Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
18 kB
Datum
11.03.2010
Erstellt
27.02.10, 04:15
Aktualisiert
27.02.10, 04:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Info 19/2010
23.02.2010
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
11.03.2010
Informationen zu den Fallzahlen nach der UTeilnahme DatVO
- Verordnung zur Datenmeldung der Teilnahme an Kinderfrüherkennungsuntersuchungen /
U-Untersuchungen
Die UTeilnahmeDatVO ist ein Baustein des Handlungskonzeptes der Landesregierung NRW
für einen besseren und wirksameren Kinderschutz.
Ziel dieser Verordnung ist es, dass sich die Teilnahmequoten an den Untersuchungen erhöhen. Des
weiteren könnten fehlende U-Untersuchungen ein Hinweis auf eine Vernachlässigung des
Kindeswohls sein. Die Verordnung betrifft die U5 - U9, d.h. Untersuchungen vom 6. Lebensmonat bis
zum 6. Lebensjahr.
Die Umsetzung erfolgt seit dem 01.09.2009.
Zeitraum 01.09.2009 - 15.02.2010
Fallzahlen
beendete Fälle:
Beendigungsgrund:
Zielerreichung
Anhaltspunkte § 8a
(Kindeswohlgefährdung
)
Praktische Probleme
Fehlmeldung
Team I
Team II
Team III
(Euskirchen /
Weilerswist)
(Bad Münstereifel /
Mechernich / Zülpich)
(Südkreis)
Gesamt
27
(21)
32
(22)
45
(37)
104
80
33,3%
(7)
4,8%
(1)
36,4%
(8)
0%
(0)
8,1%
(3)
0%
(0)
22,5%
(18)
1,3%
(1)
52,4%
(11)
9,5%
(2)
41%
(9)
22,7%
(5)
13,5%
(5)
70,3%
(26)
31,3%
(25)
41,3%
(33)
In Klammern sind die absoluten Fallzahlen angegeben.
-2Die "Beendigungsgründe" sind wie folgt definiert:
„Fehlmeldung“ – U-Untersuchung hatte schon vor unserem Erinnerungsschreiben
stattgefunden.
„praktische Probleme“ – z.B. durch einen Umzug, einen Wiedereinstieg in die
Berufstätigkeit etc. gab es kurzzeitig Probleme den Termin einzuhalten.
„Zielerreichung“ Sorgeberechtigte konnten motiviert werden die U-Untersuchung
nachzuholen.
„Überleitung i.a. Hilfeart“ –Beratungs- und Unterstützungsbedarf ist vorhanden
und wird angenommen.
„Anhaltspunkte gem. § 8a“ – gewichtige Anhaltspunkte hinsichtlich einer
Kindeswohlgefährdung sind erkennbar, so dass weitere Bearbeitung gem. § 8a
SGB VIII erfolgt.
Die Quote der Fehlmeldungen ist im Südkreis (Team III) sehr hoch. Eine mögliche Begründung ist,
dass es dort weniger Kinderärzte gibt. Häufig werden die U-Untersuchungen durch den Hausarzt
wahrgenommen, diese waren offensichtlich über die Verfahrensweise nach der UTeilnahme DatVO
vom Land NRW nicht ausreichend informiert.
Bislang gab es in 5 ½ Monaten einen Fall, bei dem es Anhaltpunkte für eine mögliche
Kindeswohlgefährdung gab. Bei einem Fünftel der Fälle konnten die Eltern motiviert werden die UUntersuchung nachzuholen.
Die Bearbeitung dieser Fälle durch den Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) ist gekennzeichnet von
sehr zeitnaher Bearbeitung und Kontaktaufnahme mit den Sorgeberechtigten, da die UUntersuchungen nur in einem sehr kleinen Zeitfenster nachzuholen sind. Kreisweit liegt die
Fehlmeldung mit 41,3% sehr hoch. Bei diesen 33 Fällen gab es einen Fehler im Meldesystem
zwischen Kinderärzten und dem Landesinstitut Gesundheit und Arbeit (LIGA). Die Fehlerquote ist
bereits Thema in Gesprächen zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und den zuständigen
Ministerien.
Es ist aktuell nicht erkennbar, dass die Fehlermeldungen abnehmen.
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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