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Beschlusstext (Befreiung der Eltern vom Essensbeitrag aufgrund geringen Einkommens hier: Zuwendungsbescheid des Landes NRW - Kein Kind ohne Mahlzeit -)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
15 kB
Datum
13.12.2007
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Beschlusstext (Befreiung der Eltern vom Essensbeitrag aufgrund geringen Einkommens
hier: Zuwendungsbescheid des Landes NRW - Kein Kind ohne Mahlzeit -)

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Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 21.12.2007 BESCHLUSSKONTROLLE aus der 21. Sitzung des Rates der Gemeinde Vettweiß am Donnerstag, dem 13.12.2007, 18:15 Uhr in der Bürgerbegegnungsstätte Vettweiß. 5. Befreiung der Eltern vom Essensbeitrag aufgrund geringen Einkommens hier: Zuwendungsbescheid des Landes NRW - Kein Kind ohne Mahlzeit (V-76/2007) Entsprechend der Empfehlung des Ausschuss für Jugend, Schulwesen, Kultur, Sport und Soziales beschließt der Rat der Gemeinde Vettweiß einstimmig, den Ursprungsbeschluss zu a) wie folgt abzuändern: a) Einkommensschwache mit einem Jahreseinkommen zwischen 0 € und 12.271 € je Kalenderjahr, die satzungsgemäß von der Zahlung von Elternbeiträgen für die OGS freigestellt sind und deren Kinder nachweislich an der Mittagsverpflegung teilgenommen haben, wird je Tag von dem zu entrichtenden Beitrag für die Mittagsverpflegung 2,50 € erlassen. Hierin ist der Landeszuschuss i.H.v. 1,00 € aus dem Programm „ Kein Kind ohne Mahlzeit“ enthalten. b) Die unter a) formulierte freiwillige Unterstützung der Leistungen der Gemeinde Vettweiß ist in Form des Ursprungsbeschlusses vom 30.08.2007 auf den entsprechenden Personenkreis, der Mittagsverpflegung in den Kindertageseinrichtungen im Gemeindegebiet in Anspruch nimmt, anzuwenden.