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Beschlusstext (Prioritätenliste für Investitionen im Haushaltsjahr 2012 und Feststellung der Unabweisbarkeit der beabsichtigten Investitionen nach § 82 GO NRW)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
23 kB
Erstellt
01.12.11, 17:13
Aktualisiert
02.12.11, 23:16
Beschlusstext (Prioritätenliste für Investitionen im Haushaltsjahr 2012 und Feststellung der Unabweisbarkeit der beabsichtigten Investitionen nach § 82 GO NRW)

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Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 01.12.2011 A U S Z U G aus der 10. Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung der Gemeinde Vettweiß am Dienstag, dem 22.11.2011, 18:00 Uhr im Sitzungsraum des Rathauses, Gereonstraße 14, Vettweiß. 5. Prioritätenliste für Investitionen im Haushaltsjahr 2012 und Feststellung der Unabweisbarkeit der beabsichtigten Investitionen nach § 82 GO NRW (V-75/2011) Der Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung hat sich mit den laufenden Nummern 1, 2, 4, 19-22 und 24-28 der Prioritätenliste befasst. Der Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung empfiehlt einstimmig dem Rat der Gemeinde Vettweiß hinsichtlich der von ihm beratenen Positionen folgenden Beschluss zu fassen: 1. Im Teil A – Dringlichkeitsliste 2012 – rentierliche Maßnahmen/ kostenrechnende Einrichtungen – unter lfd. Nr. 1 beschriebenen Maßnahmen sind unabweisbar und können nicht verschoben werden. 2. Die im Teil B – Dringlichkeitsliste 2012 – unter lfd. Nr.1 – 31 beschriebenen Maßnahmen sind unabweisbar und können nicht verschoben werden. 3. Alle Maßnahmen werden in die Dringlichkeitsliste 2012 der Gemeinde Vettweiß aufgenommen und der Kommunalaufsicht zur Genehmigung vorgelegt.