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Beschlussvorlage (Anlage zur Vorlage 189/2005)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
33 kB
Erstellt
24.06.10, 14:18
Aktualisiert
24.06.10, 14:18
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Inhalt der Datei

Anlage zur Vorlage 189/2005 Dezernat IV 61 – Stadtplanung 28.06.05 Nachtwey 337 Auswertung Info-Mobil im Rahmen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB Betr.: Aufstellung des vorhabenbezogenen „Westring/ Friedensweg“ und der Bebauungsplanes frühzeitigen Nr. 1/ 105 Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1/ 43 C - 1. Änderung für den Teilbereich „Westring/ Friedensweg“ Standort: Friedensweg, Ecke Westring Verwaltung: Frau Schneider, Herr Nachtwey Datum: Do., 23. Juni 2005 Urzeit: 18:00 bis 20:00 Uhr Besucheranzahl: 8 Personen - Durch die Verwaltung wurden die allgemeinen Planungsziele der o.g. Planaufhebung sowie der Planaufstellung Nr. 1/ 105 (Bebauungskonzept und Verkehrserschließung) anhand der Planzeichnungen dargestellt. - Von Interesse war die Art der Nutzung und die Frage, ob auch Einzelhandel angedacht werden soll. Die Verwaltung erklärte, dass es sich bei dem Vorhaben um ein reines Wohnbauprojekt handelt. Eventuell können in den südlichen Mehrfamilienhäusern einzelne Dienstleistungsbetriebe angesiedelt werden. - Von Seiten einiger Anwohner wurde gefragt, ob die westlich angrenzende Parkplatzfläche rückgebaut werden muss. Die Verwaltung erläuterte hierzu, dass Teile des Parkplatzes im Besitz des Vorhabenträgers sind. Um die Planstraße 2 zu bauen, müssen einige der Parkplätze rückgebaut werden. Gleiches gilt für die Stellplätze und den Müllsammelplatz am Ende des Schützenweges. - Der nördlich an das Plangebiet grenzende Eigentümer RA Lahmann informierte sich über die Lärmschutzanlage zu seinem Grundstück. In gemeinsamer Absprache mit dem Vorhabenträger soll die Art der Lärmschutzwand errichtet werden. Eine Prüfung, ob die Lärmschutzwand über die gesamte Grundstückstiefe ausgebildet werden kann, wird von Seiten der Verwaltung zugesichert. G. Nachtwey Niederschrift über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zur - Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1/ 43 C - 1. Änderung „Flach- FenglerStraße/ Friedensweg“ für den Teilbereich „Westring/ Friedensweg“ - Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1/ 105 „Westring/ Friedensweg“ am Donnerstag, den 30.06.2005, im Ratssaal des Neuen Rathauses Beginn: 19:30 Uhr Ende: 20:20 Uhr Anwesend: 10 interessierte BürgerInnen Vorsitzender: Herr Graf, Vorsitzender des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz (SBU) Verwaltung: Frau Schneider, Bereichsleiterin Stadtplanung Vorhabenträger: Herr Möhren, GRUBO Baubetreuung GmbH, Köln Herr Schulte, Herr Schmidt, schultearchitekten, Köln Herr Osterwalder, B.K.S. Ingenieurgesellschaft, Trier Herr Graf eröffnet die Veranstaltung um 19.30 Uhr, begrüßt die Anwesenden, stellt die Gesprächsteilnehmer vor und erläutert kurz Ablauf und Ziele der Veranstaltung. Frau Schneider gibt einen Überblick zum Stand der Planverfahren und erläutert die mit der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1/ 43 C - 1. Änderung für den Teilbereich „Westring/ Friedensweg“ und der zeitgleichen Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1/ 105 „Westring/ Friedensweg“ verfolgten städtebaulichen Ziele anhand einer Powerpoint- Präsentation. Anschließend stellt Frau Schneider die Inhalte der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1/ 43 C - 1. Änderung für den Teilbereich „Westring/ Friedensweg“ dar. Herr Osterwalder erläutert die vom Vorhabenträger erarbeitete, mit der Stadt Wesseling abgestimmte Konzeption der Bebauung (Errichtung von 3 Mehrfamilienhäusern und 14 Einfamilienhäusern, Stellplätze in einer Gemeinschaftsgarage im Untergeschoss der Mehrfamilienhäuser), zur Verkehrserschließung und zur Freiraumgestaltung (Erschließung für PKW/ Feuerwehr/ Müllfahrzeuge über den Schützenweg; in Verlängerung