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Beschlussvorlage GB (Antrag der Fachklinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Marienborn gGmbH Zülpich auf Einrichtung eines Gerontopsychiatrischen Zentrums (GPZ))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
23 kB
Datum
16.12.2009
Erstellt
26.11.09, 10:19
Aktualisiert
26.11.09, 10:19
Beschlussvorlage GB (Antrag der Fachklinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Marienborn gGmbH Zülpich auf Einrichtung eines Gerontopsychiatrischen Zentrums (GPZ)) Beschlussvorlage GB (Antrag der Fachklinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Marienborn gGmbH Zülpich auf Einrichtung eines Gerontopsychiatrischen Zentrums (GPZ)) Beschlussvorlage GB (Antrag der Fachklinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Marienborn gGmbH Zülpich auf Einrichtung eines Gerontopsychiatrischen Zentrums (GPZ)) Beschlussvorlage GB (Antrag der Fachklinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Marienborn gGmbH Zülpich auf Einrichtung eines Gerontopsychiatrischen Zentrums (GPZ))

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 26/2009 17.11.2009 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Soziales und Gesundheit 08.12.2009 Kreisausschuss 16.12.2009 Kreistag 16.12.2009 Antrag der Fachklinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Marienborn gGmbH Zülpich auf Einrichtung eines Gerontopsychiatrischen Zentrums (GPZ) Sachbearbeiter/in: Herr Zerche Tel.: 15 478 Abt.: 53 - Gesundheit X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: --Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Die Verwaltung wird beauftragt - beim LVR einen Förderantrag zu stellen - nach Förderzusage LVR das Konzept mit Marienborn umzusetzen - einen Erfahrungsbericht vor Ablauf von 2 Jahren vorzulegen, damit über die Fortsetzung entschieden werden kann. -2- Begründung: Förderung von gerontopsychiatrischer Beratung im Rahmen eines Gerontopsychiatrischen Zentrums (GPZ) Rahmenbedingungen und Zielsetzung: Auf Grund der demographischen Entwicklung nehmen psychische Erkrankungen im höheren Lebensalter (gerontopsychiatrische Krankheitsbilder) deutlich zu und bekommen eine wachsende Bedeutung in der Gesundheitshilfe und der kommunalen Daseinsvorsorge. Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) fördert daher den Aufbau von Gerontopsychiatrischen Zentren (GPZ) durch die zeitlich befristete Förderung einer Stelle für die gerontopsychiatrische Beratung. Ein GPZ besteht aus folgenden Angeboten: y Gerontopsychiatrische Beratung für Betroffene und Angehörige y ambulante Diagnostik y teilstationäre Diagnostik und Behandlung. Ergänzt werden kann das Gerontopsychiatrische Zentrum durch vollstationäre Leistungen sowie ergänzende Hilfen nach SGB V, XI und XII (z.B. Pflege, Ergotherapie). Die Leistungen sind in einem integrierten, personenzentrierten Setting unter Gewährleistung personeller Kontinuität unter einem organisatorischen Dach zu erbringen. Die Zielsetzung der gerontopsychiatrischen Beratung im Rahmen eines GPZ besteht in der: y Unterstützung von alten Menschen mit psychischen Krankheiten und Behinderungen und deren Angehörige y Prävention von frühzeitigen und schweren Krankheitsverläufen y Prävention von psychosomatischen Belastungen und Burnoutsyndromen durch Überlastungen der pflegenden Angehörigen y Optimierung von Hilfeprozessen durch ein geeignetes Case- und Care-Management y Verbesserung des Hilfesystems durch verbesserte Steuerungsmöglichkeiten y Stärkung des Grundsatzes ambulant vor stationär. Träger: Die Marienborn gGmbH in Zülpich hat sich als ausführender Träger und Kooperationspartner des Kreises Euskirchen angeboten und einen entsprechenden Antrag gestellt (siehe Anlage). Der Fachklinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Marienborn gGmbH obliegt der größte Anteil der gesetzlich geregelten Pflichtversorgung für den Bereich Gerontopsychiatrie in der hiesigen Region. Die meisten akut- und notfallpsychiatrischen Behandlungen von alten Menschen erfolgen dort. Ein GPZ ist an dieser Schnittstelle effektiv, weil durch Beratung und integriertes Fallmanagement sowohl präventiv als auch nachhaltig auf Behandlungsverläufe Einfluss genommen werden kann. Die Förderrichtlinien des LVR sehen für die Errichtung eines GPZ spezialisierte, rein gerontopsychiatrisch ausgerichtete Behandlungsangebote vor. Diese Bedingung erfüllt im Kreis Euskirchen nur die Fachklinik der Marienborn gGmbH. Auch in der Abteilung für klinische Psychiatrie und Psychotherapie sowie der Abteilung für Neurologie des Marien-Hospitals Euskirchen werden alte psychisch kranke Menschen optimal behandelt. Ebenso hält die Abteilung Akutgeriatrie mit ihrer Tagesklinik des Kreiskrankenhauses Mechernich ein hoch entwickeltes Angebot bereit. Um diese