Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
15 kB
Datum
13.12.2007
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 21.12.2007
BESCHLUSSKONTROLLE
aus der 21. Sitzung des Rates
der Gemeinde Vettweiß
am Donnerstag, dem 13.12.2007, 18:15 Uhr
in der Bürgerbegegnungsstätte Vettweiß.
7.
Änderung Straßenbeleuchtung;
hier: Umstellung von Weiß- auf Gelblicht
(V-85/2007)
Bürgermeister Kranz erläutert kurz, dass man sich vor der Sitzung in einem Ortstermin in
Kelz getroffen hat, um die Auswirkungen in der Oststraße und der Michaelstraße zu
betrachten.
Ratsmitglied Jürgen Kemmerling urteilt, dass eine Beleuchtung der Oststraße mit 50
Watt-Leuchten durchaus ausreichend ist. An der Ecke Peter-Savelsberg-Straße /
Oststraße ist die Beleuchtung sehr weit auseinander stehend und deswegen nicht
sonderlich hell. In solchen Fällen muss man nach anderen Lösungen suchen.
Bürgermeister Kranz schlägt diesbezüglich vor, eine generelle Lösung und keine
Einzellösung zu finden. Nebenstraßen sollten grundsätzlich zuerst mit 50 Watt bestückt
werden und es sollte eine Entscheidung vor Ort unter Hinzuziehung eines Fachmanns
gefällt werden, ob die eine oder andere Leuchte mit 70 Watt Leuchtmitteln bestückt wird.
Ortsdurchfahrten sollten generell 70 Watt Leuchtmittel erhalten. Er macht deutlich, dass
durch die Bestückung mit 70 Watt Leuchtmitteln eine Einsparung von 6,74 % und durch
die Bestückung mit 50 Watt Leuchtmitteln eine Einsparung von 16 % erreicht werden
kann.
Ratsmitglied Franzen stellt die Frage, was denn mit Hauptdurchgangsstraßen ist, die
keine überörtlichen Straßen sind. Zum Beispiel wird die Nikolausstraße in Lüxheim einund ausfahrend Richtung Lüxheimer Weg/Kelz stark genutzt.
Bürgermeister Kranz verdeutlicht, dass als Ortsdurchfahrten mit 70 Watt Bestückung
seines Erachtens nur Bundes-, Land- und Kreisstraßen eingestuft werden können. Man
sollte so verbleiben, dass in Grenzfällen mit dem Fachmann des RWE abschließend
gesprochen werden muss. Nun sollte aber als grobe Richtung festgelegt werden, dass
auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen 70 Watt Leuchtmitteln eingebaut werden. Die
wenigen Grenzfälle sollten zusammengetragen und beraten werden.
Hierauf beschließt der Rat der Gemeinde Vettweiß einstimmig, die Straßenleuchten an
den Ortsdurchfahrten, die Bundes-, Land- oder Kreisstraßen sind, mit 70 Watt
Leuchtmitteln auszustatten. Die Leuchten an gemeindlichen Nebenstraßen sollen mit 50
Watt Leuchtmitteln ausgestattet werden. Bei der Beurteilung von Stellen, die Anlass zur
Frage geben, ob ein 70 Watt Leuchtmittel eingesetzt werden soll, ist ein Fachmann des
RWE zur Beratung hinzuzuziehen. Der Bauausschuss ist ggfls. Zu beteiligen.