des Schützenwegs barrierefreie Verbindung für Fußgänger/ Radfahrer zum Westring; Gestaltung von Kinderspielflächen in einer „Spielachse“) für das künftige Wohngebiet anhand einer Powerpoint- Präsentation. Herr Graf dankt für die Ausführungen und eröffnet dem Publikum die Möglichkeit zu Fragen, Stellungnahmen und Anregungen zur vorgestellten Planung. Herr Sistig, Schützenweg, bemängelt die Verkehrserschließung der geplanten Wohnbauten nur vom Schützenweg aus und befürchtet eine Erhöhung der jetzt schon, bedingt durch die Geschosswohnbauten, hohen Verkehrsbelastung auf dem Schützenweg. Er führt zudem an, dass er sich bereits beim „Dialog vor Ort“ beschwert habe über rücksichtslose Autofahrer, die durch Rasen und laute Musik die Anwohner am Schützenweg stören. Frau Schneider sagt zu, diesen Hinweis an den zuständigen Bereich der Verwaltung weiterzuleiten. Zur Verkehrserschließung wird dargestellt, dass der Schützenweg als Anliegerstraße, mit einer Fahrbahnbreite von 5,6 m, nach fachlicher Beurteilung ausreichende Kapazität zur Aufnahme des zusätzlich zu erwartenden, bei 35 Wohneinheiten relativ geringen, Verkehrsaufkommens hat. Herr Kirschner, Schützenweg, fragt an, welche Möglichkeiten in diesem Verfahren bestehen, Einspruch gegen die geplante Wohnbebauung einzulegen. Frau Schneider erläutert die gesetzlichen und die von der Stadt Wesseling ergänzend angebotenen Beteiligungsmöglichkeiten für die BürgerInnen bei der Planung. Zu nennen sind die einmonatige Ausstellung der Pläne im Neuen Rathaus, das Infomobil der Stadt Wesseling im Plangebiet, die heutige Veranstaltung sowie die Möglichkeit, Anregungen in schriftlicher Form bis zum Ende der Beteiligungsfrist am 22. Juli 2005 einzubringen. Frau Schneider ergänzt, dass die bei der heutigen Veranstaltung vorgebrachten Anregungen aufgenommen, in Form einer Niederschrift zusammengefasst, im weiteren Planverfahren ausgewertet und geprüft sowie dem Fachausschuss (SBU) zur Kenntnis gegeben werden. Frau Sistig, Schützenweg, fragt, wie viele Parkplätze jede geplante Wohnung erhalten soll. Herr Osterwalder erläutert, dass jede Wohneinheit einen, zur Wohnung bzw. zum Einfamilienhaus gehörenden, Stellplatz in der Gemeinschaftsgarage bzw. auf dem Privatgrundstück erhalten soll; einige Besucherparkplätze werden innerhalb der geplanten Anliegerstraßen angeboten. Frau Kirschner, Schützenweg, befürchtet eine weitere Zunahme des Parkdrucks im Schützenweg; bereits heute würde der Straßenraum durch zahlreiche PKW`s von Bewohnern der Geschossbauten zugeparkt, so dass man als Anwohner keinen Parkplatz mehr finden würde. Durch das Parken im Schützenweg sei es bereits zu Behinderungen für Müllfahrzeuge und die Feuerwehr gekommen. Herr Graf sagt zu, dass die Verwaltung die Hinweise zu Parkraumsituation und Verkehrsbehinderungen im Schützenweg aufnehmen wird. Herr Kirschner regt an, das geplante Wohngebiet nur vom Westring aus zu erschließen, um weitere Verkehrsbelastungen des Schützenwegs durch die Neubauten zu vermeiden; er schlägt, in Verlängerung des Schützenwegs, die Weiterführung/ Verbreiterung der geplanten öffentlichen Verbindung (Planstraße 2, derzeit Fußgänger/ Radfahrer) für den Kraftfahrzeugverkehr, bei Verzicht auf die geplanten Baumpflanzungen entlang des nördlichen Privatgrundstücks, sowie den Ausbau einer neuen Kreuzung Schützenweg/ Westring an dieser Stelle vor. Herr Foetzki junior, Pfeilstraße, und Herr Longerich, Schützenweg, schließen sich dem Vorschlag der Anbindung des neuen Wohngebietes/ des Schützenwegs für den PKW- Verkehr an den Westring an. Herr Foetzki junior regt an, das Verkehrskonzept zu überdenken, auch im Hinblick auf die künftige Bebauung des Geländes Wilhelm- Rieländer- Straße; Herr Longerich fordert, den Schützenweg mit einer Einbahnstraßenführung an den Westring anzuschließen (Ausfahrtrichtung auf den Westring). Frau Schneider erläutert das Verkehrskonzept für den Bereich Westring/ Schützenweg, das sowohl der verbindlichen Bauleitplanung und dem Ausbau des Westrings als auch dem