht Planungsbedürfnis. Wie sich dieses Planungsbedürfnis in der Zukunft
ausgestaltet, lässt sich heute nicht abschätzen. Aus diesem Grunde ist die vorgeschlagene
Nutzungsbeschränkung sinnvoll.
AM Böcking fragt an, ob die Tatsache berücksichtigt wurde, dass in der Vergangenheit Anlagen
errichtet wurden, die über die im E 19 festgesetzten maximal zulässigen Höhen hinausgingen.
GVD Schmühl führt aus, dass mit einer Ausnahme die Überschreitungen der Festsetzungen über
Befreiungen gem. § 31 Abs. 2 BauGB erteilt wurden. In einem strittigen Fall sind Rohrleitungen
errichtet worden, welche über die im E 19 festgesetzten maximal zulässigen Höhen hinausgehen.
Im Bebauungsplanentwurf E 28 sind die maximalen Höhen baulicher Anlagen auf den
Gebäudebestand angepasst. Im Entwurf sind Rohrleitungen und ähnliche technischen Anlagen
auf einem Gebäude bis zu einer Höhe von 3,00 m unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
AM Kaptain führt aus, dass seinen Informationen nach das Kesselhaus der Papierfabrik höher ist
als die im Entwurf des E 28 festgesetzte maximale Höhe baulicher Anlagen. Herr Krause führt
aus, dass bei der Ausarbeitung des Plans keine Angaben zur Gebäudehöhe des Kesselhauses
vorlagen. Die Anpassung der Festsetzung an den tatsächlichen Bestand wird im weiteren
Verfahren berücksichtigt.
AM Kaptain fragt an, inwieweit im Bebauungsplan E 28 Produktionskapazitäten und der LKWVerkehr beschränkt werden können. Dr. Oerder führt aus, dass Beschränkungen von
Produktionskapazitäten und vom LKW-Verkehr von Gewerbebetrieben in einem Bebauungsplan
außerordentlich schwierig sind, da es sich um einen erheblichen Eingriff in die
Entwicklungsmöglichkeiten des Betriebs handelt. Ob die Möglichkeiten in diesem Falle bestehen,
wird sich im weiteren Verfahren zeigen.
AM Wienands fragt, ob die zuletzt beantragte Lärmschutzwand entlang des Windener Weges im
Planentwurf berücksichtigt wurde. Herr Krause führt aus, dass grundsätzlich eine Ausnahme von
den Festsetzungen der maximal zulässigen Höhe baulicher Anlagen für Anlagen zum
Immissionsschutz im Planentwurf eingearbeitet wurde.
AM Hohn berichtet, dass Sie gemeinsam mit einem Fachmann den Bebauungsplanentwurf geprüft
habe. Der Fachmann rät strikt von einer Ausweisung als Sonstiges Sondergebiet ab.
AM Meurer bittet um Erläuterung des Begriffs der Emissionskontingentierung. Dr. Oerder erläutert
zunächst das Konzept der Zaunwerte, nach dem an einem bestimmten Punkt nur ein bestimmter
Wert an Lärm ankommen darf. Die Rechtsprechung besagt, dass Zaunwerte keine Beschreibung
einer emittierenden Anlage darstellen, sondern ein Ergebnis sind. Aus diesem Grunde haben
Fachleute das Konzept der Emissionskontingentierung entwickelt. Dabei wird die Zulässigkeit von
Lärm auf eine ganz bestimmte Fläche verteilt, sodass wenn diese Emissionskontingente
ausgeschöpft sind, alle Schutzansprüche an den maßgeblichen Immissionspunkten eingehalten
werden müssen. Somit wird rein rechnerisch ein Zaun um das betroffene Gebiet herum gelegt, der
besagt, an einem bestimmten Punkt darf ein bestimmter Lärmwert nicht überschritten werden. Mit
-8dieser Prämisse kann zurückgerechnet werden, was pro Quadratmeter Fläche im Sondergebiet an
Lärm produziert werden darf. Letztlich ist das Konzept der Emissionskontingente eine Krücke um
sicherzustellen, dass die Schutzansprüche außerhalb des Betriebes eingehalten werden. AM
Böcking fragt an, inwieweit die Höhen der Emissionsquellen zum Geländeniveau Berücksichtigung
im Konzept der Emissionskontingentierung finden. Dr. Oerder antwortet, dass dies im Verfahren
berücksichtigt wird.
Der Ausschussvorsitzende Eßer merkt an, dass in der TA Lärm maximal zulässige
Immissionswerte für Industriegebiete festgesetzt sind, für Sonstige Sondergebiete ist dies nicht
der Fall. Der Ausschussvorsitzende fragt, welche Werte für ein Sonstiges Sondergebiet in diesem
Falle angewendet werden? Dr. Oerder erläutert, dass die Werte aus der TA Lärm
Immissionswerte sind und sich auf den ankommenden Lärm am maßgeblichen Immissionspunkt
beziehen. Die im Umfeld des E 28 maßgeblichen Baugebietstypen WA und MI sowie der
gesonderte Fall der Gemengelage finden sich in der TA Lärm wieder.
AM Hohn merkt an, dass sie die Grundflächenzahl auf dem Betriebsgelände von 1,0 als zu hoch
ansieht und somit einer kompletten Versiegelung der Flächen Tür und Tor geöffnet werde.
Nachtrag der Verwaltung: Auf dem Betriebsgelände sind zwei Bereiche des Betriebsgeländes
von einer Bebauung ausgeschlossen. Zum einen handelt es sich um den Bereich der als private
Grünfläche dargestellt ist und zum anderen um den Bereich im Südwesten des Plangebietes,
entlang des Windener Weges, gegenüber der Festhalle, der von einer Bebauung ausgenommen
ist. Somit ist eine Ausschöpfung der Grundflächenzahl von 1,0 faktisch nicht möglich. Hierzu sei
auf Kapitel 3.3 – „Freiraumkonzept“ sowie auf Kapitel 4.3 – „Maß der baulichen Nutzung und
Bauweise“ der Begründung zum Bebauungsplan verwiesen, die die Bebaubarkeit des
Betriebsgeländes näher erläutern.
AM Hohn zweifelt an der Aussage aus der Begründung zum Bebauungsplan, die besagt, dass
durch die Aufstellung des Bebauungsplanes E 28 voraussichtlich kein ökologischer
Kompensationsbedarf ausgelöst werde. Sie fordert notwendige Kompensationsleistungen im
Verfahren der Aufstellung des Bebauungsplans E 28 festzuschreiben. GVD Schmühl führt aus,
dass im Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes E 19 eine umfassende Umweltprüfung
erstellt worden ist, basierend auf den festgesetzten überbaubaren Flächen. Die damals
geforderten Ausgleichsmaßnahmen wurden erfüllt. Sollte sich die überbaubare Fläche im E 28 im
Vergleich zu den überbaubaren Flächen des E 19 erhöhen, so sind Kompensationsmaßnahmen
im Rahmen eines fachlichen Gutachtens aufzuzeigen. Ob dies notwendig wird, ist im weiteren
Verfahren zu prüfen.
Des Weiteren fragt AM Hohn an, was mit den Bäumen, die im E 19 als schützenswert festgesetzt
sind, passiert ist. GVD Schmühl sagt eine Überprüfung zu.
AM Körner berichtet von einem Genehmigungsbescheid nach BImSchG der Papierfabrik vom
März 2013, in dem an zehn Immissionspunkten die zulässigen Immissionswerte festgelegt
wurden. Können durch eine Lärmkontingentierung andere Werte festgesetzt werden als in bereits
erteilten Genehmigungsbescheiden enthalten? Dr. Oerder erläutert, dass ein neuer
Bebauungsplan nichts an einem Genehmigungsbescheid ändert. Ein neuer Bebauungsplan kann
immer nur für zukünftige Genehmigungsverfahren Anwendung finden.
AM Heidbüchel erinnert daran, dass der Kreis vor über einem Jahr aufgefordert worden ist die
Gebäudehöhen der Papierfabrik zu überprüfen. AM Heidbüchel zeigt sich darüber verärgert, dass
der Kreis hierzu keine Stellung genommen hat und bittet die Verwaltung darum, den Kreis erneut
aufzufordern zu überprüfen, ob die Gebäude gemäß der festgesetzten Höhen des
Bebauungsplanes errichtet worden sind.
AM Kaptain führt für die CDU-Fraktion aus, dass sie sich mit der Vertagung des
Tagesordnungspunktes aufgrund der im Verlaufe der Diskussionen dargelegten Gründe
einverstanden zeigen. Allgemeine Meinung des Ausschusses ist, dass die Verwaltung in
Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro VDH und RA Dr. Oerder die Zeit bis zur nächsten
-9Sitzungsrunde nutzt, um weitere Informationen zu sammeln und mit den beteiligten Akteuren
weitere Gespräche zu führen.
Der Ausschussvorsitzende stellt fest, dass es einhellige Meinung des Ausschusses ist heute nicht
über den Bebauungsplanentwurf zu beschließen und den Tagesordnungspunkt um eine
Sitzungsrunde zu verschieben.
Beschlussvorschlag:
Entfällt.
Beratungsergebnis: Tagesordnungspunkt wird in die nächste Sitzungsrunde verschoben.
5.
