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Beschlusstext (Änderung Straßenbeleuchtung; hier: Umstellung von Weiß- auf Gelblicht)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
15 kB
Datum
13.12.2007
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Beschlusstext (Änderung Straßenbeleuchtung;
hier: Umstellung von Weiß- auf Gelblicht)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 21.12.2007 BESCHLUSSKONTROLLE aus der 21. Sitzung des Rates der Gemeinde Vettweiß am Donnerstag, dem 13.12.2007, 18:15 Uhr in der Bürgerbegegnungsstätte Vettweiß. 7. Änderung Straßenbeleuchtung; hier: Umstellung von Weiß- auf Gelblicht (V-85/2007) Bürgermeister Kranz erläutert kurz, dass man sich vor der Sitzung in einem Ortstermin in Kelz getroffen hat, um die Auswirkungen in der Oststraße und der Michaelstraße zu betrachten. Ratsmitglied Jürgen Kemmerling urteilt, dass eine Beleuchtung der Oststraße mit 50 Watt-Leuchten durchaus ausreichend ist. An der Ecke Peter-Savelsberg-Straße / Oststraße ist die Beleuchtung sehr weit auseinander stehend und deswegen nicht sonderlich hell. In solchen Fällen muss man nach anderen Lösungen suchen. Bürgermeister Kranz schlägt diesbezüglich vor, eine generelle Lösung und keine Einzellösung zu finden. Nebenstraßen sollten grundsätzlich zuerst mit 50 Watt bestückt werden und es sollte eine Entscheidung vor Ort unter Hinzuziehung eines Fachmanns gefällt werden, ob die eine oder andere Leuchte mit 70 Watt Leuchtmitteln bestückt wird. Ortsdurchfahrten sollten generell 70 Watt Leuchtmittel erhalten. Er macht deutlich, dass durch die Bestückung mit 70 Watt Leuchtmitteln eine Einsparung von 6,74 % und durch die Bestückung mit 50 Watt Leuchtmitteln eine Einsparung von 16 % erreicht werden kann. Ratsmitglied Franzen stellt die Frage, was denn mit Hauptdurchgangsstraßen ist, die keine überörtlichen Straßen sind. Zum Beispiel wird die Nikolausstraße in Lüxheim einund ausfahrend Richtung Lüxheimer Weg/Kelz stark genutzt. Bürgermeister Kranz verdeutlicht, dass als Ortsdurchfahrten mit 70 Watt Bestückung seines Erachtens nur Bundes-, Land- und Kreisstraßen eingestuft werden können. Man sollte so verbleiben, dass in Grenzfällen mit dem Fachmann des RWE abschließend gesprochen werden muss. Nun sollte aber als grobe Richtung festgelegt werden, dass auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen 70 Watt Leuchtmitteln eingebaut werden. Die wenigen Grenzfälle sollten zusammengetragen und beraten werden. Hierauf beschließt der Rat der Gemeinde Vettweiß einstimmig, die Straßenleuchten an den Ortsdurchfahrten, die Bundes-, Land- oder Kreisstraßen sind, mit 70 Watt Leuchtmitteln auszustatten. Die Leuchten an gemeindlichen Nebenstraßen sollen mit 50 Watt Leuchtmitteln ausgestattet werden. Bei der Beurteilung von Stellen, die Anlass zur Frage geben, ob ein 70 Watt Leuchtmittel eingesetzt werden soll, ist ein Fachmann des RWE zur Beratung hinzuzuziehen. Der Bauausschuss ist ggfls. Zu beteiligen.