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Info GB (Informationen zu den Fallzahlen nach der UTeilnahme DatVO - Verordnung zur Datenmeldung der Teilnahme an Kinderfrüherkennungsuntersuchungen / U-Untersuchungen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
18 kB
Datum
11.03.2010
Erstellt
27.02.10, 04:15
Aktualisiert
27.02.10, 04:15
Info GB (Informationen zu den Fallzahlen nach der UTeilnahme DatVO 
- Verordnung zur Datenmeldung der Teilnahme an Kinderfrüherkennungsuntersuchungen / U-Untersuchungen) Info GB (Informationen zu den Fallzahlen nach der UTeilnahme DatVO 
- Verordnung zur Datenmeldung der Teilnahme an Kinderfrüherkennungsuntersuchungen / U-Untersuchungen)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Info 19/2010 23.02.2010 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 11.03.2010 Informationen zu den Fallzahlen nach der UTeilnahme DatVO - Verordnung zur Datenmeldung der Teilnahme an Kinderfrüherkennungsuntersuchungen / U-Untersuchungen Die UTeilnahmeDatVO ist ein Baustein des Handlungskonzeptes der Landesregierung NRW für einen besseren und wirksameren Kinderschutz. Ziel dieser Verordnung ist es, dass sich die Teilnahmequoten an den Untersuchungen erhöhen. Des weiteren könnten fehlende U-Untersuchungen ein Hinweis auf eine Vernachlässigung des Kindeswohls sein. Die Verordnung betrifft die U5 - U9, d.h. Untersuchungen vom 6. Lebensmonat bis zum 6. Lebensjahr. Die Umsetzung erfolgt seit dem 01.09.2009. Zeitraum 01.09.2009 - 15.02.2010 Fallzahlen beendete Fälle: Beendigungsgrund: Zielerreichung Anhaltspunkte § 8a (Kindeswohlgefährdung ) Praktische Probleme Fehlmeldung Team I Team II Team III (Euskirchen / Weilerswist) (Bad Münstereifel / Mechernich / Zülpich) (Südkreis) Gesamt 27 (21) 32 (22) 45 (37) 104 80 33,3% (7) 4,8% (1) 36,4% (8) 0% (0) 8,1% (3) 0% (0) 22,5% (18) 1,3% (1) 52,4% (11) 9,5% (2) 41% (9) 22,7% (5) 13,5% (5) 70,3% (26) 31,3% (25) 41,3% (33) In Klammern sind die absoluten Fallzahlen angegeben. -2Die "Beendigungsgründe" sind wie folgt definiert: „Fehlmeldung“ – U-Untersuchung hatte schon vor unserem Erinnerungsschreiben stattgefunden. „praktische Probleme“ – z.B. durch einen Umzug, einen Wiedereinstieg in die Berufstätigkeit etc. gab es kurzzeitig Probleme den Termin einzuhalten. „Zielerreichung“ Sorgeberechtigte konnten motiviert werden die U-Untersuchung nachzuholen. „Überleitung i.a. Hilfeart“ –Beratungs- und Unterstützungsbedarf ist vorhanden und wird angenommen. „Anhaltspunkte gem. § 8a“ – gewichtige Anhaltspunkte hinsichtlich einer Kindeswohlgefährdung sind erkennbar, so dass weitere Bearbeitung gem. § 8a SGB VIII erfolgt. Die Quote der Fehlmeldungen ist im Südkreis (Team III) sehr hoch. Eine mögliche Begründung ist, dass es dort weniger Kinderärzte gibt. Häufig werden die U-Untersuchungen durch den Hausarzt wahrgenommen, diese waren offensichtlich über die Verfahrensweise nach der UTeilnahme DatVO vom Land NRW nicht ausreichend informiert. Bislang gab es in 5 ½ Monaten einen Fall, bei dem es Anhaltpunkte für eine mögliche Kindeswohlgefährdung gab. Bei einem Fünftel der Fälle konnten die Eltern motiviert werden die UUntersuchung nachzuholen. Die Bearbeitung dieser Fälle durch den Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) ist gekennzeichnet von sehr zeitnaher Bearbeitung und Kontaktaufnahme mit den Sorgeberechtigten, da die UUntersuchungen nur in einem sehr kleinen Zeitfenster nachzuholen sind. Kreisweit liegt die Fehlmeldung mit 41,3% sehr hoch. Bei diesen 33 Fällen gab es einen Fehler im Meldesystem zwischen Kinderärzten und dem Landesinstitut Gesundheit und Arbeit (LIGA). Die Fehlerquote ist bereits Thema in Gesprächen zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und den zuständigen Ministerien. Es ist aktuell nicht erkennbar, dass die Fehlermeldungen abnehmen. gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)