städtebaulichen Wettbewerb und der aktuell in Aufstellung befindlichen Bauleitplanung zu Grunde gelegt ist. Beim Westring handelt es sich um eine innerstädtische Hauptverkehrsstraße, die mit einem Gehweg, einem Beidrichtungsradweg und einem durchgehenden Grünstreifen mit Bäumen, zum geplanten Wohngebiet bzw. Schützenweg hin, ausgebaut worden ist. Der Ausbau des Beidrichtungsradwegs ist auf Grund seiner Bedeutung für den Schülerradverkehr vor etwa 10 Jahren mit erheblichen Fördermitteln (GVFG- Mittel) unterstützt worden. Ein Kreuzungsausbau Westring/ Schützenweg war nicht vorgesehen; zum einen, da in unmittelbarer Nähe bereits wichtige Kreuzungspunkte vorhanden sind und der Verkehrsfluss des Westrings durch eine weitere (ampelgesteuerte) Kreuzung deutlich beeinträchtigt würde; die Entlastungswirkung des geplanten Kreisverkehrs Westring/ Flach- Fengler- Straße würde damit wieder in Frage gestellt. Zum anderen, weil eine zusätzliche Querung des beidseitig befahrenen Hauptradwegs zum Schulzentrum durch eine weitere Straßenanbindung verkehrsplanerisch nicht sinnvoll bzw. sogar kontraproduktiv ist. Die Verkehrsbelastung des Schützenwegs durch den Anliegerverkehr wird durch die geplante Wohnbebauung mit 35 Wohneinheiten nicht in relevantem Umfang erhöht. Aus Sicht der Verwaltung erscheint der Ausbau des Schützenwegs zum Westring derzeit verkehrsplanerisch weder notwendig noch zielführend (Erzeugung von gebietsfremdem Schleichverkehr durch das Wohngebiet); die wirtschaftliche Vertretbarkeit wird kritisch gesehen (Neubau Ampelkreuzung, eventuelle Rückforderung von Fördermitteln). Herr Foetzki senior wendet sich gegen einen Anschluss des Schützenwegs an den Westring für den Kraftfahrzeugverkehr; er befürchtet, dass mit einer Öffnung des Schützenwegs zum Westring, in Anbetracht der Verkehrsbedeutung des Westrings insbesondere zu Hauptverkehrszeiten, sowie des Verkehrs zum Schulzentrum, der Schützenweg als Schleichweg genutzt würde und damit wesentlich mehr Durchgangsverkehr in das Wohngebiet Schützenweg gelenkt würde, egal welche Einbahnstraßenregelung erfolgt. Herr Foetzki senior vertritt die Auffassung, dass der Schützenweg das Verkehrsaufkommen der zusätzlichen 35 Wohneinheiten verkraftet und hält die Beeinträchtigungen durch den zu erwartenden Schleichverkehr bei Öffnung des Schützenwegs für kritischer. Herr Foetzki junior wiederholt seine o.g. Auffassung; er sieht allerdings auch den Nachteil, dass der Schützenweg sich bei Anschluss an den Westring zu einem Schleichweg entwickeln und damit gerade die Verkehrssicherheit für Kinder auf dem Weg zum Schulzentrum Wesseling beeinträchtigt werden könnte. Er regt an, durch entsprechende Maßnahmen sicherzustellen, dass sich der Schützenweg nicht zum Schleichweg entwickeln kann (Einbahnstraßenregelung/ Einfahrtsverbot, Poller o.ä.). Herr Kirschner und Herr Longerich erkundigen sich nach der geplanten Abwasserentsorgung für das Neubaugebiet und verweisen auf Sicherungsmaßnahmen, um einen Rückstau im Abwassernetz des Schützenwegs zu vermeiden. Herr Schulte erläutert, dass die Neubauten an den Abwasserkanal Westring angeschlossen werden und demnach keine Gefährdungspotenzial für den Schützenweg besteht. Herr Foetzki junior erkundigt sich nach der Organisation des Baustellenverkehrs, ob die Zufahrt für Baufahrzeuge auch über den Schützenweg vorgesehen ist. Herr Schulte erläutert, dass dazu noch keine konkreten Planungen angestellt worden sind und dass die hier vorgetragenen Anregungen in die Konzeptentwicklung einbezogen werden. Herr Graf stellt zusammenfassend dar, dass die Verwaltung die vorgetragenen Anregungen, insbesondere zum Verkehrsanschluss des Schützenwegs an den Westring, aufnehmen und hinsichtlich der Realisierbarkeit sowie der verkehrsplanerischen Auswirkungen prüfen wird. Da keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, schließt Herr Graf um 20:20 Uhr die Sitzung. Ursula Schneider Schriftführerin Friedrich Graf Vorsitzender des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz