Daten
Kommune
Wesseling
Größe
33 kB
Erstellt
24.06.10, 14:18
Aktualisiert
24.06.10, 14:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage zur Vorlage 189/2005
Dezernat IV
61 – Stadtplanung
28.06.05
Nachtwey
337
Auswertung
Info-Mobil
im
Rahmen
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB
Betr.:
Aufstellung des vorhabenbezogenen
„Westring/ Friedensweg“ und
der
Bebauungsplanes
frühzeitigen
Nr.
1/
105
Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1/ 43 C - 1. Änderung für den
Teilbereich „Westring/ Friedensweg“
Standort: Friedensweg, Ecke Westring
Verwaltung: Frau Schneider, Herr Nachtwey
Datum: Do., 23. Juni 2005
Urzeit: 18:00 bis 20:00 Uhr
Besucheranzahl: 8 Personen
-
Durch die Verwaltung wurden die allgemeinen Planungsziele der o.g.
Planaufhebung sowie der Planaufstellung Nr. 1/ 105 (Bebauungskonzept und
Verkehrserschließung) anhand der Planzeichnungen dargestellt.
-
Von Interesse war die Art der Nutzung und die Frage, ob auch Einzelhandel
angedacht werden soll. Die Verwaltung erklärte, dass es sich bei dem
Vorhaben um ein reines Wohnbauprojekt handelt. Eventuell können in den
südlichen Mehrfamilienhäusern einzelne Dienstleistungsbetriebe angesiedelt
werden.
-
Von Seiten einiger Anwohner wurde gefragt, ob die westlich angrenzende
Parkplatzfläche rückgebaut werden muss. Die Verwaltung erläuterte hierzu,
dass Teile des Parkplatzes im Besitz des Vorhabenträgers sind. Um die
Planstraße 2 zu bauen, müssen einige der Parkplätze rückgebaut werden.
Gleiches gilt für die Stellplätze und den Müllsammelplatz am Ende des
Schützenweges.
-
Der nördlich an das Plangebiet grenzende Eigentümer RA Lahmann
informierte sich über die Lärmschutzanlage zu seinem Grundstück. In
gemeinsamer Absprache mit dem Vorhabenträger soll die Art der
Lärmschutzwand errichtet werden. Eine Prüfung, ob die Lärmschutzwand über
die gesamte Grundstückstiefe ausgebildet werden kann, wird von Seiten der
Verwaltung zugesichert.
G. Nachtwey
Niederschrift über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zur
- Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1/ 43 C - 1. Änderung „Flach- FenglerStraße/ Friedensweg“ für den Teilbereich „Westring/ Friedensweg“
- Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1/ 105 „Westring/
Friedensweg“
am Donnerstag, den 30.06.2005, im Ratssaal des Neuen Rathauses
Beginn: 19:30 Uhr
Ende: 20:20 Uhr
Anwesend:
10 interessierte BürgerInnen
Vorsitzender:
Herr Graf, Vorsitzender des Ausschusses für Stadtentwicklung,
Bau und Umweltschutz (SBU)
Verwaltung:
Frau Schneider, Bereichsleiterin Stadtplanung
Vorhabenträger:
Herr Möhren, GRUBO Baubetreuung GmbH, Köln
Herr Schulte, Herr Schmidt, schultearchitekten, Köln
Herr Osterwalder, B.K.S. Ingenieurgesellschaft, Trier
Herr Graf eröffnet die Veranstaltung um 19.30 Uhr, begrüßt die Anwesenden, stellt die
Gesprächsteilnehmer vor und erläutert kurz Ablauf und Ziele der Veranstaltung.
Frau Schneider gibt einen Überblick zum Stand der Planverfahren und erläutert die mit der
Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1/ 43 C - 1. Änderung für den Teilbereich „Westring/
Friedensweg“ und der zeitgleichen Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1/ 105
„Westring/ Friedensweg“ verfolgten städtebaulichen Ziele anhand einer Powerpoint- Präsentation.
Anschließend stellt Frau Schneider die Inhalte der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1/ 43 C - 1.
Änderung für den Teilbereich „Westring/ Friedensweg“ dar.
Herr Osterwalder erläutert die vom Vorhabenträger erarbeitete, mit der Stadt Wesseling abgestimmte
Konzeption der Bebauung (Errichtung von 3 Mehrfamilienhäusern und 14 Einfamilienhäusern,
Stellplätze in einer Gemeinschaftsgarage im Untergeschoss der Mehrfamilienhäuser), zur
Verkehrserschließung und zur Freiraumgestaltung (Erschließung für PKW/ Feuerwehr/ Müllfahrzeuge
über den Schützenweg; in Verlängerung des Schützenwegs barrierefreie Verbindung für Fußgänger/
Radfahrer zum Westring; Gestaltung von Kinderspielflächen in einer „Spielachse“) für das künftige
Wohngebiet anhand einer Powerpoint- Präsentation.
