Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
26 kB
Datum
21.11.2011
Erstellt
05.12.11, 11:15
Aktualisiert
05.12.11, 11:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 05.12.2011
A U S Z U G
aus der 9. Sitzung des Ausschusses für Jugend, Schulwesen, Kultur, Sport und Soziales
der Gemeinde Vettweiß
am Montag, dem 21.11.2011, 18:00 Uhr
im Sitzungsraum des Rathauses, Gereonstraße 14, Vettweiß.
4.
Prioritätenliste für Investitionen im Haushaltsjahr 2012 und Feststellung der
Unabweisbarkeit der beabsichtigten Investitionen nach § 82 GO NRW
(V-75/2011)
Nachfragen bezüglich der Prioritätenliste wurden umfassend beantwortet.
Ergänzend zu der vorliegenden Prioritätenliste (Anlage 3) teilt Bürgermeister Kranz den
Wunsch von Frau Böhr mit, einen innenliegenden Blendschutz in 4 Klassenräumen
anzubringen.
Die Außenrollos fahren bei Wind hoch, damit diese nicht beschädigt werden. Lt. Frau
Böhr ist der Unterricht mit dem Tageslichtprojektor bzw. dem Beamer nicht möglich und
dass Schüler bei tiefstehender Sonne geblendet werden..
Herr Kranz fragt nach, wie oft das vorkommt.
Schulleiter Reufsteck teilt mit, dass dies in der Tat öfter geschieht.
Herr Bethlehem merkt an, dass es auch Tageslichtprojektoren und Beamer gibt, die
auch bei Sonneneinstrahlung genutzt werden können.
Die Kosten für die Anbringung von Blendschutzen in 4 Klassenräume liegen bei rund
12.000,00 €.
Frau Bethlehem fragt nach, ob es sich nur um die vier Klassenräume handelt oder ob
evtl. noch mehrere dazu kämen.
Frau Böhr teilt mit, dass es bei den vier Klassenräumen bleiben wird.
Nach kurzer Diskussion teilt Bürgermeister Kranz mit, dass die Kosten für den
Blendschutz im Rahmen der Finanzierung der Gesamtumbaumaßnahme am
Schulzentrum getragen werden können. Der Ausschuss ist mit einer entsprechenden
Umsetzung einverstanden.
Der Schulausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Gemeinde Vettweiß hinsichtlich
der von ihm beratenen Positionen folgenden Beschluss zu fassen:
1.
Im Teil A – Dringlichkeitsliste 2012 – rentierliche Maßnahmen/
kostenrechnende Einrichtungen – unter lfd. Nr. 1 beschriebenen Maßnahmen
sind unabweisbar und können nicht verschoben werden.
2.
Die im Teil B – Dringlichkeitsliste 2012 – unter lfd. Nr.1 – 31 beschriebenen
Maßnahmen sind unabweisbar und können nicht verschoben werden.
3.
Alle Maßnahmen werden in die Dringlichkeitsliste 2012 der Gemeinde Vettweiß
aufgenommen und der Kommunalaufsicht zur Genehmigung vorgelegt.