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Beschlusstext (Ausweisung weiterer Vorrangflächen für Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Vettweiß)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
23 kB
Datum
09.02.2012
Erstellt
14.02.12, 08:18
Aktualisiert
14.02.12, 08:18
Beschlusstext (Ausweisung weiterer Vorrangflächen für Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Vettweiß)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 14.02.2012 Beschlussauszug aus der 15. Sitzung des Rates der Gemeinde Vettweiß am Donnerstag, dem 09.02.2012, 18:00 Uhr. 5. Ausweisung weiterer Vorrangflächen für Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Vettweiß (V-4/2012) Bürgermeister Kranz ergänzt zu den Ausführungen in der Ausschusssitzung, dass für die Anlagen in Müddersheim wegen des nahe gelegenen Fliegerhorstes eine Höhenbegrenzung von 130 Meter gilt. Zudem zwingen die Radareinrichtungen zur Einhaltung von gewissen Abständen. Die Anlagen in Ginnick sind in der Höhe nicht begrenzt. Ratsmitglied Franzen betont für die CDU-Fraktion, dass das Ergebnis der Untersuchung in sich schlüssig ist. Er macht aber deutlich, dass vor dem Eintritt in eine Planungsphase den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben ist, ihre Haltung deutlich zu machen. Über das Amtsblatt und den Internetauftritt der Gemeinde sollen den Bürgerinnen und Bürgern die wesentlichen Ergebnisse der Analyse vorgestellt werden. Jeder soll die Möglichkeit erhalten, sich zum Thema eine Meinung zu bilden. Zur Fläche in Ginnick soll alternativ die weitere Fläche im Bereich der Flure 2 und 3, Ginnicker Heide, Auf dem Vendrich, Aismaar, Mühlenberg usw. geprüft werden. Es ist aber keine weitere Vorrangfläche zu schaffen, sondern es soll die bessere ausgewählt werden. Falls diese neue Fläche das Potential bietet, soll eine neue Bewertung stattfinden. Nur bezüglich der besser geeigneten Fläche soll in die Planung eingestiegen werden, wenn die Akzeptanz beim Bürger vorhanden ist. Im Übrigen kommen weitere Vorrangflächen in der Gemeinde Vettweiß nicht in Frage. Ratsmitglied Ruskowski ist der Auffassung, dass die Vorrangflächen zwar von kompetenter Seite geprüft werden müssen, es aber vermieden werden soll, dass man sich an einen Anbieter bindet. Bürgermeister Kranz fasst den beantragten Beschlussvorschlag zusammen. 1. Die vorliegenden Untersuchungsergebnisse sollen über Amtsblatt und Internet öffentlich gemacht werden. Resonanz und Akzeptanz sind über einen Fragebogen abzufragen. 2. Im Bereich der Gemarkung Ginnick sind in den Fluren 2 und 3 Alternativflächen zu untersuchen, die in Konkurrenz zu den vorliegenden Flächen in Ginnick stehen sollen. Der Rat erklärt sich mit dieser Verfahrensweise einstimmig einverstanden.