Schnittmengen und Kompetenzen zu integrieren, haben sich die Krankenhäuser darauf geeinigt, dass die gerontopsychiatrischen Sprechstunden des GPZ in Euskirchen und Mechernich in den jeweiligen Krankenhäusern durchgeführt werden. Daher konnte mit den entsprechenden Trägern auch Einvernehmen über die Antragstellung der Marienborn gGmbH hergestellt werden. Der Träger ist zu einem langfristigen, über den Förderzeitraum hinaus gehenden Engagement bereit und setzt hierfür Eigenmittel ein. Das Konzept der Marienborn gGmbH kann Grundlage für ein gut -3funktionierendes Angebot im Sinne der Förderrichtlinien bilden und ist in der Lage, die angestrebten Ziele zu erreichen. Vernetzung mit der regionalen Versorgungsstruktur: Im Sinne der Förderrichtlinien sollen in einem GPZ die Leistungen wohnortnah bzw. räumlich und personell integriert sein. Eine effektive Kooperation mit dem regionalen Hilfenetzwerk ist notwendig zur Zielerreichung und daher ein konzeptioneller Schwerpunkt. Der Stammsitz der gerontopsychiatrischen Beratung befindet sich bei der Marienborn gGmbH in Zülpich. Um eine dezentrale, gut erreichbare Versorgung im hiesigen Flächenkreis zu gewährleisten, gehören Sprechstunden in den Städten Euskirchen, Mechernich und Schleiden zum regulären Bestandteil des Angebotes. Bezüglich der Raumnutzung sind Möglichkeiten vorhanden, die eine sinnvolle Kooperation mit relevanten Anbietern vor Ort anbieten. Bei Bedarf werden Hausbesuche gemacht. Zwecks Integration des Angebotes in die hiesige Versorgungslandschaft soll eine Vernetzung in dem bestehenden Arbeitskreis Gerontopsychiatrie der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft (PSAG) erfolgen. Darüber hinaus soll eine Arbeitsgruppe der relevanten Dienste und Einrichtungen (GPZ, Zentrales Informationsbüro Pflege (ZIP), Sozialpsychiatrischer Dienst, Sozialdienst Marienhospital, Geriatrische Tagesklinik des Kreiskrankenhauses Mechernich, Sozialpsychiatrisches Zentrum (SPZ) und Demenzberatungsstellen) im Sinne eines Praktiker-Treffens eingerichtet werden, um die konkrete Zusammenarbeit zu optimieren (z. B. Vernetzung mit den Pflegestützpunkten (Z.I.P.) und AOK Euskirchen mit Sprechstunden in Schleiden). Seitens der PSAG wird der Bedarf für ein Gerontopsychiatrisches Zentrum im Kreis Euskirchen bestätigt. Höhe und Dauer der Förderung Gemäß den Förderrichtlinien kann der LVR nur eine Vereinbarung mit dem Kreis Euskirchen abschließen. Der Kreis kann die Aufgaben an einen freigemeinnützigen Träger übertragen. Der LVR beteiligt sich mit einer Anschubfinanzierung bis zu 36 Monate an mindestens einer Personalstelle für Gerontopsychiatrische Beratung. In erster Linie Sozialarbeiter/ Sozialarbeiterinnen bzw. Sozialpädagogen/ Sozialpädagoginnen mit einer gerontologischen und sozialpsychiatrischen Kompetenz und Fachkräfte mit einer vergleichbaren Qualifikation. Weiterhin werden Personalneben-, Sach- und Gemeinkosten gefördert. Das Programm ist als zeitlich befristetes Anreizprogramm mit anteiliger Finanzierung der Personal- und Sachkosten angelegt: Im Rahmen des Programms kann den Kreisen und kreisfreien Städten im Rheinland eine hälftige Förderung neu etablierter Beratungsleistungen im GPZ während einer zweijährigen Anlaufphase bewilligt werden. Um den Anreiz für eine Weiterführung der Maßnahme zu erhöhen, soll die Möglichkeit bestehen, den Förderzeitraum um ein drittes Jahr zu verlängern, wenn sich die Gebietskörperschaften rechtzeitig vor Ablauf des zweiten Förderjahres verpflichten, die Maßnahme nach Beendigung des dreijährigen Förderzeitraums für einen Zeitraum von mindestens drei weiteren Jahren vollständig weiter zu finanzieren. Durch diese Regelung wird bezweckt, die Entscheidung über die Fortführung der Maßnahme auf die Zeit nach der Implementationsphase zu verlegen und insofern durch die Möglichkeit eines Rückgriffs auf die gewonnenen Erfahrungen zu stützen. Es ist folgender Finanzierungs- /Förderplan vorgesehen: Förderzeitraum bis 12 Monate 13. bis 24. Monat 25. bis 36. Monat Gesamt Förderhöhe (12 Monate) 70.000 € 52.500 € 35.000 € 157.500 € LVR-Zuschuss (Berechnungsbasis in % auf jährlich 70.000 €) 100% 75 % 50 % Eigenanteil des Kreises Euskirchen in % 0% 25 % 50 % -4- Die Marienborn gGmbH erklärt sich bereit, den Anteil des Kreises (25 % im zweiten Jahr und 50 % im dritten Jahr) als Eigenanteil zu übernehmen (siehe beigefügte Schreiben vom 13. und 19.11.2009). Diese Form der finanziellen Beteiligung ist förderunschädlich. Der Träger ist an einem nachhaltigen Engagement interessiert und bereit, nach Ablauf der Förderung in eine halbe Stelle zu investieren. Für den Kreis sind die ersten drei Jahre kostenneutral. Nach Abschluss des 3. Jahres erwartet die Marienborn gGmbH einen jährlichen Zuschuss des Kreises bis zu 50 %. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)