Bauvorhaben "Neubau einer Biogasanlage, Nutzungsänderung eines
vorhandenen Stallgebäudes als BHKW, Neubau einer Fahrsiloanlage" auf dem
Grundstück Gemarkung Obermaubach-Schlagstein, Flur 5, Parzelle 112/1,
Heidbüchel 14;
Hier: Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau gem. § 36 BauGB
Vorlage: 19/2014
Der Ausschussvorsitzende bekräftigt eingangs, dass die Gemeinde Kreuzau nicht über die
Genehmigung oder Ablehnung des Bauvorhabens entscheidet. Dies obliegt dem Kreis Düren in
seiner Funktion als Baugenehmigungsbehörde. Die Gemeinde hat die Möglichkeit im Rahmen der
Beteiligung am Verfahren gem. § 36 BauGB ihr Einvernehmen zum Bauvorhaben zu erteilen oder
zu versagen. Die Baugenehmigungsbehörde hat die Möglichkeit sich über die Stellungnahme der
Gemeinde hinwegzusetzen.
AL Gottstein verweist auf das Schreiben des RA Dr. Pauli, das der Sitzungsvorlage als Anlage
beigefügt ist. Dr. Pauli empfiehlt darin die Baugenehmigungsbehörde aufzufordern zu überprüfen,
ob das Vorhaben in den Anwendungsbereich der Störfallverordnung fällt. AL Gottstein führt aus,
dass aus den Antragsunterlagen hervorgeht, dass das Vorhaben nicht unter die
Störfallverordnung fällt. Die hierzu maßgeblichen Daten aus den Antragsunterlagen lagen Dr.
Pauli bei Anfertigung seiner Stellungnahme nicht vor.
AM Heidbüchel fragt an, wieso das Lärm- und das Geruchsgutachten dem nicht-öffentlichen Teil
beigefügt sind. GVD Schmühl führt für das Vorgehen der Verwaltung rechtliche Gründe auf, die er
im nicht-öffentlich Teil näher erläutern werde.
AM Heidbüchel berichtet, dass die SPD-Fraktion nicht grundsätzlich gegen die Erzeugung von
Strom aus Biomasse sei. Der geplante Standort für die beantrage Biogasanlage sei jedoch
aufgrund der Nähe zur Wohnbebauung nicht akzeptabel.
AM Kaptain berichtet, dass die CDU-Fraktion die Meinung der SPD teilt und schließt sich den
Ausführungen von AM Heidbüchel an.
AM Braks fragt an, wie die rechtliche Situation wäre, sollte der Antragsteller den Rechtsweg
beschreiten und gegen eine Ablehnung klagen. GVD Schmühl erläutert, dass der Rat der
Gemeinde Kreuzau über die Erteilung des Einvernehmens entscheidet. Wie der Kreis Düren als
Genehmigungsbehörde mit der Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau umgeht und letztlich zu
diesem Vorhaben entscheidet bleibt abzuwarten. Der Kreis Düren muss allumfassend seine
Prüfungen durchführen, dazu gehört auch die Prüfung der Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau.
Im Falle einer Klage wäre der Kreis Düren Beklagter.
Beschlussvorschlag:
- 10 Zum vorliegenden Bauantrag „Neubau einer Biogasanlage, Nutzungsänderung eines vorhandenen
Stallgebäudes als BHKW, Neubau einer Fahrsiloanlage“ sowie der ergänzend beantragten
Erdaufschüttungen auf dem Grundstück Gemarkung Obermaubach-Schlagstein, Flur 5, Parzelle
112/1, Heidbüchel 14“ wird das Einvernehmen der Gemeinde Kreuzau gem. § 36 Abs. 2 BauGB
versagt, da
1. der Antragsteller nicht hinreichend dargelegt hat, dass von dem Vorhaben keine
schädlichen Umwelteinwirkungen i. S. d. § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BauGB hervorgerufen
werden und eine Überarbeitung der dargelegten Lärm- und Geruchsgutachten für
erforderlich gehalten wird sowie
2. der landwirtschaftliche Betrieb, mit dem das Bauvorhaben in einem räumlich-funktionalen
Zusammenhang steht, nicht nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegiert ist und das Bauvorhaben
die Voraussetzung zur Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB von daher nicht erfüllt
und somit nicht zulässig ist.
Beratungsergebnis:
6.
einstimmig, bei 1 Enthaltung
Bauliche Unterhaltungsmaßnahmen im Jahre 2014 im Bereich der
gemeindeeigenen Schulen, Sport- und Schulturnhallen und Kindergärten;
hier: Zustimmung zur Durchführung der erforderlichen Maßnahmen
Vorlage: 18/2014
GVD Schmühl erläutert, dass die hier aufgelisteten Maßnahmen in den Haushaltsplanunterlagen
wiederzufinden sind. Viele der Maßnahmen waren auch Bestandteil der Diskussion um die
Verwendung der Sportpauschale im Sport- und Kulturausschuss. Wie der Vorlage hier zu
entnehmen ist, werden aus der Sportpauschale nur Mittel für die Großsporthalle Kreuzau
beantragt. Die Finanzierung der aufgeführten Maßnahmen ist durch die Schul- und
Bildungspauschale gesichert. Diese Sitzungsvorlage wird zeitgleich mit dem Haushaltsplan
verabschiedet. Die Verwaltung bittet aus baufachlicher Sicht dem Beschluss zuzustimmen.
Haushaltstechnische Belange können in den weiteren Haushaltsplanberatungen durchgeführt
werden.
AM Boos merkt an, dass an der TH Obermaubach der Boden im vergangenen Jahr erneuert
wurde. Die Erneuerung der Fensterfront ist für das Jahr 2016 vorgesehen. Einige Fenster der
Front sind kaputt und wurden notdürftig mit OSB-Platten geschlossen. Um den neuen Boden nicht
zu sehr zu beschädigen bittet AM Boos um eine Instandsetzung der Fenster. Er fragt an, ob dies
in die Liste aufgeführt werden muss oder ob die Maßnahme so klein ist, dass dies als Geschäft
der laufenden Verwaltung erledigt werden kann. Herr Schmühl teilt die Meinung von AM Boos,
jedoch muss die Erneuerung der Fenster nicht in die Liste aufgenommen werden.
- 11 Beschlussvorschlag:
Der Durchführung der nachstehend aufgeführten baulichen Unterhaltungsmaßnahmen im Jahre
2014 wird zugestimmt:
GS Drove
Austausch Beleuchtung in drei
Klassenräumen
11.500 €
GS Kreuzau
Neue Schließanlage + 8 Innentüren
Sanierung Bruchsteinmauer
7 Türen austauschen
Neuanstrich Aula und Anbau
Erneuerung Boden Aula
Erneuerung Eingangstür
Blitzschutz
Erneuerung Eingangstür
Blitzschutz
Warmwasserbehälter/Solartherme
Umsetzung Brandschutzkonzept
30.000 €
3.500 €
21.000 €
GS Stockheim
GS Winden
TH Obermaubach
TH Stockheim
TH Winden
Großsporthalle
Kreuzau
Blitzschutz komplett
Klimatisierung Serverraum
Renovierung 4 Klassenräume im
Bereich der Realschule
Alarmanlage Serverraum
Renovierung EG zur Gestaltung
Mittagspause -Planungskosten-
15.000 €
3.000 €
40.000 €
Schulverwaltung
Umsetzung Medienkonzept Konto
521107
60.000 €
KiTa Kreuzau
Einbau 2. Toilette
18.000 €
KiTa Obermaubach Wärmedämmputz
80.000 €
Sekundarschule
Beratungsergebnis:
7.
13.000 €
5.000 €
5.000 €
5.000 €
7.000 €
30.000 €
150.000 €
7.000 €
20.000 €
einstimmig
Anfragen
a) AM Stoffels trägt eine Anfrage der Eheleute Breuer aus Üdingen vor, die um eine
Errichtung einer Straßenlaterne vor Ihrem Haus wünschen, da bei Ihnen häufig
eingebrochen wurde. GVD Schmühl führt aus, dass ihm dieser Wunsch bekannt sei. Die
Verwaltung hat diesem Wunsch nicht entsprochen, da es sich um einen Präzedenzfall
handelt und zahlreiche ähnliche Anfragen in der Vergangenheit bei der Verwaltung
abgelehnt wurden.
b) AM Stoffels merkt an, dass am ersten Bushäuschen von Süden kommend in Winden kein
Mülleimer vorhanden ist. An der Bushaltestelle sammelt sich immer wieder viel Unrat. AM
Stoffels fragt an, wer für die Aufstellung eines Mülleimers zuständig ist. GVD Schmühl führt
aus, dass die Gemeinde zuständig sei und sagt eine Überprüfung zu.
c) AM Kaptain fragt an, um was für eine Aluminiumbrücke es sich neben der gesperrten
Brücke über den Drover Bach am Ortsausgang von Kreuzau handelt. GVD Schmühl führt
aus, dass im Rahmen der Unterhaltungspflicht des Rechens vom Wasserverband Eifel-Rur
ein betriebssicherer Wartungssteg errichtet wurde.
d) AM Böcking fragt an, ob der Kreis Düren mitgeteilt hat, wann die Brücke über den
Mühlenteich in Schneidhausen saniert wird. GVD Schmühl teilt mit, dass der Kreis Düren
beabsichtigt den Zustand der Brücke in Kürze zu überprüfen. Die Sanierung ist bislang
- 12 vom Kreis Düren aufgeschoben worden, da die Fortführung der K 29 noch abschließend
geprüft werden muss.
- 13 -
B. Nichtöffentliche Sitzung