Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
23 kB
Datum
09.02.2012
Erstellt
14.02.12, 08:18
Aktualisiert
14.02.12, 08:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 14.02.2012
Beschlussauszug
aus der 15. Sitzung des Rates
der Gemeinde Vettweiß
am Donnerstag, dem 09.02.2012, 18:00 Uhr.
5.
Ausweisung weiterer Vorrangflächen für Windenergieanlagen im
Gemeindegebiet Vettweiß
(V-4/2012)
Bürgermeister Kranz ergänzt zu den Ausführungen in der Ausschusssitzung, dass für
die Anlagen in Müddersheim wegen des nahe gelegenen Fliegerhorstes eine
Höhenbegrenzung von 130 Meter gilt. Zudem zwingen die Radareinrichtungen zur
Einhaltung von gewissen Abständen. Die Anlagen in Ginnick sind in der Höhe nicht
begrenzt.
Ratsmitglied Franzen betont für die CDU-Fraktion, dass das Ergebnis der Untersuchung
in sich schlüssig ist. Er macht aber deutlich, dass vor dem Eintritt in eine Planungsphase
den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben ist, ihre Haltung deutlich zu
machen. Über das Amtsblatt und den Internetauftritt der Gemeinde sollen den
Bürgerinnen und Bürgern die wesentlichen Ergebnisse der Analyse vorgestellt werden.
Jeder soll die Möglichkeit erhalten, sich zum Thema eine Meinung zu bilden. Zur Fläche
in Ginnick soll alternativ die weitere Fläche im Bereich der Flure 2 und 3, Ginnicker
Heide, Auf dem Vendrich, Aismaar, Mühlenberg usw. geprüft werden. Es ist aber keine
weitere Vorrangfläche zu schaffen, sondern es soll die bessere ausgewählt werden.
Falls diese neue Fläche das Potential bietet, soll eine neue Bewertung stattfinden. Nur
bezüglich der besser geeigneten Fläche soll in die Planung eingestiegen werden, wenn
die Akzeptanz beim Bürger vorhanden ist. Im Übrigen kommen weitere Vorrangflächen
in der Gemeinde Vettweiß nicht in Frage.
Ratsmitglied Ruskowski ist der Auffassung, dass die Vorrangflächen zwar von
kompetenter Seite geprüft werden müssen, es aber vermieden werden soll, dass man
sich an einen Anbieter bindet.
Bürgermeister Kranz fasst den beantragten Beschlussvorschlag zusammen.
1. Die vorliegenden Untersuchungsergebnisse sollen über Amtsblatt und Internet
öffentlich gemacht werden. Resonanz und Akzeptanz sind über einen Fragebogen
abzufragen.
2. Im Bereich der Gemarkung Ginnick sind in den Fluren 2 und 3 Alternativflächen zu
untersuchen, die in Konkurrenz zu den vorliegenden Flächen in Ginnick stehen sollen.
Der Rat erklärt sich mit dieser Verfahrensweise einstimmig einverstanden.