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Verwaltungsergänzung (Sachstandsbericht zum Ergebnis des Einplanungsgesprächs im November 2009)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
10.03.2010
Erstellt
11.03.10, 04:17
Aktualisiert
11.03.10, 04:17
Verwaltungsergänzung (Sachstandsbericht zum Ergebnis des Einplanungsgesprächs im November 2009)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z 1/Info 17/2010 Datum: 09.03.2010 Sachstandsbericht zum Ergebnis des Einplanungsgesprächs im November 2009 Durch die Föderalismusreform entfallen die Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse (GVFG-Mittel) für die Kommunen. Als Übergangsregelung wurde das Gesetz zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (Entflechtungsgesetz), welches den Wegfall der Finanzhilfen für die Länder im Zeitraum zwischen 2007 und 2019 regelt, beschlossen. Ab 2014 entfällt die Zweckgebundenheit der zur Verfügung gestellten Mittel. Dann entscheidet die Landesregierung in eigenem Ermessen, inwieweit die Kompensationsmittel des Bundes wie bisher für Verkehrsinfrastruktur der Kommunen eingesetzt werden. Da gemäß den derzeitigen Erkenntnissen eine Nachfolgeregelung zur derzeitigen Gesetzeslage im Kabinett keine Aussicht auf Erfolg hat, ist die zukünftige Finanzierung des kommunalen Straßenbaus gefährdet. Bereits in den Vorjahren wurde der Fördersatz schrittweise von 80 % auf 60 % gesenkt. Dies bedeutet für den derzeit im Haushalt vorgesehenen Investitionsrahmen bis 2014 i.H.v. 45 Mio. bereits eine Mehrbelastung von 9 Mio. gegenüber der alten Regelung. Mit diesem reduzierten Fördersatz wurden bisher Gesamtzuwendungen i.H.v. 27 Mio. erwartet. Nach der aktuellen Vorlage an die Verkehrskommission des Regionalrates (VK 16/2010 und VK 17/2010) wurden verschiedene Maßnahmen des Kreises (siehe anliegende Übersicht) in die Jahre ab 2014 verschoben. Deren Förderung ist nunmehr fraglich. Hierdurch sinken die zu erwartenden Zuwendungen auf 13 Mio.. Dies bedeutet für das derzeitige Investitionsprogramm eine weitere Belastung von 14 Mio.. Sofern seitens des Landes keine Anschlussregelung erfolgt und die Finanzierung in der bisherigen Form ganz entfällt oder weiter reduziert wird, werden die kommunalen Haushalte einer erheblichen zusätzlichen Belastung ausgesetzt. Des Weiteren ist bei einer Streckung der Finanzmittel und insbesondere bei einem völligen Wegfall mit einem erheblichen Mehraufwand in Bezug auf die Straßenunterhaltung zu rechnen, da die schlechten Straßenzustände aufgrund der Verkehrssicherungspflicht ein erhöhtes Instandsetzungserfordernis hervorrufen. Grundsätzlich sollten bei einer Nachfolgeregelung des GVFG auch die Instandsetzungsmaßnahmen Berücksichtigung finden, da nur unter Einsatz dieser Mittel das Straßennetz in einem ordnungsgemäßen Zustand erhalten werden kann. gez. I. V. Poth