Daten
Kommune
Bedburg
Größe
30 kB
Datum
09.07.2013
Erstellt
03.07.13, 18:04
Aktualisiert
03.07.13, 18:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP8131/2013
Rats- und Kulturbüro
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Bedburg
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
09.07.2013
Betreff:
Nachbesetzung im Stadtentwicklungsausschuss
a) Ergänzungswahl eines sachkundigen Bürgers
b) Wahl eines 2. stellv. sachkundigen Einwohners
Beschlussvorschlag:
Zu a)
Die Ratsmitglieder wählen auf Vorschlag der CDU-Fraktion für den ausgeschiedenen
sachkundigen Bürger Herrn Guido Linden:
¾ Frau/ Herrn_______________________________als sachkundige/n Bürger/in und
ordentliches Ausschussmitglied
sowie
zu b)
auf Vorschlag der Werbegemeinschaft Kaster/Königshoven
¾ Frau Beatrix Papen als 2. Stellvertretende sachkundige Einwohnerin (persönliche
Stellvertreterin für Herrn Achim Krichel)
in den Stadtentwicklungsausschuss.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Zu a)
Der Rat der Stadt Bedburg hat Herrn Guido Linden am 24.11.2009 als sachkundigen
Bürger und ordentliches Ausschussmitglied auf Vorschlag der CDU-Fraktion im Rahmen
eines einheitlichen Wahlvorschlages in den Stadtentwicklungsausschuss gewählt.
Mit beigefügtem Schreiben vom 11.06.2013 teilt Herr Linden mit, dass er seine
Mitgliedschaft im Ausschuss mit Ablauf des 30.06.2013 niederlegt, so dass ab diesem
Zeitraum eine Ersatzwahl vorzunehmen ist.
Zu Mitgliedern der Ausschüsse – mit Ausnahme der Pflichtausschüsse - können gem. §
58 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW neben Ratsmitgliedern auch sachkundige Bürger, die
dem Rat angehören können, bestellt werden.
Die Zahl der sachkundigen Bürger darf die Zahl der Ratsmitglieder in den einzelnen
Ausschüssen nicht erreichen. Sie haben im Ausschuss Stimmrecht.
Scheidet ein sachkundiger Bürger oder Einwohner vorzeitig aus dem Ausschuss aus, so
wird der freigewordene Sitz im Wege der Mehrheitswahl gem. § 50 Abs. 3 Satz 5
Gemeindeordnung NRW neu besetzt.
Vorschlagsberechtigt ist die Fraktion oder Gruppe, der das ausgeschiedene Mitglied zum
Zeitpunkt der Wahl angehörte.
¾ Demnach liegt das Vorschlagsrecht bei der CDU-Fraktion.
¾ Der Bürgermeister hat hierbei kein Stimmrecht.
Zu b)
Mit E-Mail vom 13.06.2013 beantragt Herr Krichel, stellv. Geschäftsführer der
Werbegemeinschaft Kaster/Königshoven, Frau Beatrix Papen als 2. Stellvertretende
sachkundige Einwohnerin (2. persönliche Stellvertreterin für Herrn Achim Krichel) in den
Stadtentwicklungsausschuss zu wählen. Frau Papen ist Geschäftsführerin der
Werbegemeinschaft Kaster/Königshoven.
Die Vertreter der Werbegemeinschaft Kaster/Königshoven wurden in der Sitzung des
Rates vom 02.03.2010 als sachkundige Einwohner in den Stadtentwicklungsausschuss
gewählt.
Es wird darauf verwiesen, dass auch der Werbekreis Bedburg mit einem sachkundigen
Einwohner und zwei Stellvertretern im Ausschuss vertreten ist.
Gemäß § 58 Abs. 4 Gemeindeordnung NRW können sachkundige Einwohner – mit
Ausnahme der Pflichtausschüsse – in die Ausschüsse gewählt werden. Sie müssen
volljährig sein und in der Gemeinde wohnen. Sie haben kein Stimmrecht.
Die Wahl sachkundiger Einwohner/innen erfolgt gem. § 58 Abs. 4 in entsprechender
Anwendung des § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW.
¾ Der Bürgermeister hat hierbei kein Stimmrecht.
Beschlussvorlage WP8-131/2013
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STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Keine.
finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
50181 Bedburg, den 25.06.2013
----------------------------------Steinbach
----------------------------------Koehl
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiterin
Rats- und Kulturbüro
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-131/2013
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