Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Nachbesetzung im Stadtentwicklungsausschuss a) Ergänzungswahl eines sachkundigen Bürgers b) Wahl eines 2. stellv. sachkundigen Einwohners )

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
30 kB
Datum
09.07.2013
Erstellt
03.07.13, 18:04
Aktualisiert
03.07.13, 18:04
Beschlussvorlage (Nachbesetzung im  Stadtentwicklungsausschuss
a) Ergänzungswahl  eines sachkundigen Bürgers
b) Wahl eines 2. stellv. sachkundigen Einwohners ) Beschlussvorlage (Nachbesetzung im  Stadtentwicklungsausschuss
a) Ergänzungswahl  eines sachkundigen Bürgers
b) Wahl eines 2. stellv. sachkundigen Einwohners ) Beschlussvorlage (Nachbesetzung im  Stadtentwicklungsausschuss
a) Ergänzungswahl  eines sachkundigen Bürgers
b) Wahl eines 2. stellv. sachkundigen Einwohners )

öffnen download melden Dateigröße: 30 kB

Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP8131/2013 Rats- und Kulturbüro Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Rat der Stadt Bedburg Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 09.07.2013 Betreff: Nachbesetzung im Stadtentwicklungsausschuss a) Ergänzungswahl eines sachkundigen Bürgers b) Wahl eines 2. stellv. sachkundigen Einwohners Beschlussvorschlag: Zu a) Die Ratsmitglieder wählen auf Vorschlag der CDU-Fraktion für den ausgeschiedenen sachkundigen Bürger Herrn Guido Linden: ¾ Frau/ Herrn_______________________________als sachkundige/n Bürger/in und ordentliches Ausschussmitglied sowie zu b) auf Vorschlag der Werbegemeinschaft Kaster/Königshoven ¾ Frau Beatrix Papen als 2. Stellvertretende sachkundige Einwohnerin (persönliche Stellvertreterin für Herrn Achim Krichel) in den Stadtentwicklungsausschuss. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Zu a) Der Rat der Stadt Bedburg hat Herrn Guido Linden am 24.11.2009 als sachkundigen Bürger und ordentliches Ausschussmitglied auf Vorschlag der CDU-Fraktion im Rahmen eines einheitlichen Wahlvorschlages in den Stadtentwicklungsausschuss gewählt. Mit beigefügtem Schreiben vom 11.06.2013 teilt Herr Linden mit, dass er seine Mitgliedschaft im Ausschuss mit Ablauf des 30.06.2013 niederlegt, so dass ab diesem Zeitraum eine Ersatzwahl vorzunehmen ist. Zu Mitgliedern der Ausschüsse – mit Ausnahme der Pflichtausschüsse - können gem. § 58 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW neben Ratsmitgliedern auch sachkundige Bürger, die dem Rat angehören können, bestellt werden. Die Zahl der sachkundigen Bürger darf die Zahl der Ratsmitglieder in den einzelnen Ausschüssen nicht erreichen. Sie haben im Ausschuss Stimmrecht. Scheidet ein sachkundiger Bürger oder Einwohner vorzeitig aus dem Ausschuss aus, so wird der freigewordene Sitz im Wege der Mehrheitswahl gem. § 50 Abs. 3 Satz 5 Gemeindeordnung NRW neu besetzt. Vorschlagsberechtigt ist die Fraktion oder Gruppe, der das ausgeschiedene Mitglied zum Zeitpunkt der Wahl angehörte. ¾ Demnach liegt das Vorschlagsrecht bei der CDU-Fraktion. ¾ Der Bürgermeister hat hierbei kein Stimmrecht. Zu b) Mit E-Mail vom 13.06.2013 beantragt Herr Krichel, stellv. Geschäftsführer der Werbegemeinschaft Kaster/Königshoven, Frau Beatrix Papen als 2. Stellvertretende sachkundige Einwohnerin (2. persönliche Stellvertreterin für Herrn Achim Krichel) in den Stadtentwicklungsausschuss zu wählen. Frau Papen ist Geschäftsführerin der Werbegemeinschaft Kaster/Königshoven. Die Vertreter der Werbegemeinschaft Kaster/Königshoven wurden in der Sitzung des Rates vom 02.03.2010 als sachkundige Einwohner in den Stadtentwicklungsausschuss gewählt. Es wird darauf verwiesen, dass auch der Werbekreis Bedburg mit einem sachkundigen Einwohner und zwei Stellvertretern im Ausschuss vertreten ist. Gemäß § 58 Abs. 4 Gemeindeordnung NRW können sachkundige Einwohner – mit Ausnahme der Pflichtausschüsse – in die Ausschüsse gewählt werden. Sie müssen volljährig sein und in der Gemeinde wohnen. Sie haben kein Stimmrecht. Die Wahl sachkundiger Einwohner/innen erfolgt gem. § 58 Abs. 4 in entsprechender Anwendung des § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW. ¾ Der Bürgermeister hat hierbei kein Stimmrecht. Beschlussvorlage WP8-131/2013 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Keine. finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: 50181 Bedburg, den 25.06.2013 ----------------------------------Steinbach ----------------------------------Koehl ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiterin Rats- und Kulturbüro Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-131/2013 Seite 3