Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
23 kB
Datum
16.12.2009
Erstellt
26.11.09, 10:19
Aktualisiert
26.11.09, 10:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 26/2009
17.11.2009
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
08.12.2009
Kreisausschuss
16.12.2009
Kreistag
16.12.2009
Antrag der Fachklinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Marienborn gGmbH Zülpich
auf Einrichtung eines Gerontopsychiatrischen Zentrums (GPZ)
Sachbearbeiter/in: Herr Zerche
Tel.: 15 478
Abt.: 53 - Gesundheit
X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
--Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Die Verwaltung wird beauftragt
- beim LVR einen Förderantrag zu stellen
- nach Förderzusage LVR das Konzept mit Marienborn umzusetzen
- einen Erfahrungsbericht vor Ablauf von 2 Jahren vorzulegen, damit über die Fortsetzung
entschieden werden kann.
-2-
Begründung:
Förderung von gerontopsychiatrischer Beratung im Rahmen eines Gerontopsychiatrischen
Zentrums (GPZ)
Rahmenbedingungen und Zielsetzung:
Auf Grund der demographischen Entwicklung nehmen psychische Erkrankungen im höheren
Lebensalter (gerontopsychiatrische Krankheitsbilder) deutlich zu und bekommen eine wachsende
Bedeutung in der Gesundheitshilfe und der kommunalen Daseinsvorsorge. Der Landschaftsverband
Rheinland (LVR) fördert daher den Aufbau von Gerontopsychiatrischen Zentren (GPZ) durch die
zeitlich befristete Förderung einer Stelle für die gerontopsychiatrische Beratung.
Ein GPZ besteht aus folgenden Angeboten:
y Gerontopsychiatrische Beratung für Betroffene und Angehörige
y ambulante Diagnostik
y teilstationäre Diagnostik und Behandlung.
Ergänzt werden kann das Gerontopsychiatrische Zentrum durch vollstationäre Leistungen sowie
ergänzende Hilfen nach SGB V, XI und XII (z.B. Pflege, Ergotherapie). Die Leistungen sind in einem
integrierten, personenzentrierten Setting unter Gewährleistung personeller Kontinuität unter einem
organisatorischen Dach zu erbringen.
Die Zielsetzung der gerontopsychiatrischen Beratung im Rahmen eines GPZ besteht in der:
y Unterstützung von alten Menschen mit psychischen Krankheiten und Behinderungen und
deren Angehörige
y Prävention von frühzeitigen und schweren Krankheitsverläufen
y Prävention von psychosomatischen Belastungen und Burnoutsyndromen durch
Überlastungen der pflegenden Angehörigen
y Optimierung von Hilfeprozessen durch ein geeignetes Case- und Care-Management
y Verbesserung des Hilfesystems durch verbesserte Steuerungsmöglichkeiten
y Stärkung des Grundsatzes ambulant vor stationär.
Träger:
Die Marienborn gGmbH in Zülpich hat sich als ausführender Träger und Kooperationspartner des
Kreises Euskirchen angeboten und einen entsprechenden Antrag gestellt (siehe Anlage). Der
Fachklinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Marienborn gGmbH obliegt der größte Anteil der
gesetzlich geregelten Pflichtversorgung für den Bereich Gerontopsychiatrie in der hiesigen Region.
Die meisten akut- und notfallpsychiatrischen Behandlungen von alten Menschen erfolgen dort. Ein
GPZ ist an dieser Schnittstelle effektiv, weil durch Beratung und integriertes Fallmanagement sowohl
präventiv als auch nachhaltig auf Behandlungsverläufe Einfluss genommen werden kann.
Die Förderrichtlinien des LVR sehen für die Errichtung eines GPZ spezialisierte, rein
gerontopsychiatrisch ausgerichtete Behandlungsangebote vor. Diese Bedingung erfüllt im Kreis
Euskirchen nur die Fachklinik der Marienborn gGmbH.
Auch in der Abteilung für klinische Psychiatrie und Psychotherapie sowie der Abteilung für Neurologie
des Marien-Hospitals Euskirchen werden alte psychisch kranke Menschen optimal behandelt. Ebenso
hält die Abteilung Akutgeriatrie mit ihrer Tagesklinik des Kreiskrankenhauses Mechernich ein hoch
entwickeltes Angebot bereit. Um diese Schnittmengen und Kompetenzen zu integrieren, haben sich
die Krankenhäuser darauf geeinigt, dass die gerontopsychiatrischen Sprechstunden des GPZ in
Euskirchen und Mechernich in den jeweiligen Krankenhäusern durchgeführt werden. Daher konnte
mit den entsprechenden Trägern auch Einvernehmen über die Antragstellung der Marienborn gGmbH
hergestellt werden.
Der Träger ist zu einem langfristigen, über den Förderzeitraum hinaus gehenden Engagement bereit
und setzt hierfür Eigenmittel ein. Das Konzept der Marienborn gGmbH kann Grundlage für ein gut
-3funktionierendes Angebot im Sinne der Förderrichtlinien bilden und ist in der Lage, die angestrebten
Ziele zu erreichen.
