Daten
Kommune
Wesseling
Größe
21 kB
Erstellt
24.06.10, 10:02
Aktualisiert
24.06.10, 10:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
85/2006
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Jugendhilfe
Vorlage für
Jugendhilfeausschuss
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Weiterentwicklung von Tageseinrichtungen für Kinder zu Familienzentren;
Einstieg in die Pilotphase;
hier: Kindertageseinrichtung „Villa Sonnenschein“, Im Blauen Garn 80
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Leiter/in
Datum
Sachbearbeiter/in
09.03.2006
Namenszeichen
Beteiligte Bereiche
Bearbeitungsvermerk
TUIV 08/1998
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 85/2006
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Tschersich
09.03.2006
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Rat
Betreff:
Weiterentwicklung von Tageseinrichtungen für Kinder zu Familienzentren;
Einstieg in die Pilotphase;
hier: Kindertageseinrichtung „Villa Sonnenschein“, Im Blauen Garn 80
Beschlussentwurf:
Die Stadt Wesseling nimmt mit ihrer städtischen Tageseinrichtung „Villa Sonnenschein“, Im Blauen
Garn 80, an der Pilotphase zur Weiterentwicklung von Tageseinrichtungen für Kinder zu Familienzentren teil. Bis zum Ende der Pilotphase am 31.03.2007 wird die Tageseinrichtung zu einem Familienzentrum umgestaltet.
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Bewerbung „Familienzentrum in Wesseling“ an das Ministerium
für Generationen, Familien, Frauen und Integration zustimmend zur Kenntnis.
Dem Rat wird empfohlen folgende Mittel in die Haushaltsplanberatung für das Haushaltsjahr 2006
einzustellen:
Für die Startphase innerhalb des Projektzeitraumes ist die Einrichtung einer Erzieherinnenstelle mit 15
Wochenstunden notwendig. Dafür entstehen Kosten in Höhe von ca. 15.000,00 €.
TUIV 08/1998
.....
.....
.....
.....
Sachdarstellung:
1. Problem
Die Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen sollen zu Familienzentren weiterentwickelt werden, die neben der Betreuung von Kindern auch deren Eltern umfassend beraten und betreuen. Das
vom Landeskabinett beschlossene Konzept ist ein wichtiger Schritt, dem Bedürfnis der Familien entgegen zu kommen.
Langfristig soll jede dritte der rund 9.700 Tageseinrichtungen für Kinder zu einem Familienzentrum
werden, in dem auch Kinder unter 3 Jahren betreut werden. Außerdem sollen dort Tageseltern vermittelt und Sprachförderkurse angeboten werden.
In der Startphase soll zunächst in jedem der 178 Jugendamtsbezirke im Land ein Familienzentrum
entstehen. Anmeldeschluss für die Pilotphase ist der 31. März 2006. Die Auswahl der ersten Familienzentren wird ab Mitte Mai erfolgen.
Für die Pilotphase stellt das Land Mittel für die Beratung der Familienzentren zur Verfügung.
Die Familienzentren sollen sich am örtlichen Bedarf und an den Möglichkeiten einer Kindertageseinrichtung orientieren. Insbesondere im ländlichen Raum können die Tageseinrichtungen die Rolle des
Lotsen zu Hilfsangeboten übernehmen.
Das Ziel der Familienzentren ist nicht nur, eine bessere Förderung der Kinder zu erreichen, sondern
Familien als Ganzes zu stärken, indem ihnen die Suche nach Kinderbetreuung, Familien- und Erziehungsberatung oder einem familiennahen Bildungsangebot erleichtert wird. Die Tageseinrichtungen
sollen bestehende Strukturen intensiv nutzen und durch Kooperationen mit den örtlichen Institutionen
weiter ausbauen.
Warum sollen gerade Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren ausgebaut werden?
Kindertageseinrichtungen sind besonders geeignet, über Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern hinaus auch als Orte der Familienförderung zu wirken. Sie sind in der Regel wohnortnah und
erfahren eine große Akzeptanz von Eltern. Hier können Eltern angesprochen werden und – wenn
erforderlich – frühzeitig Hilfe erfahren.
Eltern und Kinder brauchen in wachsendem Maß Unterstützung bei der Bewältigung der an sie gestellten Anforderungen. Dazu gehört vor allem eine kontinuierliche Förderung in den frühen Lebensjahren, denn nur dann werden die zentralen Weichen für die Lebenschancen der Kinder gestellt. Die
Eltern sollen so früh wie möglich die erforderlichen Hilfen und Unterstützungen umfassend, zielgenau
und vor allem unmittelbar erfahren.
