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Beschlusstext (4. Änderung des Bebauungsplanes Müddersheim "Mü-1" hier: Wertung der eingegangenen Anregungen und Bedenken aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
17 kB
Datum
13.12.2007
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Beschlusstext (4. Änderung des Bebauungsplanes Müddersheim "Mü-1" 
hier: Wertung der eingegangenen Anregungen und Bedenken aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB) Beschlusstext (4. Änderung des Bebauungsplanes Müddersheim "Mü-1" 
hier: Wertung der eingegangenen Anregungen und Bedenken aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB)

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Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 21.12.2007 BESCHLUSSKONTROLLE aus der 21. Sitzung des Rates der Gemeinde Vettweiß am Donnerstag, dem 13.12.2007, 18:15 Uhr in der Bürgerbegegnungsstätte Vettweiß. 20. 4. Änderung des Bebauungsplanes Müddersheim "Mü-1" hier: Wertung der eingegangenen Anregungen und Bedenken aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB (V-92/2007) Der Rat der Gemeinde Vettweiß beschließt einstimmig: A. Die Wertung der eingegangenen Anregungen und Bedenken erfolgt gem. der Wertungsvorschläge: 1. Bezirksregierung Arnsberg, Abt. 8 Bergbau u. Energie in NRW Schreiben vom 11.10.2007 Es wird darauf hingewiesen, dass das Plangebiet im Bereich Braunkohlenbedingter großflächiger Grundwasserbeeinflussung liegt. Es wird empfohlen, einen entsprechenden Hinweis in den Textteil des Bebauungsplanes aufzunehmen. Im Plangebiet sind Aueböden des Neffelbaches anzutreffen. Es handelt sich hier um eine in den oberen Schichtmetern anzutreffende humose Bodenschicht mit zum Teil inhomogener Zusammensetzung, die besondere Überlegungen hinsichtlich der Bauwerksgründung erforderlich machen kann. Es wird eine entsprechende Kennzeichnung in den Bebauungsplänen empfohlen. Es wird gebeten, die Bergwerksgesellschaft, RWE Power AG, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln zu beteiligen. Wertungsvorschlag: Die Hinweise werden in den Plan mit aufgenommen. Die RWE Power AG wurde im Verfahren ebenfalls beteiligt. 2. RWE Power AG Schreiben vom 13.09.2007 In die textlichen Festsetzungen sind folgende Hinweise mit aufzunehmen: Das Plangebiet liegt in einem Auebereich. Baugrundverhältnisse: Wegen der Bodenverhältnisse im Auegebiet sind bei der Bauwerksgründung ggf. besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich, erforderlich. Hier sind die Bauvorschriften der DIN 1054 „Baugrund – Sicherungsnachweise im Erd- und Grundbau“, der DIN 18 196 „Erdund Grundbau; Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke“ sowie die Bestimmungen der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zu beachten. Grundwasserverhältnisse: Der natürliche Grundwasserspiegel steht nahe der Geländeoberfläche an. Der Grundwasserstand kann vorübergehend durch künstliche oder natürliche Einflüsse verändert sein. Bei den Abdichtungsmaßnahmen ist ein zukünftiger Wiederanstieg des Grundwassers auf das natürliche Nieveau zu berücksichtigen. Hier sind die Vorschriften der DIN 18 195 „Bauwerksabdichtungen“ zu beachten. Wertungsvorschlag: Die Hinweise werden in den Plan mit aufgenommen. B. Der überarbeitete Änderungsplanentwurf ist mit Erläuterungsbericht und Umweltbericht für die Dauer eines Monats nach § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB durchzuführen. Beschluss der Sitzung des Rates vom 13.12.2007 Seite 2