Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
81 kB
Datum
13.12.2012
Erstellt
18.12.12, 15:40
Aktualisiert
18.12.12, 15:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 18.12.2012
Beschlussauszug
aus der 20. Sitzung des Rates
der Gemeinde Vettweiß
am Donnerstag, dem 13.12.2012, 18:15 Uhr.
3.
Jahresabschluss 2010
(V-86/2012)
Herr Heck berichtet als stellv. Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses, dass
der Jahresabschluss 2010 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Müller & Kollegen
geprüft und im Ausschuss beraten wurde.
Entsprechend seinem Vorschlag erlässt der Rat einstimmig folgenden Beschluss.
Bestätigungsvermerk:
Der Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung,
Teilrechnungen sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und dem
Lagebericht der Gemeinde Vettweiß für das Geschäftsjahr 1. Januar bis 31. Dezember
2010 wurde geprüft.
In die Prüfung sind die gemeinderechtlichen Vorschriften des Landes NRW, die sie
ergänzenden Bestimmungen der Satzungen der Gemeinde und die sonstigen
ortsrechtlichen Bestimmungen einbezogen worden. Sie wurden so geplant und
durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf der Darstellung des durch
den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Finanz- und
Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden konnten.
Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen sind die Kenntnisse über die
Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gemeinde
sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt worden. Im Rahmen der
Prüfung wurden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen
Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss
und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung hat
die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen
Einschätzungen des Bürgermeisters und Kämmerers der Gemeinde sowie die
Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
umfasst.
Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen entspricht der Jahresabschluss
den gesetzlichen Vorschriften, den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und den
sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Schulden-, Finanz und Ertragslage der Gemeinde Vettweiß. Der
Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein
zutreffendes Bild von der Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage der
Gemeinde und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend
dar.
1. Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresabschluss 2010 laut den
vorgelegten Berichtsbänden wird festgestellt,
2. der Jahresfehlbetrag 2010 wird aus der Ausgleichsrücklage entnommen und
3. dem Bürgermeister wird vorbehaltlos Entlastung erteilt.
Beschluss der Sitzung des Rates vom 13.12.2012
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