Was sollen die Familienzentren anbieten?
Familienzentren sollen zu einer Qualitätssteigerung in der frühkindlichen Bildung und Förderung beitragen. Eltern sollen bei der Wahrnehmung ihrer Bildungs- und Erziehungsaufgabe gestärkt sowie bei
der Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützt werden. Tageseinrichtungen für Kinder werden
auf diese Weise Knotenpunkte in einem neuen Netzwerk, das familienumfassend berät und unterstützt. Eine Voraussetzung dafür ist, dass die vorhandenen Angebote vor Ort stärker miteinander vernetzt und durch Kindertageseinrichtungen gebündelt werden. Um dies zu gewährleisten, kooperieren
die Familienzentren mit Familienberatungsstellen, sozialen Diensten, Tagesmüttervermittlungen,
Sportvereinen, Gesundheitswesen usw.
Dadurch soll eine frühe Beratung, Information und Hilfe in allen Lebensphasen ermöglicht werden und
Eltern über die Alltagsnähe der Kindertageseinrichtungentsprechende Angebote leichter zugänglich
gemacht werden. Ein Familienzentrum kann auch dem Austausch zwischen den Generationen dienen.
Die Einrichtung von Familienzentren bietet den Kommunen die Möglichkeit, die durch den demographischen Wandel in den Kindertageseinrichtungen frei werdenden Ressourcen für diese neue Aufgabe zu nutzen.
TUIV 08/1998
2. Lösung
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, dass sich die städtische Kindertagesstätte „Villa Sonnenschein“, Im Blauen Garn 80, an dieser Pilotphase beteiligt mit dem Ziel, diese Einrichtung als Familienzentrum umzugestalten. Geeignet ist der Standort insbesondere, da sich die Kindertagesstätte in
einem dichtbesiedelten Gebiet mit junger Wohnbevölkerung befindet. Jeder 3. Minderjährige Wesselings wohnt in fußläufiger Entfernung von maximal 1,5 Km des zukünftigen Familienzentrums. Der
vorhandene Mietwohnungsanteil zeichnet sich durch eine hohe Fluktuation aus. In unmittelbarer Nähe
befinden sich Eigenheimsiedlungen aber auch eine Konzentration von Familien mit Migrationshintergrund.
Die Kindertageseinrichtung „Villa Sonnenschein“ erfüllt die Voraussetzungen, die für die Bewerbung
als Piloteinrichtung vorhanden sein müssen. Dies sind
-
Schriftliche Verankerung von Sprachförderung im Konzept der Einrichtung;
Kooperation mit den örtlichen Familienberatungsstellen sowie anderen Einrichtungen der Familienhilfe;
Ausrichtung des Angebotes an den Bedingungen des Sozialraums.
Die noch fehlende Voraussetzung, nämlich die Hilfe und Unterstützung bei der Vermittlung von Tagesmüttern, muss noch in die Konzeption mit aufgenommen werden.
Folgende Angebote und Veranstaltungen sollen durch das Familienzentrum angeboten werden:
-
Elternberatung;
Vermittlung von Tagesmüttern und -vätern;
Sprachkurse;
Elternfrühstück;
Erste-Hilfe-Kurs;
Selbstverteidigung für Kinder;
Sportangebote;
Vorträge über Erziehungsfragen, offene Gesprächskreise, Fragen rund um das Thema Gesundheit sowie Informationsveranstaltungen für Migranten.
Alle Veranstaltungen sollen durch Flyer bzw. langfristig durch den Terminkalender der Stadt Wesseling beworben werden.
Die Bewerbungsunterlagen an das Ministerium für Generationen, Familien, Frauen und Integration,
sind der Vorlage beigefügt.
Raum- und Personalbedarf
a) Raumkonzeption
Für die Organisation und Durchführung der beschriebenen Angebote für das geplante Familienzentrum werden verschiedene Räumlichkeiten benötigt:
-
ein großer Raum (ca. 45 qm) als Veranstaltungsraum,
ein Raum (15 qm) als Beratungsraum,
ein kleiner Raum (ca. 10 qm) als Büro.