Vernetzung mit der regionalen Versorgungsstruktur:
Im Sinne der Förderrichtlinien sollen in einem GPZ die Leistungen wohnortnah bzw. räumlich und
personell integriert sein. Eine effektive Kooperation mit dem regionalen Hilfenetzwerk ist notwendig
zur Zielerreichung und daher ein konzeptioneller Schwerpunkt.
Der Stammsitz der gerontopsychiatrischen Beratung befindet sich bei der Marienborn gGmbH in
Zülpich. Um eine dezentrale, gut erreichbare Versorgung im hiesigen Flächenkreis zu gewährleisten,
gehören Sprechstunden in den Städten Euskirchen, Mechernich und Schleiden zum regulären
Bestandteil des Angebotes. Bezüglich der Raumnutzung sind Möglichkeiten vorhanden, die eine
sinnvolle Kooperation mit relevanten Anbietern vor Ort anbieten. Bei Bedarf werden Hausbesuche
gemacht.
Zwecks Integration des Angebotes in die hiesige Versorgungslandschaft soll eine Vernetzung in dem
bestehenden Arbeitskreis Gerontopsychiatrie der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft (PSAG)
erfolgen. Darüber hinaus soll eine Arbeitsgruppe der relevanten Dienste und Einrichtungen (GPZ,
Zentrales Informationsbüro Pflege (ZIP), Sozialpsychiatrischer Dienst, Sozialdienst Marienhospital,
Geriatrische Tagesklinik des Kreiskrankenhauses Mechernich, Sozialpsychiatrisches Zentrum (SPZ)
und Demenzberatungsstellen) im Sinne eines Praktiker-Treffens eingerichtet werden, um die
konkrete Zusammenarbeit zu optimieren (z. B. Vernetzung mit den Pflegestützpunkten (Z.I.P.) und
AOK Euskirchen mit Sprechstunden in Schleiden).
Seitens der PSAG wird der Bedarf für ein Gerontopsychiatrisches Zentrum im Kreis Euskirchen
bestätigt.
Höhe und Dauer der Förderung
Gemäß den Förderrichtlinien kann der LVR nur eine Vereinbarung mit dem Kreis Euskirchen
abschließen. Der Kreis kann die Aufgaben an einen freigemeinnützigen Träger übertragen. Der LVR
beteiligt sich mit einer Anschubfinanzierung bis zu 36 Monate an mindestens einer Personalstelle für
Gerontopsychiatrische Beratung. In erster Linie Sozialarbeiter/ Sozialarbeiterinnen bzw.
Sozialpädagogen/ Sozialpädagoginnen mit einer gerontologischen und sozialpsychiatrischen
Kompetenz und Fachkräfte mit einer vergleichbaren Qualifikation. Weiterhin werden Personalneben-,
Sach- und Gemeinkosten gefördert.
Das Programm ist als zeitlich befristetes Anreizprogramm mit anteiliger Finanzierung der
Personal- und Sachkosten angelegt: Im Rahmen des Programms kann den Kreisen und kreisfreien
Städten im Rheinland eine hälftige Förderung neu etablierter Beratungsleistungen im GPZ während
einer zweijährigen Anlaufphase bewilligt werden. Um den Anreiz für eine Weiterführung der
Maßnahme zu erhöhen, soll die Möglichkeit bestehen, den Förderzeitraum um ein drittes Jahr zu
verlängern, wenn sich die Gebietskörperschaften rechtzeitig vor Ablauf des zweiten Förderjahres
verpflichten, die Maßnahme nach Beendigung des dreijährigen Förderzeitraums für einen Zeitraum
von mindestens drei weiteren Jahren vollständig weiter zu finanzieren. Durch diese Regelung wird
bezweckt, die Entscheidung über die Fortführung der Maßnahme auf die Zeit nach der
Implementationsphase zu verlegen und insofern durch die Möglichkeit eines Rückgriffs auf die
gewonnenen Erfahrungen zu stützen.
Es ist folgender Finanzierungs- /Förderplan vorgesehen:
Förderzeitraum
bis 12 Monate
13. bis 24. Monat
25. bis 36. Monat
Gesamt
Förderhöhe
(12 Monate)
70.000 €
52.500 €
35.000 €
157.500 €
LVR-Zuschuss
(Berechnungsbasis in %
auf jährlich 70.000 €)
100%
75 %
50 %
Eigenanteil des
Kreises Euskirchen
in %
0%
25 %
50 %
-4-
Die Marienborn gGmbH erklärt sich bereit, den Anteil des Kreises (25 % im zweiten Jahr und 50 % im
dritten Jahr) als Eigenanteil zu übernehmen (siehe beigefügte Schreiben vom 13. und 19.11.2009).
Diese Form der finanziellen Beteiligung ist förderunschädlich. Der Träger ist an einem nachhaltigen
Engagement interessiert und bereit, nach Ablauf der Förderung in eine halbe Stelle zu investieren.
Für den Kreis sind die ersten drei Jahre kostenneutral. Nach Abschluss des 3. Jahres erwartet die
Marienborn gGmbH einen jährlichen Zuschuss des Kreises bis zu 50 %.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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