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Beschlusstext (Jahresabschluss 2010)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
81 kB
Datum
13.12.2012
Erstellt
18.12.12, 15:40
Aktualisiert
18.12.12, 15:40
Beschlusstext (Jahresabschluss 2010) Beschlusstext (Jahresabschluss 2010)

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Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 18.12.2012 Beschlussauszug aus der 20. Sitzung des Rates der Gemeinde Vettweiß am Donnerstag, dem 13.12.2012, 18:15 Uhr. 3. Jahresabschluss 2010 (V-86/2012) Herr Heck berichtet als stellv. Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses, dass der Jahresabschluss 2010 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Müller & Kollegen geprüft und im Ausschuss beraten wurde. Entsprechend seinem Vorschlag erlässt der Rat einstimmig folgenden Beschluss. Bestätigungsvermerk: Der Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und dem Lagebericht der Gemeinde Vettweiß für das Geschäftsjahr 1. Januar bis 31. Dezember 2010 wurde geprüft. In die Prüfung sind die gemeinderechtlichen Vorschriften des Landes NRW, die sie ergänzenden Bestimmungen der Satzungen der Gemeinde und die sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen einbezogen worden. Sie wurden so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf der Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden konnten. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen sind die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gemeinde sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt worden. Im Rahmen der Prüfung wurden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung hat die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters und Kämmerers der Gemeinde sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts umfasst. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften, den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und den sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Finanz und Ertragslage der Gemeinde Vettweiß. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. 1. Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresabschluss 2010 laut den vorgelegten Berichtsbänden wird festgestellt, 2. der Jahresfehlbetrag 2010 wird aus der Ausgleichsrücklage entnommen und 3. dem Bürgermeister wird vorbehaltlos Entlastung erteilt. Beschluss der Sitzung des Rates vom 13.12.2012 Seite 2