Dieses Raumkonzept steht in der Tagesstätte „Villa Sonnenschein“ nur bedingt zur Verfügung. Innerhalb der Öffnungszeit von 7.30 Uhr bis ca. 17.30 Uhr ist die Einrichtung voll belegt, so dass alle Räume für den Betrieb als Kindertagesstätte benötigt werden. Außerhalb der Öffnungszeiten, d. h. Montag
bis Donnerstag ab 17.30 Uhr, Freitag ab 16.00 Uhr sowie Samstag und Sonntag, können die Räumlichkeiten für Veranstaltungen des Familienzentrums genutzt werden.
Angebote des Familienzentrums können auch in den Räumlichkeiten des städtischen Kinder- und
Jugendtreffs „Im Blauen Garn 39“ erfolgen. Hier finden zurzeit an drei Vormittagen die Sprachkurse
für Mütter mit Migrationshintergrund und Elternberatung statt. Im Nachmittagsbereich stehen an zwei
Tagen noch freie Raumkapazitäten zur Verfügung.
TUIV 08/1998
Mittelfristig ist damit zu rechnen, dass im Rahmen der Schaffung von weiteren offenen Ganztagsschulen der Bedarf an Hortbetreuung nachlässt. Dann kann in der Summe die Einrichtung um eine Gruppe
reduziert werden. Die frei werdenden Räume können dann, ggf. mit einem kleinen Umbau für die anderen Aufgaben des Familienzentrums genutzt werden.
Personalkonzeption
Damit das Familienzentrum professionell und kompetent in der Aufbauphase anlaufen kann, ist kurzfristig die Schaffung einer Stelle, bzw. eines Stellenanteils, mit einem Stundenumfang von 15 Stunden
notwendig. Diese befristete Stelle soll eine Mitarbeiterin der Einrichtung entlasten, damit diese sich
um die Organisation und Durchführung von Angeboten für das Familienzentrum kümmern kann.
Es ist davon auszugehen, dass in den nächsten Jahren zumindest eine der beiden jetzigen Hortgruppen entfallen wird, sodass die entsprechenden Personalkapazitäten anderweitig genutzt werden können. Ein Teil des Stundenbudgets soll für das Familienzentrum genutzt werden und kann dann mit
den jetzt zusätzlich eingesetzten 15 Stunden verrechnet werden.
3. Alternativen
Denkbar ist auch das Aufstellen eines Pavillons, der auf die Grundstücksgrenze zum Spielplatz Essener Straße gesetzt werden könnte. Im Rahmen der Bedarfsplanung ist noch zu ermitteln, wie lang der
Mietzeitraum für diesen Pavillon sein müsste, oder ob ein Kauf, auch für die Zukunft, sinnvoller ist. In
der Pilotphase des Familienzentrums kann diese Möglichkeit weiterentwickelt werden.
Vorteil an dieser Alternative wäre sicherlich eine größere Akzeptanz der Angebote durch die unmittelbare Nähe zur Einrichtung
In der Sitzung wird die Verwaltung den Kostenrahmen für die Anschaffung eines Mietvillons vorstellen.
oder Kaufpa-
4. Finanzielle Auswirkungen
Personal:
Für die Startphase innerhalb des Projektzeitraumes ist die Einrichtung einer Erzieherinnenstelle mit 15
Wochenstunden notwendig. Dieses Zeitkontingent wird für die Organisation und Durchführung von
Angeboten, die Koordination mit den anderen einbezogenen Trägern, aber auch für den in der Anfangsphase benötigten zeitintensiven Beratungs- und Fortbildungsbedarf der Mitarbeiterinnen erforderlich.
Für diese neu einzurichtende Stelle entstehen Kosten in Höhe von ca. 15.000,00 €. Die Mittel müssten in die Haushaltsplanberatung für das Haushaltsjahr 2006 mit eingestellt werden. Später soll dieser
Stellenanteil, z.B. durch den Abbau einer Hortgruppe, wieder reduziert werden.
Das benötigte Personalkontingent für das Familienzentrum wird innerhalb der Pilotphase überprüft.
Raumkonzept:
Die notwendige Raumkapazität ist in der Vorlage dargestellt und wird während der Pilotphase ebenfalls überprüft.
Anlagen:
•
Bewerbungsunterlagen „Familienzentrum in Wesseling“ an das Ministerium für Generationen,
Familien, Frauen und Integration.
•
Resolution des Landesjugendhilfeausschusses Rheinland vom 26.01.2006 zu den Familienzentren
•
PowerPointPräsentation des Landesjugendamtes zu den Familienzentren
TUIV 08/1998