Daten
Kommune
Wesseling
Größe
11 kB
Erstellt
24.06.10, 14:18
Aktualisiert
24.06.10, 14:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
175/2005
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Finanzmanagement
Vorlage für
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Benennung eines Wirtschaftsprüfers für die Jahresabschlussprüfung 2005 der Kindertageseinrichtungen der Stadt Wesseling
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Leiter/in
Datum
Sachbearbeiter/in
20.06.2005
Namenszeichen
Beteiligte Bereiche
Bearbeitungsvermerk
TUIV 08/1998
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 175/2005
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Hummelsheim
20.06.2005
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
@GRM2@
@GRM3@
@GRM4@
Betreff:
Benennung eines Wirtschaftsprüfers für die Jahresabschlussprüfung 2005 der Kindertageseinrichtungen der Stadt Wesseling
Beschlussentwurf:
Der Gemeindeprüfungsanstalt wird die Sozietät Prinz & Müller, Wirtschaftsprüfer / Steuerberater, Kronenweg 84, 50389 Wesseling für die Jahresabschlussprüfung 2005 der Kindertageseinrichtungen der
Stadt Wesseling vorgeschlagen.
TUIV 08/1998
.....
.....
Sachdarstellung:
1. Problem
Gemäß § 106 Abs. 1 GO NW sind Jahresabschluss und Lagebericht der Eigenbetriebe zu prüfen.
Entsprechend Absatz 2 der genannten Vorschrift obliegt die Jahresabschlussprüfung der Gemeindeprüfungsanstalt, die sich zu deren Durchführung eines Wirtschaftsprüfers oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bedient. Die Gemeinde kann einen Wirtschaftsprüfer bzw. eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorschlagen. Die Gemeindeprüfungsanstalt soll dem Vorschlag der Gemeinde
folgen. Sie kann zulassen, dass der Betrieb im Einvernehmen mit dem Gemeindeprüfungsanstalt einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unmittelbar mit der Prüfung beauftragt.
Gemäß § 106 Abs. 3 GO NW gelten die Bestimmungen der Absätze 1 und 2 entsprechend für die
Einrichtungen, die gemäß § 107 Abs. 2 GO NW entsprechend den Vorschriften über das Rechnungswesen der Eigenbetriebe geführt werden, somit auch für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Wesseling.
Die Entscheidung über die Benennung des Prüfers für den Jahresabschluss obliegt gemäß § 6 Abs. 4
der Betriebssatzung für die Kindertageseinrichtungen dem Jugendhilfeausschuss.
2. Lösung
Die Betriebsleitung schlägt vor, der Gemeindeprüfungsanstalt - wie im Vorjahr - die ortsansässige
Sozietät Prinz & Müller, Wirtschaftsprüfer / Steuerberater, vorzuschlagen, die auch die Prüfung der
Jahresabschlüsse der übrigen eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen und der Eigengesellschaft der
Stadt übernehmen soll.
Sofern dem Beschlussentwurf gefolgt wird, wird die Betriebsleitung bei der Gemeindeprüfungsanstalt
beantragen, der unmittelbaren Erteilung des Prüfungsauftrags an die Sozietät Prinz & Müller zuzustimmen.
3. Alternativen
werden nicht vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Das Honorar für die Wirtschaftsprüfertätigkeit ist für die Eigenbetriebe landesweit einheitlich geregelt.
Haushaltsmittel stehen im Erfolgsplan der Kindertageseinrichtungen der Stadt Wesseling zur Verfügung.
TUIV 08/1998