Herr Graf dankt für die Ausführungen und eröffnet dem Publikum die Möglichkeit zu Fragen,
Stellungnahmen und Anregungen zur vorgestellten Planung.
Herr Sistig, Schützenweg, bemängelt die Verkehrserschließung der geplanten Wohnbauten nur vom
Schützenweg aus und befürchtet eine Erhöhung der jetzt schon, bedingt durch die
Geschosswohnbauten, hohen Verkehrsbelastung auf dem Schützenweg. Er führt zudem an, dass er
sich bereits beim „Dialog vor Ort“ beschwert habe über rücksichtslose Autofahrer, die durch Rasen
und laute Musik die Anwohner am Schützenweg stören.
Frau Schneider sagt zu, diesen Hinweis an den zuständigen Bereich der Verwaltung weiterzuleiten.
Zur Verkehrserschließung wird dargestellt, dass der Schützenweg als Anliegerstraße, mit einer
Fahrbahnbreite von 5,6 m, nach fachlicher Beurteilung ausreichende Kapazität zur Aufnahme des
zusätzlich zu erwartenden, bei 35 Wohneinheiten relativ geringen, Verkehrsaufkommens hat.
Herr Kirschner, Schützenweg, fragt an, welche Möglichkeiten in diesem Verfahren bestehen,
Einspruch gegen die geplante Wohnbebauung einzulegen.
Frau Schneider erläutert die gesetzlichen und die von der Stadt Wesseling ergänzend angebotenen
Beteiligungsmöglichkeiten für die BürgerInnen bei der Planung. Zu nennen sind die einmonatige
Ausstellung der Pläne im Neuen Rathaus, das Infomobil der Stadt Wesseling im Plangebiet, die
heutige Veranstaltung sowie die Möglichkeit, Anregungen in schriftlicher Form bis zum Ende der
Beteiligungsfrist am 22. Juli 2005 einzubringen.
Frau Schneider ergänzt, dass die bei der heutigen Veranstaltung vorgebrachten Anregungen
aufgenommen, in Form einer Niederschrift zusammengefasst, im weiteren Planverfahren ausgewertet
und geprüft sowie dem Fachausschuss (SBU) zur Kenntnis gegeben werden.
Frau Sistig, Schützenweg, fragt, wie viele Parkplätze jede geplante Wohnung erhalten soll.
Herr Osterwalder erläutert, dass jede Wohneinheit einen, zur Wohnung bzw. zum Einfamilienhaus
gehörenden, Stellplatz in der Gemeinschaftsgarage bzw. auf dem Privatgrundstück erhalten soll;
einige Besucherparkplätze werden innerhalb der geplanten Anliegerstraßen angeboten.
Frau Kirschner, Schützenweg, befürchtet eine weitere Zunahme des Parkdrucks im Schützenweg;
bereits heute würde der Straßenraum durch zahlreiche PKW`s von Bewohnern der Geschossbauten
zugeparkt, so dass man als Anwohner keinen Parkplatz mehr finden würde. Durch das Parken im
Schützenweg sei es bereits zu Behinderungen für Müllfahrzeuge und die Feuerwehr gekommen.
Herr Graf sagt zu, dass die Verwaltung die Hinweise zu Parkraumsituation und
Verkehrsbehinderungen im Schützenweg aufnehmen wird.
Herr Kirschner regt an, das geplante Wohngebiet nur vom Westring aus zu erschließen, um weitere
Verkehrsbelastungen des Schützenwegs durch die Neubauten zu vermeiden; er schlägt, in
Verlängerung des Schützenwegs, die Weiterführung/ Verbreiterung der geplanten öffentlichen
Verbindung (Planstraße 2, derzeit Fußgänger/ Radfahrer) für den Kraftfahrzeugverkehr, bei Verzicht
auf die geplanten Baumpflanzungen entlang des nördlichen Privatgrundstücks, sowie den Ausbau
einer neuen Kreuzung Schützenweg/ Westring an dieser Stelle vor.
Herr Foetzki junior, Pfeilstraße, und Herr Longerich, Schützenweg, schließen sich dem Vorschlag
der Anbindung des neuen Wohngebietes/ des Schützenwegs für den PKW- Verkehr an den Westring
an. Herr Foetzki junior regt an, das Verkehrskonzept zu überdenken, auch im Hinblick auf die
künftige Bebauung des Geländes Wilhelm- Rieländer- Straße; Herr Longerich fordert, den
Schützenweg mit einer Einbahnstraßenführung an den Westring anzuschließen (Ausfahrtrichtung auf
den Westring).
Frau Schneider erläutert das Verkehrskonzept für den Bereich Westring/ Schützenweg, das sowohl
der verbindlichen Bauleitplanung und dem Ausbau des Westrings als auch dem städtebaulichen
Wettbewerb und der aktuell in Aufstellung befindlichen Bauleitplanung zu Grunde gelegt ist.
Beim Westring handelt es sich um eine innerstädtische Hauptverkehrsstraße, die mit einem Gehweg,
einem Beidrichtungsradweg und einem durchgehenden Grünstreifen mit Bäumen, zum geplanten
Wohngebiet bzw. Schützenweg hin, ausgebaut worden ist. Der Ausbau des Beidrichtungsradwegs ist
auf Grund seiner Bedeutung für den Schülerradverkehr vor etwa 10 Jahren mit erheblichen
Fördermitteln (GVFG- Mittel) unterstützt worden.
Ein Kreuzungsausbau Westring/ Schützenweg war nicht vorgesehen; zum einen, da in unmittelbarer
Nähe bereits wichtige Kreuzungspunkte vorhanden sind und der Verkehrsfluss des Westrings durch
eine weitere (ampelgesteuerte) Kreuzung deutlich beeinträchtigt würde; die Entlastungswirkung des
geplanten Kreisverkehrs Westring/ Flach- Fengler- Straße würde damit wieder in Frage gestellt. Zum
anderen, weil eine zusätzliche Querung des beidseitig befahrenen Hauptradwegs zum Schulzentrum
durch eine weitere Straßenanbindung verkehrsplanerisch nicht sinnvoll bzw. sogar kontraproduktiv ist.
Die Verkehrsbelastung des Schützenwegs durch den Anliegerverkehr wird durch die geplante
Wohnbebauung mit 35 Wohneinheiten nicht in relevantem Umfang erhöht. Aus Sicht der Verwaltung
erscheint der Ausbau des Schützenwegs zum Westring derzeit verkehrsplanerisch weder notwendig
noch zielführend (Erzeugung von gebietsfremdem Schleichverkehr durch das Wohngebiet); die
wirtschaftliche Vertretbarkeit wird kritisch gesehen (Neubau Ampelkreuzung, eventuelle
Rückforderung von Fördermitteln).
Herr Foetzki senior wendet sich gegen einen Anschluss des Schützenwegs an den Westring für den
Kraftfahrzeugverkehr; er befürchtet, dass mit einer Öffnung des Schützenwegs zum Westring, in
Anbetracht der Verkehrsbedeutung des Westrings insbesondere zu Hauptverkehrszeiten, sowie des
Verkehrs zum Schulzentrum, der Schützenweg als Schleichweg genutzt würde und damit wesentlich
mehr Durchgangsverkehr in das Wohngebiet Schützenweg gelenkt würde, egal welche
Einbahnstraßenregelung erfolgt. Herr Foetzki senior vertritt die Auffassung, dass der Schützenweg
das Verkehrsaufkommen der zusätzlichen 35 Wohneinheiten verkraftet und hält die
Beeinträchtigungen durch den zu erwartenden Schleichverkehr bei Öffnung des Schützenwegs für
kritischer.
Herr Foetzki junior wiederholt seine o.g. Auffassung; er sieht allerdings auch den Nachteil, dass der
Schützenweg sich bei Anschluss an den Westring zu einem Schleichweg entwickeln und damit gerade
die Verkehrssicherheit für Kinder auf dem Weg zum Schulzentrum Wesseling beeinträchtigt werden
könnte. Er regt an, durch entsprechende Maßnahmen sicherzustellen, dass sich der Schützenweg
nicht zum Schleichweg entwickeln kann (Einbahnstraßenregelung/ Einfahrtsverbot, Poller o.ä.).
Herr Kirschner und Herr Longerich erkundigen sich nach der geplanten Abwasserentsorgung für
das Neubaugebiet und verweisen auf Sicherungsmaßnahmen, um einen Rückstau im Abwassernetz
des Schützenwegs zu vermeiden.
Herr Schulte erläutert, dass die Neubauten an den Abwasserkanal Westring angeschlossen werden
und demnach keine Gefährdungspotenzial für den Schützenweg besteht.
Herr Foetzki junior erkundigt sich nach der Organisation des Baustellenverkehrs, ob die Zufahrt für
Baufahrzeuge auch über den Schützenweg vorgesehen ist.
Herr Schulte erläutert, dass dazu noch keine konkreten Planungen angestellt worden sind und dass
die hier vorgetragenen Anregungen in die Konzeptentwicklung einbezogen werden.
Herr Graf stellt zusammenfassend dar, dass die Verwaltung die vorgetragenen Anregungen,
insbesondere zum Verkehrsanschluss des Schützenwegs an den Westring, aufnehmen und
hinsichtlich der Realisierbarkeit sowie der verkehrsplanerischen Auswirkungen prüfen wird.
Da keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, schließt Herr Graf um 20:20 Uhr die Sitzung.
Ursula Schneider
Schriftführerin
Friedrich Graf
Vorsitzender des Ausschusses für
Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz