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Beschlusstext (Prioritätenliste für Investitionen im Haushaltsjahr 2012 und Feststellung der Unabweisbarkeit der beabsichtigten Investitionen nach § 82 GO NRW)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
24 kB
Datum
24.11.2011
Erstellt
28.11.11, 17:15
Aktualisiert
28.11.11, 17:15
Beschlusstext (Prioritätenliste für Investitionen im Haushaltsjahr 2012 und Feststellung der Unabweisbarkeit der beabsichtigten Investitionen nach § 82 GO NRW)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 28.11.2011 A U S Z U G aus der 10. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Vettweiß am Donnerstag, dem 24.11.2011, 18:00 Uhr im Sitzungsraum des Rathauses, Gereonstraße 14, Vettweiß. 3. Prioritätenliste für Investitionen im Haushaltsjahr 2012 und Feststellung der Unabweisbarkeit der beabsichtigten Investitionen nach § 82 GO NRW (V-75/2011) Bürgermeister Kranz erklärt die einzelnen Positionen der Prioritätenliste. Für den Bereich der Feuerwehr sind weitere Informationen notwendig. Die Ausschussmitglieder Franzen und Ruskowski bitten darum, ein jährliches Informationstreffen mit der Spitze der Feuerwehr zu terminieren. Viele Hilfsmittel und Begrifflichkeiten sind den Gremienmitgliedern nicht geläufig. Diese sollen in einem Gespräch, erstmalig im Januar 2012, den Fraktionen vermittelt werden. Bürgermeister Kranz betont nach der Abhandlung der Prioritätenliste nochmals, dass die Finanzierung ohne Kreditaufnahme, sondern durch die Investitionspauschale, die Feuerschutzpauschale, die Schulpauschale und aus Grundstücksverkaufserlösen erfolgt. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Vettweiß einstimmig, den folgenden Beschluss zu fassen: 1. Im Teil A – Dringlichkeitsliste 2012 – rentierliche Maßnahmen/ kostenrechnende Einrichtungen – unter lfd. Nr. 1 beschriebenen Maßnahmen sind unabweisbar und können nicht verschoben werden. 2. Die im Teil B – Dringlichkeitsliste 2012 – unter lfd. Nr.1 – 31 beschriebenen Maßnahmen sind unabweisbar und können nicht verschoben werden. 3. Alle Maßnahmen werden in die Dringlichkeitsliste 2012 der Gemeinde Vettweiß aufgenommen (Anlage 1) und der Kommunalaufsicht zur Genehmigung vorgelegt.